Gemeindeentwicklungskonzeption 2018

Gemeinde Weidenstetten, Alb-Donau-Kreis

Konzeption der Gemeindeentwicklung Stand 07/2018

Vorbemerkung:
Für eine Kleingemeinde wie Weidenstetten ist die Beauftragung einer externen Beratungsfirma zur Erarbeitung einer Gemeindeentwicklungskonzeption weder notwendig noch wirtschaftlich. Deshalb erfolgt diese Ausarbeitung auf Basis eigener Auswertungen und Einschätzungen, zumal vor Ort das Wissen um die Gegebenheiten am größten ist.

A) Ausgangslage

a) Bevölkerungsentwicklung

Weidenstetten zählt rund 1.400 Einwohner und liegt am Westrand des Verwaltungsraums Langenau (ca. 26.000 Einwohner). Die Markung misst 17 km2. Davon entfallen 93 % auf Wälder/Felder und 7 % auf den relativ kompakten Hauptort. Zur Gemeinde zählt lediglich noch der abgelegene Weiler Schechstetten mit 27 Einwohnern, der von den weiteren Betrachtungen ausgeklammert werden kann. Eine enge Verflechtung besteht zu keinem bestimmten Ort. Hintergrund ist, dass in der nächsten Umgebung ähnliche Dörfer liegen und in allen Himmelsrichtungen 10 – 25 Autominuten entfernt Ober-/Mittel- und Unterzentren auf uns ausstrahlen (Ulm, Langenau, Heidenheim, Geislingen, Gerstetten, Dornstadt),

Die Bevölkerung wuchs bis zur Jahrtausendwende langsam aber stetig auf ca. 1.200. Von 2001 -2009 stagnierte sie. Seither stieg die Einwohnerzahl aufgrund erfolgreicher Bemühungen im Bereich der Wohnungsvermittlung, Bauplatzverkäufen, verdichteter Bauweise und der Aufnahme von Flüchtlingen auf 1.400 Einwohner. Das entspricht einem Wachstum von etwa 1 % pro Jahr. Wir liegen damit im Trend im Verwaltungsraum Langenau.

Ein weiteres Wachstum ist grundsätzlich möglich. Denn der Ort mit intakter Infrastruktur ist attraktiv. Weidenstetten liegt im Großraum Ulm, der in mehreren wissenschaftlichen Studien als eine der bundesweit aussichtsreichsten Wachstumsregionen eingestuft wird. Die Gewerbegebiete und Wissenschaftsstadt im Ulmer Norden liegen von uns sehr verkehrsgünstig. Zudem strahlt die im Nachbarort stark expandierende Gebrüder Binder GmbH auf uns aus. Auch könnte sich der Bahnhalt Merklingen und die dadurch bessere Erreichbarkeit des Großraums Stuttgart auf uns auswirken. Jedenfalls besteht aktuell Nachfrage nach Bauplätzen, was prinzipiell ein Wachstum ermöglicht. Allerdings liegt der Gemeinde allenfalls an einem gemäßigten Wachstum. Ein zu schnelles Wachstum mit zu schlechter Integration von Neubürgern und zu großem Entzug landwirtschaftlicher Flächen ist unerwünscht. Deshalb, wegen des begrenzten Vorrats an Bauland und Engpässen im Kindergarten verkauft die Gemeinde seit Jahren nur noch an Einheimische Bauplätze. Schon seit Jahren liegt unser Augenmerk auf der Innenentwicklung und konnten auch einige Erfolge im Sinne einer Nachverdichtung, Aktivierung innerörtlicher Entwicklungspotenziale erzielt werden.

Aktuell erarbeitet der Verwaltungsverband Langenau für seine Gemeinden ein Flächenentwicklungskonzept zur Neuaufstellung eines FNP. Dieses beinhaltet eine Bevölkerungsprognose. Dabei wird eine Einwohnerzahl von ca. 1.560 im Jahr 2034 errechnet. Diese Zahl erscheint uns hoch. Eine maßvollere Entwicklung erscheint ratsam. Die Hochrechnung ist eventuell durch eine zeitweilige Sondersituation im Ort beeinflusst. Zwischendurch war ein ehemaliges Gasthaus zu einer Massenunterkunft für vor allem osteuropäische Arbeiter umfunktioniert worden. Das führte zu einem starken Bevölkerungswachstum und möglicherweise einer hohen Wachstumsprognose.

Allerdings eröffnen uns zwei neue Entwicklungen Spielräume: Bislang limitierte uns der knapp bemessene Kindergarten und fehlende Baulandreserven für Wohnen im Flächennutzungsplan (FNP). Vor wenigen Wochen fasste der Gemeinderat den Grundsatzbeschluss eine viergruppige Kita (inkl. Krippe) zu bauen (bisher haben wir nur zwei Kindergartengruppen) und der neue § 13 b BauGB ermöglicht uns in größerem Umfang Bauland auszuweisen. Insofern hängt es sehr stark von den Entscheidungen im Gemeinderat ab, wie sich die Gemeinde entwickelt.

Interessant ist, dass wir bei der Verabschiedung der Gemeindeentwicklungskonzeption 2015 für das Jahr 2020 eine Einwohnerzahl von 1.400 anpeilten/erwarteten und wir nunmehr in diesem Bereich liegen. Das spricht für die Qualität unserer Ausarbeitung.

b) Arbeitsplatzsituation

Die Gemeinde ist schlecht mit Arbeitsplätzen versorgt. 2014 wies die Agentur für Arbeit nur 103 sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse in Weidenstetten aus. Der Pendlersaldo fällt mit 68 Ein- und 509 Auspendlern entsprechend negativ aus. Ausgangs der 1990er Jahre gab es noch über 200 Arbeitsplätze im Ort. Der Rückgang ist auf den Fortzug des mit Abstand größten Arbeitgebers zurück zu führen. Die alte Betriebsstätte wird zwar noch genutzt; aber mit Geschäftsteilen, die weniger Arbeitsplätze bieten (Lager, Vertrieb). Das gemeindeweite Gewerbesteueraufkommen bewegt sich seit Jahren in einem weit unterdurchschnittlichen Niveau. Weidenstetten ist im überörtlichen Vergleich gewerbeschwach.

c) Ist-Situation und Potenziale Wohnen und Gewerbe

Die nachstehende Kategorisierung Ziffer 1 -15 korrespondiert mit dem als Anlage 1 beigefügten Ortsplan.

Ziffer 1: Wohnbaufläche im Flächennutzungsplan (FNP)

Aktuell verfügt die Gemeinde über keinerlei Baulandreserven für Wohnen im FNP! Auch sind keine Baugebiete über § 13 b BauGB außerhalb des FNP ausgewiesen bzw. Aufstellungsbeschlüsse gefasst.

Ziffer 2: grundsätzlich geeignete Flächen für Wohnbau

Diese Flächen wären aufgrund der Lage prinzipiell als Bauland geeignet, wobei dies im Detail noch beispielsweise über Immissionsgutachten geprüft werden müsste. Im FNP sind die Flächen nicht als Bauland eingestuft. Sämtliche Grundstücke wären im Sinne einer organischen Entwicklung ohne unverträgliche Zersiedelung für Wohnbauzwecke geeignet (Stichwort: Kompakte Gemeinde). Es würde sich jeweils um eine geringfügige Ausdehnung der Ortsbebauung bzw. Nutzung von innerorts liegenden Flächen handeln. Der Fortgang hängt letztlich von den Möglichkeiten beim Grunderwerb, der Bauplatznachfrage, den baurechtlichen Möglichkeiten, dem Willen der Gemeinde und dem Aktivierungsgrad der innerörtlichen Potenziale ab. Aus heutiger Sicht ist im Zeitfenster der angedachten Generalfortschreibung des FNP bis 2035 lediglich eine untergeordnete Nutzung dieser Flächen zu erwarten. Wir gehen davon aus, dass bis dahin wohl 3, maximal 5 Hektar Wohnbauland erschlossen werden.

Ziffer 3: Landwirtschaftliche Abstandsflächen

Aufgrund der Abstandsvorschriften zu landwirtschaftlichen Betrieben und der zumeist vorhandenen potenziellen Hofnachfolger stehen diese Flächen auf lange Sicht für Wohnbauvorhaben nicht zur Verfügung, obwohl sie ansonsten als Wohnbauland im Sinne von vorstehend Ziffer 2 geeignet wären. Die Abgrenzung der Flächen erfolgte nach Gefühl ohne im Einzelfall die Abstandsradien exakt zu hinterfragen (Immissionsgutachten). Insofern wären Verschiebungen im Detail zu erwarten.

Ziffer 4: Ortsnahe ungeeignete Wohnbaulagen

Eine Ausdehnung in nördlicher Richtung wird wegen der erhaltenswerten Streuobstwiesen, der vergleichsweise schlechten Infrastruktur (Straßen, Kanal, Wasser) und der Nachbarschaft zu landwirtschaftlichen Betrieben und zur Umgehungsstraße ausgeschlossen.

Ziffer 5: Parzellierte Baulücken

Insgesamt zählt der Ort 21 freie Bauplätze. Sie liegen durchweg in nach 1945 erschlossenen Baugebieten außerhalb des historischen Ortskerns und sind ohne Bauzwang (in Anlage 1 gelb unterlegt). Erstmals im Zuge einer Bürgerversammlung 2002, danach schriftlich und im direkten Gespräch wurden und werden die Eigentümer gebeten die Flächen zu bebauen bzw. zu verkaufen, falls in absehbarer Zeit keine Eigennutzung vorgesehen ist. Leider mit geringem Erfolg. Die Vorstellungen der Eigentümer und der Gemeinde laufen oft erheblich auseinander. Nur gelegentlich werden Baulücken bebaut. Aber: Grundsätzlich ist die eine oder andere Baulücke auch willkommen, z. B. als Biotop, Spielfläche, zur optischen Auflockerung oder als Schneeablagefläche für den Winterdienst.

Ziffer 6: Nicht parzellierte denkbare Bauplätze

Es handelt sich um Teile übergroßer Grundstücke von welchen grundsätzlich ein Bauplatz abgetrennt werden könnte. Erfasst sind nur Örtlichkeiten, die nicht im räumlichen Zusammenhang mit dem Hof eines aktiven Landwirts stehen; insgesamt 11. Sie sind in der Anlage 1 grau unterlegt. Teilweise handelt es sich um (frühere) Randlagen. Aufgrund der konkreten Umstände (kein Bedarf, kein finanzieller Druck) sieht die Gemeinde aktuell nur in einem Fall eine Entwicklungschance. Bewegung dürfte sich am ehesten bei persönlichen Änderungen (z. B. Todesfall, Familiengründung) ergeben.

Ziffer 7: Gebäudeleerstände

Aktuell stehen im Ort 10 Wohngebäude leer (in Anlage 1 rot unterlegt). Für die Hälfte davon zeichnet sich eine Folgenutzung ab. Bei manchen Objekten handelt es sich um erheblich sanierungsbedürftige Altbauten.

Ziffer 8: Geeignetes Umlegungsgebiet

Es handelt sich um einen Teil des alten Ortskerns, was sich an den Grundstückszuschnitten und der Bebauung mit landwirtschaftlichen Nebengebäuden zeigt. Die Häuser zählen in der Regel nur noch wenige Bewohner bzw. stehen zwei sogar leer. Landwirtschaft ist nicht mehr vorhanden (teilweise noch Waldbesitz). Ein (teilweiser) Aufkauf des Areals zur Umwidmung, Bildung sinnvoller Grenzen, Nachverdichtung wäre im Sinne des ELR. Faktisch bestehen jedoch für die Gemeinde keine Aktivierungschancen. Die Bausubstanz der Gebäude ist zu einem guten Teil in Ordnung. Zuletzt wurden erfreulicherweise mehrere Gebäude ohne Fördermittel saniert.

Ziffer 9: Dorfplatz (Ortsmitte)

Der Dorfplatz mit seinen Freiräumen soll nicht dichter bebaut werden. Es handelt sich um einen schönen, historisch gewachsenen Platz, der von der Bevölkerung akzeptiert wird und von der Gemeinde in den letzten Jahren mit beträchtlichem Aufwand aufgewertet wurde. Eine Grundversorgung ist im Ortszentrum momentan in zufriedenstellendem Umfang vorhanden (Rathaus mit Vereinsräumen, Kirche, Dorfladen mit Poststelle, Bank, Physiotherapie). Trotzdem besteht Verbesserungspotenzial. Wünschenswert wären insbesondere eine Bäckerei, altengerechte Wohnungen/Tagespflege, Apotheke oder eine Zahnarztpraxis.

Ziffer 10: Grünflächen

Die einzige größere innerörtliche Grünfläche ist das große Schulgrundstück und die benachbarte Obstanlage. Die Fläche soll als „grüne Lunge“ erhalten werden. Zudem erfolgt teils eine Nutzung als Bolz- und Spielplatz und als Festgelände.

Ziffer 11: Gewerbegebiete im Flächennutzungsplan

Das Gewerbegebiet Am Salzgäßle wurde seit 2001 in vier kleinen Bauabschnitten erschlossen. Von der Gesamtfläche von 2,8 Hektar ist noch ca. 1 Hektar frei.

Das im Außenbereich liegende Gewerbegebiet Mitteleschle mit 0,9 ha ist für Gewerbezwecke mäßig geeignet. Es ist nicht erschlossen. Mittelfristig ist deshalb denkbar das Gebiet aus dem FNP herauszunehmen und durch ein geeigneteres Baugebiet zu ersetzen.

Ziffer 12: Gemengelagen Gewerbe/Wohnen

Es befinden sich einige Handwerksbetriebe in Nachbarschaft zur Wohnbebauung. Eine Entflechtung dieser Gemengelagen wäre wünschenswert. Erstrebenswert wäre beispielsweise die Umsiedlung der Schreinerei Junginger aus dem beengten Wohnbereich in ein gewerbliches Umfeld.

Ziffer 13: Gewerbliche Baulücke

Ein kleinerer Bauplatz an der Ulmer Straße steht in Privateigentum und liegt brach. Andere bebaubare gewerbliche Potenziale bestehen nicht (außer Ziffer 11).

Ziffer 14: denkbare gewerbliche Erweiterungsflächen

Das Grundstück im Südosteck des Kreuzungsbereichs der Landstraßen L 1165 und L 1232 ist wegen des hohen Verkehrsaufkommens und der Nähe zum Gewerbegebiet Ulmer Straße für Gewerbezwecke geeignet.

Grundsätzlich könnte das Mischgebiet in der Breite am südlichen Ortsrand nach Osten fortgesetzt werden. Hieran ist aus heutiger Sicht erst nach erfolgter Bebauung im Gewerbegebiet Am Salzgäßle zu denken, also in fernerer Zukunft. Ggf. wäre es denkbar, das im FNP ausgewiesene Gewerbegebiet Mitteleschle im Gegenzug fallen zu lassen, um flächenmäßig für einen Ausgleich zu sorgen.

Ziffer 15: Gewerbebrachen

Derzeit keine.

B) Bewertung der Ausgangslage und Bedarfsabschätzung
und Bedarfsabdeckung


a) allgemeine Bewertung der Aktivierungschancen

Im alten Ortskern wohnen nach wie vor weitgehend alteingesessene Familien. Bei den meisten Landwirten ist von einem langfristigen Fortbestand der Landwirtschaft auszugehen. Viele weitere Haushalte bewirtschaften noch den eigenen Wald. Aufgrund des einhergehenden Fuhrparks/Gerätschaften sind die Grundstücke im Ortskern in der Regel deutlich größer, als es für reine Wohnzwecke erforderlich ist. In diesen Fällen besteht realistisch gesehen zumindest für Dritte kein Entwicklungspotenzial. Denn wer wird schon Fläche ums Haus verkaufen? Im Einzelfall ist es natürlich denkbar, dass für Familienangehörige/Verwandte eine Umnutzung/ Modernisierung erfolgt, die ggf. nach dem ELR-Programm zuschussfähig wäre. Die Grundstücke einzeln zu benennen ist hier verzichtbar.

Im Weiteren muss bedacht werden, dass in Weidenstetten kein gewerblicher Bauträger ein bebautes Grundstück aufkauft, um das Gebäude zu sanieren oder abzureißen und neu zu bauen. Das rechnet sich nicht. Realistischere Chancen bestehen bei kleineren Vorhaben zur Eigennutzung. Hier gelingt es ab und an Gebäude zu vermitteln und wird dann auch in die Bausubstanz investiert. Insbesondere mit Zuschüssen besteht ein wirksamer Hebel für Fortschritte. Wichtig ist aus Gemeindesicht, dass keine nachbarschaftlich unverträgliche Massenunterkünfte für Arbeiter entstehen. Gegenwart und jüngere Vergangenheit zeigen, dass das bei uns angesichts naher Großbaustellen ein durchaus funktionierendes Geschäftsmodell ist.


b) Situation in den aktuellen Baugebieten

Wohnen

Das Neubaugebiet Gernäcker Nord II zählt 14 Bauplätze. 9 davon sind verkauft. Zwei Plätze sind reserviert. Mithin bestehen kaum noch Kapazitäten. Die beiden vorhergehenden Baugebiete sind komplett verkauft/bebaut.  Das unterstreicht, dass Weidenstetten als Wohnort durchaus gefragt ist.

Gewerbe

Im Gewerbegebiet Am Salzgässle steht noch etwa 1 Hektar zum Verkauf. Für rund 0,3 Hektar davon besteht eine Reservierung. Die Vermarktung von Gewerbeflächen gelingt in Weidenstetten nur schleppend. Ursächlich dürften die vielen verkehrstechnisch günstigeren Gewerbegebiete in der näheren Umgebung sein.

c) Mit welchem Bedarf an Wohn- und Gewerbeflächen ist zu rechnen?

Hierzu hilft ein Blick in die jüngere Vergangenheit:

Bautätigkeit 2000 – 2017:

Von 2000 – 2017 (je einschließlich) wurden  74 Wohnhäuser genehmigt und inzwischen auch weitestgehend gebaut. Es handelte sich überwiegend um Einfamilienhäuser. Zuletzt steuerte die Gemeinde aber auch bewusst und erfolgreich auf den Bau von Mehrfamilienhäusern (Geschosswohnungsbau) hin. Die Bautätigkeit erfolgte zum größten Teil in den Gernäcker-Neubaugebieten und dem Baugebiet Dorfwiesen (barrierefreies Wohnen).

Erfreulicherweise waren in den letzten Jahren in erheblichem Umfang Maßnahmen zur intensiveren Nutzung vorhandener Gebäude zu verzeichnen, z. B. Ausbau Dachgeschoss, Anbauten, Aufstockungen, Dachgauben, Umnutzung gewerblicher Räume in Wohnräume. Die Gemeinde unterstützte solche Baugesuche im Baurechtsverfahren durchweg und schuf sogar vereinzelt Präzedenzfälle, um den Bauherren entgegen zu kommen bzw. änderte Bebauungspläne, um die Nutzungsmöglichkeiten zu erhöhen. Hier zeigt sich das Bewusstsein der Bevölkerung und der Gemeinde um die Vorteile der Aufwertung im Bestand. Der Leitgedanke „Innen vor Außen“ wird offenkundig gelebt.

Im gewerblichen Bereich wurden im selben Zeitraum 21 Vorhaben genehmigt (ohne geringfügige Erweiterungen). Bei nur acht dieser Vorhaben entstand ein zusätzlicher Flächenbedarf. Zumeist wurden vorhandene Flächen umgenutzt. Ausgenommen von dieser Betrachtung sind landwirtschaftliche Vorhaben.

Bedarfsabschätzung und Bedarfsabdeckung Wohnen

Eine Einschätzung ist schwierig. Viele Menschen bevorzugen seit der Währungskrise Sachanlagen bzw. sind Geldanlagen vom Zins her unattraktiv, was die Baukonjunktur anheizt. Auch die günstigen Kredite. Unklar ist, wie sich diese Situation entwickelt.

Losgelöst von diesen von uns nicht steuerbaren Rahmenbedingungen hängt der tatsächliche Bedarf im Sinne von tatsächlichen Bauplatznachfragen und einhergehend Flächeninanspruchnahme von den örtlichen Gegebenheiten ab: Öffnen wir uns zeitweilig oder in  gewissem Umfang wieder für auswärtige Interessenten oder verkaufen wir weiterhin nur an einheimische Bewerber? Wie attraktiv sind unsere Baugebiete von Lage, Preis und baurechtlichen Vorgaben? Können wir unsere gute Infrastruktur halten oder gar ausbauen? Und: Wie stark sind die nächsten Geburtsjahrgänge in der klassischen „Bauherren – und Familiengründungsphase“? Was letzteren Punkt anbelangt, sind die kommenden Jahrgänge im Mittel etwas schwächer als in den letzten 10 – 20 Jahren. Angesichts der Erfahrung der letzten Jahre dürfte eine Nachfrage von 2 – 4 Bauplätzen aus dem Ort pro Jahr reell sein. Ein Mehr an Bauplatzverkäufen wäre zumindest aktuell problemlos möglich, wenn an Auswärtige verkauft würde. Das zeigen eingehende Anfragen und Erfahrungswerte benachbarter Orte, die nach außen offen sind.

Es wird wohl darauf hinauslaufen, dass im Zeithorizont bis 2035 die beiden über § 13 b BauGB angedachten Baugebiete Gernäcker Nord III und Steig II realisiert werden. Zu einer einigermaßen zeitnahen Refinanzierung und Eindämmung der Verschuldung muss man wohl zeitweilig in begrenztem Umfang Bauland nach außen abgeben. Möglicherweise auch um die Großinvestition in den Neubau einer viergruppigen Kindertagesstätte mit verträglicher Verschuldung zu schultern. In der Masse sollten die Plätze aber weiter an Einheimische gehen, um einem zu schnellen Ausverkauf zu begegnen. Auch wäre für eine zu umfangreiche Erschließung von Bauland zu ungewiss, ob die heute noch hohe Nachfrage nach Bauland auf längere Sicht Bestand hat (Risiko von totem Kapital).

Für die Baugebiete Gernäcker Nord III und Steig II gibt es erste Entwürfe. Diese beinhalten 36 Bauplätze, teils auch für Mehrfamilienhäuser. Bei einem Zeithorizont von 2020 (früheste Bebaubarkeit) – 2035 würde das einem Potenzial von 2,25 Bauplätzen/Jahr entsprechen. Damit könnte mit diesen Baugebieten aus heutiger Sicht rechnerisch gerade der Eigenbedarf gedeckt werden, d.h. es muss gut überlegt werden, ob und wie viele Plätze ggf. freigegeben werden und ob durch Mehrfamilienhäuser, Doppelhäuser (verdichtete Bauweisen) zusätzliches Potenzial geschaffen wird. Gefühlsmäßig dürften die beiden Baugebiete für diesen Zeithorizont ausreichen. Unterstellt, dass sich im gleichen Zeitfenster auch die eine oder andre innerörtliche Entwicklungsmöglichkeit ergibt.

Bedarfsabschätzung und Bedarfsabdeckung Gewerbe

In den nächsten 10 Jahren wird von einem weiterhin geringen Bedarf ausgegangen. Aus dem Ort heraus ist mit nur wenigen Verlagerungen oder Neugründungen zu rechnen. Von auswärts besteht erfahrungsgemäß kaum Nachfrage. Unterm Strich ist vielleicht von  einem Bauplatz alle zwei Jahre auszugehen. Bei einer durchschnittlichen Fläche von 2.000 m2  würde das Gewerbegebiet Am Salzgässle noch etwa 10 Jahre reichen.

C) Ziele


Weidenstetten ist eine durchaus attraktive Kleingemeinde im „ländlichsten Raum“. Vielleicht birgt gerade die Entfernung zu größeren Orten gewisse Chancen für eine erfolgreiche Weiterentwicklung. Verbesserungspotenziale bestehen. Einige wichtige kommunale Zielsetzungen sind aus der Projektliste in Anlage 2 ersichtlich. Ergänzend ist festzuhalten:

Die Grundversorgung soll erhalten und ausgebaut werden. Wichtig ist hierzu eine ausreichende Nachfrage (Kaufkraft). Deshalb gilt es einen Bevölkerungsschwund zu vermeiden. Ein solcher wäre ein erster Schritt in eine Abwärtsspirale, weil sonst nach und nach die Infrastruktur wegbricht. Auch die öffentliche Infrastruktur würde sich dann verteuern (z.B. könnte die überwiegend fixen Kosten bei der Wasserversorgung/Abwasserentsorgung auf weniger Haushalte umgelegt werden und würde es zu einer Gebührenerhöhung kommen). Wir müssen deshalb attraktive Rahmenbedingungen schaffen. In den letzten Jahren verzeichneten wir dabei einige gewichtige Erfolge: Neubau Dorfladen + Bank in Ortsmitte, Eröffnung eines Cafes/Gastronomie, Modernisierung Metzgerei, Ansiedlung Physiotherapie, Neubau Friseursalon, Ausbau der Betreuungsstrukturen in Schule und Kindergarten. Wünschenswert wären z.B. eine Apotheke, Zahnarzt, Gästezimmer, Bäckerei, Betreuungseinrichtungen für Senioren/Behinderte.

Eine starke Ortsmitte ist der Gemeinde seit jeher wichtig. Hierfür wurde in den letzten Jahren viel getan: Sanierung Alte Molke, Neubau Dorfladen + Bank, Neubau Wohn- und Geschäftshaus mit Physiopraxis, barrierefreie Bushaltstelle mit Wartehaus und Fahrradabstellanlage. Trotzdem gibt es noch Verbesserungspotenziale (s. oben Grundversorgung). Ergänzend täte dem einen oder anderen Haus eine Modernisierung/Aufhübschung gut.

Um die Inanspruchnahme von Wohnbauland einzuschränken sollen die bereits erschlossenen Flächen intensiver genutzt werden. Über zeitgemäße Bebauungspläne. Information der Einwohnerschaft und Zuschüsse soll dabei unterstützt und gesteuert werden. Nachverdichtung, Modernisierung von Wohnraum, Umnutzung von Flächen zu Wohnraum sind dabei die Schlagworte. Ungeachtet dessen wird wie dargestellt ein gewisser Bedarf an Neubauland bestehen bleiben. Was das angeht, ist die Gemeinde bereits seit Jahren erfolgreich dabei, durch kleinere Parzellen und Alternativen zum Einfamilienhaus den Flächenbedarf einzuschränken (vgl. Anlage 5).

Eine Gemeinde muss für alle Altersgruppen lebenswert sein und Infrastruktur bieten. Durch eine Vielzahl an Einrichtungen, Vereinen und Angeboten gelingt uns das, was unser Bevölkerungswachstum untermauert. Trotzdem gilt es sich zu verbessern. Hierbei muss das Augenmerk auch auf dem demografischen Wandel liegen. Die ältere Generation nimmt zahlenmäßig zu. Parallel fallen althergebrachte Strukturen wie Großfamilien oder nichtorganisierte Nachbarschaftshilfe „über den Gartenzaun“ oft weg. Dem begegnet die Gemeinde in dem sie auf die Schaffung von altengerechtem (barrierefreiem) Wohnraum hinwirkt. Im Baugebiet Dorfwiesen wurde diese Linie konsequent gefahren. Mit dem Ausbau des örtlichen Gesundheitswesens (Physiopraxis, möglichst Tagespflege für Senioren, Pflegeheim) soll der Verbleib im Ort erleichtert und Fahrten vermieden werden. Seit zwei Jahren kooperieren wir dazu erfolgreich mit dem etablierten Nachbarschaftshilfeverein Tatkraft Bernstadt e.V.

Die beiden wohl größten Aufgabenblöcke der kommenden Jahre betreffen jedoch eher die jüngere Generation. Gestiegene Geburtenzahlen und eine höhere Nachfragequote erfordern den Bau einer Kinderkrippe und einer zusätzlichen Kindergartengruppe. Dem soll mit einem Neubau Rechnung getragen werden. Kurze Wege für die Eltern und Kinder und die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind dabei Hauptziel. Auch lernen sich unsere jüngsten Einwohner und deren Eltern so von Kleinauf kennen, was für die Dorfgemeinschaft gut ist. Der zweite große Aufgabenblock ist der Ausbau der Breitbandinfrastruktur. Hierzu weiter unten mehr.

Interkommunale Zusammenarbeit liegt uns am Herzen, um wirtschaftliche und dauerhafte Lösungen aufzubauen. Das ist schon seit Jahrzehnten erklärtes Ziel, wie z.B. der Wasserverband, Abwasserverband, Rechenzentrum, Verwaltungsverband unterstreichen. Dies soll gepflegt und intensiviert werden. So gründeten wir mit Nachbargemeinden 2009 die erste interkommunale Krippe im Land, traten unlängst dem Nachbarschaftshilfeverein Bernstadt bei und trieben mit anderen Kommunen den Breitbandausbau voran. Weitere Beispiele sind der Beitritt zur Volkshochschule der Gemeinden im Alb-Donau-Kreis und Landschaftserhaltungsverband.  Kirchturmpolitik ist nicht unser Ding.

Im Bereich Gewerbe/Arbeiten muss realistisch gesehen werden, dass die Entwicklungsmöglichkeiten eingeschränkt sind. Es gibt im Umfeld attraktivere Standorte, die insbesondere besser ans Autobahnnetz und den ÖPNV angebunden sind. Deshalb ist bei uns keine große gewerbliche Entwicklung zu erwarten. Wichtig ist, dass wenigstens für lokale Existenzgründer Möglichkeiten bestehen. Das ist im Gewerbegebiet Am Salzgässle gegeben. Bei Bedarf wären gewerbliche Zusatzflächen im Südosteck der Kreuzung L 1232/L 1165 und im südlichen Ortseingangsbereich denkbar. Beide Örtlichkeiten sind bereits verkehrlich/gewerblich vorbelastet.

D) Umsetzungsstrategie

Wie aufgezeigt wird auch künftig in gewissem Umfang Bauland ausgewiesen werden müssen. Parallel gilt es die Weichen zur Nutzung innerörtlicher Potenziale richtig zu stellen. Das soll über diverse, teils schon genannte Ansätze, erreicht werden. Als weiteres Instrumentarium haben wir uns beispielsweise entschlossen die Ortsmitte baurechtlich zu überplanen. Eine Fläche von rund 6,5 Hektar. Mit dem einhergehenden Vorkaufsrecht und einer Veränderungssperre konnte wir steuernd eingreifen. Zudem haben wir eine Satzung über ein Besonderes Vorkaufsrecht nach BauGB erlassen. Wir nutzen also das baurechtliche Instrumentarium intensiv, was uns sicherlich eine gewisse Vorreiterrolle im Ländlichen Raum gibt.

Unsere Bebauungspläne aus den 1960er und 1970er Jahren sind teils sehr restriktiv. Anlassbezogen sollen Bebauungspläne den heutigen Erfordernissen angepasst werden. So konnten wir schon verschiedentlich den Weg für intensivere wohnbauliche Nutzungen frei machen. Wer das eigene Grundstück sinnvoll(er) nutzen kann, wird dies auch eher tun und im Gegenzug keinen neuen Bauplatz kaufen.

Gerade um die Attraktivität der älteren Baugebiete zu erhöhen, erfolgt der Ausbau der Breitbandinfrastruktur. Speziell für jüngere Leute ist dies ein hartes Kriterium bei der Wohnungswahl. Aktuell verfügen wir über eine FTTC-Lösung, die Bandbreiten bis 50 Mbit/s ermöglicht. Eine innerörtliche Breitbandkonzeption für einen FTTH-Ausbau (durchgängige Glasfaser bis ins Haus) ist erstellt. In einigen Straßenzügen sind auch schon Leerrohre verlegt und der zentrale Technikstandort ist errichtet. Nach und nach soll das Netz ausgebaut und die Leerrohre durch den Einzug von Glasfaser in Wert gesetzt werden.

Folgende weitere Handlungsstränge sind erwähnenswert:

  • Alle Liegenschaften mit Potenzial zu erhöhter Nutzung (Baulücken, Nachverdichtung, Umnutzung) werden kontinuierlich beobachtet, was in unserer Kleingemeinde unproblematisch ist.
  • Eigentümer geeigneter Grundstücke, bei denen aufgrund der finanziellen, örtlichen und familiären Verhältnisse eine Bauaktivität realistisch ist, werden vorsorglich auf Fördermöglichkeiten hingewiesen Auf Wunsch unterstützt die Gemeinde Interessenten bei der Antragstellung.
  • Eigentümer leerstehender Wohnungen werden gebeten die Wohnungen zu vermieten.
  • Kauf- und Mietgesuche werden an potenzielle Partner weitergeleitet.

E) Schonung der natürlichen Lebensgrundlagen

Nachhaltigkeit ist in einer Gemeinde wie Weidenstetten, die historisch sehr durch die Land- und Forstwirtschaft geprägt ist, seit jeher Normalität. Denn aus dieser Bevölkerungsgruppe kommt ja das Wissen und Denken in dieser Kategorie. Auch deshalb ist die Gemeinde wohl sehr kompakt angelegt und hat sich landschaftsverträglich entwickelt. Unsere Siedlungsfläche nimmt einen vergleichsweise unterdurchschnittlichen Anteil von 7 % an der Gesamtfläche ein. Der Vergleichswert im Alb-Donau-Kreis beträgt 11 % in Baden-Württemberg sogar 14 %.

Die in Anlage 2 gelisteten Vorhaben wären über das ELR-Programm eh nur förderfähig, wenn dem Umweltgedanken ausreichend Rechnung getragen würde. Insofern muss hierauf hier nicht explizit eingegangen werden. An vielen Beispielen zeigt sich jedoch, dass die Gemeinde seit langem in Sachen Energieeffizienz, Nachhaltigkeit, Umweltschutz engagiert unterwegs ist:

energetische Sanierung von Schule und Mehrzweckhalle (2010/11), energetische Sanierung Kindergarten (2004/05), Umstellung von Öl auf Gasbrennwerttechnik im Rathaus 2010, komplette Umstellung der Straßenbeleuchtung auf verbrauchsarme und insektenfreundliche Leuchtmittel (2007 – 2017), Nutzung eines E-Bikes in der Verwaltung + Ausleihe an Einwohnerschaft (2012), Erarbeitung eines Klimaschutzkonzepts (2015), zertifizierte Waldbewirtschaftung seit Jahren, Verbot von Ausbringung von Klärschlamm und genverändertem Saatgut auf Gemeindeflächen, Blühwiesen auf geeigneten Gemeindeflächen, Umbau der Ortsdurchfahrt der L 1165 mit Entzug von Verkehrsflächen zu Gunsten von Grünflächen. Die Gemeinde beschäftigte sogar 2002 einen Zivildienstleistenden für Umwelt!  Die Stelle wurde aber wieder abgeschafft, da sich das Aufgabenfeld in unserem Ort als zu gering erwies.

F) Bürgerbeteiligung

In Kleingemeinden ist eine  enge Einbeziehung der Bürgerschaft traditionell gelebte Realität. Fast jeder Einwohner kennt den Bürgermeister und mehrere Gemeinderäte. Man sieht sich oft und hat Gelegenheit zum Gespräch, ob förmlich im Rathaus oder nebenher bei einem Fest, auf dem Fußballpatz … Insofern ist eine enge Bürgerbeteiligung Normalität bzw. durch die überschaubare Größe sogar systemimmanent. Gemeinderat und Bürgermeister sind die faktische Bürgerwerkstatt, so dass eine solche hier nicht neu erfunden werden muss. Das war auch Ergebnis einer eigens abgehaltenen öffentlichen Veranstaltung in 2015 zum Thema „Formen der Bürgerbeteiligung“. Seinerzeit kamen nur sechs Einwohner. Diese erklärten ausdrücklich, dass eine Bürgerwerkstatt, wie es sie anderorts gibt, für Weidenstetten sinnfrei ist. Es bestünden ausreichend Wege sich einzubringen.

2014/15 bot die Gemeinde diverse Bürgerveranstaltungen zu örtlichen Themen an. Und zwar zusätzlich zu den üblichen Wegen (Teilnahme an Gemeinderatssitzungen, Bürgerversammlung, Auslegungspflichten). Im Nachhinein muss man sagen, dass es gut war solche Angebote zu platzieren. In einem sehr überschaubaren Umfang wurde das auch durch das Kommen und Anregungen von Bürgern genutzt. Das und die positiven Rückmeldungen über die bereits bestehenden Beteiligungsformen (auch die intensive Berichterstattung im Mitteilungsblatt)  zeigen, dass die Gemeinde diesbezüglich gut aufgestellt ist. Faktisch wird dies auch durch die sehr guten Wahlergebnisse der Amtsinhaber (Bürgermeister, Gemeinderäte) bei Wiederwahlen bestätigt.

 

Dieses Konzept wurde am 26. Juli 2018 in öffentlicher Gemeinderatssitzung diskutiert und beschlossen. Die Anlagen 2 – 4 sind nichtöffentlich weil dort individuelle Informationen enthalten sind, die dem Datenschutz unterliegen.

Weidenstetten, den 26.07.2018

Georg Engler, Bürgermeister