S. 378
Weidenstetten
Eingetragen den 1. Februar 1919
Nach mündlichem Beschluß der bürgerlichen Collegien wurde die im Jahr 1916 fällige Bürgerausschußwahl wegen Abwesenheit vieler junger Männer im Krieg mit Genehmigung deß Ministeriums zurückgestellt u. auch die auf das Jahr 1918 fällige Wahl deß Bürgerausschusses war zur Zurückstellung beschlossen. Nach dem Ende November 1918 eingetretenen Waffenstillstand kamen die verheirateten Männer zumeist zurück in die Heimat.
Dieser Gegenstand wurde wiederholt von den bürgerlichen Collegien beraten und dann
Beschlossen
die Wahl deß Gesamtbürgerausschusses nachzuholen, als Wahltag wurde Freitag, der 10 Januar 19 bestimmt.
Als Wahlzeit entscheidend wurde bestimmt, daß die 4 ersten mit der meisten Stimmenzahl Gewählten auf 4 Jahre, die drei letzten mit der wenigsten Stimmenzahl auf 2 Jahre gewählt sind.
S. 379
Nach den erhaltenen Stimmen wurden auf 4 Jahre gewählt
- Thomas Thierer, Bauer
- Michael Mayer, Zimmermeister
- Mattäus Miller, Söldner
- David Wachter, Söldner
Auf zwei Jahre
- Georg Kohn, Bauer
- Martin Duckeck, Schmid
- Johann Georg Groß, Maurermeister
Da gegen diese Wahl keine Einsprache erhoben wurde, wurden die fünf bisherigen Mitglieder auf ihren früheren Eid hingewiesen und die zwei neugewählten in heutiger Sitzung beeidigt.
Gemeinderat Bürgerausschuß
Schulth.Thierer Thomas Thierer
Falch Duckeck
Gebhardt Mayer
Schleicher Wachter
Kühnle Kohn
Uhl Groß
Eberhardt
S. 380
Weidenstetten
Verhandelt den 2. Februar 1919
Der seitherige Kapitalurkundenverwahrer David Schleicher hat um Enthebung von seinem Amt gebeten u. (es) ist ein neuer Verweser aufzustellen.
Schultheiß Thierer, dem ein Schrank zur Verfügung steht, dessen Sicherheit dem Wert der zu verwahrenden Urkunden angemessen ist, erklärt sich hierzu bereit. In dienstlicher Hinsicht besteht kein Bedenken u. da seine Verwandschaft mit dem Gemeindepfleger (Schwägerschaft) die Annahme einer Abhängigkeit nicht rechtfertigen, so steht der Übertragung deß Amtes an denselben kein Hinderniß im Wege. Demselben sollen auch die Wertpapiere in Verwahrung gegeben werden.
Auf die Aussetzung einer Belohnung würde Schultheiß Thierer verzichten, von den Collegen wird nun einstimmig
S. 381
Beschlossen
- Für die Verwahrung der Kapitalurkunden der Gemeindepflege und der Schulkasse u. Schulstiftung Schultheiß Georg Thierer zu bestellen.
- Denselben bezüglich dieses einen Amtes durch Hinweisung auf seinen Diensteid alsbald zu verpflichten. Dies b(eurkundet) Schultheiß Thierer.
- Dem Kapitalurkundenverwahrer zu übergeben:
I Kapitalurkunden der Gemeindepflege
1Benachrichtigung vom 22 Januar 1917 über Eintragung einer Schuldbuchforderung von – : 3 000 M in das Reichsschuldbuch: 105010
1 dito vom 24 August 1917 über – : 4 000 M
1 dito vom 24 Januar 1918 über 2 000M
4 Reichsschuldverschreibungen vom 26 März 1918 über je – : 1 000 M
Darlehen L.C. 14064370. 14064380. 14964381. 14964382.
1 Sparkassenbüchlein der Oberamtssparkasse Ulm, Bd. 17, Seite 229 mit Guthaben pro 1 Januar 1919 von 7 759 M 60 P
II Kapitalurkunden der Schulkasse:
1 Benachrichtigung vom 20 Januar 1917 mit Eintragung einer Schuldbuchforderung von – : 500 M in das Reichsschuldbuch: 106049
1 Sparkassenbuch der Oberamtssparkasse Ulm, Band 38, Seite 163 mit Guthaben pro 1 Januar 1919 von 305 M 09 P
S. 382
1 dito der Schulkinderstiftung, Bd. 30, Seite 28, mit Guthaben pro 1 Januar 1919 von113 M 74 P
ferner 1 Verzeichniß der Kapitalurkunden der Gemeindepflege und Schulkasse (Schulstiftung)
hierfür besch. Schultheiß Thierer
Gemeinderat Ortsschulrat
Pfarrer Dornfeld
Falch Schulth. Thierer
Gebhardt Hauptlehrer Hanßum
Schleicher Schleicher
Kühnle Gebhardt
Uhl
Eberhardt
S. 383
Weidenstetten
Verhandelt den 2. Februar 1919
Vorhergehende T. 1 u. 2 irrtümlich S. 386 u. 387 eingetragen
T. 3
Nach Mitteilung deß Oberamts vom 26 Oktober 1918 wurde in einem Erlaß deß Ministeriums deß Innern vom 18 Oktober 1918 angeregt, entsprechend dem staatlichen Vorgehen eine einmalige Teuerungszulage auch den Gemeindebeamten und Unterbeamten zu gewähren. Nach den gegebenen Verhältnissen und dem Vorgehen anderer Gemeinden dürfte es sich um 20 – 25 % der festen Jahresgehälter handeln.
In heutiger Sitzung der Gemeindecollegien wurde hierüber eingehend beraten und anerkannt, daß die Verhältnisse und die Teuerung die Verwilligung einer einmaligen Zulage wohl rechtfertigen u. zwar für sämtliche Gemeindebeamte u. Unterbeamte. Demgemäß wurden folgende Beschlüsse gefaßt:
S. 384
Es sollen erhalten:
I 1) Schultheiß u. Ratsschreiber Thierer
25 % aus -: 375 M = 343 M 75 P
siehe unten S. 351 und 386
2) Gemeindepfleger u. Steuereinbringer Schleicher
20 % aus – : 618 M = 123 M 60 P
siehe unten S. 351 und 387
3) Durchweg 20 % von den durch Beschluß der Gemeindecollegien vom
28 März 1917, Protokoll S. 316, verwilligten Gehalten u. Bezügen u. zwar:
- Anwalt Winkelmann zu 15 M 3 M 18 M
- Fronmeister Falch zu 80 M 16 M 96 M
- dem Fleischbeschauer Mayer zu 15 M 3 M 18 M
- “ Schuldiener Häge zu 130 M 26 M 156 M
- “ Katastergeometer Späth zu 30 M 6 M 36 M
- den Spritzenmeistern Duckeck u. Wittlinger zu 10 M 2 M 12 M
- dem Amtsboten Leibing zu 60 M 12 M 72 M
- der Hebamme Köpf zu 50 M 10 M 60 M
- dem Baumwart Fink zu 15 M 3 M 18 M
- dem Feldschützen Büchele zu 220 M 44 M 264 M
- dem Waldschützen Büchele zu 130 M 26 M 156 M
- dem Straßenwart Matth. Röscheisen zu 300 M 60 M 360 M
- “ “ Preiß zu 60 M 12 M 72 M
- “ “ Jakob Zimmermann zu 150 M 30 M 180 M
- “ “ Iser zu 380 M 76 M 456 M
- “ “ Jakob Wörz zu 550 M 110 M 660 M
- “ Polizeidiener Mayländer zu 285 M 57 M 342 M
- “ Straßenwart Wittlinger zu 80 M 16 M 96 M
- “ Nachtwächter Mayländer (oben S. 351) zu 80M 16 M 96 M
- “ “ Röscheisen 120 M 24 M 144 M
S. 385
II Die Mittel zur Bezahlung dieser Zulagen, soweit sie nicht im Voranschlag deß Gemeindehaushalts vorgesehen sind, dem verfügbaren Restvermögen zu
entnehmen.
Gemeinderat Bürgerausschuß
Schulth. Thierer Mayer
Falch Thierer
Gebhardt Duckeck
Schleicher M. Miller
Kühnle David Wachter
Eberhardt Georg Kohn
Uhl J. J. Groß
Bei obiger Beschlußfassung haben die beteiligten Mitglieder nicht mitgewirkt.
1 Schulth. Thierer bei Ziff. I
2 Gemeindepfleger Schleicher bei Ziff I u. Nr. 2
S. 386
Weidenstetten
Verhandelt den 2. Februar 1919
§ 2 s. S. 387, § 3, S. 383
§ 1
Nach einer Äußerung deß Verwaltungsrats der Pensionskasse für Körperschaftsbeamte können Teuerungszulagen mit rechtlicher Wirkung nicht für Pensionsberechtigte anerkannt werden, und es stellt der Ortsvorsteher an die Gemeindecollegien den Antrag, die durch Beschluß vom 6 Januar 1918, oben S. 350 verwilligte Teuerungszulage von 275 M in eine ständige Gehaltszulage mit Pensionsberechtigung umzuwandeln. Da bei der sich immer mehr steigernden Geschäftslast deß Ortsvorstehers, dessen Gehaltsverhältnisse ohne eine Erhöhung als Verminderung für die Zukunft erfahren werden und die Tätigkeit deß hießigen Schultheißen besonders anzuerkennen ist, wird
S. 387
Beschlossen
- den festen Gehalt deß Ortsvorstehers Thierer vom 1 Januar 1919 ab, unter Wegfall der genannten Teuerungszulage von 275 M, auf jährlich – : 1 375 M zu erhöhen und die Pensionsberechtigung desselben um den erhöhten Betrag anzuerkennen.
- dem Oberamt mittels Protokollauszug von diesem Beschluß Mitteilung zu machen und um Veranlassung deß Weiteren zu ersuchen.
Bei obiger Beschlußfassung haben die beteiligten Mitglieder nicht mitgewirkt.
§ 3 s. S. 383
§ 2
Bei Verwilligung der Teuerungszulagen am 6 Januar 1918, oben S. 350, wurde ausgesprochen, daß dieselben für die Kiegsdauer verwilligt sein sollen. Indessen haben sich die Verhältnisse so gestaltet, daß nicht anzunehmen ist, es werden (die Preise für) Lebensmittel, Kleidung usw. in Monaten wesentlich sinken. Da ferner Tatsache ist, daß der Gemeindepfleger sehr viel mehr in Anspruch genommen ist als früher und über den Krieg mehr als seine Schuldigkeit getan hat, so wird
S. 388
Beschlossen
die Teuerungszulage vom 6 Januar 1918 mit – : 103 M zum festen Gehalt zu schlagen und demgemäß festzusetzen, vom 1 Januar 1919 an den Gehalt deß Gemeindepflegers und Steuereinbringers Schleicher, einschließlich der Entschädigung für Dienstzimmer auf – : 618 M festzusetzen.
Der besondere Gehaltsteil für die staatlichen Einzüge mit 105 M bleibt unberührt bestehen.
Bei obigem Beschluß hat der Gemeindepfleger nicht mitgewirkt.
Gemeinderat Bürgerausschuß
Schulth. Thierer Mayer
Falch Thierer
Gebhardt Duckeck
Schleicher Miller
Kühnle Wachter
Eberhardt Georg Kohn
Uhl J. J. Groß
S. 389
Weidenstetten
Verhandelt den 16. Februar 1919
- Am heutigen wurden die Beschlüsse der Amtsversammlung vom 27 Juli 1918 den bürgerlichen Collegien nach ihrem ganzen Inhalt nach Vorschrift deß § 76 deß Verwaltungsedikts gemäß eröffnet u. wörtlich vorgelesen.
- Der in der Amtsversammlung für die Jahre 1919 – 1924 neben dem Ortsvorsteher neugewählte Viehschätzer Johann Georg Schleicher, Gemeindepfleger, wurde heute nach Eröffnung der Amtsversammlungsbeschlüsse in heutiger Sitzung vereidigt.
beurkundet : Gemeindepfleger Schleicher
Gemeinderat Bürgerausschuß
Schulth. Thierer Mayer
Falch Thierer
Gebhardt Duckeck
Schleicher Miller
Kühnle Wachter
Eberhardt Georg Kohn
Groß
S. 390
Weidenstetten
Verhandelt den 16. Februar 1919
Eingetragen den 9. März 1919
Der hier wohnhaften Anna Albrecht, Witwe, welche hier in Hausmiete wohnte, wurde infolge Hausverkaufs die Wohnung gekündigt. Da dieselbe im ganzen Ort keine Wohnung finden konnte, hat dieselbe darum nachgefragt, es möchte ihr die im Armenhaus leer stehende Wohnung überlassen werden.
Beschluß
Der Gesuchstellerin diese Wohnung vom 1 November 1918 gegen eine jährliche Miete von 50 M zu überlassen, zahlbar 1/4jährlich ab 1 Nov. 1918.
Die Eröffnung
Unterschrift Anna Albrecht
Gemeinderat Bürgerausschuß
Schulth. Thierer Mayer
Falch Thierer
Gebhardt Duckeck
Schleicher Miller
Kühnle Wachter
Uhl Groß
Eberhardt Kohn
S. 391
Weidenstetten
Verhandelt den 2. April 1919
Aufgrund deß Art. 4 deß Gesetzes betr. das Gemeindewahlrecht und die Gemeindevertretung vom 5 März 1919 nebst § 3 der Vollzugsverfügung hierzu vom 17 gleichen Monats, Regierungsblatt S. 25, wird von den Gemeindecollegien
Beschlossen
- Die gemäß Art. 10 der Gemeindeordnung aufgestellte Satzung wird wie folgt geändert:
In den Gemeinderat sind anstatt bisheriger 6 Mitglieder 8 Mitglieder zu wählen. - Nach dem Eintritt der Vollziehbarkeit ist die abgeänderte Satzung in der Gemeinde allgemein bekannt zu machen durch Ausrufen auf den Ortsstraßen und Plätzen.
Gemeinderat Bürgerausschuß
Schulth. Thierer Mayer
Falch Thierer
Gebhardt Duckeck
Schleicher Miller
Kühnle Wachter
Uhl Groß
Eberhardt Kohn
Dem Oberamt Auszug gesandt u. zur Rechnung gefertigt.
S. 392
Weidenstetten
Verhandelt den 2. April 1919
Von dem Vorstand deß Ziegenzuchtvereins, Distrikttierarzt Feuerstein in Lonsee, von welchem seit Jahren der Zuchtziegenbock gegen einen jährlichen Beitrag von -: 15 M gestellt u. je ausgewechselt wurde, wird mitgeteilt, daß infolge der eingetretenen Verhältnisse die Stellung der Zuchtböcke durch den Ziegenzuchtverein mit dem Abgang deß zur Zeit aufgestellten Ziegenbocks aufhöre, hernach hätte die Gemeinde den Zuchtbock wie die Farren anzuschaffen. (Diesbe)züglich wird von dem Distrikttierarzt angesagt, daß bei den derzeitigen Zuchtverhältnissen u. Futterpreisen das bisher bezahlte Futtergeld 90 M pro Jahr zu wenig sei.
S. 393
In Anbetracht deß Hiervorgesagten und den Zeitverhältnissen entsprechend wird von den bürgerlichen Collegien hiermit
Beschlossen
- Nach Unbrauchbarwerden deß zur Zeit aufgestellten Ziegenbocks einen solchen auf Kosten der Gemeinde anzukaufen.
- Das Futtergeld rückwirkend vom 1 April 1918 auf – : 130 M pro Jahr zu erhöhen.
Anerkannt Bockhalter Georg Ehret
Gemeinderat Bürgerausschuß
Schulth. Thierer Mayer
Falch Thierer
Gebhardt Duckeck
Schleicher Miller
Kühnle Wachter
Groß
Kohn
S.394
Weidenstetten
Verhandelt den 2. April 1919
Infolge der abnormen Zeitverhältnisse haben sich die Arbeitslöhne sehr erheblich gesteigert, so daß es nothwendig erschien, bei etwaigen Fronarbeiten bei der Gemeinde die Taglöhne u. Gespanne den Zeitverhältnissen entsprechend zu erhöhen. In Anbetracht deß Obigen wird
Beschlossen
1) Für eine männliche erwachsene Person einen Stundenlohn von 70 P
2) “ “ weibliche “ Person “ “ 50 P
3) “ Jugendliche beiderlei Geschlechts unter 16 Jahren – : 40 P
4) Für ein Zweispänner-Fuhrwerk samt Fuhrmann – : 3 M
5) Für einen Einspänner “ “ 1 M 50 P
festzusetzen. Diese Erhöhungen gelten nur vorübergehend auf unbestimmte Zeit.
Gemeinderat Bürgerausschuß
Schulth. Thierer Mayer
Falch Thierer
Gebhardt Duckeck
Schleicher Miller
Kühnle Wachter
Groß
Kohn
S. 395
Weidenstetten
Verhandelt den 2. April 1919
Der seitherige Schuldiener Christian Häge hat seinen Dienst auf ersten April d. J. gekündigt. Auf eine wiederholte Bekanntmachung im hiesigen Ort meldete sich Anna Hausmann, Ehefrau deß Gipsergesellen Wilhelm Hausmann von hier. Es wird
Beschlossen
der Anna Hausmann den Dienst als Schuldienerin zu übertragen mit der auf Seite 384 festgesetzten Belohnung von 156 M.
die Annahme Gemeinderat
Anna Hausmann Schulth. Thierer
Schulth. Thierer Falch
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
S. 396
Weidenstetten
Verhandelt den 18. April 1919
Nach dem Gesetz betreffend das Gemeindewahlrecht u. die Gemeindevertretung vom 15 März 1919 ist der Gemeinderat neu zu wählen. Die Wahl soll im Monat Mai und zwar an einem Sonntag stattfinden, einen solchen Sonntag hat der Gemeinderat zu bestimmen. Es wird hiermit
Beschlossen
als Wahlsonntag den 25 Mai 1919 zu bestimmen.
Gemeinderat
Schulth. Thierer
Falch
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Dem Oberamt Auszug gesandt.
S. 397
Weidenstetten
Geschehen den 30. April 1919
Durch Beschluß deß Gemeinderats vom 18 April 1919 wurde als Wahltag für die hiesige Gemeinderatswahl der Sonntag den 25 Mai 1919 bestimmt. Zu dieser Wahl ist ein Wahlvorstand, ein Protokollführer u. zwei Beisitzer zu wählen. Die Wahl fand heute statt.
Als Wahlvorsteher erklärte der Ortsvorsteher sich bereit, als Protokollführer Gemeindepfleger Schleicher.
Als Beisitzer wurden gewählt 1) Gemeinderat Falch
2) Gemeinderat Gebhardt
Als Stellvertreter wurden gewählt 1) Gemeinderat Kühnle
2) Obmann Mayer
Die Gewählten erklären, die Wahl anzunehmen
Gemeinderat Bürgerausschuß
Schulth. Thierer Mayer
Falch Thierer
Gebhardt Duckeck
Schleicher Miller
Kühnle Wachter
Groß
Kohn
S. 398
Weidenstetten
Verhandelt den 2. April 1919
Durch Beschluß deß Gemeinderats vom 18 April wurde als Wahltag für die hiesige Gemeinderatswahl der Sonntag den 25 Mai 1919 bestimmt. Als Wahlvorstand hat der Ortsvorsteher zu fungieren, welcher das Wahlprotokoll zu führen hat
Zu dieser Wahl sind zwei Beisitzer u. 2 Stellvertreter geheim zu wählen, wovon je ein Gemeinderatsmitglied u- je ein Bürgerausschußmitglied zu wählen ist.
Bei der heute stattgefundenen geheimen Wahl wurden gewählt
1) als Beisitzer Gemeinderat Falch
als Beisitzer Bürgerausschußmitglied Mayer
2) als Stellvertreter Gemeinderat Gebhardt
Bürgerausschußmitglied Joh. Gg. Groß
Gemeinderat Bürgerausschuß
Schulth. Thierer Mayer
Falch Thierer
Gebhardt Duckeck
Schleicher Miller
Kühnle Wachter
Groß
Kohn
Dem Oberamt Auszug gesandt.
S. 399
Weidenstetten
Verhandelt den 27. Mai 1919
Nach einem Beschluß deß Ortsschulrats vom 4 Juli 1918 u. 2 April 1919 wurde (ersucht), infolge der Steigerung aller Entlohnungen u. der teuren Lebensmittel u. Kleidung die Belohnung deß Abteilungsunterichts von bisher 60 M auf 90 M für die Überstunde zu erhöhen, die Belohnung deß Unterrichts in der allgemeinen Fortbildungsschule von bisher 1 M auf 2 M zu erhöhen, je mit Wirkung vom 1 Mai ab (daneben mit Bleistift) 1 April.
Dies ergibt für die hiesigen Verhältnisse bei 6 Überstunden Abteilungsunterricht eine Erhöhung von 360 auf 540 M, also um180 M für Hauptlehrer Hanßum,
bei 4 Stunden für Hauptlehrer Stark 360 M , also um 120 M, bei 70 Stunden Fortbildungsschule von 70 M auf 140 M, zusammen für Abtheilungsunterricht u. Fortbildungsschule eine Erhöhung um 250 M u. 90 M.
Deßgleichen wurde die Pauschalsumme für Anschaffung von Kreide und Tinte erhöht und zwar in der Oberklasse von bisher 14 M 50 P auf 25 M, für die Unterklasse von bisher 10 auf 18 M.
Der Gemeinderat beschließt, die Erhöhung zu genehmigen u. zwar je vom 1 April 1918 an.
Gemeinderat
Schulth. Thierer
Falch
Kühnle
Schleicher
Gebhardt
S. 400
Weidenstetten
Verhandelt den 27. Mai 1919
Nach Erlaß deß. Oberamts vom 15 Mai 1919, welcher verlesen wird, trifft es die hiesige Gemeinde an dem Aufwand für die Verwaltungsaktuare im Rechnungsjahr 1918 bei einem Zeitaufwand deß Verwaltungsaktuars von – : 56 6/8 Tagen
= 1 236 M 72 P Vergütung. Die Umlage erfolgt nach den von dem Verwaltungsaktuar gemäß Erlaß deß k.. Ministeriums deß Innern vom 25 Mai 1911, Nr. 2403, Ministerialamtsblatt Seite 209, gelieferten Berechnungen, welche vom 1 April 1911 ab für die Verteilung der Verwaltungsaktuarskosten als Grundlage dienen.
Nach Beratung wird
Beschlossen
der für das Rechnungsjahr 1918 festgesetzten Vergütung zuzustimmen.
Gemeinderat
Schulth. Thierer
Falch
Schleicher
Kühnle
Gebhardt
Dem. Oberamt
u. zur Gemeindepflege Auszug gefertigt.
S. 401
Weidenstetten
Verhandelt 27. Mai 1919
Es erschien der Farrenhalter Joh. Gg. Thierer u. bringt vor: Infolge der Futterknappheit u. der enorm teuren Futterpreise reiche ihm das für 4 Farren bezahlte Futtergeld im Werte zum Futter bei weitem nicht aus. Er bitte um eine Teuerungszulage für das laufende Jahr. Dieses Vorbringen wird anerkannt und nach Beratung
Beschlossen
dem Farrenhalter für das Jahr 19, vom 1 April 19 bis 31 März 1920, eine Teuerungszulage von 400 M zu verwilligen.
Gemeinderat
Schulth. Thierer
Falch
Schleicher
Kühnle
Gebhardt
S. 402
Weidenstetten
Verhandelt 27 Mai 1919
Lt. Beschluß vom 2 Februar 1919, s. oben Seite 383, wurde sämtlichen Gemeindebeamten und Gemeindeunterbeamten für das Jahr 1918/1919 eine Teuerungszulage verwilligt. Da sich in den Lebensmittelpreisverhältnissen eher noch eine Steigerung fühlbar macht, wird
Beschlossen
diese Teuerungszulage auch für das Jahr 1919/1920 in Geltung zu lassen, bzw. sämtlichen Gemeindebeamten und Unterbeamten (Bedienstete) wie sie auf Seite 317, 351, 384 u. 388 aufgeführt sind (ausgenommen der neu angestellten Schuldienerin) zu verwilligen u. ausbezahlen zu lassen.
Gemeinderat Bürgerausschuß
Schulth. Thierer Mayer
Falch Duckeck
Gebhardt Thierer
Schleicher Wachter
Kühnle Miller
S. 403
Weidenstetten
Verhandelt den 27. Mai 1919
Von dem W. K., hier, befindet sich ein Mädchen in der Heil- u. Pflegeanstalt Stetten. Durch die Lebensmittelteuerung wurde das Verpflegungsgeld von der Anstalt entsprechend erhöht. Die Kosten betragen zur Zeit – : 680 M pro Jahr, welche vom Landesarmenverband, Bezirkswohltätigkeitsverein Ulm, der Gemeinde u. K. bezahlt wurden. K. erklärt sich bereit, infolge der Erhöhung statt 50 M nunmehr 80 M zu bezahlen pro Jahr.
Anerkannt N.K.
Gemeinderat
Schulth. Thierer
Falch
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
S. 404
Weidenstetten
Verhandelt 9. Juni 1919
Durch Gesetz vom 15 März 1919 wird die Gemeindevertretung, welche bisher bestand, aufgehoben und das Gemeindewahlrecht neu geregelt. Nach diesem kommt der bisherige Bürgerausschuß ganz in Wegfall. Die Mitgliedszahl deß Gemeinderats soll erhöht werden u. die Gemeinderatswahlen im Monat Mai im ganzen Land neu vorgenommen werden. Durch Beschluß deß Gemeinderats vom 2 April 1919, siehe oben S. 391, soll die Mitgliederzahl für die hiesige Gemeinde von 6 auf 8 Mitglieder erhöht werden, als Wahltag wurde Sonntag, der 25 Mai bestimmt. Bei dieser Wahl haben von 317 Wahlberechtigten 244 abgestimmt.
Nach den Wahlzetteln haben die meisten Stimmen erhalten:
S. 405
- Johann Georg Schleicher, Gemeindepfleger 212 Simmen
- Johannes Gebhardt, Söldner, 192 „
- Jakob Kühnle, “ 176 „
- Johann Georg Mayer, Postagent 156 „
Diese 4 ersteren sind auf 6 Jahre gewählt
- Johannes Falch, Söldner 149 „
- Johann Georg Groß, Maurer 130 „
- Christian Sailer, Bauer 120 „
- Christian Pfaudler, Söldner 113 „
Diese letzteren 4 sind auf 3 Jahre gewählt.
Da gegen diese Wahl eine Einsprache nicht erhoben wurde, wurden die Gewählten in heutiger Sitzung vom Ortsvorsteher beeidigt.
Unterschriften der neu Gewählten u. von Schultheiß Thierer.
S. 406
Weidenstetten
Verhandelt den 16. Juni 1919
Am 3 April 1917 hat der Ortsschulrat die Barbara Scheifele als Arbeitslehrein aufgestellt, welcher die frühere Belohnung von jährlich 130 M verwilligt wurde. Die Scheifele hat ihren Dienst am 1 Mai 1917 angetreten u. es wurde mit derselben vom Ortsschulrat u. Gemeinderat ein Dienstvertrag abgeschlossen, siehe Ortsschulratsprotokoll 135 u. 146. In Ermangelung eines Eintrags im Gemeinderatsprotokoll wird vorstehende Tatsache heute hier vorgetragen u. genehmigt.
Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt Falch
Schleicher Groß
Kühnle Christian Sailer
Mayer Pfaudler
S. 407
Weidenstetten
Verhandelt 16. Juni 1919
Der Voranschlag deß Gemeindehaushalts für das Rechnungsjahr 1919 liegt im Entwurf vor und wird dem Gemeinderat im Einzelnen vorgetragen. Nach eingehenden Beratungen wird einstimmig
Beschlossen
- Zur Ausbesserung im Schulgebäude (Lehrerwohnung) den Betrag von
1 000 M vorzusehen u. wegen Ausführung der Arbeiten mit dem Ortsschulrat weiter Verhandlungen zu pflegen. - Die Schuldentilgung wieder aufzunehmen, die Tilgungsrate mit – : 800 M einzustellen und wegen außerordentlichen Tilgungen späteren Beschluß zu fassen.
- Zu Ausbesserung der Ortskandelung den Betrag von – : 600 M vorzusehen.
- Den auf 17 000 M berechneten Voranschlagsabmangel durch Umlage
a) auf das Ertragskataster – : 10 % Gemeindeumlage
b) 100 % Gemeindeeinkommensteuer auf die staatlichen Einheitssätze aufzubringenS. 408
- Die verfügbaren Restmittel in erster Linie zur Deckung etwaigen weiteren Abmangels zu verwenden und im Übrigen zur Ausgleichung der Umlage späterer Jahre, sowie zu außerordentlichen Ausgaben bereit zu halten. Bei letzeren kommen hauptsächlich Feldbereinigungskosten und außerordentlicher Aufwand auf Straßen, Wege u. Feldwege, welche Mangels Arbeitskräften und Fuhrwerken während deß Krieges teilweise heruntergekommen und in thunlichster Zeit/Kürze in brauchbaren Zustand zu bringen sind, in Betracht.
Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt Falch
Schleicher Groß
Kühnle Christian Sailer
Mayer Pfaudler