GR-Protokolle 1905/1906

Weidenstetten
Verhandelt den 6. Januar 1905

Am heutigen wurden die Beschlüsse der Amtsversammlung vom 26. November 1904, den bürgerlichen Collegien nach ihrem ganzen Inhalt nach § 74 deß Verwaltungsedikts gemäß, wörtlich  vorgelesen.

Zur Beurkundung

Gemeinderat
Schultheiß Thierer                      Braunmiller                          Schleicher
D. Schleicher                              Falch                                     Wörz                        Bosch

Bürgerausschuß
Obmann Kühnle                         Ehret                                      Thierer                     
Gebhard                                     Duckeck                                Gerstenlauer

 

 

Weidenstetten
Verhandelt den 6. Januar 1905

Bei der am 13. Juli 1904 in Weiler Neuhaus, Gemeinde Amstetten stattgefundenen Gruppenversammlung der beteiligten Gemeinden der Gruppe V. , welcher Herr Oberbaurat Ehrmann aus Stuttgart und Herrn Oberamtmann Hasel aus Geißlingen anwohnten, wurde der Anschluß an die Wasserleitung der Hofbesitzer von Berneck, Gemeinde Deggingen und Schonterhöhe, Gemeinde Ditzenbach zur Sprache gebracht.

Von Herrn Oberbaurat Ehrmann wurde der Anschluss der beiden genannten Parzellen aufs wärmste empfohlen, deßgleichen von Herrn Oberamtmann Hasel aus Geißlingen, die Abgabe deß Wassers, gegen eine mäßige Entschädigung befürwortet.

Nach längerer Beratung durch den Verwaltungsausschuß, mit den beiden hier vorgenannten, wurde vereinbart, unter Vorbehalt der Genehmigung, der einzelnen, beteiligten bürgerlichen Collegen, von den beiden genanten Parzellen, beziehungsweise Gemeinden, als Eintrittsgeld den Betrag von 15.000 Mark zu erheben, und nebenbei hätten die beteiligten die Baukosten selbst zu tragen.

Es wird hiermit beschlossen, den Anschluß der genanten Parzellen, an die Gruppe unter obigen Vereinbarungen zu genehmigen.

Auszug nach Aufhausen, an den Vorstand gesandt.

Gemeinderat
Schultheiß Thierer                      Braunmiller                          Schleicher
D. Schleicher                              Falch                                     Wörz                        Bosch

Bürgerausschuß
Obmann Kühnle                         Th. Thierer                     
Gebhard                                     Duckeck                                Gerstenlauer

 

 

Weidenstetten
Verhandelt den 6. Januar 1905

Es liegt ein Beschluß deß hiesigen Kirchengemeinderats vom 9. Dezember 1904, betreffs Einführung einer regelmäßig wiederkehrenden Umlage, welche für die Rechnungsperiode 1904/07 jährlich 5 ½ % der direkten Staatssteuer der Kirchengemeindegenossen betragen soll, zur Änderung von Standpunkt der bürgerlichen Gemeinde vor.

Die Umlage ist für die Kirchengemeinde notwendig geworden, infolge der Ablösung sämtlicher Gebühren für kirchliche Handlungen (deß Pfarrers, der Lehrer deß Messners, der Sänger der Lieder), bedeutet also keine Neubelastung der Kirchengemeindegenossen, sondern nur eine Änderung der Form der bisherigen Lasten.

Beschluß vom Standpunkt der bürgerlichen Gemeinde, ist gegen den Umlageinführungsbeschluß deß hiesigen Kirchengemeinderats vom 9. Dezember 1904 nichts zu erwähnen, da derselbe tatsächlich keine erhöhte Inanspruchnahme der Steuerkraft der Gemeindegenossen bedeutet.

Dem königlichen Oberamt am 11. Januar 1905 Auszug eingesandt.

Vorstehender Beschluß wurde von der königlichen Regierung für den Donaukreis, unter Nummer 1883 am 30. Januar 1905 genehmigt .

Zur Beurkundung:
Schultheiß und Ratsschreiber Thierer

Bürgerausschuß
Obmann Kühnle                         Th. Thierer                     
Gebhard                                     Duckeck                                Gerstenlauer

Gemeinderat
Schultheiß Thierer                      Braunmiller                          Schleicher
D. Schleicher                              Falch                                     Wörz                        Bosch

 

 

Weidenstetten
Verhandelt den 6. Januar 1905

Mit dem Ablauf deß Jahres 1904 ging die Wahldauer von 3 Mitgliedern deß Bürgerausschußes zu Ende.

Die Austretenden sind:
Thomas Thierer
Jakob Ehret
Johannes Gebhardt

Ferner ist für das im vorigen Jahr, in den Gemeinderat gewählte Mitglied, ein Ersatzmann auf 2 Jahre zu wählen.

Am 22. Dezember 1904 fand eine Neuwahl statt, wobei die oben genannten wieder gewählt wurden. Für die Restperiode wurde Glockenwirt Bückle gewählt. Da gegen diese Wahl eine Einsprache nicht erhoben wurde und sämtliche 4 gewählte Mitglieder früher schon beeidigt wurden, so wurden dieselben auf ihren früher geleisteten Eid hingewiesen.

Die Neugewählten:
Thierer                             Gebhardt
Bückle                             Ehret

Zur Beurkundung

Bürgerausschuß
Obmann Kühnle                                            
Duckeck                                Gerstenlauer

Gemeinderat
Schultheiß Thierer                      Braunmiller                          Schleicher
D. Schleicher                              Falch                                     Wörz                        Bosch

 

 

Weidenstetten
Verhandelt den 6. Januar 1905

Nach dem Gesetz vom 21. Mai 1891 Artikel 10, hat der Bürgerausschuß alle zwei Jahre einen Obmann und einen Stellvertreter aus seiner Mitte zu wählen. Nachdem nun am 22. Dezember 1904 der Bürgerausschuß stattgefunden hatte und heute vereidigt, beziehungsweise auf ihren früher geleisteten Eid hingewiesen wurden, fand in heutiger Sitzung die Wahl eines Obmanns und eines Stellvertreter statt, wobei auf Wunsch der Ortsvorsteher die Wahlhandlung leistete.

Nach geheimer Abstimmung wurde gewählt:

  1. Als Obmann Jakob Kühnle mit 5 Stimmen
  2. Als Stellvertreter Johannes Thierer mit 2 Stimmen

Bürgerausschuß                        
Bückle                                       Gerstenlauer                       
Gebhard                                     Duckeck                             

 

 

Weidenstetten
Verhandelt den 1. Februar 1905

Auf Anordnung deß königlichen Oberamts Ulm, solle an zwei Orten deß Oberamtsbezirks in Langenau und Westerstetten durch den Landwirtschaftsinspektor Ströbel aus Ulm, an die Lehrer deß Bezirks, Buchführungskurse abgehalten werden, wozu jede Gemeinde sich beteiligen solle, um in der Gemeinde die Buchführung, welche durch das neue Steuergesetz nothwendig wurde, den Bürgern beizubringen und zu erlernen, wozu die Gemeinde den Kursteilnehmern eine kleine Entschädigung, welche das Oberamt bestimmt, zu zahlen hätte.

Beschluß:

Dem hiesigen Unterlehrer Kußmaul, welcher sich bereit erklärt zu dem Kurs zu entsenden.

Zur Gemeindepflege Auszug übergeben.

Gemeinderat

Schultheiß Thierer                      Braunmiller                        
D. Schleicher                              Falch                        Wörz

 

 

Weidenstetten
Verhandelt den 1. Februar 1905

Gemeindepfleger Georg Schleicher ist infolge eines Augenleidens genöthigt, sich in eine Augenklinik zu begeben, was zur Folge hat, dass derselbe liegen, oder kürzere Zeit Ortsabwesend sein wird und deshalb ein Stellvertreter aufgestellt werden muss.

Als Stellvertreter wurde aufgestellt der Sohn deß obengenannten, Johann Georg Schleicher, Molkereivorstand  und Söldner von hier, für welchen auch die Cautionsverhältnisse seines Vaters gelten sollen.

Anerkannt:
J. G. Schleicher

Dem Verwaltungsaktuar, und zur Rechnung  Auszug gefertigt.

Gemeinderat
Schultheiß Thierer                      Braunmiller                        
D. Schleicher                              Falch                             Wörz                        Bosch

 

 

Weidenstetten
Verhandelt den 10. Februar 1905

Der hier eben genannte Stellvertreter wurde in heutiger Sitzung beeidigt.

J. G. Schleicher

Gemeinderat
Schultheiß Thierer                      Braunmiller                         
D. Schleicher                              Falch                          Wörz                        Bosch

 

 

Weidenstetten
Verhandelt den 17. März 1905

Der Straßenwärter August Mayländer, von hier, welcher die sogenannte Karrenstraße zwischen Holzkirch und Sinabronn auf hiesiger Markung innehatte, ist infolge langer Krankheit genötigt, dieselbe abzugeben..

Dieselbe, wurde in der Gemeinde zur Bewerbung bekannt gemacht. Das bisherige Wartgeld betrug 40 Mark pro Jahr.

Genannte Wegstrecke wurde dem Johannes Georg Wittlinger hier, für das Wartgeld von 50 Mark pro Jahr, unter der Bedingung übertragen, mehr Fleiß , als sein vergangener darauf zu verwenden.

Anerkannt:

Johannes Georg Wittlinger

Zur Gemeindepflege Auszug übergeben.

Gemeinderat
Schultheiß Thierer                      Braunmiller                          
D. Schleicher                               Falch                             Wörz                        Bosch

Obigem Beschluß stimmt nachträglich zu, am 12. Oktober 1906.

Bürgerausschuß
Obmann Kühnle                    Ehret                        Gebhardt          
Gerstenlauer

 

 

Weidenstetten
Verhandelt den 17. März 1905

Der Straßenwärter Jakob Grüner, welcher die Teilstrecke deß Sinabronner Weges, gegen Sinabronn in Wart und Pflege hatte, ist im Januar deß Jahres gestorben. Das bisherige Wartgeld betrug 35 Mark pro Jahr. Diese Wegstrecke wurde in der Gemeinde bekannt gemacht, als Bewerber traten auf, der Feldschütz Jakob Zimmermann von hier. Derselbe verlangt für genannte Wegstrecke pro Jahr 40 Mark.

Deßgleichen ist die Wegstrecke im Sinabronner Weg, von der Ulmerstraße bis zum Steighau  von dem Wärter August Mayländer wegen Krankheit an die Gemeinde, zur anderweitigen Vergebung zurückgehalten.

Diese Strecke wurde im vergangenen Jahr, dem August Mayländer für das Wartgeld von 60 Mark, siehe Gemeindeprotokoll VIII Blatt 167, übergeben.

Für diese Strecke trat als Bewerber auf, für das bisherige Wartgeld von 60 Mark pro Jahr, Johann Martin Genseler Privatier von hier.

Es wird beschlossen, diese beiden Wegstrecken im Sinabronner Weg, erstere dem Jakob Zimmermann von hier mit 40 Mark, zweitere dem Privatier Martin Genseler pro Jahr mit 60 Mark zu übertragen.

Anerkannt:
Jakob Zimmermann
Martin Genseler

Obigem Beschluß stimmt nachträglich zu, am 12. Oktober 1906.

Bürgerausschuß

Zur Gemeindepflege Auszug übergeben.

Gemeinderat
Schultheiß Thierer                      Braunmiller                         
D. Schleicher                              Falch                              Wörz                        Bosch

 

 

Weidenstetten
Verhandelt den 1. Mai 1905

Da die Zeit der Wahlperiode, deß seitherigen Gemeindepflegers Georg Schleicher mit 31. März 1905 abgelaufen ist, dieser Termin vom Ortsvorsteher übersehen wurde, wird solches dem Gemeinderat in heutiger Sitzung zur Kenntnis gebracht. Nach Beratung wird vom Gemeinderat beschlossen, von einer schriftlichen Wahl Abstand zu nehmen und den bisherigen Gemeindepfleger, welcher zur Zeit, infolge eines Augenleidens krank darnieder liegt, durch Zuruf auf weitere 3 Jahre mit Rückwirkung vom 1. April 1905 – 31. März 1908, mit der auf Blatt 182, dieses Bands, festgesetzten Belohnung zu wählen.

Zur Beurkundung

Anerkannt
Georg Schleicher

Dem Oberamt und Gemeindepflege Auszug übergeben.

Gemeinderat
Schultheiß Thierer                      Braunmiller                         
D. Schleicher                              Falch                                   Wörz    

 

 

Weidenstetten
Verhandelt den 30. Mai 1905

Nach § 31 und 45, der Verfügung der Ministerien deß Inneren und der Finanzen betreffend, den Vollzug deß Gesetzes vom 8. August 1903 über die Besteuerungsrechte der Gemeinden und Amtskörperschaften vom 22. September 1904, können die Gemeinden, den Ansatz und Einzug der Gemeinde Kapital und Gemeinde Einkommensteuer, entweder selbst besorgen, oder aber durch die Staatsbehörden besorgen lassen.

Da es ohne Zweifel im Interesse der Gemeinde gelegen ist, wenn sie diese Geschäfte selbst besorgt, so wird von den Collegien einstimmig beschlossen:

  1. den Ansatz der Gemeinde, Kapital und Einkommensteuer für die hiesige Gemeinde dem Verwaltungsaktuar, welchem hierfür zunächst das regulativmäßige Tagesgeld ausgesetzt wird, zu übertragen, während
  1. den Einzug der Gemeindepflege gegen später fest zusetzende Belohnung zu besorgen hat.

Einverstanden:
Verwaltungsaktuar Seelig
Gemeindepfleger Schleicher

Auszug dem Verwaltungsaktuar eingesandt.

Gemeinderat
Thierer                                      Braunmiller                                         D. Schleicher
Falch                                         Wörz                                                    Bosch

Bürgerausschuß
Obmann Kühnle                       Thierer                                                  Duckeck
Gebhardt                                  Gerstenlauer

 

 

Weidenstetten
Verhandelt den 30. Mai 1905

Laut Beschluß der Gemeindekollegen vom 24. Juni 1892, Gemeinderat Protokoll Band VII Blatt 266, sind mit Genehmigung der königlichen Kreisregierung vom 30. September 1891 Ziffer 13.861, die Beiträge zur landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft, Unfallversicherung ohne in Anspruch nehmen der Pflichtigen, in widerruflicher Weise auf die Gemeindekasse übernommen worden.

Nachdem diese Beiträge von Jahr zu Jahr sich steigern, sie betrug für 1904, 1.211 Mark 45 Pfennig und den Etat stark belasten wird die Aufhebung deß Beschlusses vom Juni 1892 einstimmig beschlossen:

es sollen die Beiträge pro 1904 erstmals auf die Pflichtigen zur Umlage gebracht werden, mit der Umlegung der Beiträge wird der Verwaltungsaktuar der Gemeinde, der Gemeinde gegen das regulativmäßige Tagesgeld betraut, während den Einzug der Gemeindepfleger gegen eine Einzugsgebühr von 3 % bis zu 300 Mark und 2 % von da bis zu 1.000 Mark besorgt.

Einverstanden:
Verwaltungsaktuar Seelig
Gemeindepfleger Schleicher

das Etat pro 1905/06 mit 22.417 Mark          Einnahmen
                                      – 12.638 Mark          Ausgaben 
                                      ____________ 
Abmangel im Entwurf      9.779 Mark          genehmigt

und eine Gemeindeschaden Umlage von 9.500 Mark beschlossen.

Auszug dem Verwaltungsaktuar eingesandt.

Umlage von 9.500 Mark genehmigt
und königlichem Oberamt am 11. August 1905.

Zur Beurkundung

Gemeinderat
Thierer                                      Braunmiller                                         D. Schleicher
Falch                                         Wörz                                                    Bosch

Bürgerausschuß
Obmann Kühnle                       Thierer                                                  Duckeck
Gebhardt                                   Gerstenlauer

 

 

Weidenstetten
Eingetragen den 24. Juli 1905

Das der Gemeinde im Eigentum zustehende Distelhofgebäude würde im Jahre 1902 wegen Baufälligkeit auf den Abbruch verkauft, der Erlös mit 205 Mark wurde damals der Gemeindekasse einverleibt. Das königliche Oberamt Ulm hat bei der Rechnungsabhör der Gemeindepflegrechnung pro 1902/03 (?) § 4 beanstandet, dass der Erlöß entweder verzinslich anzulegen sei, oder zu einer außerordentlichen Schuldentilgung zu verwenden.

Beschluß:

  1. Gesamten Beitrag zu einer außerordentlichen Schuldentilgung zu verwenden, welches bereits geschehen ist.
  2. Königliche Kreisregierung um Genehmigung dieses Beschlusses zu bitten.

Den 24. August 1905 Auszug gefertigt und dem königlichem Oberamt zur Genehmigung vorgelegt.

Zugestimmt am 29. September 1905.

Gemeinderat
Thierer                                      Braunmiller                                         D. Schleicher
Falch                                         Wörz                                                    Bosch

Bürgerausschuß
Obmann Kühnle                       Thierer                                                  Duckeck
Gebhardt                                   Gerstenlauer

 

 

Weidenstetten
Eingetragen den 24. Juli 1905

Nach der Gemeindepflegrechnung pro 1903/04 schuldet die hiesige Gemeinde der Frau Mathilde Wieland, Witwe in Ulm, anlässlich der Einrichtung der Wasserleitung, hier, ein, pro 1. April a` 4 % verzinsliches Darlehen von 10.000 Mark.

Nachdem nun in letzter Zeit der Zinsfuß allgemein zurückgegangen, ist an die Gläubigerin die Anfrage gestellt worden, ob sie sich nicht bereit erklärt, den Zinsfuß von seitherigen 4 % auf 3 ½ % ermäßige, wie dies bei den übrigen der Fall war. Da nun aber dieselbe auf diesen Antrag nicht eingegangen ist, wurde derselben ihr gesamtes Darlehen zur Heimzahlung gekündigt. Gemeindepfleger Schleicher hat nun zur Deckung dieses Darlehens 10.000 Mark bei Jakob Bosch, Bauer hier, aufgenommen, gegen eine Verzinsung von 3 ½ % vom 1. Oktober 1903.

Der Gemeinderat genehmigt nachträglich diese Handlungen deß Gemeindepflegers.

Der Gemeindepflege Auszug übersandt.

Gemeinderat
Thierer                                      Braunmiller                                         D. Schleicher
Falch                                         Wörz                                                    Bosch

 

 

Weidenstetten
Verhandelt den 30. Juli 1905
Eingetragen 11. August 1905

Die der hiesigen Gemeinde im Eigentum zustehende Schafweide, deren Pachtzeit auf Martini deß Jahres abläuft, ist aufs neue wieder zu vergeben. Der seitherige Pächter Johann Georg Bosch von hier, hat erklärt, dass er wieder Liebhaber hierfür wäre. Nach längerer Beratung wurde dem bisherigen Pächter Bosch mitgeteilt, dass von einem öffentlichen Ausschreiben, nur dann abgesehen werde, wenn er bereit sei, einen Aufschlag hierfür biete. Das bisherige Weidegeld für letztes Jahr betrug 1.200 Mark.

Nach längerer Auseinandersetzung seitens der Collegien mit Bosch, wurde vereinbart, die hiesige Sommer – und Winterweide dem Schafhalter Johann Georg Bosch von hier, für das Weidegeld von 1.250 Mark pro Jahr zu überlassen und zwar auf drei Jahre vom 11. November 1905 bis 10. November 1908.

Bedingungen:

  1. Auf die hiesige Weide dürfen im Sommer 500 Stück Schafe aufgeschlagen werden.
  2. Für etwaige entstandenen Schäden, welche entstehen, hat der Pächter einzustehen, zu bezahlen.
  3. Das Weidegeld ist ja zur Hälfte auf Jacobi und zur Hälfte auf Martini an die Gemeindepflege hier
  4. Wegen besonderen eintretenden Naturereignissen hat der hiesige Pächter an die Gemeinde keinen Anspruch zu stellen.

Anerkannt:
Johann Georg Bosch

Zur Gemeindepflege Auszug gefertigt.

Gemeinderat
Thierer                                      Braunmiller                                         D. Schleicher
Falch                                         Wörz                                                    Bosch

Bürgerausschuß
Obmann Kühnle                       Thierer                                                  Duckeck
Gebhardt                                   Gerstenlauer

 

 

Eingesehen anlässlich der Gemeindevisitation
25./26. August 1905

Weidenstetten
Verhandelt den 26. August 1905

Die Vorstandschaft deß Kriegervereins Weidenstetten hat an die bürgerlichen Collegien das Ansuchen gestellt, es möchte aus Anlass der 35 Jährigen Wiederkehr deß Tages von Sedan, den hiesigen Veteranen, 11 an der Zahl, aus Gemeindemitteln, ein kleines Andenken in Form eines Geschenk gewährt werden.

Beschluß:

An die 11 Veteranen aus der Gemeindekasse, je pro Mann als Andenken 5 Mark zu verwilligen.

Zur Gemeindepflege Auszug gefertigt.

Zur Beurkundung

Gemeinderat
Thierer                                      Braunmiller                                         D. Schleicher
Falch                                         Wörz       

Bürgerausschuß
Obmann Kühnle                       Thierer                                                  Duckeck
Gebhardt                                   Gerstenlauer

 

 

Weidenstetten
Verhandelt den 17. September 1905

Am heutigen wurden die Beschlüsse der Amtsversammlung vom 22. Juli deß Jahres den bürgerlichen Collegien nach ihrem ganzen Inhalt, nach Vorschrift deß Verwaltungsedikts § 76 gemäß, wörtlich vorgelesen.

Gemeinderat
Thierer                                      Braunmiller                                         D. Schleicher
Falch                                         Wörz                                          

Bürgerausschuß
Obmann Kühnle                       Thierer                                                  Duckeck
Gebhardt                                   Gerstenlauer

 

 

Weidenstetten
Verhandelt den 17. September 1905

Auf Anordnung deß königlichen Oberamts Ulm, bezüglich der Markungsumgänge mit den benachbarten Gemeinden, wird hiermit beschlossen, dass alle 5 Jahre die Markungsgrenzen der hiesigen angrenzenden Nachbarmarkungen begangen werden sollen und zwar erstmals im Jahr 1907 (1912, 1919, 1926) und so fort) mit den Gemeinden,
Altheim                                       
Ettlenschieß
Stubersheim                                         
Bräunisheim
Zähringen
Holzkirch
Westerstetten
Sinabronn

Zur Beurkundung
Königlichem Oberamt Auszug übergeben.

Gemeinderat
Thierer                                      Braunmiller                                         D. Schleicher
Falch                                         Wörz   

                                           

 

Weidenstetten
Verhandelt den 26./28. September 1905

Nachdem der hiesige Gemeindepfleger Schleicher, krankheitshalber sein Amt niederlegen will,ist vom 1. Oktober 1905 an auf die nächsten Etatjahre 1905/08 eine Neuwahl vorzunehmen.
Zunächst wird bestimmt, dass an den Besoldungsverhältnissen keine Änderung vorgenommen werden soll.
Der seitherige Rechner bezog nach den Beschlüssen vom 15. November 1904 und 11. April 1878 fixen Gehalt ———  200 Mark.
Einzugsgebühr aus der Land eingezogenen Staatssteuer und Amtsschaden, Gemeindeschaden, Körperschaftssteuer, Einkommensteuer, Wohnsteuer, Schulgelder, Fleischschaugebühr und Hundeabgabe, 2 Pfennig an der Mark.
Bezüglich der Sicherheitsleistung ist zu prüfen, ob die Höhe derselben noch dem § 4 der Ministerialverfügung vom 5. Juni 1900. Regelblatt Seite 473 entspricht zu diesem Zweck, wird aus der letztgestellten Rechnung folgendes erhoben.

Die Etatmäßigen Einnahmen betragen:
Gemeindeschaden                                                                 9.500 Mark
Staatssteuer                                                                           3.998 Mark
Amtsschaden                                                                           430 Mark
Landschadensgeld                                                                 1.035 Mark
Körperschaftssteuer                                                                   80 Mark
Beitrag zur landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft    + 1.211 Mark

letzter zu ¼ (1.689 Mark)                                                      6.754 Mark           +  1.689 Mark                    
Zusammen Etatmäßige Einnahmen                                     11.189 Mark

Die Sicherheitsleistung berechnet sich gemäß § 4 genannten Verfügung  auf 480 Mark.
4 % der Etatmäßigen Einnahmen, wird hiermit auf 500 Mark festgesetzt und ist durch Bestellung einer Sicherheitshypothek, der soeben genannten Summe von Grundstücken hiesiger Markung zu bewirken nach dem in § 4 und 5 der Ministerialverfügung vom 8. Juni 1900 enthalten Vorschriften, bei der nun vom Gemeinderat in geheimer Abstimmung vorgenommenen Wahl, haben erhalten.

  1. Johann Georg Schleicher 5 Stimmen
  2. Martin Wörz 1 Stimme

Es ist hiermit gewählt Johann Georg Schleicher

Der gewählte erklärt die auf ihn gefallene Wahl unter der bisherigen Bestellungs – und  Kautionsverhältnisse annehmen zu wollen und wird sofort vom Ortsvorsteher nach Verlesung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere derjenigen deß Strafgesetzbuchs für das Deutsche Reich §§ 331, 332, 335, 349 bis 358 Artikel 45 deß Polizeistrafgesetzes vom 27. Dezember 1871, Regierungsblatt Seite 391 und Ministerialerlass vom 23. Januar 1872 Ministerialamtsblatt Seite 25 und deß Eidesverhalts nach Fleischschauer Seite 548/49 vorschriftsmäßig beeidigt.

Dies und den Empfang einer Dienstvorschrift bestätigt.

Johann Georg Schleicher

Vom Gemeinderat wird sodann beschlossen:

  1. Den neuen Gemeindepfleger auf den 1. Oktober deß Jahres das Amt vorschriftsmäßig übergeben zu lassen durch den Verwaltungsaktuar.
  1. Dem königlichen Oberamt Ulm diese Wahl, mittels Vorlage eines Protokollauszugs, mit dem Anfügen, anzuzeigen, dass der gewählte kein Wirtschaftsgewerbe betreibt und bei ihm auch keine Ausschließungsgründe zutreffen,
    die Verwahrung der Wertpapiere und die Verurkundung der Kapitalien alle 4 Jahre durch einen Amtsvorsteher zu geschehen hat.
  2. Nach erfolgter Genehmigung deß Beschlusses über die Sicherheitsleistung diese Urkunde ausfertigen zu lassen und solche dem königlichen Oberamt vorzulegen.

Gemeinderat
Thierer                                Braunmiller                                D. Schleicher             Bosch
Falch                                   Wörz                                           Schleicher

 

 

Weidenstetten
Eingetragen und Verhandelt den 29. Oktober 1905

Das königliche Oberamt hat die Kaution des Gemeindepflegers auf mindestens 1.125 Mark berechnet und empfiehlt im Hinblick auf die immerwährenden Steigerungen, dieselbe wie seither auf 1.200 Mark festzustellen.

Es wird in diesem Sinne beschlossen:

Der neugewählte Gemeindepfleger Schleicher wird Amtskaution durch Sicherheitsleitung auf den eigenen Grundstücken,
Parzelle Nummer 1293, Acker im Katzenstaig                            16 Ar 19 qm
im gemeinderätlichen Schätzungsprotokoll                                                               Wert  400 Mark 

Parzelle Nummer 1294, Acker allda                                             33 Ar 68                  Wert  800 Mark

im allseitigen Einverständnis stellen nachträglich
Parzelle Nummer 1645, Acker des Ghaieckle                              11 Ar 97 qm             Wert 300 Mark
Parzelle Nummer 1646, Acker allda                                             11 Ar 09 qm             Wert 300 Mark

Zusammen                                                                                                                          1.800 Mark

Johann Georg Schleicher

 Auszug zu den Akten gefertigt, dem Verwaltungsaktuar gesandt.

Der neugewählte Gemeindepfleger wurde in heutiger Sitzung beeidigt am heutigen Tage.

Gemeindepfleger Schleicher

Gemeinderat
Thierer                                Braunmiller                                D. Schleicher          
Falch                                   Wörz                                           Schleicher

 

 

Weidenstetten
Eingetragen den 29. Oktober 1905

Schlußverhandlung der Gemeindevisitation vom 25. und 26. August 1905. Der Visitationsbeamte besprach hierauf das Ergebnis der Gemeindevisitation, soweit solches den Geschäftskreis der Gemeindekollegien betrifft, so insbesondere folgende Punkte:

Zu § 2 c:
Wird die Besoldung deß Amts – und Polizeidieners Wörz von jährlich 130 Mark auf 150 Mark erhöht, rückwirkend vom 1. April 1905 an. Durch einstimmigen Beschluß der Collegien erhöht.

Zu § 2 d:
In gleicher Weise die Gehalten der beiden Nachtwächter Röscheisen und Mühlberger, von seitherigen je 88 Mark  auf je 100 Mark vom 1. April 1905 an, wobei eine spätere Neuregulierung der Gehalte bei etwa eintretender Personalveränderung vorbehalten wird.

Zu § 2 b:
Soll dem Feldschützen auf 1. April 1906 gekündigt und dabei ihm bedeutet werden, dass bei etwa vorkommenden Dienstversäumnisse sofortige Kündigung erfolgen werde.

Zu § 26:
Anschaffung einer Viehwaage wird empfohlen.
Die Kollegien sind prinzipiell mit der Anschaffung einverstanden, jedoch wollen dieselben abwarten, ob nicht die Molkereigenossenschaft, welche sich schon mit der Frage beschäftigt, eine Viehwaage erstellt.

Auszug zur Gemeindepflege übergeben.

Gemeinderat
Thierer                                      Braunmiller                                         D. Schleicher
Falch                                         Wörz                                                    Schleicher

Bürgerausschuß
Obmann Kühnle                       Thierer                                                  Duckeck
Gebhardt                                   Gerstenlauer                                         Ehret

 

 

Weidenstetten
Verhandelt den 1. Oktober1905
Eingetragen den 29. Oktober 1905

Am 27. September deß Jahres ist der Nachtwächter Johann Georg Mühlberger gestorben, anstelle deß Verstorbenen wurde Polizeidiener Wörz als Nachtwächter aufgestellt.
Bei der am 25. und 26. August deß Jahres stattgefundenen Gemeindevisitation, wurde die Belohnung der beiden Nachtwächter von je 88 Mark auf 100 Mark erhöht.

Nach Beschluß deß Gemeinderats wird der Nachtdienst nicht mehr wie seither durch Abwechslung ausgeübt, sondern der Polizeidiener soll die Vormittnacht von 10-12 Uhr als Dienst erhalten, während der bisherige Nachtwächter die Nachmittnacht als Dienst erhält und zwar von 12-3 Uhr.

An der neu festgesetzten Belohnung von je 100 Mark, soll vom 1. Oktober 1905 ab folgende Änderung treten.

Der Polizeidiener Wörz, welcher den Dient der Vormitternacht erfüllt und nebenbei seinen Dienst als Polizeidiener ausüben kann, erhält statt 100 Mark, 80 Mark.

Nachtwächter Matthäus Röscheisen, welchem das ganze Jahr durch, der schwerere Dienst zugewiesen wird, erhält statt 100 Mark 120 Mark pro Jahr, womit sich die genannten einverstanden erklären.

Wörz
Matthäus Röscheisen

Zur Beurkundung

Zur Gemeindepflege Auszug übergeben.

Gemeinderat
Thierer                                      Braunmiller                                         D. Schleicher
Falch                                         Wörz                                                    Schleicher

 

 

Weidenstetten
Verhandelt den 17. November 1905

Nach einer Ministerialverfügung vom 25. August deß Jahres, ist am 1. Dezember 1905 eine Volkszählung vorzunehmen. Gemäß § 5 dieser Verfügung ist eine Zählkommission zu bestellen.

Zur Übernahme dieses Geschäftes haben sich neben dem Vorsitz deß Ortsvorstandes nachgenannte Gemeinderäte bereit erklärt

  1. Gemeinderat D. Schleicher
  2. Gemeinderat J. Falch
  3. Gemeinderat Martin Wörz

Der hiesige Ort samt der Parzelle Schechstetten wurde in drei Zählbezirke eingeteilt.

Als Zähler wurden aufgestellt:

  1. Gemeinderat D. Schleicher
  2. Gemeinderat J. Falch
  3. Gemeinderat Martin Wörz

Die Annahme dieses Geschäfts anerkennen als Zählkommission

Schultheiß Thierer

  1. Schleicher
  2. Falch
  3. Wörz

Als Stellvertreter
Schleicher

Die Zähler

  1. Schleicher
  2. Falch
  3. Wörz

Als Stellvertreter
Schleicher

Königlichem Oberamt Auszug eingesandt.

Gemeinderat

Schultheiß Thierer                    Braunmiller                                         D. Schleicher
J. Falch                                      Wörz                                                   Schleicher                                     

Bürgerausschuß
Thierer                                       Duckeck
Gebhardt                                   Gerstenlauer                                         Ehret

 

 

Weidenstetten
Verhandelt den 19. November 1905

Der Farrenhalter trägt vor, dass ein im hiesigen Farrenstall stehender Zuchtbulle bösartig sei und  befiehlt, solcher möchte an den Metzger verkauft werden.
Es wird beschlossen, genannten Farren im Ulmer Tagblatt auszuschreiben und im öffentlichen Aufstreich zu verkaufen.
Durch den Verkauf eines Farren wird nothwendig für den hiesigen Farrenstall wieder einen jungen Zuchtfarren zu erwerben.
Es wird ebenfalls beschlossen einen jüngeren Farren zu erwerben.

Zur Gemeindepflege Auszug übergeben.

Zur Beurkundung

Gemeinderat
Schultheiß Thierer                    Braunmiller                                         D. Schleicher
J. Falch                                      Wörz                                                   Schleicher

 

 

Weidenstetten
Amtsgerichtsbezirk Ulm
Verhandelt den 19. November 1905

§ 1

In hiesiger Gemeinde ist gemäß Artikel 41-44 deß Ausführungsgesetzes zum bürgerlichen Gesetzbuch und zu dessen Nebengesetzen, vom 28 Juli 1899 Regierungsblatt Seite 423 und der Verfügung deß Justizministeriums vom 14. September 1899, betreffend das Vormundschaftswesen § 3-7 und 49, Ziffer 1 und deß Nachlaßwesen § 2 Amtsblatt deß Justizministerium und von 1899 Seite 69 und Seite 210 die Wahl von Waisenrichtern  und von Stellvertretern derselben, als Mitglieder deß ordentlichen Vormundschafts – und Nachlaßgerichts für die Kalenderjahre 1906, 1907, 1908 vorzunehmen. Zunächst gibt der Ortsvorsteher die Erklärung zu Protokoll, dass er dem Vormundschafts – und Nachlaßgerichts angehören wolle.

Schultheiß Thierer

Danach sind nach dem Ausführungsgesetz zum bürgerlichen Gesetzbuch Artikel 42, 44 und 72 drei Waisenrichter zu wählen. Die Zahl der zu wählenden Stellvertreter der Waisenrichter wird vom Gemeinderat auf vier bestimmt. Bei der nach Maasgabe Artikel 17 Absatz 6 des Gesetzes vom 6. Juli 1849 Regierungsblatt Seite 277. 

In geheimer Abstimmung vorgenommenen Wahl wurden durch Stimmenmehrheit als Waisenrichter gewählt:

  1. David Schleicher mit 6 Stimmen
  2. Johannes Falch mit 6 Stimmen
  3. Martin Braunmiller mit 5 Stimmen

Dieselben erklären , dass sie die Wahl annehmen.

D. Schleicher
Joh. Falch
M. Braunmiller

Als Stellvertreter deß Waisengerichtes wurden gewählt:

  1. Jakob Kühnle mit 6 Stimmen
  2. Georg Schleicher mit 5 Stimmen
  3. Martin Wörz mit 5 Stimmen
  4. Martin Duckeck mit 4 Stimmen

Aufgefordert sich über die Annahme, der ihnen eröffneten Wahl auszusprechen erklären, dass sie die Wahl annehmen.

Jakob Kühnle                 
Georg Schleicher          
Martin Wörz                 
Martin Duckeck

Zur Beurkundung
Dem königlichen Bezirksoberamt zwei Auszüge,
dem königlichen Amtsgericht 1 Auszug eingesandt.

Gemeinderat
Schultheiß Thierer                    Braunmiller                                         D. Schleicher
J. Falch                                      Wörz                                                   Schleicher

 

 

Weidenstetten
Verhandelt den 10. Dezember 1905

Von der Ortsschulbehörde hier, wurde eine Eingabe an den Gemeinderat gerichtet, es möchten die beiden Schullokale im Winterhalbjahr, zwei weitere nasse Reinigungen erhalten, das heißt, zwei weitere Aufwaschungen als seither vorgenommen werden, was dem Schuldiener eine weitere Geschäftslast verursachen wird und eine Erhöhung der bisherigen Belohnung bedingt, nach Unterhandlung mit dem Schuldiener, bezüglich der Belohnung für die zwei weiteren Reinigungen, wird im ganzem 8 Mark vereinbart und beschlossen, die verlangten zwei Reinigungen zu genehmigen und dem Schuldiener statt bisher 75 Mark , nunmehr auf 83 Mark, rückwirkend bis 1. April 1905 zu gewähren.

Anerkannt
Schuldiener G. Häge

Zur Beurkundung

Zur Gemeindepflege Auszug gefertigt.

Gemeinderat
Schultheiß Thierer                    Braunmiller                                         D. Schleicher
J. Falch                                      Wörz                                                   Schleicher

 

 

Weidenstetten
Verhandelt den 29. Dezember 1905

Gemeindepfleger Schleicher trägt vor, dass in letzter Zeit ziemlich Gelder eingelaufen seien. Aus Eisen – Holz – und Pfercherlöß, so dass ein Kassenvorrat von über 4.000 Mark vorhanden sei. Es wird nun beschlossen, von dem Kassenstand bis auf weiteres 2.000 Mark in die Oberamtskasse einzulegen.

Zur Gemeindepflege Auszug gefertigt.

Gemeinderat
Schultheiß Thierer                    Braunmiller                              D. Schleicher             Bosch
J. Falch                                      Wörz                                        Schleicher

Bürgerausschuß
Obmann Kühnle                       Thierer                                  
Gebhardt                                   Gerstenlauer                               Ehret

 

 

Weidenstetten
Verhandelt den 6. Januar 1906

Die Wahl der bürgerlichen Mitglieder der Ortsschulbehörde ist mit dem 31. März 1904 abgelaufen. Die Zeitperiode wurde übersehen. Nach R…? § 4 zur Gemeindevisitation, ist solche ergänzend für die Restperiode bis 31. April 1906 nachzuholen. Nach dem Gesetz vom 13 Juni 1891, Regierungsblatt Seite 146 Artikel 2, sind für die hiesige Gemeinde zwei Mitglieder zu wählen. Die Wahl wurde heute von den bürgerlichen Collegen vorgenommen. Nach geheimer Abstimmung haben Stimmen erhalten:

  1. David Schleicher 11 Stimmen
  2. Joh. Falch 11 Stimmen

Die Annahme der Wahl
David Schleicher
Joh. Falch

Die beiden Gewählten wurden vom Ortsvorsteher auf ihren, als Gemeinderat abgelegten Eid hingewiesen.

Zur Beurkundung

Ortsvorsteher Thierer

Gemeinderat
Schultheiß Thierer                    Braunmiller                               Bosch
Wörz                                         Schleicher

Bürgerausschuß
Obmann Kühnle                       Thierer                                  
Gebhardt                                   Gerstenlauer                               Ehret

 

 

Weidenstetten
Geschehen den 6. Januar 1906

Mit dem Ablauf deß Jahres 1905 ging die Wahlperiode zweier Gemeinderatsmitglieder zu Ende.

Es sind dies:
David Schleicher       Privatier
Martin Wörz              Söldner

Eine Neuwahl fand am Freitag den 15. Dezember 1905 statt.
Bei der Wahl haben von 128 Wahlberechtigten 65 abgestimmt.

Nach den Stimmzetteln haben die meisten Stimmen erhalten:
Martin Wörz              bisher Gemeinderat  62 Stimmen
David Schleicher       bisher Gemeinderat  59 Stimmen

Die übrigen Stimmen zersplittert.

Das Wahlergebnis wurde in der Gemeinde öffentlich durch Ausschellen, sowie Anschlag am Rathause, mit dem anfügen bekanntgemacht, dass Einsprachen gegen die Gültigkeit der Wahl, innerhalb der Frist von 8 Tagen beim königlichen Oberamt Ulm oder beim Gemeindevorstand anzubringen seien.

Da gegen diese Wahl, während der gesetzlichen Frist eine Einsprache nicht erhoben wurde, sind die Genannten auf weitere 6 Jahre gewählt und die Wahl bestätigt.

Da die Gewählten bisher dem Gemeinderat angehörten, wurden dieselben in heutiger Sitzung vom Gemeindevorsteher, auf ihren früher abgelegten Eid hingewiesen.

Die Gewählten
Martin Wörz    
David Schleicher

Dem königlichen Oberamt Ulm, Wahl angezeigt.

Gemeinderat
Schultheiß Thierer                    Braunmiller                               Bosch
Falch                                         Schleicher                                    

Bürgerausschuß
Obmann Kühnle                       Thierer                                  
Gebhardt                                   Gerstenlauer                               Ehret

 

 

Weidenstetten
Verhandelt den 14. Januar 1906

In hiesiger Gemeinde ist gemäß Artikel 25, Absatz 3, deß Ausführungsgesetzes zum bürgerlichen Gesetzbuch und zu dessen Nebengesetzen vom 28. Juli 1899, Regierungsblatt Seite 423 und § 1 und 44, der Verfügung deß Justizministeriums vom 21. Oktober1899, Seite 381 die Wahl der Gemeinderatsmitglieder und der erforderlichen Ersatzmänner in die örtliche Inventurbehörde für die drei Kalenderjahre 1906, 1907 und 1908 vorzunehmen.

Zunächst gibt der Ortsvorsteher die Erklärung zu Protokoll, dass er Mitglied der Inventurbehörde sein wolle.

Schultheiß Thierer

Darauf ist noch ein Mitglied der Inventurbehörde zu wählen. Die Zahl der Ersatzmänner wird vom Gemeinderat auf zwei bestimmt.

Bei der nach Maasgabe deß Artikel 17, Absatz 6, deß Gesetzes vom 6. Juli 1849, Regierungsblatt Seite 227, in geheimer Abstimmung vorgenommen Wahl, wurde durch Stimmenmehrheit gewählt:

  1. Als Mitglied der Inventurbehörde
    Gemeinderat Braunmiller mit 6 Stimmen
  2. Als Ersatzmänner derselben
    a) Gemeinderat D. Schleicher mit 6 Stimmen
    b) Gemeinderat J. Falch mit 5 Stimmen

Die Gewählten erklären die Wahl anzunehmen.
Da sämtliche Gewählte in der abgelaufenen Periode, als solche tätig waren, und je im Besitze deß nach § 4 der Verfügung deß königlichen Justizministeriums enthaltenen Vorschriften sind, so wurden dieselben vom Vorsitzenden, auf genannte Vorschrift hingewiesen.

J.M. Braunmiller
David Schleicher
Joh. Falch

Dem königlichen Amtsgericht Ulm, Auszug eingesandt.

Zur Beurkundung
Gemeinderat
Schultheiß Thierer                    Wörz                          Bosch                      Schleicher

                                      

 

Weidenstetten
Verhandelt den 4. März 1906

Bei der im August 1905 abgehaltenen Gemeindevisitation, wurde vom oberamtlichen Beamten nach R…? § 2 dringend empfohlen, den Feldschützen Zimmermann wegen Gebrechlichkeit vom Amte zu entfernen und diese Stelle auf 1. April 1906 einem jüngeren, rüstigeren Mann zu übertragen. Nachdem derselbe sich im Monat Januar, Unbotmäßigkeiten zu Schulden kommen lies, wurde derselbe auf 1. Februar 1906 entlassen.

Auf ergangene öffentliche Bekanntmachung zur Bewerbung dieser Stelle meldeten sich nur zwei Männer, welche also nicht geeignet dem Gemeinderat erscheinen. Hierauf wurde vom Gemeinderat weiter beraten und einen nach ihrer Ansicht geeigneten Mann Namens Jakob Büchele aufzufordern, diese Stelle anzunehmen.

Der Genannte erklärte, sich zur Annahme bereit, wenn ihm ein Jahresgehalt von 250 Mark gewährt werde. Das bisherige Gehalt betrug 120 Mark.

Es wurde nun beschlossen, dem Jakob Büchele vom 1. April 1906 an, eine jährliche Belohnung von 250 Mark zu gewähren, und die vom 1. Februar bis 31. März 1906 im Rückstand und restgebliebene Belohnung auszubezahlen.

Anerkannt
Jakob Büchele

Gemeinderat
Schultheiß Thierer                    Braunmiller                         D. Schleicher
Falch                                         Schleicher                            Wörz

Büchele wurde in der Sitzung am 11. März 1906 beeidigt.

N.B. den 31. Dezember 1906
Zu vorstehender Anstellung und vorstehendem Beschluß, erhielt der Bürgerausschuß nachträglich seine Zustimmung.

Bürgerausschuß
Obmann Kühnle                       Duckeck                               
Ehret                                        Gerstenlauer                             

Der Gemeinde Auszug übergeben.

 

 

Weidenstetten
Verhandelt den 28. März 1906

Durch die Anstellung deß seitheriger Straßenwärter Jakob Büchele zum Feldschützen hier, ist die Straßenstrecke der Geißlingerstraße, welche Büchele als Wärter hatte in Erledigung gekommen. Dieser Weg wurde zur Bewerbung bekannt. Als Bewerber trat auf, Johannes Iser, Taglöhner von hier.

Es wird beschlossen die genannte Straßenstrecke, welche Büchele seither in Wart hatte, dem Johannes Iser zu übertragen und zwar für das seitherige Wartgeld von 100 Mark pro Jahr.

Anerkannt der Wärter
Johannes Iser

Zur Beurkundung

Der Gemeindepflege Auszug übergeben.

Iser wurde nachträglich vom Ortsvorsteher verpflichtet.


Gemeinderat
Schultheiß Thierer                                  Braunmiller                                 Schleicher
D. Schleicher                                          Falch                                            Wörz

 

 

Weidenstetten
Verhandelt den 7. April 1906

Johann Martin Henseler, welcher einen Theil deß Sinabronner Wegs von der Ulmerstraße bis zum Steighau gegen ein jährliches Wartgeld von 60 Mark versehen hatte, hat solchen gekündigt.

Dieser Weg wurde zur Bewerbung bekannt. Als Bewerber meldete sich  Matthäus Wörz, seitheriger Straßenwart der Geißlingerstraße.

Es wird beschlossen dem Matthäus Wörz genannten Weg, für das bisherige Wartgeld von 60 Mark pro Jahr zu übertragen und zwar vom 1. April 1906 an.

Anerkannt
Matthäus Wörz

Der Gemeindepflege Auszug übergeben.

Da Wörz früher als Wegknecht vereidigt war, wurde derselbe auf seinen früheren Eid hingewiesen.

Zur Beurkundung
Gemeinderat
Schultheiß Thierer                                  Braunmiller                                 Schleicher
D. Schleicher                                          Falch                                            Wörz

 

 

Weidenstetten
Verhandelt den 19. August 1906

Am heutigen wurden die Beschlüsse der Amtsversammlung vom 7. Juli 1906 den bürgerlichen Collegien nach ihrem ganzen Inhalt, nach Vorschrift deß Verwaltungsedikts gemäß § 76 wörtlich vorgelesen.

Gemeinderat
Schultheiß Thierer                                  Braunmiller                                 Schleicher
D. Schleicher                                           Falch                                           Wörz

Bürgerausschuß
Obmann Kühnle                                     Thierer                                         Ehret
Duckeck                                                 Gebhardt                                      Gerstenlauer

 

 

Weidenstetten
Verhandelt den 19. August 1906

Der Farrenhalter trägt vor, dass ein im hiesigen Farrenstall stehender Zuchtfarre, altershalber und infolge eines Fußleidens wegen Zuchtuntauglichkeit verkauft werden solle.

Es wird beschlossen, fraglichen Farren im öffentlichen Aufstreich zu verkaufen und auf demnächst stattfindenden Langenauer Farrenmarkt wieder einen Zuchtfarren zu erwerben.

Der Gemeindepflege Auszug übergeben.

Zur Beurkundung

Gemeinderat
Schultheiß Thierer                                  Braunmiller                                 Schleicher
D. Schleicher                                          Falch                                            Wörz

Bürgerausschuß
Obmann Kühnle                                     Ehret
Gebhardt                                                 Gerstenlauer

 

 

Weidenstetten
Verhandelt den 19. August 1906

Am 27. Mai deß Jahres hielt der hiesige Liederkranz seine Fahnenweihe ab, und im Anschluß hieran wurde von verschiedenen Mitgliedern eine Festaufführung …(?) von Körner gegeben.

Zu dieser Aufführung hatte aber das Wetter bös mitgespielt, weil es stark regnete und desshalb die Zahl an Zuschauern sehr minimal war, und die Einnahmen bei weitem nicht ausreichten um die entstandenen Ausgaben zu bestreiten, so dass ein bedeutender Betrag aus der Vereinskasse zur Bezahlung der Kosten entnommen werden mußte.

In Anbetracht dieses Umstandes, wird von den bürgerlichen Collegen beschlossen, dem Liederkranz von hier, einen Beitrag von 100 Mark aus der Gemeindekasse zu verwilligen.

Dem Gemeindepfleger Auszug übergeben.

Zur Beurkundung

Gemeinderat
Schultheiß Thierer                                  Braunmiller                                 Schleicher
D. Schleicher                                           Falch                                           Wörz

Bürgerausschuß
Obmann Kühnle                                     Ehret
Gebhardt                                                Gerstenlauer

 

 

 

 

 

Weidenstetten
Verhandelt den 12. Oktober 1906

 § 1

 Die am 30. Mai 1905, oben Seite 198 von den Gemeindekollegien beschlossenen Belohnung deß Verwaltungsaktuars, für die Umlage der Beiträge zur landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft, soll nunmehr auch unter die pensionsberechtigten Bezüge desselben eingerechnet werden.

Dieselbe beträgt für Fertigung der Katasternachweisung, Eintragung der Katastersumme in das Abrechnungsbuch, Übertragung der Letzteren, in die summarische Berechnung, probemäßige Berechnung der Umlage, Übertrag der Umlagebeträge ins Abrechnungsbuch bei 171 Beitragspflichtigen pro 1905 und 130 Beitragspflichtigen auf 1 Tag                                 
a `  8 Mark                                               a` 11 Mark

Beschluß:

  1. Als weitere pensionsberechtigte, jährliche Einkommensbezüge vom 1. April 1905 an, den Betrag von 11 Mark anzuerkennen, wovon ein Amtsaufwand nicht abzurechnen ist,
  2. unter Anschluß eines Protokollauszugs um die Genehmigung der königlichen Kreisregierung nachzusuchen.

Einverstanden!

Verwaltungsaktuar:
Seelig

 

§ 2

Am 30. Mai 1905, Seite 196 wurde der Gemeindepfleger mit dem Einzug der Gemeindekapital – und Gemeindeeinkommensteuer betraut. Heute soll nun dessen Belohnung, für dieses vermehrte Geschäft festgestellt werden und es wird von den Kollegien beschlossen:

  1. Dem Gemeindepfleger, 2 Pfennig pro Mark Einzugsgebühr auszusetzen und zu verwilligen,
  2. hinzu die Genehmigung der königlichen Kreisregierung nicht nachzusuchen, da der Gemeindepfleger das Amt eines Gemeinderatmitglieds nicht versieht.

Gemeinderat
Schultheiß Thierer                           Braunmiller                             Schleicher                     Bosch
Schleicher                                        Falch                                       Wörz

Bürgerausschuß
Obmann Kühnle                               Ehret                                         Thierer
Bückle                                              Gerstenlauer

  

 

Weidenstetten
Verhandelt den 17. Oktober 1906

Die bürgerlichen Collegien haben im Herbst vorigen Jahres eine Eingabe um Verbesserung der vormittäglichen Zugverbindungen ,von Ulm nach Geislingen an die K. Eisenbahnverwaltung eingereicht, welche nach dem neuesten Fahrtenplan wiederum nicht bewerkstelligt wurde.

Da die in der Eingabe angeführten Gründe und Verhältnisse noch die gleichen sind, und die Einlegung eines Zuges Vormittags zwischen 7 und 12 Uhr ein dringendes Bedürfnis ist, wird beschlossen, die Bitte an die K. Eisenbahnverwaltung nachdrücklichst zu wiederholen.

Gemeinderat
Schultheiß Thierer                           Braunmiller                             Schleicher                     Bosch
D. Schleicher                                   Falch                                       Wörz

Bürgerausschuß
Obmann Kühnle                               Ehret                                         Thierer
Bückle                                              Gerstenlauer                              Duckeck

Auszug an das königliche Oberamt gesandt.

  

 

Weidenstetten
Verhandelt den 18. Oktober 1906

Betreffend Bestellung von Hilfsbeamten für das Gemeinderechnungswesen.

Regelung der Verwaltungsaktuarbezirke nach der Gemeindeordnung vom 28. Juli 1906

Regierungsblatt Seite 323

I. Festzuhalten ist, wer in hiesiger Gemeinde auch künftig nach Inkrafttreten der Gemeindeordnung, die Geschäfte besorgt.

  1. Da der derzeitige Ortsvorsteher nicht Fachmann ist, und deshalb die ihm obliegenden Geschäfte, Entwerfung deß Veranschlags und die Fertigung der Staatssteuer und Gemeindeumlage, nicht besorgen kann, auch ein anderer befähigter Gemeindebeamter, welcher mit genanntem Geschäft betraut werden kann, nicht im Ort wohnt, Artikel 140 Absatz 1 d. Gd. Art.,
  2. der Gemeindepfleger, die ihm obliegenden Rechnungsgeschäfte nicht besorgen kann, Artikel  141 Absatz 1 d. Gd. Art., wird hiermit beschlossen,

diese Geschäfte dem Verwaltungsaktuar, wie bisher zu übertragen.

II. Wegen Eintheilung der Amtsbezirke der Verwaltungsaktuare, solches dem königlichen Oberamt zu überlassen.

Gemeinderat
Schultheiß Thierer                           Braunmiller                             Schleicher                     Bosch
D. Schleicher                                   Falch                                        Wörz

Dem königlichen Oberamt Auszug eingesandt.

 

 

Weidenstetten
Verhandelt den 30. Oktober 1906

Im Sommer deß laufenden Jahres wurde der Schulkeller, welcher seit Jahren mit Wasser angefüllt war, in einem neu hergestellten Sackschacht das Wasser abgeleitet. Der Ableitungsstrang wurde durch den Hof deß Bernhard Gerstenlauer durchgeführt, welchem der Anschluß zur Ableitung deß Wassers in seinem Keller unentgeltlich, verwilligt wurde hierfür.

Es erschienen nun die beiden Nachbarn deß Gerstenlauer.

  1. Jakob Ehret, Wagner von hier
  2. Georg Eckhardt, Taglöhner von hier,

und bitten ebenfalls um Anschluß zur Wasserableitung aus ihrem Keller in genannte Leitung.

Nach eingehender Beratung wird beschlossen, den beiden Bittstellern den Anschluß zur Leitung zu verwilligen, mir der Bedingung, dass jeder beteiligte an die Gemeindepflege, einen einmaligen Beitrag von 25 Mark zu bezahlen habe. Zahlbar bis 1. Januar 1907.

Anerkannt
Ehret
Eckhardt

Der Gemeindepflege Auszug übergeben.

Gemeinderat
Schultheiß Thierer                           Braunmiller                             Bosch
D. Schleicher                                   Falch                                        Wörz

Bürgerausschuß
Obmann Kühnle                              Thierer
Gerstenlauer                                    Duckeck

 

 

Weidenstetten
Verhandelt den 30. Oktober 1906

Mit dem Ablauf deß Jahres 1906 geht die Wahlperiode der Landtagsabgeordneten zu Ende. Es wir desshalb demnächst eine Neuwahl stattfinden, zu welcher hier für die Entwerfung und Fortführung der Wählerliste eine Commission zu bestellen ist, deßgleichen eine Wahlkommission.

Als solche wurde aufgestellt.
Schultheiß Thierer
Gemeindepfleger Schleicher
Gemeinderat David Schleicher
Gemeinderat Johannes Falch
Bürgerausschuß Jakob Ehret
Als Protokollführer G. Braunmiller

Der Rathaussaal wird als Wahllokal bestimmt.

Als Wahlvorsteher wird aufgestellt
Schultheiß Thierer

Als Stellvertreter
Gemeindepfleger Schleicher

Sämtliche genannte nehmen ihre Bestellung an.
Schultheiß Thierer
Gemeindepfleger Schleicher
David Schleicher
Johannes Falch
Jakob Ehret
M. Braunmiller

Der Ortsvorsteher und Gemeindepfleger gehören von Gesetzes wegen dieser Kommission an.
Der Protokollführer wird vom Wahlvorsteher berufen. Letzterer wird von der Oberamtswahlkommission ernannt.

Siehe Reses § 2.0

Dem königlichen Oberamt Auszug eingesandt.

Gemeinderat
Schultheiß Thierer                           Braunmiller                              Bosch
D. Schleicher                                   Falch                                         Wörz

Bürgerausschuß
Obmann Kühnle                               Ehret                                         Thierer
Gerstenlauer                                     Duckeck

 

 

Weidenstetten
Verhandelt den 22. November 1906

Nach oberamtlichen Erlaß vom 15. deß Monats, hat der Amtsversammlungsausschuss, in Ausführung der Bestimmungen der Gemeindeordnung, Regierungsblatt 1906, Seite 388 betreffend, die künftige Besoldung und Belohnung der Verwaltungsaktuare, vorläufig beschlossen, den Verwaltungsaktuaren künftig, feste, periodische aufsteigende Gehälter im Gehaltsrahmen von Oberamtspfleger und Oberamtssparkommission, aus der Amtskörperschaftskasse auszusetzen und diese ähnlich, wie die Verwaltungskosten der gemeinsamen Krankenkassen, im Verhältnis der Gesamtstaatssteuer umzulegen.

Nach Verlesung deß oben angeführten, oberamtlichen Erlasses und Artikel 143 der Gemeindeordnung wird beschlossen, gegen die vom  Amtsversammlungausschuß vorgeschlagene Aufbringung der Kosten der Aktuare, für die hiesige Gemeinde eine Erneuerung nicht zu machen.

Zur Beurkundung

Gemeinderat
Schultheiß Thierer                           Braunmiller                              Bosch
D. Schleicher                                   Falch                                         Wörz

 

 

Weidenstetten
Verhandelt den 25. November 1906

Nach eines oberamtlichen Erlaß vom 21, November 1906 soll eine außerordentliche Neufestsetzung der Taglöhner erfolgen, nachdem letztmals der ortsübliche Taglohn im Jahre 1901 festgesetzt worden war, seitdem aber tatsächlich eine Erhöhung in den Lohnverhältnissen eingetreten ist, erklärt der Gemeinderat sich dahin zu äußern, die Lohnsätze in folgendem zu erhöhen.

  1. Für männlichen Erwachsenen seither 2 Mark                              auf 2 Mark 30 Pfennig.
  2. Für weibliche Erwachsenen seither 1 Mark 40 Pfennig Mark      auf 1 Mark 60 Pfennig.
  3. Für jugendlich männliche seither 1 Mark                                    auf 1 Mark 40 Pfennig.
  4. Für jugendlich weibliche seither 80 Pfennig                               auf 1 Mark.

Königlichem Oberamt Auszug gesandt

Gemeinderat
Schultheiß Thierer                           Braunmiller                             Schleicher
D. Schleicher                                   Falch                                       Wörz

 

 

Weidenstetten
Verhandelt den 9. Dezember 1906

Nachdem das königliche Oberamt Ulm, in einem Ausschreiben vom 17. November 1906 die Anfrage stellt, ob die nach § 32 der Feuerpolizeiordnung vom 21. Dezember 1876 mindestens 8. November 1888, aus zwei Personen in widerruflicher Weise gewählten Ortsfeuerschau bestehe, und auf § 33 ein vom Gemeinderat beziehendes Mitglied, welcher die Geschäftsleitung zu besorgen hat, dessgleichen ein Stellvertreter im Verhinderungsfall bestellt sei, wird, da die seitherige Ortsfeuerschau, bestehend in drei Personen nur provisorisch aufgestellt war und vorschriftswidrig ist, eine Neuwahl angeordnet. Da im hiesigen Ort ein Kaminfeger wohnt, wird derselbe zum Voraus als Feuerschaumitglied bestimmt, so dass ein bausachverständiges Mitglied und ein Stellvertreter in widerruflicher Weise  zu wählen währen.

Die Ortsfeuerschau soll jeder Jahr im Monat Oktober vorgenommen werden. Als Belohnung sollen die Mitglieder pro Tag 5 Mark aus der Gemeindekasse erhalten.

Bei der heute stattgefundenen Wahl wurde gewählt:
1. Kaminfeger Startz, als geschäftsführendes Mitglied
2. Zimmermeister Mayer, als Bausachverständiger
3. Gemeinderat und Zimmermann Martin Wörz, als Stellvertreter

Die genannten nehmen die Wahl an
Startz
Mayer
Wörz

Dem königlichen Oberamt Auszug gesandt, deßgleichen auch zur Gemeindepflege.

Gemeinderat
Schultheiß Thierer                           Braunmiller                              Bosch
D. Schleicher                                   Falch                                        Schleicher

Bürgerausschuß
Gebhardt                                        Ehret                                         Thierer
Gerstenlauer                               

 

 

Weidenstetten
Oberamt Ulm
Verhandelt den 9. Dezember 1906

Nachdem bei der Gemeindevisitation im vorigen Jahr, von oberamtlichen Beamten die Anschaffung einer Viehwaage auf Kosten der Gemeinde warm empfohlen wurde, kamen die bürgerlichen Collegien zu dem Beschluß, eine Viehwaage auf Kosten der Gemeinde anzuschaffen. Die Lieferung wurde der Firma Lang in Cannstatt übertragen. Nachdem dieselbe nunmehr aufgestellt ist, und zur allgemeinen Benützung bereit steht, wurde das Waaggeld wie folgt festgesetzt:

  1. Für ein kleines Stück Vieh 60 Pfennig
  2. Für ein kleines Stück Vieh unter einem Jahr und Kälber 30 Pfennig
  3. Für ein Schwein 40 Pfennig
  4. Das Waaggeld wird vom Gemeindepfleger eingezogen, je innerhalb eines viertel Jahr, sofern nicht sofort beim Wiegen, Zahlung geleistet wird.

Als Waagmeister wurde gewählt und aufgestellt, Johann Georg Schleicher, Gemeindepfleger hier.
Als Stellvertreter Jakob Ehret, Wagnermeister hier.

Die genannten nehmen die Wahl an:
Gemeindepfleger Schleicher
Ehret

Als Waagegebühr sollen dieselben erhalten, je 20 Pfennig pro Stück.

Gemeinderat
Schultheiß Thierer                           Braunmiller                              Bosch
D. Schleicher                                   Falch                                        Schleicher

Bürgerausschuß
Ehret                                         Thierer
Gerstenlauer                              Gebhardt