Protokoll Band IX
S. 1
Weidenstetten
Verhandelt den 9. August 1909
Anwesend vom Gemeinderat Vorstand und 5 Mitglieder
vom Bürgerausschuß Obmann und 4 Mitglieder
Normalzahl je 7 Mitglieder
(wird bei den weiteren Protokollen nicht mehr geschrieben, da sich die Anwesenheit aus den Unterschriften ersehen lässt.)
Die der Gemeinde im Eigenthum zustehende Jagd soll auf Beschluß der bürgerlichen Collegien (Gemeinderat und Bürgerausschuss) im öffentlichen Aufstreich (Verpachtung mit Höchstgebot) zur Verpachtung kommen. Das Jagdareal begrenzt die Markungen Altheim, Neenstetten, Holzkirch, Sinabronn und Westerstetten, zum Jagdgebiet gehört das Feld, sowie die Waldungen Scheithau, Weinburren, Jungfraubühl, Steighau, Häue und Steffesbauers Wald.
Nicht zum Jagdgebiet gehören die Ausbaufelder u. das Horn, der Distelberg, Bitzelhausen mit Albernhau und Eichhölzle, Bauernhau und das Loch, sowie das Areal der Markung Schechstetten, wobei die Schechstetter Straße durch den Weiler von der Geißlinger Straße bis zum Staatswald Kohlteich die Grenze bildet.
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Zwischen dem Staatswald Aspenhäule und Scheithau bildet die Spitalödung, auf Bitzelhausen der Querweg vom Aspenhäule bis zur Geißlinger Straße, je die Mitte, die Grenzen, wie solche bisher bestanden haben.
Bedingungen sind folgende:
- An der Ausschreibung können nur Leute welche bekannt sind oder amtlich beglaubigte Zeugnisse vorweisen
- Die Jagd wird auf 6 Jahre verpachtet.
- Die Jagdzeit beginnt am 12 November 1909 und endigt am
11 November1915. - Das Pachtgeld ist je zur Hälfte auf 1 April und 1 November an die Gemeindepflege zu bezahlen, erstmals 1 April 1910.
- Eine Afterpacht (Weiterverpachtung) darf nur mit Genehmigung der bürgerlichen Collegien stattfinden.
- Die Collegien behalten sich die Auswahl und Genehmigung unter den Steigerern bevor, das Steigern dagegen bleibt an das letzte Angebot gebunden.
- Der Pächter hat einen zahlungsfähigen Bürgen und Selbstzahler zu stellen.
S.3
Unter vorstehenden Bedingungen bietet für die hiesige Gemeindejagd Otto Glöckler, Bandagenfabrikant in Ulm:- 890 M. pro Jahr,
mit Worten: Achthundertneunzig Mark.
Anerkannt: Pächter Bürge
Otto Glöckler Friedrich Glöckler
Vorstehenden Pachterlös mit 890 Mark genehmigt.
z.B. (zur Beurkundung
Gemeinderat Bürgerausschuß
Schultheiß Thierer Obmann Kühnle
Braunmiller Ehret
Schleicher Thierer
Falch Duckeck
Zur Gemeindepflege Auszug gefertigt, desgleichen auch dem Pächter einen solchen übersandt.
S. 4
Weidenstetten
Verhandelt den 9. August 1909
Seit vielen Jahren wurden von den hiesigen Gemeindejagdpächtern an den Oberförster in Altheim zur Abrundung der Staatswaldgrenzen die Ausbaufelder Horn Distelberg und Bitzelhausen der Albernhau und das Eichhölzle das Loch sowie von der Markung Schechstetten der rechtsseitige Teil von Schechstetten gegen die Staatswaldungen Koppenhau u. Manzentäle u. Kohlteich, wobei die Straße durch Schechstetten bis zur Geißlinger Straße einerseits und der Feldweg gegen den Kohlteich anderseits (scheitet ?) abgetreten.
Da die hiesige Jagd wie vorauszusehen war in andere Hände übergeben wurde, wurde von den bürgerlichen Collegien
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Beschlossen
hiervor genannte Markungsteile wie seither für Herrn Oberförster vorzubehalten, wenn derselbe ein der Gemeindejagd entsprechendes Pachtgeld bezahlt.
Herr Oberförster hat sich bereit erklärt statt wie bisher 30 M. den Pächtern nunmehr 70 M. zu bezahlen, was von den bürgerlichen Collegien genehmigt wird.
Lt. besonderem Vertrag
Gemeinderat Bürgerausschuß
Schulth. Thierer Ob. Kühnle
Braunmiller Ehret
Schleicher Thierer
Falch Duckeck
Bosch Gerstenlauer
Gebhardt Eberhardt
S. 6
Weidenstetten
Geschehen den 10. August 1909
Eingetragen den 15. August 1909
Der auf 1 Januar 1909 angestellte Kollegiendiener G. W. hat am 20 Juli d. J. seine Ehefrau schwer misshandelt an dessen Folgen dieselbe starb. W. wurde am 21 Juli verhaftet, die Kollegiendienerstelle war somit zur Erledigung gekommen, dieselbe wurde vom früheren Collegiendiener Wörz stellvertretend bis 10 August versehen.
Anmerkung mit Bleistift am Rand: Wahl geheim?
Auf 10 August wurde Johannes Mayländer, Küfer hier, welcher auf 1 Januar ebenfalls Bewerber war, als Collegiendiener aufgestellt mit der auf 1 April des Jahres festgesetzten Belohnung von 165 M. und 40 M. für Hinwegfall für früher bezogene Gebühren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, jetzt:- 205 M
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Mit dem Collegiendienst ist auch die Nachtwächterstelle von der Vormitternacht von 10 – 12 Uhr verbunden für welche Leistung der Collegiendiener eine Belohnung von 80 M aus der Gemeindekasse erhält.
Anerkannt: J. Mayländer
Gemeinderat Bürgerausschußs
Schulth. Thierer Ob. Kühnle
Braunmiller Ehret
Schleicher Thierer
Falch Duckeck
Bosch Gerstenlauer
Gebhardt Eberhardt
S. 8
Weidenstetten
Verhandelt den 27. September 1909
Im hiesigen Farrenstall ist ein älterer Farre wegen Fußleidens zuchtunfähig, und unbrauchbar geworden, es wird deshalb
Beschlossen
denselben zum Schlachten zu verkaufen und auf dem am Montag,
den 4 Oktober d. J. in Langenau stattfindenden Farrenmarkt wieder einen Zuchtfarren für den hiesigen Farrenstall zu erwerben.
Bürgerausschuß Gemeinderat
Ob. Kühnle Schulth. Thierer
Thierer Braunmiller
Duckeck Schleicher
Gerstenlauer Falch
Eberhardt Bosch
Gebhardt
S.9
Weidenstetten
Verhandelt den 27. September 1909
Im Oberamtsbezirk Ulm hat sich im vergangenen Jahr ein Bezirksfeuerwehrverband mit dem Sitz in Ulm gebildet. Diesem Verband hatte die hiesige Feuerwehr noch nicht angehört. Auf Ansuchen deß hiesigen Feuerwehrkommandanten zum Beitritt wird hiermit
Beschlossen
die hiesige Feuerwehr zum Verband anzumelden und den Jahresbeitrag von: 3 Mark auf die Gemeindekasse zu übernehmen.
Bürgerausschuß Gemeinderat
Ob. Kühnle Schulth. Thierer
Thierer Braunmiller
Duckeck Schleicher
Gerstenlauer Falch
Eberhardt Bosch
Gebhardt
S. 10
Weidenstetten
Verhandelt den 10. Oktober 1909
Am dritten Juni d.J. ist die Scheune des Bauern Johann Georg Bosch, hier, durch Blitzschlag in Brand geraten u. abgebrannt. Die hiesige Feuerwehr hatte bei diesem Brand eine außerordentliche Thätigkeit an den Tag gelegt u. ein weiteres Umsichgreifen verhindert.
Der Kommandant der hiesigen Feuerwehr hat an den Gemeinderat den Antrag gestellt, es möchte der beteiligten Mannschaft anlässlich einer Nachtübung eine kleine Anerkennung in Form einer Einkehr gewährt werden. Auf dieses Ansuchen wird vom Gemeinderat
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Beschlossen
der Mannschaft der hiesigen Feuerwehr anläßlich hiervorgenannter Nachtübung je pro Mann – 50 Pfennig aus der Gemeindekasse zu verwilligen, welchen Betrag die Mannschaft bei den hiesigen Wirten zu verzehren haben.
Gemeinderat
Schulth. Thierer
Braunmiller
Schleicher
Falch
Gebhardt
Bosch
S. 12
Weidenstetten
Verhandelt den 1. November 1909
Nach Artikel 1,6 der Gemeindeverfassung wird die Wahl in den Gemeinderat unter Leitung eines Wahlvorstandes vorgenommen, derselbe besteht aus dem Ortsvorsteher als Vorsitzendem u. 2 Beisitzern von denen der Gemeinderat u. der Bürgerausschuß je einen Beisitzer aus seiner Mitte wählt. Sodann ist in § 17 der Vollzugsverfügung der Gemeindeordnung die Wahl je eines Stellvertreters für den Fall der Verhinderung der Beisitzer deß Wahlvorstands empfohlen.
Es wurden gewählt
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I Als Beisitzer: David Schleicher Gemeinderat
Leonhard Gerstenlauer Bürgerausschußmitglied
II Als Stellvertreter Johannes Gebhardt Gemeinderat
Jakob Ehret Bürgerausschußmitglied
Gemeinderat Bürgerausschuß
Schulth. Thierer Ob. Kühnle
Braunmiller Thierer
Schleicher Duckeck
Falch Eberhardt
Gebhardt
Bosch
S. 14
Weidenstetten
Verhandelt den 1. November 1909
Bei der Gemeindevisitation. am 1 Oktober 1908 wurde die Erneuerung der Kirchenuhrzifferntafel samt Zeigerwerk angeordnet, im Juli 1909 wurde durch Beschluß des Kirchengemeinderats Turmuhrenmacher Hörz, Ulm, mit der Erneuerung beauftragt. Da aber an den vorkommenden Reparaturen, Turm, Uhr und Glocken, die Gemeinde die Hälfte der Kosten zu tragen hat, wird nachträglich
Beschlossen
Die Hälfte der durch die Erneuerung entstandenen Kosten auf die Gemeindekasse zu übernehmen.
Gemeinderat
Schulth. Thierer
Braunmiller
Schleicher
Falch
Bosch
Gebhardt
S. 15
Weidenstetten
Verhandelt den 12. Dezember 1909
Am 2 Mai des Jahres waren es 25 Jahre, daß Schultheiß Thierer in das Amt eingesetzt worden ist.
Aus Anlaß dieser 25jährigen Amtstätigkeit wurde nachträglich von den bürgerlichen Collegien beschlossen:
Dem Schultheißen für seine langjährige Tätigkeit als Ortsvorsteher ein Geschenk zu überreichen, welches in Form einer silbernen Taschenuhr bestehen soll.
Bürgerausschuß Gemeinderat
Ob. Kühnle Braunmiller
Ehret Schleicher
Thierer Falch
Duckeck Gebhardt
Gerstenlauer
Eberhardt
S. 16
Weidenstetten
Verhandelt den 10. Januar 1910
Bei Abhaltung eines Hebammenrepetitionskurses (Wiederholungskurs) durch den Oberamtsarzt hat sich ergeben, daß es der hiesigen Hebamme Köpf an verschiedenen Gegenständen fehlt.
1 Schlauch mit Hahn
1 Badethermometer
1 Weicher Katheter
1 Nabelschnurschere (herrichten)
Da diese Gegenstände notwendig erscheinen wird hiermit
Beschlossen
Solche auf Kosten der Gemeinde anzuschaffen und Herrn Oberamtsarzt Jäger zur Bestellung beauftragen.
Gemeinderat
Schulth. Thierer
Braunmiller
Schleicher
Falch
Gebhardt
Auszug dem Kgl. Oberamt eingesandt
zur Rechnung Auszug gefertigt
S. 17
Weidenstetten
Verhandelt den 10 Januar 1910
Nach Erlaß deß kgl. Oberamts vom 29 Dezember 1909 trifft es die hiesige Gemeinde an dem Aufwand für die Verwaltungsaktuare im Rechnungsjahr 1909 vom 1 April bis 31 März 1910 -: 648 M 54 P gegen – : 638 M 95 P im Vorjahr. Die geringe Erhöhung gegenüber dem Vorjahr rührt von der Vorrückung deß Verwaltungsvorstands Sauter in eine höhere Gehaltsstufe her.
Der Gemeinderat
Beschließt
der für das Rechnungsjahr 1909 festgesetzten Vergütung zuzustimmen.
Gemeinderat
Schulth. Thierer
Braunmiller
Schleicher
Falch
Gebhardt
Kgl. Oberamt Auszug eingesandt u. zur Rechnung Auszug gefertigt.
S. 18
Weidenstetten
Verhandelt den 13. Januar 1910
Mit dem Ablauf des Jahres 1909 ging die Wahlperiode zweier Gemeinderats-mitglieder zu Ende, die Austretenden waren
1) Johannes Falch Söldner (Kleinbauer)
2) Michael Bosch Bauer
Gemeinderat Martin Wörz ist gestorben. Es waren somit 3 Gemeinderatsmitglieder zu wählen.
Eine Neuwahl fand am Mittwoch den 15 Dezember statt. Bei der Wahl haben
von 121 Wahlberechtigten 92 abgestimmt.
Nach den Wahlzetteln haben die meisten Stimmen erhalten
1 Gemeindepfleger Schleicher 69 Stimmen
2 Johannes Falch 50 Stimmen
3 Joh. Georg Mayer, Postagent 47 Stimmen
Die weiteren Stimmen waren gesplittet.
Das Wahlergebniß wurde sofort in
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der Gemeinde durch Ausschellen und Anschlag am Rathaus bekannt gemacht mit dem Anfügen daß Einsprachen gegen die Gültigkeit der Wahl innerhalb der Frist von 8 Tagen beim Kgl. Oberamt oder beim Gemeindevorstand anzubringen seien.
Da gegen diese Wahl während der gesetzlichen Frist keine Einsprache erhoben wurde, sind die zwei ersteren auf 6 Jahre, letzterer auf die Restzeit deß verstorbenen Gemeinderats Wörz auf 2 Jahre gewählt. Die zwei neugewählten Mitglieder wurden in heutiger Sitzung beeidigt, das wiedergewählte Mitglied auf seinen früheren Eid vom Gemeindevorstand hingewiesen.
Die Neugewählten Joh. Falch
Gemeindepfleger Schleicher
Postagent Mayer
Gemeinderat
Schulth. Thierer
Braunmiller
Schleicher
Gebhardt
S. 20
Weidenstetten
Verhandelt den 17. Januar 1910
Im hiesigen Farrenstall ist ein älterer Farre wegen Bösartigkeit nicht mehr zu gebrauchen. Es wird deßhalb
Beschlossen
Denselben zu verkaufen und einen jüngeren Zuchtfarren für den hiesigen Farrenstall zu erwerben.
Gemeinderat
Schulth. Thierer
Braunmiller
Schleicher
Falch
Gebhardt
Schleicher
Mayer
S. 21
Weidenstetten
Verhandelt den 21. Januar 1910
Im Jahr 1901 wurde von dem Aufsichtsbeamten über die hiesigen Gemeindewaldungen Herrn Oberförster Weizsäcker von Altheim beantragt u. auch durchgeführt daß der Gemeindewald Weinburren vom Laubwald in einen Nadelwald umgewandelt werden müsse und zwar soll der Abhieb neben dem vertraglichen Jahreshieb in je einer hälftigen Jahresfläche erfolgen.
Da die derzeitigen zum Hieb kommenden Flächen, einen ertragreichen Holzbestand aufweisen und sehr viel Holz liefern, wird vom Gemeinderat
Beschlossen
Die Hiebflächen im Jungfraubühl u. Weinburren bis auf weiteres je nur zur Hälfte zu schlagen und der Gemeindekasse für ein weiteres Jahrzehnt
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eine gleichmäßigere Einnahme und Holznutzung zu sichern, weil vorauszusehen ist, daß beim Eintritt der Nutzung im Gemeindewald der Ertrag der Einnahmen wohl auf die Hälfte offb. mehr zurückgehen werden (und) das Kgl. Forstamt um Genehmigung vorstehenden Beschlusses zu bitten.
Bürgerausschuß Gemeinderat
Ob. Kühnle Schulth. Thierer
Ehret Braunmillerr
Thierer Schleicher
Duckeck Falch
Gerstenlauer Gebhardt
Eberhardt Schleicher
Mayer
Kgl. Forstamt Altheim
Auszug gesandt
S. 23
Weidenstetten
Geschehen den 19. März 1910
Der seit mehr als 45 Jahren aufgestellte Totengräber Georg Albrecht wurde seinerzeit nicht verpflichtet, bei der letzten Gemeindevisitation wurde vom Oberamtsvorstand die Aufhebung der Verpflichtung beantragt. Da Albrecht aber sehr leidend war wollte zugewartet werden bis ein neuer Totengräber aufgestellt werde, nun hat sich der Zustand deß Albrecht nach einer Operation in Tübingen derart gebessert, daß Albrecht seinen Dienst noch länger versehen will, derselbe wurde in heutiger Sitzung vereidigt.
b (beurkundet) Georg Albrecht
Gemeinderat
Schulth. Thierer
Braunmiller
Schleicher
Gebhardt
Schleicher
Mayer
S. 24
Weidenstetten
Geschehen den 31. März 1910
Im Jahr 1908 ist die hiesige Feuerwehr dem Landesfeuerwehrverband beigetreten, der jährliche Beitrag beträgt 1 M. Vonseiten deß Feuerwehrkommandanten wird an den Gemeinderat das Gesuch gestellt den Beitrag auf die Gemeindekasse zu übernehmen.
Es wird hiermit
Beschlossen
Oben genannten Beitrag rückwirkend auf das Jahr 1908 auf die Gemeindekasse zu übernehmen.
Bürgerausschuss Gemeinderat
Ob. Kühnle Schultheiß Thierer
Thierer Braunmiller
Duckeck Schleicher
Gerstenlauer Falch
Eberhardt Gebhardt
Schleicher
Mayer
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Weidenstetten
Geschehen den 31. März 1910
- Seit einigen Jahren wurden die Ortsstraßen in der Unterhaltung und Reinigung in eigener Regie unterhalten, diese Geschäftseinteilung hat zum Teil zu Anständen geführt.
- Die Straßenwärter Joh. Georg Wittlinger welcher die Straße gegen Neenstetten, sowie Jakob Zimmermann welcher den Güterweg die Sperre in Wart haben, haben je um Aufbesserung nachgesucht, es wird hiermit
Beschlossen
zu 1) vom 1 April 1910 an
Die Ortsstraßen dem Mesmer Matthäus Röscheisen, hier, für das jährliche Wartgeld von -: 200 M. zu übertragen. Hierfür hat derselbe sämtliche Ortsstraßen in Stand zu unterhalten im Frühjahr und Herbst gut zu beschaffen, jeden Samstag die Straßen von Staub oder Morast zu reinigen, im Herbst beim Eintreten kalter Witterung die Wasserleitungsschächte mit B…………..einzudecken und im Frühjahr wieder auszuheben,
S. 26
die B………….. zu sammeln und auf das Rathaus zur Aufbewahrung abzuliefern. Ferner hat derselbe während der Winterzeit die Wasserleitungsschächte vom Schnee freizuhalten.
Die Übernahme vorstehender Geschäfte anerkannt:
der Wärter: Matth. Röscheisen
zu 2.) Den Straßenwärtern Johann Georg Wittlinger u. Jakob Zimmermann, wird je eine Aufbesserung von 10 M. verwilligt, es wird denselben zur Pflicht gemacht den möglichsten Fleiß auf ihre Wege aufzuwenden.
Wittlinger J. G.
J. Zimmermann
Bürgerausschuss Gemeinderat
Ob. Kühnle Schulth. Thierer
Thierer Braunmiller
Duckeck Schleicher
Gerstenlauer Falch
Eberhardt Gebhardt
Schleicher
Mayer
S. 27
Weidenstetten
Geschehen den 31. März 1910
Schuldiener Christian Häge welcher ein jährliches Wartgeld von: – 83 M bisher bezog hat um Aufbesserung seines Wartgeldes nachgesucht mit der Begründung, daß mit seiner Aufstellung verschiedene von ihm zu liefernde Gegenstände wie Zündhölzer, Soda u. Bürsten u. dergleichen teurer geworden seien, es wird
Beschlossen
Das Wartgeld des Schuldieners von 83 M vom 1 April 1910 auf 90 M zu erhöhen womit sich Häge einverstanden erklärt. Ch. Häge
Bürgerausschuß Gemeinderat
Obmann Kühnle Schulth. Thierer
Thierer Braunmiller
Duckeck Schleicher
Eberhardt Falch
Gebhardt
Schleicher
S. 28
Weidenstetten
Geschehen den 31. März 1910
Im Frühjahr 1908 wurde die Haltung eines Gemeindebockes beschlossen und zum öffentlichen Abstreich (Versteigerung nach dem Mindestgebot) gebracht. Die Haltung wurde von Jakob Ehret, Wagner hier, gegen ein jährliches Wartgeld von : – 20 M übernommen. Von Seiten der Ziegenhalter wurde Klage erhoben, weil Ehret keinen zuchttauglichen Bock angeschafft hatte. Es wird
Beschlossen
Den Zuchtvertrag ohne Ersatzanspruch von Ehret aufzuheben u. die Haltung des Bockes dem Jakob Henseler, Maurer hier, für das jährliche Zuchtgeld von: -35 M zu übertragen auf gegenseitige und vierteljährliche Kündigung.
Anerkannt: J. Ehret
Bürgerausschuß Gemeinderat
Obmann Kühnle Schulth. Thierer
Thierer Braunmiller
Duckeck Schleicher
Eberhardt Falch
Gebhardt
Schleicher
Mayer
S. 29
Weidenstetten
Geschehen den 2. Mai 1910
Nach einem Erlass des Evangelischen Oberschulrats vom 15 April des Jahres ist die Wahl des neu einzurichtenden Ortsschulrats nach den Bestimmungen des Volksschulgesetzes vom 17 August 1909 Rgblt. Seite 177 Art. 58 ff u. der Vollzugsverfügung hierzu vom 1 März 1910 Rgblt. S. 105 § 21 vorzunehmen.
Für diese Wahl wurde der heutige Tag bestimmt. Die Zahl der Ortsschulratsmitglieder soll neben dem Ortsvorsteher noch aus zwei Bürgern bestehen, nach geheimer Abstimmung erhielten Stimmen
1 Gemeindepfleger Schleicher 10 St.
2 David Schleicher 6 St.
3 Johannes Falch 4 St.
4 Joh. Georg Mayer 1 Stimme
5 Leonhardt Gerstenlauer 1 St.
S. 30
Mithin ist Gemeindepfleger Schleicher u. David Schleicher gewählt, dieselben erklären sich zur Annahme der Wahl bereit, die Dauer der Wahl beträgt 3 Jahre (siehe) Art. 59.
B(eurkundet): Gemeindepfleger Schleicher
David Schleicher
Bürgerausschuß Gemeinderat
Ob. Kühnle Schulth. Thierer
Ehret Braunmiller
Thierer Schleicher
Duckeck Falch
Gerstenlauer Gebhardt
Mayer
Schleicher
Zur Schulfondpflege Auszug gefertigt u. übergeben,
dem gemeinschaftlichen Oberamt in Schulsachen in Ulm am 20 Juli 1910 Auszug gesandt
S. 31
Weidenstetten
Verhandelt den 31. März 1910
Eingetragen den 2. Mai 1910
Der hiesige Feldschütz Jakob Büchele bezog seither als solcher von der Gemeindepflege eine Belohnung von : – 250 M. Nebenbei versah derselbe auch noch die Stelle eines Privatwaldschützen wofür derselbe seine Belohnung von jedem einzelnen bezog, diese Einrichtung erschien sowohl für den Feld- und Waldschützen als auch für die Privatwaldbesitzer eine lästige. Da der größte Teil der Bürger einen Privatwald besitzt wird
Beschlossen
Dem Feldschützen Jakob Büchele eine Belohnung für den Waldschütz aus der Gemeindekasse von -: 70 M pro Jahr zu verwilligen so daß derselbe vom 1 April 1910 an, eine Belohnung insgesamt von -: 320 M aus der Gemeindekasse erhält.
Anerkannt: Jakob Büchele
Bürgerausschuß Gemeinderat
Ob. Kühnle Schulth. Thierer
Thierer Braunmiller
Duckeck Schleicher
Gerstenlauer Falch
Eberhardt Gebhardt
Schleicher
Mayer
S. 32
Weidenstetten
Verhandelt den 2. Mai 1910
Der Ortspfarrer teilt mit daß nach dem Volksschulgesetz von 27 August 1909 Art. 40, in mehrklassigen Schulen wo die Schülerzahl einer Klasse über 60 betrage, Abteilungsunterricht einzuführen sei. Die Gesamtzahl der Wochenstunden soll dann nicht weniger als 34 betragen. Da die Schülerzahl der Oberklasse 65 und in der Unterklasse 86 betrage wird vonseiten der Ortsschulbehörde an die bürgerlichen Collegien das Ersuchen gestellt je in beiden Schulklassen Abteilungsunterricht einzuführen, was für die Gemeindekasse eine Mehrausgabe von je 240 M., zusammen 480 M. betrage, es wird hiermit
Beschlossen, in widerruflicher Weise
Diese Ausgabe auf die Gemeindekasse zu übernehmen, in der Erwartung daß die Gemeinde einen entsprechenden Staatsbeitrag erhält.
S. 33
Ferner soll das Wohn- und Schlafzimmer deß Unterlehrers mit weiteren Farnißgegenständen versehen werden. Es sollen angeschafft werden zwei Stühle ein Regal ein Waschtisch mit Kommodeeinrichtung u. eine Holzkiste zum Einlagern des Brennholzes. Ferner soll für das Schulzimmer der Oberklasse ebenfalls ein Stuhl angeschafft werden, es wird
Beschlossen
Diese Gegenstände auf Kosten der Gemeinde anzuschaffen.
Bürgerausschuß Gemeinderat
Ob. Kühnle Schulth. Thierer
Thierer Braunmiller
Duckeck Schleicher
Gerstenlauer Falch
Eberhardt Gebhardt
Schleicher Mayer
S. 34
Weidenstetten
Verhandelt den 7. Mai 1910
Heute wurden die Beschlüsse der Amtsversammlung vom 23 März 1910 den bürgerlichen Collegien nach § 76 deß Verwaltungsedikts auf ihren ganzen Inhalt eröffnet.
Bürgerausschuß Gemeinderat
Ob. Kühnle Schulth. Thierer
Thierer Braunmiller
Duckeck Schleicher
Gerstenlauer Falch
Eberhardt Gebhardt
Schleicher Mayer
S. 35
Weidenstetten
Verhandelt den 7. Mai 1910
Nachdem im Frühjahr dieses Jahr die Schlußtagfahrt I vom Feldbereinigungs
unternehmen stattgefunden hatte, aus diesem Unternehmen sind fünf ????????
Grundstücke übriggeblieben, welche zum Verkauf gebracht werden sollen,
es wird hiermit
Beschlossen
Diese Grundstücke im Wege des Aufstreichs zu verkaufen, den Erlös der Feldbereinigungskasse einzuverleiben, u. Gemeindepfleger Schleicher, hier, als Verkäufer für die Gemeinde zu beauftragen, sowie auch bei ferneren Gemeindeein- und -verkäufen von Grundstücken denselben aufzustellen und (zu) bevollmächtigen.
Gemeinderat
Schulth. Thierer
Braunmiller Gebhardt
Schleicher Schleicher
Falch Mayer
S. 36
Weidenstetten
Verhandelt den 7. Mai 1910
Der örtliche Einzieher der Invaliditäts-, Altersversicherungs- u. Krankenversicherungsbeiträge David Wörz von hier bezog seither aus der Gemeindekasse den jährlichen Betrag von: – 15 M. Da im Laufe der Jahre die Zahl der Mitglieder erheblich gestiegen ist, somit für den Einzieher auch ein Geschäftszuwachs erfolgt ist, wird
Beschlossen
Dem Einzieher David Wörz von hier vom 1 April 1910 seine Belohnung von -:15 M. auf 20 M. zu erhöhen.
Anerkannt: D. Wörz
Gemeinderat
Schulth. Thierer
Braunmiller Schleicher
Schleicher Mayer
Falch
S. 37
Weidenstetten
Verhandelt den 30. März 1910
Eingetragen den 7. Mai 1910
Anläßlich der Berechnung des Voranschlags deß Gemeindehaushalts für das Rechnungsjahr 1910 wurden folgende
Beschlüsse gefaßt:
- Die Schläuche zur Feuerspritze sind teilweise unbrauchbar geworden und sollen etwa 200 Meter neu angeschafft werden.
- Dem Wunsche der Steiger u. Hauptamtmannschaft entsprechend sollen dieselben neu uniformiert werden.
Zu 1) wurden 300 M. und zu 2) 500 M. als erste Rate in den Voranschlag eingestellt.
- Von den bei dem Feldbereinigungsunternehmen I beteiligten Grundeigenthümern sollen Kostenbeiträge erhoben u. im laufenden Rechnungsjahr 1500 M. auf die beteiligten Kataster umgelegt, u. zum Einzug gebracht werden.
- Zur vorschußweisen Bezahlung der Kosten des Feldbereinigungsunternehmens II werden -: 1000 M. im Voranschlag vorgesehen.
S. 38
5. Für Straßenkandelung werden 100 M., für Herstellung von Brücken und Stegen daselbst 200 M. eingestellt.
- Der Voranschlag schließt ab
mit Einnahmen -: 12 741 M
Ausgaben -: 22 941 M.
Abmangel -: 10 200 M.
und soll antragsgemäß
a) die Gemeindeeinkommenssteuer mit einem Zuschlag von -: 50% zu den staatlichen Einheitssätzen.
b) Als Gemeindeumlage auf Grundeigenthum Gebäude und Gewerbe 9 % der Ertragskataster festgesetzt
c) den Rest von -: 516 M. aus den verfügbaren Restmitteln entnommen, u. die weiteren Restmittel zur Bestreitung von Feldbereinigungskosten u. a. vorbehalten werden.
S. 39
Der Voranschlag wurde vom Kgl. Oberamt am 26 April1910 mit einer Umlage von -: 9 684 M. für vollziehbar erklärt; hiervon ist den Gemeindecollegien Kenntniß gegeben worden.
Gemeinderat Bürgerausschuß
Schulth. Thierer Ob. Kühnle
Braunmiller Ehret
Schleicher Thierer
Falch Duckeck
Schleicher Gebhardt
Mayer
S. 40
Weidenstetten
Verhandelt den 19. Juli 1910
Johannes Gebhardt, Söldner von hier, hat bei den bürgerlichen Collegien darum nachgesucht, es möchte ihm vom Ortsweg Nr. 6, Fußweg in der Brunnengasse am sogenannten Katzengraben, zum Neubau und Erweiterung seiner Scheuer eine kleine Fläche der Länge nach käuflich abgetreten werden, nach Beratung wird
Beschlossen
Dem Gebhardt vom Ortsweg Nr. 6 das gewünschte Areal pro Quadratmeter zu -:5 M. abzutreten, welchen Betrag Gebhardt nach Fertigung der Meßurkunde an die Gemeindepflege hier zu bezahlen habe sowie auch die Vermessungs- u. Kaufskosten.
Anerkannt:
Joh. Gebhardt
Gemeinderat Bürgerausschuß
Schulth. Thierer Ob. Kühnle
Braunmiller Ehret
Schleicher Thierer
Falch Duckeck
Schleicher Gebhardt
Mayer
S. 41
Weidenstetten
Verhandelt im Mai 1910
Eingetragen den 19. Juli 1910
Von Seiten der K. Oberschulbehörde wurde empfohlen, daß die, die Arbeits- und Industrieschule leitende Lehrerin einen Lehrkurs durchzumachen habe, was einen Kostenbeitrag von -: 40 M. betrage. Solche Lehrkurse werden in Stuttgart und Waiblingen erteilt, zur Übernahme der Stelle als Arbeitslehrerin hat sich Angelika Mayer, Tochter des Postagenten Mayer von hier, gemeldet und als Lehrkurs Stuttgart erwählt, es wird
Beschlossen
Obigen Kostenbeitrag auf die Gemeindekasse zu übernehmen sowie auch die Reisekosten.
Gemeinderat Bürgerausschuß
Schulth. Thierer Ob. Kühnle
Braunmiller Ehret
Schleicher Thierer
Falch Duckeck
Schleicher Gebhardt
Mayer
S. 42
Weidenstetten
Verhandelt den 19. Juli 1910
Dem Johannes Gebhardt Söldner und G. wurde zum Neubau seiner Scheuer vom Ortsweg Nr. 6 ein Areal käuflich abgetreten welches nach der gefertigten Meßurkunde 17 Quadratmeter beträgt. Nach Beschluß, siehe oben Seite 40, hat Gebhardt pro qm. 5 M an die Gemeindepflege zu bezahlen, bei Bewilligung dieser Abtretung wurde vereinbart und
Beschlossen
daß die Seite des sogenannten Katzengrabens gegen die Gebhardtsche Scheuer sowie auch die Überfahrtsbrücke zu dieser Scheuer durch einen Zementbauer hergestellt werde, die hierdurch entstandenen Baukosten werden zur Hälfte von der Gemeinde und zur Hälfte von Gebhardt getragen.
Anerkannt Joh. Gebhardt
Gemeinderat Bürgerausschuß
Schulth. Thierer Ob. Kühnle
Braunmiller Ehret
Schleicher Thierer
Falch Duckeck
Schleicher Gebhardt
Mayer
S. 43
Weidenstetten
Verhandelt den 21. August 1910
Nach einem Beschluß des Kirchengemeinderats vom 14 März 1910 soll die an die hiesige Kirche angebaute Sakristei umgebaut und ein Gemeindesaal eingerichtet, in welchem Beth- und Bibelstunden sowie Religions- und Konfirmandenunterricht abgehalten werden können. Nachdem die Pläne sowie Kostenvoranschlag von Architekt Lanz aus Stuttgart gefertigt waren, wurde am 6 Juli d. J. vom Kirchengemeinderat beschlossen, die Pläne und Kostenvoranschlag dem
Kgl. Oberamt u. Kgl. Konsistorium (kirchl. Behörde) zur Genehmigung vorzulegen.
Am 1 August d. J. ist vom Kgl. Oberamt an die bürgerlichen Collegien die Aufforderung ergangen, sich über den Saalbau vom Standpunkt
S. 44
der bürgerlichen Gemeinde zu äußern, nach Ansicht und Beratung kamen die bürgerlichen Collegien zu dem
Beschluß
Den Bau eines Gemeindesaals gutzuheißen, weil der Saal zu verschiedenen Zwecken benutzt werden kann.
Gemeinderat Bürgerausschuß
Schulth. Thierer Ob. Kühnle
Braunmiller Ehret
Schleicher Thierer
Falch Eberhardt
Schleicher Duckeck
Mayer
Zu den Baukosten Kgl. Oberamt Auszug gefertigt.
S. 45
Weidenstetten
Verhandelt den 21. August 1910
In Sachen des Feldberreinigungsunternehmens II wird
Beschlossen
- Die Bereinigungskosten aus der Gemeindekasse unverzinslich bis zur Schlußabrechnung vorzuschießen.
- Als Rechner den Gemeindepfleger Schleicher aufzustellen und ihm eine Belohnung von 1 % der Gesamtkosten zu geben,
Gemeinderat Bürgerausschuss
Schulth. Thierer Ob. Kühnle
Braunmiller Ehret
Schleicher Thierer
Falch Eberhardt
Schleicher Duckeck
Mayer
S. 46
Weidenstetten
Verhandelt den 19. Juli 1910
Eingetragen den 21. August 1910
Vom Kommandanten der hiesigen Feuerwehr wurde an die bürgerlichen Kollegien das Ansuchen gestellt, es möchte den hiesigen Feuerwehrleuten welche den Landesfeuerwehrtag am __ Juli d. J. in Göppingen besuchen eine kleine Reiseentschädigung aus der Gemeindekasse verwilligt werden, es wird
Beschlossen
Jedem Feuerwehrmann eine Reisegebühr von -: 2 M zu verwilligen,
Teilnehmerzahl 11 Mann.
Gemeinderat Bürgerausschuß
Schulth. Thierer Ob. Kühnle
Braunmiller Ehret
Schleicher Duckeck
Falch Gerstenlauer
Schleicher Eberhardt
Mayer
S. 47
Weidenstetten
Verhandelt den 28. August 1910
Der Ortsschulrat legt den bürgerlichen Collegien 2 Beschlüsse vor.
Nr.1 lautet: §3 Das Schreibmaterial im Aversum für den Hauptlehrer u. den Unterlehrer mit 14 M. 50 P. soll hier wie anderswo auf die Gemeindekasse anstatt auf die Schulkasse übernommen werden.
Nr. 2 lautet: §4 Ferner soll für den Handarbeitsunterricht eine mit Quadraten versehene Schultafel vorhanden sein, die bürgerlichen Collegen werden ersucht, die an der Wand hängende Schultafel auf einer Seite mit Quadraten zu versehen und bei dieser Gelegenheit auch
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die anderen Holztafeln neu streichen zu lassen, es wird
Beschlossen
Ziff. 1, Das Schreibmaterialaversum mit zusammen 24 M. 50 P. auf die Gemeindekasse zu übernehmen.
Ziff. 2, Eine an der Wand hängende Tafel mit Quadraten zu versehen und die übrigen Tafeln in beiden Schulen neu streichen zu lassen.
Gemeinderat Bürgerausschuß
Schulth. Thierer Ob. Kühnle
Braunmiller Ehret
Schleicher Duckeck
Falch Gerstenlauer
Schleicher Eberhardt
Mayer
S. 49
Weidenstetten
Verhandelt den 1. September 1910
Aus Anlaß der 40jährigen Wiederkehr des Tages von Sedan, 2 September, hat der Vorstand des Kriegervereins Postagent Mayer hier an die bürgerlichen Collegen das Ansuchen gestellt, es möchte jedem Veteranen vom Krieg 1870/71 eine kleine Ehrengabe aus der Gemeindekasse als Andenken verwilligt werden.
Beschluss
Jedem Teilnehmer Sedans auch den Witwen Verstorbener, 11 an der Zahl, eine Ehrengabe von 5 M. aus der Gemeindekasse zu bewilligen
Gemeinderat Bürgerausschuß
Schulth. Thierer Ob. Kühnle
Braunmiller Ehret
Schleicher Duckeck
Falch Gerstenlauer
Schleicher Eberhardt
Mayer
S. 50
Weidenstetten
Verhandelt den 5 September 1910
Vom Kgl.Oberamt wird mitgeteilt daß die Kirchengemeinde Weidenstetten zur Deckung der Kosten des Sakristeianbaus ihren Grundstock -: 1 800 M zu entnehmen gedenkt welche in Jahresraten von 150 M zu ersetzen wären.
Randnotiz
Genehmigt durch Regierungserlaß
vom 12 September 1910 Nr. 7285
Beschluß
Die bürgerlichen Collegien erklären sich ihrerseits mit diesem Plan einverstanden.
Gemeinderat Bürgerausschuß
Schulth. Thierer Ob. Kühnle
Braunmiller Ehret
Schleicher Duckeck
Falch Gerstenlauer
Schleicher Eberhardt
Mayer
S. 51
Weidenstetten
Verhandelt den 18 September 1910
In Vollziehung des Volksschulgesetzes vom 17 August 1909 Regblt. S. 169 wird heute
Beschlossen
- Gemäß Art. 22 des Gesetzes das Schulgeld in hiesiger Gemeinde
auf 1 M 60 P pro Volksschüler festzulegen - Den jährlichen Beitrag zur Schulkasse auf Grund deß Art. 23 deß Gesetzes für jeden Volks- u. Sonntags- u. allgemeinen Fortbildungsschüler
auf – : 50 P festzusetzen.Gemeinderat Bürgerausschuß
Schulth. Thierer Ob. Kühnle
Braunmiller Ehret
Schleicher Duckeck
Falch Gerstenlauer
Schleicher Eberhardt
Mayer S.52
Weidenstetten
Verhandelt den 18. September 1910
Aus Anlaß der Verleihung des Feuerwehrverdienstehrenzeichens an 10 Mitglieder der hiesigen Feuerwehr wurde als Anerkennung von Seiten der hiesigen Collegien
Beschlossen
bei Austeilung der Ehrenzeichen jedem Empfänger einen kleinen Imbiss, in Form eines Vespers im Wert von – : 50 P pro Mann, auf Kosten der Gemeinde zu verwilligen.
Gemeinderat Bürgerausschuß
Schulth. Thierer Ob. Kühnle
Braunmiller Ehret
Schleicher Gerstenlauer
Falch Thierer
Schleicher
Mayer
S.53
Weidenstetten
Verhandelt im August 1910
Eingetragen den 25. September 1910
Nach § 221 der Vollzugsverfügung zur Gemeindeordnung soll in bestimmten Zeitzwischenräumen eine vollständige Fahrnißaufnahme (Fahrnis = bewegliche Sachen, Mobiliar) stattfinden, bei welcher sämtliche Gegenstände, welche auf Kosten der Gemeinde angeschafft und in Benützung von Gemeindebeamten und dieser stehen, einem Fahrnißsturz unterzogen werden. Es wird
Beschlossen
diesen Sturz alle 4 Jahre vornehmen zu lassen, die Aufnahme soll durch den Ortsvorsteher erfolgen u. zwar erstmals im Frühjahr 1911.
Gemeinderat
Schulth. Thierer
Braunmiller
Schleicher
Falch
Schleicher
Mayer
S.54
Weidenstetten
Verhandelt den 16. Oktober 1910
Am Kirchweihsonntag den 17 Oktober 1910 findet durch den Bezirksfeuerwehrinspektor Stellv. Oberamtsbaumeister Kurz aus Ulm die Prüfung der hiesigen Feuerwehr statt, aus diesem Anlaß haben sämtliche Abteilungen zu einer Hauptübung auszurücken. Es wird
Beschlossen
jedem beteiligten Feuerwehrmann aus der Gemeindekasse den Betrag von 40 P zu einem Vesper zu verwilligen. Anwesend waren 71 Mann.
Gemeinderat Bürgerausschuß
Schulth. Thierer Ob. Kühnle
Braunmiller Ehret
Schleicher Gerstenlauer
Falch Thierer
Schleicher
Mayer
S.55
Weidenstetten Verhandelt den 6. November 1910
Nach einer Ministerialverfügung vom 22 August 1910 ist am 1 Dezember eine Volkszählung vorzunehmen. Gemäß § 5 dieser Verfügung ist in jeder Gemeinde eine Zählkommission samt Zähler zu bestellen, als solche wurden unter dem Vorsitz deß Ortsvorstehers bzw. Stellvertreters gewählt
Gemeinderat David Schleicher
Gemeinderat Johannes Falch
Gemeinderat Postagent Mayer
Als Stellvertreter Gemeindepfleger Schleicher
Der hiesige Ort samt Teilgemeinde Schechstetten wird in drei Zählbezirke eingeteilt. Als Zähler wurden aufgestellt
1 David Schleicher
2 Joh. Falch
3 Postagent Mayer
S.56
Die Annahme dieser Geschäfte als Zählkommission anerkennen
1 Schulth. Thierer
2 D. Schleicher
3 J. Falch
4 Mayer
Stellvertreter Gemeinderat Joh. Schleicher
Gemeinderat Bürgerausschuß
Schulth. Thierer Ob. Kühnle
Braunmiller Ehret
Gebhardt Gerstenlauer
Falch Eberhardt
Schleicher Duckeck
Mayer Bückle
Dem Kgl. Oberamt Auszug am 15 Nov. 1910 gesandt u. zur Gemeindepflege
am 7 Dez. 1910 gefertigt.
S.57
Weidenstetten
Verhandelt den 6. November 1910
Der evang. Oberschulrat teilt mit, daß sich bei einer Visitation der Unterklasse durch den Herrn Schulrat herausgestellt hat, daß sämtliche Wände deß Klassenzimmers durch den Unterlehrer Bachert bemalt worden sind u. daß der Kgl. u. Bezirksschulrat auffordert, die Wände sofort weißern zu lassen, unter Beiziehung des Unterlehrers zur Tragung der Kosten.
Inzwischen hat der Unterlehrer einen Teil der Wände abkratzen lassen, dadurch sehen jetzt die Wände sehr häßlich aus.
Beschluß
Das Lokal der Unterklasse ist sofort zu weißern u. Unterlehrer Bachert hat die Hälfte der Kosten für das Weißern und die damit verbundene Reinigung deß Zimmers zu tragen.
Gemeinderat Bürgerausschuß
Schulth. Thierer Ob. Kühnle
Braunmiller Ehret
Schleicher Gerstenlauer
Falch Thierer
Gebhardt Duckeck
Schleicher Bückle
Mayer Eberhardt
S.58
Weidenstetten Verhandelt den 23. November 1910
Auf ergangene öffentliche Bekanntmachung im hiesigen Ort erscheinen nachgenannte hier wohnhafte Männer, welche nach Art. 253 Seite 354 der Gemeindebezirksordnung sowie nach Art 7, Abs. 1 – 4 derselben Ordnung, Seite 767, Anspruch auf Erteilung des Bürgerrechts haben, u. bitten um Aufnahme, die Namen derselben sind
1 Leonhardt Groß, Söldner
2 Johannes Bemsel, Schuhmacher
Beschluß
Den Gesuchstellern die Aufnahme in das hiesige Bürgerrecht zu erteilen, mit der Bestimmung daß jeder die in Art. 7 Abs. 1 festgesetzte Gebühr von 2 M an die Gemeindepflege zu bezahlen habe.
Anerkannt: Leonhardt Groß Johannes Bemsel
Gemeinderat
Schulth. Thierer
Braunmiller
Schleicher
Falch
Schleicher
Die Heimatgemeinden wurden von der Bürgeraufnahme benachrichtigt.
S.59
Weidenstetten
Verhandelt den 1. Dezember 1910
Zufolge von § 14 der Prüfungsbemerkungen zur Gemeindepflegerechnung pro 1908, wird der Beschluß vom 12 Nov. 1888, Protokoll Bd. VII S. 203 dahin abgeändert bzw. präzisiert, daß die, einem zum zweijährigen Dienst Ausgehobenen zu gewährende Beihilfe von – : 20 M. u. für einen zum einjährigen Train (militärische Einheit im Transportwesen) Ausgehobenen zu zahlenden – : 10 M. künftighin allen Söhnen hiesiger Einwohner zukommen sollen.
Gemeinderat Bürgerausschuß
Schulth. Thierer Ob. Kühnle
Braunmiller Ehret
Schleicher Gerstenlauer
Falch Thierer
Gebhardt Duckeck
Schleicher Bückle
Mayer Eberhardt
S.60
Weidenstetten
Verhandelt den 6. November 1910
Eingetragen 1. Dezember 1910
Infolge enormen Auftretens der Feldmäuse, wodurch die Graspflanzen und junger Klee sehr beschädigt wurden u. trotz wiederholter Aufforderung an die Grundbesitzer, wurde von Seiten der größeren nicht die erforderliche Sorgfalt zur Vertilgung aufgewendet. Es wurde deshalb von den bürgerlichen Collegien
Beschlossen
auf Kosten der Gemeinde zwei Zentner mit Strychnin vergifteten Haber (Hafer) anzukaufen u. solchen auf Kosten der Gemeinde durch Arbeiterinnen auslegen zu lassen.
Gemeinderat Bürgerausschuß
Schulth. Thierer Ob. Kühnle
Braunmiller Ehret
Schleicher Gerstenlauer
Falch Thierer
Gebhardt Duckeck
Schleicher Bückle
Mayer Eberhardt
S.61
Weidenstetten
Verhandelt den 18. Dezember 1910
Zum Zwecke der Einführung der Einkommenssteuer, Gesetz vom 8 August 1903,Reg.Bl. Seite 261, ist in hiesiger Gemeinde eine Einschätzungskommission zu bilden. Für die hiesige Gemeinde ist durch den Gemeinderat 1 Ortsschätzer und 1 Ersatzmann zu bestellen u. zwar auf die drei Steuerjahre 1911, 1912 u. 1913, als solche wurden in heutiger Sitzung vom Gemeinderat u. Bürgerausschuß gewählt
Als Ortsschätzer Gemeinderat Johannes Falch
Als Ersatzmann Gemeinderat David Schleicher
Gemeinderat Bürgerausschuß
Schulth. Thierer Ob. Kühnle
Braunmiller Ehret
Schleicher Thierer
Mayer Duckeck
Gerstenlauer Eberhardt
S.62
Weidenstetten
Verhandelt den 18. Dezember 1910
Gemäß Art. 26 u. 27 der Bezirksordnung und der Feststellung des Kgl. Oberamts gemäß § 55 Abs. 1 Vollzugsverfügung zur Bezirksordnung des oberamtlichen Erlasses vom 11 November 1910, hat die hiesige Gemeinde zur künftigen Amtsversammlung auf die Dauer der drei Kalenderjahre 1911/1913 einen Abgeordneten und einen Stellvertreter zu wählen. Die Wahl wurde heute von den vereinigten Gemeindecollegien mittels geheimer Abstimmung vorgenommen, es wurden hierbei gewählt
Als ordentliches Mitglied Schulth. Thierer mit 11 Stimmen
Als Stellvertreter Jak. Rösch mit 7 Stimmen
Randbemerkung
Nebenstehendes Wahlergebnis wurde am 31 Dezember in hiesiger Gemeinde bekannt gemacht, während der einwöchigen Beschwerdefrist wurde ein Einspruch nicht erhoben.
Unterschrift Schulth. Thierer mit Datum 10. Januar 1911.
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Zu der oberamtlichen Übersicht und der vorgeschlagenen Reihenfolge für die Teilnahme, in welcher der hiesige Abgeordnete bzw. dessen Stellvertreter mit Stimmrecht an der Amtsversammlung teilnimmt, erklären die bürgerlichen Collegien ihr Einverständniß.
Gemeinderat Bürgerausschuß
Schulth. Thierer Ob. Kühnle
Braunmiller Ehret
Schleicher Thierer
Falch Duckeck
Gebhardt Gerstenlauer
Schleicher Eberhardt
Mayer
Kgl. Oberamt Auszug am 28. Dezember 1910 eingesandt.
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Weidenstetten
Verhandelt den 18. Dezember 1910
I Der Ortsschulrat legt den bürgerlichen Kollegien einen Beschluß vor, wonach für die hiesigen Schulen neu anzuschaffen wären:
Zwei Schwammbehälter für die Ober- u. Unterklasse
Zwei Wasserbecken für die Ober- u. Unterklasse
Eine Aufhängevorrichtung für die Oberklasse
II Ferner legt dieselbe Behörde einen Beschluß und Bittgesuch vor, wonach der Arbeitslehrerin Angelika Mayer, welche in Stuttgart im Laufe des Jahres einen Arbeitslehrkurs mitgemacht hat, wofür die Gemeinde einen Beitrag
von – : 40 M gezahlt hat,
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derselben von Seiten der Gemeinde nachträglich ein Taschengeld in der Höhe von 10 – 25 M. als Erfolg für ihre Auslagen während des Kurses in Stuttgart zu gewähren. Es wird
Beschlossen
1) die Gegenstände Ziff. 1 – 3 für die Schulen auf Kosten der Gemeinde anzuschaffen, ebenso einen Kasten zur Aufbewahrung der Gegenstände der Arbeitslehrerin.
2) der Arbeitslehrerin ein Taschengeld für ihre Auslagen zu verwilligen v. 10 M.
Gemeinderat Bürgerausschuß
Schulth. Thierer Ob. Kühnle
Braunmiller Ehret
Schleicher Thierer
Falch Duckeck
Gebhardt Gerstenlauer
Schleicher Eberhardt