GR-Protokolle 1919/1920

 

 

S.378

Weidenstetten
Eingetragen den 1. Februar 1919

Nach mündlichem Beschluß der bürgerlichen Collegien wurde die im Jahr 1916 fällige Bürgerausschußwahl wegen Abwesenheit vieler junger Männer im Krieg mit Genehmigung deß Ministeriums zurückgestellt u. auch die auf das Jahr 1918 fällige Wahl deß Bürgerausschusses war zur Zurückstellung beschlossen. Nach dem Ende November 1918 eingetretenen Waffenstillstand kamen die verheirateten Männer zumeist zurück in die Heimat.
Dieser Gegenstand wurde wiederholt von den bürgerlichen Collegien beraten und dann

Beschlossen

die Wahl deß Gesamtbürgerausschusses nachzuholen, als Wahltag wurde Freitag, der 10 Januar 19 bestimmt.
Als Wahlzeit entscheidend wurde bestimmt, daß die 4 ersten mit der meisten Stimmenzahl Gewählten auf 4 Jahre, die drei letzten mit der wenigsten Stimmenzahl auf 2 Jahre gewählt sind.

S. 379

Nach den erhaltenen Stimmen wurden auf 4 Jahre gewählt

  1. Thomas Thierer, Bauer
  2. Michael Mayer, Zimmermeister
  3. Mattäus Miller, Söldner
  4. David Wachter, Söldner

Auf zwei Jahre

  1. Georg Kohn, Bauer
  2. Martin Duckeck, Schmid
  3. Johann Georg Groß, Maurermeister

Da gegen diese Wahl keine Einsprache erhoben wurde, wurden die fünf bisherigen Mitglieder auf ihren früheren Eid hingewiesen und die zwei neugewählten in heutiger Sitzung beeidigt.

Gemeinderat Bürgerausschuß
Schulth.Thierer Thomas Thierer
Falch Duckeck
Gebhardt Mayer
Schleicher Wachter
Kühnle Kohn
Uhl Groß
Eberhardt

 

S. 380

Weidenstetten
Verhandelt den 2. Februar 1919

Der seitherige Kapitalurkundenverwahrer David Schleicher hat um Enthebung von seinem Amt gebeten u. (es) ist ein neuer Verweser aufzustellen.

Schultheiß Thierer, dem ein Schrank zur Verfügung steht, dessen Sicherheit dem Wert der zu verwahrenden Urkunden angemessen ist, erklärt sich hierzu bereit. In dienstlicher Hinsicht besteht kein Bedenken u. da seine Verwandschaft mit dem Gemeindepfleger (Schwägerschaft) die Annahme einer Abhängigkeit nicht rechtfertigen, so steht der Übertragung deß Amtes an denselben kein Hinderniß im Wege. Demselben sollen auch die Wertpapiere in Verwahrung gegeben werden.

Auf die Aussetzung einer Belohnung würde Schultheiß Thierer verzichten, von den Collegen wird nun einstimmig

S. 381

Beschlossen

  1. Für die Verwahrung der Kapitalurkunden der Gemeindepflege und der Schulkasse u. Schulstiftung Schultheiß Georg Thierer zu bestellen.
  2. Denselben bezüglich dieses einen Amtes durch Hinweisung auf seinen Diensteid alsbald zu verpflichten. Dies b(eurkundet) Schultheiß Thierer.
  3. Dem Kapitalurkundenverwahrer zu übergeben:

I Kapitalurkunden der Gemeindepflege
1Benachrichtigung vom 22 Januar 1917 über Eintragung einer Schuldbuchforderung von – : 3 000 M in das Reichsschuldbuch: 105010
1 dito vom 24 August 1917 über – : 4 000 M
1 dito vom 24 Januar 1918 über 2 000M
4 Reichsschuldverschreibungen vom 26 März 1918 über je – : 1 000 M
Darlehen L.C. 14064370. 14064380. 14964381. 14964382.
1 Sparkassenbüchlein der Oberamtssparkasse Ulm, Bd. 17, Seite 229 mit Guthaben pro 1 Januar 1919 von 7 759 M 60 P

II Kapitalurkunden der Schulkasse:
1 Benachrichtigung vom 20 Januar 1917 mit Eintragung einer Schuldbuchforderung von – : 500 M in das Reichsschuldbuch: 106049
1 Sparkassenbuch der Oberamtssparkasse Ulm, Band 38, Seite 163 mit Guthaben pro 1 Januar 1919 von 305 M 09 P

S. 382

1 dito der Schulkinderstiftung, Bd. 30, Seite 28, mit Guthaben pro 1 Januar 1919 von113 M 74 P
ferner 1 Verzeichniß der Kapitalurkunden der Gemeindepflege und Schulkasse (Schulstiftung)

hierfür besch. Schultheiß Thierer

Gemeinderat Ortsschulrat
Pfarrer Dornfeld
Falch Schulth. Thierer
Gebhardt Hauptlehrer Hanßum
Schleicher Schleicher
Kühnle Gebhardt
Uhl
Eberhardt

 

S.383

Weidenstetten
Verhandelt den 2. Februar 1919

Vorhergehende T. 1 u. 2 irrtümlich S. 386 u. 387 eingetragen

T. 3

Nach Mitteilung deß Oberamts vom 26 Oktober 1918 wurde in einem Erlaß deß Ministeriums deß Innern vom 18 Oktober 1918 angeregt, entsprechend dem staatlichen Vorgehen eine einmalige Teuerungszulage auch den Gemeindebeamten und Unterbeamten zu gewähren. Nach den gegebenen Verhältnissen und dem Vorgehen anderer Gemeinden dürfte es sich um 20 – 25 % der festen Jahresgehälter handeln.

In heutiger Sitzung der Gemeindecollegien wurde hierüber eingehend beraten und anerkannt, daß die Verhältnisse und die Teuerung die Verwilligung einer einmaligen Zulage wohl rechtfertigen u. zwar für sämtliche Gemeindebeamte u. Unterbeamte. Demgemäß wurden folgende Beschlüsse gefaßt:

S. 384

Es sollen erhalten:

I 1) Schultheiß u. Ratsschreiber Thierer
25 % aus -: 375 M = 343 M 75 P

siehe unten S. 351 und 386

2) Gemeindepfleger u. Steuereinbringer Schleicher

20 % aus – : 618 M = 123 M 60 P

siehe unten S. 351 und 387

3) Durchweg 20 % von den durch Beschluß der Gemeindecollegien vom
28 März 1917, Protokoll S. 316, verwilligten Gehalten u. Bezügen u. zwar:

  1. Anwalt Winkelmann zu 15 M 3 M 18 M
  2. Fronmeister Falch zu 80 M 16 M 96 M
  3. dem Fleischbeschauer Mayer zu 15 M 3 M 18 M
  4. “ Schuldiener Häge zu 130 M 26 M 156 M
  5. “ Katastergeometer Späth zu 30 M 6 M 36 M
  6. den Spritzenmeistern Duckeck u. Wittlinger zu 10 M 2 M 12 M
  7. dem Amtsboten Leibing zu 60 M 12 M 72 M
  8. der Hebamme Köpf zu 50 M 10 M 60 M
  9. dem Baumwart Fink zu 15 M 3 M 18 M
  10. dem Feldschützen Büchele zu 220 M 44 M 264 M
  11. dem Waldschützen Büchele zu 130 M 26 M 156 M
  12. dem Straßenwart Matth. Röscheisen zu 300 M 60 M 360 M
  13. “ “ Leonh. Preiß zu 60 M 12 M 72 M
  14. “ “ Jakob Zimmermann zu 150 M 30 M 180 M
  15. “ “ Johs. Iser zu 380 M 76 M 456 M
  16. “ “ Jakob Wörz zu 550 M 110 M 660 M
  17. “ Polizeidiener Mayländer zu 285 M 57 M 342 M
  18. “ Straßenwart Wittlinger zu 80 M 16 M 96 M
  19. “ Nachtwächter Mayländer (oben S. 351) zu 80M 16 M 96 M
  20. “ “ Röscheisen 120 M 24 M 144 M

S. 385

II Die Mittel zur Bezahlung dieser Zulagen, soweit sie nicht im Voranschlag deß Gemeindehaushalts vorgesehen sind, dem verfügbaren Restvermögen zu entnehmen.

Gemeinderat Bürgerausschuß
Schulth. Thierer Mayer
Falch Thierer
Gebhardt Duckeck
Schleicher M. Miller
Kühnle David Wachter
Eberhardt Georg Kohn
Uhl J. J. Groß

Bei obiger Beschlußfassung haben die beteiligten Mitglieder nicht mitgewirkt.

1 Schulth. Thierer bei Ziff. I
2 Gemeindepfleger Schleicher bei Ziff I u. Nr. 2

 

S.386

Weidenstetten
Verhandelt den 2. Februar 1919

§ 2 s. S. 387, § 3, S. 383

§ 1

Nach einer Äußerung deß Verwaltungsrats der Pensionskasse für Körperschaftsbeamte können Teuerungszulagen mit rechtlicher Wirkung nicht für Pensionsberechtigte anerkannt werden, und es stellt der Ortsvorsteher an die Gemeindecollegien den Antrag, die durch Beschluß vom 6 Januar 1918, oben S. 350 verwilligte Teuerungszulage von 275 M in eine ständige Gehaltszulage mit Pensionsberechtigung umzuwandeln. Da bei der sich immer mehr steigernden Geschäftslast deß Ortsvorstehers, dessen Gehaltsverhältnisse ohne eine Erhöhung als Verminderung für die Zukunft erfahren werden und die Tätigkeit deß hießigen Schultheißen besonders anzuerkennen ist, wird

S. 387

Beschlossen

  1. den festen Gehalt deß Ortsvorstehers Thierer vom 1 Januar 1919 ab, unter Wegfall der genannten Teuerungszulage von 275 M, auf jährlich – : 1 375 M zu erhöhen und die Pensionsberechtigung desselben um den erhöhten Betrag anzuerkennen.
  2. dem Oberamt mittels Protokollauszug von diesem Beschluß Mitteilung zu machen und um Veranlassung deß Weiteren zu ersuchen.

Bei obiger Beschlußfassung haben die beteiligten Mitglieder nicht mitgewirkt.

§ 3 s. S. 383

§ 2

Bei Verwilligung der Teuerungszulagen am 6 Januar 1918, oben S. 350, wurde ausgesprochen, daß dieselben für die Kiegsdauer verwilligt sein sollen. Indessen haben sich die Verhältnisse so gestaltet, daß nicht anzunehmen ist, es werden (die Preise für) Lebensmittel, Kleidung usw. in Monaten wesentlich sinken. Da ferner Tatsache ist, daß der Gemeindepfleger sehr viel mehr in Anspruch genommen ist als früher und über den Krieg mehr als seine Schuldigkeit getan hat, so wird

S. 388

Beschlossen

die Teuerungszulage vom 6 Januar 1918 mit – : 103 M zum festen Gehalt zu schlagen und demgemäß festzusetzen, vom 1 Januar 1919 an den Gehalt deß Gemeindepflegers und Steuereinbringers Schleicher, einschließlich der Entschädigung für Dienstzimmer auf – : 618 M festzusetzen.

Der besondere Gehaltsteil für die staatlichen Einzüge mit 105 M bleibt unberührt bestehen.

Bei obigem Beschluß hat der Gemeindepfleger nicht mitgewirkt.

Gemeinderat Bürgerausschuß
Schulth. Thierer Mayer
Falch Thierer
Gebhardt Duckeck
Schleicher Miller
Kühnle Wachter
Eberhardt Georg Kohn
Uhl J. J. Groß

 

S.389

Weidenstetten
Verhandelt den 16. Februar 1919

  1. Am heutigen wurden die Beschlüsse der Amtsversammlung vom 27 Juli 1918 den bürgerlichen Collegien nach ihrem ganzen Inhalt nach Vorschrift deß § 76 deß Verwaltungsedikts gemäß eröffnet u. wörtlich vorgelesen.
  2. Der in der Amtsversammlung für die Jahre 1919 – 1924 neben dem Ortsvorsteher neugewählte Viehschätzer Johann Georg Schleicher, Gemeindepfleger, wurde heute nach Eröffnung der Amtsversammlungsbeschlüsse in heutiger Sitzung vereidigt.
    beurkundet : Gemeindepfleger Schleicher

Gemeinderat Bürgerausschuß
Schulth. Thierer Mayer
Falch Thierer
Gebhardt Duckeck
Schleicher Miller
Kühnle Wachter
Eberhardt Georg Kohn
Groß

 

S.390

Weidenstetten
Verhandelt den 16. Februar 1919
Eingetragen den 9. März 1919

Der hier wohnhaften Anna Albrecht, Witwe, welche hier in Hausmiete wohnte, wurde infolge Hausverkaufs die Wohnung gekündigt. Da dieselbe im ganzen Ort keine Wohnung finden konnte, hat dieselbe darum nachgefragt, es möchte ihr die im Armenhaus leer stehende Wohnung überlassen werden.

Beschluß

Der Gesuchstellerin diese Wohnung vom 1 November 1918 gegen eine jährliche Miete von 50 M zu überlassen, zahlbar 1/4jährlich ab 1 Nov. 1918.

Die Eröffnung

Unterschrift Anna Albrecht

Gemeinderat Bürgerausschuß
Schulth. Thierer Mayer
Falch Thierer
Gebhardt Duckeck
Schleicher Miller
Kühnle Wachter
Uhl Groß
Eberhardt Kohn

 

S.391

Weidenstetten
Verhandelt den 2. April 1919

Aufgrund deß Art. 4 deß Gesetzes betr. das Gemeindewahlrecht und die Gemeindevertretung vom 5 März 1919 nebst § 3 der Vollzugsverfügung hierzu vom 17 gleichen Monats, Regierungsblatt S. 25, wird von den Gemeindecollegien

Beschlossen

  1. Die gemäß Art. 10 der Gemeindeordnung aufgestellte Satzung wird wie folgt geändert:
    In den Gemeinderat sind anstatt bisheriger 6 Mitglieder 8 Mitglieder zu wählen.
  2. Nach dem Eintritt der Vollziehbarkeit ist die abgeänderte Satzung in der Gemeinde allgemein bekannt zu machen durch Ausrufen auf den Ortsstraßen und Plätzen.

Gemeinderat Bürgerausschuß
Schulth. Thierer Mayer
Falch Thierer
Gebhardt Duckeck
Schleicher Miller
Kühnle Wachter
Uhl Groß
Eberhardt Kohn

Dem Oberamt Auszug gesandt u. zur Rechnung gefertigt.

 

S.392

Weidenstetten
Verhandelt den 2. April 1919

Von dem Vorstand deß Ziegenzuchtvereins, Distrikttierarzt Feuerstein in Lonsee, von welchem seit Jahren der Zuchtziegenbock gegen einen jährlichen Beitrag von -: 15 M gestellt u. je ausgewechselt wurde, wird mitgeteilt, daß infolge der eingetretenen Verhältnisse die Stellung der Zuchtböcke durch den Ziegenzuchtverein mit dem Abgang deß zur Zeit aufgestellten Ziegenbocks aufhöre, hernach hätte die Gemeinde den Zuchtbock wie die Farren anzuschaffen. (Diesbe)züglich wird von dem Distrikttierarzt angesagt, daß bei den derzeitigen Zuchtverhältnissen u. Futterpreisen das bisher bezahlte Futtergeld 90 M pro Jahr zu wenig sei.

S. 393

In Anbetracht deß Hiervorgesagten und den Zeitverhältnissen entsprechend wird von den bürgerlichen Collegien hiermit

Beschlossen

  1. Nach Unbrauchbarwerden deß zur Zeit aufgestellten Ziegenbocks einen solchen auf Kosten der Gemeinde anzukaufen.
  2. Das Futtergeld rückwirkend vom 1 April 1918 auf – : 130 M pro Jahr zu erhöhen.

Anerkannt Bockhalter Georg Ehret

Gemeinderat Bürgerausschuß
Schulth. Thierer Mayer
Falch Thierer
Gebhardt Duckeck
Schleicher Miller
Kühnle Wachter
Groß
Kohn

 

S.394

Weidenstetten
Verhandelt den 2. April 1919

Infolge der abnormen Zeitverhältnisse haben sich die Arbeitslöhne sehr erheblich gesteigert, so daß es nothwendig erschien, bei etwaigen Fronarbeiten bei der Gemeinde die Taglöhne u. Gespanne den Zeitverhältnissen entsprechend zu erhöhen. In Anbetracht deß Obigen wird

Beschlossen

1) Für eine männliche erwachsene Person einen Stundenlohn von 70 P

2) “ “ weibliche “ Person “ “ 50 P

3) “ Jugendliche beiderlei Geschlechts unter 16 Jahren – : 40 P

4) Für ein Zweispänner-Fuhrwerk samt Fuhrmann – : 3 M

5) Für einen Einspänner “ “ 1 M 50 P

festzusetzen. Diese Erhöhungen gelten nur vorübergehend auf unbestimmte Zeit.

Gemeinderat Bürgerausschuß
Schulth. Thierer Mayer
Falch Thierer
Gebhardt Duckeck
Schleicher Miller
Kühnle Wachter
Groß
Kohn

 

S.395

Weidenstetten
Verhandelt den 2. April 1919

Der seitherige Schuldiener Christian Häge hat seinen Dienst auf ersten April d. J. gekündigt. Auf eine wiederholte Bekanntmachung im hiesigen Ort meldete sich Anna Hausmann, Ehefrau deß Gipsergesellen Wilhelm Hausmann von hier. Es wird

Beschlossen

der Anna Hausmann den Dienst als Schuldienerin zu übertragen mit der auf Seite 384 festgesetzten Belohnung von 156 M.

die Annahme Gemeinderat

Anna Hausmann Schulth. Thierer

Schulth. Thierer Falch

Gebhardt

Schleicher

Kühnle

 

S. 396

Weidenstetten
Verhandelt den 18. April 1919

Nach dem Gesetz betreffend das Gemeindewahlrecht u. die Gemeindevertretung vom 15 März 1919 ist der Gemeinderat neu zu wählen. Die Wahl soll im Monat Mai und zwar an einem Sonntag stattfinden, einen solchen Sonntag hat der Gemeinderat zu bestimmen. Es wird hiermit

Beschlossen

als Wahlsonntag den 25 Mai 1919 zu bestimmen.

Gemeinderat

Schulth. Thierer

Falch

Gebhardt

Schleicher

Kühnle

Dem Oberamt Auszug gesandt.

 

S. 397

Weidenstetten
Geschehen den 30. April 1919

Durch Beschluß deß Gemeinderats vom 18 April 1919 wurde als Wahltag für die hiesige Gemeinderatswahl der Sonntag den 25 Mai 1919 bestimmt. Zu dieser Wahl ist ein Wahlvorstand, ein Protokollführer u. zwei Beisitzer zu wählen. Die Wahl fand heute statt.

Als Wahlvorsteher erklärte der Ortsvorsteher sich bereit, als Protokollführer Gemeindepfleger Schleicher.

Als Beisitzer wurden gewählt
1) Gemeinderat Falch
2) Gemeinderat Gebhardt

Als Stellvertreter wurden gewählt
1) Gemeinderat Kühnle
2) Obmann Mayer

Die Gewählten erklären, die Wahl anzunehmen

Gemeinderat Bürgerausschuß
Schulth. Thierer Mayer
Falch Thierer
Gebhardt Duckeck
Schleicher Miller
Kühnle Wachter
Groß
Kohn

 

S.398

Weidenstetten
Verhandelt den 2. April 1919

Durch Beschluß deß Gemeinderats vom 18 April wurde als Wahltag für die hiesige Gemeinderatswahl der Sonntag den 25 Mai 1919 bestimmt. Als Wahlvorstand hat der Ortsvorsteher zu fungieren, welcher das Wahlprotokoll zu führen hat

Zu dieser Wahl sind zwei Beisitzer u. 2 Stellvertreter geheim zu wählen, wovon je ein Gemeinderatsmitglied u- je ein Bürgerausschußmitglied zu wählen ist.

Bei der heute stattgefundenen geheimen Wahl wurden gewählt

1) als Beisitzer Gemeinderat Falch

als Beisitzer Bürgerausschußmitglied Mayer

2) als Stellvertreter Gemeinderat Gebhardt

Bürgerausschußmitglied Joh. Gg. Groß

Gemeinderat Bürgerausschuß
Schulth. Thierer Mayer
Falch Thierer
Gebhardt Duckeck
Schleicher Miller
Kühnle Wachter
Groß
Kohn

Dem Oberamt Auszug gesandt.

 

S.399

Weidenstetten
Verhandelt den 27. Mai 1919

Nach einem Beschluß deß Ortsschulrats vom 4 Juli 1918 u. 2 April 1919 wurde (ersucht), infolge der Steigerung aller Entlohnungen u. der teuren Lebensmittel u. Kleidung

die Belohnung deß Abteilungsunterichts von bisher 60 M auf 90 M für die Überstunde zu erhöhen,

die Belohnung deß Unterrichts in der allgemeinen Fortbildungsschule von bisher 1 M auf 2 M zu erhöhen, je mit Wirkung vom 1 Mai ab (daneben mit Bleistift) 1 April.

Dies ergibt für die hiesigen Verhältnisse bei 6 Überstunden Abteilungsunterricht

eine Erhöhung von 360 auf 540 M, also um180 M für Hauptlehrer Hanßum,
bei 4 Stunden für Hauptlehrer Stark 360 M , also um 120 M,
bei 70 Stunden Fortbildungsschule von 70 M auf 140 M, zusammen für Abtheilungsunterricht u. Fortbildungsschule eine Erhöhung um 250 M u. 90 M.

Deßgleichen wurde die Pauschalsumme für Anschaffung von Kreide und Tinte erhöht und zwar in der Oberklasse von bisher 14 M 50 P auf 25 M, für die Unterklasse von bisher 10 auf 18 M.

Der Gemeinderat beschließt, die Erhöhung zu genehmigen u. zwar je vom 1 April 1918 an.

Gemeinderat

Schulth. Thierer

Falch

Kühnle

Schleicher

Gebhardt

 

S. 400

Weidenstetten
Verhandelt den 27. Mai 1919

Nach Erlaß deß. Oberamts vom 15 Mai 1919, welcher verlesen wird, trifft es die hiesige Gemeinde an dem Aufwand für die Verwaltungsaktuare im Rechnungsjahr 1918 bei einem Zeitaufwand deß Verwaltungsaktuars von – : 56 6/8 Tagen
= 1 236 M 72 P Vergütung. Die Umlage erfolgt nach den von dem Verwaltungsaktuar gemäß Erlaß deß k.. Ministeriums deß Innern vom 25 Mai 1911, Nr. 2403, Ministerialamtsblatt Seite 209, gelieferten Berechnungen, welche vom 1 April 1911 ab für die Verteilung der Verwaltungsaktuarskosten als Grundlage dienen.

Nach Beratung wird

Beschlossen

der für das Rechnungsjahr 1918 festgesetzten Vergütung zuzustimmen.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Falch
Schleicher
Kühnle
Gebhardt

Dem. Oberamt
u. zur Gemeindepflege Auszug gefertigt.

 

S.401

Weidenstetten
Verhandelt 27. Mai 1919

Es erschien der Farrenhalter Joh. Gg. Thierer u. bringt vor: Infolge der Futterknappheit u. der enorm teuren Futterpreise reiche ihm das für 4 Farren bezahlte Futtergeld im Werte zum Futter bei weitem nicht aus. Er bitte um eine Teuerungszulage für das laufende Jahr. Dieses Vorbringen wird anerkannt und nach Beratung

Beschlossen

dem Farrenhalter

für das Jahr 19, vom 1 April 19 bis 31 März 1920, eine Teuerungszulage von 400 M zu verwilligen.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Falch
Schleicher
Kühnle
Gebhardt

 

S.402

Weidenstetten
Verhandelt 27. Mai 1919

Lt. Beschluß vom 2 Februar 1919, s. oben Seite 383, wurde sämtlichen Gemeindebeamten und Gemeindeunterbeamten für das Jahr 1918/1919 eine Teuerungszulage verwilligt. Da sich in den Lebensmittelpreisverhältnissen eher noch eine Steigerung fühlbar macht, wird

Beschlossen

diese Teuerungszulage auch für das Jahr 1919/1920 in Geltung zu lassen, bzw. sämtlichen Gemeindebeamten und Unterbeamten (Bedienstete) wie sie auf Seite 317, 351, 384 u. 388 aufgeführt sind (ausgenommen der neu angestellten Schuldienerin) zu verwilligen u. ausbezahlen zu lasen.

Gemeinderat Bürgerausschuß
Schulth. Thierer Mayer
Falch Duckeck
Gebhardt Thierer
Schleicher Wachter
Kühnle Miller

 

S.403

Weidenstetten
Verhandelt den 27. Mai 1919

Von dem W. K., hier, befindet sich ein Mädchen in der Heil- u. Pflegeanstalt Stetten. Durch die Lebensmittelteuerung wurde das Verpflegungsgeld von der Anstalt entsprechend erhöht. Die Kosten betragen zur Zeit – : 680 M pro Jahr, welche vom Landesarmenverband, Bezirkswohltätigkeitsverein Ulm, der Gemeinde u. K. bezahlt wurden. K. erklärt sich bereit, infolge der Erhöhung statt 50 M nunmehr 80 M zu bezahlen pro Jahr.

Anerkannt N.K.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Falch
Gebhardt
Schleicher
Kühnle

 

S.404

Weidenstetten
Verhandelt 9. Juni 1919

Durch Gesetz vom 15 März 1919 wird die Gemeindevertretung, welche bisher bestand, aufgehoben und das Gemeindewahlrecht neu geregelt. Nach diesem kommt der bisherige Bürgerausschuß ganz in Wegfall. Die Mitgliedszahl deß Gemeinderats soll erhöht werden u. die Gemeinderatswahlen im Monat Mai im ganzen Land neu vorgenommen werden. Durch Beschluß deß Gemeinderats vom 2 April 1919, siehe oben S. 391, soll die Mitgliederzahl für die hiesige Gemeinde von 6 auf 8 Mitglieder erhöht werden, als Wahltag wurde Sonntag, der 25 Mai bestimmt. Bei dieser Wahl haben von 317 Wahlberechtigten 244 abgestimmt.

Nach den Wahlzetteln haben die meisten Stimmen erhalten:

S. 405

  1. Johann Georg Schleicher, Gemeindepfleger 212 Simmen
  2. Johannes Gebhardt, Söldner, 192 „
  3. Jakob Kühnle, “ 176 „
  4. Johann Georg Mayer, Postagent 156 „

Diese 4 ersteren sind auf 6 Jahre gewählt

  1. Johannes Falch, Söldner 149 „
  2. Johann Georg Groß, Maurer 130 „
  3. Christian Sailer, Bauer 120 „
  4. Christian Pfaudler, Söldner 113 „

Diese letzteren 4 sind auf 3 Jahre gewählt.

Da gegen diese Wahl eine Einsprache nicht erhoben wurde, wurden die Gewählten in heutiger Sitzung vom Ortsvorsteher beeidigt.

Unterschriften der neu Gewählten u. von Schultheiß Thierer.

 

S. 406

Weidenstetten
Verhandelt den 16. Juni 1919

Am 3 April 1917 hat der Ortsschulrat die Barbara Scheifele als Arbeitslehrein aufgestellt, welcher die frühere Belohnung von jährlich 130 M verwilligt wurde. Die Scheifele hat ihren Dienst am 1 Mai 1917 angetreten u. es wurde mit derselben vom Ortsschulrat u. Gemeinderat ein Diestvertrag abgeschlossen, siehe Ortsschulratsprotokoll 135 u. 146. In Ermangelung eines Eintrags im Gemeinderatsprotokoll wird vorstehende Tatsache heute hier vorgetragen u. genehmigt.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt Falch
Schleicher Groß
Kühnle Christian Sailer
Mayer Pfaudler

 

S.407

Weidenstetten
Verhandelt 16. Juni 1919

Der Voranschlag deß Gemeindehaushalts für das Rechnungsjahr 1919 liegt im Entwurf vor und wird dem Gemeinderat im Einzelnen vorgetragen. Nach eingehenden Beratungen wird einstimmig

Beschlossen

  1. Zur Ausbesserung im Schulgebäude (Lehrerwohnung) den Betrag von
    1 000 M vorzusehen u. wegen Ausführung der Arbeiten mit dem Ortsschulrat weiter Verhandlungen zu pflegen.
  2. Die Schuldentilgung wieder aufzunehmen, die Tilgungsrate mit – : 800 M einzustellen und wegen außerordentlichen Tilgungen späteren Beschluß zu fassen.
  3. Zu Ausbesserung der Ortskandelung den Betrag von – : 600 M vorzusehen.
  4. Den auf 17 000 M berechneten Voranschlagsabmangel durch Umlage

a) auf das Ertragskataster – : 10 % Gemeindeumlage
b) 100 % Gemeindeeinkommensteuer auf die staatlichen Einheitssätze aufzubringen

S. 408

  1. Die verfügbaren Restmittel in erster Linie zur Deckung etwaigen weiteren Abmangels zu verwenden und im Übrigen zur Ausgleichung der Umlage späterer Jahre, sowie zu außerordentlichen Ausgaben bereit zu halten. Bei letzeren kommen hauptsächlich Feldbereinigungskosten und außerordentlicher Aufwand auf Straßen, Wege u. Feldwege, welche Mangels Arbeitskräften und Fuhrwerken während deß Krieges teilweise heruntergekommen und in thunlichster Zeit/Kürze in brauchbaren Zustand zu bringen sind, in Betracht.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt Falch
Schleicher Groß
Kühnle Christian Sailer
Mayer Pfaudler

 

 

S.409 – 412

Weidenstetten
Verhandelt 16 Juni 1919

Die Gemeindekollegien haben in letzter Zeit die Besoldungen der Gemeindebeamten u. Unterbeamten erhöht, Teuerungszulagen verwilligt und Bezüge wurden geregelt.

All die hierauf bezüglichen Beschlüsse wurden hiermit zusammengefaßt und nachstehend übersichtlich nach dem Stand vom 1 April 1919 dargestellt. Es erhalten im Rechnungsjahr 1 April 1919:

  Gehalt M  

 

 

 

 

 

I Gemeindebeamte

Mark Teuerungs-
Zulage
M
P Protokoll
Seite
Beschlüsse
vom
1 Schultheiß  

 

 

 

 

 

Ratschreiber u.Standesbeamter Thierer

Für dienstliche Geschäfte

   

 

 

 

 

 

1375

44

343 75 348  

 

 

 

 

 

386

402

2 II 19  

 

 

 

 

 

2 II 19

27 V 19

2 Gemeindepfleger u. Steuereinbringer Schleicher  

 

 

 

 

 

Für dienstliche Einzüge

   

 

 

 

 

 

618

105

123 60 351  

 

 

 

 

 

384

402

6 I 18  

 

 

 

 

 

2 II 19

27 V 19

3 Anwalt Winkelmann 15 3 _ 314  

 

 

 

 

 

402

28 III 17  

 

 

 

 

 

27 V 19

  II Gemeinde-
unterbeamte
Gehalt
M
Teuerungs-
zulage
M
P Protokoll
Seite
Beschlüsse
1 Baumwart
Jakob Fink
15 3 _    

 

 

 

 

 

316
402

   

 

 

 

 

 

28 III 17
27 V 19

2 Waldschütz
Jakob Büchele
130 26 _ 316
402
28 III 17
27 V 19
3 Amts- u. Polizeidiener
Mayländer
285 57 _ 356
384
402
6 I 18
2 II 19
27 V 19
4 Amtsbote
Leibing
60 12 _ 316
383
402
28 III 17
2 II 19
27 V 19
5 Spritzenmeister
Duckeck6
5 1 _ 316
383
28 III 17
2 II 19
6 Spritzenmeister
Wittlinger
5 1 _ 316
383
28 III 17
2 II 19
7 Schuldiener
Anna Hausmann
156 _ _ 395 2 IV 19
8 Hebamme
Köpf
50 10 _ 316
383
402
28 III 17
2 II 19
27 V 19
9 Schlachtvieh und  

 

 

 

 

 

Fleischbeschauer
Mayer f-
Besichtigung
der Schlachtlokale

15 3 _ 316
383
402
28 III 17
2 II 19
27 V 19
10 Farrenhalter Thierer
Wart- u. Verpflegungsgeld
2 100 400 _ Vertrag
401
30 V 18
27 V 19
11 Ziegenbockhalter  

 

 

 

 

 

Georg Ehret
Verpflegungsgeld

145 _ _ 392 2 IV 19
12 Feldschütz
Jakob Büchele
220 44 _ 316
402
28 III 17
27 V 19
13 Nachtwächter
Mayländer
80 16 _ 383
402
2 II 19
27 V 19
14 Nachtwächter
Röscheisen
120 24 _ 383
402
2 II 19
27 V 19
15 Fronmeister
Falch
80 16 _ 316
402
28 III 17
27 V 19
16 Straßenwart
Jakob Wörz
550 110 _ 316
402
28 III 17
27 V 19
17 Straßenwart
Matth. Röscheisen
300 60 _ 316
402
28 III 17
27 V 19
18 Straßenwart
Johann Iser
380 76 _ 316
402
28 III 17
27 V 19
19 Straßenwart
Jakob Zimmermann
150 30 _ 316
402
28 III 17
27 V 19
20 Straßenwart
Leonhardt Preiß
60 12 _ 316
402
28 III 17
27 V 19
21 Straßenwart
Matth. Wittlinger
80 16 _ 316
402
28 III 17
27 V 19

III Andere Beamte u. Bezüge, Wartgelder u. Zulagen

1 Hauptlehrer Hanßum
für Tinte, Kreide usw.
für Abthl. Unterricht
Fortbildungs- u.
Sonntagsschulunterr.
25  

 

 

 

 

 

540

140

_  

 

 

 

 

 

_

_

  399  

 

 

 

 

 

27 V 19  

 

 

 

 

 

2 Hauptlehrer Stark
für Tinte, Kreide
für Abtheilungs unterricht
für Fortbildungs- u.
Sonntagsschule
18  

 

 

 

 

 

360

140

_  

 

 

 

 

 

_

_

  399  

 

 

 

 

 

27 V 19  

 

 

 

 

 

3 Arbeitslehrerin
Barbara Müller
130 _   406 3 IV 17
4 Distriktarzt bzw.
Oberamtspfl.
120 _   365 12 V 18
5 Apotheker bzw.
Oberamtspfl.
40 _   326 30 VII 17
6 Katastergeometer
Späth
30 6 _ 317
383
402
28 III 17  

 

 

 

 

 

2 II 19

27 V 19

Anerkannt vom Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt                           Falch
Schleicher                         Groß
Kühnle                              Christian Sailer
Mayer                               Pfaudler

 

S. 413

Weidenstetten
Verhandelt 27. Juni 1919

Auf Antrag deß Oberamtes und deß Oberamtsarztes Ulm soll das Wartgeld der Hebamme infolge deß Geburtenrückgangs auf mindestens 200 M erhöht werden. Nach Beratung wird

Beschlossen

Da die hiesige Hebamme als solche nicht von ihrem Beruf leben muß und das Wartgeld derselben erst im Februar d. J. von 40 auf 60 M erhöht worden ist, auf obigen Antrag, von 60 M auf 120 M vom 1 April d. J. in widerruflicher Weise zu erhöhen.

Gemeinderat
Schulth. Thierer Falch
Gebhardt Groß
Kühnle Sailer
Mayer Pfaudler

 

S. 414

Weidenstetten
Verhandelt 27. Juni 1919

Auf die Zuschrift deß Versicherungsamts Ulm betreffs einer wiederholten Erhöhung der Ortslöhne wird nach Beratung

Beschlossen

für die hiesigen Gemeindeverhältnisse eine Erhöhung von je 20 P in jeder Abtheilungsstufe für männlich und weiblich zu beantragen und vorzuschlagen.

Gemeinderat
Schulth. Thierer Falch
Gebhardt Groß
Kühnle Sailer
Mayer Pfaudler
Schleicher

Der Versicherungsanstalt Auszug gesandt.

 

S. 415

Weidenstetten
Verhandelt den 2. Januar 1919
Eingetragen den 11. Juli 1191

Die Firma Magirus Ewald u. Lieb in Ulm hat für Solidität und Tüchtigkeit der Arbeit und deß Materials an der im Jahr 1914 gelieferten Feuerwehr- und Rettungsleiter eine Garantie bis 30 April 1917 übernommen. Irgendwelche Anstände haben sich an der Leiter nicht gezeigt, weshalb

Beschlossen wird

1) die Firma ihrer Garantieverbindlichkeit zu entbinden

2) Streichung im Vormerkbuch anzuordnen.

Gemeinderat
Schulth. Thierer       Falch
Gebhardt                 Groß
Kühnle                     Sailer
Mayer                      Schleicher

 

S. 416

Weidenstetten
Verhandelt den 11. Juli 1919

Nach einem oberamtlichen Erlaß im Amtsblatt Nr. 78 vom 5 Juli 19 sei nach Entscheidung deß Ministeriums deß Innern vom 27 Juni 19, die Stellvertretung deß Ortsvorstehers im Sinne deß Art. 62, Absatz 3, Satz 1 der Gemeindevertretung durch den neu gewählten Gemeinderat neu zu regeln. Die Wahl wurde vom Ortsvorsteher auf heute anberaumt. Nach geheimer Abstimmung erhielten Stimmen

1 Johannes Gebhardt 8 Stimmen
2 Johann Georg Schleicher 1 Stimme

Gebhardt ist somit gewählt, welcher die Wahl annimmt.

Anerkannt Gebhardt

Gemeinderat
Schulth. Thierer          Falch
Schleicher                   Groß
Kühnle                        Sailer
Mayer                         Pfaudler

Dem Oberamt Auszug gesandt.

 

S. 417

Weidenstetten
Verhandelt im Mai 1919
Eingetragen am 11. Juli 1919

Von den hiesigen Gemeindezuchtfarren ist ein älterer wegen Fußleidens unbrauchbar geworden, es wurde deßhalb nach Beratung

Beschlossen

denselben an die Fleischversorgungsanstalt zu verkaufen und hierfür wieder einen jüngeren Zuchtfarren zu erwerben.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt            Falch
Schleicher           Groß
Kühnle                Sailer
Mayer                 Pfaudler

Dem Oberamt Auszug gesandt.

 

S. 418

Weidenstetten
Verhandelt im Juni 1919
Eingetragen den 11. Juli 1919

Der Ziegenzuchtverein Lonsee hat seit Jahren an die umliegenden Gemeinden die Zuchtböcke gegen einen jährlichen Betrag von – : 15 M zur Zucht ausgeliehen. Diese Einrichtung wurde von demselben aufgehoben. Es wird deßhalb notwendig, daß die Gemeinde den Zuchtbock selbst anzuschaffen hat. Es wird

Beschlossen

einen Zuchtbock auf Rechnung der Gemeinde anzukaufen.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt                  Falch
Schleicher                 Groß
Kühnle                      Sailer
Mayer                       Pfaudler

 

S. 419

Weidenstetten
Verhandelt den 17. Juli 1919

Die auf den 1 April 1919 neu angestellte Schuldienerin Anna Hausmann hat ihren Dienst als solche auf 1 Juli 1919 wieder gekündigt. Für diese Stelle hat sich Matthäus Röscheisen, Mesmer, gemeldet. Es wird

Beschlossen

dem Röscheisen dieses Amt gegen die auf Seite – : 384 festgesetzte Belohnung von – : 156 M zu übertragen.
Die Reinigungen haben alle 2 bzw. 3 Tage, je nach Witterung zu erfolgen. Die Besen beschafft die Gemeinde, Hauptreinigungen u. Fensterwaschungen werden besonders bezahlt.

Anerkannt u. beeidigt Gemeinderat
Schuldiener Matth. Röscheisen            Schulth. Thierer
Gebhardt                                              Falch
Schleicher                                             Groß
Kühnle                                                  Sailer
Mayer                                                   Pfaudler

 

S. 420

Weidenstetten
Verhandelt den 4. August 1919

Nach oberamtlichem Erlaß vom 25 Juli 1919 ist für die vereinfachte Prüfung der Gemeinderechnungen währernd deß Krieges, Ministerialverfügung vom 18. 11. 1918, Regblt. S. 259, eine Pauschalsumme festzusetzen, welche nach dem allgemeinen Sportelgesetz (Gebührenordnung für best. Amtshandlungen) Nr. 58, Ziff. 15,
20 Pfennig für jedes volle 100 (der) Einwohner, mindestens aber 1 M beträgt. In dem Ausnahmeall, R(?) Nr. 2 der Ministerialverfügung, wäre die Sportel (Gebühr) gemäß 1, Nr. 58 a u. b, anzusetzen. Nach Beratung wird

Beschlossen

1) sich mit der angeführten Regelung einverstanden zu erklären,
2) dem Oberamt durch Protokollauszug Kenntnis zu geben.

Dem Oberamt Gemeinderat
und zur Gemeindepflege Schulth. Thierer
Auszug gefertigt,
Gebhardt                           Falch
Schleicher                         Groß
Kühnle                              Sailer
Mayer                               Pfaudler

 

S. 421

Weidenstetten
Verhandelt den 4. August 1919

Bei der Besichtigung der Lehrerwohnung im Jahr 1915 durch Herrn Pfarrer Dornfeld und Gemeindepfleger Schleicher wurde festgestellt, daß der Fußboden im Wohnzimmer deß Lehrers schadhaft sei und war. Durch den Krieg wurde eine Reparatur zurückgestellt. Nachdem der Krieg sein Ende gefunden hat, wird

Beschlossen

in dem Wohnzimmer deß Hauptlehrers Hamßum einen neuen Parkettboden legen zu lassen und mit der Ausführung deß Parketts und Fußbodengeschäfts Wilhelm Schäfer in Neu-Ulm zu beauftragen.

            Gemeinderat
            Schulth. Thierer                  
            Gebhardt                               Falch
            Schleicher                              Groß
            Kühnle                                   Sailer
            Mayer                                    Pfaudler

 

S. 422

Weidenstetten
Verhandelt den 29. Sept 1919

Das Oberamt stellt mit Schreiben vom 14 August 1919 an den Gemeinderat das Ansinnen, den dem Apotheker Autenrieth in Lonsee vom 1 Juli 1917 ab auf Kriegsdauer verwilligten Zuschußbeitrag von 15 M pro Vierteljahr, in Rücksicht auf die Teuerung im Interesse der Aufrechterhaltung deß Betriebs, der Apotheke in Lonsee bis zum Eintritt einigermaßen normaler Verhältnisse weiter zu gewähren. Vom Gemeinderat wird

Beschlossen

die gewünschte Bewilligung hiermit auszusprechen u. dem Oberamt mittels Protokollauszug Kenntnis zu geben.

            Gemeinderat
            Schulth. Thierer                  
            Gebhardt                               Falch
            Schleicher                              Groß
            Kühnle                                   Pfaudler
            Mayer                                   

Dem Oberamt u. zur Gemeindepflege Auszug gefertigt.

 

S. 423

Weidenstetten
Verhandelt den 1. Oktober 1919

Die in der Satzung deß Gemeindeverbands zur Versorgung Ulmer Landgemeinden mit Elektrizität in § 1 aufgeführten Landgemeinden, darunter auch Weidenstetten, haben sich gemäß § 184 G.b. zu einem Gemeindeverband unter dem Namen „Elektrizitätsversorgung für Ulmer Albgemeinden“ zusammengeschlossen. Die eingangs aufgeführte Satzung hierüber wurde von der k. Kreisregierung durch Erlaß vom 2 April 1912, Nr. 2862, genehmigt. Die Gemeindecollegien haben früher schon den Beitritt der Gemeinde Weidenstetten zu dem Gemeindeverband mündlich erklärt. Dies und die Zustimmung zur Satzung wird vom Vorsitzenden verlesen und hierauf

Beschlossen

dem Beitritt sowie der Satzung zuzustimmen.

            Gemeinderat
            Schulth. Thierer                     Mayer
            Gebhardt                               Falch
            Schleicher                              Groß
            Kühnle                                   Pfaudler

 

 S. 424

Weidenstetten
Eingetragen den 1. Oktober 1919

Das Oberamt hat am 29 Juli d. J. den Voranschlag der Gemeindepflege für das Rechnungsjahr 1919 mit 100 % Gemeindeeinkommensteuer, 10 % Gemeindeumlage gemäß Art. 125, Abs. 2 der Gemeindeordnung für vollziehbar erklärt. Dem Gemeinderat wird hiermit Kenntniß gegeben.

            Gemeinderat
            Schulth. Thierer                     Mayer
            Gebhardt                               Falch
            Schleicher                              Groß
            Kühnle                                   Pfaudler

 

S. 425

Weidenstetten
Verhandelt den 26. Oktober 1919
Eingetragen

Der seit 10 Jahren hier angestellte Amts- und Polizeidiener u. Nachtwächter Johannes Mayländer, Küfermeister, hat seinen Dienst als solcher auf ersten Oktober gekündigt. Diese Stelle wurde in der Gemeinde zur Bewerbung bekannt gemacht. Hierfür meldete sich der Söldner und Korbmacher Friedrich Bauer von hier. Da Bauer für diese Ämter als geeignet erscheint, wird

Beschlossen

demselben oben genannte Ämter vom 1 Oktober 1919 zu übertragen u. an Gehalt pro Jahr die Beträge festzusetzen

  1. a) als Amts- u. Polizeidiener, siehe oben S. 384, – : 342 M
    b) als Nachtwächter für die Vormitternacht von 10 – 12 Uhr: – :   96 M

Bauer wurde in heutiger Sitzung beeidigt.
Unterschrift Fritz Bauer

            Gemeinderat
            Schulth. Thierer                     Falch
            Gebhardt                               Groß
            Schleicher                              Sailer
            Kühnle                                   Pfaudler
            Mayer

 

S. 426

Weidenstetten
Verhandelt den 26. Oktober 1919

Dem auf 1 Oktober von seinem Dienst zurückgetretenen Polizeidiener Mayländer, welcher während der Dauer der 4 ½ Kriegsjahre viel außerordentliche Dienste zu leisten hatte, soll für diese Dienstleistungen eine besondere Entschädigung gewährt werden. Es wird einstimmig

Beschlossen

dem Mayländer für diese außerordentlichen Dienstleistungen eine besondere Belohnung von – : 200 M aus der Gemeindekasse zu verwilligen.

            Gemeinderat
            Schulth. Thierer                     Falch
            Gebhardt                               Groß
            Schleicher                              Sailer
            Kühnle                                   Pfaudler
            Mayer

 

S. 427

Weidenstetten
Verhandelt den 16. November 1919

gemäß Art. 26 u. 27 der Bezirksordnung u. der Feststellung deß Oberamts, gemäß 
§ 55 Abs. 1 der Vollzugsverfügung zur Bezirksordnung, conf.vergleich (conferatur = man vergleiche) oberamtlichen Erlasses vom 30 Oktober 19, hat die hiesige Gemeinde zur künftigen Amtsversammlung auf die Dauer der drei Kalenderjahre 1920, 1921 u. 1922 einen Abgeordneten u. einen Stellvertreter zu wählen. Die Wahl wurde heute durch den Gemeinderat mittels geheimer Wahl vorgenommen.

1) Als ordentliches Mitglied wurde gewählt:      Schultheiß Thierer mit 8 Stimmen

2) Als Stellvertreter wurde gewählt:                    Gemeinderat Gebhardt mit 5 Stimmen

 

S. 428

Beschluß

Zu der oberamtlichen Berechnung u. der Reihenfolge für die Beschickung und Teilnahme der Amtsversammlungen in den Kalenderjahren 1920/1922, an welchen der hiesige Abgeordnete oder dessen Stellvertreter teilnehmen kann, erklärt der Gemeinderat sein Einverständniß.

            Gemeinderat
            Schulth. Thierer                     Falch
            Gebhardt                               Groß
            Schleicher                              Sailer
            Kühnle                                   Pfaudler
            Mayer

Dem Oberamt Auszug gesandt.

 

 

Protokoll Band X
Seite 1

 

Weidenstetten                                                                  
Verhandelt den 8. Dezember 1919

Das Oberamt bringt mit Ausschreiben vom 5 November d J. einen Erlaß deß Ministeriums deß Innern vom 31 Oktober 1919, Nr. I / 5328, betreffend Gewährung  von Teuerungszulagen an die Körperschaftsbeamten zur Kenntniß und weiteren Beschlußfassung der Gemeinderäte über Zulagen für ihre Beamten und Unterbeamten nach dem staatlichen Vorbild, auch Bericht über das Geschehene bis 1 Dezember 1919.
In dem genannten Ministerialerlaß steht wörtlich:
„Auch in den letztvergangenen Monaten hat die allgemeine Teuerung in Stadt und Land nicht nachgelassen. Im Gegenteil sind außer den Nahrungsmitteln viele Gegenstände deß täglichen Bedarfs, darunter besonders solche der Bekleidung noch weiter im Preis gestiegen u. verursachen Ausgaben, die es den Festbesoldeten unmöglich machen, die Unterhaltungskosten für sich und ihre Familien

S. 2

aus ihrer ordentlichen Besoldung zu bestreiten. In Würdigung dieser Tatsache gewährt der Staat seinen Beamten und Unterbeamten neuerdings wieder eine einmalige Zulage.

Beschaffungszulage
Das Ministerium erwartet bestimmend, daß es auch die Gemeinden nicht an Wohlwollen gegenüber ihren Beamten und Unterbeamten fehlen lassen, ihnen vielmehr, wo es noch nicht geschehen ist, in Anbetracht der durch die unumgänglichen Herbst- und Winteranschaffungen gesteigerten Ausgaben eine außervertragliche Zulage gewähren werden, für deren Höhe zweckmäßigerweise die staatliche Regelung zur Grundlage dient, es wäre denn, daß die Verhältnisse deß Einzelfalls ein Abweichen hiervon rechtfertigen.“

Dem Gemeinderat wurde der Ministerialerlaß sowohl, als auch die Grundsätze, nach welchen die staatlichen Teuerungszulagen festgestellt wurden,

S. 3

zur Kenntnis gebracht, derselbe hat es an Wohlwollen gegenüber bisher nicht fehlen lassen und er anerkennt auch heute wieder die Notwendigkeit einer weiteren Teuerungs- u. Beschaffungszulage an.
Nach eingehender Beratung wird unter Berücksichtigung der hiesigen Verhältnisse

Beschlossen:

1) Folgende einmalige Teuerungszulagen (Beschaffungszulagen) zu verwilligen:

  1. dem Schultheiß u. Ratsschreiber u. Standesbeamten u.
    Beamten der Ortsbehörde für die Arbeiterversicherung Thierer                        700 M
  2. dem Gemeindepfleger und Steuereinbringer Schleicher                                    400 M
  3. dem Anwalt in Schechstetten                                                                                10 M
  4. dem Fronmeister (Gemeindevorarbeiter) Falch                                                      50 M
  5. dem Fleischbeschauer Mayer                                                                                10 M
  6. dem Schuldiener Röscheisen                                                                                 65 M
  7. dem Katastergeometer Späth                                                                                15 M
  8. dem Spritzenmeister Duckeck                                                                                 5 M
  9. “ “                              Wittlinger                                                                               5 M

                                                                                                                                     S. 4

     

  10. dem Amtsboten Leibing                                                                                        30 M
  11. der Hebamme Köpf                                                                                               25 M
  12. dem Baumwart Fink                                                                                               10 M
  13. dem Feldschützen Büchele                                                                                  110 M
  14. dem Waldschützen Büchele                                                                                     5 M
  15. dem Straßenwart Röscheisen                                                                               150 M
  16. “ “                         Preiß                                                                                          30 M
  17. “ “                         Leibing                                                                                       75 M
  18. “ “                         Iser                                                                                           190 M
  19. “ “                         Wörz                                                                                        275 M
  20. “ “                         Wittlinger                                                                                  40 M
  21. dem Amts- u. Polizeidiener Baur                                                                         150 M
  22. dem Nachtwächter Baur                                                                                        40 M
  23. dem Nachtwächter Röscheisen                                                                             60 M

2) Die Mittel zu den durch die Gemeindepflege im Dezember 1919 zur Auszahlung zu bringenden Zulagen dem verfügbaren Restvermögen zu entnehmen.

3) Die künftige Regelung der Gehälter deß Ortsvorstehers u. Gemeindepflegers auf Vorschläge u. Anwesenheit deß Oberamts auszusetzen.

 

Zur Gemeindepflege u.                                         Gemeinderat
Oberamt Auszug gefertigt                                    Schulth. Thierer (zu 2 bis 23)
                                                                              Gebhardt              
                                                                              Schleicher
                                                                              Kühnle
                                                                              Falch
                                                                              Groß
                                                                              Pfaudler
                                                                              Mayer

 

S. 5

Weidenstetten                                                                  
Verhandelt den 16. November 1919
Eingetragen den 8. Dezember 1919

Nach einem Erlaß deß Ministeriums deß Inneren vom 30. 10. 1919, Staatsanzeiger Nr. 249, bzw. einem Rundschreiben deß Kameralamts (Steuerbehörde) vom
4 November 1919, dürfen Gemeinden, deren Umlage mehr als 4 % auf Grund, Gebäude u. Gewerbe beträgt, zu der Grunderwerbsteuer einen Gemeindezuschlag von höchstens 1,6 vom Hundert deß steuerpflichtigen Wertes erheben.
Nach Beratung wird dieser Gegenstand zur Abstimmung gebracht, wobei von 8 Abstimmenden 5 gegen eine Erhebung u. 3 für eine Steuererhebung stimmten, hiermit ist eine Erhebung abgelehnt.

Dem Kameralamt u. z.                                           Gemeinderat
Rechnung je Auszug gefertigt.                              Schulth. Thierer                                                                                                                
                                                                              Gebhardt
                                                                              Schleicher
                                                                              Kühnle
                                                                              Mayer
                                                                              Falch
                                                                              Groß
                                                                              Pfaudler

 

S. 6

Weidenstetten
Verhandelt den 8. Dezember 1919
                             Februar 1920

Aufgrund der Ministerialverfügung vom 21 Oktober 1919, Regblt. S. 333, wonach zu den Taggeldern der Gemeinderatsmitglieder Teuerungszulagen durch die Gemeinderäte verwilligt werden dürfen, wird

 Beschlossen:

mit Wirkung vom 1 April 1919 an zu den ordentlichen Gemeinderatstaggeldern von Schultheiß und Gemeinderäten 8 u. 7 M, eine Teuerungszulage von 8 M zu bewilligen u. zwar vom 10 Nov. 1919 ab.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
Pfaudler

 

S. 7

Weidenstetten
Verhandelt den 8. Dezember 1919

Durch Verfügung deß Ministeriums deß Innern dürfen die im Regierungsblatt von 1903, S. 27 festgesetzten Gebühren betreffend den Verkehr mit Schlachtvieh u. Fleisch durchweg um 100 % erhöht werden. Nach Beratung wird

Beschlossen:

die Schlachtvieh- u. Fleischbeschaugebühren vom 1 April 1919 ab um 100 % der seither für die hiesige Gemeinde geltenden Sätze zu erhöhen.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
Pfaudler

 

S. 8

Weidenstetten
Verhandelt den 8. Dezember 1919

Der Straßenwart Jakob Zimmermann, welcher die Straße zwischen Holzkirch und Sinabronn und den Güterweg die Sperre in Wart u. Pflege hatte, hat seinen Dienst auf 10 Oktober d. J. gekündigt. Auf ergangene Bekanntmachung durch Ausschellen meldete sich der Taglöhner Johann Georg Leibing von hier. Es wird

Beschlossen:

dem Johann Georg Leibing die beiden Wege mit den, dem Zimmermann bezahlten Belohnungen zu übertragen.         

                                                            Karrenstraße  70 M
                                                            Sperre            80 M
                                                            zusammen   150 M

seitliche Anmerkung:

Zu obigen Bezügen erhält Leibing nach dem Beschluß vom 27 Mai 1919 eine Teuerungszulage von jährlich 30 M, somit im Ganzen -: 180 M.           Schulth. Thierer

Die Übernahme u. Verpflichtung anerkennt: Joh. Georg Leibing

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
Sailer
Pfaudler

 

S. 9

Weidenstetten
Verhandelt den 8. Dezember 1919

Laut Gemeindevertrag mit dem Oberschwäbischen Elektrizitätswerk in Biberach vom 5 April 1912 hat sich die Gemeinde Weidenstetten verpflichtet, dem Bezirksverband Oberschwäbische Elektrizitätswerke in Biberach zu dem in dem Vertrag genannten Zweck “Errichtung eines Transformatorenhauses“ ihre öffentlichen Wege, Plätze u. sonstiges Gemeindeeigentum unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Demgemäß hat die Gemeinde Weidenstetten angesichts dessen, daß sie den in Frage kommenden Gemeindeplatz nicht besaß, den erforderlichen Bauplatz von Johann Georg Bosch in Weidenstetten zum Preis von  – : 115 M erworben.
Dieser Platz wurde vertragsgemäß dem Bezirksverband zur Errichtung eines Transformatorenhauses zur Verfügung gestellt.

S. 10

Zu dieser Erwerbung und nachherigen Benützung in erwähntem Sinne gaben die bürgerlichen Collegien nachträglich ihre Zustimmung.

Zustimmung

mit der Maßgabe, daß Gemeindepfleger Schleicher mit dem Abschluß eines Kaufvertrags mit Auflassung vor dem Grundbuchamt Weidenstetten hiermit nachträglich noch ermächtigt wird.

Kenntniß genommen:                                           Gemeinderat
Gemeindepfleger Schleicher                                  Schulth. Thierer                                                                                                                
                                                                               Gebhardt
                                                                               Schleicher
                                                                               Kühnle
                                                                               Mayer
                                                                               Falch
                                                                               Groß
                                                                               Sailer
                                                                               Pfaudler

 

 

S. 11

 

Weidenstetten
Verhandelt den 8. Januar 1920

Zufolge deß Bezirksratsbeschlusses vom 30 Juli 1919 betreffs Erhöhung deß Wartgeldes deß Distrikttierarztes Feuerstein in Lonsee erging an den Gemeinderat hier ein Gesuch um einen Beitrag zu diesem Wartgeld.

Die hiesige Gemeinde zählte bisher nicht zu den beitragspflichtigen Gemeinden, weil auch die Tierärzte in Gerstetten, Langenau u. Ulm von den Tierbesitzern zu Rate gezogen werden. Mit Rücksicht darauf, daß Feuerstein am nächsten wohnt, wird

Beschlossen:

vom 1 Dezember d. J. 1919 an einen Beitrag von 40 M pro Jahr in stets widerruflicher Weise aus der Gemeindekasse zu verwilligen.

 

Dem Oberamt u.der                                             Gemeinderat
Gemeindepflege Auszug gefertigt                       Schulth. Thierer                                                                                                                
                                                                             Gebhardt
                                                                             Schleicher
                                                                             Kühnle
                                                                             Falch
                                                                             Groß
                                                                             Pfaudler
                                                                             Mayer
                                                                             Sailer

 

 

S. 12

Weidenstetten                                                                  
Verhandelt den 16. Februar 1920
Am heutigen wurden die Beschlüsse der Amtsversammlung vom 15 Dezember 1919 dem Gemeinderat nach ihrem ganzen Inhalt nach § 76 deß Verwaltungsedikts gemäß wörtlich vorgelesen.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
Sailer
Pfaudler

 

S. 13

Weidenstetten
Verhandelt den 16. Februar 1920

Zufolge Mitteilung deß Bezirkssteuramts Ulm ist in hiesiger Gemeinde für die Jahre 1920 bis 1922 ein Ortsschätzer u. ein Stellvertreter zur Gemeindeeinkommensteuereinschätzung. zu wählen. Die Wahl fand in heutiger Sitzung statt. Hierbei wurde als
Ortsschätzer gewählt:        Johann Falch, Gemeinderat,
als Stellvertreter                 Joh. Gg. Schleicher, Gemeindepfleger.

Anerkannt:   Falch, Schleicher

Dem Bezirkssteueramt in Ulm                             Gemeinderat
Auszug gefertigt                                                  Gebhardt                                                                                                                           
                                                                             Kühnle         
                                                                             Mayer
                                                                             Groß
                                                                             Sailer
                                                                             Pfaudler

 

 

S. 14

Weidenstetten                                                                  
Verhandelt den 23. Februar 1920

Das Württembergische Oberamt Ulm hat in einem Erlaß vom 29 Dezember 1919 auf Veranlassung der Farrenhalter deß Bezirks ein Gesuch derselben an die Gemeinderäte gerichtet, daß mit Rücksicht auf die abnormen Futterpreise die Verpflegungsgelder in keinem Verhältniß mehr stehen und schlägt vor, daß pro Farren ein jährliches Verpflegungsgeld von   – : 2 000 M u. zwar rückwirkend vom 1 April 1919 ab bezahlt werde. In heutiger Sitzung wird beraten und

Beschlossen:

daß mit Rücksicht auf die abnormen Futterpreise dem Farrenhalter für das Jahr
1919 – 1920 ein Teuerungszuschlag von  – : 4 000 M zu dem seitherigen Verpflegungsgeld von 2 500 M gewährt werde. Ferner soll derselbe für das Jahr 1920 – 1921 obigen Betrag mit  – : 6 500 M erhalten. Da anzunehmen ist, daß bei einer guten Futterernte dasselbe im Preis stark sinken werde, so wurde der Vertrag mit dem Farrenhalter nur (auf) 1 Jahr abgeschlossen. (Siehe besonderer Vertrag)

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
Sailer
Pfaudler

 

S. 15

Weidenstetten
Verhandelt den 23. Februar 1920

Auf ein Gesuch deß hiesigen Pfarrers Dornfeld an das Evangelische Konsistorium um Überweisung von 10 Raummetern Brennholz aus dem hiesigen Gemeindewald erging vom Evangelischen Konsistorium an den Gemeinderat der Antrag, daß an Herrn Pfarrer Dornfeld von dem Besoldungsholz, welches seinerzeit in einen jährlich zu leistenden Geldbetrag abgeändert wurde, 10 Raummeter in Natura zu liefern seien. Es wird

Beschlossen:

Herrn Pfarrer Dornfeld 5 Raummeter Scheiter und 5 Raummeter Briegel seinem Wunsche gemäß aus dem Gemeindewald Jungfraubühl zu dem von der Landesversorgungsstelle angesetzten Höchstpreis abzugeben, für Scheiter pro RM 50 M u. Briegel pro RM 40 M.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
Sailer
Pfaudler

 

 

S. 16

Weidenstetten
Verhandelt den 23. Februar 1920

Der Landwirtschaftliche Bezirksverein Ulm hat in der Mitgliederversammlung vom 18 Dezember 1919 die Jahresbeiträge seiner Mitglieder erhöht. Es sollen die Beiträge der einzelnen Mitglieder je nach Größe der Morgenzahl von 5 – 65 M bemessen werden. Die hiesige Gemeinde ist auch Mitglied des Landwirtschaftlichen Bezirksvereins Ulm. In heutiger Sitzung wird

Beschlossen:

den Jahresbeitrag der hiesigen Gemeinde auf  – : 30 M festzusetzen.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
Sailer
Pfaudler

 

S. 17

Weidenstetten
Verhandelt den 23. Februar 1920

Ochsenwirt Baltes Botzenhardt, hier, bei welchem der zweite Hauptlehrer Stark in Hausmiete wohnt, hat an den Gemeinderat ein Schreiben gerichtet, daß die Mietpreise sich überall gesteigert haben. Er fordere vom 1 Januar 1920 ab pro Jahr – : 500 M Miete. Da für den oben genannten Hauptlehrer in der Gemeinde keine andere Mietwohnung ist, wird hiermit

Beschlossen:

die Hausmiete vom 1 April 1920 mit 500 M zu bewilligen.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
Sailer
Pfaudler

 

 

S. 18

Weidenstetten
Verhandelt den 23. März 1920

Nach Erlaß deß. Oberamts vom 8 März 1920, welcher verlesen wird, trifft es die hiesige Gemeinde an dem Aufwand für die Verwaltungsaktuare im Rechnungsjahr 1919 bei einem Zeitaufwand von – : 56 6/8 Tagen – : 1 566 M 91 P Vergütung. Die Umlage erfolgt nach den von dem Verwaltungsaktuar gemäß Erlaß deß k. Ministeriums deß Innern vom 25 Mai 1911, Nr. 2403, Ministerialamtsblatt Seite 209, gelieferten Berechnungen, welche vom 1 April 1911 ab für die Verteilung der Verwaltungsaktuarskosten als Grundlage dienen.

Nach erfolgter Beratung wird

Beschlossen:

der für das Rechnungsjahr 1919 festgesetzten Vergütung zuzustimmen.

Dem Oberamt Auszug gefertigt                           Gemeinderat
zur Gemeindepflege Auszug gefertigt                  Schulth. Thierer   
                                                                              Gebhardt
                                                                              Kühnle
                                                                              Mayer
                                                                              Falch
                                                                              Groß
                                                                              Sailer
                                                                              Pfaudler

 

 

S. 19

Weidenstetten                                                                  
Verhandelt den 23. März 1920
                  u.
d. 22. Mai 1922

Auf Empfehlung deß Oberamts wurde vor einiger Zeit die Anschaffung eines Eisernen Buches beschlossen. Dieses Eiserne Buch ist ein Kriegsehrenbuch und Gemeindechronik deß großen Krieges. Dasselbe ist ein Prachtband nach dem Entwurf von Professor Eisenhag hergestellt, in Leinwand gebunden und mit oxidierten Beschlägen versehen und von dem Verlag für vaterländische Kunst E. Nothag in Stuttgart geliefert worden. Er kostet lt. Rechnung 209 M. Der Gemeinderat spricht hiermit die seinerzeit erteilte Genehmigung zu dieser Anschaffung aus und

Beschließt:

mit dem hiesigen Hauptlehrer Hanßum wegen Anlegung und Fortführung deß Buches eine Vereinbarung zu treffen. Herr Hauptlehrer Hanßum ist bereit, das Eiserne Buch sachgemäß anzulegen u. wird mit dem

 

S. 20

Geschäft alsbald beginnen. Demselben wird als Belohnung vergütet der Betrag von – : 600 M, mit Worten  sechshundert Mark, welcher nach Fertigstellung deß Buches durch die Gemeindepflege ausbezahlt wird.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
Sailer
Pfaudler

 

 

S. 21

Weidenstetten
Verhandelt den 1. April 1920

Die Zeit der Wahlperiode deß bisherigen Gemeindepflegers Schleicher ist auf 31 März d. J. abgelaufen, eine Neuwahl ist deßhalb sofort vorzunehmen, welche auf heutige Sitzung anberaumt und durch geheime Abstimmung vorgenommen wurde. Nach vorheriger Beratung wurde

seitliche Anmerkung: Wahldauer 6 Jahre vom 1 April 1920 bis 31 März 1926

Beschlossen:

an dem fixen Gehalt und Einzugsgebühren deß Gemeindepflegers nichts zu ändern, weil in allernächster Zeit wohl eine neue Gehaltsregelung stattfinden wird.

Von 8 abgegebenen Stimmen hat der bisherige Gemeindepfleger Johann Georg Schleicher 8 Stimmen erhalten.

Schleicher nimmt die Wahl an   Unterschrift                                                                

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
Sailer
Pfaudler

 

 

S. 22

Weidenstetten
Verhandelt den 1. April 1920

Infolge deß fortgesetzt sich steigernden Preises für Lebensmittel u. Kleiderstoffe war es bei der Gemeinde nicht mehr möglich um den bisherigen Lohnsatz bei Fronarbeiten (Lohnarbeiten für die Gemeinde) Arbeiter zu bekommen. Es ist deshalb nötig den Stundenlohn bei Fronarbeiten bei männlichen u. weiblichen Personen sowie bei Spannfuhrwerken zu erhöhen. Es wird

Beschlossen:

1) Für eine männliche erwachsene Person pro Stunde                                 2 M

2) Für ältere    “  über 65 Jahre u. unter 16 Jahre                                          1 M 50 P

3) Für erwachsene weibliche Personen pro Stunde                                       1 M 50 P

4) Für jugendliche weibliche         “          “          “                                         1 M 20 P

5) Für einen Zweispänner                         “          “                                         6 M

6) “      “          Einspänner                          “          “                                        3 M 50 P

vom 1 April d. J. ab festzusetzen.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
Sailer
Pfaudler

 

S. 23

Weidenstetten
Verhandelt den 1. April 1920

Der seit vielen Jahren angestellte Straßenwart Jakob Wörz, der die Poststraße in Wart und Pflege hat, hat darum nachgesucht, es möchte sein jährliches Wartgeld erhöht werden, da es den derzeitigen Zeitverhältnissen nicht mehr entspreche. Das Gesuch wird anerkannt u. nach Beratung

Beschlossen:

dem Gesuchsteller Jakob Wörz sein jährliches Wartgeld für die Poststraße vom 1 April d. J. an auf  – : 1 000 M, mit Worten –     eintausend Mark – zu erhöhen und von der Gemeinde Holzkirch für den auf ihrer Markung gelegenen Straßenteil nach Verhältniß Ersatzanspruch zu erheben.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
Sailer

 

S. 24

Weidenstetten
Verhandelt den 1. April 1920

Infolge der fortwährend sich steigernden Preise für Nahrungsmittel, Kleider und Schuhe usw. erscheint es angezeigt, daß sämtlichen Gemeindeunterbeamten durchweg ihre Jahresbesoldungen erhöht werden sollen, weil dieselben in keinem Verhältniß zu den zu leistenden Ausgaben stehen. Nach eingehender Beratung wird

Beschlossen:

sämtlichen Unterbeamten der Gemeinde ihre Gehälter durchweg um 50 % zu erhöhen. Ausgeschlossen hiervon ist Ortsvorsteher u. Gemeindepfleger, weil deren Gehalte behördlich geregelt werden sollen.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
Sailer
Pfaudler

 

 

S. 25

Weidenstetten
Verhandelt den 1. April 1920

Der Gemeindebockhalter Georg Ehret, hier, hat darum nachgesucht, daß infolge deß hohen Futterpreises er nicht in der Lage sei, den Gemeindebock für das im Vertrag stehende Futtergeld weiter halten zu können und bittet um eine Teuerungszulage vom 1 April 1919 an, rückwirkend zu gewähren. Nach Beratung wird

Beschlossen:

dem Gesuchsteller Georg Ehret das Futtergeld vom 1 April 1919 an rückwirkend auf  – : 300 M zu erhöhen u. diesen Betrag auch für das Jahr 1920/21 zu verwilligen.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
Sailer
Pfaudler

 

S. 26

Weidenstetten
Verhandelt den 17. Mai 1920

Nach einer Mitteilung deß Vorstands der Albwasserversorgungsgruppe V, Schultheiß Scheible in Bräunisheim, seien nach § 6 der Satzung die Mitglieder in den Verwaltungsausschuß aus der Mitte deß Gemeinderats durch den Gemeinderat zu wählen. Der Ortsvorsteher ist vermöge seines Amtes Mitglied. Nach der Größe der Bevölkerung hiesiger Gemeinde ist noch ein Vertreter u. Stellvertreter zu wählen.

Die Wahl fand in heutiger Sitzung statt.

Gewählt wurde als Mitglied Gemeindepfleger Schleicher,
als Stellvertreter Gemeinderat Gebhardt u. zwar nur auf die Dauer von 1 Jahr.

Dem Gruppenvorstand                                         Gemeinderat
Schultheiß Scheible                                               Schulth. Thierer
in Bräunisheim                                                      Gebhardt
Auszug gesandt.                                                   Schleicher
                                                                              Kühnle
                                                                              Mayer
                                                                              Falch
                                                                              Groß
                                                                              Sailer
                                                                              Pfaudler

 

 

S. 27

Weidenstetten
Verhandelt den 17. Mai 1920

Auf das Protokoll deß Ortsschulrats vom 7 April 1920 betreffend der Anfrage deß zweiten Hauptlehrers Stark, hier, wegen Erteilung eines 32- oder 34-stündigen Abteilungsunterrichts für die Unterklasse wird in geheimer Abstimmung mit 7 Stimmen für einen 32- und mit 2 Stimmen für einen 34-stündigen Abteilungsunterricht gestimmt. Es wird nun

Beschlossen:

einen 32-stündigen Abteilungsunterricht zu genehmigen.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Kühnle
Schleicher
Mayer
Falch
Groß
Sailer
Pfaudler

 

 

S. 28

Weidenstetten
Verhandelt den 17. Mai 1920

Am heutigen wurden die Beschlüsse der Amtsversammlung vom 13 März 1920 dem Gemeinderat nach ihrem ganzen Inhalt nach Vorschrift deß § 76 deß Verwaltungsedikts gemäß wörtlich vorgelesen.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
Sailer
Pfaudler

 

 

S. 29

Weidenstetten
Verhandelt im April 1920
Eingetragen am 28. Mai 1920

Die hiesige Arbeitslehrerin der Näh- u. Strickschule, Barbara Miller, geb. Scheifele,  erhielt eine Jahresbelohnung von  – : 130 M. Durch die allgemeine Verteuerung erscheint es geboten, eine Erhöhung der Belohnung eintreten zu lassen.

Es wird deshalb

Beschlossen:

die jährliche Belohnung von – : 130 M auf  – : 200 M zu erhöhen u. zwar rückwirkend vom 1 April 1919 an.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
Pfaudler

 

S. 30

Weidenstetten
Verhandelt den 1. April 1920
Eingetragen am 28. Mai 1920

Seit Anschaffung der Gemeindeviehwaage wurden an Waagegebühren erhoben
für 1 Stück Großvieh           60 P
für 1 Schwein                      40 P
für 1 Kalb                            30 P

Der Waagemeister erhielt pro Stück 20 P. Diese Sätze entsprechen den jetzigen Zeitverhältnissen nicht mehr. Es wird deßhalb

Beschlossen:

die Waagegebühren zu erhöhen u. zwar
für 1 Stück Großvieh          auf       1 M 20 P
für 1 Schwein                     auf              80 P
für 1 Kalb                           auf              60 P

Der Waagemeister erhält durchweg – : 40 P pro Stück. Für auswärtige Tiere wird dieselbe Gebühr erhoben.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
Pfaudler

 

 

S. 31

Weidenstetten
Verhandelt im März 1920
Eingetragen am 28. Mai 1920

Vom Vorstand deß Veteranen- u. Kriegervereins, hier, wurde an den Gemeinderat das Ersuchen gestellt, ob von der Gemeinde zu der Empfangsfeier der aus der Gefangenschaft zurückgekehrten Kriegsgefangenen nicht ein Geldbeitrag zu erhalten wäre, denselben werde von obigem Verein ein Freiessen und Trinken gereicht. Auf das Gesuch wird

Beschlossen:

einen Beitrag von  – : 150 M auf die Gemeindekasse zur Ausbezahlung zu genehmigen.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
Pfaudler

 

S. 32

Weidenstetten
Eingetragen 28. Mai 1920
Verhandelt den 2. März 1920

Von der Firma Geist, Greiferwerk Kraiburg am Inn in Bayern, wurden für die Feuerwehr praktische Feuerwehrhaken empfohlen. Da der hiesigen Feuerwehr derartige Geräte fehlten, wird nach Beratung

Beschlossen:

drei Stück solcher Feuerwehrhaken auf Kosten der Gemeinde anzuschaffen.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
Pfaudler

 

 

S. 33

Weidenstetten
Verhandelt den 30. April 1920
Eingetragen den 28. März 1920

Herr Hauptlehrer Hanßum, welcher die Fortbildungsschule für Mädchen den Unterricht erteilt, hat darum nachgesucht, es möchte ihm eine Aufbesserung für den Unterricht erteilt werden. Nach Beratung wird

Beschlossen:

für den erteilten Unterricht im Winterhalbjahr 1920 pro Stunde 3 M zu gewähren, thut (macht) bei 70 Stunden         – : 210 M.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
Pfaudler

 

 

S. 34

Weidenstetten
Verhandelt den 29. Juni 1920

§ 1

Die bisherigen Gehaltsverhältnisse der Gemeindebeamten, insbesondere deß Ortsvorstehers u. deß Gemeindepflegers, entsprechen nicht mehr den jetzigen Verhältnissen und auch nicht mehr dem Geldwert.

Das Oberamt sowohl als auch der Bezirksverein Ulm Württemb. Körperschaftsbeamten, haben die Neuregelung der Gehalte dieser letzten Beamten angeregt.

Weiterhin sind nach dem Gesetz vom 21 März 1920 (Reg.blatt S. 83) die Gemeinden verpflichtet worden, ihren hauptamtlich angestellten Beamten ab 1 Januar 1920 Teuerungszulagen zu reichen. Vom Gemeinderat wird nun am heutigen

seitl. Anmerkung dazu:
Ortsvorsteher Thierer u. Gemeindepfleger Schleicher haben bei der
beschlußfassung  bez. ihrer Gehaltsfeststellungen nicht mitgewirkt.

 

S. 35

Beschlossen:

1) Mit Wirkung vom 1 April ab werden an jährlichen Diensteinkommen verwilligt:

                                                           festes Gehalt                  Teuerungszulage.           zusammen

  1. a) Schultheiß Thierer                     2 500 M                             1 200 M                     3 700 M
  2. b) Gemeindepfleger und
    Schulkassenrechner Schleicher     1 400 M                                600 M                     2 000 M

seitl. Anmerkung dazu:
abgeändert durch Beschluß v. 28. VII. 21
– unten S. 106 f

Unter Wegfall der Einzelbelohnungen, welche vom Amtsgericht für den Ratsschreiber in Grundbuch-, Vormundschafts- und Nachlaßsachen einbezahlt werden und der Einzugsgebühren für staatliche Einzüge der Gemeindepflege.

zu b) Kanzleiaufwandentschädigung vgl. Beschluß vom 30 VI. 15,  -:  50 M

2) Teuerungszulage ist stets widerruflich.

3) Die bisherigen lautenden Teuerungszulagen kommen auf 1 April 1920 in Wegfall.

4) Den festen Gehalt, Ziff. 1) a u. b), sowie 7/10 der Teuerungszulage als pensionsberechtigt anzuerkennen.

Beiträge u. Einzahlungen werden wie seither auf die Gemeindekasse übernommen.

seitl. Anmerkung dazu:
siehe Beschluß v. 6.1.18, Protokollband IX, S. 352

Weiterhin wird vom Gemeinderat

Beschlossen:

zu den Taggeldern deß Ortsvorstehers u. der Gemeinderatsmitglieder für besondere Dienstverrichtungen (Ministerialverfügung vom 17 August 1918, Regblt. S. 177) gemäß der Ministerialverf. vom 25 März 1920 (Regblt. S. 66) wird bis auf weiteres eine Teuerungszulage von 8 M zugewiesen.

 

S. 36/37

§ 2

Auch die Gehaltsverhältnisse der Gemeindebediensteten (Unterbeamten) entsprechen nicht mehr den jetzigen u. dem Geldwert und sollen erhöht werden.
Vom Gemeinderat wird

Beschlossen:

Mit Wirkung vom 1 April 1920 ab werden an jährlichen Diensteinkommen u. Wartgeldern verwilligt

 

                                                                          festes Gehalt                        Teuerungszulage             zusammen                                                                                                 

  1. an Anwalt Winkelmann                                    50 M                                        25 M                          75 M
  2. Amts- u.Polizeidiener Baur                             800 M                                      200 M                     1 000 M
  3. Baumwart Fink                                                  40 M                                        10 M                          50 M
  4. Waldschütz Büchele                                        300 M                                        75 M                        375 M
  5. Amtsbote Leibing                                            120 M                                        30 M                        150 M
  6. Spritzenmeister Duckeck                                   20 M                                          5 M                          25 M
  7. “           Wittlinger                                              20 M                                          5 M                          25 M
  8. Schuldiener Röscheisen                                   260 M                                        65 M                        325 M
  9. Arbeitslehrerin Miller                                           –                                               –                                 –
  10. Hebamme Köpf                                                200 M                                        50 M                        250 M
  11. Fleischbeschauer Mayer                                     30 M                                        10 M                          40 M
  12. Leichenschauer Büchele                                       –                                               –                                 –
  13. Leichenbesorgerin Dangel                                   –                                                –                                 –
  14. Totengräber Glöckler                                           –                                                –                                 –
  15. Farrenhalter Thierer                                       6 500 M                                           –                         6 500 M
  16. Ziegenbockhalter Ehret                                     300 M                                          –                            300 M
  17. Waldschütz Büchele                                           400 M                                      100 M                       500 M
  18. Nachtwächter Baur                                             160 M                                        40 M                       200 M
  19. Nachtwächter Röscheisen                                  240 M                                         60 M                      300 M
  20. Fronmeister Falch                                               160 M                                        40 M                       200 M
  21. Wegwart Wörz, Poststraße                              1 200 M                                      300 M                    1 500 M
  22. “ Wittlinger ,Neenst. Str.                                     200 M                                        50 M                       250 M
  23. “ Iser, Ettlensch. Str.                                          1 000 M                                     250 M                     1 250 M
  24. “ Kreiser, Karrenstr.                                             200 M                                        50 M                        250 M
  25. “ Leibing, Sperre                                                 200 M                                        50 M                        250 M
  26. “ Preiß, Sinabr. Weg                                            200 M                                        50 M                       250 M
  27. “ Iser, Sinabr. Weg            ist schon unter Nr. 23 inbegriffen
  28. “ Röscheisen, Ortsstr.                                         900 M                                       225 M                    1 125 M
  29. derselbe, Krankengeldeinzieher                           40 M                                         10 M                        50 M
  30. Katastergeometer Köpf                                        60 M                                         15 M                        75 M

Die Teuerungszulagen sind stets widerruflich, die bisherigen evtl. laufenden Teuerungszulagen kommen am 1 April 1920 in Wegfall.

 

 

S. 38

Ein Auszug zur Rechnung
1 Auszug zur Pensionskasse gefertigt
das Oberamt gemäß Erlaß vom 10 Mai benachrichtigt

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Schleicher
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
Pfaudler

Den Beteiligten wird von dem Inhalt vorstehender Beschlüsse Kenntniß gegeben und hierbei wurden die Bediensteten auf die ihnen obliegenden Pflichten und äußerste Erfüllung derselben hingewiesen.

Den 1. Juli 1920

Unterschriften       
Schultheiß Thierer
Gemeindepfleger Schleicher

Es folgen die Unterschriften aller beteiligten Unterbeamten.

 

S. 39

Weidenstetten
Verhandelt den 29. Juni 1920

Nach Ablauf der 6jährigen Wahlperiode deß Gemeindepflegers u. Steuereinbringers und gleichzeitigen Schulkassenrechners Joh. Georg Schleicher fand am 1 April 1920,  oben S. 21, eine Neuwahl statt. Hierbei wurde der bisherige Gemeindepfleger einstimmig wieder gewählt. Ergänzend wird hiermit nachgetragen, daß die Aufstellungsdauer deß Gemeindepflegers Schleicher auf die Zeit vom 1 April 1920 bis 31 März 1926, somit auf 6 Jahre festgesetzt sein soll und im Übrigen die Aufstellungsbedingungen vom 3 Mai und 29 Mai 1908, 1 Mai 1914 u. 30 Juni 1915, Gemeinderatsprotokoll Band 9, S. 246 u. S. 271, auch für die weitere Dienstperiode gelten sollen. Dies wird zum

Beschluß:

erhoben. Zwecks Berechnung der Sicherheitsleistung deß Gemeindepflegers wird folgendes festgestellt:

 

S. 40

Die ordentlichen voranschlagsmäßigen Einnahmen betragen nach dem letzten Gemeindevoranschlag    23 000 M
dazu Gemeindezulage                                                                                                                                   11 200 M
Gemeindeeinkommensteuer                                                                                                                         10 650 M
die Staatssteuer 4 210 M, davon ¼                                                                                                                 1 053 M
die Beiträge zur landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft, davon ¼                                                             545 M

                                                                                                                                                 zusammen:   46 448 M

Hieraus berechnet sich die Sicherheitsleistung bei 4 % auf  – :                  1 858 M

Vom Gemeinderat wird

Beschlossen:

1) Die Sicherheitsleistung deß Gemeindepflegers Schleicher auf  – : 2 000 M festzusetzen.

2) Zu bestimmen, daß dieselbe gemäß der Ziff. 1 – 4 deß § 98 der Vollzugsverfügung zur Gemeindeordnung zu leisten sei u. bis zum 1 Oktober 1920 beim Oberamt einzureichen sei.

3) Zu dem Beschluß, Ziff. 1, die Genehmigung deß Bezirksrats mittels Vorlegung eines Protokollauszugs einzuholen.

 

S. 41

Die Regelung der Gehaltsverhältnisse, welche bei der Neuwahl ausgesetzt wurde, fand inzwischen statt, siehe oben S. 35.

Hierbei wurde der besondere Gehaltsteil für die aus anderen Kassen fließenden u. der Gemeindekasse zufallenden Gebühren für den Einzug nachstehender Umlagen und Abgaben, welche nach dem Durchschnitt der Rechnungsjahre 1917, 1918 u. 1919 betragen:

für die Brandschadensumlage                                                             60 M
Umlage der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft                     35 M
amtskörperschaftl. Wandergewerbe u. Ausdehnungsabgabe              4 M
Umlage der Viehseuchenkasse                                                            21 M

                                                                                               zus:      120 M

in den festen Gehalt eingerechnet und die Entschädigung für besonderen Kanzleiaufwand im Sinne deß Beschlusses vom 1 Mai 1909 u. 30 Juni 1915 auf 50 M erhöht.

Gemeindepfleger Schleicher, welcher schon am 1 April 1920 die Annahme der Wahl erklärt hat u. auch zu vorstehenden Aufstellungsbedingungen

 

S. 42

hiermit sein Einverständniß erklärt, wird gemäß Art. 98 der Gemeindeordnung, bzw. § 86, Ziff. 2, der Vollzugsverfügung hierzu, verpflichtet. Seine erstmalige Verpflichtung fand am 28 Sept. 1905 statt.

Anerkannt Gemeindepfleger Schleicher,  Schulth. Thierer

 

seitlicher Nachtrag:

Geschehen den 22 August 1920
Gemäß oberamtlichem Erlass vom 18 VIII 1920 wird Gemeindepfleger Schleicher vom Ortsvorsteher auf seinen früheren Diensteid hingewiesen.
(Min. Verf. vom  20-12-19, Reg.Bl. Nr. 46 S. 423)

Beurkundet: Gemeindepfleger Schleicher, Schulth. Thierer

Zu Ziff. 1 u. 2. wurde von der Wahl, Sicherheitsleistung usw. mittels Protokollauszug dem Oberamt Anzeige erstattet.

Zu Ziff. 1 – 3 Auszug zur Rechnung gefertigt.

Lt. Beschluß deß Bezirksamts vom (Datum fehlt) genehmigt.

Gemeinderat

Schulth. Thierer
Schleicher
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
Pfaudler

 

 

S. 43

Weidenstetten
Verhandelt den 29. Juni 1920

Die Gemeindepflege verfügt über größere Restmittel, welche durch bedeutende Holzerlöse im laufenden Rechnungsjahr noch weiter anwachsen. Da diese Gelder nur teilweise zur Deckung deß Voranschlagabmangels erforderlich sind u. zur Bezahlung von Feldbereinigungs- u. Straßenverbesserungskosten und anderen, im Rückstand gebliebenen Arbeiten in dem heute vorberatenen Gemeindevoranschlag Mittel vorgesehen wurden, wird vom Gemeinderat

Beschlossen:

an der Gemeindeschuld den Betrag von – : 50 000 M zur Heimzahlung zu bringen u. den Gemeindepfleger mit der Kündigung der Gelder zu betrauen.

Kenntniß genommen: Gemeindepfleger Schleicher

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Schleicher
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
Pfaudler

 

 

S. 44

Weidenstetten
Verhandelt den 11. Juli 1920

Nach einem Erlaß d. Ministeriums d. Kirchen- u. Schulwesens betr. die Belohnung für Fortbildungs- u- Sonntagsschulunterricht, für Fachunterricht, Hilfsunterricht u. Überstunden vom 8.5.20, Nr. 6671 (Ministerialamtsblatt Nr. 7, S 67) sind auf Grund der Art. 5, 14, 15 u. 22 deß Gesetzes über die Änderung einiger Bestimmungen der Schulgesetze v. 8.5.20 (Reg.Bl. Nr. 23, S. 293) zu bezahlen:

1) für den Abteilungsunterricht pro Wochenstunde

  1. a) v. 1.5.19 – 31.12.19 3 M oder 120 M dem Jahre nach
  2. b) v. 1.1.20 an 4 M oder 160 M dem Jahre nach

2) für den Unterricht an der Fortbildungs- u. Sonntagsschule pro Stunde

            zu a) – : 4 M
            zu b) – : 5 M

3) für den Handarbeitsunterricht pro Jahreswochenstunde

            Nachtrag mit Bleistift:  5 M statt 3 M

            zu a)   3 M      oder 120 M dem Jahre nach
            zu b)   4 M     oder 160 M dem Jahre nach.

Anmerkung mit Bleistift:

Wenn der Unterricht nur während des Winterhalbjahrs gegeben wird, so wird 5 M für die Wochenstunde oder 120 M für die Jahreswochenstunden bezahlt.

Erteilt werden bzw. müssen im Winter 1 u. 5 Wochenstunden gleich
6 Wochenstunden, für die 5 Stunden a 120        600  
für 1 Stunde das ganze Jahr                                160        
                                                                             760

In hiesiger Gemeinde wurden seit 1 Januar gegeben:

                        Abteilungsunterricht                                               Kostenaufwand
Klasse I            6 Wochenstunden                                                   960 M
Klasse II           2 Nachhilfestunden wöchentlich                             320 M

 

S. 45

 

Fortbildungsunterricht
                         140 Stunden                                                           Kostenaufwand – : 700 M

Sonntagsschulunterricht wird nicht erteilt         

Handarbeitsunterricht                                            Kostenaufwand
5 Wochenstunden im Winter                                 600 M
1 Ganzjahresstunde                                               160 M
                                                         zus.                760 M

Anerkannt u. genehmigt

Ortsschulrat                                               Gemeinderat
Pf. Dornfeld                                                 Schulth. Thierer
Schulth. Thierer                                           Gebhardt
Hauptlehrer Hanßum                                  Schleicher
                                                                    Schleicher                                                  
                                                                    Kühnle
                                                                    Mayer
                                                                    Falch
                                                                    Groß
                                                                    Sailer
                                                                    Pfaudler

 

 

S. 46

Weidenstetten
Verhandelt den 11. Juli 1920

§ 1
Der Ortsschulrat hält die Erhöhung der Pauschalentschädigung an die Schullehrer von Tinte u. Kreide für die Oberklasse von bisher 25 M auf 40 M, für die Unterklasse von bisher 18 M auf 30 M, für angemessen.
 – Ortsschulratsbeschluß vom 7.4.20 –

Auch der Gemeinderat hält es für angebracht, in Rücksicht auf die gegenwärtigen Verhältnisse die Beiträge zu erhöhen und

Beschließt  dementsprechend

§2
Der Beitrag der Gemeindepflege für die Schülerbücherei (einschließlich der Gemeindebücher) mit jährlich – : 10 M soll entsprechend den derzeitigen Bücherpreisen ebenfalls erhöht werden auf – : 30 M.
– Ortsschulratsbeschluß vom 6.7.20

Vom Gemeinderat wird die Erhöhung beschlossen.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Falch
Mayer
Groß
Sailer
Pfaudler

 

 

S. 47

Weidenstetten
Verhandelt den 11. Juli 1920

Aufgrund deß Art. 49, Abs. 3 deß Gemeindesteuergesetzes in der Fassung  vom 19 Mai 1920, Regblt. S. 307, betreffend die Hundeabgabe wird

Beschlossen;

Mit Wirkung vom 1 April 1920 an wird, unbeschadet der Bestimmung in Art. 11 deß Gesetzes vom 19 Mai 1920, Regblt. S. 309, die Hundeabgabe wie folgt erhöht:

  1. Für einen Hund auf jährlich – : 30 M
  2. Für einen weiteren Hund desselben Steuerpflichtigen auf – : 50 M
  3. Die Erhöhung wird für den ganzen Gemeindebezirk gleichzeitig eingeführt.
  4. Für die zum Hüten der Schafe notwendigen Hunde wird eine Steuer von 30 M festgesetzt.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
Sailer
Pfaudler

 

S. 48

Weidenstetten
Verhandelt den 11. Juli 1920

Aufgrund deß Art. 37. Abs. 1 deß Gesetzes in der Fassung vom 19 Mai 1920, Regblt. S. 306, betreffend die von den Gemeinden zu erhebende Wohnsteuer wird

Beschlossen:

  1. die Wohnsteuer für einen Mann auf – : 5 M
  2. für eine selbständige weibliche Person mit 2 M 50 P zu erhöhen u. zu erheben
  3. auf eine, in Art. 37 v. der Gemeinde berechtigt zu erhebende Fremdenwohnsteuer wird verzichtet.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
Sailer
Pfaudler

 

 

S. 49

Weidenstetten
Verhandelt den 24. August 1920

Nachdem die Schlußtagfahrt deß Feldbereinigungsunternehmens III stattgefunden hat, die Gemeindepflege hier die entstandenen Kosten u. Ausgaben vorgeschossen hat, gegen Wiederersatz, wird vom Gemeinderat

Beschlossen:


den Feldbereinigungsgeometer, Obergeometer Maurer in Ulm, zu beauftragen, eine Teilumlage von – : 4 000 M auf die beteiligten Grundeigentümer anzulegen, den Gemeindepfleger Schleicher, hier, mit dem Einzug zu betrauen.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
Sailer
Pfaudler

 

 

S. 50

Weidenstetten
Verhandelt den 24. August 1920

Der Kirchengemeinderat legt dem Gemeinderat ein Gesuch vor, worin zu dem jährlichen Beitrag zum Mesmer- u. Kantorendienst von   – : 210 M
eine widerrufliche Teuerungszulage von                                                                                                                                                         – :  190 M
in halbjährlichen Raten von der Gemeindepflege gebeten wird. Nach Beratung wird

Beschlossen:


dem Gesuch zu entsprechen u. die erbetene Teuerungszulage mit     – : 190 M in widerruflicher Weise zu bewilligen.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
Sailer
Pfaudler

 

S. 51

Weidenstetten
Verhandelt den 24. August 1920

Durch Beschluß der Gemeindekollegien vom 22 Oktober 1913 ist der Stadtpflege Langenau zum Wartgeld deß Bezirksdesinfektors ein Beitrag von  – : 3 M verwilligt worden. Nachdem die Regelung deß Infektorwesens im Jahre 1916 die Amtskörperschaft übernommen hat, waren die Beiträge nach Langenau auf 1 Juli 1915 letztmals zu bezahlen und wird nun

Beschlossen

den Eintrag im Amtsgrundbuch S. (ohne Angabe) zu streichen.

Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
Sailer
Pfaudler

 

 

S. 52

Weidenstetten
Verhandelt den 23. März 1920
Eingetragen den 24. August 1920

Den 6 Hofbesitzern in Schechstetten wurde seither zu ihrer Wegeunterhaltung aus der Gemeindekasse Weidenstetten ein Beitrag von 85 M pro Jahr bezahlt.
Durch die allgemeine Verteuerung u. Erhöhung der Arbeitslöhne beanspruchen die Besitzer eine Erhöhung deß Beitrags. Nach Berechnung u. Verständigung mit dem Anwalt wird

Beschlossen


den jährlichen Beitrag von  – : 85 M auf 150 M zu erhöhen

Anerkannt                                                               Gemeinderat
Anwalt Winkelmann                                                 Schulth. Thierer
                                                                                 Gebhardt
                                                                                 Schleicher
                                                                                 Kühnle
                                                                                 Mayer
                                                                                 Falch
                                                                                 Groß
                                                                                 Sailer
                                                                                 Pfaudler

 

 

S. 53

Weidenstetten
Verhandelt den 7. September 1920

Am Montag den 12 September 1920 findet in Langenau eine Bezirksfeuerwehrkommandanten- u. Zugführerzusammenkunft statt, wobei von der Ulmer Feuerwehr eine Autospritze vorgeführt wird. Die Chargierten (Kommandant und Stellvertreter) der hiesigen Feuerwehr haben eine Ladung hierzu erhalten. Der Kommandant ersucht den Gemeinderat, den Teilnehmern eine Entschädigung aus der Gemeindekasse zu verwilligen. In Anbetracht der teuren Lebensverhältnisse wird vom Gemeinderat

Beschlossen


jedem Teilnehmer eine Reiseentschädigung von – : 20 M aus der Gemeindekasse zu verwilligen.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Schleicher
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
Sailer
Pfaudler

 

 

S. 54

Weidenstetten
Verhandelt den 7. September 1920

Nach einer Mitteilung deß Landesfeuerwehrverbandes findet am Sonntag, den 3 Oktober d. J. in Essingen eine Delegiertenversammlung statt, zu welcher die hiesige Feuerwehr eine Einladung erhalten hat. Vom Kommandanten wurde die Einladung dem Gemeinderat überreicht, nach Beratung wird

Beschlossen

zu dieser Versammlung den Kommandanten Johann Georg Groß u. in dessen Verhinderungsfall den Stellvertreter Michael Mayer zu entsenden u. dem jeweiligen Teilnehmer eine Reiseentschädigung von  – : 30 M zu verwilligen.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Schleicher
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
Sailer
Pfaudler

 

 

S. 55

Weidenstetten
Verhandelt den 7. September 1920

Unter Bezugnahme auf den Runderlaß deß Ministeriums deß Innern vom 31 Januar 1917, Nr. II 4601 16, betr. Abdeckerei, von den Gemeindekollegien am 18 April 1918 verhandelt u. einstimmig

Beschlossen:


beide zugesandte Verträge der Fleischversorgungsstelle Württ. Hohenzollern, Geschäftsabteilung, bezüglich der Tiermehlfabrik Süßen, zu unterzeichnen. Ein Vertragsexemplar wurde dem K. Oberamt zugesandt, das andere bleibt bei den Gemeindeakten aufbewahrt. Diese Tatsache wird heute nachträglich im Gemeinderatsprotokoll niedergeschrieben u. festgestellt, daß damit das früher bestandene Vertragsverhältniß mit der Stadtgemeinde Langenau aufgehoben und die Bezahlung deß Betrags mit jährlich 12 M in Wegfall  gekommen ist.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Schleicher
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
Sailer
Pfaudler

 

 

S. 56

Weidenstetten
Verhandelt den 26. Oktober 1920

Der Gemeinderat hat auf oberamtliche Anregung beschlossen, zur Verwendung auf der ganzen Gemeindemarkung Mäusevertilgungsmittel zu beschaffen u. an die hiesigen Grundbesitzer zu verteilen. Die Gemeindepflege hat indessen am 2 September 1920 an C. Schmiedel u. Gunzert in Stuttgart für bezogenen Giftstoff
– : 139 M 35 P bezahlt. Bei dem Umstand, daß es sich um eine Ausgabe für allgemeine Zwecke handelt u. ein Wiedereinzug unverhältnißmäßige Kosten verursachen würde, wird

Beschlossen


von einem Wiedereinzug der Kosten abzusehen u. dieselben auf die Gemeindekasse zu übernehmen.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Schleicher
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
Pfaudler

 

 

S. 57

Weidenstetten
Verhandelt den 26. Oktober 1920

Nachdem sich im Frühjahr das Bedürfniß nach Laubstreu gezeigt hat, wurde auf allgemeinen Wunsch der Viehbesitzer beim Forstamt Altheim um Laubstreuabgabe aus den Staatswaldungen nachgefragt, welchem Wunsch vom Forstamt entsprochen wurde u. eine Fläche zur Nutzung den Viehhaltern von hier angewiesen. Die Rechnung hierfür mit – : 170 M wurde an die Gemeindepflege übersandt, welche den Betrag am 21 August 1920 an das Kameralamt (Steuerbehörde) Ulm bezahlte. Vom Gemeinderat wurde angeordnet, daß der ausgelegte Betrag aufgrund einer Aufstellung der Laubbezieher wieder zum Einzug gebracht werden solle, was hiermit nachstehend geschieht.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Schleicher
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
Sailer
Pfaudler

 

S. 58

Weidenstetten
Verhandelt 28. November 1920

In hiesiger Gemeinde ist gemäß Art. 41 – 44 deß Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch vom 28 Juli 1899, Regblt. S.423, in der abgeänderten Fassung vom 21 Juli 1909, Regblt. S. 125 u. der Verfügung deß Justizministeriums hierzu vom 23 Juli 1909, Justizministerialamtsblatt S. 116, die Wahl von zwei Waisenrichtern u. von Stellvertretern derselben als Mitglieder deß ordentlichen Vormundschafts- und Nachlaßgerichtes für die drei Kalenderjahre 1921, 1922, 1923 vorzunehmen. Zunächst gibt der Ortsvorsteher die Erklärung ab, daß er dem Vormundschafts- u. Nachlaßgericht angehören wolle Schultheiß Thierer.
Es ist somit noch ein Waisenrichter zu wählen.

S. 59

Bezüglich (der Zahl) der Stellvertreter wird dieselbe auf 3 bestimmt. Hierauf wurde durch den Gemeinderat die Wahl mittels geheimer Abstimmung vollzogen.
An der Abstimmung haben sich einschließlich deß Vorsitzenden 9 Mitglieder beteiligt. Vom Vorsitzenden wurde bei der Eröffnung jedes einzelnen Stimmzettels der darin enthaltene Name vorgelesen. Durch Stimmenmehrheit wurden gewählt

1) als Waisenrichter. Johannes Falch mit 4 Stimmen,
            derselbe erklärt, die Wahl anzunehmen
            Unterschrift  Joh. Falch

2) als Stellvertreter der Waisenrichter wurden gewählt:
            Johann Gebhardt mit 6 Stimmen
            Joh. Georg Schleicher mit 6 Stimmen
            Jakob Kühnle mit 6 Stimmen

Dieselben, aufgefordert, sich über die Annahme der Wahl auszusprechen, erklären sich zur Annahme bereit.
Unterschriften           Joh.. Gebhardt,        Schleicher,         Kühnle

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Kühnle
Falch
Groß
Sailer
Mayer

Dem Amtsgericht und Notar Auszug gefertigt.

 

S. 60

Weidenstetten
Verhandelt den 28. November 1920

In hiesiger Gemeinde ist gemäß Artikel 125, Abs. 3 deß Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch u. zu dessen Nebengesetzen vom 28 Juli 1899, Regblt.
S. 423 u. der §§ 1 u. 44 der Verfügung deß Justizministeriums vom 21 Oktober 1899 betreffend die Aufnahme von Vermögensverzeichnissen u. die Vornahme von Schätzungen, Amtsblatt deß K. Justizministeriums von 1899, S. 381, die Wahl der Gemeinderatsmitglieder und der erforderlichen Ersatzmänner in die örtliche Inventurbehörde für die drei Kalenderjahre 1921, 1922 und 1923 vorzunehmen. Zunächst gibt der Ortsvorsteher die Erklärung ab, daß er Mitglied der Inventurbehörde sein wolle.          Unterschrift Schulth. Thierer
Demnach ist noch ein Mitglied der Inventurbehörde zu wählen.

S. 61

Die Zahl der zu wählenden Ersatzmänner wird vom Gemeinderat auf zwei bestimmt. Bei der nach Maßgabe (deß Art. 17, Abs. 6, deß Gesetzes vom 6 Juli 1899, Regblt.
S. 277) mit Bleistift am Rand:  jetzt Art. 36 Gesb.,  in geheimer Abstimmung vorgenommenen Wahl wurde durch Stimmenmehrheit gewählt:

Als Mitglied der Inventurbehörde
Gemeinderat Johannes Falch mit 4 Stimmen.
Derselbe erklärt, die Wahl anzunehmen. Unterschrift  Joh. Falch

Als Ersatzmänner deßselben
Jakob Kühnle, Gemeinderat, mit 7 Stimmen
Johannes Gebhardt, Gemeinderat, mit 6 Stimmen
Die Gewählten erklären die Annahme der Wahl. Unterschriften Kühnle, Gebhardt

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
Sailer

Dem Amtsgericht und Notar Auszug gefertigt.

 

 

S. 62

Weidenstetten
Verhandelt den 28. November 1920

Der Blindenverein in Stuttgart richtete an den hiesigen Gemeinderat die Bitte, er möchte dem Verein einen jährlichen, aus Gemeindemitteln zu leistenden Beitrag bewilligen, da die Anstalt verschiedener Wohlfahrtseinrichtungen bedürfe. Nach Beratung wird

Beschlossen


obigem Verein einen jährlichen stets widerruflichen Beitrag von  – : 25 M zu verwilligen.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
Sailer

 

S. 63

Weidenstetten
Verhandelt den 28. November 1920

Von Seiten deß Oberamts wurde der Gemeinde die Auflage gemacht, daß für die Arbeitslosen der hiesigen Gemeinde, evtl. auch aus der Stadt Ulm, Notstandsarbeiten, evtl. Wegbauten u. Wegausbesserungen vorzunehmen seien. Da tatsächlich in hiesigem Ort verschiedene Arbeitslose sich befinden, wird vom Gemeinderat nach Beratung

Beschlossen:

1) Auf dem Güterweg die Sperre den Fahrkörper teilweise mit einer neuen Steinkörpereinlage zu planieren u. die übrigen Straßen einer gründlichen Ausbesserung zu unterziehen, auch den Feldweg auf das Ausbaufeld Bitzelhausen.

2) Der Güterweg Zähringer Weg soll, wenn noch Geldmittel verfügbar wären, eine Steinkörpervorlage erhalten u. zwar bis zum Weinburren.

S. 64

3) An Taglohn soll bezahlt werden, zu dem oben S. 22 am 1 April d. J. beschlossenen Stundenlohn von 2 M, bzw. 1 M 50 P, eine Teuerungszulage pro Stunde
a) für die beiden Aufseher Johannes Falch u. Johann Georg Groß, von je 1 M, zus.
3 M pro Stunde,
b) für die übrigen Arbeiter von je 50 P, zus. 2 M 50 P, bzw. 2 M je zu bezahlen.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
Sailer

 

 

S. 65

Weidenstetten
Verhandelt den 21. November 1920
Eingetragen den 28. November 1920

Der Gemeinderat Langenau teilt mit Schreiben vom 25 Oktober d. J. mit, daß er beabsichtige, bei der Amtsversammlung den Antrag auf Übernahme der Kosten der Anlegung und Unterhaltung der Nachbarschaftsstraßen im Oberamtsbezirk Ulm zu stellen u. richtet an die hiesige Gemeinde die Bitte, diesen Antrag tatkräftig zu unterstützen um einen lang gehegten Wunsch der Mehrzahl der Gemeinden zu erfüllen. Der Gemeinderat beratet hierüber u. kommt zu dem einstimmigen

Beschluß

den Antrag der Stadtgemeinde Langenau unter der Voraussetzung zu unterstützen, daß bei einer Übernahme der Straßen Bau- u. Unterhaltungskosten auf die Amtskörperschaft, die Stadt Ulm bei der Kostentragung eingeschlossen und mitbeteiligt wird, da deren Tragung durch die Landgemeinden

S. 66

allein unerschwingliche Kosten für die einzelnen Landgemeinden, speziell für die hiesige Gemeinde  unverhältnismäßige Mehrkostenaufwendungen mit sich bringen würden.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
Sailer

Dem Stadtschultheißenamt Langenau Auszug gesandt.

 

 

S. 67

Weidenstetten
Verhandelt im September 1920
Eingetragen den 28. November 1920

Von der Landesanstalt für Pflanzenschutz in Hohenheim wie auch von der Landwirtschaftskammer in Stuttgart wurde zur Bekämpfung deß Steinbrandes beim Saatgetreide den Landwirten die Verwendung von Formaldehyd zum Spritzen deß Saatgetreides empfohlen, u. die Gemeinde zur Anschaffung aufgefordert. Da anzunehmen war, daß die meisten Landwirte das Beizen ihres Saatgetreides unterlassen würden, wurde nach Beratung vom Gemeinderat

Beschlossen


eine Flasche mit 15 Liter dieses Beizmittels anzuschaffen u. von den Landwirten pro Liter 10 M wieder zum Einzug zu bringen u. die Mehrkosten auf die Gemeindekasse zu übernehmen.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
Sailer

 

 

S. 68

Weidenstetten
Verhandelt den 7. November 1920
Eingetragen den 28. November 1920

Der zweite Hauptlehrer Stark von hier hat bei dem Gemeinderat darum nachgesucht, es möge ihm zur Pflanzung von Gemüse von den Gemüsegärten am Kirchhof, früher Baumschule, ein Teil zur Benützung überlassen werden. Nach Beratung wird

Beschlossen


dem Gesuchsteller von oben genannter Parzelle Nr. 30, Gemüsegarten, früher Baumschule am See, 1 ar 20 qm, etwa die Hälfte unentgeltlich zu überlassen.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
Sailer

 

 

S. 69

Weidenstetten
Geschehen den 29. Juni 1920 und 21. Oktober 1920
Eingetragen den 28. November 1920
Der Voranschlag deß Gemeindehaushalts für das Rechnungsjahr 1920 wird vom Gemeinderat wiederholt beraten u.

Beschlossen


1) Im Voranschlag u. a. vorzusehen

  1. die am 29 Juni 1920, o. S. 43, außerordentl. Schuldentilgung mit             5 000 M
  2. für Hülbenausbesserungsarbeiten                                                             1 500 M
  3. für Feldbereinigungszwecke vorschußweise
    – Unternehmen III                                                                                     10 000 M
  4. für Straßen-, Wege- u. Feldwegeausbesserungen
    außerordentlich                                                                                         10 000 M
  5. Kandelungen                                                                                               3 500 M
  6. verschiedene außerordentliche Bedürfnisse                                               2 000 M

2) den auf 16 000 M berechneten Abmangel aufzubringen

  1. Umlage auf das Grund-, Gewerbe- u. Gebäudekataster – : 10 %
  2. Verwendung verfügbarer Restmittel

                                                                                                                                 S. 70

3) die weiteren Restmittel zur Ausgleichung der Umlagen späterer Jahre u. zu außerordentlichen Ausgaben bereit zu halten.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
Sailer

Lt. oberamtl. Erl. vom 17 II 21 wurde der Voranschlag mit einer Gemeindeumlage von 5 % für vollziehbar erklärt. Dies wurde dem Gemeinderat zur Kenntnis gebracht am 17. April 1921.
Z. B. Schultheiß u. Ratsschreiber  (Unterschrift fehlt)

 

 

S. 71

Weidenstetten
Verhandelt den 25. Nov.1920

Am heutigen wurden die Beschlüsse der Amtsversammlung vom 28 September 1920 dem Gemeinderat nach ihrem ganzen Inhalt nach § 76 deß Verwaltungsedikts (seitliche Anmerkung mit Bleistift: Jetzt Art. 34 Bez.O.) gemäß, wörtlich vorgelesen. 

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
Sailer
Pfaudler

 

 

S. 72

Weidenstetten
Verhandelt den 17. Dezember 1920

Auf Anregung deß Kirchengemeinderats wurde in mehreren Sitzungen deßselben die Herstellung einer Gedenktafel der im Weltkrieg aus hiesiger Gemeinde gefallenen Söhne und Ehemänner für die hiesige Kirche besprochen. Die Kosten sollen durch freiwillige Beiträge im Wege einer Haussammlung aufgebracht werden u. soweit solche nicht ausreichen, solle der Fehlbetrag aus Mitteln der Kirchenpflege u. der Gemeindepflege gedeckt werden. Nachdem die Gedenktafel gefertigt u. der Kirche einverleibt wurde, die Kosten derselben bekannt sind, hat sich noch ein Fehlbetrag von  – : 1 144 M ergeben.

 

S. 73

In der heute vom Gemeinderat und Kirchengemeinderat stattgehaltenen gemeinschaftlichen Sitzung wurde vereinbart u. nach Beratung vom Gemeinderat

Beschlossen


die Rechnung deß Schreiners Paul Hummel von hier, welcher die Gedenktafel im Rohbau geliefert hat, im Betrag von 619 M auf die Gemeindekasse zu übernehmen.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
Sailer
Pfaudler

 

 

S. 74

Weidenstetten
Verhandelt den 17. Dezember 1920

Die am 18 November 1915 von Johann Georg Schleicher gepachtete Gemeindejagd hat derselbe am 1 Januar 1916 an Ernst Leiser, Braumeister in Ulm, abgetreten. Diese Abtretung hat der Gemeinderat am 1 Januar 1916 genehmigt. Nun hat Leiser die hiesige Gemeindejagd an einen Wolf Schlagauf aus Stuttgart gegen ein hohes Aufgeld vertauscht u. abgetreten. Da eine Änderung in der jagdausübenden Person nur mit Genehmigung deß Gemeinderats erfolgen darf, suchte der Jagdinhaber Ernst Leiser, Braumeister aus Ulm, bei dem Gemeinderat um Genehmigung dieses Tausches und der Abtretung nach.

 

S. 75

Nach Beratung wird vom Gemeinderat

Beschlossen

die Personaländerung in der Ausübung der hiesigen Gemeindejagd nur dann zu genehmigen, wenn Leiser für die Restperiode 31 März 1922 an die Gemeindepflege 2 000 M bezahle, womit sich Leiser einverstanden erklärte.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
Sailer
Pfaudler

 

 

S. 76

Weidenstetten
Verhandelt den 29. Dezember 1920

Gemäß der Verfügung deß Ministeriums deß Innern u. der Finanzen, betreffend die Zuwachssteuer vom einkommensteuerfreien Mindesteinkommen vom 21 Dezember 1920, Staatsanzeiger Nr. 292,

Beschließt
der Gemeinderat:

  1. rückwirkend vom 1 April 1920 ab eine Zusatzsteuer vom nicht einkommensteuerfreien Mindesteinkommen, § 20 deß Einkommensteuergesetzes vom 29 März 1920, Reichsgesetzblatt S. 359, zu erheben,
  2. diesen Beschluß in der Gemeinde öffentlich bekannt zu machen,
  3. dem Finanzamt u. dem Oberamt Protokollauszug vorzulegen.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
Sailer
Pfaudler

 

 

S. 77

Weidenstetten
Verhandelt den 29. Dezember 1920

Auf ergangene Aufforderung meldeten sich nachgenannte hier wohnhafte u. verheiratete Männer, welche nach Art. 53, S. 354 der Gemeindeordnung sowie nach Art. 7, Abs. 1 – 9, S. 767 derselben Ordnung Anrecht auf Erteilung deß Bürgerrechts haben u. wünschen die Aufnahme. Gemeinden werden benachrichtigt.

  1. Striebel, Forstwart
  2. Melchior Dangel, Holzhauer
  3. Leonhardt Junginger, Holzhauer
  4. Jakob Glöckler, Söldner
  5. Jakob Hörsch, Eisenbahntaglöhner
  6. Johann Miller, Uhrmacher

Beschluß


den Gesuchstellern die Aufnahme in das Bürgerrecht zu erteilen mit der Bestimmung, daß dieselben die in Art. 7, Abs. 1 der Gemeindeordnung festgesetzte Gebühr von 2 M an die Gemeindekasse zu bezahlen haben.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
Sailer
Pfaudler