GR-Protokolle 1919 #5

 

S. 378

Weidenstetten
Eingetragen den 1. Februar 1919

Nach mündlichem Beschluß der bürgerlichen Collegien wurde die im Jahr 1916 fällige Bürgerausschußwahl wegen Abwesenheit vieler junger Männer im Krieg mit Genehmigung deß Ministeriums zurückgestellt u. auch die auf das Jahr 1918 fällige Wahl deß Bürgerausschusses war zur Zurückstellung beschlossen. Nach dem Ende November 1918 eingetretenen Waffenstillstand kamen die verheirateten Männer zumeist zurück in die Heimat.
Dieser Gegenstand wurde wiederholt von den bürgerlichen Collegien beraten und dann

Beschlossen

die Wahl deß Gesamtbürgerausschusses nachzuholen, als Wahltag wurde Freitag, der 10 Januar 19 bestimmt.
Als Wahlzeit entscheidend wurde bestimmt, daß die 4 ersten mit der meisten Stimmenzahl Gewählten auf 4 Jahre, die drei letzten mit der wenigsten Stimmenzahl auf 2 Jahre gewählt sind.

S. 379

Nach den erhaltenen Stimmen wurden auf 4 Jahre gewählt

  1. Thomas Thierer, Bauer
  2. Michael Mayer, Zimmermeister
  3. Mattäus Miller, Söldner
  4. David Wachter, Söldner

Auf zwei Jahre

  1. Georg Kohn, Bauer
  2. Martin Duckeck, Schmid
  3. Johann Georg Groß, Maurermeister

Da gegen diese Wahl keine Einsprache erhoben wurde, wurden die fünf bisherigen Mitglieder auf ihren früheren Eid hingewiesen und die zwei neugewählten in heutiger Sitzung beeidigt.

            Gemeinderat                                               Bürgerausschuß
            Schulth.Thierer                                             Thomas Thierer
            Falch                                                             Duckeck
            Gebhardt                                                      Mayer
            Schleicher                                                     Wachter
            Kühnle                                                          Kohn
            Uhl                                                                Groß
            Eberhardt

 

S. 380

Weidenstetten
Verhandelt den 2. Februar 1919

Der seitherige Kapitalurkundenverwahrer David Schleicher hat um Enthebung von seinem Amt gebeten u. (es) ist ein neuer Verweser aufzustellen.

Schultheiß Thierer, dem ein Schrank zur Verfügung steht, dessen Sicherheit dem Wert der zu verwahrenden Urkunden angemessen ist, erklärt sich hierzu bereit. In dienstlicher Hinsicht besteht kein Bedenken u. da seine Verwandschaft mit dem Gemeindepfleger (Schwägerschaft) die Annahme einer Abhängigkeit nicht rechtfertigen, so steht der Übertragung deß Amtes an denselben kein Hinderniß im Wege. Demselben sollen auch die Wertpapiere in Verwahrung gegeben werden.

Auf die Aussetzung einer Belohnung würde Schultheiß Thierer verzichten, von den Collegen wird nun einstimmig

 

S. 381

Beschlossen

  1. Für die Verwahrung der Kapitalurkunden der Gemeindepflege und der Schulkasse u. Schulstiftung Schultheiß Georg Thierer zu bestellen.
  2. Denselben bezüglich dieses einen Amtes durch Hinweisung auf seinen Diensteid alsbald zu verpflichten. Dies b(eurkundet) Schultheiß Thierer.
  3. Dem Kapitalurkundenverwahrer zu übergeben:

            I Kapitalurkunden der Gemeindepflege

            1Benachrichtigung vom 22 Januar 1917 über Eintragung einer Schuldbuchforderung von – : 3 000 M in das Reichsschuldbuch: 105010

            1 dito vom 24 August 1917 über – :         4 000 M

            1 dito vom 24 Januar 1918 über              2 000M

            4 Reichsschuldverschreibungen vom 26 März 1918 über je – :  1 000 M

            Darlehen L.C. 14064370.   14064380.   14964381.   14964382.

            1 Sparkassenbüchlein der Oberamtssparkasse Ulm, Bd. 17, Seite 229 mit           Guthaben pro 1 Januar 1919 von 7 759 M 60 P

 

            II Kapitalurkunden der Schulkasse:

            1 Benachrichtigung vom 20 Januar 1917 mit Eintragung einer         Schuldbuchforderung von – : 500 M in das Reichsschuldbuch: 106049

            1 Sparkassenbuch der Oberamtssparkasse Ulm, Band 38, Seite 163 mit Guthaben pro 1 Januar 1919 von 305 M 09 P

S. 382

            1 dito der Schulkinderstiftung, Bd. 30, Seite 28, mit Guthaben pro 1 Januar         1919 von113 M 74 P

            ferner 1 Verzeichniß der Kapitalurkunden der Gemeindepflege und           Schulkasse             (Schulstiftung)

            hierfür besch. Schultheiß Thierer

 

            Gemeinderat                                               Ortsschulrat
                                                                                  Pfarrer Dornfeld
            Falch                                                             Schulth. Thierer
            Gebhardt                                                      Hauptlehrer Hanßum
            Schleicher                                                     Schleicher
            Kühnle                                                          Gebhardt
            Uhl
            Eberhardt

 

S. 383

Weidenstetten
Verhandelt den 2. Februar 1919

Vorhergehende T. 1 u. 2 irrtümlich S. 386 u. 387 eingetragen

T. 3
Nach Mitteilung deß Oberamts vom 26 Oktober 1918 wurde in einem Erlaß deß Ministeriums deß Innern vom 18 Oktober 1918 angeregt, entsprechend dem staatlichen Vorgehen eine einmalige Teuerungszulage auch den Gemeindebeamten und Unterbeamten zu gewähren. Nach den gegebenen Verhältnissen und dem Vorgehen anderer Gemeinden dürfte es sich um 20 – 25 % der festen Jahresgehälter handeln.

In heutiger Sitzung der Gemeindecollegien wurde hierüber eingehend beraten und anerkannt, daß die Verhältnisse und die Teuerung die Verwilligung einer einmaligen Zulage wohl rechtfertigen u. zwar für sämtliche Gemeindebeamte u. Unterbeamte. Demgemäß wurden folgende Beschlüsse gefaßt:

S. 384

Es sollen erhalten:

I           1) Schultheiß u. Ratsschreiber Thierer  
                25 % aus -:                                       375 M             =          343 M 75 P

                siehe unten S. 351 und 386

 

            2) Gemeindepfleger u. Steuereinbringer Schleicher

                20 % aus – :                                      618 M             =          123 M 60 P

                siehe unten S. 351 und 387

 

            3) Durchweg 20 % von den durch Beschluß der Gemeindecollegien vom
                28 März 1917, Protokoll S. 316, verwilligten Gehalten u. Bezügen u. zwar:

  1. Anwalt Winkelmann                                        zu 15 M            3 M              18 M
  2. Fronmeister Falch                                            zu 80 M           16 M              96 M
  3. dem Fleischbeschauer Mayer                          zu 15 M             3 M              18 M
  4. “ Schuldiener Häge                                          zu 130 M         26 M            156 M
  5. “ Katastergeometer Späth                                zu 30 M            6 M              36 M
  6. den Spritzenmeistern Duckeck u. Wittlinger    zu 10 M             2 M              12 M
  7. dem Amtsboten Leibing                                   zu 60 M           12 M              72 M
  8. der Hebamme Köpf                                           zu 50 M          10 M              60 M
  9. dem Baumwart Fink                                           zu 15 M            3 M               18 M
  10. dem Feldschützen Büchele                                zu 220 M       44 M              264 M
  11. dem Waldschützen Büchele                              zu 130 M       26 M              156 M
  12. dem Straßenwart Matth. Röscheisen                 zu 300 M       60 M              360 M
  13. “ “           Preiß                                                    zu 60 M          12 M               72 M
  14. “ “           Jakob Zimmermann                            zu 150 M        30 M              180 M
  15. “ “           Iser                                                      zu 380 M        76 M              456 M
  16. “ “           Jakob Wörz                                         zu 550 M       110 M             660 M
  17. “ Polizeidiener Mayländer                                  zu 285 M       57 M              342 M
  18. “ Straßenwart Wittlinger                                    zu 80 M          16 M                96 M
  19. “ Nachtwächter Mayländer (oben S. 351)          zu 80M           16 M                96 M
  20. “ “                Röscheisen                                      120 M             24 M              144 M

S. 385

 

II          Die Mittel zur Bezahlung dieser Zulagen, soweit sie nicht im Voranschlag deß Gemeindehaushalts vorgesehen sind, dem verfügbaren Restvermögen zu 
            entnehmen.

            Gemeinderat                                               Bürgerausschuß
            Schulth. Thierer                                            Mayer
            Falch                                                             Thierer
            Gebhardt                                                      Duckeck
            Schleicher                                                     M. Miller
            Kühnle                                                          David Wachter
            Eberhardt                                                     Georg Kohn
            Uhl                                                                J. J. Groß

Bei obiger Beschlußfassung haben die beteiligten Mitglieder nicht mitgewirkt.

1 Schulth. Thierer bei Ziff. I
2 Gemeindepfleger Schleicher bei Ziff I u. Nr. 2

 

S. 386

Weidenstetten
Verhandelt den 2. Februar 1919

§ 2 s. S. 387, § 3, S. 383

§ 1

Nach einer Äußerung deß Verwaltungsrats der Pensionskasse für Körperschaftsbeamte können Teuerungszulagen mit rechtlicher Wirkung nicht für Pensionsberechtigte anerkannt werden, und es stellt der Ortsvorsteher an die Gemeindecollegien den Antrag, die durch Beschluß vom 6 Januar 1918, oben S. 350 verwilligte Teuerungszulage von 275 M in eine ständige Gehaltszulage mit Pensionsberechtigung umzuwandeln. Da bei der sich immer mehr steigernden Geschäftslast deß Ortsvorstehers, dessen Gehaltsverhältnisse ohne eine Erhöhung als Verminderung für die Zukunft erfahren werden und die Tätigkeit deß hießigen Schultheißen besonders anzuerkennen ist, wird

S. 387

 

Beschlossen

  1. den festen Gehalt deß Ortsvorstehers Thierer vom 1 Januar 1919 ab, unter Wegfall der genannten Teuerungszulage von 275 M, auf jährlich – :  1 375 M zu erhöhen und die Pensionsberechtigung desselben um den erhöhten Betrag anzuerkennen.
  2. dem Oberamt mittels Protokollauszug von diesem Beschluß Mitteilung zu machen und um Veranlassung deß Weiteren zu ersuchen.

          Bei obiger Beschlußfassung haben die beteiligten Mitglieder nicht mitgewirkt.

§ 3 s.  S. 383

§ 2

Bei Verwilligung der Teuerungszulagen am 6 Januar 1918, oben S. 350, wurde ausgesprochen, daß dieselben für die Kiegsdauer verwilligt sein sollen. Indessen haben sich die Verhältnisse so gestaltet, daß nicht anzunehmen ist, es werden (die Preise für) Lebensmittel, Kleidung usw. in Monaten wesentlich sinken. Da ferner Tatsache ist, daß der Gemeindepfleger sehr viel mehr in Anspruch genommen ist als früher und über den Krieg mehr als seine Schuldigkeit getan hat, so wird

 

S. 388

Beschlossen

die Teuerungszulage vom 6 Januar 1918 mit  – : 103 M zum festen Gehalt zu schlagen und demgemäß festzusetzen, vom 1 Januar 1919 an den Gehalt deß Gemeindepflegers und Steuereinbringers Schleicher, einschließlich der Entschädigung für Dienstzimmer auf – : 618 M festzusetzen.

Der besondere Gehaltsteil für die staatlichen Einzüge mit 105 M  bleibt unberührt bestehen.

Bei obigem Beschluß hat der Gemeindepfleger nicht mitgewirkt.

            Gemeinderat                                               Bürgerausschuß
            Schulth. Thierer                                            Mayer
            Falch                                                             Thierer
            Gebhardt                                                      Duckeck
            Schleicher                                                     Miller
            Kühnle                                                          Wachter
            Eberhardt                                                     Georg Kohn
            Uhl                                                                J. J. Groß

 

S. 389

Weidenstetten
Verhandelt den 16. Februar 1919

  1. Am heutigen wurden die Beschlüsse der Amtsversammlung vom 27 Juli 1918 den bürgerlichen Collegien nach ihrem ganzen Inhalt nach Vorschrift deß § 76 deß Verwaltungsedikts gemäß eröffnet u. wörtlich vorgelesen.
  2. Der in der Amtsversammlung für die Jahre 1919 – 1924 neben dem Ortsvorsteher neugewählte Viehschätzer Johann Georg Schleicher, Gemeindepfleger, wurde heute nach Eröffnung der Amtsversammlungsbeschlüsse in heutiger Sitzung vereidigt.
    beurkundet : Gemeindepfleger Schleicher

            Gemeinderat                                               Bürgerausschuß
            Schulth. Thierer                                            Mayer
            Falch                                                             Thierer
            Gebhardt                                                      Duckeck
            Schleicher                                                     Miller
            Kühnle                                                          Wachter
            Eberhardt                                                     Georg Kohn
                                                                                 Groß

 

S. 390

Weidenstetten
Verhandelt den 16. Februar 1919
Eingetragen den 9. März 1919

Der hier wohnhaften Anna Albrecht, Witwe, welche hier in Hausmiete wohnte, wurde infolge Hausverkaufs die Wohnung gekündigt. Da dieselbe im ganzen Ort keine Wohnung finden konnte, hat dieselbe darum nachgefragt, es möchte ihr die im Armenhaus leer stehende Wohnung überlassen werden.

Beschluß

Der Gesuchstellerin diese Wohnung vom 1 November 1918 gegen eine jährliche Miete von 50 M zu überlassen, zahlbar 1/4jährlich ab 1 Nov. 1918.

Die Eröffnung

Unterschrift Anna Albrecht

            Gemeinderat                                               Bürgerausschuß
            Schulth. Thierer                                            Mayer
            Falch                                                             Thierer
            Gebhardt                                                       Duckeck
            Schleicher                                                      Miller
            Kühnle                                                           Wachter
            Uhl                                                                 Groß
            Eberhardt                                                       Kohn 

 

 

S. 391

Weidenstetten
Verhandelt den 2. April 1919

Aufgrund deß Art. 4 deß Gesetzes betr. das Gemeindewahlrecht und die Gemeindevertretung vom 5 März 1919 nebst § 3 der Vollzugsverfügung hierzu vom 17 gleichen Monats, Regierungsblatt S. 25, wird von den Gemeindecollegien

Beschlossen

  1. Die gemäß Art. 10 der Gemeindeordnung aufgestellte Satzung wird wie folgt geändert:
    In den Gemeinderat sind anstatt bisheriger 6 Mitglieder 8 Mitglieder zu wählen.
  2. Nach dem Eintritt der Vollziehbarkeit ist die abgeänderte Satzung in der Gemeinde allgemein bekannt zu machen durch Ausrufen auf den Ortsstraßen und Plätzen.

            Gemeinderat                                               Bürgerausschuß
            Schulth. Thierer                                            Mayer
            Falch                                                             Thierer
            Gebhardt                                                      Duckeck
            Schleicher                                                     Miller
            Kühnle                                                          Wachter
            Uhl                                                                Groß
            Eberhardt                                                     Kohn 

Dem Oberamt Auszug gesandt u. zur Rechnung gefertigt.

 

S. 392

Weidenstetten
Verhandelt den 2. April 1919

Von dem Vorstand deß Ziegenzuchtvereins, Distrikttierarzt Feuerstein in Lonsee, von welchem seit Jahren der Zuchtziegenbock gegen einen jährlichen Beitrag von -: 15 M gestellt u. je ausgewechselt wurde, wird mitgeteilt, daß infolge der eingetretenen Verhältnisse die Stellung der Zuchtböcke durch den Ziegenzuchtverein mit dem Abgang deß zur Zeit aufgestellten Ziegenbocks aufhöre, hernach hätte die Gemeinde den Zuchtbock wie die Farren anzuschaffen. (Diesbe)züglich wird von dem Distrikttierarzt angesagt, daß bei den derzeitigen Zuchtverhältnissen u. Futterpreisen das bisher bezahlte Futtergeld 90 M pro Jahr zu wenig sei.

 

 S. 393

In Anbetracht deß Hiervorgesagten und den Zeitverhältnissen entsprechend wird von den bürgerlichen Collegien hiermit

Beschlossen

  • Nach Unbrauchbarwerden deß zur Zeit aufgestellten Ziegenbocks einen solchen auf Kosten der Gemeinde anzukaufen.
  • Das Futtergeld rückwirkend vom 1 April 1918 auf – : 130 M pro Jahr zu erhöhen.

Anerkannt Bockhalter Georg Ehret

            Gemeinderat                                               Bürgerausschuß
            Schulth. Thierer                                           Mayer
            Falch                                                            Thierer
            Gebhardt                                                      Duckeck
            Schleicher                                                     Miller
            Kühnle                                                          Wachter
                                                                                   Groß
                                                                                   Kohn 

 

 

S.394

Weidenstetten
Verhandelt den 2. April 1919

Infolge der abnormen Zeitverhältnisse haben sich die Arbeitslöhne sehr erheblich gesteigert, so daß es nothwendig erschien, bei etwaigen Fronarbeiten bei der Gemeinde die Taglöhne u. Gespanne den Zeitverhältnissen entsprechend zu erhöhen. In Anbetracht deß Obigen wird

Beschlossen

1) Für eine männliche erwachsene Person einen Stundenlohn von                   70 P

2)  “       “    weibliche          “              Person      “           “                                  50 P

3)  “     Jugendliche beiderlei Geschlechts unter 16 Jahren                – :             40 P

4) Für ein  Zweispänner-Fuhrwerk samt Fuhrmann                            – :               3 M

5) Für einen Einspänner                      “               “                                                 1 M 50 P

festzusetzen. Diese Erhöhungen gelten nur vorübergehend auf unbestimmte Zeit.

            Gemeinderat                                               Bürgerausschuß
            Schulth. Thierer                                            Mayer
            Falch                                                             Thierer
            Gebhardt                                                      Duckeck
            Schleicher                                                     Miller
            Kühnle                                                          Wachter
                                                                                  Groß
                                                                                  Kohn 

 

 

S. 395

Weidenstetten
Verhandelt den 2. April 1919

Der seitherige Schuldiener Christian Häge hat seinen Dienst auf ersten April d. J. gekündigt. Auf eine wiederholte Bekanntmachung im hiesigen Ort meldete sich Anna Hausmann, Ehefrau deß Gipsergesellen Wilhelm Hausmann von hier. Es wird

Beschlossen

der Anna Hausmann den Dienst als Schuldienerin zu übertragen mit der auf Seite 384 festgesetzten Belohnung von 156 M.

 

die Annahme                                              Gemeinderat
Anna Hausmann                                          Schulth. Thierer
Schulth. Thierer                                            Falch
                                                                     Gebhardt
                                                                     Schleicher
                                                                     Kühnle

 

S. 396

Weidenstetten
Verhandelt den 18. April 1919

Nach dem Gesetz betreffend das Gemeindewahlrecht u. die Gemeindevertretung vom 15 März 1919 ist der Gemeinderat neu zu wählen. Die Wahl soll im Monat Mai und zwar an einem Sonntag stattfinden, einen solchen Sonntag hat der Gemeinderat zu bestimmen. Es wird hiermit

Beschlossen

als Wahlsonntag den 25 Mai 1919 zu bestimmen.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Falch
Gebhardt
Schleicher
Kühnle

Dem Oberamt Auszug gesandt.

 

S. 397

Weidenstetten
Geschehen den 30. April 1919

Durch Beschluß deß Gemeinderats vom 18 April 1919 wurde als Wahltag für die hiesige Gemeinderatswahl der Sonntag den 25 Mai 1919 bestimmt. Zu dieser Wahl ist ein Wahlvorstand, ein Protokollführer u. zwei Beisitzer zu wählen. Die Wahl fand heute statt.

Als Wahlvorsteher erklärte der Ortsvorsteher sich bereit, als Protokollführer Gemeindepfleger Schleicher.

Als Beisitzer wurden gewählt         1) Gemeinderat Falch
                                                       2) Gemeinderat Gebhardt

Als Stellvertreter wurden gewählt  1) Gemeinderat Kühnle
                                                       2) Obmann Mayer

Die Gewählten erklären, die Wahl anzunehmen

            Gemeinderat                                               Bürgerausschuß
            Schulth. Thierer                                            Mayer
            Falch                                                             Thierer
            Gebhardt                                                      Duckeck
            Schleicher                                                     Miller
            Kühnle                                                          Wachter
                                                                                   Groß
                                                                                   Kohn 

 

S. 398

Weidenstetten
Verhandelt den 2. April 1919

Durch Beschluß deß Gemeinderats vom 18 April wurde als Wahltag für die hiesige Gemeinderatswahl der Sonntag den 25 Mai 1919 bestimmt. Als Wahlvorstand hat der Ortsvorsteher zu fungieren, welcher das Wahlprotokoll zu führen hat

Zu dieser Wahl sind zwei Beisitzer u. 2 Stellvertreter geheim zu wählen, wovon je ein Gemeinderatsmitglied u- je ein Bürgerausschußmitglied  zu wählen ist.

Bei der heute stattgefundenen geheimen Wahl wurden gewählt

           1) als Beisitzer Gemeinderat Falch
               als Beisitzer Bürgerausschußmitglied  Mayer

            2) als Stellvertreter Gemeinderat Gebhardt
                Bürgerausschußmitglied  Joh. Gg. Groß

            Gemeinderat                                               Bürgerausschuß
            Schulth. Thierer                                            Mayer
            Falch                                                             Thierer
            Gebhardt                                                      Duckeck
            Schleicher                                                     Miller
            Kühnle                                                          Wachter
                                                                                  Groß
                                                                                  Kohn 

Dem Oberamt Auszug gesandt.

 

S. 399

Weidenstetten
Verhandelt den 27. Mai 1919

Nach einem Beschluß deß Ortsschulrats vom 4 Juli 1918 u. 2 April 1919 wurde (ersucht), infolge der Steigerung aller Entlohnungen u. der teuren Lebensmittel u. Kleidung die Belohnung deß Abteilungsunterichts von bisher 60 M auf 90 M für die Überstunde zu erhöhen, die Belohnung deß Unterrichts in der allgemeinen Fortbildungsschule von bisher 1 M auf 2 M zu erhöhen, je mit Wirkung vom 1 Mai ab (daneben mit Bleistift) 1 April.

Dies ergibt für die hiesigen Verhältnisse bei 6 Überstunden Abteilungsunterricht eine Erhöhung von 360 auf 540 M, also um180 M für Hauptlehrer Hanßum,
bei 4 Stunden für Hauptlehrer Stark 360 M , also um 120 M, bei 70 Stunden Fortbildungsschule von 70 M auf 140 M, zusammen für Abtheilungsunterricht u. Fortbildungsschule eine Erhöhung um 250 M u. 90 M.

Deßgleichen wurde die Pauschalsumme für Anschaffung von Kreide und Tinte erhöht und zwar in der Oberklasse von bisher 14 M 50 P auf 25 M, für die Unterklasse von bisher 10 auf 18 M.

Der Gemeinderat beschließt, die Erhöhung zu genehmigen u. zwar je vom 1 April 1918 an.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Falch
Kühnle
Schleicher
Gebhardt

 

S. 400

Weidenstetten
Verhandelt den 27. Mai 1919

Nach Erlaß deß. Oberamts vom 15 Mai 1919, welcher verlesen wird, trifft es die hiesige Gemeinde an dem Aufwand für die Verwaltungsaktuare im Rechnungsjahr 1918 bei einem Zeitaufwand deß Verwaltungsaktuars von – : 56 6/8 Tagen
=  1 236 M 72 P Vergütung. Die Umlage erfolgt nach den von dem Verwaltungsaktuar gemäß Erlaß deß k.. Ministeriums deß Innern vom 25 Mai 1911, Nr. 2403, Ministerialamtsblatt Seite 209, gelieferten Berechnungen, welche vom 1 April 1911 ab für die Verteilung der Verwaltungsaktuarskosten als Grundlage dienen.

Nach Beratung wird

Beschlossen

der für das Rechnungsjahr 1918 festgesetzten Vergütung zuzustimmen.

            Gemeinderat
            Schulth. Thierer
            Falch
            Schleicher
            Kühnle
            Gebhardt      

Dem. Oberamt
u. zur Gemeindepflege Auszug gefertigt.

 

S. 401

Weidenstetten
Verhandelt 27. Mai 1919

Es erschien der Farrenhalter Joh. Gg. Thierer u. bringt vor: Infolge der Futterknappheit u. der enorm teuren Futterpreise reiche ihm das für 4 Farren bezahlte Futtergeld im Werte zum Futter bei weitem nicht aus. Er bitte um eine Teuerungszulage für das laufende Jahr. Dieses Vorbringen wird anerkannt und nach Beratung

Beschlossen

dem Farrenhalter für das Jahr 19, vom 1 April 19 bis 31 März 1920, eine Teuerungszulage von 400 M zu verwilligen.

            Gemeinderat
            Schulth. Thierer
            Falch
            Schleicher
            Kühnle
            Gebhardt      

 

 

S. 402

Weidenstetten
Verhandelt 27 Mai 1919

Lt. Beschluß vom 2 Februar 1919, s. oben Seite 383, wurde sämtlichen Gemeindebeamten und Gemeindeunterbeamten für das Jahr 1918/1919 eine Teuerungszulage verwilligt. Da sich in den Lebensmittelpreisverhältnissen eher noch eine Steigerung fühlbar macht, wird

Beschlossen

diese Teuerungszulage auch für das Jahr 1919/1920 in Geltung zu lassen, bzw. sämtlichen Gemeindebeamten und Unterbeamten (Bedienstete) wie sie auf Seite 317, 351, 384 u. 388 aufgeführt sind (ausgenommen der neu angestellten Schuldienerin) zu verwilligen u. ausbezahlen zu lassen.

            Gemeinderat                                               Bürgerausschuß
            Schulth. Thierer                                            Mayer
            Falch                                                             Duckeck
            Gebhardt                                                      Thierer
            Schleicher                                                     Wachter
            Kühnle                                                           Miller

 

S. 403

Weidenstetten
Verhandelt den 27. Mai 1919

Von dem W. K., hier, befindet sich ein Mädchen in der Heil- u. Pflegeanstalt Stetten. Durch die Lebensmittelteuerung wurde das Verpflegungsgeld von der Anstalt entsprechend erhöht. Die Kosten betragen zur Zeit  – : 680 M pro Jahr, welche vom Landesarmenverband, Bezirkswohltätigkeitsverein Ulm, der Gemeinde u. K. bezahlt wurden. K. erklärt sich bereit, infolge der Erhöhung statt 50 M nunmehr 80 M zu bezahlen pro Jahr.

Anerkannt N.K.

            Gemeinderat
            Schulth. Thierer
            Falch
            Gebhardt
            Schleicher
            Kühnle          

 

 

S. 404

Weidenstetten
Verhandelt 9. Juni 1919

Durch Gesetz vom 15 März 1919 wird die Gemeindevertretung, welche bisher bestand, aufgehoben und das Gemeindewahlrecht neu geregelt. Nach diesem kommt der bisherige Bürgerausschuß ganz in Wegfall. Die Mitgliedszahl deß Gemeinderats soll erhöht werden u. die Gemeinderatswahlen im Monat Mai im ganzen Land neu vorgenommen werden. Durch Beschluß deß Gemeinderats vom 2 April 1919, siehe oben S. 391, soll die Mitgliederzahl für die hiesige Gemeinde von 6 auf 8 Mitglieder erhöht werden, als Wahltag wurde Sonntag, der 25 Mai bestimmt. Bei dieser Wahl haben von 317 Wahlberechtigten      244 abgestimmt.

Nach den Wahlzetteln haben die meisten Stimmen erhalten:

S. 405

  1. Johann Georg Schleicher, Gemeindepfleger                  212 Simmen
  2. Johannes Gebhardt, Söldner,                                         192     „
  3. Jakob Kühnle, “                                                               176     „
  4. Johann Georg Mayer, Postagent                                    156     „

Diese 4 ersteren sind auf 6 Jahre gewählt

  1. Johannes Falch, Söldner                                                 149     „
  2. Johann Georg Groß, Maurer                                           130     „
  3. Christian Sailer, Bauer                                                     120     „
  4. Christian Pfaudler, Söldner                                             113     „

Diese letzteren 4 sind auf 3 Jahre gewählt.

Da gegen diese Wahl eine Einsprache nicht erhoben wurde, wurden die Gewählten in heutiger Sitzung vom Ortsvorsteher beeidigt.

Unterschriften der neu Gewählten u. von Schultheiß Thierer.

 

S. 406

Weidenstetten
Verhandelt  den 16. Juni 1919

Am 3 April 1917 hat der Ortsschulrat die Barbara Scheifele als Arbeitslehrein aufgestellt, welcher die frühere Belohnung von jährlich 130 M verwilligt wurde. Die Scheifele hat ihren Dienst am 1 Mai 1917 angetreten u. es wurde mit derselben vom Ortsschulrat u. Gemeinderat ein Dienstvertrag abgeschlossen, siehe Ortsschulratsprotokoll 135 u. 146. In Ermangelung eines Eintrags im Gemeinderatsprotokoll wird vorstehende Tatsache heute hier vorgetragen u. genehmigt.

            Gemeinderat
            Schulth. Thierer                  
            Gebhardt                               Falch
            Schleicher                             Groß
            Kühnle                                  Christian Sailer
            Mayer                                   Pfaudler

 

S. 407

Weidenstetten
Verhandelt 16. Juni 1919

Der Voranschlag deß Gemeindehaushalts für das Rechnungsjahr 1919 liegt im Entwurf vor und wird dem Gemeinderat im Einzelnen vorgetragen. Nach eingehenden Beratungen wird einstimmig

Beschlossen

  1. Zur Ausbesserung im Schulgebäude (Lehrerwohnung) den Betrag von
    1 000 M vorzusehen u. wegen Ausführung der Arbeiten mit dem Ortsschulrat weiter Verhandlungen zu pflegen.
  2. Die Schuldentilgung wieder aufzunehmen, die Tilgungsrate mit – : 800 M einzustellen und wegen außerordentlichen Tilgungen späteren Beschluß zu fassen.
  3. Zu Ausbesserung der Ortskandelung den Betrag von – : 600 M vorzusehen.
  4. Den auf 17 000 M berechneten Voranschlagsabmangel durch Umlage
    a) auf das Ertragskataster – : 10 % Gemeindeumlage
    b) 100 % Gemeindeeinkommensteuer auf die staatlichen Einheitssätze aufzubringen    

                                                                                                                                  S. 408

  5. Die verfügbaren Restmittel in erster Linie zur Deckung etwaigen weiteren Abmangels zu verwenden und im Übrigen zur Ausgleichung der Umlage späterer Jahre, sowie zu außerordentlichen Ausgaben bereit zu halten. Bei letzeren kommen hauptsächlich Feldbereinigungskosten und außerordentlicher Aufwand auf Straßen, Wege u. Feldwege, welche Mangels Arbeitskräften und Fuhrwerken während deß Krieges teilweise heruntergekommen und in thunlichster Zeit/Kürze in brauchbaren Zustand zu bringen sind, in Betracht.

            Gemeinderat
            Schulth. Thierer                  
            Gebhardt                               Falch
            Schleicher                              Groß
            Kühnle                                   Christian Sailer
            Mayer                                    Pfaudler