GR-Protokolle 1903/1904

Weidenstetten
Verhandelt den 6. Januar 1903

Nach dem Gesetz vom 21. Mai 1891, Artikel 10, hat der Bürgerausschuß alle zwei Jahre, den Obmann und einen Stellvertreter desselben, aus seiner Mitte zu wählen.
Nachdem nun am 22. Dezember 1902 die Bürgerausschusswahl stattfand und sämtliche 4 Mitglieder wieder gewählt, und in heutiger Sitzung sämtliche, auf ihren früher abgelegten Eid hingewiesen wurden, fand in heutiger Sitzung die Wahl deß Obmanns und seiner Stellvertreter statt, wobei auf Wunsch deß Bürgerausschusses der Ortsvorsteher die Wahlhandlung leitete.

Nach geheimer schriftlicher Abstimmung wurden gewählt:

  1. Als Obmann Jakob Kühnle mit 6 Stimmen
  2. Als Stellvertreter Jakob Ehret mit 4 Stimmen

Die Gewählten:
Jakob Kühnle
Jakob Ehret 

Zur Beurkundung

Bürgerausschuß
Thierer                                     Duckeck                                   Bosch
Gebhard                                  Gerstenlauer

 

 

Weidenstetten
Verhandelt den 25. Januar 1903

Am heutigen wurden die Beschlüsse der Amtsversammlung vom 15. Dezember 1902, den bürgerlichen Collegen, nach ihrem ganzen Inhalt, nach Vorschrift deß Verwaltungsedikts § 76 gemäß vorgelesen.

Bürgerausschuß
Thierer                                     Duckeck                                 Bosch
Gebhard                                  Gerstenlauer

Gemeinderat
Schultheiß Thierer                   Falch                                      Braunmiller               Wörz
Schleicher                                D. Schleicher                         J. Falch

 

 

 

Weidenstetten
Verhandelt den 25. Januar 1903

In hiesiger Gemeinde ist gemäß Artikel 125, Absatz 3, deß Ausführungsgesetzes zum bürgerlichen Gesetzbuch und zu dessen Nebengesetzen vom 28. Juli 1899, Regierungsblatt Seite 423 und § 1 und 44, der Verfügung deß Justizministeriums vom 21. Oktober1899, Seite 381 die Wahl der Gemeinderatsmitgliedern und der erforderlichen Ersatzmännern, in die örtliche Inventurbehörde,  für die drei Kalenderjahre 1903, 1904 und 1905 vorzunehmen.

Zunächst gibt der Ortsvorsteher die Erklärung zu Protokoll, dass er Mitglied der Inventurbehörde sein wolle.

Schultheiß Thierer

Demnach ist noch ein Mitglied der Inventurbehörde zu wählen. Die Zahl der Ersatzmänner wird vom Gemeinderat auf 2 bestimmt. Bei der nach Masgabe deß Artikels 17, Absatz 6, deß Gesetzes vom 6. Juli 1849, Regierungsblatt Seite 277,  in geheimer Abstimmung vorgenommenen Wahl wurde durch Stimmmehrheit gewählt.

  1. Als Mitglied der Inventurbehörde
    Johann Martin Braunmiller, Gemeinderat mit 6 Stimmen
  2. Als Ersatzmänner desselben
    a) Johannes Falch mit 6 Stimmen
    b) David Schleicher mit 5 Stimmen

Die Gewählten erklären die Wahl anzunehmen.
Da sämtliche gewählte, in der abgelaufenen Periode als solche tätig waren, und je im Besitze deß nach § 4, der Verfügung deß königlichen Justizministeriums enthaltene Vorschriften sind, so wurden dieselben vom Vorsitzenden auf genannte Vorschriften hingewiesen.

Braunmiller
Falch
Schleicher

Zur Beurkundung

Gemeinderat
Schultheiß Thierer                   Falch                                     
Schleicher                                Wörz

 

 

Weidenstetten
Verhandelt den 8. Februar 1903

Durch den Vorstand deß landwirtschaftlichen Bezirksverein Ulm, erging an die Gemeinde die Mitteilung, deß im Monat Februar deß Jahres wieder ein Zuchtfarrenaufkauf in der Schweiz stattfinde. Die Gemeinden werden zur Bestellung von Zuchtfarren aufgefordert.

Da zur Zeit im hiesigen Farrenstall, ein Originalfarre nicht vorhanden ist, wird von den bürgerlichen Collegen beschlossen, ein solches Tier für den hiesigen Farrenstall zu erwerben.

Bürgerausschuß
Obmann Kühnle                     Thierer                            Duckeck                              Bosch
Gebhard                                  Gerstenlauer                   Ehret

Gemeinderat
Schultheiß Thierer                   Falch                               Braunmiller             
Schleicher                                J. Falch                            Wörz

 

 

Weidenstetten
Verhandelt den 26. Februar 1903

Infolge Zukaufs eines Originalfarren für den hiesigen Farrenstall, ist ein Farre überzählig geworden.

Der zum Verkauf bestimmte Farre hat der Zuchtrichtung nicht ganz entsprochen und ist der jüngste im hiesigen Farrenstall. Es wurde deshalb hiermit beschlossen, genannten Farren unter der Hand zu verkaufen  und von einem öffentlichen Ausschreiben Abstand zu nehmen.

Der Gemeindepflege Abschrift übergeben am 28. Februar 1903.

Bürgerausschuß
Obmann Kühnle                      Thierer                            Duckeck                          Bosch
Gebhard                                   Gerstenlauer                   Ehret

Gemeinderat
Schultheiß Thierer                   Falch                                Braunmiller             
Schleicher                                J. Falch                             Wörz

 

 

Weidenstetten
Verhandelt den 1. April 1903

Nachdem bei der Gemeinde und Medizinalvisitation im Oktober deß Jahres vom königlichen Oberamt und Oberamts-Physikat, die Anlegung eines neuen Friedhofs außerhalb deß Ortes, als ein dringendes Bedürfnis bezeichnet worden ist, wurde von den bürgerlichen Collegen zwei Plätze zur Anlage bezeichnet.

Bei der am 18. Februar deß Jahres von Herrn Medizinalrat Jäger vorgenommenen Besichtigung  dieser Plätze, hat dieser einen Platz, Parzelle Nummer 897, – Acker an der Altheimer Straße, als für geeignet erwählt.

Nach der Berechnung sollen für den neuen Friedhof 20 Ar erforderlich sein.

Da die Nebenlieger durch den Umfassungszaun in der Bestellung ihrer Felder nicht behindert sein sollen, so wurde vom Gemeinderat und Bürgerausschuss beschlossen, ein größeres Areal zu erwerben und den Zaun ringsum 1 Meter von der Grenze entfernt herzustellen, deßgleichen auch den Vorplatz, durch welchen der einmündende Feldweg führt, mitzuerwerben.

Das zu erwerbende Areal würde somit betragen:

Friedhof: 21 Ar
Vorplatz:   2 Ar  90 qm

Königliches Oberamt Ulm, die Akten zur Genehmigung vorzulegen.

Zur Beurkundung

Bürgerausschuß
Obmann Kühnle                      Thierer                            Duckeck                           Bosch
Gebhard                                   Gerstenlauer                   Ehret

Gemeinderat
Schultheiß Thierer                   Falch                                Braunmiller                   D. Schleicher 
Schleicher                                J. Falch                             Wörz

Dem königlichen Oberamt Abschrift eingesandt.

Der Gemeindepflege Abschrift übergeben.

Ein neuer Friedhof wurde auf Parzelle Nummer 897 angelegt.

 

 

Weidenstetten
Oberamt Ulm
Verhandelt den 3. April 1903

Die Einführung deß Reichsgesetzes, betreffs Schlachtvieh und Fleischbeschau verursacht der hiesigen Gemeinde, durch Erhöhung der Belohnung deß Fleischbeschauers künftig einen wesentlichen, größeren Aufwand als bisher, was, da die Gemeinde ohnehin schon einen größeren Gemeindeschaden hat, nicht ohne Einfluß auf die finanziellen Verhältnisse der Gemeinde ist.

Es fragt sich daher, ob es nicht zweckmäßig wäre, von § 26 der Ministerverfügung vom 1. Februar 1903 Gebrauch zu machen und Schaugebühren von den, die Fleischbeschau in Anspruch nehmenden Personen zu erheben.

Die bürgerlichen Collegien beraten heute diesen Gegenstand und gelangen nach reichlicher Erwägung, der tatsächlichen Verhältnisse zu dem Beschluß:

  1. Für den Gemeindebezirk Weidenstetten, durch Fleischbeschauer aus der Gemeindekasse, für jeden Einzelfall zu belohnen.
    a) und zwar für 1 Rind, Kuh oder Farre 1 Mark 20 Pfennig
    b) für ein Schwein 60 Pfennig
    c) für 1 Kalb, Ziege oder Schaf oder Hund 50 Pfennig
    d) für die Schlachtviehbeschau ohne Fleischbeschau die Hälfte obiger Sätze,
    e) für Visitationen der Schlachtereien, soll der Fleischbeschauer jährlich erhalten 10 Mark
    f) § 25, bei den, den Tierärzten vorbehalten Verrichtungen, solle dieselben erhalten,
       die doppelte Gebühr obiger Sätze, und 15 Pfennig für jeden zurückgelegten Kilometer,
       der Stellvertreter obiger Sätze, 10 Pfennig für 1 Kilometer.
  2. Diese unter Ziffer a-f angesetzten Beschaugebühren sollen von den die Fleischbeschau in Anspruch nehmenden Personen, auf Grund deß Fleischschauregisters durch die Gemeindepflege wieder zum Einzug gebracht werden.
  3. Dem Gemeindepfleger wird als Belohnung für den Einzug der Beschaugebühr, eine Einzugsgebühr von 2% verwilligt.

Um höhere Genehmigung dieses Beschlusses wird mittelst Vorlage von Protokollauszug, gebeten.

Königlichem Oberamt am 4. April 1903 Auszug eingesandt.

Zur Beurkundung

Bürgerausschuß
Obmann Kühnle                      Thierer                            Duckeck                           Bosch
Gebhard                                   Gerstenlauer                   Ehret

Gemeinderat
Schultheiß Thierer                   Falch                                Braunmiller                  
Schleicher                                J. Falch                             Wörz

Anerkannt: Johann Georg Mayer, Fleischbeschauer

Im Anschluß an vorstehende Verhandlung, wurde der, für die hiesige Gemeinde ausgebildete Fleischbeschauer Postagent Mayer, beeidigt.

Postagent Mayer

Dem königlichen Oberamt Abschrift eingesandt,

der Gemeindepflege Abschrift übergeben.

Bürgerausschuß
Obmann Kühnle                      Thierer                            Duckeck                           Bosch
Gebhard                                   Gerstenlauer                   Ehret

Gemeinderat
Schultheiß Thierer                   Falch                                Braunmiller                    D.Schleicher 
Schleicher                                J. Falch                             Wörz

 

 

Weidenstetten
Verhandelt den 20. April 1903

Die Wahl der bürgerlichen Mitglieder der Ortsschulbehörde ist seit dem Jahr 1901 nicht mehr ergänzt, nach §2 deß Gemeindevisitationsprotokoll, ist eine solche für die Restperiode vorzunehmen.

Nach dem Gesetz vom 13. Juni 1891 Regierungsblatt Seite 146, Artikel 2, sind für die hiesige Gemeinde zwei Mitglieder zu wählen und zwar auf die Restperiode bis 31. März 1904.

Die Wahl wurde heute von den bürgerlichen Collegen vorgenommen.

Nach geheimer Abstimmung haben Stimmen erhalte:

  1. Johannes Falch 8 Stimmen
  2. David Schleicher 7 Stimmen

Die Annahme der Wahl.

J. Falch
Schleicher

Bürgerausschuß
Obmann Kühnle                      Thierer                            Duckeck                           Bosch
Gebhard                                   Gerstenlauer                   Ehret

Gemeinderat
Schultheiß Thierer                   Falch                                Braunmiller                     
Schleicher                                Wörz

 

 

Weidenstetten
Verhandelt den 30. April 1903

Zum Vollzug deß Reichsgesetzes, betreffend die Schlachterei und Fleischbeschau vom 3. Juni 1900, Regierungsblatt vom 14. Februar 1903, Nummer 5, Seite 27, müsste auch für die hiesige Gemeinde ein neuer Fleischschauer ausgebildet werden, welcher an dem, im Ulmer Schulhaus vom 2. März bis 28. März deß Jahres, einem vierwöchigen Kurs teilzunehmen hatte. Als solcher, wurde Postagent Mayer von hier, aufgestellt. Durch diesen Kurs sind erhebliche Kosten erwachsen.

Gebühren und Sportel (ursprünglich das Entgelt, das Untertanen an Amtshandlungen zu entrichten hatten) ans Oberamt 30 Mark.

Als Entschädigung verlangt Mayer neben Vergütung von 5 Reisen nach Ulm und zurück 1 Mark 10 Pfennig, pro Tag 4 Mark.

Es wir hiermit beschlossen, diese Betrag auf die Gemeindekasse zu übernehmen.  

Zur Beurkundung

Gemeinderat
Schultheiß Thierer                   Falch                                Braunmiller                     
Schleicher                                Wörz

 

 

Weidenstetten
Eingetragen im April 1903
Abschrift
Gemeindevisitation am 2. Oktober 1902
Schlußverhandlung

Die schriftlich eingelaufenen drei Eingaben, werden zur Kenntnis der Collegien gebracht.

Zur derjenigen deß Lehrers, erklären die Collegien, zunächst einen sachverständigen Bautechniker über die Art, wie am Besten abgeholfen werden könnte, zu hören. Ebenso zu Punkt 1 Ziffer 2.

Zu der Eingabe, eine weitere Hebamme betreffend, erklären die Collegien, dass schon vor einiger Zeit, in einer in deß ortsgeistlichen stattgefundenen Sitzung das Bedürfnis einer Zweithebamme durchaus verneint worden sei, und dass die Gemeinde auch jetzt noch keine Veranlassung habe, hieran etwas zu ändern.

Zu der Eingabe Ziffer 3, beschließen die Collegien gemäß § 34 der königlichen Verordnung vom 31. Dezember 1876 die Belohnung der Ortsfeuerschau, Mitglieder auf die Höhe deß Taggelds eines Gemeinderats festzusetzen.

Ulm den 15. November 1902

Königliches Oberamt
Mayer

Zur Rechnung Auszug übergeben.

 Von vorstehendem Kenntnis genommen, beziehungsweise genehmigt.

Gemeinderat

Schultheiß Thierer                         J. Falch                                  Braunmiller
Schleicher                                      D. Schleicher                         Falch                           Wörz   

 

 

Weidenstetten
Verhandelt den 28. Mai 1903

Zur Ausführung deß neuen Fleischschaugesetzes, haben sich die Gemeinden Weidenstetten und Holzkirch zu einem gemeinsamen Fleischschaubezirk vereinigt, und als ersten Fleischbeschauer den Postagenten Mayer, hier, und als zweiten Fleischbeschauer den J. Zimmermann von Neenstetten aufgestellt.

Beide Fleischbeschauer sind in Ulm ausgebildet worden und haben sich die Collegen von hier und Neenstetten dahin geeinigt, dass die Kosten für Anschaffung, für Stempel, Formulare und so weiter, sowie diejenigen der Ausbildung der Fleischbeschauer, je von den beiden Gemeinden getragen werden, während die beiden Fleischbeschauer sich gegenseitig im Dienst vertreten.

An den genannten Kosten der hiesigen Gemeinde, hat die Gemeinde Holzkirch mitzutragen und zwar im Verhältnis, der in den letzten Jahren geschlachteten Tiere.

Die Kosten betragen:

  1. Der Oberamtspflege Ulm für ein Spindler – Fleischbeschaugesetz, Formulare, ein
    Fleischbeschaubesteck mit Thermometer. Zusammen: 19 Mark 53 Pfennig.
  2. Karl Bofinger in Stuttgart, für ein Fleischbeschauer Necessaire (Behälter) Triumpf mit 4 Stempel.
    Zusammen:
    26 Mark 50 Pfennig.                         
  1. Fleischbeschauer Mayer für Kurs – und Prüfungsgebühr, für Bücher und Formulare
    Verdienst – und Reisevergütung. Gesamtauslagen: 156 Mark 45 Pfennig.

     Gesamtaufwand: 196 Mark 48 Pfennig.

Geschlachtet wurden pro 1900, 1901, 1902
In Weidenstetten  248 Stück 1/3  = 83
In Holzkirch           179 Stück 1/3  = 60
Insgesamt:                                       143         

Somit trifft es hieran:
Weidenstetten             114 Mark 07 Pfennig                                                      
Holzkirch                      82 Mark 41 Pfennig

Tut wieder:                  196 Mark 48 Pfennig   

Beschluß:

Genehmigung zu erteilen und den Betreff der Gemeinde Holzkirch, von dieser einzufordern.

Den Gemeindepflegen Holzkirch und Weidenstetten Auszüge übergeben.

Gemeinderat
Schultheiß Thierer                         J. Falch                                  Braunmiller
Schleicher                                      D. Schleicher                         Falch                           Wörz   

 

 

 

Weidenstetten
Verhandelt den 24. Mai 1903
Eingetragen den 18. Mai 1903

Im Jahre 1898/99 wurde der hiesigen Gemeinde der Staatsbeitrag zur Unterhaltung der Poststraße, auf hiesiger Markung, im Betrage von 255 Mark, wegen ungenügenden Fonds an Steinkleingeschlägs, nicht ausbezahlt. Die Schuld wurde den beiden Wärtern der Straße zugeschoben. Auf Grund dieses Rückbehalts wurde vom Gemeinderat beschlossen, siehe oben Blatt 45, auf Kosten der beiden Wärter, durch Hilfsarbeiter je auf ihren Strecken, Steinkleingeschläg herzustellen zu lassen, unter der Bedingung, dass dieselben, sobald der zurückbehaltene Staatsbeitrag an die Gemeindepflege zur Ausbezahlung gebracht, die ihre für Hilfsarbeiter in Abzug gebrachten Geldbeträge an ihren Gehälter, wieder aus der Gemeinde ersetzt werde.

In Abzug wurde gebracht:

  1. Dem Wärter Georg Lang von Altheim       17 Mark 88 Pfennig
  2. dem Wärter Jakob Zimmermann von hier 58 Mark 74 Pfennig

     Zusammen:                                                     76 Mark 62 Pfennig

Nachdem nun der oben erwähnte Staatsbeitrag zur Ausbezahlung an die Gemeindepflege gelangt ist, wird Gemeindepfleger Schleicher angewiesen, obige Beträge an die genannten auszubezahlen.

Der Gemeindepflege Auszug übergeben.

Zur Beurkundung

Gemeinderat
Schultheiß Thierer                         J. Falch                                  Braunmiller
Schleicher                                      D. Schleicher                         Falch                           Wörz   

 

 

 

Weidenstetten
Verhandelt den 1. Juni 1903

Am 16. Juni deß Jahr findet im Deutschen Reich eine Reichstagswahl statt. Der hiesige Ort, samt Parzelle Schechstetten wird in einen Abstimmungsbezirk eingeteilt. Als Wahllokal wurde der hiesige Rathaussaal bestimmt. Als Wahlvorsteher wurde am 15. April gewählt, Gemeindepfleger Georg Schleicher, als dessen Stellvertreter, Gemeinderat David Falch. Als Protokollführer wurde in heutiger Sitzung gewählt, Johannes Falch Gemeinderat und als Beisitzer zur Wahlkommission.

  1. Martin Braunmiller Gemeinderat
  2. Jakob Ehret Bürgerausschuß
  3. Bernhard Gerstenlauer Bürgerausschuß

Zur Beurkundung:

Gemeinderat
Schultheiß Thierer                         J. Falch                                  Braunmiller
Schleicher                                      D. Schleicher                         Falch                           Wörz   

 

 

 

Weidenstetten
Verhandelt den 10. Juni 1903

Im Jahre 1899, wurde auf Wunsch verschiedener Bürgersfrauen eine zweite Hebamme für den hiesigen Ort ausgebildet. Das seitherige Wartgeld der Hebamme betrug pro Jahr 40 Mark.

Vom 1. April 1900 ab wurde das Wartgeld, je zur Hälfte verteilt und jeder Hebamme 20 Mark zugewiesen. (Siehe oben Seite 163, 164).

Die Hebamme Bollinger ist im Monat September1902 mit ihrer Familie nach Ulm gezogen, – hat somit den Dienst als Hebamme hier aufgegeben.

Es wird beschlossen, der Hebamme Anna Köpf geborene Kasberger den ganzen Betrag deß Wartgeldes mit 40 Mark, mit Rückwirkung bis zum 1. Oktober 1902, wie früher zuzuweisen und zu genehmigen.

Gemeindepflege Auszug übergeben.

Gemeinderat
Schultheiß Thierer                         J. Falch                                  Braunmiller
Schleicher                                      D. Schleicher                         Falch                            

 

 

 

Weidenstetten
Verhandelt den 19. Juli 1903

Am heutigen wurden die Beschlüsse der Amtsversammlung vom 22. Juni des Jahres, den bürgerlichen Collegen nach ihrem ganzen Inhalt, nach Vorschrift deß Verwaltungsedikts § 76 gemäß, wörtlich vorgelesen.

Gemeinderat
Schultheiß Thierer                         J. Falch                                  Braunmiller
Schleicher                                      D. Schleicher                         Falch                       Wörz

Bürgerausschuß
Obmann Kühnle                           Ehret                                        Thierer
Duckeck                                       Gebhardt                                  Gerstenlauer

 

 

 

Weidenstetten
Verhandelt den 3. August 1903

In der hiesigen Gemeinde, im Eigentum zustehende Schafweide, deren Pachtzeit auf Martini deß Jahres abläuft, ist aufs neue wieder zu vergeben. Der seitherige Pächter Johann Georg Bosch von hier, hat erklärt, dass er für die hiesige Weide wieder liebhaber wäre, da vorauszusehen ist, dass bei einem etwaigen Ausschreiben, ein wesentlich höheres Pachtgeld für die hiesige Weide nicht erlöst würde, wird von dem Gemeinderat und Bürgerausschuß nach Beratung beschlossen:

Dem Johann Georg Bosch von hier, die Schafweide auf ein weiteres Jahr, vom 11. November 1903 – 10. November 1904, für das bisherige Pachtgeld pro Jahr mit 1100 Mark, die hiesige Schafweide zu überlassen, mit dem bemerken, daß derselbe, solche mit 500 Stück Schafe und Lämmer befahren darf. Jedoch hat derselbe für sämtliche Schäden, welche durch verschulden seiner Schäfer entstehen oder sonstige Schäden, zu haften hat.

Das Pachtgeld ist die Hälfte bei der Schur und die Hälfte auf Martini zu bezahlen.

Die Annahme: Johann Georg Bosch

Gemeinderat
Schultheiß Thierer                         J. Falch                                  Braunmiller
Schleicher                                      D. Schleicher                         Falch                       Wörz

Bürgerausschuß
Obmann Kühnle                           Ehret                                        Thierer
Duckeck                                       Gebhardt                                  Gerstenlauer

Der Gemeindepflege am 16. August 1903 Auszug übergeben.

 

 

 

Weidenstetten
Verhandelt den 3. August 1903

Die Gemeinde hat nach der Bekanntmachung der königlichen Zentralstelle für Gewerbe und Handel, betreffend die Kosten der Handwerkskammern vom 7. Dezember 1901, § 5  Ministerialamtsblatt Seite 332, die auf sie entfallenen Kostenanteile, binnen 3 Monate nach Bekanntmachung derselben, im ganzen Betrage an die Handwerkskammer zu bezahlen, können dieselben aber wieder auf die einzelnen Handwerksbetriebe umlegen. Bezahlt wurde:

pro 1901/02,             3 Mark  37 Pfennig
pro 1902/03,             5 Mark  23 Pfennig

Im Hinblick auf diese kleinen Beträge und die im Falle der Einzelumlage entstehenden Kosten, welche in keinem Verhältnis zu ersterem  stehen, und weil auch die Beiträge zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung, von den einzelnen Versicherten, nicht wieder eingezogen werden, wird Einstimmig beschlossen, von einer Umlage und Einzug der Handwerkskammerbeiträge bis auf weiteres abzusehen.

Der Gemeindepflege Auszug übergeben.

Gemeinderat
Schultheiß Thierer                         J. Falch                                  Braunmiller
Schleicher                                      D. Schleicher                         Falch                       Wörz

 

 

 

Weidenstetten
Verhandelt den 14. November 1903
Fleischschaugebührenortung der Gemeinde Weidenstetten
Weidenstetten

Auf Grund deß § 25 der Ministerialverfügung vom 1. Februar 1903, Regierungsblatt 1902 Seite 38, Betreff den Verkehr mit Schlachtvieh und Fleisch, werden zur Deckung, die durch die Schlachtvieh- und Fleischbeschau der Gemeinde entstandenen Kosten mit Wirkung vom 1. April 1903 ab, zu Gunsten der Gemeindepflege folgende Beschaugebühren von den Tierbesitzern erhoben.

I. Für Beschau durch tierärztlich – nicht gebildete Beschauer.

  1. Für die Schlachtvieh und Fleischbeschau zusammen:
    a) für 1 Stück Rind 1 Mark 20 Pfennig,
    b) für 1 Schwein 60 Pfennig,
    c) für 1 Kalb, Ziege, Schaf, oder Hund 50 Pfennig.

diese Sätze gelten auch bei Hausschlachtungen, ohne vorausgegangener Schlachtviehbeschau.

  1. Für die Schlachtviehbeschau ohne nachfolgende Fleischbeschau:
    a) für 1 Stück Rindvieh 60 Pfennig,
    b) für 1 Schwein, Kalb, Ziege, Schaf, oder Hund 25 Pfennig.

II. Für Beschau durch tierärztliche – Beschauer, je derselbe Betrag, wie die dem Beschauer von der Gemeinde zu zahlende Belohnung, abzüglich der Reisekosten. Diese
    Belohnungen sind durch Beschluß der bürgerlichen Collegien und schriftliche Vereinbarung mit den tierärztlichen Beschauern im einzelnen bestimmt.

III. Bei Notschlachtungen werden die unter I und II genannten Gebühren, nicht erhoben.

IV. Die Beschaugebühren werden vierteljährlich auf Grund deß Beschauregisters vom Gemeindepflege eingezogen, der dafür 2 Pfennig Einzugsgebühr von der Mark
     erhält.

Dem königlichen Oberamt Ulm und Gemeindepflege hier, je ein Auszug übergeben.

Gemeinderat
Schultheiß Thierer                         J. Falch                                  Braunmiller
D. Schleicher                                 Falch                                      Wörz

Bürgerausschuß
Obmann Kühnle                           Ehret                                        Thierer                         Bosch
Duckeck                                       Gebhardt                                  Gerstenlauer

 

 

 

Weidenstetten
Eingetragen den 10. Dezember 1903

Auf vorangegangener Aufforderung durch Bekanntmachung im hiesigen Ort, erschienen nachfolgende, hiesige Ortseinwohner, welche Anspruch an der hiesigen Bürgerwahl haben und bitten um Aufnahme in das Bürgerrecht, welches ihnen Kraft Gesetzes vom 16. Juni 1885 zusteht.

Die Namen derselben sind:

  1. Christian Startz, Kaminfeger
  2. Jakob Fink, Söldner
  3. Christian Wörz, Söldner

Beschluß:

Den Gesuchstellern die Aufnahme in das hiesige Bürgerrecht, unter der Bedingung zu erteilen, dass sie die in Artikel 9 und 61 festgesetzte Gebühr, mit je 10 Mark an die Gemeindepflege, hier, zu bezahlen haben.

Anerkannt die Gesuchsteller

  1. Christian Startz, Kaminfeger
  2. Jakob Fink, Söldner
  3. Christian Wörz, Söldner

Der Gemeinde Abschrift übergeben.

Zur Beurkundung

Gemeinderat
Schultheiß Thierer                         J. Falch                                  Braunmiller
D. Schleicher                                 Falch                                      Wörz

 

 

Weidenstetten
Geschehen  den 6. Januar 1904

Mit dem Ablauf des Jahres 1903 ging die Wahlperiode, zweier Gemeinderatsmitglieder zu Ende.

Es sind diese:

  1. David Falch
  2. Johannes Falch, Söldner

Eine Neuwahl fand am Dienstag den 15. Dezember 1903 statt. Bei der Wahl haben von 128 Wahlberechtigten 88 Wähler abgestimmt. Nach den Stimmzetteln haben die meisten Stimmen erhalten:

  1. Johannes Falch, bisher Gemeinderat 54 Stimmen
  2. Michael Bosch, Bauer 50 Stimmen

am nächsten in der Stimmzahl kam Jakob Kühnle  mit 44 Stimmen

die übrigen Stimmen waren zersplittert.

Das Wahlergebnis wurde in der Gemeinde durch Ausschellen, sowie Aushang am Rathause bekannt gemacht, mit dem Anfügen, dass Einsprache gegen die Gültigkeit der Wahl, innerhalb der Frist von 8 Tagen beim königlichen Oberamt oder beim Gemeindevorstand anzubringen seien.

Da gegen diese Wahl während der gesetzlichen Frist, eine Einsprache nicht erhoben wurde, sind die genannten somit auf 6 Jahre gewählt und die Wahl bestätigt.

Dieselben wurden in heutiger Sitzung beeidigt, beziehungsweise, Ersterer auf seinen Eid hingewiesen.

Die Gewählten:
Johannes  Falch
Michael Bosch                      

Gemeinderat
Schultheiß Thierer                         Braunmiller                           Schleicher
D. Schleicher                                  Falch                                     Wörz

 

 

Weidenstetten
Verhandelt den 7. Februar 1904

Vom Stadtschultheißenamt Stuttgart ist an die Gemeinde deß Landes ein Aufruf ergangen, worin gebeten wird, für die von furchtbaren Brandunglück betroffene Stadt Alesund in Norwegen, zur Hilfeleistung eine kleine Gabe, und zwar pro Kopf der Bevölkerung von 1 Pfennig aus der Gemeindekasse zu verwilligen.

Es wir beschlossen aus der hiesigen Gemeindepflegekasse einen Beitrag von 10 Mark zu verwilligen und an die Stadtpflege Stuttgart als Sammelstelle abzusenden.

Zur Beurkundung
Der Gemeindepflege Auszug übergeben.

Gemeinderat
Schultheiß Thierer                   Falch                                Braunmiller                    D. Schleicher 
Schleicher                                Bosch                               Wörz

 

 

Weidenstetten
Verhandelt den 15. Februar 1904

Durch den Vorstand deß landwirtschaftlichen Bezirksverein Ulm wurde durch Ausschreiben bekannt gemacht, dass in nächster Zeit ein Zuchtfarrenaufkauf in der Schweitz (Schweiz)  vorgenommen werde und die Gemeinde zur Bestellung von Originalzuchtfarren aufforderten.

Zugleich erließ das königliche Oberamt Ulm an den Gemeinderat eine Aufforderung, worauf dasselbe auf die Ergänzung der Farren durch ein Originaltier hinwirkte.

Da unter den hiesigen Gemeindefarren ein Älterer, ausgewachsener Farre sich befindet, wird vom Gemeinderat beschlossen, diesen Farren zu verkaufen und für die hiesige Gemeinde einen Originalfarren zu erwerben.

Als Kaufskommission wurde Schultheiß Thierer und Bosch aufgestellt.

Zur Beurkundung
Der Gemeindepflege Auszug übergeben.

Gemeinderat
Schultheiß Thierer                   Falch                                Braunmiller                    D. Schleicher 
Schleicher                                Bosch                               Wörz

 

 

Weidenstetten
Verhandelt den 20. März 1904

Der frühere Straßenwärter Schlumberger von Altheim, welcher eine kleine Strecke der Poststraße auf hiesiger Markung in Wart hatte, hat in dem vorangegangenen Jahr, solche sehr vernachlässigt, namentlich, kein Kleingeschlag hergestellte, so dass im Laufe deß Sommers 1903 durch Hilfsarbeiter sehr viel Steinkleingeschläg hergestellt werden musste, was einen besonderen Aufwand für die hiesige Gemeindepflege von 79 Mark verursachte.

Der Beitrag, welche die hiesige Gemeindepflege für den Wärter, an die Gemeindepflege nach Altheim zu zahlen hat, beträgt 96 Mark 66 Pfennig.

Es wird beschlossen, an dem durch Hilfsarbeiter verursachten Aufwand von 79 Mark 3 Pfennig, 39 Mark 53 Pfennig auf die hiesige Gemeindekasse zu übernehmen.

Die weiteren 39 Mark 50 Pfennig an dem an die Gemeindepflege Altheim zu zahlenden Betrag in Abzug zu bringen.

Zur Beurkundung
Der Gemeindepflege Auszug übergeben.

Gemeinderat
Schultheiß Thierer                   J. Falch                                Braunmiller                   
Schleicher                                Wörz                                    D. Schleicher 

 

 

Weidenstetten
Verhandelt den 22. April 1904

Auf den 1. April deß Jahres hat der Straßenwärter Johannes Eberhardt seine Wegstrecke gegen Sinabronn gekündigt. Die Belohnung pro Jahr betrug 40 Mark.

Auf die Bekanntmachung im hiesigen Ort meldete sich zur Übernahme der Wegstrecke der Taglöhner August Mayländer von hier, welcher für genannte Wegstrecke pro Jahr 60 Mark verlangt.

Es wird beschlossen, obige Wegstrecke dem Bewerber August Mayländer, für das jährliche Wartgeld von 60 Mark pro Jahr, unter der Bedingung zu übertragen, dass er mehr Fleiß, als sein Vorgänger darauf verwende .

Anerkannt:
August Mayländer

Zur Beurkundung
Der Gemeindepflege Auszug übergeben.

Gemeinderat
Schultheiß Thierer                   Falch                                Braunmiller                    D. Schleicher 
Schleicher                                Bosch                               Wörz                               Bosch

 

 

Weidenstetten
Verhandelt den 22. April 1904

Am heutigen wurden die Beschlüsse der Amtsversammlung vom 17. März 1904 den bürgerlichen Collegen, nach ihrem ganzen Inhalt nach Vorschrift deß Verwaltungsediktes, gemäß § 76 wörtlich vorgelesen.

Zur Beurkundung

Bürgerausschuß
Obmann Kühnle                      Ehret                                      Duckeck                               
Gebhard                                  Gerstenlauer

Gemeinderat
Schultheiß Thierer                   Falch                                      Braunmiller               Wörz
Schleicher                                D. Schleicher                         Bosch

 

 

Weidenstetten
Geschehen den 8. Januar 1904
Eingetragen den 5. Mai 1904

Nachdem in den letzten Jahren sich das Bedürfnis zeigte, dass der, um der Kirche herum gelegenen Begräbnisplatz, nach dem, von der Aufsichtsbehörde vorgeschriebenen Gräbereinteilung sich als zu klein erwies, wurde bei der Gemeindevisitation am 2. Oktober 1902 vom königlichen Oberamt, sowie vom königlichen Oberamts-Physikat ausgestellt, sobald wie möglich einen neuen Begräbnisplatz, von Seiten der Gemeinde zu erwerben.

Ein geeigneter Platz wurde vom vom königlichen Oberamts-Physikat erwählt, auf Acker Parzelle Nummer 897, dem Bauerwart Preiß gehörig und zur Ausgleichung einer geraden Grenze vom Acker Parzelle Nummer 893, der Margaretha Uhl, Bauers Witwe gehörig.

Beschluß:

Gemeindepfleger Schleicher, mit der Erwerbung deß neuen Friedhofplatzes für die Gemeinde zu bevollmächtigen, und als Kaufpreis pro Morgen 1.800 Mark anzubieten, womit die Verkäufer sich zufrieden erklärten.

Nach der vorgelegten Maßurkunde beträgt die von Martin Preiß abzutretende Fläche:
24 Ar 21 qm      __________       thut      __________    1.365 Mark  43 Pfennig

die von Witwe Uhl abzutretende Fläche
8 qm                  __________       thut       __________          4 Mark  56 Pfennig

Zu den Kaufakten Auszug übergeben, und zur Gemeindepflege.

Anerkannt der Bevollmächtigte
Gemeindepfleger Schleicher

Zur Beurkundung

Bürgerausschuß
Obmann Kühnle                      Ehret                                      Duckeck                               
Gebhard                                  Gerstenlauer

Gemeinderat
Schultheiß Thierer                   Falch                                      Braunmiller               Wörz
Schleicher                                D. Schleicher                         Bosch

 

 

Weidenstetten
Verhandelt den 10. Mai 1904

Der auf die Ausbaufelder Bitzelhausen, Distelberg und Horn führende Feldweg wurde im Laufe  deß Frühjahr durch Holzabfuhr sehr beschädigt, so dass auf demselben die Heueinfuhr von den Wiesen fast unmöglich wäre .

Es wurde de´halb beschlossen, diesen Weg wieder in guten Stand herrichten zu lassen.

Da aber für die, von der Gemeinde bisher bezahlten Stundenlohn,
von                                        _______             15 Pfennig pro Stunde,
beziehungsweise                   _______            12 Pfennig für Frauen

keine Arbeiter zu erhalten wären, wird den Arbeitern für dieses Geschäft 5 Pfennig mehr,

also pro Stunde                       _______           20 Pfennig für Männer
beziehungsweise 3 Pfennig mehr, also         15 Pfennig für Frauen verwilligt.

Diese Sätze gelten auch für die Folge, bei allen in der Gemeinde vorkommenden Arbeiten.

Zur Gemeinde Auszug übergeben.

Zur Beurkundung
Gemeinderat
Schultheiß Thierer                   Falch                                      Braunmiller               Wörz
Schleicher                                D. Schleicher                         Bosch

  

 

Weidenstetten
Verhandelt den 6. Juli 1904

Auf Antrag und nach mündlicher Erläuterung durch Verwaltungsaktuar Seelig wird einstimmig beschlossen, mit der Verlegung deß Wohnsitzes deß Gemeinderechnungshilfsbeamten Verwaltungsaktuar Seelig von Lonsee-Ulm sich einverstanden zu erklären.

Mit der Bestimmung, dass der Gemeinde keine weiteren Reisekosten entstehen dürfen.

Zur Beurkundung

Bürgerausschuß
Obmann Kühnle                      Ehret                                      Duckeck                              
Gebhard                                  Gerstenlauer

Gemeinderat
Schultheiß Thierer                   Falch                                      Braunmiller               Wörz
Schleicher                                D. Schleicher                         Bosch

Abschrift
den bürgerlichen Collegen Weidenstetten zur Kenntniß, dass die von Verwaltungsaktuar Seelig, unter Billigung der dortigen bürgerlichen Collegien beantragte Verlegung seines Wohnsitzes, von Lonsee nach Ulm, unter der Bedingung genehmigt wurde, dass den beteiligten Gemeinden und Theilgemeinden aus dieser Wohnsitzverlegung, keinerlei erhöhte Auslagen für Gemeindehilfsbeamten erwachsen dürfen.

Ulm, den 10. September 1904                                             Vorstehende Abschrift beglaubigt
       Königliches Oberamt                                                             Schultheißenamt
                
Maier                                                                                    Thierer

 

 

Weidenstetten
Verhandelt den 6. Juli 1904

Der die Straße gegen Neenstetten in Wart und Pflege zu besorgender Taglöhner Johann Georg Wittlinger, sucht seit längerer Zeit darum nach, es möchte ihn für genannte Straße, eine kleine Aufbesserung verwilligt werden. Die bisherige Belohnung betrug  ____ 40 Mark pro Jahr.

Nachdem nun vom Oberamtsbaumeister eine Aufbesserung befürwortet wurde, wird vom Gemeinderat beschlossen, dem Bittsteller, eine Aufbesserung von 10 Mark zu verwilligen, so dass derselbe, statt 40 Mark, 50 Mark erhält und zwar rückwirkend zum 1. April 1904.

Der Gemeindepflege Auszug übergeben.

Zur Beurkundung

Gemeinderat
Schultheiß Thierer                   Falch                                      Braunmiller               Wörz
Schleicher                                D. Schleicher                         Bosch

Weidenstetten

 

 

Verhandelt den 17. Juli 1904

Da der neue Begräbnisplatz jetzt beziehbar ist, so wird beschlossen:

  1. Mit der morgen stattfindenden Beerdigung, den neuen Begräbnisplatz in Gebrauch zu nehmen, womit die Benutzung deß Kirchhofs als Begräbnisplatz aufhört.
  2. Mit der Beziehung deß neuen Begräbnisplatzes erlischt die Unterhaltungspflicht der bürgerlichen Gemeinde am alten Kirchhof, samt Umfassungsmauer, die vielmehr jetzt an die Eigentümerin, die Kirchenpflege übergeht. Die Schäden jedoch, welche am Kirchhof und Umfassungsmauer jetzt vorhanden sind, werden noch auf Kosten der Gemeindepflege ausgebessert.
    Zur Feststellung derselben, werden der Ortsvorsteher und Gemeindepflege beauftragt mit einer entsprechenden Abordnung deß Kirchengemeinderats den alten Kirchhof einer Besichtigung zu unterziehen.
  3. Der Kirchengemeinde wird die Erlaubnis erteilt, bei den kirchlichen Beerdigungen auf dem neuen Friedhof Opferbüchsen zur Ersammlung von Opfer, für Zwecke der Kirchengemeinde aufzustellen, beziehungsweise an den beiden Torposten, je eine Vorrichtung, zum Einhängen einer Opferbüchse anzubringen.
  4. Von diesen Beschlüssen dem Kirchengemeinderat, mittelst Protokollauszug, Mitteilung zu machen.

 

Auszug zur Gemeindepflegerechnung pro 1904/05 übergeben.

Zur Beurkundung

Gemeinderat
Schultheiß Thierer                   Falch                                      Braunmiller               Wörz
Schleicher                                D. Schleicher                        

 

 

Weidenstetten
Geschehen den 20. Juli 1904
Eingetragen den 25. Juli 1904

Die der hiesigen Gemeinde, im Eigenthum zutreffende Schafweide, deren Pachtzeit auf Martini deß Jahres abläuft, ist aufs neue zu vergeben. Der hiesige Pächter Johann Georg Bosch, von hier, hat erklärt, dass er für die hiesige Schafweide wieder Liebhaber wäre.

Die bürgerlichen Kollegen haben hierüber beraten und beschlossen, von einem öffentlichen Ausschreiben, nur dann abzusehen, wenn Bosch für die hiesige Schafweide statt bisher 1100 Mark , für das folgende Jahr 1200 Mark bezahle.

Die Weidezeit beginnt mit dem 11. November 1904 und endet am 10. November 1905. Auf die Weide dürfen 500 Stück Schafe und Lämmer aufgeschlagen werden. Für etwaige entstehende Schäden hat der Pächter zu haften und einzustehen. Bosch erklärt sich hierzu bereit, für das folgende Jahr mit 1200 Mark zu bezahlen. Zahlbar, die Hälfte nach dem Wollmarkt, die andere Hälfte auf Martini 1905.

Anerkannt
Johann Georg Bosch

Zur Gemeindepflege Auszug übergeben.

Zur Beurkundung

Bürgerausschuß
Obmann Kühnle                     Duckeck                              
Gebhard                                  Gerstenlauer

Gemeinderat
Schultheiß Thierer                   Falch                                 Braunmiller               Wörz
Schleicher                                D. Schleicher                        

 

 

Weidenstetten
Verhandelt den 21. September 1904

Unter Bezugnahme deß Artikel 39, deß Einkommensteuergesetzes vom 8. August 1903 und der hinzu ergangenen Vollzugsverfügung deß königlichen Finanzministeriums vom 9. Juni 1904, betreffend die Aufstellung eines Gemeindebeamten, welcher die Einkommensteuer in hiesiger Gemeinde besorgt, deßgleichen, das dem benannten, beigegebenem Hilfspersonal, wird von dem Gemeinderat beschlossen, dieses Geschäft dem Ortsvorsteher zu übertragen. Als Hilfsperson soll dem Ortsvorsteher der jeweilige Gemeindepfleger, wenn erforderlich, beistehen.

Dem königlichen Kameralamt, Auszug am 23. September 1904 eingesandt.

Gemeinderat
Schultheiß Thierer                   Falch                                      Braunmiller       
D. Schleicher                           Wörz                                      Bosch

 

 

Weidenstetten
Verhandelt den 22. September 1904

Zum Zweck der Einschätzung, zur Einkommensteuer, Gesetz vom 8. August 1903, Regierungsblatt Seite 261, ist in hiesiger Gemeinde eine Einschätzungskommission zu bilden. Für die hiesige Gemeinde ist durch den Gemeinderat ein Ortsschätzer und ein Ersatzmann zu bestellen.

Als solche werden hiermit aufgestellt und zwar auf 3 Steuerjahre.

  1. Als Ortsschätzer Gemeinderat, J. Falch
  2. Als Ersatzmann, Wörz

Dem königlichen Kameralamt, Auszug am 23. September 1904 eingesandt.

Gemeinderat

Schultheiß Thierer                   Falch                                      Braunmiller       
D. Schleicher                           Wörz                                      Bosch

 

 

Weidenstetten den 15. September 1904
Eingetragen den 22. September 1904

Der Farrenhalter trägt vor, dass ein, im hiesigen Farrenstall stehender Zuchtfarre, infolge eines Fußleidens unbrauchbar sei. Derselbe wurde durch Tierarzt Feuerstein in Lonsee und Oberamtstierarzt Nagel aus Ulm untersucht und von beiden als unheilbar erklärt, und die Veräußerung an den Metzger empfohlen.

Es wird beschlossen, genannter Farre zum Schlachten zu verkaufen und auf dem, am 29. September deß Jahres in Langenau stattfindenden Farrenmarkt wieder einen Zuchtfarren zu erwerben.

Zur Beurkundung

Zur Gemeindepflege Auszug übergeben.

Gemeinderat
Schultheiß Thierer                      Braunmiller                          Schleicher
D. Schleicher                                   Falch                                    Wörz                        Bosch

 

 

Weidenstetten
Verhandelt den 9. Oktober 1904

Nach dem Gesetz vom 21. Mai 1891, Artikel 29, Regierungsblatt Seite 114-115, ist alle 3 Jahre eine Neuwahl deß Amtsversammlung-Dedizierten vorzunehmen.

Die Wahlperiode deß bisherigen Dedizierten, ist mit dem 31. März deß Jahres abgelaufen. Es ist daher ein Mitglied auf die Dauer von 3 Jahren zu wählen. 1904, 1905, 1906 bis 31. März 1907.

Die Wahl wurde heute in gemeinschaftlicher  Sitzung unter Leitung deß Ortsvorstehers, durch geheime Abstimmung vorgenommen.

Es erhält hierbei Stimmen:

Schultheiß Thierer                  10 Stimmen

Gemeindepfleger Schleicher    1 Stimme

Dem königlichen Oberamt Ulm Auszug eingesandt.

Gemeinderat
Schultheiß Thierer                      Braunmiller                          Schleicher
D. Schleicher                              Falch                                     Wörz                      

Bürgerausschuß
Obmann Kühnle                         Ehret                                      Thierer                     
Gebhard                                     Duckeck

 

 

Weidenstetten
Verhandelt den 15. November 1904

Gelegentlich der heutigen Rechnungsabhör wird vom Oberamtsvorstand in Gemäßheit deß § 3          der Revise pro 1902/03 mit den bürgerlichen Collegien eingehend verhandelt und von Letzteren, einstimmig beschlossen:

  1. Das letztmals, 1878 auf 140 Mark jährlich festgesetzte Fixum des Gemeindepflegers vom bevorstehenden Rechnungsjahr an, auf 200 Mark zu erhöhen.
  2. Genehmigung königlicher Kreisregierung einzuholen.

Auszug gefertigt und königlichem Oberamt vorgelegt.

Gemeinderat
Schultheiß Thierer                      Braunmiller                     
D. Schleicher                              Falch                      Wörz                      

Bürgerausschuß
Obmann Kühnle                         Ehret                                                      
Gerstenlauer                               Duckeck