S. 262
Weidenstetten
Verhandelt den 10. Januar 1915
Mit dem Ablauf deß Jahres 1914 ging die Wahldauer von vier Bürgerausschußmitgliedern zu Ende.
Die Austretenden waren
1 Jakob Kühnle, Söldner
2 Leonhardt Groß, Söldner
3 Martin Duckeck, Schmid
4 Mattäus Miller, Söldner
Am 22. Januar 1914 fand eine Neuwahl statt, wobei die oben unter Ziff. 2, 3 u. 4 genannten Mitglieder wieder gewählt wurden. Neu wurde gewählt David Wachter, Söldner. Da gegen diese Wahl ein Einspruch nicht erhoben wurde, fand die Beeidigung deß Neugewählten statt, die Wiedergewählten wurden auf ihren früher geleisteten Eid hingewiesen.
die Neugewählten Gemeinderat Bürgerausschuß
Duckeck Schulth. Thierer Eberhardt
M. Miller Schleicher Thierer
David Wachter Falch Duckeck
Gebhardt Miller
Schleicher David Wachter
Mayer
Kühnle
S. 263
Weidenstetten
Verhandelt den 10. Januar 1915
Nach dem Gesetz vom 21 Mai 1891, Art. 16 hat der Bürgerausschuß alle zwei Jahre einen Obmann u. einen Stellvertreter aus seiner Mitte zu wählen. Am 22 Dezember 1914 hat eine Neuwahl deß Bürgerausschusses stattgefunden, die Beeidigung fand heute statt. Nach diesem Akt wurde vom Bürgerausschuß die Wahl des Obmanns u. seiner Stellvertreter vorgenommen, wobei der Ortsvorsteher auf Wunsch die Wahlhandlung leitete.
In geheimer Abstimmung wurden gewählt
1 als Obmann Georg Eberhardt mit 5 Stimmen
2 als Stellvertreter Thomas Thierer mit 3 Stimmen
Michael Mayer mit 2 Stimmen
Bürgerausschuß
Ob. Georg Eberhardt
Thierer
Duckeck
Miller
Mayer
Wachter
S. 264
Weidenstetten
Geschehen den 11. März 1915
Nach Erlaß deß Kgl. Oberamts vom 1 März 1915, welcher verlesen wird, trifft es die hiesige Gemeinde an dem Aufwand für die Verwaltungsaktuare im Rechnungsjahr 1914 (1 April 1014 bis 31 März 1915) bei einem Zeitaufwand deß Verwaltungsaktuars -: 56 6/8 Tagen – : 659 M 48 P Vergütung wie im Vorjahr. Die Umlage erfolgte nach den von dem Verwaltungsaktuar gemäß Erlass deß Kgl. Ministeriums deß Innern vom 25 Mai 1911, Nr. 2403 Ministerialamtsblatt S. 209 gelieferten Berechnungen, welche vom 1 April 1911 ab für die Verteilung der Verwaltungsaktuarskosten als Grundlage dienen.
Nach erfolgter Beratung wird
Beschlossen
der für das Rechnungsjahr 1914 festgesetzten Vergütung zuzustimmen.
Gemeinderat
Schulth. Thierer
Schleicher
Falch
Gebhardt
Schleicher
Mayer
Kühnle
S. 265
Weidenstetten
Verhandelt den 15. März 1915
Auf Veranlassung deß Kgl. Oberamts fand am Montag den 15 März 1915 ein Kochkurs statt, bei welchem die Zubereitung von Kartoffelspeißen den hiesigen Frauen gezeigt u. dieselben unterrichtet wurden, um bei gegenwärtiger Kriegszeit Ersparnisse am Mehl zu bewirken. Die zu diesem Kochkurs erforderlichen Sachprodukte sollen auf Kosten der Gemeinde bereit gestellt werden. Es wird nun
Beschlossen
die zu diesem Kochkurs erforderlichen Gegenstände auf Kosten der Gemeinde anzuschaffen.
Gemeinderat
Schulth. Thierer
Schleicher
Falch
Gebhardt
Schleicher
Mayer
Kühnle
S. 266
Weidenstetten
Verhandelt den 1. April 1915
Die Stadtgemeinde Langenau als Eigenthümerin der Wasenmeisterei (Abdeckerei, Tierverwertung) hat auf Veranlassung deß Kgl. Oberamts im Jahr 1912 im Anschluß an die Wasserversorgungsgruppe XI von Nerenstetten aus eine Wasserleitung zur Wasenmeisterei auf rund – : 625 m Länge eingerichtet mit einem Kostenaufwand von – : 2 500 M. Wegen dieses Aufwands hat der Wasenmeister selbst einen jährlichen Beitrag zu leisten, während die im Wasenmeisterverband befindlichen Gemeinden je eine Erhöhung von 2 M zu dem bisher jährlichen Beitrag von 10 M zu leisten haben. Es wird
Beschlossen
die Erhöhung deß Beitrags von jährlich 10 M auf 12 M vom 2 Febr. 1914 nachträglich zu genehmigen.
Gemeinderat
Schulth. Thierer
Schleicher
Falch
Gebhardt
Schleicher
Mayer
Kühnle
S. 267
Weidenstetten
Verhandelt den 1. Mai 1915
Die Kgl. Forstverwaltung beabsichtigt im Staatswald Ziegelhau, Abtheilung Aspenhäule, einen Holzabfuhrweg neu zu erbauen u. die Ausmündung auf die Gemeindeödung, Parzelle Nr. 2141/3, einlaufen zu lassen um auf den schon bestehenden Güterweg einzumünden. Zu diesem Güterweg bedarf die Forstverwaltung ein Areal von 150 – 250 qm von oben genannter Parz. Nr. 2141/3. Das erforderliche Areal will die Kgl. Forstverwaltung von der Gemeinde käuflich erwerben. Es wird hiermit
Beschlossen
das erforderliche Areal an die Kgl. Forstverwaltung käuflich abzutreten, als Kaufpreis wird pro Hektar 800 M festgesetzt, für 2 zu entfernende Bäume werden 10 M verlangt. Zum Abschluß deß Kaufvertrags wird der Gemeindepfleger Schleicher ermächtigt.
Gemeinderat Bürgerausschuß
Schulth. Thierer
Schleicher Thierer
Falch Wachter
Gebhardt
Schleicher
Mayer
Kühnle
S. 268
Weidenstetten
Verhandelt den 30. Juni 1915
Im hiesigen Farrenstall ist ein älterer Farre wegen Fußleidens unbrauchbar u. zum Sprung nicht mehr tauglich. Es wird
Beschlossen
denselben im Amtsblatt zum Verkauf ausschreiben zu lassen und für diesen wieder einen anderen zu erwerben.
Anmerkung linke Seite:
Für den Einkauf eines Farren wurden durch geheime
Abstimmung gewählt Schulth. Thierer u. Gemeinderat Kühnle.
Gemeinderat
Schulth. Thierer
Schleicher
Gebhardt
Mayer
Kühnle
S. 269
Weidenstetten
Verhandelt den 30. Juni 1915
Anlässlich der Beratung deß Gemeindevoranschlags für das Rechnungsjahr 1915 wurden von den Gemeindecollegien folgende
Beschlüsse gefaßt
- Die Hundeabgabe ist mit nur – : 200 M in den Voranschlag eingestellt.
- Zur Aufbringung der Kosten für das Feldbereinigungsunternehmen II soll eine Kostenumlage in Höhe von 1 000 M auf die beteiligten Grundeigenthümer und deren Kataster stattfinden. Der Betrag ist im Voranschlag eingestellt.
- Die Tilgungsrate von der Gemeindeschuld mit -: 800 M soll wegen pro 1915 anderer außerordentlichen Ausgaben nicht in den Voranschlag eingestellt werden, nachdem bei der Gemeindeschuld auf 31 März 1915 eine Voraustilgung von – : 6 295 M besteht.
- Der beim Geldgrundstock auf 1 April 1915 berechnete Abmangel von 191 M 18 P soll durch sofortige Anlage von 200 M bei der Oberamtssparkasse Ulm beseitigt werden. Unterschrift: Gemeindepfleger Schleicher
- Der seither an die Gemeindekrankenkasse Langenau zu zahlende Anteil an den Verwaltungskosten kommt mit dem Jahr 1914 in Wegfall. Die Gemeinde ist nunmehr der Allgemeinen Ortskrankenkasse Ulm zugeteilt S. 270
- Für Feldbereinigungszwecke sind – : 1 200 M vorgesehen
- Restvorbehalte sind vorhanden
a) zur Einrichtung der elektrischen Beleuchtung im Ort u. in den Schulen u. Rathaus- : 1 700 M
b) für Ortskandelung- : 200 M - Für Militärwesen, Rekrutenbeiträge u. a. werden 300 M für Freigebigkeitsleistungen 150 M vorgeschlagen.
- Bei – : 12 800 M Einnahmen
und – : 26 200 M Ausgaben ergibt sich ein
Abmangel von – : 13 400 M u. soll zu dessen Deckung
a) die Gemeindeeinkommensteuer mit einem Zuschlag von 75 % erhoben
b) eine Gemeindeumlage auf die Ertragskataster von 12 % festgesetzt u.
c) die verfügbaren Restmittel in erster Linie zur Deckung deß weiteren Abmangels verwendet u. im Übrigen zur Ausgleichung der Umlage früherer Jahre sowie zu außerordentlichen Ausgaben, insbesondere Feldbereinigungskosten, bereitgehalten werden.S. 271
- Mit dem 1 April deß Jahres waren 25 Jahre verflossen, seitdem Herr Verwaltungsaktuar Saelig (?) sein Amt in hiesiger Gemeinde u. in verschiedenen anderen Gemeinden deß Oberen Albbezirks versieht. Die Gemeindecollegien sprechen demselben für seine ersprießliche Thätigkeit verbunden mit vielseitigem freundlichen Entgegenkommen den wärmsten Dank und Anerkennung aus.
Heute wird weiter
Beschlossen
§ 2
Mit dem Rechnungsjahr 1914 war die letztmalige Amtsperiode deß Gemeindepflegers u. Steuereinbringers Joh. Gg. Schleicher abgelaufen u. es hat der Gemeinderat am
1. Mai 1014 denselben auf weitere 6 Jahre bis 31. März 1920 wiedergewählt. Nachträglich werden nun die Gehalts- u Kautionsverhältnisse einer Revision unterzogen, es wurde vom Verwaltungsaktuar festgestellt,
I Gehaltsverhältnisse
a) Eigengehalt jährlich 500 M für die Verwaltung der örtlichen Schulkasse jährlich 10 M
S. 272
rückwirkend bis zum Jahr 1910, zusammen 510 M Gehalt
welche nach Vereinigung der Schulkassengeschäfte mit demjenigen der Gemeindepflege nunmehr einen einheitlichen Gehalt (einheitliches Gehalt) bilden
sollen, siehe auch Beschlüsse wegen der Schulkasse vom 5 März 1912.
b) Entschädigung für sonstigen Kanzleiaufwand jährlich- : 5 M
c) Besonderes Gehalt jährlich 105 M
anstelle der aus anderen Kassen fließenden u. der Gemeindekasse zufallenden Gebühren u. zwar
Brandschadensumlage
pro 1913 1914 1915
50 M 53M 54 M zus. 157 M 1/3tel 53 M
Berufsgenossenschaftsbeiträge
pro 1912 1913 1914
31 M 32 M 31 M zus. 94 M 1/3tel 31 M Wandergewerbe Hausierausdehnungsabgabe
pro 1913 1914 1915
1 M 1 M 1 M zus. 3 M 1/3tel 1 M
Viehschauumlage
pro 1912 1913 1914
16 M 17 M 18 M zus. 51 M 1/3tel 17 M
II Sicherheitsleistung
Die ordentlichen vorschriftsmäßigen Einnahmen betragen nach dem Gemeindevoranschlag 12 800 M
dazu Gemeindeumlage ganz 11 042 M
23 842 M
S. 273
Übertrag 23 842 M
Gemeindeeinkommensteuer ganz 2 226 M
die Staatssteuer mit 1 860 M, davon 1/4tel mit 465 M
die Beiträge zur Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft
mit 1 776 M, davon 1/4tel mit 444 M
zusammen: 26 477 M
Hieraus berechnet sich die Sicherheitsleistung u. zwar bei 4 % aus den
ersten 10 000 M auf 1 079 M.
Die seitherige Sicherheitsleistung beträgt 1 200 M
Beschluß deß Gemeinderats vom 29 März und 3 Mai 1908, Genehmigung deß Bezirksrates vom 28 Juli 1908. Dieselbe ist erfolgt durch Bestellung von Grundstücken im Schätzwert v on – : 1 800 M.
Beschluß
Die Gehaltsverhältnisse deß Gemeindepflegers u. Schulkassenrechners mit Wirkung vom 1 April 1914 an wie folgt zu regeln
a) festes Gehalt -: 510 M
S.274
b) Neben Übernahmen sämtlicher Kosten für Bücher, Zeitungen, Schreibmaterialien, Druck- u. Buchbinderkosten auf die Gemeindekasse
Entschädigung für sonstigen Kanzleiaufwand jährlich – : 5 M
1 c) Besondere Gehaltsteile gemäß Art. 105, Abs. 3
letzter Satz der Gemeindeordnung jährlich -:105 M
d) Im Übrigen bleibt es bei dem Beschluß vom 29 März 1908
Ziffer 3, 4 u. 5 u. 3 Mai 1908
2 Die Sicherheitsleistung deß Gemeindepflegers auf 1 200 M festzusetzen bzw. zu belassen.
3 Bezüglich der Anstellungsdauer u. deß Dienstvertrags verbleibt es bei den Beschlüssen vom 29 März u. 3 Mai 1908.
Bürgerausschuß Gemeinderat
Eberhardt Schulth. Thierer
Thierer Schleicher
Miller Gebhardt
Wachter Mayer
Kühnle
S. 275
Weidenstetten
Verhandelt den 1. August 1915
Am Montag den 11 Juli fand in Ulm eine Besichtigung der Jugendwehren statt, an welcher sich auch die hiesige Jugendwehr mit den beiden Führern, Herrn Hauptlehrer Hanßum u. Feuerwehrkommandant Groß, beteiligt hatten. Da sowohl die Führer, als auch die beteiligten Jungmannen Ausgaben hatten, wird
Beschlossen
denselben für gehabte Auslagen eine kleine Entschädigung aus der Gemeindekasse zu gewähren u. zwar den beiden Führern je 3 M, den beteiligten Jungmannen jedem 70 Pf.
Gemeinderat
Schulth. Thierer
Schleicher
Falch
Gebhardt
Schleicher
Mayer
Kühnle
S. 276
Weidenstetten
Verhandelt den 6. September 1915
Die der Gemeinde im Eigenthum zustehende Schafweide, deren Pachtzeit auf Martini dieses Jahres abläuft, ist aufs Neue wieder zu verpachten. Nach mündlicher Besprechung der Collegien wude vereinbart, mit dem bisherigen Pächter in Unterhandlung zu treten u. wenn möglich, ein jährliches Pachtgeld ohne Ausschreiben unter der Hand abzuschließen.
Bedingungen werden zugrunde gelegt
- Auf hiesiger Weide dürfen im Vorsommer 400 Stück und16 Freischafe aufgeschlagen werden. Diese letztgenannten bilden einen Besoldungsteil der hiesigen Pfarrei, wegen diesem hat sich der jeweilige Pächter mit dem Kgl. Kommunalamt Ulm abzufinden.
- Nach Aberntung deß Winterfeldes ist dem Pächter gestattet, weitere 100 bis 150 Stück Schafe aufzuschlagen.
- Für etwaige Schäden, welche durch Verschulden der Schäfer oder Schafe entstehen, hat der Pächter aufzukommen, es behalten sich die bürgerlichen Collegien das Recht bevor, bei Beschädigungen, welche durch mutwilliges Verschulden eines Schäfers geschehen, demselben das fernere Hüten zu untersagen.
- Das Weidegeld ist je zur Hälfte auf 1 Juli u. 11 Nov. jeweils zu bezahlen.
- Wegen besonderer eintretender Naturereignisse hat der Pächter an die Gemeinde keinen Anspruch zu erheben.
S. 277 - Die Weidezeit beginnt am 11 Nov. 1915 und endigt am 10 Nov. 1916.
- Die Auffahrt ist im Frühjahr vor dem 10 April nicht gestattet, im Herbst hat der Pächter so lange zu weiden u. zu pferchen, solange es die Witterung erlaubt, da die Winterweide mit eingeschlossen ist.
- Das Weiden auf Wiesen und Kleeäckern ist vom Frühjahr bis 1 Oktober bei Strafvermeidung verboten.
- Das Weiden auf Kartoffeläckern sowie sonst angeblühten Feldern ist ebenfalls verboten.
- Für eine Einfahrt hat der Weidepächter selbst zu sorgen, das Einfahren im Stall ist nur bei schlechter Witterung gestattet, andernfalls der Pächter das Weidegeld zu ersetzen hat.
- Für das Vorschlagen erhält jeder Schäfer vom Pferchkäufer pro Stall im Nachtpferch 20 P, für den Mittagstall 40 P. Ein Haufen hat jeden Tag im Nachtpferch zu stallen, der zweite Haufe, welcher das Ausbaufeld beweidet, kann auf dem Ausbaufeld je nach Verlangen der Güterbesitzer stallen.
- Das Einfahren im Nachtpferch muss vor Eintritt der Nacht geschehen.
Nach längerer Berathung und Unterhandlung der bürgerlichen Collegien wurde eine entsprechende Erhöhung deß Weidegeldes infolge der gesteigerten Woll- u. Schafpreise von dem Pächter verlangt u. kamen zu dem
Beschluß
ein Weidepachtgeld auf ein Jahr von 1 800 M festzusetzen, worauf der bisherige Pächter, Joh. Georg Bosch von hier, einwilligte
S. 278
Untenstehendes Weidepachtgeld pro Jahr sowie die Bedingungen anerkannt.
der Pächter Joh. Georg Bosch
der Bürge Jakob Bosch
Gemeinderat Bürgerausschuß
Schulth. Thierer Eberhardt
Schleicher Duckeck
Falch Miller
Gebhardt Mayer
Schleicher Wachter
Mayer
Kühnle
S. 279
Weidenstetten
Verhandelt den 6. Sept. 1915
Am heutigen wurden die Beschlüsse der Amtsversammlung vom 22 August 1915 den bürgerlichen Collegien nach § 76 deß Verwaltungsedikts auf ihren ganzen Inhalt eröffnet.
Gemeinderat Bürgerausschuß
Schulth. Thierer Eberhardt
Schleicher Duckeck
Falch Miller
Gebhardt Mayer
Schleicher Wachter
Mayer
Kühnle
S. 280
Weidenstetten
Verhandelt den 1. November 1915
Die hier wohnhafte U. M., Witwe deß Schneiders Joh. Gg. M., hier, ist zur Zeit gänzlich mittellos. Dieselbe beansprucht Armenunterstützung. Da die Gemeinde für dieselbe die Unterstützungspflicht hat, wird
Beschlossen
derselben vom 1 November 1915 ab bis auf weiteres eine Unterstützung von 5 M pro Monat zu verwilligen. Für ärztliche Bemühungen hat Doktor Lerche für dieselbe eine Rechnung von – : 3 M vorgelegt, welche ebenfalls auf die Gemeindekasse zur Bezahlung übernommen wird.
Ortsarmenbehörde
Schulth. Thierer
Schleicher
Falch
Gebhardt
Schleicher
Mayer
Kühnle
S. 281
Weidenstetten
Verhandelt den 18. November 1915
Seit mehr als 30 Jahren wurde zur Abgrenzung der Staatsjagd ein Areal von der Gemeinde an die Kgl. Forstverwaltung bzw. den Kgl. Oberförster in Altheim bei Verpachtungen der Gemeindejagd um einen vereinbarten Geldbetrag abgetreten. Das Pachtgeld in der letzten 6jährigen Periode betrug 70 M pro Jahr. Die Abgrenzung betrifft die Ausbaufelder Horn, Distelberg, Bitzelhausen, Albernhau u. das Eichhölzle, das Loch sowie von der Markung Schechstetten den rechtsseitigen Teil von Schechstetten gegen den Staatswald Koppenhau u. Kohlteich, wobei die Straße durch Schechstetten bis zur Geißlinger Straße einerseits u. der Feldweg gegen den Kohlteich andererseits die Grenze bildet.
Randnotiz mit Bleistift: Sowie die Grenzen in § 18 des allgem. Pachtprotokolls beschrieben sind.
Herr Oberförster Lahnenberger(?) bietet auf die nächsten 6 Jahre pro Jahr 150 Mark. Es wird
Beschlossen
Herrn Oberförster Lahnenberger von Altheim diesen abgegrenzten Teil zu genehmigen u. zwar rückwirkend bis12. Nov. 1915 bis 30 März 1922. Die Restperiode vom 11 Nov. 1921 – 31 März 1922 wird nach Tagen berechnet.
Anerkannt Gemeinderat Bürgerausschuß
Lahnenberger Schulth. Thierer Eberhardt
Schleicher Duckeck
Falch Miller
Gebhardt Wachter
Schleicher
Mayer
Kühnle
S. 282
Weidenstetten
Verhandelt den 18. November 1915
Die der hiesigen Gemeinde im Eigenthum zustehende Jagd soll auf Beschluß der bürgerlichen Collegien im öffentlichen Aufstreich zur Verpachtung kommen. Das Jagdareal begrenzt die Markungen Altheim, Neenstetten, Holzkirch, Sinabronn und Westerstetten, zum Jagdgebiet gehört das Feld, sowie die Waldungen Scheithau, Weinburren, Jungfraubühl, Steighau, Häue und Steffesbauers Wald.
Nicht zum Jagdgebiet gehören die Ausbaufelder das Horn, der Distelberg, Bitzelhausen mit Albernhau, Eichhölzle u. Bauernhau und das Loch, sowie das Areal der Markung Schechstetten, wobei die Schechstetter Straße durch den Weiler von der Geißlinger Straße bis zum Staatswald Kohlteich die Grenze bildet. Das Feld gegen den Koppenhau u. Manzentäle gehört nicht zum Jagdgebiet.
S. 283
Zwischen dem Staatswald und Scheithau bildet die Mitte der Spitalödung die Grenze, auf Bitzelhausen der Feldweg zwischen dem Aspenhäule u. Jungfraubühl u. Steffesbauers Häule entlang u. Fortsetzung auf die Geißlinger Straße die Grenze Die Schechstetter Straße über das Weiler Schechstetten u. der Feldweg bis zum Kohlteich bildet ebenfalls die Grenze. Das Feld gegen Ettlenschieß gehört dem abgetretenen Teil der Staatsforstverwaltung, siehe Aufstreichprotokoll besondere Beilage. Die Pachtdauer beginnt rückwirkend vom 11 Nov. 1915 u. endigt am 31 März 1922.
Gemeinderat Bürgerausschuß
Schulth. Thierer Eberhardt
Schleicher Duckeck
Falch Miller
Mayer Wachter
Kühnle
Gebhardt
S. 284
Weidenstetten
Verhandelt im August 1915
Eingetragen den 29. November 1915
Im Monat August deß Jahres wurde in hiesiger Gemeinde das elektrische Licht u. die Kraft eröffnet, an welches Werk auch das hiesige Schul- u. Rathaus angeschlossen wird. Da der Ort selbst noch keine Straßenbeleuchtung hatte, wurde
Beschlossen
die beiden Ortsstraßen, die Altheimer-Ulmer Straße u. die Geißlinger Straße mit je 3, zusammen 6 Leuchten mit je 50 Kerzenstärken (veraltete Einheit zur Messung der Lichtstärke) an die elektrische Leitung anzuschließen.
Gemeinderat
Schulth. Thierer
Schleicher
Falch
Schleicher
Mayer
Kühnle
Gebhardt
S. 285
Weidenstetten
Verhandelt den 5. Dezember 1915
Nach Art. 16 der Gemeindeordnung wird die Wahl in den Gemeinderat unter Leitung eines Wahlvorstandes vorgenommen, derselbe besteht aus dem Ortsvorsteher als Vorsitzendem u. zwei Beisitzern, von denen der Gemeinderat und der Bürgerausschuß je einen Beisitzer aus seiner Mitte wählt.
Sodann ist nach§ 17 der Vollzugsverfügung zur Gemeindeordnung die Wahl von je einem Stellvertreter als Beisitzer empfohlen.
Es wurden somit gewählt:
- Als Beisitzer Gemeinderat David Schleicher
“ “ Bürgerausschußmitglied Eberhardt - Als Stellvertreter Gemeinderat Mayer
“ “ Bürgerausschußmitglied Miller
Gemeinderat Bürgerausschuß
Schulth. Thierer Obm. Eberhardt
Schleicher Duckeck
Falch Miller
Mayer Wachter
Kühnle
S. 286
Weidenstetten
Oberamt Ulm
Verhandelt den 5. Dezember 1915
Im hiesigen Farrenstall ist ein Gemeindefarre wegen Zuchtuntauglichkeit wegzuschaffen. Es wird deßhalb
Beschlossen
denselben im Amtsblatt auszuschreiben u. zum Schlachten zu verkaufen u. für denselben wieder einen jüngeren zu erwerben.
Gemeinderat
Schulth. Thierer
Schleicher
Falch
Gebhardt
Schleicher
Mayer
Kühnle
S. 287
Weidenstetten
Verhandelt den 9. Januar 1916
Mit dem Ablauf deß Jahres 1915 ging die Wahlperiode zweier Gemeinderatsmitglieder zu Ende. Die Austretenden waren
Johannes Falch, Söldner,
Johann Georg Schleicher, Gemeindepfleger.
Es waren somit zwei Mitglieder wieder zu wählen, eine Neuwahl fand am Mittwoch den 15 Dezember 1915 statt. Bei dieser Wahl haben von 123 Wahlberechtigten 56 abgestimmt. Nach den Wahlzetteln haben die meisten Stimmen erhalten
Gemeindepfleger Johann Georg Schleicher 52 Stimmen
Johannes Falch, Söldner 49 Stimmen
die weiteren Stimmen waren zersplittert.
Das Wahlergebnis wurde sofort in der Gemeinde bekannt gemacht mit dem Anfügen,
S. 288
daß Einsprachen gegen diese Wahl innerhalb von acht Tagen beim Kgl. Oberamt oder Gemeindevorstand anzubringen seien.
Da gegen diese Wahl ein Einspruch nicht erhoben wurde, sind die hiervor Gewählten auf weitere sechs Jahre gewählt. Da dieselben bisher dem Gemeinderat angehörten, wurden die Gewählten in heutiger Sitzung vom Ortsvorsteher auf ihren früheren Diensteid hingewiesen.
anerkannt: Gemeindepfleger Schleicher
Johannes Falch
Gemeinderat
Schulth. Thierer
Schleicher
Gebhardt
Mayer
Kühnle
S. 289
Weidenstetten
Verhandelt den 6. April 1916
Nach Erlaß deß kgl. Oberamts vom 31 März 1916 trifft es die hiesige Gemeinde an dem Aufwand für den Verwaltungsaktuar im Rechnungsjahr 1915 (1 April 1915 bis 31 März 1916) bei einem Zeitaufwand deß Verwaltungsaktuars von 56 6/8 Tagen
-: 649 M 50 P Vergütung wie im Vorjahr. Die Umlage erfolgte nach den von dem Verwaltungsaktuar gemäß Erlaß deß Kgl. Ministeriums deß Innern vom 25 Mai 1911 Nr. 2403 Minist. Amtsblatt Seite 209 gelieferten Berechnungen, welche vom 1 April 1911 ab für die Verteilung der Verwaltungsaktuarskosten als Grundlage dienen.
S. 290
Nach erfolgter Beratung wird
Beschlossen
der für das Rechnungsjahr 1915 festgesetzten Vergütung zuzustimmen.
Gemeinderat
Schulth. Thierer
Schleicher
Falch
Gebhardt
Schleicher
Mayer
Kühnle
S. 291
Weidenstetten
Verhandelt den 20. April 1916
Im hiesigen Farrenstall ist ein Farre infolge Fußleidens nicht mehr zum Sprung zu gebrauchen. Laut Ausschreiben deß Landwirtschaftlichen Bezirkvereins Ulm soll demnächst ein Zuchtfarrenkauf in der Schweiz stattfinden. Es wird
Beschlossen
für die hiesige Gemeinde einen Zuchtfarren zu bestellen. Als Einkaufskommissare wurden Gemeindepfleger Schleicher und Bürgerausschußmitglied Matthäus Miller gewählt. Der unbrauchbare Farre soll an den Metzger verkauft werden.
Gemeinderat Bürgerausschuß
Schulth. Thierer Eberhardt
Schleicher Thierer
Falch Duckeck
Gebhardt Mayer
Schleicher Wachter
Mayer
S. 292
Weidenstetten
Verhandelt den 20. April 1916
Infolge deß Krieges ist die Nachfrage nach Eichengerbrinde von Seiten der Gerber sehr groß. Da in dem hiesigen Gemeindewald Haien (Häue) sehr viele junge unterdrückte Eichen sich befinden, welche ohne Schaden für den Wald entfernt werden können, so wird
Beschlossen
diesen Wald einer Durchforstung zu unterziehen und die anfallenden Rinden zum Verkauf zu bringen.
Bürgerausschuß Gemeinderat
Eberhardt Schulth. Thierer
Thierer Schleicher
Duckeck Falch
Mayer Gebhardt
Wachter Schleicher
Mayer
S. 293
Weidenstetten
Oberamt Ulm
Verhandelt den 31. Mai 1916
Heute wurde der Voranschlag deß Gemeindehaushalts für das Rechnungsjahr 1916/17 beraten und antragsgemäß einstimmig
Beschlossen
in denselben einzustellen: M
1) Für gewonnene Eichenschälrinde 1 723
An Pachterlös 1 500
Farrenerlös 2 300
Für Armenwesen 700
Ersätze 340
Ausrüstung der elektrischen Feuerlöschabteilung 100
Zum Farrenkauf 3 000
Für Feldbereinigung
a) Unternehmen II 1 500 M
b) Unternehmen III 1 000 M 2 500
Für Freigiebigkeitsleistungen 300
Beiträge an Rekruten 300
2) Die Feldbereinigungskostenumlage heuer auszusetzen und zunächst
die Kostenabrechnung der Unternehmen II u. III abzuwarten.
3) Die diesjährige Schuldentilgungsrate mit -: 800 M im Voranschlag nicht vorzusehen, da die Gemeinde auf 1 April 1916 um 5 495 M an der Schuldentilgung voraus
ist und bedeutende
S. 294
Feldbereinigungskosten zu zahlen hat.
4) Den Voranschlag im Entwurf gut zu finden und den Voranschlagsabmangel aufzubringen:
a) durch Erhebung der Gemeindeeinkommensteuer mit einem Zuschlag von -: 75 % der staatlichen Einheitssätze
b) eine Gemeindeumlage auf Eigenthum, Gebäude und Gewerbe von 12 % der Ertragskataster.
5) Von den verfügbaren Restmitteln den Betrag von – : 600 M zu verwenden u. die weiteren Restmittel zur Ausgleichung der Umlage späterer Jahre sowie zu
außerordentlichen Ausgaben, insbesondere zu Feldbereinigungszwecken bereit zu halten.
Gemeinderat Bürgerausschuß
Schulth. Thierer Eberhardt
Schleicher Thierer
Falch Duckeck
Gebhardt Mayer
Schleicher Wachter
Mayer
S. 295
Weidenstetten
Verhandelt den 9. Juni 1916
Die hiesige Schafweide, deren Pachtzeit auf Martini d. J. abläuft u. von den hiesigen beiden Schafhaltern Johann Georg Bosch u. Jakob Bosch gepachtet war, soll aufs Neue wieder vergeben werden. Die hiervor Genannten haben sich ausgesprochen, es möchte ihnen die Weide ohne Ausschreiben unter der Hand überlassen werden. Nach Beratung wird vom Gemeinderat einstimmig
Beschlossen
den bisherigen Pächtern Joh. Georg u. Jakob Bosch v. h. die hiesige Schafweide auf ein weiteres Jahr vom 11 November 1916 bis 10 November 1917 mit der Bedingung zu überlassen, wenn dieselben für das folgende Jahr 200 M mehr, statt 1 800 M nunmehr 2 000 M pro Jahr unter den gleichen Bedingungen, siehe Gemeinderatsprotokoll oben Seiten 276 – 278, zu zahlen haben, worauf dieselben nach längerem Zögern ihre Zusage gaben.
Anerkannt Der Bürgerausschuß erteilt zu
Joh. Georg Bosch vorstehendem Beschluß seine
Jakob Bosch Zustimmung.
Gemeinderat Bürgerausschuß
Schulth. Thierer Thierer
Schleicher Duckeck
Falch Groß
Gebhardt Mayer
Mayer Wachter
Kühnle
Schleicher
S. 296
Weidenstetten
Verhandelt den 3. Juli 1916
Das in der hiesigen Gemeinde gehaltene Gemeindeblatt hat im Jahr 1915 mit einem Defizit von 50 M abgeschlossen. Mit Antrag deß Leiters genannten Blattes, Herrn Pfarrer Dornfeld, soll das Defizit zur Hälfte die Kirchenpflege und zur Hälfte die Gemeindepflege tragen. Es wird
Beschlossen
diesen hälftigen Betrag mit -: 25 M auf die Gemeindekasse zu übernehmen, dieser Beschluß soll auch für die folgenden Jahre in widerruflicher Weise gelten.
Gemeinderat
Schulth. Thierer
Schleicher
Falch
Gebhardt
Schleicher
Mayer
Seiten 297 und 298 fehlen
S. 299
Weidenstetten
Verhandelt den 3. Juli 1916
Maurermeister Groß, hier, hat den von der Gemeinde Weidenstetten gegen ein jährliches Pachtgeld von 3 M gepachteten Steinbruch seit dem 1 April 1914 zur Ausnützung nicht mehr benützt u. gekündigt, es wird deßhalb
Beschlossen
das von Joh. Georg Groß pro Jahr zu erhebende Pachtgeld von 3 M pro Jahr vom
1 April 1914 an in Abgang zu dekretieren (anweisen, bestimmen).
Gemeinderat
Schulth. Thierer
Schleicher
Falch
Gebhardt
Schleicher
Mayer
S. 300
Weidenstetten
Verhandelt den 3. Juli 1916
Auf Erlaß deß Evangelischen Oberschulrats vom 15 April 1910 ist die Wahl deß Ortsschulrats nach den Bestimmungen deß Volksschulgesetzes vom.17 August 1909, Regblt. Seite 177, Art. 58 ff u. der Vollzugsverfügung hierzu vom 1 März 1910, Regblt. S. 105, § 21, vorzunehmen. Für diese Wahl wurde der heutige Tag bestimmt, nachdem die Wahlperiode pro 1913 – 1916 übergangen worden ist. Die Zahl der Ortsschulratsmitglieder soll neben dem Ortsvorsteher noch aus zwei Mitgliedern bestehen, die Wahldauer umfasst die Jahre 1916, 1917, 1918,
Ende 31 Dezember 1918. Die Wahl wurde vom Gemeinderat und Bürgerausschuß vorgenommen.
S. 301
Nach geheimer Abstimmung erhielten Stimmen
1 Johann Georg Schleicher 9 Stimmen
2 Johannes Gebhardt 7 Stimmen
3 Johannes Falch 3 Stimmen
4 Joh. Georg Mayer 1 Stimme
Mithin ist Johann Georg Schleicher u. Johannes Gebhardt gewählt. Dieselben erklären, die Wahl anzunehmen.
Unterschriften Joh.Georg Schleicher, Joh. Gebhardt
Bürgerausschuß Gemeinderat
Eberhardt Schulth. Thierer
Thierer Schleicher
Duckeck Falch
Mayer Gebhardt
Wachter Schleicher
Mayer
Dem Kgl. Pfarramt Auszug gesandt.
S. 302
Weidenstetten
Verhandelt den 2. September 1916
Am 22 August 1916 ist der seitherige Felduntergänger (dieser hatte die Aufgabe, Grenzsteine neu zu setzen u. zu sichern) Johann Martin Braunmiller gestorben. Es ist deßhalb ein Untergangsmitglied zu wählen, Die Wahl wurde heute vom Gemeinderat vorgenommen. Es wurde hierbei gewählt
Gemeinderat Johannes Falch
Derselbe nimmt die Wahl an und wurde sofort verpflichtet. Unterschr: J. Falch
Gemeinderat
Schulth. Thierer
Schleicher
Falch
Gebhardt
Schleicher
Mayer
Kühnle
S. 303
Weidenstetten
Verhandelt den 11. September 1916
das Feldbereinigungsunternehmen III, welches eine Fläche von 183 Hektar umfasst, wird zurzeit ausgesteckt u. vermessen. Es sind ca. 1 700 Marksteine zu setzen, diese große Zahl kann durch das ordentliche Untergangsgericht in der nötigen Zeit nicht bewältigt werden. Der Gemeinderat
Beschließt deßhalb,
daß sämtliche Gemeinderatsmitglieder den Steinsatz in diesem Unternehmen ausnahmsweise vornehmen sollen. Die 4 weiteren Mitglieder deß Gemeinderats wurden heute für dieses Unternehmen vom Ortsvorsteher verpflichtet.
Anerkannt: Gebhardt
Schleicher
Mayer
Kühnle
z. B. (zur Beurkundung)
Gemeinderat
Schulth. Thierer
S. 304
Weidenstetten
Verhandelt den 25. Sept. 1916
Durch den lange anhaltenden Krieg ist eine 5te Kriegsanleihe erforderlich geworden. Von Seiten deß Kgl. Oberamts wurden die öffentlichen Körperschaften, Gemeinden, Kirchen u. Ortsschulpflegen zur Zeichnung aufgefordert. Da die hiesige Gemeindepflege zurzeit über Geld verfügt, welches in der Oberamtssparkasse eingelegt ist, sowie auch die Ortsschulpflege über einige hundert Mak verfügt, wird
Beschlossen
von der Gemeindekasse 3 000 M
u. von der Ortsschulkasse 500 M
Kriegsanleihe zu zeichnen.
Ortsschulrat Bürgerausschuß Gemeinderat
Pfr. Dornfeld Thierer Schulth. Thierer
Duckeck Schleicher
Groß Falch
Mayer Gebhardt
Mayer
S. 305
Weidenstetten
Verhandelt den 20. Oktober 1916
Die seitherige Industrielehrerin Fräulein Angelika Mayer hat ihren Beruf als solche gekündigt. Durch den Rücktritt derselben wird notwendig, daß eine andere Frauensperson ausgebildet wird. Als solche kam in Vorschlag Barbara Scheifele, Nähterin (veraltet für Näherin) von hier. Dieselbe hat einen Kurs in Urach mitzumachen, für welchen -: 40 M zu zahlen sind, welchen Betrag die Gemeinde zu bezahlen hat. Da die zur Ausbildung kommende Nähterin Barbara Scheifele wohl noch Nebenausgaben hat, hat dieselbe darum nachgesucht, es möchte ihr pro Tag während deß Unterrichtskurses eine kleine Entschädigung gewährt werden. Es wird
Beschlossen
Die Kurskosten im Betrag von -: 40 M auf die Gemeindekasse zu übernehmen.
Während der Dauer deß Kurses eine tägliche Unterstützung von 50 P ebenfalls aus der Gemeindekasse zu gewähren.
Gemeinderat
Schulth. Thierer
Schleicher
Falch
Schleicher
Gebhardt
Mayer
Kühnle
S. 306
Weidenstetten
Verhandelt den 19. September 1916
Am heutigen wurden die Beschlüsse der Amtsversammlung vom 31 Juli 1916 den bürgerlichen Collegien nach § 76 deß Verwaltungsedikts auf ihren ganzen Inhalt eröffnet.
Gemeinderat Bürgerausschuß
Schulth. Thierer Thierer
Schleicher Duckeck
Falch Groß
Gebhardt Mayer
Schleicher
Mayer
Kühnle
S. 307
Weidenstetten
Verhandelt den 19. November 1916
Herr Hauptlehrer Hanßum hat an den Gemeinderat ein Gesuch eingereicht mit der Begründung, daß er seit 1 ¾ Jahren neben der Oberklasse auch die Unterklasse zu unterrichten habe, weil der zweite Hauptlehrer infolge deß Krieges einberufen sei. Infolge dieser Einberufung erspare die Gemeinde jährlich das an den letzteren zu bezahlende Geld von im Ganzen – : 240 M für Abtheilungsunterricht. Hanßum bittet nun, es möchte ihm ein Theil dieser Ersparnis zugewiesen werden. Es wird
Beschlossen
dem Gesuchsteller Herrn Hauptlehrer Hanßum die Hälfte obigen Betrages mit 120 M für das laufende Jahr zu verwilligen.
Gemeinderat Bürgerausschuß
Schulth. Thierer Thierer
Schleicher Duckeck
Falch Groß
Gebhardt Mayer
Schleicher
Mayer
Kühnle
S. 308
Weidenstetten
Verhandelt den 19. November 1916
Der am 30 Juli d. J. hier verstorbenen Witwe U.M. von hier wurde seit 1 November 1915, siehe oben S. 280, eine monatliche Untersützung von 5 M aus der Gemeindekasse gewährt. Ferner mußten für dieselbe einige Arzt- u. Apothekerrechnungen bezahlt werden mit zusammen 18 M.
Da aus dem Fahrnis (bewegl. Habe, Mobiliar) der Witwe M. einige 100 M erlöst wurden, hat die Gemeinde Ersatz anzusprechen. Es wird
Beschlossen
Die an die Witwe M. auf 8 Monate ausbezahlten Beträge mit zusammen 40 M sowie die für Arzt und Apotheker ausbezahlten Beträge mit zusammen 18 M für die Gemeindekasse wieder zum Ersatz zu bringen.
Gemeinderat Bürgerausschuß
Schulth. Thierer Thierer
Schleicher Duckeck
Falch Groß
Gebhardt Mayer
Mayer
Kühnle
S. 309
Weidenstetten
Verhandelt den 19. November 1916
Zum Zweck der Einkommensteuereinschätzung, Gesetz vom 8 August 1903, Regierungsblatt. Seite 261, ist in jeder Gemeinde eine Schätzungskommission zu bilden. Für die hiesige Gemeinde ist durch die Gemeindecollegien ein Ortsschätzer und ein Ersatzmann zu wählen u. zwar auf die Dauer von drei Jahren, 1917, 1918 u. 1919. Als solche wurden heute gewählt
Als Ortsschätzer Gemeinderat Johs. Falch mit 7 Stimmen
Als Stellvertreter Gemeinderat David Schleicher mit 5 Stimmen
Dieselben nehmen die Wahl an . J. Falch, Schleicher
Bürgerausschuß Gemeinderat
Schulth. Thierer
Thierer Falch
Duckeck Schleicher
Groß Mayer
Kühnle
Dem Kameralamt (Bezirkssteueramt) Auszug gesandt.
S. 310
Weidenstetten
Verhandelt den 19. November 1916
Nach einer Bekanntmachung deß Bundesamts vom 2 Nov. 1916, Reichsgesetzblatt Nr. 248, hat am 1 Dezember 1916 eine Volkszählung stattzufinden. Gemäß § 5, § 6 u. § 7 ist eine Zählkommission durch den Gemeinderat aufzustellen. Deßgleichen ist der Ort mit Parz. in Zählbezirke einzuteilen u. eine Anzahl Zähler aufzustellen.
Als solche wurden unter dem Vorsitz deß Ortsvorstehers bzw. dessen Stellvertreter, Gemeindepfleger Schleicher, gewählt,
- Gemeinderat Falch Johs.
Gemeindrat Mayer Joh. Georg
Herr Hauptlehrer Hanßum
- Der Ort selbst mit Parz. Schechstetten wird in drei Zählbezirke eingeteilt. S. 311
- Als Zähler wurden aufgestellt
1 Gemeinderat Falch
2 Gemeinderat Mayer
3 Hauptlehrer Hanßum
Die Annahme deß Geschäfts als Zählkommission u. Zähler anerkennen
Schultheiß Thierer,
Stellvertreter Gemeindepfleger Schleicher,
Falch, Mayer, Hanßum
Gemeinderat
Schulth. Thierer
Falch
Gebhardt
Schleicher
Mayer
Kühnle
K. Oberamt u. zur Gemeindepflege Auszug gefertigt.
S. 312
Weidenstetten
Verhandelt den 7. Dezember 1916
Das Kgl. Oberamt Ulm teilt in einem Schreiben vom 27 Nov. 16 mit, daß die Einkommensteuerverhältnisse deß Apothekers in Lonsee infolge deß Krieges sich derart verschlechtert haben, daß ein monatlicher Zuschuß der beteiligten Gemeinden auf die Dauer deß Krieges als notwendig erscheine. Auf Beratung wird
Beschlossen
vorerst keinen Beitrag zu verwilligen, vielmehr der Wunsch ausgedrückt werde, daß die in Betracht kommenden Gemeinden durch Vertreter zu einer gemeinsamen Besprechung an einem bestimmten Tag in Lonsee zusammenberufen werden möchten.
Bürgerausschuß Gemeinderat
Schulth. Thierer
Thierer Schleicher
Duckeck Falch
Groß Gebhard
Mayer Schleicher
Kühnle
Kgl. Oberamt Auszug gesandt u. zur Gemeindepflege
S. 313
Weidenstetten
Verhandelt den 24. Dezember 1916
In Sachen deß Zuschusses zum Einkommen deß Apothekers in Lonsee wird heute wiederholt beraten, siehe hierneben S. 312, u.
Beschlossen
auf Grund deß oberamtlichen Vorschlags vom 13 Dezember 1916, worauf die Gemeinde Weidenstetten nach dem Verhältniß der übrigen beteiligten Gemeinden einen jährlichen Zuschuß von 80 M treffe, vierteljährlich vorausbezahlbar mit je 20 M rückwirkend vom 10 Oktober 1916 ab über die Dauer deß Krieges zu verwilligen.
Bürgerausschuß Gemeinderat
Schulth. Thierer
Thierer Falch
Duckeck Gebhard
Groß Schleicher
Mayer Mayer
Kühnle
Dem Oberamt u. der Gemeindepflege je sofort Auszug gesandt.
S. 314
Weidenstetten
Verhandelt den 9. Dezember 1916
Im hiesigen Farrenstall ist ein älterer Gemeindefarre wegen eines Fußleidens zum Sprung nicht mehr tauglich, es wird deßhalb
Beschlossen
denselben zu verkaufen und wieder einen jüngeren hierfür zu erwerben.
Bürgerausschuß Gemeinderat
Schulth. Thierer
Thierer Falch
Duckeck Schleicher
Groß Mayer
Kühnle