GR-Protokolle 1901/1902

 

Weidenstetten
Verhandelt den 20. Januar 1901

Mit dem Ablauf deß Jahres 1900 ging die Wahldauer von drei Bürgerausschußmitgliedern zu Ende.

Die Austretenden waren:

  1. Thomas Thierer
  2. Jakob Ehret
  3. David Braun

Am 23. Dezember 1900 fand die Bürgerausschusswahl statt. Bei dieser Wahl hatten von 121 Wahlberechtigten, blos 26 abgestimmt.Es mußte deßhalb nach oberamtlicher Verfügung eine Nachwahl stattfinden, welche am 7. Januar 1901 vorgenommen wurde. Hierbei haben 64 Wähler abgestimmt.

Da für das im Jahr 1899 in den Gemeinderat gewählte Mitglied, ein Ersatzmann zu wählen ist, – so sind 4 Mitglieder erforderlich. Wobei dasjenige Mitglied, welches bei der Wahl die wenigsten Stimmen unter 4 gewählten erfüllt auf die Restperiode von 2 Jahren als gewählt zu betrachten ist.

Es haben Stimmen erhalten:

  1. Thomas Thierer 60 Stimmen
  2. Jakob Ehret 35 Stimmen
  3. Johannes Gebhardt 28  Stimmen
  4. Leonhard Gerstenlauer 24 Stimmen

Da gegen diese Wahl eine Einsprache nicht erhoben wurde, wurden dieselben in heutiger Sitzung beeidigt.

Die Neugewählten:

Thierer

Ehret

Gebhardt

Gerstenlauer

 

Gemeinderat

Schultheiß Thierer            Braunmiller           D. Schleicher 

Falch                                 J. Falch                  Wörz

Schleicher    

 

Bürgerausschuß

Kühnle                               Duckeck              Gebhardt                     Bosch

Thierer                               Ehret                    Gerstenlauer

 

 

Weidenstetten
Verhandelt den 20. Januar 1901

Nach dem Gesetz vom 21. Mai 1891 Artikel 10 hat der Bürgerausschuß alle 2 Jahre den Obmann und einen Stellvertreter aus seine Mitte zu wählen.

Nachdem nun am 22. Dezember 1900, sowie am 7. Januar 1901 eine Nachfrage deß Bürgerausschußes der Neugewählten heute stattgefunden hatte, wurde in heutiger Sitzung die Wahl deß Obmanns, und seines Stellvertreters vorgenommen, wobei auf Wunsch deß Bürgerausschußes der Ortsvorsteher die Wahlhandlung leitete.

Nach geheimer, schriftlicher Abstimmung wurden gewählt:

  1. Als Obmann, Jakob Kühnle mit 6 Stimmen
  2. Als Stellvertreter, Jakob Ehret mit 3 Stimmen.

Die Gewählten:

Jakob Kühnle

Jakob Ehret

 

Bürgerausschuß

Duckeck                            Gebhardt                     Bosch

Thierer                              Gerstenlauer

 

Weidenstetten
Verhandelt den 4. Februar 1901

In der Nachlassache der Ursula G., geb. S. von hier, in welcher die hier wohnhafte, am 29. März 1839 geborene F. S. genannt Christina, erbberechtigt ist, wird, da die genannte geistig etwas beschränkt ist, für dieselbe als Privatvermögensverwalter und Pfleger aufgestellt. Der gleichfalls erbberechtigte Kaufmann und Maurermeister Balthasar Botzenhardt aufgestellt. Da Botzenhardt früher als Pfleger schon verpflichtet ist, wurde derselbe auf seine früheren Pflichten hingewiesen.

Dem Bezirksnotariat Heidenheim Abschrift eingesandt.

 

Gemeinderat

Schultheiß Thierer            Braunmiller           D. Schleicher 

Falch                                 Schleicher              Wörz

 

Weidenstetten
Verhandelt den 19. Februar 1901

Nachdem durch Beschluß der Collegien vom 12. Oktober 1900 beantragt wurde, dass das, an die Markung Neenstetten angrenzende Feld, im Anschluß mit Neenstetten bereinigt werden soll.

Die Vorarbeiten, sowie dar Antragsplan fertiggestellt sind, wird hiermit beschlossen, auf Grund deß Antragsplans, das königliche Oberamt Ulm, um Einleitung der Feldbereinigung zu bitten.

Dem königlichen Oberamt Abschrift eingesandt.

 

Bürgerausschuß

Kühnle                               Duckeck              Gebhardt                     Bosch

Thierer                               Ehret                    Gerstenlauer

 

Gemeinderat

Schultheiß Thierer            Braunmiller            Wörz

Falch                                 Schleicher            

 

 

Weidenstetten
Verhandelt den 19. Februar 1901

Unterlehrer Wurster hier, hat darum nachgesucht, es möchte ihm von dem Vorrat deß Schulholzes 1 Raummeter Holz verabreicht werden. Da sein Vorgänger
1 Raummeter für 7 Mark verkauft habe, sei er gewillt diesen Betrag hierfür zu bezahlen.

Es wird beschlossen, an Unterlehrer Wurster  vom Vorrat deß Schulholzes, 1 Raummeter Holz gegen 7 Mark abzugeben.

Der Gemeindepflege Abschrift übergeben.

 

Bürgerausschuß

Obmann Kühnle                Duckeck               Gebhardt                     Bosch

Thierer                               Ehret                    Gerstenlauer

 

Gemeinderat

Schultheiß Thierer            Braunmiller            Wörz

Falch                                 Schleicher            

 

 

Weidenstetten
Verhandelt den 19. Februar 1901

Nach oberamtlichem Erlaß vom 4. Februar deß Jahres, hat das königliche Ministerium deß Innern angeordnet, dass die durchschnittlichen Jahresarbeitsverdienste, Land- und Forstwirtschaftlicher Arbeiter neu revidiert und nach den wirklichen, thatsächlichen Lohnverhältnissen festgesetzt werden soll.

Es wird anerkannt, dass die Beträge , wie sie im Jahr 1897 festgesetzt wurden, den wirklichen Lohnverhältnissen nicht mehr entsprechen, weshalb dieselben erhöht werden, wie folgt:

  1. Für erwachsene, männliche Arbeiter 450 Mark auf 540 Mark, pro 300 Arbeitstage a´ 1 Mark 80 Pfennig.
  1. Erwachsene, weibliche Arbeiter von 270 Mark auf 330 Mark, 300 Arbeitstage, a´ 1 Mark 10 Pfennig.
  1. Jugendlich, männliche Arbeiter von 210 Mark auf 270 Mark, 300 Arbeitstage, a` 90 Pfennig.
  1. Jugendlich, weibliche Arbeiter von 150 Mark auf 210 Mark, 300 Arbeitstage, a` 70 Pfennig.

Dem königlichen Oberamt Abschrift übersandt.

 

Gemeinderat

Schultheiß Thierer            Braunmiller            Wörz

Falch                                 Schleicher              D. Schleicher

 

 

Weidenstetten
Verhandelt den 12. März 1901
Sitzung der Ortsarmenbehörde

Die Ortsarmenbehörde beschließt den Andreas B. von hier, welcher durch epileptische Anfälle unterstützungsbedürftig geworden und mittellos ist, in ihre Unterstützung, und um unnötigen Kosten zu ersparen, zur Verpflegung und Beschäftigung in die Heimat zu nehmen.

Schultheiß Thierer wird beauftragt, den derzeit in der Irrenanstalt in Frankfurt befindlichen Andreas B. dort abzuholen.

 

Ortsarmenbehörde

Schultheiß Thierer            Braunmiller            Wörz                           J. Falch

Falch                                 Schleicher              D. Schleicher               Pfarrer Panles

 

 

Weidenstetten
Verhandelt den 24. März 1901

Nach oberamtlichen Erlass vom 4. Februar des Jahres, hat das königliche Ministerium deß Innern, am 7. November 1900, Ministerialamtsblatt Seite 438 angewendet, dass eine Prüfung und anderweitige Festsetzung, der Höhe deß ortsüblichen Taglohnes, gewöhnlicher Tagesarbeiter schon vor Ablauf  der damaligen Gültigkeitsdauer stattzufinden hat.

Nach eingehender Beratung dieser Angelegenheit, wird der ortsübliche Taglohn festgesetzt, wie folgt:

  1. Für erwachsene, männliche Arbeiter, von 1 Mark 60 Pfennig auf 1 Mark 80 Pfennig.
  2. Für erwachsene, weibliche Arbeiter, wie seither auf 1 Mark 30 Pfennig.
  3. Für jugendlich, männliche Arbeiter, wie seither auf 1 Mark .
  4. Für jugendlich, weibliche Arbeiter, wie seither auf 70 Pfennig.

Dem Oberamt Abschrift eingesandt.

Gemeinderat

Schultheiß Thierer            Braunmiller            Wörz

Falch                                 Schleicher              J. Falch

 

 

Weidenstetten
Verhandelt den 27. März 1901

Nach der Rechnung pro 1899/1900 Seite 92 haben zu ersetzten:

  1. Wegknecht Kellers Wittwe, zuviel erhaltene Besoldung deß verstorbenen Wegknecht Keller, vom 3. März bis 31. März 1900 – 3 Mark und 7 Pfennig.
  1. Unterlehrer Ege, zuviel erhaltene Besoldung pro 1900 – 1 Mark und 23 Pfennig.
  2. Schuldiener Mayer hier ebenso 37 Mark und 50 Pfennig.

 

Zu 1, hat die Wittwe Keller, den Wegknechtdienst bis 31. März 1900 fortversehen, und wurde deßhalb auch der Gehalt bis dahin fortbezahlt. Ein Ersatzanspruch ist unbegründet.

Zu 2, Lehrer Ege ist wegen Krankheit aus dem Schuldienst ausgetreten und befindet sich außerhalb Landes, mit unbekanntem Aufenthalt. Bei der Geringfügigkeit deß Mehrempfängers und der Umständigkeit der Ersatzeinleitung, empfiehlt sich Verzicht hierauf.

Zu 3, Schuldiener Mayer ist am 23. Oktober 1876 gewählt worden, und hat den Gehalt für seinen, im Schuljahr 1876/77 mit 70 Mark am 16. November 1877 ausbezahlt erhalten. In gleicher Weise erhält er seinen Gehalt fortbezahlt und war demnach die Zahlung von 37 Mark und 50 Pfennig, einschließlich der am 1. April 1900 verwilligten 10 Mark. Zusammen somit 47 Mark 50 Pfennig  für das Winterschuljahr, Martini 1899bis Georgi 1900 in Ortungsersatz unbegründet.

Beschluß:

Die abgängigen, beziehungsweise durchlaufende Verrechnung der vorgenannten Kosten, zu genehmigen.

Zur Rechnung Abschrift übergeben.

Bürgerausschuß

Obmann Kühnle                Duckeck               Gebhardt             

Thierer                               Ehret                    Gerstenlauer

Gemeinderat

Schultheiß Thierer            Braunmiller            Wörz

Falch                                 Schleicher   

 

Weidenstetten
Verhandelt den 10. April 1901

Da vom 1. April 1902 an die Gemeindepflege das Pfarrholz an die kirchliche Zentralkasse in Stuttgart zu leisten haben wird und für diese Kasse, wie auch für die Gemeindepflege selbst die Umwandlung deß Naturbezugs in Geldaufschädigung wünschenswehrt erscheint, so wird beschlossen:

  1. Der kirchlichen Centralstelle in Stuttgart mit Wirkung vom 1. April 1902 an, für das von der hiesigen Gemeindepflege an die Pfarrstelle zu leistende Besoldungsholz von 33 Raummeter, statt früher 9 Klafter und zwar von dem besseren Holz, welches der Schlag gibt, sowie das davon abfallende Reisach, bisher 100 Stück kleine Wellen pro Raummeterholz kostenfrei, einschließlich Beifuhr, Geldaufschädigung anzubieten.
  2. Festsetzung einer für immer 10 Jahre gleichbleibenden und aus den Erträgnissen, je der 5 letzten Rechnungsjahre zu schöpfenden Entschädigungssumme zu beantragen und
  3. hienach unter Verweisung auf dem königlichen Konsistorium, als Entschädigungssumme für die 10 Jahre, 1. April 1902/1912 die Summe von 270, 69 Mark anzubieten.

Zur Beurkundung:

Bürgerausschuß

Obmann Kühnle                       Ehret                         Thierer
Duckeck                                    Bosch                        Gerstenlauer

Gemeinderat

Schultheiß Thierer                   Falch                          Braunmiller
Schleicher                                D. Schleicher             J. Falch                       Wörz

 

Der Gemeindepflege, sowie königlichem Pfarramt, beziehungsweise königlichem Konsistorium je Abschrift übergeben.

 

 

Weidenstetten
Verhandelt den 12. März 1901
Eingetragen den 22. April 1901

für den (Name), Sohn deß (Name), Maurer von hier, sind an Verpflegungskosten aus verschiedenen Sphären, in denen er als Epileptiker behandelt wurde, bedeutliche Kosten entstanden, welche der Vater insgesamt nicht zu bezahlen vermag.

Nach Beschluß vom 12. März des Jahres wurde beschlossen, da (Name) nicht ausgeliefert wurde,

1, denselben in Frankfurt in der Irrenanstalt, in welcher derselbe sich befand abzuholen, womit Schultheiß Thierer beauftragt wurde.

2, An den entstandenen Verpflegungskosten, sowie die Hälfte des Betrags auf Ortsarmenkasse zu     übernehmen. Dem (Name) wird zugleich die Auflage gemacht, seinem Sohn ein geeignetes unterkommen zu verschaffen und eröffnete, dass derselbe die andere Hälfte zu übernehmen habe, wozu sich (Name) bereit erklärte, anerkannt.

(Unterschrift)

An Kosten sind entstanden, laut vorliegenden Rechnungen:

  1. Im Kreiskrankenhaus Allgai (Allgäu) 5 Mark, 70 Pfennig
  2. Im Sankt Rochusspital Mainz 14 Mark
  3. Im stättischen Krankenhaus Worms 25 Mark, 20 Pfennig
  4. Im stättischen Krankenhaus Frankfurt 26 Mark, 10 Pfennig
  5. Irrenanstalt Frankfurt 12 Mark
  6. daselbst 26 Mark
  7. Für ein Fuhrwerk zum Bahnhof 1 Mark
  8. Abholen in Frankfurt 40 Mark

                                                                                                         _____________________

                                                                               Zusammen:        150 Mark

Wird zur Hälfte mit 75 Mark auf die Ortsarmenkasse übernommen.

Der Gemeindepflege Abschrift übergeben.

Ortsarmenbehörde

Schultheiß Thierer                    Pfarrer Planes                            Falch
Schleicher                                 J. Falch                                       Wörz

 

 

Weidenstetten
Verhandelt den 23. April 1901

Das königliche Konsistorium hat an die bürgerlichen Collegen den Antrag gestellt, dass die jährliche von Seiten der Gemeinde, an die hiesige Pfarrstelle zu leistende Naturalbesoldung, bestehend in 33 Raummeter Holz und zwar das bessere, wie es der Schlag gibt, sowie das hieraus anfallende Reis, 3300 Stück kleine Wellen abgelöst werde, und hierfür eine Geldentschädigung von Seiten der Gemeinde, an die kirchliche Besoldungskasse zu leisten sei.

Nach der Berechnung der letzten 5 Jahre beträgt der Geldwehrt hierfür 270 Mark 69 Pfennig.

Diesen Betrag hätte die Gemeindekasse jährlich an die kirchliche Besoldungskasse zu leisten, und zwar vorerst auf die Dauer von 10 Jahren.

Es wird beschlossen, diesen Antrag anzunehmen und diese Geldentschädigung, erstmals am 1. April 1902-1912 aus der Gemeindekasse zu bezahlen.

Der Gemeindepflege Abschrift übergeben.

Bürgerausschuß

Obmann Kühnle                       Ehret                         Thierer
Duckeck                                   Bosch                        Gerstenlauer

Gemeinderat

Schultheiß Thierer                   Falch                          Braunmiller
Schleicher                                D. Schleicher             J. Falch                       Wörz

 

 

Weidenstetten
Verhandelt den 20. Mai 1901

Das der Gemeinde, im Eigenthum zustehende Diestelhofgebäude samt Schuppen, ist durch einen im Monat März des Jahres stattgefundenen Sturm, sehr beschädigt worden, so dass dasselbe dem Zusammensturz nahe ist, und zu Wohnzwecken, vollständig unbrauchbar geworden ist.

Es wird, da solches zu Wohnzwecken vollständig wertlos und die Reparatur ungemein große Kosten verursachen würde,

beschlossen:

Das Wohngebäude samt Scheuer und Schuppen auf den Abbruch zu verkaufen.

Da in dem fraglichen Wohngebäude ein Wohnungsrecht, der ledigen Appolonia Mayer auf die Dauer ihres ledigen Standes ruht, wird dieses Wohnungsrecht derselben auf das hiesige Armenhaus,

Haus Nr. 4  in der Baurengasse, neben Postagent Mayer und Nikolaus Röscheisen (Wittwer) übertragen, falls dieselbe nicht freiwillig hierauf verzichtet.

Bürgerausschuß

Obmann Kühnle                       Ehret                         Thierer
Duckeck                                    Bosch                        Gerstenlauer

Gemeinderat

Schultheiß Thierer                   Falch                          Braunmiller                Schleicher
Schleicher                                D. Schleicher             J. Falch                       Wörz

Auszug zur Gemeindepflegwohnung pro 1962/63 gegeben.

Verhandlungen mit der Mayer, siehe ebendort. Beilage Nr. 9

 

 

Weidenstetten
Verhandelt den 11. Juni 1901

Gemeindepfleger Schleicher trägt vor, dass verschiedene Zahlungen vorliegen, welche aus der Gemeindekasse zu leisten seien, und ein weiteres hinausschieben dieser Zahlungen nimmer zulässig sei, namentlich der Beitrag zur landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft. Der Leerbestand der Gemeindekasse sei zur Zeit ein solch minderer, dass er keine Zahlung mehr leisten könne, bedeutet:

Einnahmen stehen zur Zeit keine in Aussicht. Auf Grund vorliegender Thatsachen wird von den Collegien beschlossen,

auf Rechnung der Gemeindekasse, bei David Falch dahier, ein Darlehen von 1000 Mark aufzunehmen, diese Summe, aber sobald es die Mittel erlauben, längstens bis 1. April 1902 wieder zurückzuzahlen.

Abschrift übergeben.

Bürgerausschuß

Obmann Kühnle                       Ehret                         Thierer
Duckeck                                   Gerstenlauer

Gemeinderat

Schultheiß Thierer                   Falch                          Braunmiller                Schleicher
Schleicher                                J. Falch                       Wörz

 

 

Weidenstetten
Verhandelt den 25. Juni 1901

Zufolge des wesentlich, größeren Umfangs der meisten Geschäfte und im Hinblick auf die königliche Verordnung vom 19. Februar 1900, Register Blatt Seite 146 sind die Belohnungen des Verwaltungsaktuars der hiesigen Gemeinde, unter Zugrundlegung der jetzigen Taggeldsbezüge neu zu regulieren.

Oberhilfsbeamte der hiesigen Gemeinde.Verwaltungsaktuar Seelig in Lonsee übergibt den Collegien eine Belohnungsberechnung über die sämtlichen von ihm zu leistenden, erdenkliche Geschäfte, welche an der Hand der einschlägigen Akten, von den Collegien genau geprüft und anerkannt wird.

Die Collegien finden, die auf Grund dieser Berechnung erhobenen Ansprüche des Verwaltungsaktuar für gerecht und billig und fassen auf den Antrag und mit Zustimmung desselben, folgenden

 

                                                Beschluß

 1. Dem Verwaltungsaktuars „Seelig „ (Beamter in Württemberg, bei der Oberamtsverwaltung) werden folgende Belohnungen aus der Gemeindepflege ausgesetzt und zwar:

I. Etat………………………………………………………………………………… ……  16 Mark
II. Rapport ……………………………………………………………………………….. 16 Mark
III. Anlegung des Steuerabrechnungsbuchs …………………………     29 Mark
IV. .………………………………………………………………………………             ……  –
V. ……………………………………………………………………………………….              –
VI. Steuerumlage ……………………………………………………………………….. 67 Mark
VII. Steuerabrechnungsbuch ……………………………………………………… 25 Mark
VIII. Rechnungsstelle ………………………………………  ………………………  214 Mark
IX. ……………………………………………………………………………………….               –
X. Nebenverrichtungen wie bisher ……………………………………………… 25 Mark
XI. Schreibmaterialienentschädigung ……………………………………………  9 Mark
XII. Beitrag zu einem Geschäftszimmer …………………………………………15 Mark
                                                                                                          _________
                                                                               Zusammen        416 Mark

Die Geschäfte des Steuersatzes Ziffer IV. und die Steuerbuchfortführung Ziffer V., lassen sich zur Zeit noch nicht feststellen und werden bis aufs weitere gegen Taggeldanrechnung bezahlt, Ziffer IX. werden hier nicht umgelegt.

Die Belohnungssätze sollen gelten, soweit nicht gegenseitiges vereinbart:
Pro 1899, 1900 erstmals für die Geschäfte Ziffer II. und VIII.
Pro 1900/01 für die Geschäfte I, II, III, VI, X, XI und XII exel. III. b, welche erstmals pro 1901/02 in Rechnung kommt.

2. Als zensiersberechtigte, jährliche Einkommensbezüge, den Betrag von 375 Mark festzusetzen.

3. Gegenwärtigen Beschluß mit der Belohnungsberechnung, königlicher Kreisregierung zur hochgeneigtesten Genehmigung vorzulegen.

 

Mit diesen Beschlüssen erklärt sich einverstanden,

Verwaltungsaktuar

Seelig

Zur Beurkundung

Bürgerausschuß

Obmann Kühnle                       Ehret                         Thierer
Gebhardt                                  Gerstenlauer

Gemeinderat

Schultheiß Thierer                   Falch                          Braunmiller               
Schleicher                                J. Falch                       Schleicher

Am 27. Juni 1901 zur Genehmigung vorgelegt.

Am Dezember 1901 Genehmigung erhalten.

 

 

Weidenstetten

Verhandelt den 9. Juni 1901
Eingetragen den 25. Juni 1901

Auf vorangegangener Aufforderung erschien Christoph Ehret (Taglöhner) und bittet um Aufnahme des hiesigen Bürgerrechts. Da Ehret, Kraft Gesetzes vom 16. Juni 1885 Anspruch auf das Bürgerrecht hat, wird somit hier beschlossen, dem Bittsteller die Aufnahme in das hiesige  Bürgerrecht mit dem Anfügen zu ertheilen, daß derselbe, die in Artikel 9 und 61 festgesetzte Gebühr mit 10 Mark an die Gemeindepflege, hier, zu bezahlen habe.

Zur Beurkundung

Gemeinderat

Schultheiß Thierer                   Falch                          Braunmiller                
Schleicher                               J. Falch                        Schleicher

 

 

Weidenstetten
Verhandelt den 25. Juni 1901

Die hiesige Gemeindepflege hatte in den letzten Jahren bis heute, mehrere außerordentliche Ausgaben, welche eine fortgesetzte Steigerung, der Gemeindeumlage mit sich brachte. Insbesondere ist es die Farrenhaltung, welche neben dem von 850 Mark auf 1.000 Mark erhöhtem Wartgeld, für Aufkauf von Gemeindefarren einen Aufwand von 974 Mark verursachte und die Aufnahme weiterer 400 Mark in den Etat pro 1901/02 nothwendig machte.

Außerdem erforderte die Straßenunterhaltung und Verbesserung einen erhöhten Aufwand und ferner sind im neuesten Etat 200 Mark für Feldbereinigung vorgesehen, nachdem bereits im Rechnungsjahr 1900/01 für denselben Zweck über 200 Mark ausbezahlt wurden.

Die Folge dieser außerordentlichen Ausgaben ist, dass im Etat 1901/02 ein Etatdefizit von 11.248 Mark und und 5 Pfennig erscheint, worunter 250 Mark zu Beschaffung des Betriebskapitels inbegriffen sind.

Nun kann den Steuerzählern nicht zugemutet werden das ganze Defizit, beziehungsweise, alle diese außerordentlichen Ausgaben durch Umlage aufzubringen.
Schon bei 10.000 Mark Gemeindeumlage auf 4.000 Mark Staatssteuer ergeben sich 2 Mark 50 Pfennig Umlage, pro 1 Mark Staatssteuer und kommen die Collegen nach eingehender Berathung zu dem einstimmigen Beschluß:

  1. An Gemeindeschaden pro 1901/02 den Betrag von 10.000 Mark umzulegen.
  2. Bei hoher königlichen Kreisregierung, darum zu bitten, es möchte die Aussetzung,der durch solches Regierungsdekret vom 31. August 1883, Ziffer 6590 angeordneten Schuldentilgung mit 1.200 Mark für dieses Jahr hochgänzigtest gestattet werden.

Am 28. Juni Beschluß dem königlichen Oberamt vorgelegt.

Den 24, Juli 1901 Genehmigung erhalten.

Der Gemeindekasse Abschrift übergeben.

Zur Beurkundung

Gemeinderat

Schultheiß Thierer                   Falch                          Braunmiller               
Schleicher                                J. Falch                       Schleicher

Bürgerausschuß

Obmann Kühnle                       Ehret                         Thierer
Gebhardt                                  Gerstenlauer

 

 

Weidenstetten
Sitzung der Ortsarmenbehörde
Verhandelt den 18. Juli 1901

Die epileptische (Name), welche im Juni vorigen Jahres in die Anstalt Stetten erbracht worden ist, bekam Ende März des Jahres neun Anfälle, so dass ihr Verbleib in der Anstalt auf ein weiteres Jahr notwendig erscheint.

Der Vater (Name) kann, da er für seinen auch epileptische Sohn (Name), fortgesetzt bedeutende Auslagen hat, nicht auch noch für seine (Name) ein Kostgeld bezahlen.

Es soll deshalb für ihn der Notstandsverein und die Zentralleitung deß Wohltätigkeitsvereines angegangen werden.

Auch die Ortsarmenbehörde sollte daher einen angemessenen Beitrag bewilligen.

Die im letzten Jahr von der Ortsarmenbehörde für (Name) als noch aufzubringender Rest verwilligten 10 Mark, kommen seitens der Anstalt nicht zur Einforderung, da die Anstalt auf 31. März abrechnet, also pro 31. März 1901 nur ¾ Kostgeld fällig wurde.

Es können daher die pro 1. Juni 1900/01 verwilligten 10 Mark (Setzung der Ortsarmenbehörde vom 21. Oktober 1900 Protokoll, Blatt 73) zu dem Kostgeld, pro 1. April 1901/02 verwendet werden.

Pfarrer Panles schlägt vor, die Ortsarmenbehörde möge zu diesen, voriges Jahr erwilligten 10 Mark, noch weitere 10 Mark jetzt verwilligen, so dass man zu dem Kostgeld für (Name) pro 1. April 1901/02, welches an der Anstalt auf 90 Mark (1. Halbjahr 60 Mark, 2. Halbjahr 30 Mark) festgesetzt worden ist, jetzt einen Beitrag von insgesamt 20 Mark reichen könnte.

Pfarrer Panles, welcher bei seiner Anwesenheit in Stetten, das Kostgeld pro 1. April – 30. September 1901 mit 60 Mark, aus seinen Mitteln vorausbezahlt hat, worüber er der Ortsarmenbehörde Quittung vorlegt. Bittet, dass die von der Ortsarmenbehörde zu erwilligenden 20 Mark, an ihn ausbezahlt werden.

Beschluß:

Für Unterbringung der epileptischen (Name) in der Anstalt Stetten, pro 1. April 1901/02 werde unter Einbeziehung, des vorigen Jahres erwilligten, aber nicht eingeforderten 10 Mark, jetzt 20 Mark – (Zwanzig Mark) verwilligt und die Gemeindepflege angewiesen, diese 20 Mark an Pfarrer Panles, welcher das Kostgeld für das 1. Halbjahr 1. April/ 30. September aus seinen Mitteln vorausbezahlt hat, zu entrichten.

Ortsarmenbehörde                            
Schultheiß Thierer                              Pfarrer Panles

Gemeinderäte

Falch                                       Braunmiller                 Wörz
D. Schleicher                          J. Falch                        Schleicher

 

 

Weidenstetten
Verhandelt den 23. Juli 1901

Nach dem Gesetz vom 21 Mai 1891, Artikel 29, Regelblatt Seite 114-115 ist alle 3 Jahre eine Neuwahl, deß Amts, Versammlungs- Deputierten vorzunehmen. Die Wahlparade deß bisherigen Deputierten Schultheiß Thierer, ist mit dem 31. März des Jahres abgelaufen. Es ist daher wieder ein Mitglied auf die Dauer von 3 Jahren zu wählen und zwar 1901, 1902 bis 31 März 1904.

Die Wahl wurde heute in gemeinschaftlicher Sitzung, durch geheime Abstimmung unter Leitung des Ortsvorstehers vorgenommen. Es erhielt hierbei Stimmen:

  1. Schultheiß Thierer 10 Stimmen.

Ungültig 1 Stimme.

Dem königlichen Oberamt Abschrift eingesandt.

Bürgerausschuß

Obmann Kühnle                       Ehret                         Thierer
Duckeck                                    Bosch

Gemeinderat

Falch                                        Braunmiller                Wörz
D. Schleicher                           J. Falch                        Schleicher

                 

 

Weidenstetten
Verhandelt den 18. August 1901

Am heutigen wurden die Beschlüsse der Amtsversammlung vom 3. August 1901  den bürgerlichen Collegen, nach ihrem ganzen Inhalt nach Vorschrift deß § 76, deß Verwaltungsedikts gemäß, wörtlich vorgelesen.

Bürgerausschuß

Obmann Kühnle                       Ehret                         Thierer
Gebhardt                                   Duckeck                   Bosch

Gemeinderat

Schultheiß Thierer                   Falch                          Braunmiller           Wörz          
D.  Schleicher                          J. Falch                       Schleicher

 

Dem königlichen Oberamt Abschrift übergeben.

 

 

Weidenstetten
Verhandelt den 28. August 1901

Mit dem 1. April 1900 ist der fünfjährige Zeitraum, für welchen für die Revision und Abhör der Gemeindepflege – Rechnung Aversalsportalbeträge festgestellt worden sind, abgelaufen.

Zufolge oberamtlichen Erlasses vom 9. August 1901, Amtsblatt Nummer 187, wird in Gemäßheit des § 18, Ziffer 2, der Ministerialsverfügung vom 24. Juni 1900, Regelblatt Seite 52,  bezüglich dieser Sportalansätze für den auf 1. April 1900 bis 1. April 1905 verfallene, beziehungsweise verfallende Rechnungen, der für einzig in Betracht kommenden Gemeindepflegeverrechnung einstimmig beschlossen, königlichem Oberamt zu berichten, dass die Beibehaltung der seitherigen Aversalsportalbeträge gewünscht wird, und die letztgestellte Rechnung, 112 Rechnungsblatt und 280 Beilagenblatt entfällt.

Dem königlichen Oberamt Abschrift übergeben.

Gemeinderat

Schultheiß Thierer                   Falch                          Braunmiller                     
D. Schleicher                           Schleicher                  Wörz

 

 

Verhandelt den 28. August 1901
Sitzung der Ortsarmenbehörde

Es liegt eine Rechnung der Anna Zimmermann, Ehefrau von hier, über Verpflegung, welche hier im Auftrag der Ortsarmenbehörde, der kranken, ledigen (Name) geleistet hat, vor. (Name), welche am 25. Februar 1872 hier geboren ist, als Tochter der ledigen (Name), seit 1878 verehelicht in Ulm mit (Name), – wurde nach Verheiratung ihrer Mutter bei den Preißsingschen Eheleute erzogen.

Nach ihrer Confirmation trat sie in den Dienst. Zuerst in Schechstetten (bis Lichtmeß 1887), seither war sie stets auswärts in Diensten und zwar in keinem Dienst länger als ein Jahr.

An Georgi wurde sie wegen Schwangerschaft entlassen und kam hierher zu der Witwe Preißsing, bei welcher sie ihr Wochenbett hält.

Am 25. Juni kam sie wieder. Da sie jedoch an einem Unterleibsleiden litt, so benötigte sie noch über die Wehen hinaus Pflege.

Vom 12. Juli an musste, da die Hebamme die Krankenpflege nicht übernehmen durfte, und Witwe Preißsing selbst krank war, eine Pflegerin bestellt werden, welche bis zum 27. Juli den Dienst bei (Name) versah.

(Name) hat kein Vermögen. Als Ersparnis brachte sie aus ihrem Dienst 30 Mark mit, welche eben zur Bestreitung ihres Unterhalts über das Wochenbett und ihre Krankheit ausreichten.

Alimentationspflichtige Angehörige hat sie hier nicht.

Ihre Mutter steht in Ulm, selbst in Unterstützung.

Es hat der Ortsarmenvorstand Weidenstetten, vorläufig einzutreten.

Da aber (Name) hier keinen Unterstützungswohnsitz – und überhaupt keinen solchen hat, – so ist sie als landarm anzusehen und also, der Landarmenverband Ulm, dem Ortsarmenverband ersatzpflichtig, – hinsichtlich der aus der Krankheit der (Name), dieser anrechbaren Verpflegungskosten.

Die Krankenkasse Geislingen ist nicht mehr unterstützungspflichtig, da Christine Kast dort auf 23. April deß Jahres ausgetreten ist und die ärztliche Behandlung erst nach der Entbindung derselben, am 25. Juni notwendig geworden ist.

Arzt und Hebamme beziehen Wartgeld, haben also keinen Anspruch zu machen.

Es wird beschlossen:

1, die Rechnung der Anna Zimmermann, ein Betrag von 10 Mark für Verpflegung, der kranken (Name) vom 12. bis 27. Juli anzuerkennen.

2, die Kosten zum Mindestersatz, bei der Landarmenbehörde Ulm anzumelden.

Zur Beurkundung

Ortsarmenbehörde

Schultheiß Thierer                   Falch                          Braunmiller           Pfarrer Panles          
D. Schleicher                            Wörz                         J. Falch

 

 

Verhandelt den 24. September 1901
Anläßlich der Rechnungsabhör

In Sachen der Erweiterung, beziehungsweise Verlegung des Friedhofs, wird heute – nachdem das Ergebnis der im Lauf der letzten Jahre gepflogenen Erhebungen und Verhandlungen besprochen werden wird, von den bürgerlichen Collegien beschlossen:

  1. Von einer Erweiterung des bestehenden Friedhofs, der solche, den zu erwartenden Bedürfnissen doch nicht entsprechen würde, abzusehen.
  2. Vielmehr und zwar im Lauf der nächsten Jahre einen neuen Friedhof ausserhalb des Orts, aber doch in möglichster Nähe desselben, anzulegen.
  3. Die Wahl des Platzes und die Bestimmung alles Näheren, vorerst noch auszusetzen und den Ortsvorsteher zu ermächtigen, in Verhandlungen mit der in Betracht kommenden Grundbesitzern zu treten,

Bedarfs Auswahl eines geeigneten Platzes und eventuell – übrigens vorbehaltlich der Genehmigung, der zuständigen Behörden – vorläufige Verträge, Bedarfs einer Erwerbung, eines solchen Platzes abzuschließen.

Dem königlichen Oberamt Ulm Abschrift übergeben.

Gemeinderat

Schultheiß Thierer                Falch                         Braunmiller                     J. Falch

Schleicher                             Wörz                         D. Schleicher

Bürgerausschuß

Obmann Kühnle                     Ehret                       Thierer

Duckeck                                 Bosch                      Gebhard                           Gerstenlauer

 

 

Verhandelt den 9. Oktober 1901

1.

Den bürgerlichen Collegien wird eröffnet, dass die Urkunde betreffend der Ausscheidung der kirchlichen Besoldungsteile aus dem Schuleinkommen die Genehmigung des K. E v. Konsistoriums, durch Erlass vom 28. Mai 1901 und der königlichen Kreisregierung, durch Erlass am 23. September1901 erhalten hat.

Eine beglaubigte Abschrift der Urkunde wird zu den Gemeindeakten übergeben.

Über den Vollzug der Ausscheidung, wird in besonderer Verhandlung mit dem Kirchengemeinderat

Beschluß gefaßt, nur hierüber besonders Protokoll aufgenommen.

Dagegen tritt jetzt an die bürgerlichen Kollegien die Frage heran, ob sie trotz Ausscheidung der kirchlichen Besoldungsteile aus dem Schuleinkommen, die durch Beschluß vom 20. Oktober 1899 festgesetzten Ortszulage von 100 Mark aufrecht erhalten, oder nun den Betrag der ausgeschiedenen Besoldungsteile kürzen, dieses Jahr im vorliegenden Falle streichen wollen. Es kommt dabei folgendes in Betracht:

Der Schullehrer würde durch Streichung der Ortszulage einen pensionsberechtigten Besoldungsteil von 100 Mark verlieren, während er durch die Ablösung der Mesnerin und besonderer Belohnung und des Organistendienstes nur 50 Mark nicht pensionsberechtigtes Einkommen gewinnt.
(Schullehrer Brecht hat sich mit dem Unterlehrer den Organistendienst = Gehalt zu teilen).

Die Streichung der Ortszulage werde für Schullehrer Brecht ein umso empfindlicherer Verlust sein, als er schon in höheren Jahren steht, deshalb die pensionsberechtigten Ortszulagen ihm leicht eine Schädigung für sein ganzes, künftiges Leben werden kann.

Auf der anderen Seite sind aber die Gemeindefinanzen nicht derart (10. 000 Mark Gemeindeumlagen bei 6657), dass die bürgerlichen Kollegien eine dauernde Belastung des Etats mit 100 Mark leichthin beschließen könnten.

Um nun einen billigen Ausgleich der beiderseitigen Interessen des gegenwärtigen Inhabers der Schulstunde und der Gemeinde zu finden, wird beschlossen:

Beschluß:

  1. Die Frage der Kürzung der Ortszulage des hiesigen Schullehrers um den Betrag der ausgeschiedenen kirchlichen Besoldungsteile des Schuleinkommens zurückzustellen bis zur nächsten Stellenentschädigung.
  2. Die Ortsbehörde zur gegenseitigen Äußerung über den Beschluß auszusondern.
  3. Mit der Äußerung der Ortsschulbehörde gegenwärtigem Beschluß, durch des
  4. gemeinschaftlichen Oberamt, dem K. evangelischen Konsistorium zur Genehmigung vorzulegen.

 

2.

Es wird den bürgerlichen Kollegien ein Erlaß des K. Ev. Konsistoriums, der in Abschrift zu den Rechnungsakten gegeben wird, eröffnet, wonach der Grundgehalt der hiesigen Schulstelle mit Wirkung am 1. April 1901an, auf 1.100 Mark festgesetzt worden ist.

 

3.

Es liegt eine Anfrage der Ortsschulbehörde vor, ob die bürgerlichen Kollegien einen Beitrag zu dem Zweck  bewilligen würden, die Arbeitslehrerin L. Kreißer nächstes Frühjahr einen Lehrkurs in Ulm mitmachen zu lassen, dessen Kosten auf ungefähr 90 Mark sich belaufen werden.

Es wird beschlossen:

Beschluß:

Bei den schlechten Gemeindefinanzen, sehen sich die bürgerlichen Kollegien außerstand,  wäre auch mit kleinem Beitrag zu den Kosten eines Lehrkurses, für die hiesige Arbeitslehrerin zu verwilligen.

Gemeinderat

Schultheiß Thierer                Falch                         Braunmiller                    
D. Schleicher                         Wörz                        J. Falch

Bürgerausschuß

Obmann Kühnle                     Ehret                                Thierer
Duckeck                                 Gebhard                          

 

 

Geschehen den 9. Februar 1902

Mit dem Ablauf des Jahres 1901 ging die Wahlperiode zweier Gemeinderatsmitglieder zu Ende, es waren dieses:

  1. Georg Schleicher, Gemeindepfleger
  2. Johann Martin Braunmiller, Bauer

Eine Neuwahl fand am Montag den 16. Dezember1901 statt, bei derselben haben von 123 Wahlberechtigten, 90 abgestimmt.Nach dem Stimmzettel haben die meisten Stimmen erhalten:

  1. Georg Schleicher, Gemeindepfleger (59 Stimmen)
  2. Johann Martin Braunmiller, Bauer (57 Stimmen)

Als Nächster in der Stimmenzahl kam Jakob Kühnle mit 21 Stimmen. Die übrigen waren zersplittert. Das Wahlergebnis wurde in der Gemeinde durch Ausschellen, sowie Anschlag am Rathaus am 16. Dezember 1901 bekannt gemacht, mit dem Anfügen daß Einsprachen gegen die Gültigkeit der Wahl innerhalb 8 Tagen beim königlichen Oberamt Ulm, oder bei dem Gemeindevorstand anzubringen seien.

Da gegen diese Wahl während der gesetzlichen Frist eine Einsprache nicht erhoben wurde, sind die genannten auf 6 Jahre gewählt und die Wahl bestätigt.

Dieselben wurden in heutiger Sitzung auf ihren früheren Eid hingewiesen.

Die Gewählten:

Georg Schleicher

Martin Braunmiller

Gemeinderat

Schultheiß Thierer                Falch               D. Schleicher              Wörz                            

 

 

Weidenstetten
Verhandelt den 24. Januar 1902

Nachdem die Einkommensbezüge deß Verwaltungsaktuars Seelig in Lonsee für die Besorgung der Verwaltungsgeschäfte in der Gemeinde Weidenstetten  durch hohes Dekret (Beschluß), königlicher Kreisregierung vom 12. Dezember 1901, Ziffer 16515 neu festgestellt und im Betrage von 394 Mark genehmigt worden sind, geben die Unterzeichneten die Erklärung ab, dass nunmehr

  1. a) die Abzüge für Amtsaufwand auf 34 Mark.
  2. b) der zensierungsberechtigte, jährliche Einkommensbetrag auf 360 Mark festzusetzen sei.

Abschrift gefertigt.

Zur Beurkundung:

Verwaltungsakteur Seelig

Gemeinderat

Schultheiß Thierer                Falch                         Braunmiller                    
D. Schleicher                         Wörz                         J. Falch

 

 

Weidenstetten
Verhandelt den 7. Februar 1902

Die seit Jahren im hiesigen Armenhaus wohnhafte Witwe Elisabetha Honold, kann altershalber nichts mehr verdienen, es wir deshalb beschlossen, bei derselben die Wohnsteuer von 1. April 1900 an, aufzuheben, deßgleichen auch die Wassersteuer.   

Gemeinderat

Schultheiß Thierer                Falch                         Braunmiller                    
D. Schleicher                        Wörz                         J. Falch

 

 

Weidenstetten
Verhandelt den 7. Februar 1902

An Stelle deß zurückgetretenen Fleischhauer Braunmiller wurde Gemeinderat Martin Wörz durch Zuruf aufgestellt. Derselbe wird die festgesetzte, jährliche Gebühr mit 4 Mark aus der Gemeindekasse verwilligen. Derselbe wurde als Fleischhauer, auf den von ihm, als Gemeinderat geleisteten Diensteid hingewiesen.

Die Annahme:

Martin Wörz

Zur Rechnung Abschrift gefertigt.

Gemeinderat

Schultheiß Thierer                Falch                         Braunmiller                    
D. Schleicher                        Schleicher

 

 

Weidenstetten
Verhandelt den 23. Februar 1902

Dem Hilfsrichter Karl Wiegant in Ravensburg, schuldet der hiesigen Gemeinde ein Kapital von 17.660 Mark .

Seit Jahren wurde solches mit 3 ½%  in halbjährigen Raten verzinst. Nachdem nun der Zinsfuß im allgemeinen in die Höhe gegangen ist, verlangt der Gläubiger vom 1. Oktober 1901 ab 4% von Hundert. Im Weigerungsfall sei das Kapital gekündigt, da thatsächlich bekannt ist, dass bei sämtlichen Kosten der Zinsfuß erhöht worden ist.

So wird hiermit beschlossen, dem Gläubiger sein Kapital, statt bisher 3 ½ %, vom 1. Oktober 1901 ab mit 4% zu verzinsen.

Zur Rechnung Abschrift gefertigt.

Gemeinderat

Schultheiß Thierer                Falch                         Braunmiller             Wörz       
D. Schleicher                        Schleicher                 J. Falch

 

 

Weidenstetten
Verhandelt den 23. Februar 1902

Für das uneheliche Kind der (Name) von hier, Nahmens (Name) geboren den 9. Oktober1901, in Wangen im Allgai (Allgäu), wird heute als Pfleger aufgestellt und vorschriftsmäßig verpflichtet, der Großvater deß Kindes (Name), Maurer von hier.

Derselbe wird beauftragt wegen Alimente, klagend gegen den nathürlichen Vater vorzugehen.

Dem Rechtsanwalt Stern in Wangen im Allgäu, Abschrift gesandt.

Gemeindewaisenrat

Schultheiß Thierer                Braunmiller                  
D. Schleicher                        J. Falch

 

 

Weidenstetten
Verhandelt den 27. März 1902

Da die Zeit der Wahlperiode  deß  seitherigen Gemeindepflegers Georg Schleicher auf den 31. März 1902 abläuft, so ist eine Neuwahl wieder vorzunehmen. Der Ablauf der Wahlzeit wurde in heutiger Sitzung dem Gemeinderat zur Kenntniß gebracht.

Nach Beratung wurde beschlossen, von einer schriftlichen Wahl Abstand zu nehmen und dem bisherigen Gemeindepfleger durch Zuruf auf weitere drei Jahre vom 1. April 1902 bis 31. März 1905 mit der bisherigen Belohnung (siehe Gemeinderatsprotokoll, Band VII Blatt 52) zu wählen.

Königliches Oberamt am 27. März 1902 im Auszug angezeigt.

Die Annahme:

Georg Schleicher

Gemeinde und Oberamt Abschrift übergeben.

Bürgerausschuß

Obmann Kühnle                     Ehret                                Gerstenlauer              
Duckeck                                 Gebhard                            Bosch

Gemeinderat

Schultheiß Thierer                Falch                         Braunmiller                    
D. Schleicher                        J. Falch                       Wörz

 

 

Weidenstetten
Verhandelt den 27. März 1902

Seit dem 1. April 1898, sind die für die hiesige Gemeinde zu haltenden Zuchtfarren, auf Kosten der Gemeinde anzuschaffen. Der Farrenhalter trägt vor, dass der letzte in seinem Eigenthum gewesener Farre, altershalber und wegen Bösartigkeit verkauft worden sei, und dessen Stelle, ein jüngerer Zuchtfarre anzuschaffen sei.

Es wird deßhalb beschlossen,auf Kosten der Gemeinde einen Zuchtfarren zu erwerben und den Farrenhalter und Gemeinderat Braunmiller mit dem Einkauf zu betrauen.

  

 

Weidenstetten
Verhandelt den 2. Mai 1902

Bürgerausschuß

Obmann Kühnle                     Ehret                                Gerstenlauer              

Duckeck                                 Gebhard                            Bosch

Gemeinderat

Schultheiß Thierer                Falch                         Braunmiller                     
D. Schleicher                        J. Falch                       Wörz

Der Gemeindepflege Abschrift übergeben.

 

 

Weidenstetten
Verhandelt den 2. Mai 1902

Die  Anschaffungskosten eines Krankenpflegekasten für die hiesige Gemeinde zur unentgeldlichen Benützung der Gemeindeglieder, belaufen sich laut Rechnung auf 160 Mark 10 Pfennig. An Beiträgen von anderen Kassen sind eingegangenen 130 Mark.

Beschluß:

Den Rest mit 30 Mark 10 Pfennig auf die Ortsarmenkasse zu übernehmen. Der Kasten soll im Pfarrhaus aufbewahrt werden und Pfarrer Paulus mit der Verwaltung der Krankenpflegemittel betraut werden.

Gemeinderat

Schultheiß Thierer                Falch                         Braunmiller                    
D. Schleicher                        Schleicher                 Wörz

 

 

Weidenstetten
Verhandelt den 2. Mai 1902

Das von Thomas Thierer, Bauer hier, gepachtete Diestelhofgelände  wurde im Jahr 1901 wegen Baufälligkeit, auf den Abbruch verkauft – könnte deßhalb von dem Pächter pro 1901/02 nicht mehr benützt werden.

Es wird deßgleichen auf Pzl. Nummer 2487 beschlossen, das jährliche Pachtgeld von 12 Mark vom 1. April 1901 an, in Abgang zu dekretieren.

Der Gemeindepflege Abschrift übergeben.

Gemeinderat

Schultheiß Thierer                Falch                         J. Falch                  
D. Schleicher                        Schleicher                 Wörz

 

 

Weidenstetten
Verhandelt den 19. Mai 1902

Nachdem die Bezirksfarrenschaubehörde am 15. Mai deß Jahres, die hiesigen Zuchtfarren besichtigten, wurde für einen älteren Farren ein Zulassungsschein III. Klasse ausgestellt. Da solcher auch bösartig ist, wurde vom Gemeinderat beschlossen, denselben zu verkaufen und für solchen, einen jüngeren zu erwerben und zwar, wenn möglich mit einem Zulassungsschein 2. Klasse.

Der Gemeindepflege Abschrift übergeben.

Gemeinderat

Schultheiß Thierer                Falch                         J. Falch                  
D. Schleicher                        Schleicher                 Wörz

 

 

Weidenstetten
Verhandelt den 29. Mai 1902

Nachdem durch hohen Ministerialerlass vom 22. April 1902, Ziffer 3970, der hiesigen Gemeinde von dem zurückbehaltenen Staatsbeitrag, zur späteren Unterhaltung der Poststraße, für die Jahre 1898- 1899, mit je 255 Mark, zusammen 510 Mark ausbezahlt worden ist, –  der verbleibende Rückbehalt mit 510 Mark erst ausbezahlt werde, wenn die Straße in geordneten Stand gebracht und die Auflagen vollständig erfüllt seien, was durch eine besondere Gemeinschaftsbegehung der Straße, durch die Vorstände der Straßenbauinspektion und deß Oberamts unter Beziehung deß Oberamtsweg, meistens im Laufe dieses Jahres stattfinden werde, – wozu durch Beschluß des Gemeinderats eine Kommission zu wählen sei, welche der Visitation anzuwohnen habe.

Es wird beschlossen:

  1. Den die Poststraße auf hiesiger Markung betreuenden Wärtern, zum Zerkleinern deß Steinmaterials, sowie zur Abböschung der Seiten, auf Kosten der Gemeinde, Hilfsarbeiter beizugeben.
  2. Zur Visitation der Poststraße, aus dem Kollegium nachfolgende Mitglieder neben dem Ortsvorsteher zu bestimmen:

1) Gemeinderat: Johannes Falch

2) Bürgerausschuß: Obmann Jakob Kühnle

Dem königlichen Oberamt  am 30. Mai 1902, Abschrift eingesandt.

Gemeinderat

Schultheiß Thierer                Falch                         J. Falch                  
D. Schleicher                        Schleicher                 Wörz

 

 

Weidenstetten
Verhandelt den 22. Juni 1902

Am heutigen wurden die Beschlüsse der Amtsversammlung vom 16. Mai deß Jahres, den bürgerlichen Collegen nach ihrem ganzen Inhalt, nach Vorschrift deß § 76, deß Verwaltungsedikts gemäß, wörtlich vorgelesen.

Bürgerausschuß

Obmann Kühnle                     Ehret                                Gerstenlauer           Thierer   
Duckeck                                 Gebhard                            Bosch

Gemeinderat

Schultheiß Thierer                Falch                         Braunmiller                    Schleicher
D. Schleicher                        J. Falch                      Wörz

 

 

Weidenstetten
Verhandelt den 22. Juni 1902

Seit einer Reihe von Jahren steigern sich die Ausgaben bei der hiesigen Gemeinde von Jahr zu Jahr, während die Einnahmen, nicht blos auf der gleichen Höhe stehenbleiben, sondern sogar noch zurückgehen.

Zu diesem Tatumstand, kommen sogar noch in neuester Rechnungsperiode pro 1902/03 auserordentliche, nicht zurückstellbaren Ausgaben.

Z.B.

Farrenankaufskosten                                                                             700 Mark

Ein weiterer Straßenaufwand auf die Poststraße                                  200 Mark

Beitrag zur kirchlichen Besoldungskasse, anstelle von Holz                 270 Mark

Kirchhofmauer Reparatur                                                                      200 Mark

Kulturaufwand, Anlegung einer neuen Saatschule                               300 Mark

Mehrbetrag zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung                     100 Mark

weshalb sich auch bei Aufstellung der Gemeindepflege Etats

pro 1902/03 ein Deffizit von                                                               12.682 Mark 65 Pfennig

gegenüber vom Vorjahr mit                                                              –  11.248 Mark 15 Pfennig                                                                                             von                                                                                                1.434 Mark 50 Pfennig ergibt.

Nicht allein auf Grund von Vorstehendem, sondern auch mit Rücksicht auf das Verhältnis der Staatssteuer mit 3.986 Mark 14 Pfennig, zwischen den Gemeindeschulden mit 11.000 Mark, sowie deß in Anbetracht auf das ungünstig ausgefallene Endergebnis von vergangenem Jahr die Steuerzähler ziemlich hart veranlagt sind, kommen die bürgerlichen Collegen nach vorangegangener Erwägung der bestehenden Verhältnisse zu dem Beschluß, an eine hohe, königliche Kreisregierung die gehobene Bitte zu richten, man möge der hiesigen Gemeinde gestatten, die Tilgung an dem mit vom 31. August 1883, Ziffer 5690 & 29. Juli 1887, Ziffer 4910, aufgenommenen Passivkapital,      pro 1902/03, im Betrage von 1.200 Mark, aussetzen zu dürfen.

Bürgerausschuß

Obmann Kühnle                     Ehret                                Gerstenlauer           Thierer   
Duckeck                                 Gebhard                            Bosch

Gemeinderat

Schultheiß Thierer                Falch                         Braunmiller                    Schleicher
D. Schleicher                        J. Falch                      Wörz

 

 

Weidenstetten
Verhandelt den 2. Juli 1902
Eingetragen den 14. Juli 1902

Am 2. Juli fand, die auf Anregung der königliche Straßenbau Inspektion Ulm, durch hohen Erlaß königlichen Ministeriums, Straßen- und Wasserbau vom 22. April 1902 Nr. 3970 gutgeheißene, gemeinschaftliche Besichtigung, der sogenannten Poststraße, Beitragstraße vom Bahnhof Westerstetten, bis zur Oberamtsgrenze Gerstetten statt.

Hierbei konnte festgestellt werden, dass der Unterhaltungsstand der Straße gegenüber demjenigen vor einigen Jahren, sich im allgemeinen nicht unwesentlich gebessert hat und dass die Straße auf Markung Westerstetten, sowie die letzte Teilstrecke Altheim bis Oberamtsgrenze, soweit solche vom Wärter Schlumberger (alt), besorgt wird einen beinahe befriedigenden Zustand aufweisen, während die Strecken der Markung Holzkirch & Weidenstetten, sowie Altheim, soweit Straßenwärter Schlumberger (jung) die Straßen besorgt, weniger gut sind und in verschiedener Bezeichnung noch zu wünschen übrig lassen.

Bei der auf Grund der Besichtigung in Weidenstetten gepflogenen Besprechung wurde nun nach eingehender Beratung festgestellt, beziehungsweise beschlossen:

I. Von einer Neukonstruktion der Straße wie solche früher für einen größeren Teil derselben ins Auge gefasst beziehungsweise vorgeschlagen worden war, und welche unter Verwendung einer Walze einen Aufwand von mindestens 12 – 15.000 Mark verursacht hätte, soll zunächst abgesehen werden, ebenso soll

II. eine Neueinteilung der Unterhaltungsstrecken, unter Einstellung eines weiteren Straßenwärters für die nächsten 1 ½ – 2 Jahre auch noch unterbleiben, beziehungsweise ausgesetzt werden, bis I und II aber nur unter folgendem, von den Vertretern der Gemeinde einfältig, gebilligte  Bedingungen.

  1. An Unterhaltungsmaterial, ist auf Markung Westerstetten, sowie auf den von Schlumberger (alt) besorgten Strecke der Markung Altheim jährlich ein Quantum von mindestens 40 Kubikmeter pro Kilometer zu verwenden.
  2. Die Gemeinden sorgen für die rechtzeitige Zerkleinerung, dess zu I genannten Unterhaltungsmaterials in der Weise, daß auf der, von den Straßenwärtern Wind und Schlumberger, alt, besorgten Strecke jährlich, bis zu 70 Kubikmeter, durch jeden Straßenwärter dieser Strecke auf den strenger benützten und in schlechtem Stand befindlichen, also mehr Unterhaltungsarbeit erfordernden anderen Strecken, bis zu 50 Kubikmeter durch jeden Wärter vorschriftsmäßig zerkleinert werden, während die Zerkleinerung, deß die genannten Mengen übersteigenden Materials durch die von der beauftragten Gemeinde beigegebenes Hilfspersonal in vorschriftsmäßiger Weise erfolgt.
  3. Die Beifuhr der Ziffer 1 genannten Mengen deß Unterhaltungsmaterials und die Zerkleinerung derselben in der Ziffer 2 bezeichneten Weise muss so bescheinigt werden, dass bis längstens 1. Oktober jeden Jahres das gesamte Unterhaltungsmaterial zum Einbringen bereit ist, was auf den erbrachten Nachweis, seitens der einzelnen Gemeinden durch Vorlage der Akkordprotokolle und Beurkundigungen, der Forstmeister über den Vollzug vom Oberamtsbaumeister kontrolliert werden wird. Die Gewährung einer Beihilfe zum Einbringen deß Materials, wird unter ganz ausnahmsweisen und nur oft für die Strecke Weidenstetten, Altheim in Aussicht genommen, wenn etwa in Folge besonders ungünstiger Witterungsverhältnisse im Herbst auf dieser Strecke die Morastabräumung eine ganz außergewöhnliche Arbeitsleistung beanspruchen würde.
  4. Nach Ablauf von 1 ½ – 2 Jahren, wenn sich die Wirkung der hiervor Ziffer 1-4 aufgeführten Maßnahmen übersehen und beurteilen läßt, soll von Neuem darüber beschlossen werden, ob und welche Änderungen,  sei es bezüglich der nöthigen  Materialsmengen, sei es bezüglich der Wärterstrecken und Einstellung eines 5ten Wärters angezeigt sind. Die bei der heutigen Begehung an Ort und Stelle als nötig bezeichneten Verbesserungen bezüglich der Lagerplätze, Gräben und Abgrenzung der Fahrbahn und Ausbildung der weiterer Bauketten, besonders auf Markung Holzkirch und Weidenstetten, sind in Bälde vollends durchzuführen. Den Gemeinden bleibt vorbehalten, auf Nachweis ihres, gegenüber früher durch die vorbezeichneten Maßnahmen erhöhten Aufwands auch (um) eine entsprechende Erhöhung deß Staatsbeitrags nachzusuchen, welches Gesuch bei Erstattung der vorgedachten Leistung seitens der Bezirksbehörde der wärmsten Unterstützung sicher ist. 

                                                          

                                                        Zur Beurkundung:

                     Straßenbau Inspektion                            Königliches Oberamt

                                  Angele                                                         Maier

                                                        

                                                   Die Vertreter der Gemeinde

                                                         Schultheiß Thierer

                                                        Gemeinderat Falch

                                                         Obmann Kühnle

 

Die bevorstehende Abschrift beglaubigt.

Schultheiß und Ratsschreiber Thierer