Gemeinderat Prottokoll für Weidenstetten
Band VIII
Weidenstetten
Verhandelt den 31. Januar 1897
Nach dem Gesetz vom 31. Mai 1891, Art. 10, hat der Bürgerausschuß aus seiner Mitte alle zwei Jahr den Obmann zu wählen. Nachdem nun am 22. Dezember des Jahres die ortentliche Wahl des Bürgerausschußes stattfand und am 6. Januar 1897 die Verpflichtung der neu, beziehungsweise wiedergewählten stattfand, wurde der Ortsvorsteher vom Bürgerausschuß beauftragt die Leitung der Wahl zu übernehmen. In der heutigen vom Bürgerausschuß besonders abgehaltenen Sitzung, wurde von denselben aus seiner Mitte durch geheime Abstimmung ein Obmann und ein Stellvertreter gewählt.
Es erhielten hinbei Stimmen:
- Martin Wörz als Obmann 5 Stimmen
- Jakob Kühnle als Stellvertreter 3 Stimmen
Der beauftragte Ortsvorsteher und Geschäftsleiter
Schultheiß Thierer
Bürgerausschuß
Obmann Martin Wörz
Jakob Kühnle
David Braun
Leonhardt Schleicher
Thomas Thierer
Jakob Ehret
Martin Duckeck
Weidenstetten
Verhandelt den 8. März 1897
Nach Re…. § 2 zur Gemeindepflegerechnung wurde der Gemeinderat aufgefordert, über die Obliegenheit der Viehschau, Bestimmungen zu treffen da die früher bestandene Viehschau schon seit Jahren nicht mehr vorgenommen wird.
Da jährliche Belohnung, mit zusammen im Betrage von 4 Mark in der Gemeindepflegrechnung noch in Ausgabe läuft, wird hiermit beschlossen, diesen Betrag in der Rechnung nicht mehr aufzuführen, sondern solchen aufzuheben.
Abschrift übergeben.
Gemeinderat
Schultheiß Thierer Braunmiller
Falch Schleicher
D. Schleicher
Weidenstetten
Verhandelt den 16. März 1897
Das königliche Bezirkssteueramt hat neue Gebäudekataster aufgestellt und erscheint hiermit als sehr vortheilhaft und wünschenswehrt, dass in die Ortsregistratur eine Abschrift deß Katasters (Vermessungsamt) der hiesigen Gemeinde kommen würde.
Es wird hiermit beschlossen, das königliche Bezirkssteueramt um eine Abschrift zu bitten und die Kosten hierfür, auf die Gemeindekasse zu übernehmen.
Gemeinderat
Schultheiß Thierer Uhl
Falch Schleicher
Braunmiller D. Schleicher
Weidenstetten
Verhandelt den 16. März 1897
Gemeindepfleger Schleicher hier, verwaltet die Pflegschaft der Barbara Glöckler nicht mehr, weil sich dieselbe durch Tod aufgelöset habe. Dagegen hat er die Pflegschaft deß Johannes und Johann Martin Wörz in Verwaltung übernommen, was vom Gemeinderat zugelassen worden ist.
Beschluß: Hiervon dem königlichen Oberamt Ulm Anzeige zu erstatten.
Abschrift übergeben.
Gemeinderat
Schultheiß Thierer Schleicher
Falch Uhl
Braunmiller D. Schleicher
Weidenstetten
Verhandelt den 16. März 1897
Nach der Ministerialverfügung der Justiz des Inneren und der Finanzen vom 1. August 1894 sollen die bei der alle 3 Jahre vorzunehmenden Untersuchung der Ortsmarken sich zeigenden Mängel an den Vermarkungszeichen, durch den Katastergeometer gehoben werden.
Und es wurde nun beschlossen, die Kosten der Neubestimmung verlohrengegangener Marksteine, die Güterbesitzer zu übernehmen haben.
Abschrift übergeben.
Gemeinderat
Schultheiß Thierer Schleicher
Falch Uhl
Braunmiller D. Schleicher
Weidenstetten
Verhandelt den 20. Mai 1897
Nachdem durch Oberfeuerschauer Buchwald aus Ulm, welchem die Untersuchung der Blitzableiter, der öffentlichen Gelände, wie Kirche und Schulhaus übertragen ist, im Herbst 1876.
Festgestellt wurde, dass der Blitzableiter deß Kirchthurms nicht mehr Leitungsfähig ist, so wurde von demselben angeordnet, dass die alte, aus Eisenstäben bestehente Leitung zu entfernen sei und durch eine neue Leitung aus Kupferdraht solche zu ersetzen sei.
Das königliche Oberamt Ulm hat die Herstellung, durch einen Kupferdraht befohlen, welches Geschäft durch einen Schieferdecker zu besorgen sei.
Schieferdecker Fuhr aus Ulm wurde mit dem Geschäft beauftragt. Die Herstellung der Leitung wurde im Monat April, Anfang Mai besorgt.
Da die bürgerliche Gemeinde die Hälfte der Baukosten an dem Kirchthurm zu tragen hat, wurde von den bürgerlichen Collegien beschlossen, die Hälfte der Kostenneuherstellung deß Blitzableiter und Reparatur deß Thurmes auf die Gemeindekasse zu übernehmen.
Gemeinderat Bürgerausschuß
Schultheiß Thierer Obmann Wörz
Falch J. Kühnle
Braunmiller Braun
Uhl Dukeck
Schleicher Thierer
D. Schleicher Ehret
Schleicher
Weidenstetten
Verhandelt den 5. Juni 1897
Nachdem die große Eisenbahnversammlung in Weidenstetten, am 4. April 1897 sich entscheiden, für die Erbauung einer Albbahn von Beimerstetten oder Westerstetten vor Altheim und Gerstetten entschieden und im allgemeinen die Bereitwilligkeit ausgesprochen worden ist, seitens der Gemeinde die Kosten für die Vorarbeiten und die Grunderwerbung zu tragen minderte, nachdem die Kosten der Vorarbeiten durch die Bewilligung von 5000 Mark, seitens der Amtsversammlung gedeckt sind. Mit den bürgerlichen Collegien über die Veranlagung der Grunderwerbskosten verhandelt – trotzdem verschiedene bedenken, bezüglich der Größe des Betrags, bei Durchschneidung der Güter, der Lage des Bahnhofs und so weiter zum Vortrag gebracht werden, können sich die bürgerlichen Collegien nach den Vorträgen des Herrn Hehret, Dr. Waiker und Bauersp?… Braun, der Ansicht nicht verschließen, daß die Vorteile der Gewinnung einer Bahnverbindung alle Bedenken überwiegen und der gegenwärtige Moment erfaßt werden müsse, um zu einer Bahn zu gelangen, während ein Versäumniß leicht die Erbauung einer Bahn und die bezeichnete Richtung für lange Zeit, wenn nicht für immer unmöglich machen würde.
Der Vorsitzende legt diese Verhältnisse in den mutmaßlichen Zug der Linie, über den Vortrag noch eingehend auseinander. Hierauf beschließen die bürgerlichen Collegien einstimmig:
Wir wollen hiermit aussprechen, dass wir bereit sind, die Erbauung der genannten Bahn mit allen Mitteln zu unterstützen und genehmigen den unserer Gemeinde an den Grunderwerbskosten nach den allgemein festgestellten ..?…maßstab treffenden Anteil.
Gemeinderat Bürgerausschuß
Schultheiß Thierer Obmann Wörz
Falch J. Kühnle
Braunmiller Braun
Uhl Dukeck
Schleicher Thierer
D. Schleicher Ehret
Schleicher
Weidenstetten
Verhandelt den 9. Juni 1897
Anläßlich des am 3. Februar 1897 hier verstorbenen Bauern Joh. Jakob Hauff wird für dessen münderjährigen Kinder Nahmens
- Ursula Hauff geboren 8. März 1889
- Joh. Jakob Hauff geboren den 13 Januar 1892
als Pfleger aufgestellt der Bierbrauer Matthias Hauff von Großeißlingen und vorschriftsmäßig verpflichtet. Auch wurde demselben eine Pflegervorschrift zugestellt.
Die Annahme: M. Hauff
Genehmigt
Waisengericht Gemeinderat
Schultheiß Thierer D. Schleicher
Falch
Braunmiller
Schleicher
Weidenstetten
Verhandelt den 3. Juli 1897
Auf Veranlassung des königlichen Gerichtsnotaramts Ulm, wird anläßlich der in Ulm verstorbenen (Name), geborene (Name), Wittwe deß verstorbenen Söldner (Name) von hier, für den mit unbekanntem Aufenthalt in Amerika abwesenden Enkelsohn (Name), geboren am 30. November 1873, als Abwesenheitspfleger aufgestellt. Der Bauer Jakob Uhl auf dem Römerhof, für das demselben an Stelle seines verstorbenen Vaters (Name) gewesenen Bauern in Schechstetten anfallendem Vermögen, Uhl wollte vom Schultheißenamt Söflingen verpflichtet werden.
Gemeinderat
Schultheiß Thierer
Falch
Uhl
Schleicher
D. Schleicher
Weidenstetten
Verhandelt den 16. Juli 1897
Am heutigen wurden die Beschlüsse der Amtsversammlung vom 17 Mai des Jahres die bürgerlichen Collegien nach ihren ganzen Inhalt nach Vorschrift des §76 des Verwaltungs Edikts gemäß, wörtlich vorgelesen.
Gemeinderat Bürgerausschuß
Schultheiß Thierer Obmann Wörz
Falch Kühnle
Braunmiller Thierer
Uhl Ehret
Schleicher Dukek
D. Schleicher
Weidenstetten
Verhandelt den 16. Juli 1897
Anläßlich des am 24. & 25. Juli des Jahres in Ulm stattfindenten Feuerwehrfestes, und zugleich 50. Jubiläum der Ulmer Feuerwehr, hat die hiesige Feuerwehr auch Einladung erhalten.
Der Commantant der hiesigen Feuerwehr hat bei den bürgerlichen Collegien darum nachgesucht, es möchte der Feuerwehr eine bescheidene Reiseentschädigung aus der Gemeindekasse gewährt werden in Anbetracht dieses Gesuchs, und dass das Fest in der Oberamtsstadt abgehalten wird, wird beschlossen, der eingekleideten Mannschaft und den Führerer der weiteren Abteilungen, der hiesigen Feuerwehr, welche an dem fraglichen Fest teilnehmen, aus der Gemeindekasse einen Reisebeitrag von je, pro Mann von 2 Mark 50 Pfennig zu erwilligen.
Gemeinderat Bürgerausschuß
Schultheiß Thierer Obmann Wörz
Falch Kühnle
Braunmiller Thierer
Uhl Ehret
Schleicher Dukek
D. Schleicher
Weidenstetten
Verhandelt den 16. Juli 1897
Zufolge Mitteilung des Vorstands des Landwirtschaftlichen Bezierksvereins Ulm Herrn Oberregierungsrat Schmidlin beabsichtigt der Verein in der 2. Hälfte deß Monats August im Simmenthal eine Aufkauf von Orginalfarren vorzunehmen.
Die Anschaffung eines solchen für den hiesigen Farrenstall wird von Herrn Oberregierungsrat aufs wärmste empfohlen. Es wird nun einstimmig beschlossen, nach dem Einkauf der Tiere, bei der Versteigerung einen solchen Zuchtfarren für den hiesigen Farrenstall zu erwerben, unter der vertragsmäßigen Bedingung, dass der Farrenhalter an dem Ankaufspreiß die ersten 300 Mark ganz und an den Mehrkosten noch 25% hiervon zu bezahlen habe, dass der weitere Ankaufsbetrag aus der Gemeindekasse zugeschossen werde.
Gemeinderat Bürgerausschuß
Schultheiß Thierer Obmann Wörz
Falch Kühnle
Braunmiller Thierer
Uhl Ehret
Schleicher Dukek
D. Schleicher
Weidenstetten
Verhandelt den 16. Juli 1897
Der Straßenknecht Jakob Gröner von hier, welcher infolge eines Rückenmark-leid aus den Geschäften teilweise nicht mehr vorstehen kann, hat bei der Infalititäts- und Altersversicherung ein Gesuch um Verwilligung einer Invalidenrente einreichen lassen.
Der Vorstand hat das Gesuch dem königlichen Oberamt Ulm mit dem bemerken zugesandt, dass noch 40 Beiträge nachzuholen seien. Das königliche Oberamt hat die Akten hierhergesand mit dem bemerken, dass in die laufende Quittungskarte diese 40 Beitrags-Marken einzukleben seien, und zwar auf Kosten der Gemeinde.
Es wird nun beschlossen diese 40 Beitrags-Marken a` 20 Pfennig, die Kosten im Betrage von zusammen 8 Mark auf die Gemeindekasse zu übernehmen.
Gemeinderat Bürgerausschuß
Schultheiß Thierer Obmann Wörz
Falch Kühnle
Braunmiller Thierer
Uhl Ehret
Schleicher Dukek
D. Schleicher
Weidenstetten
Verhandelt den 16. Juli 1897
Die der hiesigen Gemeinde im Eigenthum zustehende Schafwaide, deren Pachtzeit auf Martini deß Jahres abläuft, wäre auf diesen Termin aufs Neue wieder zu verpachten.
Der bisherige Waidepächter Matthäus Bosch hier, hat bei den bürgerlichen Collegien darum nachgesucht, es möchte ihm die hiesige Schafwaide wieder auf ein weiteres Jahr überlassen werden, bittet aber zugleich um Reduzierung des Pachtgeldes von 1000 Mark auf 800 Mark, weil die Wollpreise in diesem Jahr im Verhältnis der vergangenen Jahre sehr empfindlich gefallen seien.
Die Collegien konnten nach längerer Beratung, zu dem einstimmigen Beschluß, dass die Vergebung unter der Hand bei einem Minderangebot nicht angängig sei, obwohl jedem Collegen bekannt sei, dass die Wollpreise zurückgegangen seihen. Dem Bosch wurde nahe gelegt, wenn er den Preiß wie für das laufende Jahr biete mit 1000 Mark, solche ihm unter der Hand zugeschlagen werden, wozu er sich nach zögern bereit erklärte.
Anerkannt: Matthias Bosch
Gemeinderat Bürgerausschuß
Schultheiß Thierer Obmann Wörz
Falch Kühnle
Braunmiller Thierer
Uhl Ehret
Schleicher Dukek
D. Schleicher
Weidenstetten
Verhandelt den 23. September 1897
Anläßlich deß am 30. Mai 1897 hier gestorbenen Söldner und Zimmermanns Joh. Jakob Wittlinger von hier, wird für dessen münderjährigen Kinder, Nahmens:
- Anna Wittlinger geboren den 1. März 1896
- Maria Wittlinger geboren den 26. März 1897.
Als Pfleger aufgestellt der Söldner Jakob Kühnle von hier, und vorschriftsmäßig verpflichtet.
Auch wurde demselben eine Pflegevorschrift vorgestellt.
Die Annahme: Jakob Kühnle.
Waisengericht Genehmigt
Schultheiß Thierer Gemeinderat
Falch Braunmiller
Schleicher D. Schleicher
Weidenstetten
Verhandelt den 24. Oktober 1897
Nach einer Ministerialverfügung vom 17. September des Jahres soll am 1. Dezember1897 in Württemberg eine Viehzählung stattfinden.
Nach einem oberamtlichen Erlaß vom 12. Oktober ist hiezu eine Zählungskommission vom Gemeinderat aufzustellen, als solche wurde gewählt unter dem Vorsitz deß Amtsvorstands,
die Gemeinderäte:
David Schleicher
Georg Schleicher
Obmann Martin Wörz
Auch wurde beschlossen den hiesigen Ort mit Parzellen, in 3 Zählbezirke einzutheilen.
Als Zähler wurden die obigen 3 Komissiermitglieder aufgestellt.
Gemeinderat Bürgerausschuß
Schultheiß Thierer Kühnle
Falch Schleicher
Braunmiller Braun
Thierer
Dukek
Weidenstetten
Verhandelt den 31. Oktober 1897
Da der Gemeinde im Eigenthum zustehende Jagd, deren Pachtzeit auf 11. November des Jahres zu Ende geht, welche Schultheiß Thierer und Forstwart Dreher von hier, seit sechs Jahren gegen ein jährliches Pachtgeld von 100 Mark inne halten, ist aufs neue wieder zu verpachten.
Die beiden bisherigen Inhaber, suchen bei den Collegen darum auf, dass sie wieder genehmigt würden, die Jagd aufs weitere zu pachten, gegen die bisherige Pachtsumme, von jährlichen
100 Mark. In Abwesenheit des Ortsvorstehers wird von den Collegen hierüber beraten und beschlossen, da anzunehmen sei, das bei einem etwaigen, öffentlichen Aufstreich (Verhandlung unter der Hand) kaum ein höheres Pachtgeld erzielt würde, wohl aber sicher wäre, wenn solche in andere Hände käme, dieselbe zugrunde gerichtet würde.
Den bisherigen Inhabern solle unter der Hand, um den seitherigen jährlichem Betrag von 100 Mark, auf weitere 3 Jahre vom 11. November1897 bis 10. November 1900 zu übertragen.
Die Annahme:
Schultheiß
Forstwart
Abschrift übergeben.
Gemeinderat Bürgerausschuß
Schleicher Kühnle
Falch Schleicher
Braunmiller Braun
D. Schleicher Thierer
Dukek
Wörz
Weidenstetten
Verhandelt den 9. Dezember 1897
Für die beiden unehelichen Kinder der ledigen (Name) von hier,Nahmens:
- (Name) geboren den 1. Februar 1896
- (Name) geboren den 15. Februar 1895
wurde heute als Pfleger deren Großvater (Name) Taglöhner hier aufgestellt und vorschriftsmäßig verpflichtet.
(Name)
Gemeinderat und Waisengericht
Schultheiß Thierer, Falch, Braunmiller, Schleicher und D. Schleicher
Weidenstetten
Verhandelt den 9. Dezember 1897
Anläßlich des am 12. September 1897 hier verstorbenen Söldners und Weber Johann Georg Wachter, wird für dessen münderjährige Tochter, Nahmens Margareta Wachter, geboren den 2. März 1892, als Pfleger aufgestellt der Schreiner und Wirt Jakob Miller von hier, und vorschriftsmäßig verpflichtet – auch demselben eine Pflegevorschrift zugestellt.
Jakob Miller
Schreiner und Wirt
Gemeinderat und Waisengericht
Schultheiß Thierer, Falch, Braunmiller, Schleicher, D. Schleicher
Weidenstetten
Verhandelt den 12. Dezember 1897
Am heutigen wurden die Beschlüsse der Amtsverhandlung vom 29. November deß Jahres, den bürgerlichen Collegen nach ihrem ganzen Inhalt nach Vorschrift des § 76, deß Verwaltungs Edikt
gemäß, wörtlich vorgelesen.
Gemeinderat Bürgerausschuß
Schleicher Wörz
Schultheiß Thierer Kühnle
Falch Schleicher
Braunmiller Braun
D. Schleicher Thierer
Dukek
Weidenstetten
Gesehen den 6. Januar 1898
Mit dem Ablauf des Jahres 1897 ging die Wahlperiode zweier Gemeinderatsmitglieder zu Ende.
Es waren dies:
- David Falch
- Joh. Jakob Hauff, derselbe ist am 3. Februar 1897 mit Tod abgegangen.
Eine Neuwahl fand am 15. Dezember 1897 statt.
Bei derselben haben von 128 Wahlberechtigten, 103 abgestimmt.
Nach den Wahlzetteln, haben hierbei die meisten Stimmen erhalten:
- Johannes Falch, Zimmermann (54)
- Jakob Kühnle, Söldner (49)
da die beider genannten miteinander verschwägert sind, so ist die Wahl deß Jakob Kühnle nach § 6 deß Verwaltungs Edikts ungültig.
Als nächster in der Stimmenzahl mit 35 Stimmen, tritt der bisherige Gemeinderat Falch.
Das Wahlergebniß wurde in der Gemeinde am 15. Dezember 1897 öffentlich bekannt gemacht.
Da gegen diese Wahl, während der gesetzlichen Frist, eine Einsprache nicht erhoben wurde, bestätigt in heutiger Sitzung, Beeidigt anerkannt die Gewählten:
Joh. Falch
Falch
Gemeinderat
Schultheiß Thierer
Braunmiller
D. Schleicher
Weidenstetten
Verhandelt den 24. Februar 1898
Bei Umwandlung der Gulden in Markwährung im Jahr 1876 wurde die Commonordnungsmäßige (allgemein bzw. gebräuchlich ordnungsmäßige) Gebühr für Marksteine von 6 ? auf 20 ? erhöht.
Es wurde jedoch unterlassen für diese Erhöhung, höhere Genehmigung einzuholen.
Es wird nun beschlossen:
- Für das setzen eines neuen Marksteines, statt früher 6 ? nunmehr 20 ? von den jeweiligen Grundeigenthümer zu erheben, deßgleichen für einen alten aufzurichten satt 3 ? nunmehr 10 ?
- Dieser Betrag soll wie bisher in die Gemeindekasse fließen und eventuell als Kaufpreis für den von der Gemeinde abgegebenen neuen Markstein in sich begreifen.
- Eine weitere Vergütung für gelieferte Marksteine zur Gemeindekasse soll nicht erhoben werden.
- Jeder Grundeigenthümer soll verpflichtet sein, Marksteine im Bedarfsfall von der Gemeinde zu beziehen, welche solche auf Lager vorrätig hält.
- Das Untergangsgericht, welches den Marktsteinsatz vornimmt, soll wie seither die Belohnung
aus der Gemeindekasse beziehen, und zwar pro Tag, das regulativmäßige Taggeld eines Gemeinderats, mit 3 Mark.
- Um Genehmigung vorstehenden Beschlußes zu bitten.
Gemeinderat Bürgerausschuß
Schleicher Wörz
Schultheiß Thierer Kühnle
Falch Schleicher
Braunmiller Dukek
D. Schleicher Thierer
J. Falch
Königliches Oberamt, eine Abschrift übergeben am 25. Februar 1898
Weidenstetten
Geschehen den 24. Februar 1898
Mit dem Ablauf des Jahres 1897 ist die dreijährige Wahlperiode, deß nach § 15 der Ministerrealverfügung vom 13. November 1891 bestehenten Gesetzes des Kirchen – und Schulwesen betreffend die Ortsschulratsmitglieder, abgelaufen.
Die austretenden Mitglieder sind:
- David Falch
- David Schleicher
Es sind daher wieder zwei Mitglieder in die Ortsschulbehörde zu wählen, und zwar auf die Jahre 1898, 1899, 1900.
Die Wahl fand heute statt. Nach geheimer Abstimmung erhielten die meisten Stimmen:
- David Schleicher 9 Stimmen
- David Falch 7 Stimmen
- Georg Schleicher 2 Stimmen
- Martin Wörz 1 Stimmen
- M. Braunmiller 1 Stimmen
Somit ist David Schleicher und David Falch gewählt.
Bürgerausschuß Gemeinderat
Wörz Schultheiß Thierer
Kühnle Falch
Schleicher Braunmiller
Thierer Schleicher
Duckek D. Schleicher
J. Falch
Dem königlichen Oberamt Ulm am 25. Februar 1898 eine Abschrift übergeben.
Weidenstetten
Verhandelt den 13. März 1898
Anstelle deß am 27. Januar 1898 gestorbenen Gemeinderats und Felduntergänger Johannes Uhl, welcher die Stelle eines Fleischschauers und Bauschau Stellvertreters begleitet, ist wieder ein Mitglied zu wählen.
Die Wahl fand heute statt. Es erhielten hierbei Stimmen:
- Als Fleischschauer und Untergänger, David Schleicher (5 Stimmen).
Schleicher wurde in gleicher Sitzung beeidigt.
- Als Bauschaustellvertreter, David Schleicher (3 Stimmen).
Bürgerausschuß Gemeinderat
Wörz Schultheiß Thierer
Kühnle Falch
Schleicher Braunmiller
Thierer Schleicher
Duckek J. Falch
Braun
Ehret
Der Gemeindepflege Abschrift übergeben.
Weidenstetten
Geschehen den 13. März 1898
Nach dem Gesetz vom 21. Mai 1891, Artikel 29, Regelblattseite 114, 115, ist alle drei Jahre eine Neuwahl deß Amtsversammlungsdeputierten vorzunehmen.
Die Wahlperiode des bisherigen Amtsversammlungsdeputierten Schultheiß Thierer, lauft mit dem 31. März 1898 ab.
Es ist daher wieder ein Mitglied in die Amtsversammlung zu wählen, auf die Dauer vom 1. April 1898-1901.
Die Wahl fand heute in gemeinschaftlicher Sitzung, durch geheimer Abstimmung statt.
Es erhielten hierbei Stimmen: Schultheiß Thierer (12). Derselbe nimmt die Wahl an.
Königlichem Oberamt Abschrift übergeben.
Bürgerausschuß Gemeinderat
Wörz D. Schleicher
Kühnle Falch
Schleicher Braunmiller
Thierer Schleicher
Duckek J. Falch
Braun
Ehret
Weidenstetten
Verhandelt den 13. März 1898
Zufolge Ministerialerlasses vom 5. Februar 1897 Amtsblatt Seite 55-61 und Wiederholung im Amtsblatt von 1898 Seite 57.
Betreffend die Bekämpfung der Räude, sowie der Maul und Klauenseuche unter den Schafbeständen wird hiermit beschlossen, die in den letzten Jahren von Distriktstierarzt Feuerstein in Lonsee hier genommenen Schafschau, nunmehr dem jeweiligen Oberamtstierarzt zu übertragen, jedoch mit der Bedingung, dass größere Kosten, wie seither nicht entstehen dürfen.
Bürgerausschuß Gemeinderat
Wörz Schultheiß Thierer
Kühnle Falch
Schleicher Braunmiller
Thierer Schleicher
Duckek J. Falch
Braun D. Schleicher
Ehret
Weidenstetten
Verhandelt den 16. März 1898
vor dem Gemeinderat
Auf das vom 27. Januar des Jahres erfolgte Ableben des Johannes Uhl, Bauer von hier, wird heute für die beiden minderjährigen Kinder Johann Georg Uhl, geboren den 22. August 1877, Maria Magdalena Uhl, geboren den 29. Mai 1884, als Pfleger aufgestellt Johann Georg Meier, Bauer hier, und gemäß der Verfügung des königlichen Justizministeriums vom 1. Dezember 1884 verpflichtet.
Zur Beurkundung
Gemeinderat
Schultheiß Thierer
Falch
Braunmiller
Schleicher
Weidenstetten
Oberamt Ulm
Verhandelt den 29. März 1898
Im Jahr 1896 wurde von den bürgerlichen Collegen, an sämtliche Gläubiger das Ansuchen gestellt, dass von je dem nächsten Zinstermin ab, für sämtliche Pasivkapitalien von Seiten der Gemeinde statt bisherigen 4% nur noch auf 3 ½ % bezahlt werde, widerigenfalls die Kapitalien zur Heimzahlung gekündigt seien.
Der Gläubiger Wundarzt Seifert hat hierauf sein Kapital mit 5000 Mark gekündigt.
Es wurde beschlossen, zur Deckung dieser Summe ein neues Pasivkapital aufzunehmen.
Gerenter Thomas Rühle in Langenau hat an die Gemeindepflege vorstehende 5000 Mark am 1. Juli abgegeben.
Abschrift zur Rechnung übergeben.
Gemeinderat
Schultheiß Thierer J. Falch
Falch D. Schleicher
Braunmiller Schleicher
Weidenstetten
Verhandelt den 25. April 1898
Nach einem Erlaß des königlichen Gemeinschaftsoberamts in Schulsachen vom 27. Januar des Jahres, hat das königliche evangelische Konsistorium vom 21./25. Januar des Jahres, zu den Kosten der Arbeitsschule einen Staatsbeitrag von 8 Mark verwilligt.
Dieselbe Behörde hat jedoch verfügt, dass Fortreichung eines Staatsbeitrags in künftigen Jahren, davon abhängig sei, die Belohnung der Arbeitslehrerin auf mindestens 30 Mark zu erhöhen.
In Anbetracht vorstehenden Verfügung wird von den bürgerlichen Collegen oft auch Ortsschulbehörde beschlossen, die bisherige Belohnung der Arbeitslehrerin von 20 Mark auf 30 Mark zu erhöhen, jedoch mit dem Wunsche auch in künftigen Jahren einen angemessenen Staatsbeitrag hinzu zu erhalten.
Bürgerausschuß Gemeinderat
Obmann Wörz Schultheiß Thierer
Kühnle Falch
Braun Braunmiller
Thierer Schleicher
Duckek D. Schleicher
Falch
Dem königlichen Gemeinschaftsoberamt und Gemeindepflege Abschrift übergeben.
Weidenstetten
Verhandelt den 5. Mai 1898
Zu der am 16. Juni des Jahres vorzunehmenden Reichstagswahl hat der Gemeinderat nach einem Erlaß des königlichen Oberamts vom 29. April des Jahres, einen Wahlvorsteher und einen Stellvertreter zu bestimmen.
Als solche wurden heute vom Gemeinderat aufgestellt.
- Schultheiß Thierer als Wahlvorsteher
- Gemeindepfleger Schleicher als Stellvertreter
Die Annahme:
Schultheiß Thierer
Gemeindepfleger Schleicher
Gemeinderat
Falch D. Schleicher
Braunmiller J. Falch
Abschrift dem königlichen Oberamt eingesandt.
Weidenstetten
Verhandelt den 23. Juni 1898
vor dem Gemeinderat
Auf das Ableben des am 18. Mai des Jahres verstorbenen zensinierten Schullehrer Carl Molt hier, wird heute für den minderjährigen Sohn Eugen Molt geboren den 24. Oktober 1878 als Pfleger aufgestellt.
Der Tellegrafensäkretär Gottlieb Molt aus Ulm, wird vorschriftsmäßig verpflichtet.
Gemeinderat
Schultheiß Thierer
Falch
Braunmiller
Weidenstetten
Verhandelt den 25. Juli 1898
Die der hiesigen Gemeinde im Eigenthum zustehende Schafweide, deren Pachtzeit auf Martini des Jahres abläuft, wäre vom genannten Tage ab, auf neu wieder zu verpachten.
Der bisherige Pächter Matthias Bosch, Bauer von hier, hat den bürgerlichen Collegen mitgeteilt, dass es für die hiesige Weide, das bisherige Weidegeld von jährlich 1000 Mark biete, wenn solche ihm unter der Hand zugeschlagen werde.
Nach längerer Berechnung wird von den bürgerlichen Collegien beschlossen:
Die hiesige Schafweide dem bisherigen Inhaber Matthias Bosch, Bauer von hier, für die gebotene Summe von jährlich 1000 Mark und zwar vom 11. November1898 bis 10. November1899 unter den seitherigen Bedingungen, welche dem Auszug besonders beigefügt werden zugeschlagen.
Die Annahme: Matthias Bosch
Der Gemeindepflege Abschrift übergeben.
Bürgerausschuß Gemeinderat
Obmann Wörz Schultheiß Thierer
Kühnle Falch
Braun Braunmiller
Thierer Schleicher
Duckek D. Schleicher
Ehret J. Falch
Schleicher
Weidenstetten
Verhandelt den 5. August 1898
Bei heutiger Rechnungsabhör wird die, bei der letzten Gemeindevissitation beanstandete Engräumigkeit deß Friedhofs und die Möglichkeit einer Vergrößerung deselben auf der Südlagenseite besprochen.
Von den bürgerlichen Collegen wird einstimmig beschlossen durch den Gerenter Späth,
die in betracht kommende Fläche vermessen zu lassen und auf derselben drei Probelöcher zur Feststellung der Bodenbeschaffenheit herstellen zu lassen.
Bürgerausschuß Gemeinderat
Obmann Wörz Schultheiß Thierer
Kühnle Falch
Braun Braunmiller
Thierer Schleicher
Duckek D. Schleicher
Ehret J. Falch
Schleicher
Weidenstetten
Verhandelt den 28. August 1898
Am heutigen wurden die Beschlüsse der Amtsversammlung vom 27. Juli des Jahres den bürgerlichen Collegen nach ihrem ganzen Inhalt, nach Vorschrift deß § 76 deß Verwaltungs-Edikts
gemäß wörtlich vorgelesen.
Bürgerausschuß Gemeinderat
Obmann Wörz Schultheiß Thierer
Kühnle Falch
Braun Braunmiller
Thierer Schleicher
Duckek D. Schleicher
Ehret J. Falch
Schleicher
Weidenstetten
Verhandelt den 25. September 1898
Schullehrer Brecht hier, welcher infolge eindringens von Grundwasser den Keller im Schulhaus nicht benützen kann, deßhalb sein Getränk in einem Nachbarkeller aufzubewahren genötigt ist,
und für solchen eine Einrichte bezahlen muß sucht darum nach es möchte ihm eine Entschädigung aus der Gemeindekasse verwilligt werden.
Es wird nun beschlossen, demselben den Betrag von 5 Mark aus der Gemeindekasse zu verwilligen.
Bürgerausschuß Gemeinderat
Obmann Wörz Schultheiß Thierer
Kühnle Falch
Ehret Braunmiller
Thierer Schleicher
Schleicher D. Schleicher
J. Falch
Der Gemeindepflege Abschrift übergeben.
Weidenstetten
Verhandelt den 25. September 1898
In Gemäßheit der Gesetze über die Farrenhaltung vom 16. Juni 1882 und 24. Mai 1897 und der Vollzugsverfügung dazu vom 1. Dezember 1897, sind die zur Nachzucht erforderlichen Farren von der Gemeinde anzukaufen und zu verkaufen und gegen ein entsprechend Futtergeld unterzubringen.
Nachdem auf 31. März 1898 in hiesiger Gemeinde der bisherige Farrenhaltungsvertrag abgelaufen war, ein Musterformular abermals nicht vorhanden war, behielt der bisherige Farrenhalter Schultheiß Thierer solche vorerst zu endgültigen Verpachtung, welche am 8. Juni und 28. Juli des Jahres vorgenommen wurde.
Da nun wegen Unbrauchbarkeit eines bisherigen Zuchtfarren, ein junger Zuchtfarren zu erwerben ist, wird hiermit beschlossen auf dem am Donnerstag den 29. September des Jahres in Langenau stattfindenden Farrenmarkt ein solches Tier dem Simmenthalerschlag angehörig, auf Kosten der Gemeinde zu erwerben.
Als Kaufkommission aufzustellen
- Gemeinderat Braunmiller
- Bürgerausschussmitglied Thomas Thierer
denselben ein Taggeld von 5 Mark zu verwilligen.
Bürgerausschuß Gemeinderat
Obmann Wörz Schultheiß Thierer
Kühnle Falch
Ehret Braunmiller
Thierer Schleicher
Schleicher D. Schleicher
J. Falch
Weidenstetten
Verhandelt den 25. September 1898
Für das uneheliche Kind der ledigen (Name), von hier, (Name) geboren den 19. März 1892 wird heute vom Gemeinderat als Pfleger aufgestellt, der Großvater des Kindes (Name) Schreiner hier, und vorschriftsmäßig verpflichtet. Auch wurde demselben eine Pflegevorschrift zugestellt. Derselbe wird zur Prozessführung gegen den natürlichen Vater (Name) von Holzkirch, wegen Bezahlung von Alimenten ermächtigt.
Die Annahme: (Name)
Gemeinderat
Schultheiß Thierer
Falch
Braunmiller
D. Schleicher
Schleicher
J. Falch
Weidenstetten
Verhandelt den 25. September 1898
Dem Bauer Michael Bosch von hier, wurde in der Nacht 19.-20. Juni des Jahres seine Scheuer von böswilliger Hand in Brand gesteckt. Zur Unterbringung seiner Heuernte, welche unmittelbar bevorstand, wurden demselben die Gemeindescheuer zur Verfügung gestellt, da solche jedes Jahr zur öffentlichen Verpachtung kommt, im vorangegangenen Jahr 1897 ein Pachtgeld von 62,20 Mark betrug.
Im Jahr 1898 in den einzelnen Theilen noch nicht zur Verpachtung kam, wird von den bürgerlichen Kollegen beschlossen, dem Bosch als Brandgeschenk, solche für das laufende Etat Jahr unentgeltlich zu überlassen, und das pro Martini 1998 der Gemeindekasse zufliesende Pachtgeld im Abgang zu dekretieren.
Der Gemeindepflege Abschrift übergeben.
Bürgerausschuß Gemeinderat
Braun Schultheiß Thierer
Kühnle Falch
Ehret Braunmiller
Thierer Schleicher
Schleicher D. Schleicher
Duckek J. Falch
Weidenstetten
Verhandelt den 25. September 1898
Das königliche Oberamt Ulm, hat mit Erlaß vom 28. Juni 1898 Amtsblatt Nummer 149, die Anfertigung von Abschriften der Ergänzusbrouillons (erster schriftlicher Entwurf, Skizze) dringend empfohlen, weil solche durch den vielfachen Gebrauch bei Vermessungen sehr beschädigt und deshalb mit der Zeit gänzlich unbrauchbar werden. Es wird hiermit beschlossen dem Katastergeometer Späth in Leutzheim mit der Anfertigung der Brouilons von Weidenstetten und Schechstetten zu beauftragen.
Bürgerausschuß Gemeinderat
Braun Schultheiß Thierer
Kühnle Falch
Ehret Braunmiller
Duckek Schleicher
Schleicher D. Schleicher
J. Falch
Weidenstetten
Verhandelt den 13. November 1898
Das königliche Pfarramt hier, hat bei dem Gemeinderat darum nachgesucht, es möchte gestattet werden über den Winter statt der Betstunden im Schuleckel Bibelstunden zu halten und zur Heitzung deß Schulzimmer von dem Schulholz gegen Entschädigung an die Gemeindekasse zu genehmigen.
Es wird beschlossen
1, das Gesuch zu genehmigen
2, als Entschädigung, für Holz 4 Mark von der Kirchenpflege anzusprechen.
Gemeindekasse und Kirchenpflege Abschrift übergeben.
(Aufgehoben)
Gemeinderat
Schultheiß Thierer D. Schleicher
Falch Braunmiller
J. Falch Schleicher
Weidenstetten
Verhandelt den 13. November 1898
Die Ortsschulbehörde hat an den Gemeinderat die Bitte gerichtet, er möchte der Schulfondpflege, welche ihren Zahlungen infolge Geldmangels nicht mehr auskommen kann, aus Mitteln der Gemeinde ein Beitrag von 10 Mark verwilligt werden.
Es wird beschlossen der Schulfondpflege den erbetenen Betrag mit 10 Mark aus der Gemeindekasse zur Ausbezahlung zu genehmigen.
Gemeindepfleger und Schulfondpfleger
Abschrift übergeben.
Gemeinderat
Schultheiß Thierer Schleicher
Falch D. Schleicher
Braunmiller Falch
Weidenstetten
Verhandelt den 29. November 1898
Mit dem Ablauf deß Jahres 1898 läuft die Wahlperiode, der durch die Amtsversammlung vom 18. Mai 1896 beschlossen und von dem Gemeinderat zu Sachverständigung zur Abschätzung von Viehseuchenschaden gewählten Personen, ab. Die bisherigen Schätzer waren Schultheiß Thierer und Gemeinderat Braunmiller.
Nach Erlaß deß königlichen Oberamts vom 17. November des Jahres ist eine Neuwahl von zwei Schätzern, für die Jahre 1899, 1900 und 1901 nothwendig geworden.
Als Schätzer wurde heute neben dem Ortsvorsteher vom Gemeinderat vorgeschlagen, der bisherige Schätzer Gemeinderat Braunmiller.
Dieselben erklären die Wahl anzunehmen.
- Schultheiß Thierer
- Braunmiller
Königliches Oberamt Auszug übergeben.
Gemeinderat
Schultheiß Thierer Schleicher
Falch D. Schleicher
J. Falch
Weidenstetten
Verhandelt den 9. Dezember 1898
In der Beschwerdesache verschiedener Bürger gegen die Hebamme (Name) wegen Nachlässigkeit in ihrem Beruf, wurde auf Grund der am 8. November des Jahres gegen dieselbe vorgenommene Untersuchung, durch das königliche Oberamtsphysigkat und eines oberamtlichen Beamten, heute das Ergebniß dieser Untersuchung den bürgerlichen Collegen vorgetragen.
Da von zahlreichen Bürgern die Aufstellung einer zweiten Hebamme gewünscht wird, wurde der Gegenstand in heutiger Sitzung zur Abstimmung gebracht.
Von dem Gemeinderat stimmten für Aufstellung einer zweiten Hebamme mit „ja“, 6 Mitglieder.
Vom Bürgerausschuß mit „ja“ 6 Mitglieder. Auf Grund dieser Abstimmung wird hiermit beschlossen, das königliche Oberamt und Oberamtsphysigkat, mit der Einleitung und Aufnahme einer Frauenperson in die Hebammenschule nach Stuttgart zu bekommen.
Dem königlichen Oberamt Abschrift übersandt.
Bürgerausschuß
Obmann Wörz Kühnle
Schleicher Thierer
Ehret Dukeck
Gemeinderat
Schultheiß Thierer Schleicher
Falch D. Schleicher
J. Falch
Weidenstetten
Verhandelt den 12. Dezember 1898
Anläßlich der am 11. September 1898 hier verstorbenen Barbara Groß geborene Köpf, gewesene Ehefrau deß Maurermeister Johann Georg Groß hier, wird für deren minderjährigen Kinder, Nahmens:
- Anna Maria, geboren den 28. November 1878
- Walburga, geboren den 6. Februar 1881
- Martin, geboren den 1. März 1895
heute als Pflege aufgestellt der Maurer Johann Georg Öchsle, da Öchsle früher als Pfleger verpflichtet worden ist, wird derselbe auf seine früheren Pflichten hingewiesen.
Die Annahme
Johann Georg Öchsle
Gemeinderat
Schultheiß Thierer Schleicher
Falch Braunmiller