Weidenstetten
Verhandelt den 6. Januar 1905
Am heutigen wurden die Beschlüsse der Amtsversammlung vom 26. November 1904, den bürgerlichen Collegien nach ihrem ganzen Inhalt nach § 74 deß Verwaltungsedikts gemäß, wörtlich vorgelesen.
Zur Beurkundung
Gemeinderat
Schultheiß Thierer Braunmiller Schleicher
D. Schleicher Falch Wörz Bosch
Bürgerausschuß
Obmann Kühnle Ehret Thierer
Gebhard Duckeck Gerstenlauer
Weidenstetten
Verhandelt den 6. Januar 1905
Bei der am 13. Juli 1904 in Weiler Neuhaus, Gemeinde Amstetten stattgefundenen Gruppenversammlung der beteiligten Gemeinden der Gruppe V. , welcher Herr Oberbaurat Ehrmann aus Stuttgart und Herrn Oberamtmann Hasel aus Geißlingen anwohnten, wurde der Anschluß an die Wasserleitung der Hofbesitzer von Berneck, Gemeinde Deggingen und Schonterhöhe, Gemeinde Ditzenbach zur Sprache gebracht.
Von Herrn Oberbaurat Ehrmann wurde der Anschluss der beiden genannten Parzellen aufs wärmste empfohlen, deßgleichen von Herrn Oberamtmann Hasel aus Geißlingen, die Abgabe deß Wassers, gegen eine mäßige Entschädigung befürwortet.
Nach längerer Beratung durch den Verwaltungsausschuß, mit den beiden hier vorgenannten, wurde vereinbart, unter Vorbehalt der Genehmigung, der einzelnen, beteiligten bürgerlichen Collegen, von den beiden genanten Parzellen, beziehungsweise Gemeinden, als Eintrittsgeld den Betrag von 15.000 Mark zu erheben, und nebenbei hätten die beteiligten die Baukosten selbst zu tragen.
Es wird hiermit beschlossen, den Anschluß der genanten Parzellen, an die Gruppe unter obigen Vereinbarungen zu genehmigen.
Auszug nach Aufhausen, an den Vorstand gesandt.
Gemeinderat
Schultheiß Thierer Braunmiller Schleicher
D. Schleicher Falch Wörz Bosch
Bürgerausschuß
Obmann Kühnle Th. Thierer
Gebhard Duckeck Gerstenlauer
Weidenstetten
Verhandelt den 6. Januar 1905
Es liegt ein Beschluß deß hiesigen Kirchengemeinderats vom 9. Dezember 1904, betreffs Einführung einer regelmäßig wiederkehrenden Umlage, welche für die Rechnungsperiode 1904/07 jährlich 5 ½ % der direkten Staatssteuer der Kirchengemeindegenossen betragen soll, zur Änderung von Standpunkt der bürgerlichen Gemeinde vor.
Die Umlage ist für die Kirchengemeinde notwendig geworden, infolge der Ablösung sämtlicher Gebühren für kirchliche Handlungen (deß Pfarrers, der Lehrer deß Messners, der Sänger der Lieder), bedeutet also keine Neubelastung der Kirchengemeindegenossen, sondern nur eine Änderung der Form der bisherigen Lasten.
Beschluß vom Standpunkt der bürgerlichen Gemeinde, ist gegen den Umlageinführungsbeschluß deß hiesigen Kirchengemeinderats vom 9. Dezember 1904 nichts zu erwähnen, da derselbe tatsächlich keine erhöhte Inanspruchnahme der Steuerkraft der Gemeindegenossen bedeutet.
Dem königlichen Oberamt am 11. Januar 1905 Auszug eingesandt.
Vorstehender Beschluß wurde von der königlichen Regierung für den Donaukreis, unter Nummer 1883 am 30. Januar 1905 genehmigt .
Zur Beurkundung:
Schultheiß und Ratsschreiber Thierer
Bürgerausschuß
Obmann Kühnle Th. Thierer
Gebhard Duckeck Gerstenlauer
Gemeinderat
Schultheiß Thierer Braunmiller Schleicher
D. Schleicher Falch Wörz Bosch
Weidenstetten
Verhandelt den 6. Januar 1905
Mit dem Ablauf deß Jahres 1904 ging die Wahldauer von 3 Mitgliedern deß Bürgerausschußes zu Ende.
Die Austretenden sind:
Thomas Thierer
Jakob Ehret
Johannes Gebhardt
Ferner ist für das im vorigen Jahr, in den Gemeinderat gewählte Mitglied, ein Ersatzmann auf 2 Jahre zu wählen.
Am 22. Dezember 1904 fand eine Neuwahl statt, wobei die oben genannten wieder gewählt wurden. Für die Restperiode wurde Glockenwirt Bückle gewählt. Da gegen diese Wahl eine Einsprache nicht erhoben wurde und sämtliche 4 gewählte Mitglieder früher schon beeidigt wurden, so wurden dieselben auf ihren früher geleisteten Eid hingewiesen.
Die Neugewählten:
Thierer Gebhardt
Bückle Ehret
Zur Beurkundung
Bürgerausschuß
Obmann Kühnle
Duckeck Gerstenlauer
Gemeinderat
Schultheiß Thierer Braunmiller Schleicher
D. Schleicher Falch Wörz Bosch
Weidenstetten
Verhandelt den 6. Januar 1905
Nach dem Gesetz vom 21. Mai 1891 Artikel 10, hat der Bürgerausschuß alle zwei Jahre einen Obmann und einen Stellvertreter aus seiner Mitte zu wählen. Nachdem nun am 22. Dezember 1904 der Bürgerausschuß stattgefunden hatte und heute vereidigt, beziehungsweise auf ihren früher geleisteten Eid hingewiesen wurden, fand in heutiger Sitzung die Wahl eines Obmanns und eines Stellvertreter statt, wobei auf Wunsch der Ortsvorsteher die Wahlhandlung leistete.
Nach geheimer Abstimmung wurde gewählt:
- Als Obmann Jakob Kühnle mit 5 Stimmen
- Als Stellvertreter Johannes Thierer mit 2 Stimmen
Bürgerausschuß
Bückle Gerstenlauer
Gebhard Duckeck
Weidenstetten
Verhandelt den 1. Februar 1905
Auf Anordnung deß königlichen Oberamts Ulm, solle an zwei Orten deß Oberamtsbezirks in Langenau und Westerstetten durch den Landwirtschaftsinspektor Ströbel aus Ulm, an die Lehrer deß Bezirks, Buchführungskurse abgehalten werden, wozu jede Gemeinde sich beteiligen solle, um in der Gemeinde die Buchführung, welche durch das neue Steuergesetz nothwendig wurde, den Bürgern beizubringen und zu erlernen, wozu die Gemeinde den Kursteilnehmern eine kleine Entschädigung, welche das Oberamt bestimmt, zu zahlen hätte.
Beschluß:
Dem hiesigen Unterlehrer Kußmaul, welcher sich bereit erklärt zu dem Kurs zu entsenden.
Zur Gemeindepflege Auszug übergeben.
Gemeinderat
Schultheiß Thierer Braunmiller
D. Schleicher Falch Wörz
Weidenstetten
Verhandelt den 1. Februar 1905
Gemeindepfleger Georg Schleicher ist infolge eines Augenleidens genöthigt, sich in eine Augenklinik zu begeben, was zur Folge hat, dass derselbe liegen, oder kürzere Zeit Ortsabwesend sein wird und deshalb ein Stellvertreter aufgestellt werden muss.
Als Stellvertreter wurde aufgestellt der Sohn deß obengenannten, Johann Georg Schleicher, Molkereivorstand und Söldner von hier, für welchen auch die Cautionsverhältnisse seines Vaters gelten sollen.
Anerkannt:
J. G. Schleicher
Dem Verwaltungsaktuar, und zur Rechnung Auszug gefertigt.
Gemeinderat
Schultheiß Thierer Braunmiller
D. Schleicher Falch Wörz Bosch
Weidenstetten
Verhandelt den 10. Februar 1905
Der hier eben genannte Stellvertreter wurde in heutiger Sitzung beeidigt.
J. G. Schleicher
Gemeinderat
Schultheiß Thierer Braunmiller
D. Schleicher Falch Wörz Bosch
Weidenstetten
Verhandelt den 17. März 1905
Der Straßenwärter August Mayländer, von hier, welcher die sogenannte Karrenstraße zwischen Holzkirch und Sinabronn auf hiesiger Markung innehatte, ist infolge langer Krankheit genötigt, dieselbe abzugeben..
Dieselbe, wurde in der Gemeinde zur Bewerbung bekannt gemacht. Das bisherige Wartgeld betrug 40 Mark pro Jahr.
Genannte Wegstrecke wurde dem Johannes Georg Wittlinger hier, für das Wartgeld von 50 Mark pro Jahr, unter der Bedingung übertragen, mehr Fleiß , als sein vergangener darauf zu verwenden.
Anerkannt:
Johannes Georg Wittlinger
Zur Gemeindepflege Auszug übergeben.
Gemeinderat
Schultheiß Thierer Braunmiller
D. Schleicher Falch Wörz Bosch
Obigem Beschluß stimmt nachträglich zu, am 12. Oktober 1906.
Bürgerausschuß
Obmann Kühnle Ehret Gebhardt
Gerstenlauer
Weidenstetten
Verhandelt den 17. März 1905
Der Straßenwärter Jakob Grüner, welcher die Teilstrecke deß Sinabronner Weges, gegen Sinabronn in Wart und Pflege hatte, ist im Januar deß Jahres gestorben. Das bisherige Wartgeld betrug 35 Mark pro Jahr. Diese Wegstrecke wurde in der Gemeinde bekannt gemacht, als Bewerber traten auf, der Feldschütz Jakob Zimmermann von hier. Derselbe verlangt für genannte Wegstrecke pro Jahr 40 Mark.
Deßgleichen ist die Wegstrecke im Sinabronner Weg, von der Ulmerstraße bis zum Steighau von dem Wärter August Mayländer wegen Krankheit an die Gemeinde, zur anderweitigen Vergebung zurückgehalten.
Diese Strecke wurde im vergangenen Jahr, dem August Mayländer für das Wartgeld von 60 Mark, siehe Gemeindeprotokoll VIII Blatt 167, übergeben.
Für diese Strecke trat als Bewerber auf, für das bisherige Wartgeld von 60 Mark pro Jahr, Johann Martin Genseler Privatier von hier.
Es wird beschlossen, diese beiden Wegstrecken im Sinabronner Weg, erstere dem Jakob Zimmermann von hier mit 40 Mark, zweitere dem Privatier Martin Genseler pro Jahr mit 60 Mark zu übertragen.
Anerkannt:
Jakob Zimmermann
Martin Genseler
Obigem Beschluß stimmt nachträglich zu, am 12. Oktober 1906.
Bürgerausschuß
Zur Gemeindepflege Auszug übergeben.
Gemeinderat
Schultheiß Thierer Braunmiller
D. Schleicher Falch Wörz Bosch
Weidenstetten
Verhandelt den 1. Mai 1905
Da die Zeit der Wahlperiode, deß seitherigen Gemeindepflegers Georg Schleicher mit 31. März 1905 abgelaufen ist, dieser Termin vom Ortsvorsteher übersehen wurde, wird solches dem Gemeinderat in heutiger Sitzung zur Kenntnis gebracht. Nach Beratung wird vom Gemeinderat beschlossen, von einer schriftlichen Wahl Abstand zu nehmen und den bisherigen Gemeindepfleger, welcher zur Zeit, infolge eines Augenleidens krank darnieder liegt, durch Zuruf auf weitere 3 Jahre mit Rückwirkung vom 1. April 1905 – 31. März 1908, mit der auf Blatt 182, dieses Bands, festgesetzten Belohnung zu wählen.
Zur Beurkundung
Anerkannt
Georg Schleicher
Dem Oberamt und Gemeindepflege Auszug übergeben.
Gemeinderat
Schultheiß Thierer Braunmiller
D. Schleicher Falch Wörz
Weidenstetten
Verhandelt den 30. Mai 1905
Nach § 31 und 45, der Verfügung der Ministerien deß Inneren und der Finanzen betreffend, den Vollzug deß Gesetzes vom 8. August 1903 über die Besteuerungsrechte der Gemeinden und Amtskörperschaften vom 22. September 1904, können die Gemeinden, den Ansatz und Einzug der Gemeinde Kapital und Gemeinde Einkommensteuer, entweder selbst besorgen, oder aber durch die Staatsbehörden besorgen lassen.
Da es ohne Zweifel im Interesse der Gemeinde gelegen ist, wenn sie diese Geschäfte selbst besorgt, so wird von den Collegien einstimmig beschlossen:
- den Ansatz der Gemeinde, Kapital und Einkommensteuer für die hiesige Gemeinde dem Verwaltungsaktuar, welchem hierfür zunächst das regulativmäßige Tagesgeld ausgesetzt wird, zu übertragen, während
- den Einzug der Gemeindepflege gegen später fest zusetzende Belohnung zu besorgen hat.
Einverstanden:
Verwaltungsaktuar Seelig
Gemeindepfleger Schleicher
Auszug dem Verwaltungsaktuar eingesandt.
Gemeinderat
Thierer Braunmiller D. Schleicher
Falch Wörz Bosch
Bürgerausschuß
Obmann Kühnle Thierer Duckeck
Gebhardt Gerstenlauer
Weidenstetten
Verhandelt den 30. Mai 1905
Laut Beschluß der Gemeindekollegen vom 24. Juni 1892, Gemeinderat Protokoll Band VII Blatt 266, sind mit Genehmigung der königlichen Kreisregierung vom 30. September 1891 Ziffer 13.861, die Beiträge zur landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft, Unfallversicherung ohne in Anspruch nehmen der Pflichtigen, in widerruflicher Weise auf die Gemeindekasse übernommen worden.
Nachdem diese Beiträge von Jahr zu Jahr sich steigern, sie betrug für 1904, 1.211 Mark 45 Pfennig und den Etat stark belasten wird die Aufhebung deß Beschlusses vom Juni 1892 einstimmig beschlossen:
es sollen die Beiträge pro 1904 erstmals auf die Pflichtigen zur Umlage gebracht werden, mit der Umlegung der Beiträge wird der Verwaltungsaktuar der Gemeinde, der Gemeinde gegen das regulativmäßige Tagesgeld betraut, während den Einzug der Gemeindepfleger gegen eine Einzugsgebühr von 3 % bis zu 300 Mark und 2 % von da bis zu 1.000 Mark besorgt.
Einverstanden:
Verwaltungsaktuar Seelig
Gemeindepfleger Schleicher
das Etat pro 1905/06 mit 22.417 Mark Einnahmen
– 12.638 Mark Ausgaben
____________
Abmangel im Entwurf 9.779 Mark genehmigt
und eine Gemeindeschaden Umlage von 9.500 Mark beschlossen.
Auszug dem Verwaltungsaktuar eingesandt.
Umlage von 9.500 Mark genehmigt
und königlichem Oberamt am 11. August 1905.
Zur Beurkundung
Gemeinderat
Thierer Braunmiller D. Schleicher
Falch Wörz Bosch
Bürgerausschuß
Obmann Kühnle Thierer Duckeck
Gebhardt Gerstenlauer
Weidenstetten
Eingetragen den 24. Juli 1905
Das der Gemeinde im Eigentum zustehende Distelhofgebäude würde im Jahre 1902 wegen Baufälligkeit auf den Abbruch verkauft, der Erlös mit 205 Mark wurde damals der Gemeindekasse einverleibt. Das königliche Oberamt Ulm hat bei der Rechnungsabhör der Gemeindepflegrechnung pro 1902/03 (?) § 4 beanstandet, dass der Erlöß entweder verzinslich anzulegen sei, oder zu einer außerordentlichen Schuldentilgung zu verwenden.
Beschluß:
- Gesamten Beitrag zu einer außerordentlichen Schuldentilgung zu verwenden, welches bereits geschehen ist.
- Königliche Kreisregierung um Genehmigung dieses Beschlusses zu bitten.
Den 24. August 1905 Auszug gefertigt und dem königlichem Oberamt zur Genehmigung vorgelegt.
Zugestimmt am 29. September 1905.
Gemeinderat
Thierer Braunmiller D. Schleicher
Falch Wörz Bosch
Bürgerausschuß
Obmann Kühnle Thierer Duckeck
Gebhardt Gerstenlauer
Weidenstetten
Eingetragen den 24. Juli 1905
Nach der Gemeindepflegrechnung pro 1903/04 schuldet die hiesige Gemeinde der Frau Mathilde Wieland, Witwe in Ulm, anlässlich der Einrichtung der Wasserleitung, hier, ein, pro 1. April a` 4 % verzinsliches Darlehen von 10.000 Mark.
Nachdem nun in letzter Zeit der Zinsfuß allgemein zurückgegangen, ist an die Gläubigerin die Anfrage gestellt worden, ob sie sich nicht bereit erklärt, den Zinsfuß von seitherigen 4 % auf 3 ½ % ermäßige, wie dies bei den übrigen der Fall war. Da nun aber dieselbe auf diesen Antrag nicht eingegangen ist, wurde derselben ihr gesamtes Darlehen zur Heimzahlung gekündigt. Gemeindepfleger Schleicher hat nun zur Deckung dieses Darlehens 10.000 Mark bei Jakob Bosch, Bauer hier, aufgenommen, gegen eine Verzinsung von 3 ½ % vom 1. Oktober 1903.
Der Gemeinderat genehmigt nachträglich diese Handlungen deß Gemeindepflegers.
Der Gemeindepflege Auszug übersandt.
Gemeinderat
Thierer Braunmiller D. Schleicher
Falch Wörz Bosch
Weidenstetten
Verhandelt den 30. Juli 1905
Eingetragen 11. August 1905
Die der hiesigen Gemeinde im Eigentum zustehende Schafweide, deren Pachtzeit auf Martini deß Jahres abläuft, ist aufs neue wieder zu vergeben. Der seitherige Pächter Johann Georg Bosch von hier, hat erklärt, dass er wieder Liebhaber hierfür wäre. Nach längerer Beratung wurde dem bisherigen Pächter Bosch mitgeteilt, dass von einem öffentlichen Ausschreiben, nur dann abgesehen werde, wenn er bereit sei, einen Aufschlag hierfür biete. Das bisherige Weidegeld für letztes Jahr betrug 1.200 Mark.
Nach längerer Auseinandersetzung seitens der Collegien mit Bosch, wurde vereinbart, die hiesige Sommer – und Winterweide dem Schafhalter Johann Georg Bosch von hier, für das Weidegeld von 1.250 Mark pro Jahr zu überlassen und zwar auf drei Jahre vom 11. November 1905 bis 10. November 1908.
Bedingungen:
- Auf die hiesige Weide dürfen im Sommer 500 Stück Schafe aufgeschlagen werden.
- Für etwaige entstandenen Schäden, welche entstehen, hat der Pächter einzustehen, zu bezahlen.
- Das Weidegeld ist ja zur Hälfte auf Jacobi und zur Hälfte auf Martini an die Gemeindepflege hier
- Wegen besonderen eintretenden Naturereignissen hat der hiesige Pächter an die Gemeinde keinen Anspruch zu stellen.
Anerkannt:
Johann Georg Bosch
Zur Gemeindepflege Auszug gefertigt.
Gemeinderat
Thierer Braunmiller D. Schleicher
Falch Wörz Bosch
Bürgerausschuß
Obmann Kühnle Thierer Duckeck
Gebhardt Gerstenlauer