Gemeinderat Prottokoll für Weidenstetten
Band VIII
Angefangen 15. Dezember 1895
Weidenstetten
Verhandelt den 15. Dezember 1895.
Am heutigen wurden die Beschlüsse der Amtsversammlung vom 9. November1895
den bürgerlichen Collegen nach ihrem ganzen Inhalt, nach Vorschrift deß § 76 Verwaltungs –
Edickts gewiß wörtlich vorgelesen.
Bürgerausschuß Gemeinderat
Ob. Braun Schultheiß Thierer
Wörz Falch
Schleicher Braunmiller
Kühnle Uhl
Ehret Schleicher
Thierer D. Schleicher
Duckeck Hauff
Weidenstetten
Verhandelt den 16. Dezember 1895.
Nach den Bestimmungen des Gesetzes vom 6. Jul 1849 hat in diesem Jahre wieder ein Drittel
des Gemeinderats auszutreten. Es trifft dies heuer nach ihrer Zeitwende folgende Mitglieder.
- Gemeindepfleger Schleicher
- Martin Braunmiller
Es wird deßhalb durch eine Neuwahl wieder ersetzt. Für diese Wahl ist durch Beschluß des 15. Dezember festgesetzt, da aber dieser Tag heuer auf einen Sonntag fällt, so wurde solche am folgenden Tag, Monntag den 16. Dezember vorgenommen.
Die Vornahme der Wahl wurde 8 Tage vorher, nemlich am 7. Dezember mit Bestimmung deß Zeitpunkts der Eröffnung und Schlußes der Wahlhandlung, in der Gemeinde durch Ausschellen
und Anschlag am Rathause zur Känntniß der Wähler gebracht.
Die Wählerliste war vom 7. bis 14. Dezember auf dem Rathaus ausgelegt. Eine Einsprache wurde nicht erhoben. Die Wahlhandlung wurde morgens um 7 Uhr eröffnet.
Weidenstetten
Verhandelt den 30. Dezember 1895.
Am heutigen wurden die Neu, beziehungsweise wiedergewählten Gemeinderäte,
nachderer eine Einsprache gegen diese Wahl nicht erhoben wurde, bestätigt und auf ihren früher geleisteten Dienststeid hingewiesen.
Anerkannt die wiedergewählten.
- Schleicher
- Braunmiller
Gemeinderat
Schultheiß Thierer
Falch
Schleicher
Hauff
Die Nahmen der Abstimmenten wurden mit einem blauen Kreuz bezeichnet, die Wahlhandlung wurde Mittags um Uhr geschlossen.
Da mehr als die Hälfte der Wahlberechtigten abgestimmt hatte, so schritt die Wahlkommission,
bestehend aus
- Schultheiß Thierer
- Gemeinderat Falch
- Obmann Braunmiller
nachmittags 1 Uhr zur Stimmenzählung.
Es haben nach den Wahlzettel, die meisten Stimmen erhalten:
- Gemeindepfleger Schleicher mit 84 Stimmen
- Joh. Martin Braunmiller 65 Stimmen
Es sind somit dieselben auf 6 Jahre gewählt.
Weitere Stimmen haben erhalten:
- Joh. Falch 23
- Joh. Martin Wörz 14
die überigen Stimmen waren zersplittert.
Somit sind als gewählt zu betrachten:
- Gemeindepfleger Schleicher
- Joh. Martin Braunmiller
B.Z.
Wahlkommission
Schultheiß Thierer
Falch
Braunmiller
Weidenstetten
Verhandelt den 15. Dezember 1895.
Eingetragen den 20. Dezember 1895
Nachdem der Zinsfuß bei den öffentlichen Kassen in letzter Zeit sehr zurückgegangen ist
und auch vorauszusehen ist, dass sich derselbe in den nächsten Jahren nicht wieder erhöht,
so wird von den bürgerlichen Collegen beschlossen, an sämtliche Gläubiger, welche bei der hiesigen Gemeinde Kapital angelegt haben, das Ersuchen zu stellen, dass denselben vom 1. April (bzw. im 1. Juli) 1896 ab, 3 ½ % statt 4 % Zins bezahlt werde.
Sämtliche Gläubiger werden hiermit benachrichtigt mit dem Anfügen, dass diejenigen,
welche sich mit verstehendem Beschluß nicht einverstanden erklären, ihr Kapital auf 1. April,
(bzw. im 1. Juli) kommenden Jahr zur Heimzahlung gekündigt ist.
Abschrift übergeben.
Bürgerausschuß Gemeinderat
Ob. Braun Schultheiß Thierer
Wörz Falch
Schleicher Braunmiller
Kühnle Thierer
Ehret Schleicher
Schleicher Hauff
Weidenstetten
Verhandelt den 8. März 1896.
Am 7. März 1881 Gemeinderatsprotokoll, Band VII, Blatt 92 b,
wurde dem Ortsarmen Georg Mäurer übergeben, zur Reise nach Amerika, aus der Gemeindekasse hier, der Betrag von 60 Mark, unter der Bedingung ausbezahlt dass, wenn dessen Enkelkind Nahmens Ursula, damals 7 Jahre alt, welche mit der Großmutter nach Amerika ausgewandert war und ein väterliches Vermögen von 150 Bl. in pflegschaftlicher Verwaltung hier hatte, das Alter der Volljährigkeit erreicht hätte, von diesem Vermögen (obige 60 Mark) wieder zum Ersatz zu bringen seien.
Nachdem die Pflegtochter im Jahr 1894, das Alter der Volljährigkeit erreicht hatte, wurde durch Beschluß vom 16. August 1894 Gemeinderatsprotokoll, Band VIII, Blatt 298 b,
der Pfleger, Gemeinderat Falch zum Ersatz obiger 60 Mark aufgefordert. Sowohl die Pflegetochter, als auch die Aufsichtsbehörde haben den Ersatz nicht anerkannt. Es wird deshalb beschlossen auf einen Ersatz in vorstehendem Fall zu verzichten und obige 60 Mark, als uneinbringbar zu erklären.
Weil die Aufwendung nicht auf die Ursula Mäurer, sondern auf deren Großvater gemacht wurde, Enkelkinder aber gesetzlich nicht verpflichtet sind Unterstützungen, die den Großeltern gewährt wurden zu ersetzen.
Abschrift übergeben.
Bürgerausschuß Gemeinderat
Ob. Braun Schultheiß Thierer
Wörz Falch
Schleicher Braunmiller
Kühnle Uhl
Ehret Schleicher
Thierer D. Schleicher
Hauff
Weidenstetten
Verhandelt den 31. März 1896.
Laut Beschluß vom 10. Januar 1893, Gemeinderatsprotokoll Band VII 274, wurde (Name), Mesmer hier, als Pfleger, für das uneheliche Kind seiner Tochter (Name),
Nahmens (Name), geboren hier, am 7. Januar 1891 aufgestellt.
Da nun die Mutter deß Kindes sich nach Ulm verheiratet hat, wird von der hiesigen Vormundschaftsbehörde beantragt und beschlossen, die Vormundschaft über das Kind hier aufzuheben, und dasselbe der Vormundschaftsbehörde in Ulm zu übergeben.
Der Pfleger gibt Einwilligung hierzu.
Unterschrift: (Name)
Abschrift nach Ulm Gerichtsnotaramt übergeben.
Gemeinderat
Schultheiß Thierer
Falch
Braunmiller
Uhl
Schleicher
Schleicher
Hauff
Weidenstetten
Geschehen den 1. April 1896.
Da die Zeit der Wahlperiode, deß bisherigem Gemeindepfleger Georg Schleicher mit dem heutige Tage abläuft, so ist eine Neuwahl wieder vorzunehmen. Als solcher wurde wieder gewählt, der bisherige Gemeindepfleger Georg Schleicher und zwar auf weitere 3 Jahre,
mit der auf Seite 52 Gemeinderatsprotokoll Band VII festgesetzten Belohnung.
Gemeinderat
Schultheiß Thierer
Falch
Braunmiller
Uhl
Schleicher
Schleicher
Hauff
Dem Bürgerausschuß wurde vorstehende Wahl vorgetragen und eröffnet. Derselbe erklärt sich hiermit einverstanden.
Abschrift übergeben.
Bürgerausschuß
Ob. Braun
Duckek
Schleicher
Kühnle
Ehret
Thierer
Die Annahme erklärt, unter Hinweisung auf den abgelegten Dienststand.
B.Schleicher
Weidenstetten
Verhandelt den 1. April 1896.
Der bisherige Feld und Waldschütz Bernhardt Schleicher, welcher infolge hohen Alters veranlaßt wurde seinen Dienst niederzulegen, hat solchen am 31. März des Jahres abgelegt.
Die Stelle wurde am 23. März des Jahres durch Ausschellen in der Gemeinde bekannt gemacht. Gemeldet hat sich der Taglöhner Matthäus Keller von hier.
Es wird hiermit beschlossen, dem Matthäus Keller obige Stelle zu übertragen und demselben den bisher an Schleicher bezahlte Belohnung mit 120 Mark zu verwilligen.
Die Annahme. Matthäus Keller
Der hiereben genannte Matthäus Keller wurde in heutiger Sitzung beeidigt.
- April 1896
Abschrift zur Rechnung übergeben.
Schultheißenamt Gemeinderat
Thierer Schultheiß Thierer Schleicher
Falch D. Schleicher
Braunmiller Hauff
Weidenstetten
Verhandelt den 20. Mai 1896.
Kaminfeger Startz hier, hat darum nachgesucht, es möchte ihm, der in der Gemeindekalkgrube noch lagernte Kalk abgegeben werden, da er zu einer unvorhergesehenen baulichen Veränderung, alten Kalk bedürfe, er sei bereit, solchen in neuem Material wieder zurückzugeben oder auch zu bezahlen.
Nach Einsichtnahme und Schätzung wird beschlossen dem Startz die Behrung (??) der Gemeinde- kalkgrube zu verwilligen, unter der Bedingung, dass derselbe hierfür an die Gemeindekasse 4 Mark zu bezahlen habe. Was dieser anerkannt.
Gemeinderat
Schultheiß Thierer
Falch
Braunmiller
Uhl
Schleicher
Schleicher
Hauff
Weidenstetten
Verhandelt den 21. Juni 1896.
Am heutigen wurden die Beschlüsse der Amtsversammlung vom 18 Mai des Jahres, den bürgerlichen Collegen nach ihrem ganzen Inhalt nach Vorschrift, des § 76 deß Verwaltungs Edikts gemäß, eröffnet und wörtlich vorgelesen.
Bürgerausschuß Gemeinderat
Ob. Braun Schultheiß Thierer
Wörz Falch
Schleicher Braunmiller
Kühnle Uhl
Ehret Schleicher
Thierer D. Schleicher
Hauff
Nach Eröffnung der Amtsversammlungbeschlüsse wird vom Gemeinderat, die in Ziffer 11 erforterliche Wahl eines Sachverständigen, für die Abschätzung von Viehschäden,
für die Jahre 1896 – 1897 und 1898 neben dem Ortsvorsteher, als zweiten Schätzer vorgenommen.
Als solcher wurde mit 6 Stimmen gewählt Johann Martin Braunmiller. Derselbe nimmt die Wahl an.
In gleicher Sitzung wurde derselbe vom Ortsvorsteher nach der vorgeschriebenen Eidesformal, als Schätzer beeidigt.
Dem kgl. Oberamt Ulm, am 23. Juni Abschrift übersand.
Gemeinderat
Schultheiß Thierer Schleicher
Falch D. Schleicher
Braunmiller Hauff
Weidenstetten,
verhandelt den 6. Juli 1896
Anläßlich der Effentualtheilung (Eventualteilung) deß am 3. Mai 1896 in Schechstetten verstorbenen Bauern Jakob Bosch, wird für deren münderjährigen Kinder Nahmens:
- Jakob Bosch, geboren den 25. März 1877
- Johann Georg Bosch, geboren den 4. April 1878
- Johannes Bosch, geboren den 25. August 1881
- Margarethe Bosch, geboren den 21. Februar1885
als Pfleger aufgestellt der Bauer Matthäus Bosch von hier und vorschriftsmäßig verpflichtet.
Auch wurde demselben eine Pflegervorschrift zugestellt.
Die Annahme:
- Bosch
Waisengericht Bestätigt
Schultheiß Thierer Gemeinderat
Falch Uhl
Braunmiller D. Schleicher
Schleicher
Weidenstetten,
verhandelt den 6. Juli 1896
Anläßlich der Effentualteilung (Eventualteilung) der am 28. Mai 1896, hier
verstorbenen Margaretha Ehret geborene Preiß gewesene Ehefrau des Wagner Jakob Ehret,
wird für deren münderjährigen Kinder Nahmens:
- Georg Ehret geboren den 5. August 1885
- Katharina Ehret geboren den 11. August 1886
als Pfleger aufgestellt der Schuhmachermeister Bernhard Gerstenlauer, von hier und vorschriftsmäßig verpflichtet. Auch wurde demselben eine Pflegervorschrift zugestellt.
Die Annahme:
Bernhard Gerstenlauer
Waisengericht Bestätigt
Schultheiß Thierer Gemeinderat
Falch Uhl
Schleicher D. Schleicher
Braunmiller
Hauff
Weidenstetten,
verhandelt den 7. Juli 1896
Bei dem anläßlich der Entwerfung des Gemeindepflege – Etats, zwischen 1. April 1896/97 vorgenommenen, vorläufigen Rechnungsabschlußes zwischen 1895/96 hat sich ergeben daß Mittel zu der im Etat 1895/96 Seite 5 vorgesehenen Schuldentilgungsrate nicht vorhanden sind, wodurch die Schuldentilgung zwischen 1895/96 nicht eingehalten werden kann. Was daher kommt, das die Betriebsmittel in den letzten Jahren durch den Aufwand, auf die Verbesserung der Ortsstraßen aufgezahlt worden sind, die Gemeinde bei einem Schuldenstand von 87000 Mark, ohnedies schon eine Gemeindeschadensumlage von 8000 Mark zu machen hat, ist es angesichts der
gegenwärtigen mißlichen Lage, der hiesigen, größtenteils Landwirtschaft treibenden Bevölkerung nicht wohl angängig, den Betrag der Tilgungsrate zwischen 1895/96 im Rechnungsjahr 1896/97 auch noch zur Umlage zu bringen und es kommen die Collegen zu dem einstimmigen Beschluß:
- Die hohe königliche Regierung zu bitten, die Sistierung der Schuldentilgung für 1895/96
mit 1200 Mark ebenfalls gütigst genehmigen zu wollen.
- Königliches Oberamt um Befürwortung dieses Bittgesuchs, gehorsamst zu bitten.
Gemeinderat Bürgerausschuß
Schultheiß Thierer Ob. Braun
Falch Wörz
Braunmiller Kühnnle
Uhl Dukeck
Schleicher Ehret
David Schleicher Thierer
Hauff
Weidenstetten,
verhandelt den 12. Juli 1896
1. Im Jahr 1887 wurde seitens der Gemeinde der Diestelhof angekauft. Zu demselben gehört auch das Wohn und Ökonomengelände Nummer 1, welches von den Verkäuferinnen Angelika und Barbara Mayer mit Genehmigung der Gemeindekollegien unentgeltlich fortbewohnt wird,
da eine anderweitige Verwandlung oder Verpachtung, der Geläubichkeiten nicht ermöglicht ist und die Geschwister Mayer, im Armenhaus, oder anderweitig auf Kosten der Gemeinde untergebracht werden müsten.
Siehe auch daselbst § 3 zur Rechnung zwischen 1894/95.
2. Bernhardt Eberhardt, Taglöhner hier, ist seinerzeit als kostenersatzpflichtig für die auf seine Kinder aufgewendete Kuhr – und Verpflegungskosten erklärt worden, und es sind in der Gemeindepflegerechnung zwischen 1894/95 an Aufwand bis 31. März 1895 –
170 Mark und 48 Pfennig zum Ersatz vorgemerkt.
Eberhardt ist am 9. Juli des Jahres mit Tod abgegangen. Er ist nicht nur ohne alle Mittel verstorben, sondern noch tailweise auf Kosten dritter beerdigt worden. Von Verwandten ist nichts zu hoffen, die Kinder haben kein Vermögen und es wird daher beschlossen, die Ersatzforderungsansprüche für sämtlich angefallenen Kosten fallen zu lassen und hierüber in der Rechnung zwischen 1895/96 Eintrag zu machen.
Gemeinderat Bürgerausschuß
Schultheiß Thierer Ob. Braun
Falch Wörz
Braunmiller Kühnnle
Uhl Dukeck
Schleicher Ehret
David Schleicher Thierer
Hauff
Zur Gemeindepflege Auszug gefertigt.
Weidenstetten,
verhandelt den 29. Juli 1896
Vor dem Gemeinderat
In der Verlassenschaftssache der verstorbenen zweiten Ehefrau, deß Wagners Jakob Ehret, hier, haben die Erbschaftsgläubiger, 15 an der Zahl, sämtlich auf die Fürsorge der Theilungsbehörde für Bezahlung oder Sicherstellung ihrer Forderung verzichtet und den Wittwer als Alleinschuldner angenommen, mit Ausnahme der Schwester deß Wittwers Anna Ehret ledig hier,
welche Bezahlung ihrer Forderung von 10000 Mark Dahrlehen zwischen 20. Juni 1894
a 48 verlangt.
Der Teilungsbehörde liegt die Pflicht ob, für Bezahlung und Sicherstellung der Erbschaftsgläubiger, welche nicht darauf verzichten, und den Wittwer als Alleinschuldner annehmen, zu sorgen.
Dieser Pflicht hat die Teilungsbehörde in Beziehung auf die Erbschaftsgläubigerin Anna Ehret, welche auf Zahlung ihrer Forderung dringt, nachzukommen.
Der Wittwer Ehret ist aber ohne Aufnahme seines Dahrlehens von circa 14000 Mark nicht in der Lage, die Schuld an seine Schwester Anna Ehret und die sonstigen dringenden Verbindlichkeiten zu bereinigen.
Ein Dahrlehen in diesem Betrage würde ihm zwar die Oberamtssparkasse Ulm gewähren, aber nur unter Voraussetzung, daß „ihr“ das I. Pfandrecht auf der sämtlichen Liegenschaft deß Ehret,
welche am Tage der Theilung 6. Juli 1896 zu 2955 Mark taxiert worden ist, eingeräumt wird.
Nun ist aber den drei erstehelichen Kindern deß Ehret, Anna, Barbara und Christoph Ehret,
sämtlich minderjährig, für ihr nach der Eventualteilung vom 10. September 1884 berechnetes Muttergut von zusammen 600 Mark, laut Pfandbestellung vom 13. November 1884
das II. Pfandrecht auf Gebäude Nummer 45 mit Scheuer und Hofraum bestellt worden,
welche Kinder nun aber jetzt, da das I. Pfandrecht am 7. Februar 1890 gelöscht worden ist
in das II. Pfandrecht eingetreten sind.
Die überige Liegenschaft wäre zwar noch Pfandfrei, aber da den Kindern II. Ehe, Georg und Catharina Ehret für ihr nach der Eventualteilung vom 6. des Monats berechnetes Muttergut von zusammen 703 Mark auch eine Sicherheit zu leisten ist, so wäre eine Aufnahme von 1400 Mark Dahrlehen bei der Oberamtssparkasse Ulm nicht möglich, wenn der Pfleger der Kinder I. Ehe nicht ins II. Pfandrecht auf sämtlicher Liegenschaft zurücktritt unter Verzicht aufs I. Pfandrecht genannter Liegenschaft, und wenn der Pfleger der Kinder II. Ehe sich nicht mit dem III. Pfandrecht auf sämtlicher Liegenschaft begnügt.
Auf diesem Wege könnte sodann der Oberamtssparkasse das I. Pfandrecht eingeräumt werden, ohne daß sich die Pfleger einer Gefahr aussetzen würden.
Nach einem Schreiben des Königlichen Amtsnotaramts Westerstetten, vom 11. des Monats ist es dem Gemeinderat überlassen worden hierüber mit den Pflegern zu verhandeln und dem Wittwer an die Hand zu gehen, seine Eistants zu erhalten.
Heute hat nun der Gemeinderat unter Zuziehung der bei beiden Pfleger in dieser Angelegenheit Beratung gepflogen.
Nach Besprechung über dieser Sache erklärt:
Der Pfleger der Kinder I. Ehe, Matthäus Eberhardt:
Ich trete vom, nachdem das Pfandrecht für die 3 Kinder I. Ehe deß Ehret auf Gebäude Nummer 45 nebst Scheuer und Hofraum zurück, gegen Bestellung des II. Pfandrechts auf sämtlicher Liegenschaft deß Ehret, nachdem der Oberamtssparkasse Ulm für ein Dahrlehen von 1400 Mark, das I. Pfandrecht auf sämtliche Liegenschaft eingeräumt wird.
A. v. t. Matthäus Eberhardt
2. Der Pfleger der Kinder II. Ehe, Bernhardt Gerstenhauer, Schuhmacher hier:
Ich bin damit einverstanden daß den Zweitehelichen Kindern für ihr Muttergut von 703 Mark auf sämtlicher Liegenschaft im Anschlag von 2955 Mark das III. Pfandrecht eingeräumt und bestellt wird und vorgehendes I. Pfandrecht der Oberamtssparkasse für ein Dahrlehen von 1400 Mark das II. Pfandrecht den ersten ehelichen Kindern für ihr Muttergut von 600 Mark.
A. v. t. Gerstenlauer Bernhardt
Vom Gemeinderat wird unter Genehmigung der Handlungen der Pfleger beschlossen, die Pfandbestellungen hinach einzuhalten und Königliches Amtsnotaramt einen Auszug von dieser Verhandlung mitzuteilen.
Dem Amtsnotarrat einen Auszug übergeben.
Neuversicherung der Kinder durch Unter….buch.
Bel. 07 Blatt 118 ff.
Gemeinderat
Schultheiß Thierer Schleicher
Falch D. Schleicher
Braunmiller Hauff
Uhl
Weidenstetten
verhandelt den 26. Jul 1896
Eingetragen den 9, August 1896
Die der hiesigen Gemeinde im Eigenthum zustehenden Schafweide ist seit mehreren Jahren an auswärtige Schafhalter verpachtet gewesen. Nachdem nun die Pachtzeit auf Martini des Jahres abläuft, so ist solche aufs Neue wieder zu vergeben.
Der bisherige Pachttheilhaber Kötzle von Eislingen, hat anläßlich des theilweise Waidgeldsbezahlung dem Gemeindepfleger statt des bisherigen Waidpachtgelds von 1000 Mark,
blos 800 Mark geboten.
Der hiesige Schafhalter Matthäus Bosch dagegen bietet dem Ortsvorsteher unter der Hand
1000 Mark mit der Bedingung dass solche nicht ausgeschrieben werden.
Diese beiden Angebote wurden den bürgerlichen Collegen vorgetragen. Da in den letzten Jahren von seitens der auswärtigen Pächter, beziehungsweise deren Schäfer, so viel Unzuträglichkeiten vorgekommen sind, was wohl auf mangelhafte Beaufsichtigung von seiten der Waidpächter beruhen dürfte, und auch vorauszusehen ist, bei einem etwaigen öffentlich Ausschreiben und Aufstreich schwerlich ein höheres Angebot über 1000 Mark zu erzielen, und auch in Betracht zu ziehen ist,
das Waidepächter am Platze ist, um die Controlle der Schäfer auszuüben, um künftige Unzuträglichkeiten zu verhüten, in Anbetracht vorstehender Sachlagen wird von den bürgerlichen Collegen beschlossen, die hiesige Schafweide einem öffentlichen Ausschreiben und Aufstreich nicht zu unterwerfen, sondern solche den Schafhalter Matthäus Bosch von hier, für die angebotenen 1000 Mark zuzuschlagen und zwar auf 1 Jahr, vom 11. November 1896 bis 10. November 1897 unter den seitherigen Bindungen, welche dem Beschlußauszug besonders befriedigt werden.
Die Annahme
Matthäus Bosch
Gemeinderat Bürgerausschuß
Schultheiß Thierer Ob. Braun
Falch Wörz
Braunmiller Kühnnle
Uhl Dukeck
Schleicher Ehret
David Schleicher Thierer
Hauff Schleicher
Abschrift übergeben.
Weidenstetten
Verhandelt den 10. September 1896
Anläßlich der Effentualtheilung, beziehungsweise Aufschubsurkunde und zur Eröffnung deß Testaments, deß am 7. August 1896 verstorbenen Bauer Jakob Sailer von hier, wird für den mit unbekanntem Aufenthalt in Amerika abwesenden Sohn Kaspar Sailer, gelehrnter Metzger,
heute als Abwesenheitspfleger aufgestellt und vorschriftsmäßig verpflichtet:
Der Bierbrauereibesitzer Kaspar Sailer von hier, auch demselben eine Pflegervorschrift zugestellt.
Die Annahme: Kaspar Sailer
Zur Beurkundung Waisengerichtscollegium:
Gemeinderat
Schultheiß Thierer Schleicher
Falch Braunmiller
Königlicher Amtsnotariat: Schmid
Genehmigt den 17. September 1896.
Weidenstetten
Verhandelt den 17. September 1896
Mit dem 1. April 1895 ist der fünfjährige Zeitraum für welchen die Revision und Abhör, der Gemeinde – und Stiftungspflegwohnungen Aversalsportalbeträge (Abfindungsbeträge) festgestellt worden sind, abgelaufen.
Auf die Oberamtliche Aufforderung vom 27. August 1896 wird in Gemäßheit deß § 19 Ziffer 2, der Ministeriumverfügung vom 26. September 1887 Regelblatt Seite 395, beraten und beschlossen,
den seitherigen Sportaslansatz mit 9 Mark 50 Pfennig, als Aversalbetrag für die Zeit vom 1. April 1896 bis zum 1. April 1900 beizubehalten und zu berichten, dass die einzig hier in Betracht kommende Gemeindepflegwohnung pro 1894/95 entfällt.
- a) Blattgehalt der Rechnung 101
- b) der Beilagen 350
Gemeinderat
Schultheiß Thierer Schleicher
Falch D. Schleicher
Braunmiller Hauff
Uhl
Dem königlichen Oberamt am 22. September eingesand.
Weidenstetten
Verhandelt den 30. November 1896
Der Ortsvorsteher trägt vor, dass er deß öfteren genötigt gewesen sei, wegen öffentlich, rechtlicher Forterungen gegen Bürger in der Gemeinde vorzugehen – obwohl jedesmahl ohne Zwangsmaßregel erledigt.
Da nun der Gerichtsvollzieher der hiesigen Gemeinde, Postagent Maier von hier, in der Gemeinde wohnt, bittet der Ortsvorsteher, es möchte ihm diese Last abgenommen und dem Gerichtsvollzieher, welcher Wortgeld bezieht, übertragen werden.
Der Gemeinderat beschließt hiermit, dass die bisher, dem Ortsvorsteher in seiner Eigenschaft, als solcher, ihm zugestandenen Funktion abgenommen werde und dem Gerichtsvollzieher Mayer von hier, übertragen werden möchte. Mayer erklärt sich zur Annahme bereit.
Gerichtsvollzieher: Mayer
Das königliche Amtsgericht Ulm, um Genehmigung vorstehenden Beschlusses zu bitten.
Ortsvorsteher Thierer
Königliches Amtsgericht Ulm, Abschrift übergeben.
Gemeinderat
Falch Braunmiller
Uhl Schleicher
D. Schleicher Hauff
Weidenstetten
Verhandelt den 14. Dezember 1896
Aus Anlaß der Realteilung des verstorbenen Georg Eberhardt, Witwe Barbara Eberhardt, geborene Kröner, wird für deren Enkelsohn Christian Eberhardt (Schneider). Sohn der verstorbenen Tochter Walburga geborene Eberhardt, Ehefrau deß verstorbenen Gutswirt Friedrich Vogt in Ulm, welcher nach Amerika gereist ist, dessen Aufenthalt aber unbekannt ist. Als Abwesenheitsvertreter, gestellt der Söldner Johann Martin Göggelmann von hier, und vorschriftsmäßig verpflichtet.
Demselben wurde ein Pflegevorschrift zugestellt
Gemeinderat und Waisengericht
Schultheiß Thierer Falch
Schleicher D. Schleicher
Braunmiller
Weidenstetten
Verhandelt den 16. Dezember 1896
Bei der am 27. August 1896 im hiesigen Ort stattgefundenen Einquartierung, der 2ten Esketern, deß Ulan… ?, Nummer 20, hatte die Gemeinde für den ersten Tag das erforderliche Heu und Stroh zu liefern.
Das Heu gab Balthas Botzenhardt ab. Das Stroh Martin Braunmiller bei Bezahlung durch das Königliche Kriegszahlamt Stuttgart, ergab sich, dass für das gelieferte Heu, pro ?, blos 1 Mark und 97 Pfennig bezahlt wurde. Botzenhardt erklärt sich mit diesem Betrag nicht zufrieden, indem er für Heu, welches er an das Proviant Magazin Westerstetten lieferte 2 Mark 40 Pfennig ausbezahlt erhielt.
Botzenhardt beansprucht ebenfalls 2 Mark 40 Pfennig, somit Differenz pro ?, 43 Pfennig. Geliefert hat Botzenhardt Heu 580.
Es wird nun beschlossen, dem Botzenhardt die fehlenden 43 Pfennig pro ?, also zusammen 2 Mark 49 Pfennig aus der Gemeindekasse auszubezahlen.
Der Gemeindepflege Abschrift übergeben.
Gemeinderat
Schultheiß Thierer Schleicher
Falch D. Schleicher
Braunmiller Hauff