GR-Protokolle 1907/1908

 

Weidenstetten
Verhandelt den 20. Januar 1907

Mit dem Ablauf deß Jahres 1906 ging die Wahldauer von vier Bürgerausschussmitgliedern zu Ende.

Die Austretenden sind:
1. Jakob Kühnle
2. Martin Duckeck
3. Bernhard Gerstenlauer
4. Christian Bückle

Am 22. Dezember 1906 fand eine Neuwahl statt, wobei die vier oben genannten wieder gewählt wurden. Da gegen diese Wahl eine Einsprache nicht erhoben wurde und sämtliche vier Mitglieder früher schon beeidigt, so wurden dieselben auf ihren abgelegten Eid hingewiesen.

Die Neugewählten
Kühnle
Duckeck
Gerstenlauer
Bückle

Bürgerausschuß
Ehret                                         Thierer                                     Gebhardt

Gemeinderat
Schultheiß Thierer                   Braunmiller                              Bosch                      Wörz
D. Schleicher                           Falch                                         Schleicher

 

 

Weidenstetten
Verhandelt den 20. Januar 1907

Nach dem Gesetz vom 21. Mai 1891, Artikel 10, hat der Bürgerausschuß alle 2 Jahre aus seiner Mitte einen Obmann und einen Stellvertreter zu wählen. Nachdem am 22. Dezember 1906 eine Neuwahl deß Bürgerausschusses stattgefunden hatte, und heute vereidigt, beziehungsweise, dieselben auf ihren früheren abgelegten Eid hingewiesen wurden, fand in heutiger Sitzung eine Neuwahl deß Obmanns und Stellvertreter statt, wobei der Ortsvorsteher die Wahlhandlung  auf Wunsch leitete.

Nach geheimer Abstimmung wurde gewählt
Als Obmann Jakob Kühnle                            mit 6 Stimmen
Als Stellvertreter Thomas Thierer                 mit 4 Stimmen

Die Neugewählten
Kühnle
Thierer

Bürgerausschuß
Gebhardt                                           Ehret                                        Bückle
Gerstenlauer                                     Duckeck

 

 

Weidenstetten
Verhandelt den 24. Februar 1907

Auf die Zuschrift deß königliche Oberamts vom 16. Februar 1907, betreffend die Errichtung eines Kraftwagenverkehrs zwischen Westerstetten und Weidenstetten nach Altheim, eventuell Fortsetzung, wird dieser Gegenstand heute von den bürgerlichen Collegen in Beratung  gezogen.

Die hiesige Gemeinde ist von dem Bahnhof Westerstetten als nächster 7 Kilometer entfernt, entbehrt der Wohltat einer Eisenbahn, nach Verlegung der jetzigen Verhältnisse kommen die bürgerlichen Collegen als Vertreter der Gemeinde zu dem einstimmigen Beschluß, das königliche Oberamt Ulm, als maßgebende Stelle zu bitten, es möge bei der zuständigen Behörde diesen Gegenstand befürwortend vertreten.

Gemeinderat
Schultheiß Thierer                        Braunmiller                             Schleicher                   Bosch
D. Schleicher                                 J. Falch                                    Wörz 

Bürgerausschuß
Obmann Kühnle                            Thierer                                      Ehret                         Bückle
Duckeck                                        Gebhardt                                   Gerstenlauer

Königlichem Oberamt Auszug eingesandt.

 

 

Weidenstetten
Verhandelt den 30. März 1907

Den Ortsweg Nummer 1 gegen Geislingen, welchen der verstorbene Wärter Jakob Grüner in Wart hatte, ist von der Wittwe gekündigt worden. Nach Ansicht deß Gemeinderates wäre es besser, wenn die Ortsstraßen in eigener Regie von der Gemeinde unterhalten würden. Es wurden desshalb die Ortsstraßen, Nummer 4 gegen Altheim, und Nummer 5 gegen Ulm, welche Polizeidiener Wörz in Wart hatte, zurückgenommen und in eigener Verwaltung übernommen.

Zweitens den Feldweg gegen Sinabronn, welchen Jakob Zimmermann in Wart hatte, wird demselben wegen Vernachlässigung abgenommen und somit an einen neuen Wärter vergeben wurden Das Wartgeld von 40 Mark wird desshalb an Zimmermann nicht ausbezahlt.

Der Gemeindepflege Auszug übergeben.

Gemeinderat
Schultheiß Thierer                        Braunmiller                             Schleicher                   Bosch
D. Schleicher                                J. Falch                                     Wörz

 

 

Weidenstetten
Verhandelt den 30. März 1907

Für den im August 1906 verkauften Gemeindefarren, war auf dem Langenauer Farrenmarkt im Herbst kein zustehender Zuchtfarre zu haben. Es wurde desshalb auf einen Originalfarren reflektiert, durch den Ausbruch der Maul- und Klauenseuche.

Im Oberland wurde der geplante Einkauf sistiert. Es wurde beschlossen, auf den 2. April 1907 in Langenau stattfindenden Frühjahrs – Farrenmarkt für die hiesige Gemeinde einen Zuchtfarren zu erwerben.

Gemeinderat
Schultheiß Thierer                        Braunmiller                             Schleicher                   Bosch
D. Schleicher J. Falch    Wörz

Der Gemeindepflege Auszug übergeben.

 

 

Weidenstetten
Verhandelt den 10. April 1907


Gemeinde Weidenstetten
Grenzbesichtigungsplan
Auf Grund deß § 34 der Ministerialverfügung vom 1. September 1899 und deß § 9 und 10 der Anweisung für die Felduntergänger vom 19. Januar 1895, wurde heute in Anwesenheit deß Bezirksgeometer, für das Jahr 1907 folgender Geschäftsplan aufgestellt.

Zur Besichtigung solle kommen, die Gewände am Neenstetter Weg, Gaierräcker, Pfaffenäcker, Truttelthäle und Schünelesberg, und zwar von Parzelle Nummer 249-437 auf Karte X und XV.

Bezirksgeometer
Steck

Am 27. April 1907 vom königlichen Oberamt Ulm genehmigt.

Dem königlichen Oberamt Ulm Auszug eingesandt.

Zur Beurkundung

Gemeinderat
Schultheiß Thierer                        Braunmiller                             Schleicher                   Bosch
D. Schleicher                                 J. Falch                                    Wörz

 

 

Weidenstetten
Verhandelt den 23. April 1907

Der Verbindungsweg zwischen Weidenstetten und Sinabronn, welchen Jakob Zimmermann in Wart hatte, demselben wegen Vernachlässigung abgenommen wurde. Auch wurde die Jahresbelohnung von 40 Mark nicht ausbezahlt an Zimmermann. Heute nach vorheriger öffentlicher Bekanntmachung in hiesigem Ort, an einen neuen Wärter vergeben wurde, unter der Bedingung, dass der Weg jederzeit gut abgeräumt und im Frühjahr und Herbst genügend beschottert werden muß. Für genannten Weg, würde für Leonhardt Preiß hier 50 Mark pro Jahr gefordert. Es wird beschlossen genannten Weg dem  Leonhardt Preiß für 50 Mark pro Jahr zu übergeben.

Die Annahme
Leonhardt Preiß

Leonhardt Preiß wurde nachträglich vom Ortsvorsteher verpflichtet.

Der Gemeindepflege Auszug gefertigt.

Gemeinderat
Schultheiß Thierer                        Braunmiller                             Schleicher                 
D. Schleicher                                Falch                                       Wörz

 

 

Weidenstetten
Verhandelt den 23. April 1907
Eingetragen den 23. April 1907

Der seitherige Fronvogt Martin Hensel hat diese Stelle, wegen Kränklichkeit gekündigt. Die Erledigung dieser Stelle wurde dem Gemeinderat zur Kenntniß gebracht. Die bisherige Belohnung betrug 40 Mark. In Anbetracht der gesteigerten Geschäftslust wurde vom Gemeinderat beschlossen, die Belohnung deß zukünftigen Frohnvogts auf 60 Mark pro Jahr festzusetzen, auch soll derselbe bei Taglohnarbeiten, die Gebühr eines Frohnarbeiters erhalten.

Es wurde eine schriftliche Wahl vorgenommen, wobei Gemeinderat Falch die meisten Stimmen erhielt.

Die Annahme der Wahl
Joh. Falch

Zur Gemeindepflege Auszug gefertigt.

Gemeinderat
Schultheiß Thierer                        Braunmiller                             Schleicher                 
D. Schleicher                                Wörz

 

 

Weidenstetten
Verhandelt den 28. April 1907

Am heutigen wurden die Beschlüsse der Amtsversammlung vom 6. April 1907, den bürgerlichen Collegien, nach ihrem ganzen Inhalt, nach Vorschrift deß Verwaltungsedikts, gemäß § 76 wörtlich vorgelesen.

Bürgerausschuß
Obmann Kühnle                            Thierer                                      Ehret                    
Gebhardt                                        Gerstenlauer

Gemeinderat
Schultheiß Thierer                        Braunmiller                             Schleicher                 
D. Schleicher                                 Wörz                                      Falch

 

 

Weidenstetten
Verhandelt im März 1907
Eingetragen den 9. Mai 1907

Im Jahre 1904 wurde ein neuer Friedhof, außerhalb deß Orts, an der Altheimer Straße gelegen, angelegt.

Dieselbe wurde mit einem Holzzaun eingefriedigt. Diese Einfriedigung erschien für einen Friedhof etwas zu frei und offen. Es wurde desshalb beschlossen, innerhalb der Einfriedigung, einen lebendigen Hang anzupflanzen und zwar mit Thuja Lebensbaum und an den 4 Ecken, und an den Wegen, Zierbäume zu setzen.

Der Gemeindepflege Auszug übergeben.

Gemeinderat
Schultheiß Thierer                        Braunmiller                             Schleicher                   Bosch
D. Schleicher                                Falch                                       Wörz

  

 

Weidenstetten
Verhandelt den 15. Mai 1907

Nach einer Verfügung deß Ministeriums deß Inneren, vom 22. April 1907, soll im Lande Württemberg eine Berufs – und Betriebszählung am 12. Juni 1907 vorgenommen werden. Die Stelle deß Zählungsausschusses übernimmt der Gemeinderat, Der hiesige Ort samt Parzelle Schechstetten wird in 3 Zählbezirke eingeteilt.

Als Zähler werden aufgestellt
1. Gemeinderat Joh. Falch
2. Gemeinderat Martin Wörz
3. Gemeindepfleger Joh. Georg Schleicher

Dieselben nehmen die Wahl an.
Joh. Falch
Wörz
Schleicher

Dem königlichen Oberamt Auszug gesandt.

Gemeinderat
Schultheiß Thierer                        Braunmiller                             Schleicher                 

 

 

Weidenstetten
Verhandelt den 3. Juli 1907

Gemäß Artikel 26 und 27 der Bezirksordnung und der Feststellung deß Amtsversammlungsausschusses ohne oberamtlichen Erlasses vom 7. Juni 1907, hat die hiesige Gemeinde zur künftigen Amtsversammlung auf die Dauer von drei Kalenderjahren 1907-1910 einen Abgeordneten, sowie dessen Stellvertreter zu wählen.

Die Wahl wurde heute von den vereinigten Gemeindekollegien, mittelst geheimer Abstimmung vorgenommen und hierbei gewählt.

Ordentliches Mitglied Schultheiß Thierer                        mit 10 Stimmen
Stellvertreter Obmann Kühnle                                         mit   4 Stimmen

Das Ergebnis der Wahl ist in der Gemeinde am 4. Juli öffentlich bekannt gemacht worden und es sind Einsprachen hingegen nicht geltend gemacht worden. Zu der oberamtlichen Übersicht vom 7. Juni 1907 vorgeschlagenen Reihenfolge, für die Theilnahme, in welcher der hiesige Abgeordnete, beziehungsweise dessen Stellvertreter, mit Stimmrecht an der Amtsversammlung teilnimmt, erklären die bürgerlichen Collegien ihr Einverständnis.

Dem königlichen Oberamt Ulm, Auszug am 11. Juli eingesandt.

Bürgerausschuß
Obmann Kühnle                            Thierer                                      Ehret                    
Gebhardt                                       

Gemeinderat
Schultheiß Thierer                        Braunmiller                             Schleicher                   Bosch   
D. Schleicher                                Wörz                                       J. Falch

 

 

Weidenstetten
Verhandelt den 28. Juli 1907

Der auf das Ausbaufeld Bitzelhausen führende Feldweg, ist im Laufe der Jahre theils durch Holzabfuhr, theils durch Wasserablauf sehr heruntergekommen, so dass dieser Weg einer gründlichen Ausbesserung bedarf.

Es wird beschlossen, diesen Weg in gutem Stand herstellen zu lassen. Der Steinkörper soll im Wege deß Frohntaglohns beigeführt und eingesetzt werden. Das Kleingeschläg hierzu, wird im Ackerwege hergestellt.

Zur Gemeindepflege Auszug gefertigt.

Gemeinderat
Schultheiß Thierer                        Braunmiller                             Schleicher                   Bosch   
D. Schleicher                                Wörz                                        J. Falch

 

 

Weidenstetten
Verhandelt den 4. August 1907

Am 27. Juli deß Jahres ist Georg Honold, Anwalt in Schechstetten gestorben. Nach dem Gesetz vom 17. September 1853, Regierungsblatt Seite 389, Artikel 3, Absatz 3, hat der Gemeinderat, deß Mutterorts, den Anwalt, aus der Zahl, der in Schechstetten wohnenden Bürgern zu ernennen.

Bei der heute, von dem Gemeinderat, vorgenommenen schriftlichen, geheimen Wahl, erhielten Stimmen:

  1. Simon Honold 4 Stimmen
  2. David Winkelmann 1 Stimme
  3. Jakob Bosch 1 Stimme

Somit ist Simon Honold, als Anwalt gewählt.
Simon Honold

Königlichem Oberamt Ulm Auszug eingesandt.

Gemeinderat
Schultheiß Thierer                        Braunmiller                             Schleicher                   Bosch   
D. Schleicher                                Wörz                                       J. Falch

 

 

Weidenstetten
Verhandelt den 4. September 1907

Im Hinblick auf das Inkrafttreten der Gemeindeordnung am 1. Dezember 1907, betreffend der Neusetzung der Zahl der Gemeindemitglieder, nach Artikel 241, Absatz 1.

Das königliche Oberamt hat mit Schreiben vom 30. Juli letzten Jahres, die bürgerlichen Collegien zur Beschlußfassung hierüber aufgefordert.

Es wird festgestellt, dass die Verhältnisse in hiesiger Gemeinde einfach sind, wie auch der Entwicklungsgang derselben, eine Erweiterung deß Wirkungskreises deß Gemeinderats, in der Zukunft nicht erledigen wird.

Da die Bevölkerungszahl nur unbedeutenden Schwankungen unterworfen ist, möchte die bisherige Zahl von 6 Gemeinderatsmitgliedern neben dem Ortsvorsteher genügen.

Es wird beschlossen:

  1. Die künftige Zahl der Gemeinderatsmitglieder auf 6, neben dem Ortsvorsteher festzusetzen.
  2. Zu vorstehendem Beschluß, die Genehmigung königlicher Kreisregierung nachzusuchen.

Königlichem Oberamt Ulm Auszug eingesandt.

Zur Beurkundung

Bürgerausschuß
Obmann Kühnle                            Duckeck                                  Ehret                     
Gebhardt                                        Gerstenlauer

Gemeinderat
Schultheiß Thierer                        Braunmiller                             Schleicher                   Bosch   
D. Schleicher                                 Wörz                                      J. Falch

 

 

Weidenstetten
Verhandelt den 16. September 1907

Laut Mittheilung deß königlichen Kameralamt vom 12. Februar deß Jahres, hat das königliche Steuerkollegium, Abteilung für direkte Steuern, mit Erlaß vom 2. Februar letzten Jahres , Nummer 14764 in Gemäßheit deß Artikel 85, deß Katastergesetzes, vom 28. April 1873 und 8. August 1903 die Revision deß Gebäudekatasters, in dem Distrikt Weidenstetten angeordnet und wird dieselben im Laufe deß Jahres 1907 vorgenommen werden.

Zugleich ist Aufforderung ergangen nach dem Katasterstand vom 1. Januar 1907, neue Gebäudeverzeichnisse nach besonderer Anweisung in zwei Ausfertigungen, wenn erforderlich durch den Verwaltungsaktuar herzustellen.

Es erscheint wünschenswert, dass bei der Einschätzung ein Ortsschätzer mitwirkt.

Einverstanden
Verwaltungsaktuar Seelig

  1. Mit der Herstellung der Gebäudeverzeichnisse den Verwaltungsaktuar Seelig, gegen Anrechnung deß regulativen Taggelds zu betrauen.
  2. Als Ortsschätzer Schultheiß Thierer, als Stellvertreter Gemeinderat Braunmiller zu benennen.
  3. Beim königlichen Bezirkssteueramt, Antrag auf Zuziehung deß Ortsschätzer zu stellen.

Zur Beurkundung

Gemeinderat
Wörz                                           Schleicher                        Bosch    
D. Schleicher                               J. Falch

 

 

Weidenstetten
den 19. September 1907

Anläßlich der heutigen Rechnungsabhör wird von den bürgerlichen Collegien nach eingehender Besprechung beschlossen, bei königlicher Centralstelle für die Landwirtschaft, Abteilung für Feldbereinigung, hiermit den Antrag zu stellen, es möchten durch einen von der königlichen Centralstelle zu bezeichneten Feldmesser die Vorarbeiten für eine auf hiesiger Markung auszuführende weitere Feldbereinigung eingeleitet werden.

Zugleich bitten die Collegien, daß der hernach zu fertigende Antragsbau sich im wesentlichen erstrecke auf den Markungsteil südlich des ersten Unternehmens und daß daher das neue, zweite Feldbereinigungsunternehmen etwa folgende Grenzen haben sollte:

Nördlich Wirtschaftsweg 3 nach Neenstetten, östlich Markungsgrenze Neenstetten, südlich Markungsgrenze Holzkirch (für den Fall, dass nicht hier kleinere Teile der Markung Holzkirch einbezogen werden können) und westlich die Ulmerstraße Wirtschaftsweg Nr. 4.

Gemeinderat
Schultheiß Thierer                        Braunmiller                             Schleicher                   Bosch   
D. Schleicher                                 Wörz                                      J. Falch

Bürgerausschuß
Obmann Kühnle                            Duckeck                                  Ehret                           Bückle
Gebhardt                                       Gerstenlauer                           Thierer

Dem königlichen Oberamt Auszug eingesandt und zu den Feldbereinigungsakten gefertigt. Auch zu der Gemeinderechnung gefertigt.

 

 

Weidenstetten
Verhandelt den 10. September 1907

Der Farrenhalter trägt vor, dass ein, im hiesigen Farrenstall stehender Gemeindefarre, altershalber zum Schlachten verkauft werden solle und bei dem, in nächster Zeit durch den landwirtschaftlichen Bezirksverein Ulm vorzunehmenden Zuchtfarreneinkauf, in der Schweitz einen Jungfarren wieder zu erwerben. Es wird beschlossen, dem im hiesigen Farrenstall stehender, schwarzer Farre zum Schlachten zu verkaufen und hierfür einen jüngeren Originalfarren zu erwerben.

Abschrift zur Gemeindepflege übergeben.

Zur Beurkundung

Bürgerausschuß
Obmann Kühnle                            Duckeck                                  Thierer                     
Gebhardt                                       Gerstenlauer

Gemeinderat
Schultheiß Thierer                        Braunmiller                             Schleicher                
D. Schleicher                                Falch

 

 

Weidenstetten
Verhandelt den 13. Oktober 1907

Zum Zweck der Einschätzung zur Einkommensteuer, Gesetz vom 8. August 1903 Regierungsblatt Seite 261, ist in hiesiger Gemeinde eine Einschätzungskommission zu bilden. Für die hiesige Gemeinde ist durch den Gemeinderat ein Ortsschätzer und ein Ersatzmann zu bestellen und zwar auf die 3 Steuerjahre 1908, 1909, 1910.

Als solche wurden in heutiger Sitzung aufgestellt.

  1. Als Ortsschätzer Gemeinderat Falch
  2. Als Ersatzmann Gemeinderat Wörz

Die Annahme:
Joh. Falch
Wörz

Königlichem Kameralamt Ulm Auszug eingesandt, am 5. November 1907.

Zur Beurkundung

Gemeinderat
Thierer                                         Schleicher                     
D. Schleicher                               Braunmiller

 

 

Weidenstetten
Verhandelt den 3. November 1907

Nach einer Verfügung deß königlichen Ministerium deß Innern, vom 18 Mai deß Jahres, Regierungsblatt Seite 207 betreffend. Die Wohnungsaufsicht soll eine solche, auch auf sämtliche Landgemeinden ausgedehnt werden, da nach § 2 der Ministerialverfügung vom 21. Mai 1901 die Ortspolizeibehörde dafür zu sorgen hat, dass alle, dieser Aufsicht unterliegende Wohnungen, alle zwei Jahre besichtigt werden, diese Tätigkeit von einer einheimischen Person auszuführen – zu Schwierigkeiten führen würde, wird hiermit beschlossen, die Wohnungsaufsicht, im Wege der Vereinbarung mit der Amtskörperschaft einem Organ (rechtlich geregelte Einrichtungen) der Letzteren zu übertragen und die Ernennung dem königlichem Oberamt zu überlassen, königlichem Oberamt mittelst Protokollauszug, Vorlage zu machen.

Königlichem Oberamt Ulm Auszug eingesandt.

Gemeinderat
Schultheiß Thierer                        Braunmiller                             Schleicher               
D. Schleicher                                Wörz                                       J. Falch

Bürgerausschuß
Obmann Kühnle                            Duckeck                                  Ehret                        
Gebhardt                                       Gerstenlauer                           Thierer

 

 

Weidenstetten
Verhandelt den 1. November 1907

Karl Wiegard hatte bei der hiesigen Gemeine ein Darlehen von 17.000 Mark angelegt im Frühjahr, dieses Jahres teilte Wiegard schließlich mit, dass er für fragliches Darlehen, statt bisher 3 ½ % vom 1. November deß Jahres 4 % verlangen, widrigenfalls das Darlehen gekündigt sei.

Es wurde nach Beratung beschlossen, dem Wiegard das Darlehen zurückzuzahlen und das Geld anderweitig zu 3 ½ % wenn möglich aufzunehmen.

Aufgenommen wurden
bei Geschwiesen Hetzler                                 600 Mark zu 3 ½ %
bei Jakob Rettinger, hier                               2.600 Mark zu 3 ½ %
bei Martin Grase hier                                      500 Mark zu 3 ½ %
bei Georg Schleicher                                    2.100 Mark zu 3 ½ %

Das letztere nur bis Januar 1908. Der Rest wurde mit einer Einlage in der Oberamtskasse gedeckt.

Auszug der Gemeindepflege übergeben.

Bürgerausschuß
Obmann Kühnle                                    Thierer                            Gerstenlauer
Ehret                                                      Duckeck                         Gebhardt

Gemeinderat
Thierer                                                    Braunmiller                   Schleicher
D. Schleicher                                           Falch                             Wörz

 

 

Weidenstetten
Verhandelt den 17. November 1907

Nach einer Verfügung deß königlichen Ministeriums deß Inneren und der Finanzen vom 2. November 1907, Regierungsblatt Seite 635, ist am 2. Dezember 1907 eine Viehzählung vorzunehmen. Nach Beratung deß Gemeinderats wird der hiesige Ort, samt Parzelle Schechstetten in 3 Zählbezirke eingeteilt.

Als Zähler werden vom Gemeinderat aufgestellt:
Gemeinderat Falch
Gemeinderat Schleicher
Gemeinderat Wörz

Die Annahme:
Joh. Falch
J.
M. Wörz
Schleicher

Die Stelle der Zählkommission übernimmt der übrige Gemeinderat.

Schultheiß Thierer                                   Bosch
Braunmiller                                             Schleicher

 

 

Weidenstetten
Verhandelt den 22. November 1907

Auf vorangegangener Aufwartung durch Bekanntmachung  im hiesigen Ort, erschien der in Schechstetten wohnhafte Söldner Christian Dangel, welcher Anspruch auf das hiesige Bürgerrecht hat und bittet um Aufnahme.

Beschluß:

Dem Gesuchsteller das Bürgerrecht in hiesiger Gemeinde zu erteilen, unter der Bedingung, dass er die im Artikel 9 und 61 , Gesetz vom 16. Juni 1885 festgesetzte Gebühr mit 10 Mark an die Gemeindepflege hier zu bezahlen habe.

Die Annahme:
Christian Dangel

Der Gemeindepflege Auszug übergeben.

Der Heimatgemeinde Sinabronn wurde von der Bürgeraufnahme benachrichtigt.

Gemeinderat
Schultheiß Thierer                         Braunmiller                   Schleicher                     Bosch
D. Schleicher                                  Falch                             Wörz

 

 

Weidenstetten
Verhandelt den 22. November 1907

Nach Artikel 16 der Gemeindeordnung wird die Wahl in den Gemeinderat eines Wahlvorstands vorgenommen. Derselbe bestehe aus dem Ortsvorsteher als Vorsitzenden, und 2 Beisitzern von denen der Gemeinderat und der Bürgerausschuß, je einen aus seiner Mitte wählt. Die jeweils ausscheidenden Mitglieder können nicht gewählt werden. Sodann ist in § 17 der Vollzugsverfügung  zur Gemeindeordnung die Wahl, je eines Stellvertreter für den Fall der Verhinderung, der Beisitzer deß Wahlvorstand empfohlen.

Es werden gewählt:
1. Als Beisitzers vom Gemeinderat das Mitglied Falch
   vom Bürgerausschuß das Mitglied Obmann Kühnle

2. Als Stellvertreter der Beisitzer
   Gemeinderatsmitglied Schleicher
   Bürgerausschußmitglied Ehret

Zur Beurkundung

Gemeinderat
Schultheiß Thierer                         Braunmiller                   Schleicher                     Bosch
D. Schleicher                                  Falch                             Wörz

Bürgerausschuß
Obmann Kühnle                             Thierer                          Ehret
Duckeck                                         Gerstenlauer

 

 

Weidenstetten
Verhandelt den 15. Dezember 1907

Nach einer vom Kirchengemeinderat hier, am 28. November deß Jahres stattgefundenen Sitzung, weist der zum 1. April 1907-1910 genehmigte Kirchengemeinde Etat von 808,07 Mark einen weiteren Mehraufwand auf, welcher durch nicht vorauszusehenden Ausgaben entstanden ist. Defizit beträgt somit – 1.325,07 Mark . Somit sind pro Jahr 441 Mark zu beschaffen. Es wird beschlossen das Defizit je nach der Staatssteuer auf die Kirchengemeindegenossen umzulegen. Die Staatssteuer aus Einkommenkapital, Grund, Gelände und Gewerbe betrifft 4.383,79 Mark.

Zur Beurkundung

Gemeinderat
Schultheiß Thierer                         Braunmiller                   Schleicher                     Bosch
D. Schleicher                                 Falch                              Wörz

Bürgerausschuß
Obmann Kühnle                             Thierer                          Ehret
Duckeck                                         Gerstenlauer                  Gebhardt

 

 

Weidenstetten
Verhandelt den 15. Dezember 1907

Am heutigen wurden die Beschlüsse der zwei Amtsversammlungen vom 16. November 1907 den bürgerlichen Collegien, nach ihrem ganzen Inhalt nach Vorschrift deß Verwaltungsedikt gemäß § 76 wörtlich vorgelesen.

Zur Beurkundung

Gemeinderat
Schultheiß Thierer                         Braunmiller                   Schleicher                     Bosch
D. Schleicher                                 Falch                              Wörz

Bürgerausschuß
Obmann Kühnle                             Thierer                          Ehret
Duckeck                                         Gerstenlauer                  Gebhardt

 

 

Weidenstetten
Verhandelt den 15. Dezember 1907

Das königliche Forstamt Altheim, hat an die bürgerlichen Collegien den Antrag gestellt, dass der Beitrag für den Schutz der Körperschaftsverwaltung der staatlichen Forstwarte, welcher vor 32 Jahren festgesetzt worden sei, den derzeitigen Verhältnissen nicht mehr entspreche. Die königliche Forstdirektion Stuttgart habe beantragt den Beitrag nur einigermaßen zu erhöhen und zwar um 30 Mark. Der Schutzkostenbeitrag betrug seither 155 Mark. Somit in Zukunft 185 Mark pro Jahr.

Es wird beschlossen, in widerruflicher Weise diesem Antrag stattzugeben und den Schutzkostenbeitrag von 155 Mark auf 185 Mark pro Jahr zu erhöhen und zwar mit Wirkung vom 31. Januar 1908 an, in Kraft zu treten, daher der erhöhte Beitrag erstmals auf 31. Dezember 1909 zu entrichten ist.

Zur Gemeindepflege Auszug gefertigt.

Zur Beurkundung

Gemeinderat
Schultheiß Thierer                         Braunmiller                   Schleicher                    
Gebhardt                                       Falch                             Wörz

Bürgerausschuß
Obmann Kühnle                             Thierer                          Ehret
Duckeck                                         Gerstenlauer              

 

 

Weidenstetten
Verhandelt den 6. Januar 1908

Mit dem Ablauf deß Jahres1907 ging die Wahlperiode zweier Gemeinderatsmitglieder zu Ende.

Es sind die Austretenden:
1. Georg Schleicher, alt Gemeindepfleger
2. Martin Braunmiller, Bauer

Eine Neuwahl fand am Montag den 16. Dezember 1907 statt.

Bei der Wahl haben von 124 Wahlberechtigten, 102 abgestimmt.

Nach den Stimmzetteln haben die meisten Stimmen erhalten:
1. Johannes Gebhard, Söldner 61 Stimmen
2. Johann Martin Braunmiller, Bauer, bisher Gemeinderat 46 Stimmen

Die übrigen Stimmen waren zersplittert.

Das Wahlergebnis wurde sofort in der Gemeinde durch Ausschellen und Anschlag am Rathaus bekannt gemacht, mit dem Anfügen, dass Einsprache gegen die Gültigkeit der Wahl innerhalb der Frist von 8 Tagen beim königlichen Oberamt oder beim Gemeindevorstand anzubringen seien.

Da gegen diese Wahl, während der gesetzlichen Frist keine Einsprache erhoben wurde, sind die genannten, auf 6 Jahre gewählt und es ist die Wahl bestätigt.

Das neugewählte Mitglied wurde in heutiger Sitzung beeidigt und das wiedergewählte Mitglied

auf seinen früher abgelegten Eid vom Gemeindevorstand hingewiesen.

Die Neugewählten
Gebhardt
Braunmiller

Zur Beurkundung

Gemeinderat
Schultheiß Thierer                         Braunmiller                   Schleicher                    
Gebhardt                                        Falch                             Wörz

Bürgerausschuß
Obmann Kühnle                             Thierer                          Ehret
Duckeck                                         Gerstenlauer              

 

 

Weidenstetten
Verhandelt den 26. Januar 1908

Durch die Versetzung deß Oberamtstierarzt Nagel in Ulm nach Leonberg, ist die dadurch, in dem Beschaubezirk Weidenstetten Holzkirch erledigte Stelle, deß stellvertretenden Fleischbeschauer für die dem Tierarzt vorbehaltenen Verrichtungen in Erledigung gekommen.

Es wird beschlossen, diese Funktion dem jeweiligen Stelleninhaber der Oberamtstierarztstelle zu übertragen. (Amtsblatt Nummer 10, 19089)

Dem königlichem Oberamt Auszug eingesandt und zur Gemeindepflege 1 gefertigt.

Gemeinderat
Schultheiß Thierer                         Braunmiller                   Schleicher                    
Gebhardt                                        Falch                             Wörz

Bürgerausschuß
Obmann Kühnle                             Thierer                          Ehret
Duckeck                                         Gerstenlauer              

 

 

Weidenstetten
Verhandelt den 26. Januar 1908

Nach einem Ministerialerlass vom 27. Juli 1907, Amtsblatt Seite 361 ist angeordnet, daß die Revision der ortsüblichen Taglöhner mit Rücksicht darauf, dass infolge, der in den letzten Jahren eingetretenen Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse auch die Löhne eine nicht unerhebliche Steigerung erfahren haben.

Nach den hiesigen Verhältnissen werden vom Gemeinderat folgende Lohnsätze vorgeschlagen.
(Arbeitstag wird auf 10 Stunden festgesetzt).

  1. Für einen erwachsenen männlichen Arbeiter pro Tag 2,50 Mark
  2. Für einen erwachsenen weiblichen Arbeiter pro Tag 1,60 Mark
  3. Für einen jugendlich männlichen Arbeiter pro Tag 1,30 Mark
  4. Für einen jugendlich weiblichen Arbeiter pro Tag 1,00 Mark

Königlichem Oberamt Auszug gesandt.

Gemeinderat
Schultheiß Thierer                         Braunmiller                   Schleicher                    
Gebhardt                                        Falch                             Wörz

Bürgerausschuß
Obmann Kühnle                             Thierer                          Ehret
Duckeck                                         Gerstenlauer              

 

 

Weidenstetten
Oberamt Ulm
Verhandelt den 31. Januar 1908

Auf Grund deß Artikel 105, Absatz 2, der mit dem 1. Dezember 1907 in Kraft tretenden Gemeindeordnung , ist in § 391 der Vollzugsverfügung  vom 1. Oktober 1907, der Rahmen für die Bemessung den Ortsvorstehern in den Landgemeinden zu gewährende Gehalte, vorgeschrieben worden, und es sind die bürgerlichen Kollegien vom königlichen Oberamt aufgefordert worden die Bezüge deß Ortsvorsteher in hiesiger Gemeinde alsbald mit Wirkung vom 1. Oktober 1907 an, neu zu regeln. Vorausgeschickt wird, dass dem Ortsvorsteher als solchem, jedenfalls der Mindestsatz, wie er in § 91 der Vollzugsverfügung vorgeschrieben ist, gewährt werden muß, wozu noch der Betrag kommt, der für die Tätigkeit als Ratsschreiber gewährt werden will. Beide Belohnungen müssen zusammen in einer Summe festgesetzt werden.

In hiesiger Gemeinde wäre für den Ortsvorsteher als solchen eine Mindestbelohnung von 700 Mark festzusetzen, wozu noch die Belohnung als Ratsschreiber besonders hinzuzurechnen ist.

Sodann empfiehlt es sich auch, die bisherige Belohnung,
als Standesbeamter mit ca.                                                                                                  103 Mark
als Beamter der Ortsbehörde für die Arbeiterversorgung mit                                                55 Mark
als Beamter der Gemeindebehörde für die Einkommensteuer                                               70 Mark
Zusammen:                                                                                                                            228 Mark

Mit dem Ortsvorsteher – und Ratsschreibergehalt zu einer einheitlichen Summe zusammenzurechnen. Es dürfen aber die letztgenannten 3 Belohnungen nicht in die Mindestbelohnung eingerechnet werden, während das bisher, dem Ortsvorsteher gewährte Schreibmaterialversion in Wegfall kommt, weil künftig die Gemeindekasse den Aufwand für Schreibmaterialien zu tragen hat.

Der bisherige Gehalt deß Ortsvorstehers und Ratsschreiber betrug                                               600 Mark
nebst Schreibmaterialversion                                                                                                             50 Mark

Die Belohnung derselben sollte nach der Neusten Vorschrift auf etwa                                   700- 900 Mark
bemessen werden.

Hierzu wäre hinzuzurechnen, die seither schon aus der Gemeindekasse besonders
bezahlten Belohnungen als Standesbeamter und so weiter, wie oben berechnet  mit                    228 Mark   

Nach eingehender Beratung wird beschlossen:

  1. Mit Wirkung vom 1. Dezember 1907 an den Gehalt deß Ortsvorsteher und
    gleichzeitigen Ratsschreiber auf jährlich                                                                                  870 Mark,
    beziehungsweise unter Hinzurechnung der obengenannten weiteren Gehaltsteile mit ca.    230 Mark
    auf zusammen                                                                                                                         1.100 Mark festzusetzen.
  2. Die Pensionsberechtigung dieses Gesamteinkommens anzuerkennen, für den Fall, dass der Ortsvorsteher von dem Rechte deß Beitritts zur Pensionskasse für Körperschaftsbeamten Gebrauch nehmen sollte, wobei ein Abzug für Dienstaufwand nicht in Frage kommen würde.
  3. Königlichem Oberamt von diesem Beschluß, mittelst Protokollauszug Anzeige zu erstatten.

Mit dem Beschluß erklärt sich einverstanden
Ortsvorsteher Thierer

Königlichem Oberamt und Verwaltungsaktuar Auszug gesandt 6. Februar 1908

Gemeinderat
Schultheiß Thierer                         Braunmiller                   Schleicher                    
Gebhardt                                        Falch                             Wörz

Bürgerausschuß
Obmann Kühnle                             Thierer                          Ehret
Duckeck                                         Gerstenlauer                  Bückle

 

Weidenstetten
Verhandelt den 24. Februar 1908

Durch den Tod deß Landtagsabgeordneten für den Bezirk Ulm Herrn Stadtschultheiß Haug in Langenau, ist eine neue Abgeordnetenwahl vorzunehmen. Die Wahl selbst findet am Freitag den 30. März 1908, von vormittags 10 Uhr bis nachmittags 7 Uhr statt. Für die Entwerfung und Auslegung der Wählerlisten wurde heute eine Commission gebildet, aus noch genannten Personen.

a)
1. Schultheiß Thierer
2. Gemeindepfleger Schleicher
3. Gemeinderat David Schleicher
4. Gemeinderat Braunmiller
5. Bürgerausschuß Obmann Kühnle

b)
Der Rathaussaal wird als Wahllokal zur Verfügung gestellt.

c)
Der Ortsvorsteher wird als Wahlvorsteher, der Gemeindepfleger als Stellvertreter vorgeschlagen.

d)
Der Bedarf an Bogen zur Wählerliste ist 12 Bogen.

Dem königlichen Oberamt am 25. Februar 1908 Auszug eingesandt.

Zur Beurkundung

Gemeinderat
Schultheiß Thierer                         Braunmiller                   Schleicher                     Bosch
Gebhardt                                        Falch                             Wörz

Bürgerausschuß
Obmann Kühnle                             Thierer                          Ehret
Duckeck                                         Gerstenlauer

 

 

Weidenstetten
Verhandelt den 24. Februar 1908

Am Freitag den 20. März deß Jahres findet für den Oberamtsbezirk Ulm, die Landtagsersatzwahl statt. Zu derselben sind vom Wahlvorsteher aus der Zahl der Wähler ein Protokollführer und drei Beisitzer zu ernennen.

Es werden hierzu ernannt:

  1. Als Protokollführer: Johannes Falch Gemeinderat
  2. Als Beisitzer: Martin Braunmiller Gemeinderat
                         David Schleicher Gemeinderat
                         Jakob Kühnle Obmann

Die genannten erklären sich zur Annahme bereit:

 Johannes Falch
Martin Braunmiller
David Schleicher
Jakob Kühnle

Zur Beurkundung
Wahlvorsteher Schultheiß  Thierer

 

 

Weidenstetten
Verhandelt den 29. März 1908

Der Straßenwart Jakob Wörz von hier, welcher die Poststraße in Wart und Pflege hat, hat um eine Aufbesserung nachgesucht. Da auch die Gemeindepflege einen erhöhten Staatsbeitrag zu der Unterhaltung der Poststraße erhält, erscheint es angezeigt, dem Wärter, welcher seiner Pflicht wohlauf nachkommt, auch eine Aufbesserung zu gewähren.

Es wir hiermit beschlossen, dem Straßenwart Wörz eine jährliche Aufbesserung von 50 Mark vom 1. April 1908 an, zu gewähren, so dass das jährliche Wartgeld von bisherigen 420 Mark auf 470 Mark erhöht wird.

In gleicher Weise hat der Straßenwärter Jakob Zimmermann, welcher den Güter – und Holzabfuhrweg der Sperre, in Wart und Pflege hat, darum aufgesucht, es möchte ihm für seine in Unterhaltung obliegenden Weg, welcher infolge gesteigerter Holzabfuhr in der Unterhaltung mehr Arbeit erfordern als seither, auch eine Erhöhung seines Wartgeld gewährt werden.

Das bisherige Wartgeld betrug 40 Mark. Es wird hiermit beschlossen, das Wartgeld um 10 Mark pro Jahr, vom 1. April 1908 zu erhöhen, so dass der Wärter , statt bisher 40 Mark nunmehr 50 Mark erhält.

Anerkannt:
Wärter Jakob Zimmermann

Der Gemeindepflege Auszug übergeben.

Zur Beurkundung

Gemeinderat
Schultheiß Thierer                         Braunmiller                   Schleicher                    
Gebhardt                                        Falch                             Wörz

Bürgerausschuß
Obmann Kühnle                             Thierer                          Ehret
Duckeck                                         Bückle

 

 

Weidenstetten
Verhandelt den 29. März 1908

Da die Zeit der Wahlperiode deß bisherigen Gemeindepflegers auf den 31. März 1908 abläuft, so ist eine Neuwahl wieder vorzunehmen. Der Ablauf der Wahl wurde dem Kollegium in heutiger Sitzung zur Kenntniß gebracht.

Nach Beratung wurde von den Kollegien beschlossen, von einer schriftlichen Wahl Abstand zu nehmen und den bisherigen Gemeindepfleger Schleicher durch Zuruf auf weitere Jahre vom 1. April 1908 bis 31. März 1914 mit dem auf Seite 301 – 303 dieses Land festgesetzten Gehalts zu wählen.

Die Annahme
Johann Georg Schleicher

Zur Gemeindepflege Auszug gefertigt.

Zur Beurkundung

Gemeinderat
Schultheiß Thierer                         Braunmiller                   Schleicher                    
Gebhardt                                        Falch                             Wörz

Bürgerausschuß
Obmann Kühnle                             Thierer                          Ehret
Duckeck                                         Bückle

 

 

 

 

Weidenstetten
Verhandelt den 29. März 1908

In letzter Zeit hat sich das Bedürfniß gezeigt, dass die auf Gemeindeplätzen und an öffentlichen Straßen stehenden Bäume, eines besseren Wart und Pflege zugewendet werden sollte. Namentlich sind es junge Obstbäume an den Straßen, welche durch den Verkehr von  ihren Pfählen losgerissen werden und so deß öfteren Schaden leiden.

Es wurde nun beschlossen, einen hiesigen Baumwart, namens Jakob Finck, die der Gemeinde gehörigen Bäume zur Beaufsichtigung und Überwachung zu übertragen, im Herbst einzubinden und im Frühjahr auszubinden. Hierfür erhält derselbe den Betrag von 10 Mark jährlich aus der Gemeindekasse, erstmals auf 31. März 1909

Anerkannt
Jakob Fink

Zur Gemeindepflege Auszug gefertigt.

Zur Beurkundung

Gemeinderat
Schultheiß Thierer                         Braunmiller                   Schleicher                    
Falch                                              Wörz

Bürgerausschuß
Obmann Kühnle                             Thierer                          Ehret
Duckeck                                          Bückle

 

 

Weidenstetten
Verhandelt den 29. März 1908

In den letzten Jahren haben verschiedene Bürger sich Ziegen angeschafft, so dass sich das Bedürfnis geltend macht, dass auch zur Zucht, ein Bock angeschafft und gehalten werde, wofür die Gemeinde ähnlich wie bei der Farrenhaltung einzutreten und zu sorgen hat.

Es wir hiermit beschlossen:

  1. Aus der Gemeindekasse ein jährliches Futtergeld zu verwilligen.
  2. Die Anschaffung eines Zuchtbockes dem jeweiligen Pächter zu überlassen.
  3. Die Haltung soll im Abstreich vergeben werden.

Zur Gemeindepflege Auszug gesandt.

Zur Beurkundung

Gemeinderat
Schultheiß Thierer                        Braunmiller                   Schleicher                    
Falch                                             Wörz                             Gebhardt

Bürgerausschuß
Obmann Kühnle                            Thierer                         Ehret
Duckeck                                         Bückle

 

Weidenstetten
Verhandelt den 2. April 1908

In der Gemeindepflege Rechnung  1887/88, wurde dem Jakob Mayer, zum Besuch eines pomologischen Kurses in Hohenheim ein Beitrag von 25 Mark verwilligt. Es wurde damals die Bedingung daran geknüpft, dass im Fall eines Weggangs, deß Mayer von hier, derselbe den Betrag an die Gemeindepflege ersetzen müsse. Mayer ist nun im Jahr 1900 nach Geißlingen gezogen.

Sein Bruder Michael hier, hat auf seine eigenen Kosten einen Obstbaumkurs mitgemacht und ist an seine Stelle getreten und wohnt hier.

Es wird deshalb beschlossen, von Jakob Mayer einen Rückersatz nicht zu erheben.

Der Gemeindepflege Auszug gesandt.

Zur Beurkundung

Gemeinderat
Schultheiß Thierer                         Braunmiller                   Schleicher                    
Falch                                              Wörz                             Gebhardt

Bürgerausschuß
Obmann Kühnle                             Thierer                          Ehret
Duckeck                                          Bückle

 

 

Weidenstetten
Verhandelt den 20. April 1908

Gemäß § 183 und 184 der Vollzugsverfügung zur Gemeindeortung ist bei jeder Gemeindepflege neben anderen Büchern auch ein Amtsgrundbuch anzulegen und zu führen.

Für die hiesige Gemeinde kann nach Lage der Sache für die Neuanlegung dieses Buches, § 184 Absatz 3 der Vollzugsverfügung, nur der Verwaltungsaktuar der Gemeinde in Betracht kommen.

Weshalb Beschluß:

Die Anlegung deß Amtsgrundbuchs für die hiesige Gemeindepflege, dem Verwaltungsaktuar Seelig gegen das regulativmäßige Taggeld zu übertragen, unter Übernahme der Kosten, der diesbezüglichen Formularien auf die Gemeindekasse.

Auszug zur Gemeindepflege gefertigt.

Zur Beurkundung

Gemeinderat
Schultheiß Thierer                         Braunmiller                   Schleicher                    
Falch                                              Wörz                             Gebhardt

Bürgerausschuß
Obmann Kühnle                             Thierer                          Ehret
Duckeck                                          Bückle

 

 

Weidenstetten
Verhandelt den 29. April 1908

Am heutigen wurden die Beschlüsse, der Amtsversammlung  vom 31. März 1908 den bürgerlichen Collegien nach ihrem ganzen Inhalt, nach Vorschrift deß § 76, deß Verwaltungsedikts gemäß, wörtlich vorgelesen.

Zur Beurkundung

Gemeinderat
Schultheiß Thierer                         Braunmiller                   Schleicher                    
Falch                                              Wörz                             Gebhardt

Bürgerausschuß
Obmann Kühnle                             Thierer                          Ehret
Duckeck                                          Bückle

 

 

Weidenstetten
Verhandelt den 30. Mai  1908

Der unterem 29. März 1908 beratene und beschlossene Voranschlag, deß Gemeindehaushalts für das Rechnungsjahr 1908, wurde vom königlichen Oberamt vom 4. Mai 1908 mit einer Umlage von 9.017 Mark Gemeindeeinkommensteuer, 50 % der staatlichen Einheitssätze, Gemeindeumlage, 8% deß Ertragspatentes, aus Grundeigentum, Gebäude und Gewerbe für vollziehbar erklärt.

Dies wird dem Gemeinderat und dem Bürgerausschuß zur Kenntniß gebracht.

Zur Gemeindepflege Auszug gefertigt.

Zur Beurkundung

Gemeinderat
Schultheiß Thierer                         Braunmiller                   Schleicher                      Bosch    
Falch                                              Wörz                             Gebhardt

Bürgerausschuß
Obmann Kühnle                            Thierer                          Ehret
Duckeck                                         Gerstenlauer

 

 

Weidenstetten
Verhandelt den 23. Juli 1908

Die der Gemeinde im Eigentum zustehenden Schafweide, deren Pachtzeit auf Martini deß Jahres abläuft, ist aufs neue wider zu verpachten. Die Weide wurde im Amtsblatt Nummer 88, vom Juli 1908 ausgeschrieben und auf den heutigen Tag, nachmittags ein Uhr die öffentliche Verpachtung bestimmt.

Bedingungen:

  1. Auf die hiesige Weide, dürfen im Vorsommer 400 Stück Schafe und 16 Stück Freischafe aufgeschlagen werden. Die letztgenannten Freischafe bilden einen Besoldungsteil der hiesigen Pfarrei, wegen dessen sich der jeweilige Pächter mit dem königlichen Kammeramt Ulm, nach Verhältniß deß Pachtgeldes abzufinden hat. Nach Aberndung deß Winterfeldes, ist dem Pächter gestattet weitere 100-150 Stück aufzuteilen.
  2. Für etwaige, entstehende Schulden hat der Pächter einzutreten, und es behalten sich die bürgerlichen Kollegien das Recht bevor, bei Beschädigungen, welche durch mutwilliges verschulden eines Schäfers entstehen, demselben das fernere Hüten zu untersagen.
  3. Das Weidegeld ist hälftig auf 1. Juli und hälftig auf 11. November jeden Jahres, zur Gemeindepflege zu bezahlen.
  4. Wegen besonderen eintretenden Naturereignissen, hat der Pächter an die Gemeinde keinen Anspruch zu erheben.
  5. Die Weidezeit beginnt am 11. November 1908 und endigt am 10. November 1911.
  6. Die Ausfahrt ist im Frühjahr, vor dem 10. April, jeweils nicht gestattet. Im Herbst hat der Pächter so lange zu weiden und zu pferchen, solange es die Witterung erlaubt, da die Winterweide mit eingeschlossen ist.
  7. Bei dem heute vorgenommenen Aufstreich wurde von Johann Georg Bosch von hier, als bisherigen Pächter das Angebot von 1.250 Mark pro Jahr, auf 3 Jahre Pachtdauer zu überlassen.

Anerkannt

  1. G. Bosch

Der Gemeindepflege Auszug gesandt.

Zur Beurkundung

Gemeinderat
Schultheiß Thierer                         Braunmiller                   Schleicher                      Bosch    
Falch                                              Wörz                             Gebhardt

Bürgerausschuß
Obmann Kühnle                             Thierer                          Ehret
Duckeck                                          Gerstenlauer

 

 

Weidenstetten
Oberamt Ulm
Verhandelt den 20. Juli 1908
Eingetragen den 27. Jul 1908

Zwischen Kaspar Sailer Ochsenwirt hier, und der Gemeinde Weidenstetten, vertreten durch die bürgerlichen Collegien, kam folgender Vertrag zustande. Kaspar Sailer hier, ist gesonnen seine Wirtschaft zum Ochsen hier, samt Gütern, Lebenden – und Toteninventar zu veräußern.

Die Gemeinde übernimmt als Vermittlungsagenten den Verkauf. Der Verkauf der Grundstücke soll tunlichst beschleunigt werden, so dass bis 30. September deß Jahres das ganze jetzige Anwesen in andere Hände übergegangen sein wird.

Sollte dabei nicht eine Summe von 63.500 Mark erlöst werden, so ist die Gemeinde verpflichtet, den bis zu dieser Summe fehlenden Betrag an Sailer zu bezahlen.

In gleicher Weise verpflichtet sich die Gemeinde, für den Fall, dass bis zu dem genannten Termin, nur ein Theil deß Sailerschen Anwesen zum Verkauf gelangen sollte, den Rest selbst käuflich zu erwerben und für diesen Rest eine solche Summe zu bezahlen, dass sich ein Gesamterlös  von 63.500 Mark ergibt.

Vorstehenden Vertrag anerkennen die bürgerlichen Collegien.

Der bisherige Besitzer
Kaspar Sailer

Einen Auszug zu den Kaufakten gefertigt, desgleichen auch zur Gemeindepflege.

Zur Beurkundung

Gemeinderat
Schultheiß Thierer                         Braunmiller                   Schleicher                          
Falch                                              Wörz                             Gebhardt

Bürgerausschuß
Obmann Kühnle                             Thierer                          Bückle
Duckeck                                          Gerstenlauer

 

 

Weidenstetten
Verhandelt den 30. August 1908

Das, dem Grafen Zeppelin bei Echterdingen zugestoßene Unglück, wo dessen Luftballon bei einem Gewittersturm durch Feuer zerstört worden ist, hat im ganzen Lande, und weit über die Grenze hinaus bei dem Volke einen patriotischen, mitleidigen Eindruck gemacht, so dass überall freiwillige Gaben zusammen geflossen sind, um dem kühnen Unternehmen den Wiederaufbau eines Luftballones zu verhelfen.

Deßgleichen hat die Brandkatastrophe in Donaueschingen ebenfalls ein Mitleid erweckt und dem abgebrannten, durch freiwillige Gaben eine Unterstützung zu gewähren.

Nachdem in hiesiger Gemeinde durch den Gesang – und Kriegerverein, unter seinen Mitgliedern eine Sammlung veranstaltet worden ist, wurde vom Gemeinderat beschlossen, den Beschädigten aus der Gemeindekasse auch einen Beitrag zu verwilligen,

und zwar für Zeppelin                                                    20 Mark
und für Donaueschingen                                                20 Mark
Zusammen:                                                                     40 Mark

Der Gemeindepflege Auszug gefertigt.

 Zur Beurkundung

Gemeinderat
Schultheiß Thierer                         Braunmiller                   Schleicher                        
Falch                                              Bosch                            Gebhardt

Der Bürgerausschuß gibt nachträglich seine Zustimmung.

Bürgerausschuß
Obmann Kühnle                             Thierer                          Bückle
Duckeck                                          Gerstenlauer                 Ehret

 

 

Weidenstetten
Verhandelt den 18. September 1908

Die hiesige Gemeinde hat für ihre Mitbenützung der Vasenmeisterei Langenau, an die Stadtpflege daselbst, seither auf Lichtmeß, je 9 Mark Beitrag bezahlt.

Nachdem die Vasenmeisterei im Jahr 1905 an die Abwasserversorgungsgruppe 11, angeschlossen worden ist, hat die Stadtgemeinde Langenau vom Rechnungsjahr 1905/06 an, den zu zahlenden Beitrag auf 10 Mark erhöht, welche von der Gemeindepflege auch ausbezahlt sind.

Die Erhöhung deß Beitrags wird nachträglich genehmigt.

Zur Rechnung Auszug gefertigt.

Gesehen bei der Gemeindevisitation vom 30. September1908

K. Obmann
Maier

Zur Beurkundung

Gemeinderat
Schultheiß Thierer                         Braunmiller                   Schleicher                       
Falch                                              Bosch                            Gebhardt

Bürgerausschuß
Obmann Kühnle                             Thierer                          Bückle
Duckeck                                          Gerstenlauer                 Ehret

 

 

Weidenstetten
Verhandelt den 27. September 1908
Eingetragen den 7. Oktober 1908

Nach einer Mitteilung deß Farrenhalter ist der ältere Farre, infolge Alters – und Fußleidens nicht mehr sprungfähig.

Da demnächst der Langenau Zuchtfarrenmarkt stattfindet, wird von den bürgerlichen Collegien beschlossen, den zur Zucht unbrauchbaren Farren zu verkaufen, und auf dem Langenauer Farrenmarkt wieder einen sprungfähigen Zuchtstier zu erwerben.

Zur Gemeindepflege Auszug gefertigt.

Zur Beurkundung

Gemeinderat
Schultheiß Thierer                         Braunmiller                   Schleicher                       
Falch                                              Bosch                            Gebhardt

Bürgerausschuß
Obmann Kühnle                             Thierer                        
Duckeck                                          Gerstenlauer                

 

 

Weidenstetten, den 5. November 1908

Am 20. Juli deß Jahres, siehe oben Blatt 320 bis 321 (20. Juli 1908), hat die Gemeinde die Wirtschaft zum Ochsen, samt Gütern, Lebenden – und Toteninventar zum Verkauf übernommen, und dem bisherigen Besitzer Kaspar Sailer die Summe von 63.500 Mark garantiert, dabei wurde die Bedingung vereinbart, dass für die Gebäude, sowie Güter, welche bis zum 30. September1908 nicht verkauft sind, die Gemeinde als Käuferin eintrete, und für die Gemeinde erwerbe.

Es sind nun die Gebäude, samt einigen Grundstücken noch unverkauft, dieselben sollen auf die Gemeinde umgeschrieben werden. Die Kaufsumme beträgt noch 14.720 Mark.

Der Einfachheit halber, soll für die Gemeinde nicht das ganze Kollegium als Käufer, sondern nur ein Vertreter als solcher auftreten.

Es wird deshalb beschlossen, Gemeindepfleger Schleicher von hier, die Vollmacht zu erteilen, als Käufer für die Gemeinde einzutreten, auch eventuell bei einem etwaigen Wiederverkauf, als Verkäufer die Gemeinde im Namen der bürgerlichen Collegien zu vertreten.

Gemeindepfleger
Schleicher

Auszug zu den Kaufakten gefertigt.

Zur Beurkundung

Gemeinderat
Schultheiß Thierer                         Braunmiller                   Schleicher                       
Falch                                              Bosch                            Gebhardt

Bürgerausschuß
Obmann Kühnle                             Thierer                        
Duckeck                                          Gerstenlauer                

 

 

Weidenstetten, den 5. November 1908

Nach dem Quittungsbogen 1907/08 über die Gehaltszulagen an die Unterlehrer Wieland und Kühnle, haben die Beiden zuviel Gehalt bezogen, weil irrtümlicher Weise der Gehalt nach Tagen berechnet wurde, und zwar:

Wieland                                2,67 Mark
Kühnle                                  0,13 Mark
Zusammen:                           2,80 Mark

Unterlehrer Wieland ist nicht mehr hier und es wird auf Ersatzforderung beider Beträge verzichtet.

Auszug zur Rechnung gefertigt.

Gemeinderat
Schultheiß Thierer                         Braunmiller                   Schleicher                       
Falch                                              Bosch                            Gebhardt

 

 

Weidenstetten
Verhandelt den 11. November 1908

Infolge Austritt, deß alt Gemeindepflegers Schleicher aus dem Gemeinderat, hat derselbe auch altershalber seine Stelle Felduntergänger gekündigt. Es ist deshalb ein neues Felduntergangsmitglied zu wählen.

Die Wahl wurde vom Gemeinderat in geheimer Abstimmung unter Vorsitz deß Ortsvorsteher vorgenommen.

Es erhielt Stimmen:

  1. David Schleicher 3 Stimmen
  2. Joh. Falch 1 Stimme
  3. Joh. Gebhardt 1 Stimme

Somit ist David Schleicher gewählt worden, welcher die Wahl annimmt.

Die Annahme
David Schleicher

Schleicher wurde am März verpflichtet.
David Schleicher

Gemeinderat
Schultheiß Thierer                         Braunmiller                                        Falch                                              
Bosch                                            Gebhardt

 

 

Weidenstetten
Verhandelt den 29. November 1908

Auf vergangene Aufforderung durch Bekanntmachung im hiesigen Ort und Schechstetten, erschienen nachgenannte Einwohner, welche Anspruch auf das hiesige Bürgerecht haben und bitten um Aufnahme.

  1. Johann Georg Metzger, Wirt hier
  2. Johannes Krauß, Bauer in Schechstetten

Beschluß
den Gesuchstellern das Bürgerrecht in hiesiger Gemeinde unter der Bedingung zu erteilen, dass sie die in Artikel 9 und 61, Gesetz vom 16. Juni 1885 festgesetzte Gebühr mit 10 Mark an die Gemeindepflege hier, zu zahlen haben.

Die Annahme
Johann Georg Metzger
Johannes Krauß

Die Heimatgemeinden Altheim und Bräunisheim wurden von der Aufnahme benachrichtigt.

Auszug zur Rechnung gefertigt.

Gemeinderat
Schultheiß Thierer                         Braunmiller                   Schleicher                       
Falch                                              Bosch                            Gebhardt

 

 

Weidenstetten
Amtsgerichtsbezirk Ulm
Verhandelt den 11. November 1908

In hiesiger Gemeinde ist gemäß Artikel 41-44, deß Ausführungsgesetzes zum bürgerlichen Gesetzbuch und zu dessen Nebengesetzen vom 28. Juli 1899, Regierungsblatt deß Justizministerium vom 14, September 1899, betreffend das Vormundschaftswesen § 3-7 und 49 Ziffer 1 und deß Nachlaßwesens § 2, Amtsblatt deß Justizministerium von 1899, Seite 69 und Seite 210.

Die Wahl von Waisenrichtern und von Stellvertreter derselben, als Mitgliedern deß ordentlichen Vormundschafts – und Nachlaßgerichts für die Kalenderjahre 1909, 1910 und 1911 vorzunehmen. Zunächst gibt der Ortsvorsteher die Erklärung ab, dass er dem Vormundschafts – und Nachlassgericht angehören wolle.

Schultheiß Thierer

Demnach sind nach dem Ausführungsgesetz zum bürgerlichen Gesetzbuch Artikel 42-44 und 72, 3 Waisenrichter zu wählen. Die Zahl der zu wählenden Stellvertreter der Waisenrichter wird vom Gemeinderat auf 4 bestimmt, bei der nach Maßgabe, Artikel 17, Absatz 17, Abschrift 6 deß Gesetzes vom 6. Juli 1849, Regierungsblatt Seite 277 in geheimer Abstimmung vorgenommen

Wahl, durch Stimmenmehrheit gewählt.
1. David Schleicher mit 8 Stimmen
2. Johannes Falch mit 8 Stimmen
3. Martin Braunmiller mit 6 Stimmen

Dieselben erklären die Wahl anzunehmen.
David Schleicher
Johannes Falch                                
Martin Braunmiller

Als Stellvertreter der Waisenrichter wurden gewählt.
1. Martin Duckeck mit 9 Stimmen
2. Joh. Gebhardt mit 7 Stimmen
3. Jakob Kühnle mit 6 Stimmen
4. Michael Bosch mit 5 Stimmen

Aufgefordert sich über Annahme der ihren eröffneten Wahl auszusprechen, erklären,
dass sie die Wahl annehmen.
Duckeck
Gebhardt
Kühnle
Bosch

 Dem königlichen Bezirksoberamt 2 Auszüge eingesandt.

Zur Beurkundung

Gemeinderat
Schultheiß Thierer                         Braunmiller                   Schleicher                       
Falch                                              Bosch                            Gebhardt

Bürgerausschuß
Obmann Kühnle                             Thierer                        
Duckeck                                          Gerstenlauer 

 

 

Weidenstetten
Geschehen den 29. November 1908

In hiesiger Gemeinde ist gemäß Artikel 25, Absatz 3, deß Ausführungsgesetzes zum bürgerlichen Gesetzbuch zu dessen Nebengesetzen vom 28. Juli 1899, Regierungsblatt Seite 423 und § 1 und 44 der Verfügung deß Justizministeriums vom 21. Oktober 1899 Seite 381 die Wahl der Gemeindemitglieder und der erforderlichen Ersatzmänner, in die örtliche Inventurbehörde für die drei Kalenderjahre 1969, 1910 und 1911 vorzunehmen.

Zunächst gibt der Ortsvorsteher die Erklärung zu Protokoll, dass er Mitglied der Inventurbehörde sein wolle.
Schultheiß Thierer

Demnach ist noch ein Mitglied der Inventurbehörde zu wählen.

Die Zahl der Ersatzmänner wird vom Gemeinderat auf zwei bestimmt, bei der nach Maßgabe deß Artikels 17 Absatz 6, deß Gesetzes vom 6. Juli 1849, Regierungsblatt 227, in geheimer Abstimmung vorgenommenen Wahl, wurde durch Stimmenmehrheit gewählt.

Als Mitglied der Inventurbehörde
Gemeinderat David Schleicher mit 8 Stimmen

Als Ersatzmänner derselben
a) Johannes Falch mit 7 Stimmen
b) Martin Braunmiller mit 5 Stimmen

Die gewählten erklären die Wahl anzunehmen.

Anerkannt
Schleicher
Falch
Braunmiller

Da die Gewählten in der abgelaufenen Periode als solche tätig waren und je im Besitze deß nach § 4 der Verfügung deß königlichen Justizministerium enthaltenen Vorschriften sind, so wurden dieselben, vom Vorsitzenden auf genannte Vorschriften hingewiesen.

Dem königlichen Bezirksoberamt Auszug eingesandt. Dem königlichen Amtsgericht ebenfalls Auszug eingesandt.

Gemeinderat
Schultheiß Thierer                         Braunmiller                   Schleicher                    
Falch                                              Bosch                            Gebhardt

Bürgerausschuß
Obmann Kühnle                             Thierer                          Gerstenlauer
Duckeck                                        

 

 

Weidenstetten
Verhandelt den 29. November 1908

Nachdem im Laufe der letzten Jahre die Löhne sämtlicher Arbeiter, männlichen und weiblichen Gehalts, sowie auch deß Fuhrwerkverkehr im allgemeinen gestiegen sind, so dass für die seitherigen Lohnsätze.

Bei der Gemeinde vorkommenden Fronarbeiten, – welche betragen haben,

  1. Für ein zweispänniges Fuhrwerk pro Stunde 75 Pfennig
  2. Für ein einspänniges Fuhrwerk pro Stunde 50 Pfennig
  3. Für eine erwachsene Mannsperson 20 Pfennig
  4. Für eine erwachsene Weibsperson 18 Pfennig
  5. Für jugendliche Personen 15 Pfennig

kaum mehr Arbeiter zu bekommen sind, erscheint es angezeigt diese Lohnsätze aufzuheben und solche neu zu regulieren. Nach eingehender Beratung wird von den bürgerlichen Collegien beschlossen, die Lohnsätze in nachfolgenden Beträgen festzusetzen.

(Siehe 10. Mai 1904)

  1. Für ein zweispänniges Fuhrwerk pro Stunde 1 Mark
  2. Für ein einspänniges Fuhrwerk pro Stunde 75 Pfennig
  3. Für eine erwachsene Mannsperson 25 Pfennig
  4. Für eine erwachsene Weibsperson 20 Pfennig
  5. Für jugendliche Personen unter 16 Jahren ebenfalls 20 Pfennig

Diese Lohnsätze gelten rückwirkend zum 1. April 1908

Zur Rechnung Auszug gefertigt.

Gemeinderat
Schultheiß Thierer                         Braunmiller                   Schleicher                    
Falch                                              Bosch                            Gebhardt

Bürgerausschuß
Obmann Kühnle                             Thierer                          Gerstenlauer
Duckeck                                        

 

 

Gemeinde Weidenstetten
Verhandelt den 9. Dezember 1908

Nach dem oberamtlichen Erlaß vom 5. Dezember 1908, welcher verlesen wird, hat die Amtsverwaltung am 16. November 1907, mit Genehmigung der königlichen Kreisregierung vom 13. Januar deß Jahres beschlossen, den Verwaltungsaktuaren künftig, neben der gemäß § 228 der Vollzugsverfügung zur Gemeindeordnung für Stellung eines Kanzleiraums, Anschaffung von Schreibmaterialien, Aufwand von auswärtigen Dienstverrichtungen und so weiter, zu reichende Dienstaufwandsentschädigung, feste periodische, von 2.400 Mark auf 4.500 Mark aufsteigende Gehälter aus der Amtskörperschaftskasse auszusetzen.

Die Gesamtsumme der Bezüge der Verwaltungsaktuare soll nun nach obigem Beschluß der Amtsversammlung nach Maasgabe deß Umfangs, der in Anspruchnahme der Verwaltungsaktuare auf die in Betracht kommenden Verwaltung umgelegt werden.

Die ursprünglich geplante Umlage, deß Aufwands im Verhältnis der Gesamtstaatssteuer, dem auch der hiesige Gemeinderat im November 1906 zugestimmt hat, wurde, da dieser Maßstab ein gerechtes Verhältnis nicht ergibt, fallen gelassen.

Nach der vom Oberamt aufgestellten Berechnung, trifft es zur Zeit die hiesige Gemeinde.

Bei einem Zeitaufwand deß Verwaltungsaktuar von 66 3/8 Tagen ——  627,49 Mark.

Nach erfolgter Beratung wird beschlossen, gegen die von der Amtsversammlung beschlossene Aufbringung der Kosten der Verwaltungsaktuare und den oben aufgeführten Betrag dieser jährlichen Vergütung, eine Erinnerung nicht zu machen.

Dem königlichen Oberamt Auszug eingesandt.

Zur Beurkundung
Gemeinderat
Schultheiß Thierer                         Braunmiller                   Schleicher                    
Falch                                              Bosch                        

 

 

Gemeinde Weidenstetten
Abschrift von der Verhandlung
der Gemeindevisitation
vom 30. September  und 1. Oktober 1908

Der Erlaß der Landarmenbehörde, wegen Ersatz hälftigen Aufwands für Ortsarme an ähnlichen Krankheiten, wie Epilepsie leidender Personen, wird bekannt gegeben, die Collegien erklären , dass derartige Armenfälle in letzter Zeit, hier nicht vorgekommen sind.

Zu § 2
glauben die Collegien, daß bei der Persönlichkeit, deß jetzigen Nachtwächters die Anschaffung einer Kontrolluhr nicht erforderlich sei.

Wegen Aufbewahrung Tierärztlicher Instrumente
wird angeregt, die letzteren bei einem Einwohner aufzubewahren, wo jederzeit jemand zu Hause ist.

Die Collegien erklären, die Instrumente seien zur Zeit in Verwahrung deß Gemeindepflegers und soll noch näher untersucht werden, ob dieselben nicht bei einem Wirt oder Schmid unterzubringen wären.

Eberhaltung
Die Collegien erklären sich für den Fall, dass weitere Schweinezüchter sich für diesen Zweig der Landwirtschaft interessieren und einer Zuchteinrichter bereit, an die Einführung einer Eberhaltung heranzutreten.

Einführung elektrischer Kraft, und Licht
Der vorsitzende erläutert deß Näheren, welche verschiedene Möglichkeiten sich bieten, um solche Einrichtung wie sie jetzt in den verschiedenen Landteilen gemacht werden, zu bekommen, und welche Vorteile damit im Allgemeinen verknüpft sind.
Die Collegien glauben zunächst, dass man abwarten sollte, welche Erfahrung in dieser Beziehung bei dem „Heuchlinger“ Altheimer Elektrizitätswerk gemacht werden.
Sie sind aber damit einverstanden, dass jetzt schon Vorerhebungen angestellt werden, darüber, welche benachbarte Gemeinden etwa geneigt wären, einen zu gründeten Verband, mit dem Zweck, der Errichtung eines Elektrizitätswerk für den mittleren Albteil, deß Ulmer Oberamts beizutreten.

Ulm den 20. November 1908

Königliches Oberamt Ulm

Vorstehende Abschrift beglaubigt.
Schultheiß und Ratsschreiber Thierer

             

 

 

 

 

 

 

 

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