GR-Protokolle 1917/1918

 

S. 315

Weidenstetten
Verhandelt den 14. März 1917

Aus Anlaß deß Feldbereinigungsunternehmens II der Markung Weidenstetten wurde ein Teil der Markungsgrenze Neenstetten beigezogen u. die Grenzen beider Markungen ausgeglichen. Nach der Berechnung deß Bereinigungsgeometers Späth aus Laupheim sind von der Markung Weidenstetten der Markung Neenstetten
 -: 6 ar 52 m² mehr zugefallen. Nach mündlicher u. schriftlicher Vehandlung wurde vereinbart u.

Beschlossen

Die Gemeinde Neenstetten bezahlt an die Gemeinde Weidenstetten für den oben angegebenen Markungsverlust eine Entschädigung von -: 100 M,
mit Worten einhundert M, zahlbar bis 1 April 1917, was die bürgerlichen Collegien von Weidenstetten genehmigen.

            Bürgerausschuß                                           Gemeinderat
            Eberhardt                                                      Schulth. Thierer
            Thierer                                                           Schleicher    
            Miller                                                             Falch
            Groß                                                              Gebhardt
            Mayer                                                            Schleicher
                                                                                  Mayer
                                                                                  Kühnle

 

S. 316

Weidenstetten
Verhandelt den 28. März 1917

Infolge deß lange anhaltenden Krieges sind die Lebensmittel sowie Kleiderstoffe enorm im Preis gestiegen, so daß sämtliche Gemeindeunterbedienstete einen erhöhten Aufwand in ihren Ausgaben sich leisten müssen. Diese Ausgaben stehen den Einnahmen ihrer seitherigen Gehälter entgegen zuwider. Verschiedene dieser Unterbeamten haben beim Ortsvorsteher darum nachgesucht, er möchte ihnen eine Aufbesserung ihrer Gehälter zu Teil werden lassen.
Nach Beratung deß Gemeinderates u. Bürgerausschusses wird anerkannt, daß die Lebenshaltung infolge deß Krieges enorm in die Höhe gestiegen sei, so daß eine Aufbesserung der Gehälter sämtlicher Unterbeamten als geboten erscheine, es wird deßhalb

S. 317

Beschlossen

den hierauf Genannten je eine Aufbesserung vom 1 April an zu gewähren.

1) dem Straßenwart Jakob Wörz                           seither 470 M           jetzt   550 M

2)        “                    Joh. Gg. Wittlinger                  “           60 M             “         80 M

3)        “                    Johannes Iser                          “         350 M             “        380 M

4)        “                      Jakob Zimmermann              “         130 M             “        150 M

5)        “                      Leonhardt Preis                     “           50 M             “          60 M

6)        “                      Matthäus Röscheisen            “         230 M             “         300 M

7) dem Waldschützen Büchele                                “          120 M             “         130 M

8) dem Feldschützen Jakob Büchele                       “           200 M             “        220 M

9) dem Baumwart Jakob Fink                                  “             10 M             “          15 M

10) der Hebamme Anna Köpf                                 “              40 M             “          50 M

11) dem Amtsboten Leibing                                   “              50 M             “           60 M

12) den beiden Spritzenmeistern Duckeck
      u. Jakob Wittlinger                                           “               6 M              “           10 M

13) dem Katastergeometer Späth                          “             10 M              “           30 M

14) dem Schuldiener Häge Christian                     “              90 M              “         130 M

15) dem Fleischbeschauer Mayer                           “              10 M             “           15 M

16) dem Fronmeister (Gemeindevorarbeiter) Falch                60 M            “           80 M

17) dem Anwalt in Schechstetten                           “              10 M           “            15 M

18) Kosten für den Desinfektor in Langenau fallen weg,
       weil eine eigene Desinfektorin ausgebildet wurde.

 

            Bürgerausschuß                                          Gemeinderat
            Eberhardt                                                     Schulth. Thierer
            Thierer                                                          Schleicher    
            Miller                                                            Falch
            Groß                                                             Gebhardt
            Mayer                                                           Mayer
                                                                                 Kühnle
                                                                                 Schleicher

 

S. 318

Weidenstetten
Verhandelt den 10. Oktober 1916
Eingetragen den 8. April 1917

Durch den lange anhaltenden Krieg wurden verschiedene Kriegsanleihen nothwendig, zu welchen die Staats- und Körperschaftsbeamten energisch dafür zu Zeichnungen warben, wozu auch die Gemeinden Aufforderung dazu erhielten. Da die hiesige Gemeinde überschüssiges Geld in der Oberamtskasse angelegt hat, wird

Beschlossen

zu der fünften Kriegsanleihe                    3 000 M u.
zu der sechsten       “          “                    4 000 M  zu zeichnen.

 

            Bürgerausschuß                                          Gemeinderat
            Eberhardt                                                     Schulth. Thierer
            Thierer                                                          Schleicher    
            Miller                                                            Falch
            Groß                                                             Gebhardt
            Mayer                                                           Mayer
                                                                                  Kühnle
                                                                                  Schleicher

 

S. 319

Weidenstetten
Verhandelt den 29. März 1917
Eingetragen den 10. Mai 1917

Bei der heute stattgefundenen Entwerfung u. Beratung deß Voranschlags über den Gemeindehaushalt für das Rechnungsjahr 1917 wurden folgende Beschlüsse gefaßt:

1) Unter anderem wurden in den Voranschlag eingestellt

      a. Gemeindeholzertrag                                                    3 798 M
      b. Pfercherlös                                                                   2 000 M
      c. Armenkostenersätze                                                       496 M
      d. Farrenerlös                                                                   1 800 M
      e. von der Feldbereinigung Pachtzinsen u. Graserlöse       120 M
      f. Erlöse aus verkauften Massegrundstücken                  3 198 M

 

2)
       a. auf das Gemeindeholz Kulturkosten                              350 M
       b. Holzhauerlöhne                                                              650 M
       c. Schuldzinsen                                                                2 335 M
       d. Amtskörperschaftsumlage                                             950 M
       e. Armenaufwand                                                               850 M
       f. für Farrenankauf                                                           3 000 M
       g. Entschädigung an den Farrenhalter                            1 850 M
       h. Feldbereinigung                                                          3 500 M
       i. Beiträge an Militärkassen                                                400 M
       j. Straßenunterhaltung                                                     4 500 M
      k. auf Freigiebigkeitsleistungen                                           500 M
      l. zu außerordentlichen Ausgaben                                    1 518 M

 

S.320

wobei berücksichtigt ist, daß den Gemeindebeamten u. Unterbeamten für die, denselben infolge deß Krieges erwachsenen außerordentlichen Geschäfte Gehaltszulagen zu verwilligen sind, deren Einzelfestsetzung u. Verwilligung jedoch auf die von Aufsichts wegen zu erwartende Normierung ausgesetzt wird, teilweise schon am 28 März 1917 beschlossen.

 

3) Den Voranschlag auf einen Abmangel von -:                   15 000 M
    festzusetzen u. durch Erhebung einer
    Gemeindeeinkommensteuer von        -:                                             75 %
    Gemeindeumlage von -:                                                                      12 %
    aufzubringen u- den Rest aus verfügbaren Restmitteln zu decken, im Übrigen aber zur Ausgleichung der Umlage späterer Jahre sowie zu außerordentlichen  
    Ausgaben bereit zu halten.

            Bürgerausschuß                                           Gemeinderat
            Eberhardt                                                      Schulth. Thierer
            Thierer                                                           Schleicher    
            Miller                                                             Falch
            Groß                                                              Gebhardt
            Mayer                                                            Mayer
                                                                                  Kühnle
                                                                                  Schleicher

 

S. 321

Weidenstetten
Verhandelt den 20. Juni 1917

Im hiesigen Farrenstall ist ein älterer Farre wegen Fußleidens zum Sprung nicht mehr tauglich, es wird deßhalb

Beschlossen

denselben an den Metzger zu verkaufen. Da gegenwärtig Höchstpreise bestehen, wurde derselbe an den Militärlieferanten Melchior Gäßler von Ulm, welcher den Höchstpreis, pro Zentner 105 M Lebendgewicht ohne Abzug bietet, unter der Hand verkauft. Für den verkauften soll wieder ein jüngerer Zuchtfarre erworben werden.

            Gemeinderat
            Schulth. Thierer
            Schleicher
            Falch
            Gebhardt
            Mayer
            Kühnle
            Schleicher

 

S. 322

Weidenstetten
Verhandelt den 13. Juli 1917

Johannes Öchsle, Söldner von hier, hat im vorigen Jahr darum nachgesucht, es möchte zum Neubau seines Wohnhauses vor seinem Hause vom Gemeindeplatz Ortsweg Nr. 5 eine Fläche von 2 Meter Länge u. die Breite seines Wohnhauses u. Gartens käuflich abgetreten werden. Nach mehrmaligen Verhandlungen wurde

Beschlossen

dem Gesuchsteller die erbetene Fläche abzutreten, wenn derselbe a pro qm 8 M an die Gemeindepflege bezahle. Öchsle hat sich hierzu bereit erklärt, unter Übernahme der entstehenden Kauf- und Vermessungskosten.

Unterschrift Johannes Öchsle

Nach der gefertigten Meßurkunde
beträgt die Fläche 29 qm               a 8 M             thut (macht)             232 M

Mit der Unterzeichnung deß Kaufvertrags wird Gemeindepfleger Schleicher betraut.

            Bürgerausschuß                                          Gemeinderat
            Eberhardt                                                     Schulth. Thierer
            Thierer                                                          Schleicher    
            Miller                                                            Falch
            Groß                                                             Gebhardt
            Mayer                                                           Mayer
                                                                                 Kühnle
                                                                                 Schleicher

 

S. 323

Weidenstetten
Verhandelt den 20. Juli 1917

Die hiesige Schafweide, deren Pachtzeit auf Martini d. J. abläuft, soll aufs Neue wieder verpachtet werden.
Die beiden hiesigen Schafhalter Johann Georg Bosch u. Matthäus Bosch, Witwer, welche die hiesige Schafweide seit Jahren gepachtet haben, haben darum nachgesucht, es möchte ihnen die Weide ohne Ausschreiben unter der Hand abgetreten werden. Nach Beratung wird von den bürgerlichen Collegien

Beschlossen

den bisherigen Pächtern Joh. Georg u. Matthäus Bosch, Witwer, v. h. die Weide unter der Hand abzutreten, wenn dieselben, den Woll- u. Schafpreisen nach gerechnet,ein höheres Pachtgeld pro Jahr bezahlen. Nach längerer Verhandlung der Collegien u. den seitherigen Pächtern einigten sich dieselben auf ein jährliches Pachtgeld vom 11 Nov. 1917 bis 10 November 1918 auf 2 600 M, zahlbar zur Hälfte nach der Schur u. auf Martini 1918.

die Pächter                          Bürgerausschuß                              Gemeinderat
Joh. Georg Bosch                 Eberhardt                                         Schulth. Thierer
M. Bosch, Witwer                 Thierer                                              Schleicher   
                                             Miller                                                Falch
                                             Groß                                                 Gebhardt
                                              Mayer                                              Mayer
                                                                                                      Kühnle
                                                                                                      Schleicher

 

S. 324

Weidenstetten
Verhandelt den 30. Juli 1917

Gemäß Art. 26 u. 27 der Bezirksordnung u. der Feststellung deß Kgl. Oberamtes gemäß § 55, Abs. 1 der Vollzugsverfügung zur Bezirksordnung, Conf. vgl. oberamtlichen Erlasses vom 13 Juli 1917, hat die hiesige Gemeinde zur künftigen Amtsversammlung auf die Dauer der drei Kalenderjahre 1917, 1918, 1919 einen Abgeordneten und einen Stellvertreter zu wählen. Die Wahl wurde heute unter den vereinigten Gemeindecollegien mittels geheimer Abstimmung vorgenommen.

1 Als ordentliches Mitglied wurde gewählt         Schultheiß Thierer  mit 11 Simmen

2 Als Stellvertreter wurde gewählt             Obmann Georg Eberhardt mit 6 Stimmen

Die weiteren Stimmen (waren) zersplittert.

 

S. 325

Beschluß

Zu der oberamtlichen Übersicht u. der vorgeschlagenen Reihenfolge für die Teilnahme, bei welcher der hiesige Abgeordnete, beziehungsweise dessen Stellvertreter, mit Stimmrecht an der Amtsversammlung teilnehmen kann, erklären die bürgerlichen Collegien ihr Einverständniß.

Dem Kgl. Oberamt Auszug gesandt.

            Bürgerausschuß                                          Gemeinderat
            Eberhardt                                                     Schulth. Thierer
            Thierer                                                          Schleicher    
            Miller                                                            Falch
            Groß                                                             Gebhardt
            Mayer                                                           Mayer
                                                                                 Kühnle
                                                                                 Schleicher

 

S. 326

Weidenstetten
Verhandelt den 30. Juli 1917

Das Kgl. Oberamt Ulm hat auf eine wiederholte Beschwerde deß Apothekers in Lonsee bezüglich seines nicht ausreichenden Einkommens die Ortsvorsteher der Umgebung auf Dienstag den 24 Juli 1917, nachmittags 6 Uhr, nach Lonsee zu einer gemeinsamen Besprechung eingeladen. Der Beamte, Herr Amtmann Banzhaf, hat die Beschwerde deß Apothekers vorgetragen, wobei derselbe das Einkommen gegenüber den Auslagen als nicht hinreichend erläuterte. Um nun die Apotheke während deß Krieges offen zu halten, hat der oberamtliche Beamte den anwesenden Ortsvorstehern den Vorschlag gemacht, daß jede beteiligte Gemeinde zu dem bereits am 24 Dezember 1916 verwilligten vierteljährlichen Beitrag noch einen Zuschuß verwillige. Der bereits verwilligte Beitrag der

S. 327

hiesigen Gemeinde beträgt pro Vierteljahr -: 20 M.
Nach dem Verhältniß der beteiligten Gemeinden sollte die Gemeinde Weidenstetten noch vierteljährlich 15 M zuschießen, also pro Vierteljahr -: 35 M bezahlen. Auf Beratung wird

Beschlossen

den Betrag mit -: 35 M pro ¼ Jahr bis Beendigung deß Krieges widerruflich vom 1 Juli 1917 zu verwilligen.

            Bürgerausschuß                                          Gemeinderat
            Eberhardt                                                     Schulth. Thierer
            Thierer                                                          Schleicher    
            Miller                                                            Falch
            Groß                                                             Gebhardt
            Mayer                                                           Schleicher
                                                                                 Mayer
                                                                                 Kühnle

Dem Oberamt Auszug gesandt u. zur Gemeindepflege gefertigt.

 

S. 328

Weidenstetten
Verhandelt den 6. August 1917

Nach Erlaß deß kgl. Oberamts vom 31 Juli 1917, welcher verlesen wird, trifft es die hiesige Gemeinde an dem Aufwand für den Verwaltungsaktuar im Rechnungsjahr 1916, 1 April 1916 bis 31 März 1917, bei einem Zeitaufwand deß Verwaltungsaktuars von 56 6/8 Tagen-: 679 M 13 P Vergütung. Die Umlage erfolgte nach den von dem Verwaltungsaktuar gemäß Erlaß deß Kgl. Ministeriums deß Innern vom 25 Mai 1911, Nr. 2403, Ministerialamtsblatt Seite 209 gelieferten Berechnungen, welche vom 1 April 1911 ab für die Verteilung der Verwaltungsaktuarskosten als Grundlage dienen.

Nach erfolgter Beratung wird

Beschlossen

der für das Rechnungsjahr 1916 festgesetzten Vergütung zuzustimmen.

            Gemeinderat
            Schulth. Thierer
            Schleicher
            Falch
            Gebhardt
            Mayer
            Kühnle

Kgl. Oberamt Auszug eingesandt.

 

S. 329

Weidenstetten
Verhandelt den 1. September  1917

Für das geisteskranke Kind deß W.N.K. von hier, welches in der Anstalt Stetten untergebracht ist, wurde seit Jahren zu dem Verpflegungsgeld von 360 M durch die Gemeindepflege hier ein Beitrag von 80 M bezahlt. An diesem Betrag hatte der Vater deß Kindes den hälftigen Betrag mit -: 40 M der Gemeindepflege zu ersetzen. Die weiteren Kosten wurden vom Landesarmenverband u. vom Bezirkswohltätigkeitsverein bezahlt. Vom 1 Oktober 1916 ab wurde das Verpflegungsgeld von 360 M auf 500 M erhöht.
An dieser Erhöhung trifft es die Gemeinde neben den Beiträgen deß Bezirkswohltätigkeitsvereins u. Landesarmenverbands Ulm mit 305 M

S. 330

noch -: 125 M.
Da gegen die Erhöhung deß Verpflegungsgeldes der Anstalt gegenüber keine Einwendung zu machen ist, wird

Beschlossen

die Erhöhung zu genehmigen u. von dem Vater deß Kindes N. K., hier, als Ersatz zu diesen Kosten den Betrag mit -: 50 M zu fordern.

            Gemeinderat
            Schulth. Thierer
            Schleicher
            Falch
            Gebhardt
            Mayer
            Kühnle
            Schleicher

 

S. 331

Weidenstetten
Verhandelt den 13. September  1917

Auf die Zuschrift deß Kgl. evangelischen Oberschulamts vom 25 Juli 1917 betreffs einer Verzichtleistung einer seither für eine ständige Lehrstelle bestimmte Geldbesoldung von jährlich -: 26 M 60 P wird von den bürgerlichen Collegien u. vom Ortsschulrat

Beschlossen

auf den oben genannten Betrag zu verzichten unter der Voraussetzung, daß hierfür eine entsprechende Erhöhung deß bisher gewährten Besoldungsbeitrags
von -: 470 M auf etwa 500 M stattfindet.

Ortsschulrat                         Gemeinderat                                   Bürgerausschuß
Pfarrer                                   Schulth. Thierer                               Eberhard
Schulth. Thierer                     Schleicher                                        Thierer
Schleicher                              Falch                                                Duckeck
Gebhardt                               Gebhardt                                         Miller
                                               Schleicher                                       Groß
                                               Mayer                                              Mayer
                                               Kühnle

 

S. 332

durchgestrichen mit dem Vermerk siehe nächste Seite

 

S. 333

Weidenstetten
Verhandelt den 1. / 23. Oktober 1917

Aufgrund deß § 25 der Ministerialverfügung vom 1 Februar 1903, Regblt. S. 38, betreffend die Gebühren der Fleischbeschauer wird

Beschlossen

  1. Von den schlachtbeteiligten Bürgern hier, die Mittelsätze als Fleischschaugebühr, wie solche in der Ministerialverfügung vom 1 Februar 1903 festgesetzt sind, zu erheben.
  2. Fleischbeschauer Mayer, hier, sowie der Stellvertreter Zimmermann von Neenstetten, haben die gleichen Mittelsätze in oben genannter Verfügung als Fleischschaugebühr zu erheben. Der Stellvertreter erhält außerdem 15 P Kilometergebühr.
  3. Für den vierteljährlichen Einzug der Fleischergebühren (Fleischschaugebühren) erhält der Gemeindepfleger 2 %.
  4. Der Beschluß gilt vom 1 April 1917 ab.

 

Eröffnet (Unterschriften) Gemeindepfleger Schleicher, Fleichbeschauer Mayer u. Stellvertreter

            Gemeinderat
            Schulth. Thierer
            Falch
            Gebhardt
            Mayer
            Kühnle
            Schleicher

 

S. 334

Weidenstetten
Verhandelt den 10. Oktober 1917

Durch den schon über drei Jahre andauernden Krieg wurde eine 7te Kriegsanleihe erforderlich, wozu auch die Gemeinden Aufforderung erhielten. Da die hiesige Gemeinde in der Oberamtssparkasse überflüssiges Geld angelegt hat, wird

Beschlossen

den Gemeindepfleger Schleicher, hier, zu ermächtigen, von der Einlage bei der Oberamtssparkasse, welche die Gemeindepflege dort angelegt hatte, -: 2 000 M als Kriegsanleihe zu zeichnen.

            Gemeinderat                                               Bürgerausschuß
            Schulth. Thierer                                            Eberhard
            Falch                                                             Thierer
            Gebhardt                                                      Duckeck
            Mayer                                                           Miller
            Kühnle                                                          Groß
            Schleicher                                                     Mayer

           
S. 335

Weidenstetten
Verhandelt den im August 1917
Eingetragen den 10. Oktober

Von dem W.N.K., hier, ist seit Jahren ein geistesschwaches Mädchen in der Heil- u. Pflegeanstalt Stetten im Remstal untergebracht. Die Verpflegungskosten wurden mit Beihilfen der Landesarmenbehörde, Bezirkswohltätigkeitsverein u. der Gemeinde unter Rückerstattung eines Teils durch den Vater bezahlt. Da dieses Mädchen am 31 August 1917 das sechzehnte Lebensjahr erreicht hat, wurde das Verpflegungsgeld von 500 M auf 600 M erhöht. Es wird

Beschlossen

daß die Gemeinde an dieser Erhöhung einen Teil bis auf weiteres übernimmt.

            Gemeinderat                                               Bürgerausschuß
            Schulth. Thierer                                            Eberhard
            Falch                                                             Thierer
            Gebhardt                                                      Duckeck
            Schleicher                                                     Miller
            Mayer                                                            Groß
            Kühnle                                                           Mayer

           
S. 336

Weidenstetten
Verhandelt den 25. November 1917

Nach einem Beschluß deß Bundesamts vom 18 Oktober 1917, Kriegsgesetzblatt 906, hat am 5 Dezember d. J. eine Volkszählung stattzufinden. Es ist deßhalb vom Gemeinderat eine Zählkommission aufzustellen u. der Ort mit Parz. Schechstetten in Zählbezirke einzuteilen. Es wird beschlossen, den hiesigen Ort mit P Schechstetten in 3 Zählbezirke einzuteilen u. die erforderlichen Zähler aufzustellen. Als solche wurden unter dem Vorsitz deß Ortsvorstehers, bzw. dessen Stellvertreter Gemeinderat Mayer, gewählt:

1) Gemeindepfleger Schleicher
2) Gemeinderat Gebhardt
3) Hauptlehrer Hanßum

S. 337

Die Annahme deß Zählgeschäftes als Zählkommission u. Zähler anerkennen:
Schulth. Thierer
Stellvertreter Mayer
Gemeindepfleger Schleicher
Gebhardt
Hauptlehrer Hanßum

            Gemeinderat                                               Bürgerausschuß
            Schulth. Thierer                                            Eberhard
            Falch                                                             Thierer
            Gebhardt                                                      Duckeck
            Schleicher                                                      Miller
            Mayer                                                            Groß
            Kühnle                                                           Mayer

           
S. 338, S. 339

durchgestrichen mit dem Vermerk ungültig siehe Seite 344

 

S 340,. S. 341.
durchgestrichen mit dem Vermerk ungültig siehe Seite 346

 

 S. 342

Weidenstetten
Verhandelt den 25. November 1917

Auf ergangene öffentliche Bekanntmachung im hiesigen Ort erscheinen nachgenannte hier wohnhafte Männer, welche nach Art. 53, Seite 354 der Gemeindeordnung sowie nach Art. 7, Abs. 1-9, Seite 167 derselben Ordnung Anspruch auf Erteilung des Bürgerrechts haben u. bitten um Aufnahme.

Dieselben sind         1 Matthäus Wittlinger, Taglöhner

Beschluß

dem Bittsteller die Aufnahme in das Bürgerrecht zu erteilen mit der Bestimmung, daß derselbe die in Art. 7, Abs. 1 der Gemeindeordnung festgesetze Gebühr von 2 M an die Gemeindekasse hier zu bezahlen hat.

Anerkannt M. Wittlinger

            Gemeinderat
            Schulth. Thierer
            Falch
            Gebhardt
            Schleicher
            Kühnle

 

S. 343

Weidenstetten
Verhandelt den 10. Dezember 1917

Nach Art. 16 der Gemeindeordnung wird die Wahl in den Gemeinderat unter Leitung eines Wahlvorstandes vorgenommen, derselbe besteht aus dem Ortsvorsteher als Vorsitzendem u. zwei Beisitzern, von denen der Gemeinderat und der Bürgerausschuß je einen Beisitzer aus seiner Mitte wählt.
Sodann ist nach§ 17 der Vollzugsverfügung zur Gemeindeordnung die Wahl von je einem Stellvertreter als Beisitzer empfohlen.

Es werden somit gewählt:

I           Gemeinderat Gebhardt
            Bürgerausschußmitglied Leonhardt Groß

II          Als Stellvertreter     
            Gemeinderat Falch
            Bürgerausschußmitglied  Matth. Miller

      Gemeinderat                                               Bürgerausschuß
      Schulth. Thierer                                            Eberhardt
      Falch                                                             Thierer
      Gebhardt                                                      Duckeck
      Schleicher                                                     Miller
      Kühnle                                                          Groß
                                                                           Mayer

 

S.344

Weidenstetten
Verhandelt den 16. Dezember 1917

Nach dem Gesetz vom 23 Juli 1909, Regblt S. 125 u. Justizministerialamtsblatt v. 1909 S. 170 sind für die drei Kalenderjahre 1918, 1919 u. 1920 in hiesiger Gemeinde zwei Waisenrichter u. eine Anzahl Stellvertreter zu wählen. Zunächst gibt der Ortsvorsteher die Erklärung ab, daß er dem Vormundschafts- u. Nachlaßgericht angehören wolle.           Unterschrift  Schultheiß Thierer.

Es ist somit noch ein Waisenrichter zu wählen. Bezüglich (der Zahl) der Stellvertreter wird dieselbe vom Gemeinderat auf 3 bestimmt. Bei der nach Maßgabe deß Art. 17, Abs. 6, deß Gesetzes vom 6 Juli 1899, Regblt. S. 277, in geheimer Abstimmung vorgenommenen Wahl wurde durch Stimmenmehrheit als Waisenrichter gewählt

S. 345

Gemeinderat Johannes Falch mit 4 Stimmen
Derselbe erklärt, die Wahl anzunehmen. 
Unterschrift  Joh. Falch

Als Stellvertreter der Waisenrichter wurden gewählt

Joh. Georg Schleicher
Johs. Gebhardt
Jakob Kühnle.
Dieselben, aufgefordert, sich über die Annahme der Wahl auszusprechen, erklären sich zur Annahme bereit.
Unterschriften           Joh. G.. Schleicher, Joh. Gebhardt, Jakob Kühnle

            Gemeinderat
            Schulth. Thierer
            Falch
            Gebhardt
            Schleicher
            Kühnle          
           

 

S.346

Weidenstetten
Verhandelt den 16. Dezember 1917

Nach dem Gesetz vom 28 Juli 1899, Regblt. S. 423 u. § 1 u. 44 der Verfügung deß Justizministeriums vom 21 Oktober 1899, Justizministerialamtsblatt S 381, ist die Wahl der Gemeinderatsmitglieder u. der erforderlichen Ersatzmänner in die örtliche Inventurbehörde (entscheidet in Erb- und Nachlassfällen) für die Kalenderjahre 1918, 1919 u. 1920 vorzunehmen. Zunächst gibt der Ortsvorsteher die Erklärung ab, daß er Mitglied der Inventurbehörde sein wolle.
(Unterschrift)  Schulth. Thierer
Demnach ist noch ein Mitglied der Inventurbehörde zu wählen. Die  Zahl der Ersatzmänner wird vom Gemeinderat auf 2 bestimmt. Bei der nach Maßgabe deß Art. 17, Abs. 6, deß Gesetzes vom 6 Juli 1899, Regblt. S. 277, in geheimer Abstimmung vorgenommenen Wahl wurde durch Stimmenmehrheit gewählt

S. 347

Gemeinderat Johannes Falch mit 4 Stimmen. Derselbe erklärt, die Wahl anzunehmen. Unterschrift  Joh. Falch

Als Stellvertreter wurden gewählt

Gemeinderat Johannes Gebhardt
            “          Jakob Kühnle

Dieselben, aufgefordert sich über die Annahme der Wahl auszusprechen, erklären sich einverstanden.                    Unterschriften Johannes Gebhardt, Jakob Kühnle

      Gemeinderat
      Schulth. Thierer
      Falch
      Gebhardt
      Schleicher
      Kühnle          

 

S.348

Weidenstetten
Verhandelt den 6. Januar 1918

Mit dem Ablauf deß Jahres 1917 ging die Wahlperiode zweier Gemeinderatsmitglieder zu Ende. Die Austretenden waren
1 David Schleicher, Privatier,
2 Johann Georg Mayer, Postagent.
Es waren somit zwei Mitglieder wieder zu wählen, eine Neuwahl fand am Samstag den 15 Dezember 1917 statt. Bei dieser Wahl haben von 114 Wahlberechtigten 69 abgestimmt.
Nach den Wahlzetteln haben die meisten Stimmen erhalten
Johann Georg Uhl, Bauer,            47 Stimmen
Georg Eberhardt, Söldner             31 Stimmen
die weiteren Stimmen waren zersplittert.
Das Wahlergebnis wurde sofort in der Gemeinde durch Ausschellen bekannt gemacht mit dem Anfügen, daß Einsprachen gegen diese Wahl beim Kgl. Oberamt oder Gemeindevorstand einzureichen seien.

S. 349

Da gegen diese Wahl eine Einsprache nicht erhoben wurde, sind die hiervor Gewählten auf weitere 6 Jahre gewählt.
Dieselben wurden vom Ortsvorsteher in heutiger Sitzung beeidigt.

Die Neugewählten:            Joh. G.. Uhl
                                           Georg Eberhardt

            Gemeinderat                                               Bürgerausschuß
            Schulth. Thierer                                            Thierer
            Falch                                                             Duckeck
            Schleicher                                                     Miller
            Gebhardt                                                      Groß
            Schleicher                                                     Mayer
            Kühnle

 

S. 350

Weidenstetten
Verhandelt den 6. Januar 1918

Infolge deß Krieges sind die Gemeindebeamten seit 1914 ganz bedeutend in Anspruch genommen, dasselbe ist teilweise bei den gemeindebediensteten Unterbeamten, z. B. dem Amts- u. Polizeidiener, der Fall. Für ihre erhöhten Dienstleistungen sind dieselben zu entlohnen. Sodann sind die Preise für Lebensmittel, Bekleidungsgegenstände usw. in den drei vergangenen Kriegsjahren ganz bedeutend gestiegen, was bei den weniger bemittelten Bediensteten sich recht fühlbar macht. Um nun die Gehaltsverhältnisse hiermit einigermaßen in Einklang zu bringen, hat das Kgl. Oberamt durch Schreiben vom 11 August deß Jahres u. seither wiederholt die Gewährung von Teuerungszulagen u. Zulagen für vermehrte dienstliche Inanspruchnahme in Anregung gebracht. Vom Gemeinderat wird die Notwendigkeit solchens

S. 351

ohne weiteres anerkannt u. nachdem der Bürgerausschuß sich in gleicher Weise ausgesprochen hat, wird mit dessen Zustimmung einstimmig

Beschlossen

I. Mit Rückwirkung vom 1 April 1915 an (es müsste 1917 heißen) folgende Teuerungszulagen u. Zulagen zu verwilligen:

  1. An Schultheiß u. Ratschreiber Thierer -: 25 % seines fixen Gehalts von 1 100 M neben Übernahme der von ihm zum Betreff an die Pensionskasse für Körperschaftsbeamte zu entrichtenden Jahresbeiträge auf die Gemeindekasse.
  2. An Gemeindepfleger u. Steuereinbringer Schleicher -; 20 % seines bisherigen Gehalts von 515 M.
  3. Dem Amts- u. Polizeidiener Mayländer wird sein Gehalt von bisher 230 M auf 285 M erhöht.

II. Die Zulagebewilligung der oben Genannten habe zunächst nur für die Kriegsdauer Geltung, u. sind die erforderlichen Mittel im Gemeindevoranschlag pro 1917      bereits vorgesehen

S. 352

     beziehungsweise unter dem Restvermögen der Gemeindepflege vorhanden – siehe auch Voranschlagsbeschluß vom 29 März 1917, Protokoll S. 319.

III. Soweit erforderlich, die Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu diesem Beschluß einzuholen.
     seitliche Anmerkung: Zu oben Seite 317

IV. Katastergeometer Späth von 15 auf 30 M Erhöhung.

 

            Gemeinderat                                               Bürgerausschuß
                                                                                 Thierer
            Falch                                                             Duckeck
            Gebhardt                                                      Miller
            Kühnle                                                          Groß
            Uhl                                                                Mayer
            Eberhardt

 

S. 353

Weidenstetten
Verhandelt den 6. Januar 1918

Gemeindepfleger Schleicher hat im Feldbereinigungsunternehmen I u. weiterhin im Unternehmen II u. III die von den Gemeindekollegien beschlossenen Feldbereinigungskostenumlagen zum Einzug gebracht. Für dieses Einzugsgeschäft ist derselbe besonders zu entlohnen, wie dies anderorts auch immer geschieht.
Vom Gemeinderat wird mit Zustimmung deß Bürgerausschusses einstimmig

Beschlossen

dem Gemeindepfleger Schleicher für die vorgenannten Einzüge eine Belohnung von 2 % der Umlagesumme zu verwilligen neben der Auszahlungsgebühr s. oben S. 45.

            Gemeinderat                                               Bürgerausschuß
            Schulth.Thierer                                             Thierer
            Falch                                                             Duckeck
            Gebhardt                                                      Miller
            Kühnle                                                          Groß
            Uhl                                                                Mayer
            Eberhardt

 

S. 354

Weidenstetten
Verhandelt den 6. Januar 1918

Herr Hauptlehrer Hanßum hat darum nachgesucht, es möchte ihm, wie im vorigen Jahr, für den an der Unterklasse erteilten Abteilungsunterricht die Hälfte deß ausgesetzten Betrags von 240 M mit  -: 120 M von Seiten der Gemeinde verwilligt werden. Es wird

Beschlossen

dem Gesuchsteller die Hälfte deß ausgesetzten Betrags mit -: 120 M zu verwilligen.

      Gemeinderat
      Schulth. Thierer
      Falch
      Gebhardt
      Schleicher
      Kühnle          
      Uhl
      Eberhardt

 

S.355

Weidenstetten
Verhandelt den 12. März 1918

Auf die oberamtliche Zuschrift vom 5 März d. J. betreffend die Erhöhung der Kaminfegergebühren infolge der Teuerung der Lebensmittel, wird heute beraten, u. mit Begründung, daß der hier wohnhafte Kaminfeger Startz selbst Landwirt u. Selbsterzeuger ist,

Beschlossen

demselben eine Erhöhung in hiesiger Gemeinde über die (Zeit der) Teuerung von 25 % der seitherigen Gebühren zu gewähren.

      Gemeinderat
      Schulth. Thierer
      Falch
      Gebhardt
      Kühnle          
      Uhl
      Eberhardt
      Schleicher

Dem Kgl. Oberamt Auszug gesandt.

 

S.356

Weidenstetten
Verhandelt im Dezember 1917
Eingetragen den 12. März 1918

Der zweite Hauptlehrer Stark, hier, mußte wegen Platzmangel in der Lehrerwohnung in eine Privatwohnung eingerichtet werden. Der Vermieter Balthes Botzenhardt, Ochsenwirth hier, erhielt pro Jahr 200 M Hausmiete. Nachdem durch den Krieg alles in die Höhe stieg, verlangt Botzenhardt pro Jahr 100 M mehr Hausmiete, nunmehr -: 300 M. Da im hiesigen Ort keine andere passende Wohnung nicht vorhanden ist, wird

Beschlossen

dem Hausbesitzer den geforderten Betrag vom 1 Januar 18 an zu bezahlen.

            Gemeinderat                                               Bürgerausschuß
            Schulth.Thierer                                             Thierer
            Falch                                                             Duckeck
            Gebhardt                                                      Miller
            Kühnle                                                          Groß
            Uhl                                                                Mayer
            Eberhardt

 

S. 357

Weidenstetten
Verhandelt den 7. April 1918

Der hiesige Bockhalter Ehret Gg. beschwert sich beim Vorstand deß Ziegenzuchtvereins in Lonsee über das niedere Verpflegungsgeld  pro Jahr
mit -: 75 M u. droht mit Kündigung deß Vertrags. Da die Beschwerde deß Ehret begründet erscheint, wird

Beschlossen

das Verpflegungsgeld von -: 75 M auf  90 M, rückwirkend vom 1 April 1917 an, zu erhöhen. Der Beitrag an den Ziegenzuchtverein Lonsee mit -: 15 M pro Jahr bleibt unverändert, somit Gesamtausgabe 105 M.

            Gemeinderat                                               Bürgerausschuß
            Schulth.Thierer                                             Thierer
            Falch                                                             Duckeck
            Gebhardt                                                      Miller
            Schleicher                                                     Mayer
            Uhl

 

S. 358

Weidenstetten
Verhandelt den 7. April 1918

Durch den noch im vierten Jahr andauernden Krieg ist nun auch eine achte Kriegsanleihe nothwendig geworden. Das Kgl. Oberamt Ulm hat in einem Erlaß die Gemeinden aufgefordert, zu dieser Kriegsanleihe zu zeichnen. Da die hiesige Gemeindepflege zur Zeit Geld in der Oberamtssparkasse angelegt hat, wird

Beschlossen

von dem angelegten Geld für die Gemeinde -: 4 000 M zu dieser achten Kriegsanleihe zu zeichnen.

            Gemeinderat                                               Bürgerausschuß
            Schulth.Thierer                                             Thierer
            Falch                                                             Duckeck
            Gebhardt                                                      Miller
            Schleicher                                                     Mayer
            Uhl

S. 359

Weidenstetten
Verhandelt den 7. April 1918

Heute wurden die Beschlüsse der Amtsversammlung vom 10 Dezember 1917 den bürgerlichen Collegien nach § 76 deß Verwaltungsedikts nach ihrem ganzen Inhalt eröffnet.

            Gemeinderat                                               Bürgerausschuß
            Schulth.Thierer                                             Thierer
            Falch                                                             Duckeck
            Gebhardt                                                      Miller
            Schleicher                                                     Mayer
            Uhl

 

S. 360

Weidenstetten
Verhandelt den 10. April 1918

Der Schuldiener Christian Häge hat seinen Dienst auf 1 April deß Jahres gekündigt. Die Stelle wurde zur Bewerbung in der Gemeinde bekannt gemacht, es hat sich aber niemand gemeldet. Häge wurde vom Ortsvorsteher veranlaßt, den Schuldienst für ein weiteres Jahr beizubehalten, wozu sich derselbe mit der Bedingung bereit erklärt, wenn die Belohnung von 100 M, (siehe oben Seite 317, Ziff. 14, Beschluß vom 28 März 1917) auf -: 130 M pro Jahr erhöht werde. Es wird hiermit

Beschlossen

die Schuldienerbelohnung vom 1 April 1918 ab von 100 M auf-: 130 M zu erhöhen.

      Gemeinderat
      Schulth. Thierer
      Falch
      Gebhardt
      Schleicher
      Kühnle          
      Uhl
      Eberhardt

 

S. 361

Weidenstetten
Verhandelt den 10. April 1918

Durch Beschluß der Gemeindecollegien, siehe oben Seite 45 vom 21 August 1910, wurde dem Gemeindepfleger Schleicher als Rechner im Feldbereinigungsunternehmen II eine Belohnung von 1 % der Gesamtkosten ausgesetzt. Um nun diese Belohnung mit den allgemeinen Gehalts- u. Teuerungsverhältnissen in Einklang zu bringen, wird einstimmig

Beschlossen

die Belohnung deß Feldbereinigungsrechners Schleichers, gleich wie in den umliegenden Gemeinden auf 1 ½ % der Gesamtkosten zu erhöhen u. zu bestimmen, daß diese Belohnung auch auf die Obstbaumausgleichungen, Massegrundstücke u. Einzahlungen aus Geldausgleichungen anzuwenden seien.

seitliche Anmerkung:          Gemeinderat J. G. Schleicher hat bei obiger                                                                Beschlußfassung nicht mitgewirkt.

 

            Gemeinderat                                               Bürgerausschuß
            Schulth.Thierer                                             Thierer
            Falch                                                             Duckeck
            Gebhardt                                                      Mille
            Kühnle                                                          Mayer
            Uhl
            Schleicher

Zur Gemeindepflege Auszug gefertigt u. zu den Feldbereinigungsunternehmen.

 

S. 362

Weidenstetten
Verhandelt den 10. April 1918

Die hiesige Gemeinde hat noch verschiedene Gläubiger, welche für ihre angeliehenen Kapitalien nur 3 ¾ % erhalten. Nachdem durch den Krieg der Zinsfuß im Allgemeinen in die Höhe stieg, verlangen einige eine Erhöhung auf 4 %. Das Verlangen ist begründet, es wird deßhalb

                                                                                                                        Beschlossen


allen denen, welchen die Gemeinde Geld zu 3 ¾ % schuldet, vom April 1918 ab 4 % zu bezahlen.

            Gemeinderat                                               Bürgerausschuß
            Schulth.Thierer                                             Thierer
            Falch                                                             Duckeck
            Gebhardt                                                      Mille
            Kühnle                                                          Mayer
            Uhl
            Schleicher

 

S. 363

Weidenstetten
Verhandelt den 10. April 1918

In der hiesigen Gemeinde wird von alters her von den Volksschulkindern ein sogenanntes Schulgeld erhoben. Da dieser Einzug sehr lästig u. mit viel Schreibgeschäft verbunden ist, wird

Beschlossen

dieses Schulgeld vom 1 April 1918 an aufzuheben u. sämtliche Schullasten u. Schulkosten auf die Gemeindekasse zu übernehmen.

            Gemeinderat                                               Bürgerausschuß
            Schulth.Thierer                                             Thierer
            Falch                                                             Duckeck
            Gebhardt                                                      Mille
            Schleicher                                                     Mayer
            Kühnle
            Uhl
            Eberhardt

 

S. 364

Weidenstetten
Verhandelt den 10. April 1918

Der seit Jahren durch die Gemeinde bezahlte Frontaglohn für Spann- u. Handfrondienste erscheint zu nieder u. ist den derzeitigen Verhältnissen nicht mehr entsprechend. Es wird deßhalb

Beschlossen

dasselbe vom 1 April 1818 an zu erhöhen.

  • Einen Zweispänner samt Fuhrmann pro Stunde auf                 1 M 50 P
  • Einen Einspänner             “          “                      “                      1 M
  • Eine Mannsperson “           “                                                             40 P
  • Eine Frauensperson “          “                                                             30 P

           

            Gemeinderat                                               Bürgerausschuß
            Schulth.Thierer                                             Thierer
            Falch                                                             Duckeck
            Gebhardt                                                      Miller
            Schleicher                                                     Mayer
            Kühnle
            Uhl
            Eberhardt

 

S. 365

Weidenstetten
Verhandelt den 12. Mai 1918

Der Arzt Doktor Hiller in Lonsee ist als Militärarzt einberufen worden. Die Stelle ist nunmehr vorübergehend erledigt, die Wiederbesetzung ist eine sehr dringende Nothwendigkeit. Um nun einen tüchtigen stellvertretenden (?) Arzt zu bekommen,  hat das Kgl. Oberamt an sämtliche zum Arztbezirk Lonsee gehörigen Gemeinden den Antrag gestellt, daß die Wartgelder unbedingt erhöht werden müssen, u. zwar für die hiesige Gemeinde von seither 40 M auf 120 M pro Jahr. Es wird

Beschlossen

das Wartgeld deß Arztes, (gemäß) dem Antrag deß Kgl. Oberamts, von jährlich 40 M auf 120 M vom 1 April 1918 ab in widerruflicher Weise zu erhöhen.

            Gemeinderat
            Schulth. Thierer
            Falch
            Gebhardt
            Schleicher
            Kühnle
            Uhl

 

S. 366

Weidenstetten
Verhandelt den 9. Juli 1918

Nach Erlaß deß Kgl. Oberamts vom 24 Juni 1918, welcher verlesen wird, trifft es die hiesige Gemeinde an dem Aufwand für die Verwaltungsaktuare im Rechnungsjahr 1917 bis 31 März 1918, bei einem Zeitaufwand deß Verwaltungsaktuars von 56 6/8 Tagen -: 804 M 98 P Vergütung.. Die Umlage erfolgte nach den von dem Verwaltungsaktuar gemäß Erlaß deß Kgl. Ministeriums deß Innern vom 25 Mai 1911, Nr. 2403, Ministerialamtsblatt Seite 209, gelieferten Berechnungen, welche vom 1 April 1911 ab für die Verteilung der Verwaltungsaktuarskosten als Grundlage dienen.

Nach erfolgter Beratung wird

Beschlossen

der für das Rechnungsjahr 1917 festgesetzten Vergütung zuzustimmen.

            Gemeinderat
            Schulth. Thierer
            Falch
            Gebhardt
            Schleicher
            Kühnle
            Uhl

Dem Kgl. Oberamt
u. zur Gemeindepflege Auszug gefertigt.

 

S. 367

Weidenstetten
Verhandelt den 9. Juli 1918

Heute wurde der Voranschlag über den Gemeindehaushalt für das Rechnungsjahr 1918 beraten und einstimmig

Beschlossen

  1. u.a. im Voranschlag vorzusehen
    a. als Erlös aus Farren – :                                                                     1 500 M
        zum Ankauf von   “                                                                         3 000 M
    b. für Feldbereinigungszwecke                                                           3 000 M
    c. als Amtsschadensumlage                                                                1 200 M
    d. zu Freigebigkeitsleistungen                                                               500 M
    e. zu außerordentlichen Ausgaben

             in Rücksicht auf die Kriegsverhältnisse                                            1 300 M

 

  1. Sodann
    a. den Voranschlag im Entwurf u. mit einem Abmangel von -:           15 000 M
        festzustellen.
    b. die Gemeindeeinkommenssteuer mit einem Zuschlag von -:                 75 %

             Zuschlag zu den staatlichen Einheitssätzen zu erheben.

         c. als Gemeindeumlage auf Grundeigenthum, Gebäude u. Gewerbe -:       12 %

             der Ertragskataster festzusetzen.

        d. die verfügbaren Restmittel in erster Linie zur Deckung deß weiteren Abmangels zu verwenden u. im Übrigen zur Ausgleichung der Umlage späterer Jahre

S. 368

            sowie zu außerordentlichen Ausgaben, insbesondere Feldbereinigungs-Wege, Straßen u. Feldverbesserungen bereit zu halten.

            Gemeinderat                                               Bürgerausschuß
            Schulth.Thierer                                             Thierer
            Gebhardt                                                      Miller
            Schleicher                                                     Mayer
            Kühnler
            Uhl
            Eberhardt

Lt. Mitteilung deß Kgl. Oberamts Ulm vom 30 Nov. 1918 wurde der Voranschlag der Gemeindepflege für das Rechnungsjahr 1918/19 mit einer Gemeindeumlage von 12 % u. 75 % Gemeindeeinkommensteuer für vollziehbar erklärt. Dies wurde dem Gemeinderat eröffnet.

Unterschrift   Schultheiß Thierer

 

S. 369

Weidenstetten
Verhandelt den 9. Juli 1918

Der Kommunalverband Ulm hat den Herrn Pfarrer Dornfeld v. hier wiederum mit der Eiersammlung beauftragt in hiesigem Ort. Auf den Antrag deß Letzteren wurde

Beschlossen

Herrn Pfarrer zur Ausbezahlung der abgelieferten Eier einen Vorschuß im Betrag von  – : 700 M aus der Gemeindekasse anzuweisen u. es hat der Gemeindepfleger diesen Betrag am 30 April l.T. an Herrn Pfarrer ausbezahlt.

(Die Eiersammlung war eine Maßnahme zur Sicherstellung der Versorgung insbesondere der Stadtbevölkerung mit Lebensmitteln. Die Erzeuger mussten dazu den Großteil ihrer Erzeugnisse abliefern.)

            Gemeinderat                                               Bürgerausschuß
            Schulth.Thierer                                             Th. Thierer
            Gebhardt                                                      Miller
            Kühnle                                                          Mich. Mayer
            Schleicher
            Uhl

 

S. 370

Weidenstetten
Verhandelt den 22. Juli 1918

 Von Seiten deß Kgl. Oberamts wurde nochmals dringend ermahnt, eine abermalige Sammlung für die Ludendorffspende (Spende für Kriegsbeschädigte) zu veranstalten. Da aber die Einwohner durch fortwährendes Geben allmählich erlahmen, wird von den bürgerlichen Collegien

Beschlossen

von einer nochmaligen Sammlung in der hiesigen Gemeinde abzusehen u. aus der Gemeindekasse den Betrag von – : 100 M zu verwilligen.

            Gemeinderat                                               Bürgerausschuß
            Schulth.Thierer                                             Thierer
            Falch                                                             Duckeck
            Gebhardt                                                      Miller
            Schleicher                                                    Groß
            Kühnle                                                          Mayer
            Uhl
            Eberhardt

 

S. 371

Weidenstetten
Verhandelt den 22. Juli 1918

Die hiesige Schafweide, deren Pachtzeit auf 10 November 1918 abläuft, soll aufs Neue wieder verpachtet werden. Die beiden hiesigen Schafhalter, Johann Georg Bosch u. Matthäus Bosch, Witwer, welche die hiesige Schafweide seit Jahren gepachtet hatten, haben darum nachgesucht, es möchte ihnen die Weide ohne Ausschreiben unter der Hand zugeschlagen werden. Nach Beratung wird von den bürgerlichen Collegien

Beschlossen

die Schafweide den beiden bisherigen Pächtern Joh. Georg u. Matthäus Bosch, Witwer  v. h, die Weide unter der Hand zuzuschlagen, unter der Bedingung, daß dieselben ein entsprechend höheres Angebot als seither machen, wozu sich dieselben bereit erklärten, siehe besonderes Pachtprotokoll.

            Gemeinderat                                               Bürgerausschuß
            Schulth.Thierer                                             Mayer
            Falch                                                             Thierer
            Gebhardt                                                      Duckeck
            Schleicher                                                    Wachter
            Kühnle
            Uhl
            Eberhardt

 

S. 372

Weidenstetten
Verhandelt im Januar 1918
Eingetragen den 24. Sept. 1918

Der Bezirksverband Oberschwäbische Elektrizitätswerke Biberach, an dessen Leitungsnetz die hiesige Gemeinde angeschlossen ist, hat an seine Stromabnehmer das Ansinnen gestellt, der Einfachheit u. Zeitersparniß halber, anstelle der monatlichen Stromgebühren jährliche Pauschalsätze einzuführen. Für die hiesige Gemeinde käme in Betracht: Für Beleuchtung

1) des Rathauses u. der Schule                                        30 M
2) für Beleuchtung der Straßen                                      100 M
3)        “         “           des Konfirm. Saals                          20 M
Die Ausgaben hierfür betragen 1916/17

zu 1)               – :   32 M 83 P
zu 2)               – : 137 M 83 P
zu 3)               – :   18 M 53 P

Beschluß

Vom 1 Januar 1918 ab die genannten Pauschalsätze zu verwilligen.

            Gemeinderat
            Schulth. Thierer
            Gebhardt
            Schleicher
            Kühnle          
            Uhl
            Eberhardt

 

S. 373

Weidenstetten
Verhandelt am 25. Februar 1918
Eingetragen den 24. September 1918

Am 25 Februar 1918 wurde ein von der Farreneinkaufskommission für nicht mehr tauglich zum Sprung befundener Farre an die Fleischversorgungsstelle beziehungsweise an den Kommunalverband Ulm abgeliefert. Bei einem Gewicht von 655 kg beläuft sich die Einnahme auf  – : 1 243 M.

Beschluß

Die Abgabe deß Farren zu genehmigen.

            Gemeinderat
            Schulth. Thierer
            Gebhardt
            Schleicher
            Kühnle          
            Uhl
            Eberhardt

 

S. 374

Weidenstetten
Verhandelt am 3. April 1918
Eingetragen den 4. Oktober 1918

Nach einer Mitteilung deß Vorsitzenden deß Ortsschulrats, Herrn Pfarrer Dornfeld, hat die seitherige Arbeitslehrerin Angelika Mayer ihren Dienst als solche auf 31 März 1917 gekündigt. An deren Stelle soll nun Barbara Scheifele, ledig, von hier, treten. Dieselbe hat einen Kurs für ländliche Arbeitslehrerinnen in Urach mitgemacht u. mit Erfolg bestanden. Von Seiten deß Ortsschulrats wird als Nachfolgerin der zurückgetretenen Arbeitslehrerin die Letztgenannte, Barbara Scheifele, vorgeschlagen. Der Gemeinderat ist mit dem Vorschlag einverstanden. Es wird

Beschlossen

derselben eine Belohnung von  – : 130 M jährlich zu verwilligen. Die Unterrichtsstunden werden vom Ortsschulrat bestimmt.

            Gemeinderat
            Schulth. Thierer
            Gebhardt
            Schleicher
            Kühnle          
            Uhl
            Eberhardt

 

S. 375

Weidenstetten
Verhandelt den 5. Dezember 1918

Von Seiten der provisorischen Regierung u. deß Kgl. Oberamts Ulm werden die Landwirte und Arbeitnehmer aufgefordert, in jedem Landwirtschaft betreibenden Bevölkerungsort Bauernräte zu bilden, wobei die Hälfte der Beisitzenden aus Arbeitnehmenden bestehen soll. Für den hiesigen Ort sollen im ganzen 6 Personen aufgestellt werden.

Bei der heute zur Abstimmung gekommenen Wahl wurden gewählt
als Landwirte                                   /                       als Arbeitnehmer    

1) Joh. Gg. Thierer                                                   1) Joh. Gg. Groß
2) Joh. Gg. Uhl                                                         2) Joh. Gg. Mayer, Postagent
3) Joh. Gg. Schleicher                                              3) Schneider Waidle

Als Vorsitzender wurde aus der Mitte gewählt Joh. Georg Schleicher.

            Gemeinderat
            Schulth. Thierer
            Falch
            Schleicher
            Kühnle          
            Uhl
            Eberhardt

Dem Oberamt Auszug eingesandt.

 

S. 376

Weidenstetten
Verhandelt den 5. Dezember 1918

Bei der am 9 November 1918 vorgenommenen Revision der Kranken-, Invaliditäts- u. Altersversicherung durch den Revisor Heer aus Aalen wurde beanstandet, daß für die beiden Altersrentner Jakob Büchele, Feldschütz, u. Jakob Wörz, Straßenwart, von hier, welche im Gemeindedienst stehen, nur Krankengeld bezahlt wird u. keine Beiträge für Invalidität mehr weiter bezahlt werden. Von diesem Beamten wurde ausgestellt, daß diese Beiträge nachbezahlt werden müssen u. zwar
für Jakob Büchele für                      – : 188 Wochen                   – : 47 M 10 P
für Jakob Wörz für                          – :  188 Wochen                   – : 27 M 90 P

S. 377

Da die Gemeinde als Arbeitgeberin verpflichtet ist, die Beiträge zu bezahlen, wird

Beschlossen

diese Beiträge mit zusammen  – : 75 M ganz auf die Gemeindekasse zu übernehmen u. auch weiter die Beiträge bis zu deren Invalidierung aus der Gemeindekasse zu bezahlen.

            Gemeinderat
            Schulth. Thierer
            Falch
            Gebhardt
            Schleicher
            Kühnle          
            Uhl
            Eberhardt