GR-Protokolle 1923/1924


S. 215

Weidenstetten
verhandelt den 6. Januar 1923

Nach dem Gesetz vom 19 März 1919 wurde die Gemeindevertretung neu geregelt. Für die hiesige Gemeinde wurden neben dem Ortsvorsteher acht Gemeinderäte bestimmt. Von der erstmaligen Wahl vom 25 Mai 1919 hatte die Hälfte, also vier, welche die wenigsten Stimmen erhielten, mit dem Ablauf deß Jahres 1922 wieder auszuscheiden.
Als Wahltag war der 17 Dez. 1922 von vormittags 9 Uhr bis nachmittags sechs Uhr bestimmt. Bei dieser Wahl haben von 378 Wahlberechtigten 239 abgestimmt. Nach den Wahlzetteln haben die meisten Stimmen erhalten:

S 216

1. Johann Georg Maier, Bauer, 117 Stimmen
2. Christian Pfaudler, Söldner, 114 Stimmen
3. Johann Georg Groß, Maurermeister, 107 Stimmen
4) Paul Hummel, Schreinermeister, 107 Stimmen

Da gegen diese Wahl eine Einsprache nicht erhoben wurde, sind dieselben auf 6 Jahre gewählt und wurden vom Ortsvorsteher in heutiger Sitzung beeidigt.

Die Neugewählten                                                Gemeinderat
Maier                                                                       Schulth. Thierer
Pfaudler                                                                   Gebhardt
Groß                                                                         Schleicher
Hummel                                                                   Kühnle
                                                                                 Mayer

S. 217

Weidenstetten
Verhandelt den 6. Januar 1923

Gemäß Art. 26 der Bezirksordnung und der Feststellung deß Oberamts, gemäß § 55 Abs. 1der Vollzugsverfügung zur Bezirksordnung conf. vergleiche oberamtlichen Erlass vom 11 Dezember 1922, hat die hiesige Gemeinde zur künftigen Amtsversammlung auf die Dauer der drei Kalenderjahre 1923/1925 einen Abgeordneten u. einen Stellvertreter zu wählen. Die Wahl wurde heute durch den Gemeinderat mittels geheimer Abstimmung vorgenommen.

1) Als ordentliches Mitglied wurde gewählt:      Schultheiß Thierer mit 6 Stimmen
2) Als Stellvertreter wurde gewählt:        Gemeinderat Gebhardt mit 5 Stimmen.

S. 218

Beschluß:
Zu der oberamtlichen Berechnung u. der Reihenfolge für die Beschickung u. Teilnahme der Amtsversammlungen in den Kalenderjahren 1923/1925, an welchen der hiesige Abgeordnete oder dessen Stellvertreter teilnehmen kann, erklärt der Gemeinderat sein Einverständniß.
Einsprachen gegen diese Wahl u. Stimmberechtigungen u. Reihenfolge sind innerhalb von 8 Tagen beim Gemeindevorsteher vorzubringen.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Maier
Pfaudler
Groß
Hummel

S. 219

Weidenstetten
Verhandelt den 6. Januar 1923

Die Beschlußauszüge aus dem Bezirksratsprotokoll, in welchen die Gebühren für die Schlachtvieh- u. Fleischschauer der einzelnen Viehgattungen, sowie die Reisevergütungen der Fleischbeschauer u. tierärztlichen Beschauer vom Bezirksrat festgesetzt wurden u. vom 1 Oktober ab auf die Oberamtspflege übernommen u. von letzterer von den einzelnen Gemeinden wieder zum Ersatz gebracht werden, wurden dem Gemeinderat vorgetragen. Hierauf wird vom Gemeinderat einstimmig

Beschlossen:
die vom Bezirksrat für die einzelnen Tiergattungen festgesetzten Gebühren sowie evtl. entstehende Reisekosten für tierärztliche Beschau zu genehmigen, diese Gebühren von den Schlachtviehbesitzern durch die

S. 220

Gemeindepflege zu erheben u. von letzterer an die Oberamtspflege abzuliefern. Die Gebühren bei Notschlachtungen werden wie seither auf die Gemeindekasse übernommen und von den Tierbesitzern nicht erhoben.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Maier
Pfaudler
Groß
Hummel

Dem Oberamt Ulm und der
Gemeindepflege Auszüge gefertigt.

S. 221

Weidenstetten
Verhandelt den 15. Januar 1923

Infolge der fortgesetzten Steigerung der Lebendmittelpreise u. Kleiderpreise u. der Geldentwertung, erscheint es wiederholt angezeigt, alle Gehaltserhöhungen der Gemeindebeamten, letze am 4 Dezember 1922, aufzuheben u. die Gehälter neu zu regeln. Vom Gemeinderat wird nach eingehender Beratung einstimmig

Beschlossen:
die Gehälter der nachgenannten Gemeindebeamten für die letzten Monate deß Rechnungsjahres wie nachfolgt, vom 1 Januar 1923 an je pro Monat festzusetzen. Bei denjenigen, welche Wartgelder beziehen, verbleibt es bei dem Beschluß vom 4 Dezember 1922.

S. 222

  1. Amts- u. Polizeidiener Baur                                             auf      60 000 M
  2. Feld- u. Waldschütz Ehret                                                “         3060 M
  3. Wegwärter Leibing                                                           “          1 000 M
  4. Wegwärter Wittlinger                                                      “        50 000 M
  5. Wegwärter Preiß                                                                “        36 000 M
  6. Wegwärter Kreiser                                                             “        36 000 M
  7. Fronmeister. Falch                                                
  8. Fleischbeschauer Mayer                                      
  9. Gemeindebaumwart Fink                                    
  10. Hebamme Anna Köpf                    “                     
  11. Spritzenmeister Duckeck                                     
  12. Spritzenmeister Wittlinger                                    
  13. Krankengeldeinzieher Röscheisen                    
  14. Ulmerbote Leibing                                                 
  15. Nachtwächter, Straßenwart Röscheisen                            “        150 000 M
  16. Straßenwart Wörz                                                              “        300 000 M
  17. Straßenwart Iser                                                                 “          70 000 M
  18. Katastergeometer Späth                                      

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Maier
Pfaudler
Groß
Hummel

S. 223

Weidenstetten
Verhandelt den 15. Januar 1923

Nach einem Erlaß deß Ministeriums deß Innern vom 10 Januar 23, Staatsanzeiger Nr. 10, betreffend Erhöhung u. Neufestsetzung der Leichenschaugebühren, werden nach diesem Erlaß folgende Richtsätze festgesetzt:.
mit Wirkung vom 1 November 1922 an auf das Fünffache
und mit Wirkung vom 1 Dezember 1922 an auf das Fünfzehnfache
und mit Wirkung vom 1 Januar 1923 an auf das Dreißigfache erhöht.
Nach Beratung wird vom Gemeinderat

Beschlossen:
die Gebühren, wie solche in obigem Erlasse festgesetzt sind, für den Leichenschauer hier zu genehmigen.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Maier
Pfaudler
Groß
Hummel

Dem Oberamt Auszug gesandt.

S. 224

Weidenstetten
Verhandelt den 30.  Januar 1923

Am (Datum fehlt) wurden die hiesigen 4 Gemeindefarren an Johann Georg Thierer, Bauer von hier, vom 1 April 1920 bis 31 März 1923 für ein Futtergeld von 28 000 M und der Gemeindeziegenbock an Georg Ehret, Wagner hier,  für ein Futtergeld von 1 500 M in Fütterung u. Pflege übergeben. Durch die enorme Steigerung der Vieh-, Fleisch- u. Futterpreise standen Futtergelder vom Anfang an in keinem Verhältniß zum Fütterungsaufwand. Sowohl Farrenhalter als auch Ziegenbockhalter haben auf Erhöhung der Futtergelder Antrag gestellt.

S. 225

Nachdem die Zentralstelle für die Landwirtschaft Berechnungen anstellte und dieselben durch Vermittlung deß Oberamts u. Landwirtschaftlichen Vereins an die Gemeinden ergehen ließ, wurde in heutiger Sitzung vom Gemeinderat einstimmig

Beschlossen:
Farrenhaltungsvertrag u. Ziegenbockhaltungsvertrag aufzuheben u. mit den oben genannten (Berechnungen) die Verpflegungsgelder nach den von der Zentralstelle gegebenen Richtlinien festzusetzen. Nach diesen wurde mit dem Farrenhalter vereinbart, derselbe erhält Fütterungsgeld für das erste Vierteljahr
vom 1 April 1922 bis 31 Juni 1922 ———: 28 000 M,
vom 1 Juli 1922 bis 30 Sept. 1922 ———: 60 000 M,
die beiden letzten Vierteljahre werden später geregelt.

Mit dem Ziegenbockhalter wurde vereinbart, derselbe erhält vom 1 April 1922 bis 31 März 1923 – : 20 000 M.

Anerkannt: Farrenhalter, Ziegenbockhalter

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Maier
Pfaudler
Groß
Hummel

S. 226

Weidenstetten
Verhandelt den 30. Januar 1923

Laut Beschluß vom 4 Dezember 1922, oben S. 214, wurde der Teuerungszuschlag zum Taggeld der Gemeinderatsmitglieder auf – : 793 M erhöht. Nachdem die ständig zunehmende Teuerung in Verbindung mit den inzwischen eingetretenen weiteren Gehaltserhöhungen der Beamten, (anhält), gibt es Veranlassung die Teuerungszulagen zu den Taggeldern der Gemeinderatsmitglieder abermals heraufzusetzen u. zwar laut Verfügung vom 23 Januar 1923, Regblt. Nr. 6 Seite 59 in Gemeinden III. Klasse

S. 227

auf – : 2 393 M. Nach Beratung wird vom Gemeinderat einstimmig

Beschlossen:
den Beschluß vom 4 Dezember 1922, oben S. 214, aufzuheben und aufgrund der Verfügung vom 23 Januar 1923 den Teuerungszuschlag auf – : 2 393 M, somit mit Taggeld auf – : 2 400 M zu erhöhen.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Maier
Pfaudler
Groß
Hummel

S. 228

Weidenstetten
Verhandelt den 30. Januar 1923

§ 1
Der Ortsschulrat legt dem Gemeinderat einen Beschluß vor, nach welchem eine Anzahl von Lehrmitteln für die hiesigen Schulen anzuschaffen wären, darunter für die Industrieschule ein Pfund braunes Wollgarn. Die Anschaffungskosten werden sich auf etwa  – : 10 000 M belaufen, welche die Gemeindepflege aufzubringen hätte.

§ 2
Ferner soll nach einem Erlaß deß Kirchen- u. Schulwesens der Beitrag der örtlichen Kassen zur Schulkasse erhöht werden u. zwar

S. 229

von 6 M auf 20 M für jeden Schüler. Vom Gemeinderat wird nach eingehender Beratung

Beschlossen:

Zu § 1
das Geld für die Anschaffung der Lehrmittel mit circa 10 000 M auf die Gemeindekasse zu verwilligen.

Zu § 2
Die Erhöhung deß Beitrags von 6 M auf 20 M für jeden Schüler zu genehmigen.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Kühnle
Mayer
Maier
Pfaudler
Groß
Hummel

S. 230

Weidenstetten
Verhandelt den 20. Februar 1923

Am 20 November 1922 wurden die Taglohnsätze der Frontaglöhner und Fuhrleute der Zeit entsprechend neu geregelt. Durch die inzwischen eingetretene Steigerung aller Lebensmittel u. Kleiderstoffe erscheint es angezeigt, die Taglohnsätze neu zu regeln. Es wird deßhalb vom Gemeinderat einstimmig

Beschlossen:
vom 1 Februar 1923 an

  1. den Stundenlohn für eine Mannsperson                        auf 200 M
  2. für männliche unter 18 Jahren und Weibspersonen    auf 150 M
  3. für ein zweispänniges Fuhrwerk                                      auf 1 000 M
  4. für einen Einspänner                                                        auf 750 M

zu erhöhen.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Maier
Pfaudler
Groß
Hummel

S. 231

Weidenstetten
Verhandelt den 28. Februar 1923

Nach Erlässen deß Arbeitsministeriums vom 15 Januar 1923 ?? 159 u. 3 Februar 1923 ?? 845 sind zweite und dritte außerordentliche Notstandsausnahmen für Rentenempfänger der Invaliden-  u. Altersversicherung 2 und 3, Winterbeihilfe, in die Wege geleitet worden. Lt. oberamtlichem Ausschreiben vom 30 Januar u. 9 Februar 1923 betragen an derselben:

           Richtanteil             Landeszuschuß      Gemeindeanteil       Gesamtbetrag
                  M                    M                                M                            M

zu I      2 690                       323                             323                          3 236
zu II     7 650                       960                             960                          9 570

Der örtliche Unterstützungsausschuß tritt heute zusammen

S. 232

und beschließt folgende Verteilung:

Es sollen erhalten

  1. Johannes Dauner                           2 136 M
  2. Nikolaus Kreiser                             2 134 M
  3. Jakob Zimmermann                       2 134 M
  4. Magdalena Edelmann                   2 134 M
  5. Barbara Scheifele                          2 134 M
  6. Ursula Öchsle                                 2 134 M

vom Gemeinderat wird dieser Betrag unter Übernahme deß Zuschusses der Gemeinde mit – : 1 283 M in Ausgabe u. die Reichs- u. Landesanteile mit zusammen – : 11 523 M für die Gemeindepflege in Einnahme angewiesen.

Unterstützungsausschuß                                              Gemeinderat
Schulth. Thierer                                                              Schulth. Thierer
Schleicher                                                                       Schleicher
Mayer                                                                              Mayer
Groß                                                                                Groß

S. 233

Weidenstetten
Verhandelt den 28. Februar 1923

In Anbetracht der Erhöhung der Unterstützungssätze der Sozialrentner tritt heute der Unterstützungsausschuß zusammen und beschließt, daß für die Rentenbezieher die Höchstsätze mit – : 120 000 M, bzw. mit – : 108 000 M, bzw. – : 60 000 M zur Anwendung kommen sollen u. zwar für alle Rentenbezieher mit Wirkung vom 1 März d. J. ab.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Maier
Pfaudler
Groß
Hummel

S. 234

Weidenstetten
Verhandelt den 11. März 1923

Nach eine Verfügung deß Ministeriums deß Innern sind über die Hundeabgabe im Rechnungsjahr 1923, die vom 1 April 1923 gelten soll, vom Gemeinderat Beschlüsse zu fassen. Nach eingehender Beratung wird vom Gemeinderat einstimmig

Beschlossen:
in hiesiger Gemeinde mit Parzelle Schechstetten die Hundeabgabe vom 1 April 1923 ab für einen Hund auf – : 3 000 M, für einen zweiten oder dritten Hund auf – : 5 000 M zu erhöhen, zweite Schäferhunde bezahlen ebenfalls 3 000 M.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Schleicher
Kühnle
Mayer
Maier
Pfaudler
Groß
Hummel

S. 235

Weidenstetten
Verhandelt den 11. März 1923

Nach Erlässen deß Württemb. Ministeriums der Justiz u. deß Innern vom 2 Februar 1923, Regblt. S. 84 sind die Sätze der Gebühren der Leichenschauer in der Verfügung vom 5 Januar 1921, Regblt. S. 32 mit Wirkung vom 1 Februar 1923 auf das Sechzigfache, und gemäß deß Erlasses deß Ministeriums deß Innern vom 5 März 1923, Staatsanzeiger Nr. 56, mit Wirkung vom 1 März d. J. an auf das Hundertfache erhöht worden. Aufgrund obigen Erlasses wird vom Gemeinderat einstimmig

Beschlossen:
die Leichenschaugebühr in hiesiger Gemeinde von 5 M auf das Hundertfache, also auf -: 500 M festzusetzen.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Schleicher
Kühnle
Mayer
Maier
Pfaudler
Groß
Hummel

Dem Oberamt u. der
Gemeindepflege Auszug gesandt.

S. 236

Weidenstetten
Verhandelt den 22. März 1923

Der Ortsschulrat legt der Gemeinde einen Beschluß vor, in welchem für 15 Mädchen, welche die Arbeitsschule besuchen, die Anschaffung von 4 Pfund Wollgarn anbefohlen wird. Aufgrund obigen Beschlusses wird vom Gemeinderat

Beschlossen:
die Anschaffung deß Wollgarns auf Kosten der Gemeindkasse zu verwilligen. Über einen etwaigen Ersatz der Auslagen wird später Beschlußfassung erfolgen, Ersatz wird beansprucht.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Maier
Pfaudler
Groß
Hummel

S. 237

Weidenstetten
Verhandelt den 22. März 1923

Unter Bezugnahme auf den oberamtlichen Erlaß vom 9 März 1923, betreffend Notstandsarbeiten für beschäftigungslos werdende Bauarbeiter, evtl. auch sonstige Arbeiter, wird vom Gemeinderat nach eingehender Beratung

Beschlossen:
bei eintretender Arbeitslosigkeit den Arbeitslosen in der Gemeinde Arbeit zu beschaffen, wie solche in hiesiger Gemeinde bereits in den Jahren 1920, 1921 u. 1922 durch Neuherstellungen und Ausbesserungen von Feldwegen bereits geschehen ist.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Maier
Pfaudler
Groß
Hummel

Dem Oberamt u. der
Gemeindepflege Auszug gesandt.

S. 238

Weidenstetten
Verhandelt den 28. März 1923

Mit Rücksicht auf die immer noch anhaltende Teuerung wurden vom Ministerium deß Innern die Teuerungszulagen zu den Taggeldern der Gemeindebeamten und Gemeinderatsmitglieder andauernd erhöht. Um nicht bei jeder Erhöhung einen Beschluß durch den Gemeinderat herbeiführen zu müssen, wird heute

Beschlossen:
bei jeder Änderung der Teuerungszulagen vom Taggeld und Zulagen zusammen, von dem vom Ministerium deß Innern jeweils festgesetzten Betrage 6/10 zu bestimmen.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Pfaudler
Groß
Hummel

S. 239

Weidenstetten
Verhandelt den 28. März 1923

Das am 1 April 1922, oben S. 157, festgesetzte Waagegeld der auf der Gemeindewaage zum Wägen kommenden Rindsviecher, Schweine und Kälber entspricht der derzeitigen Geldentwertung in keiner Weise mehr und ist viel zu nieder. Es wird deßhalb vom Gemeinderat einstimmig

Beschlossen:
das Waagegeld entsprechend zu erhöhen und zwar

für 1 Stück Großvieh auf                – : 100 M,
für 1 Schwein auf                           – :   50 M
für 1 Kalb oder Ziege auf               – :   50 M.

Als Waagegeld soll der Waagmeister erhalten: die Hälfte der oben angegebenen Beträge.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Pfaudler
Groß
Hummel

S. 240

Weidenstetten
Verhandelt den 14. April 1923

In hiesiger Gemeinde befindet sich seit langer Zeit eine Darlehenskasse, ohne daß die Gemeindepflege hier Mitglied derselben ist. Da es deß öfteren vorkommt, daß die Gemeindepflege übriges Geld hat oder umgekehrt vorübergehend Geld braucht, wird vom Gemeinderat einstimmig

Beschlossen:
daß die Gemeindepflege der Darlehenskasse als Mitglied beitritt und den bestimmten Mitgliedsbeitrag von – : 5 000 M bezahlt.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Pfaudler
Groß
Hummel

S. 241
(Abschrift eines Vordrucks vom Oberamt Ulm)

Oberamt Ulm
Gemeinde Weidenstetten
Verhandelt am 14. April 1923

Nach einem Erlaß des Oberamts vom 16. März 1923 ist der Beschluß der Amtsversammlung vom 30. Sept. 1922 und die darauf sich gründenden Bezirksratsbeschlüsse betr. die Uebernahme der Fleischbeschaugebühren auf die Amtskörperschaft hinfällig, nachdem sich eine Gemeinde nicht zur Teilnahme bereit finden konnte. Die Gemeinden haben nun die Belohnungen für Reisevergütungen für Schlachtvieh- und Fleischbeschau und die Beschaugebühren festzusetzen.

Vom Gemeinderat wird heute nach eigehender Beratung auf Grund der Ministerial-Verfügung vom 12 Januar 1922 (Reg. Blatt S. 32)

beschlossen:

A. Die Dienstbezüge der die Schlachtvieh- und Fleischbeschau ausübenden Personen nach Einzelleistungen zu bemessen und hiefür folgende Sätze festzusetzen:

I. bei der ordentlichen Beschau durch den tierärztlich nicht vorgebildeten Beschauer:

  1. Schlachtviehbeschau allein für 1 Stück
    a) Rindvieh (ausschl. Kälber)                                                7 M 50 P
    b) Schweine, Kälber, Schafe, Ziegen, Hunde                        4 M —-
  2. Schlachtvieh- und Fleischbeschau für 1 Stück
    a) Rindvieh (ausschl. Kälber)                                            15 M —-
    b) Schweine,                                                                         7 M 50 P
    c) Kälber, Schafe, Ziegen, Hunde                                         6 M —-

    Diese Sätze gelten auch bei Not- und Hausschlachtungen ohne vorausgegangene Schlachtviehbeschau.
  3. Beaufsichtigung des Geschäftsbetriebs der Metzger usw. sowie für andere nicht besonders aufgeführte Verrichtungen für jede angefangene ½ Stunde der erforderlichen Zeit 5 M.
  4. Bei Verrichtungen außerhalb des Wohnorts: Reisevergütung für jedes zurückgelegte Klm. 1 M 50 P .
    Werden gleichzeitig andere Geschäfte besorgt, so sind die Reisekosten entsprechend zu verteilen.

II. Bei der Ergänzungsbeschau (der den Tierärzten vorbehaltenen Schlachtvieh- und Fleischbeschau)

  1. Schlachtviehbeschau allein für 1 Stück
    a) Rindvieh (ausschl. Kälber)                                             15 M
    b) Schweine,                                                                           8 M
    c) Kälber, Schafe, Ziegen, Hunde                                          7 M 50 P
    d) Pferde, Maultiere, Esel, Maulesel                                   15 M
  2. Schlachtvieh- und Fleischbeschau für 1 Stück
    a) Rindvieh (ausschl. Kälber)                                             30 M
    b) Schweine,                                                                         15 M
    c) Kälber, Schafe, Ziegen, Hunde                                        10 M
    d) Pferde usw. (vergl. 1 d)                                                  20 M
  3. Fleischbeschau allein für 1 Stück
    a) Rindvieh (ausschl. Kälber)                                             20 M
    b) Schweine,                                                                         10 M
    c) Kälber, Schafe, Ziegen, Hunde                                        7 M 50 P
    d) Pferde usw. (vergl. 1 d)                                                  20 M
  4. nicht besonders aufgeführte Verrichtungen für jede angefangene ½ Stunde der erforderlichen Zeit 7 M 50 P
  5. bei Verrichtungen außerhalb des Wohnorts: Vergütung für Zeit- und Reiseaufwand für jedes zurückgelegte Klm. 5 M.
    Werden gleichzeitig andere Geschäfte besorgt, so sind die Reisekosten entsprechend zu verteilen.

S. 241 a

B. Zur Deckung der der Gemeinde durch die Schlachtvieh- und Fleischbeschau entstehenden Kosten werden von den Beteiligten in jedem einzelnen Fall nachstehende Gebühren für die Gemeindekasse erhoben:

            bei Rindvieh (ausschl. Kälber) und Pferden                     30 M
            bei Kälbern                                                                             8 M
            bei Schweinen                                                                      10 M
            bei Schafen                                                                             6 M
            bei Ziegen                                                                               6 M
            bei Hunden                                                                             5 M

C. Vorstehende Beträge Lit. A Ziffer I, II und Lit. B werden folgendermaßen erhöht:
mit Wirkung vom 1. Okt. 1922 ab um 150 %, vom 1. Nov. 1922 ab auf den fünffachen, vom 1. Dez. 1922 ab auf den fünfzehnfachen, vom 1. Jan. 1923 ab auf den dreißigfachen, vom 1. Febr. 1923 ab auf den sechzigfachen und vom 1. März 1923 ab auf den hundertfachen Betrag. Etwa weitere vom Minist. de Innern verfügte Erhöhungen oder Verminderungen der Gebühren treten ohne weitere Beschlußfassung in Kraft.

D. Vorstehender Beschluß hat Giltigkeit vom 1. Oktober 1922 ab,

E. den Laien- und tierärztlichen Fleischbeschauern die Neufestsetzung ihrer Bezüge mittels Protokollauszug zu eröffnen und

F. dem Oberamt Protokollauszug vorzulegen.

Zur Beurkundung

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Pfaudler
Groß
Hummel

Dem Oberamt u. zur Gemeindepflege
Auszug gefertigt.

S. 241 b

Weidenstetten
Verhandelt den 28. März 1923
Eingetragen den 23. April 1923

Der die Poststraße in Unterhaltung und Wart gehabte Straßenwart Jakob Wörz kann altershalber diese Straße gegen Altheim u. Ulm nicht mehr in Unterhaltung pflegen. Dieselben wurden in der Gemeinde bekannt gemacht. Als Bewerber meldeten sich Joh. Gg. Öchsle, Matthäus Wittlinger u. Matthäus Groß von hier. Vom Gemeinderat wurde eine schriftliche geheime Wahl vorgenommen. Von 9 abgegebenen Stimmzetteln erhielt Joh. Gg. Öchsle 6, Matthäus Wittlinger 3.
Öchsle ist hiermit gewählt. Die Belohnung wurde vom Gemeinderat vom 1 April 1923 bis 31 März 1924, also auf 1 Jahr, auf 30 000 M festgesetzt, welcher Betrag bei etwaigem Steigen oder Fallen deß Geldwertes ermäßigt oder erhöht werden kann.

S. 242

§ 2
Johannes Iser, welcher die Geißlinger Straße in Wart hatte, kann dieselbe nicht mehr wegen seines leidenden Zustandes in Wart behalten. Vom Gemeinderat wird deßhalb

Beschlossen:
die Straße in zwei Hälften zu verteilen u. zwei Wärter anzustellen:

I. Teil erhält Johannes Iser, vom Ort bis an die Schechstetter Straße. Demselben wird als Jahresbelohnung vom 1 April 1923 der Betrag von – : 70 000 M (gewährt).
II. Teil erhält Christoph Ehret, von der Schechstetter Straße bis zum Koppenstich, gegen eine Jahresbelohnung vom 1 April 1923 den Betrag von  – : 70 000 M.

S. 243

§ 3
Straßenwärter Matthäus Röscheisen, welcher sämtliche Ortsstraßen in Wart hat, wird seine Jahresbelohnung vom 1 April 1923 ab auf 150 000 M festgesetzt.

§ 4
Matthäus Wittlinger, welcher die Straße gegen Neenstetten in Wart hat, wird seine Jahresbelohnung vom 1 April 1923 ab auf  – : 50 000 M festgesetzt.

§ 5
Nikolaus Kreiser, welcher die Kurvenstraße in Wart hat, wird seine Jahresbelohnung vom 1 April 1923 ab auf  – : 36 000 M festgesetzt.
Deßgleichen wird dem Leonh. Preiß, welcher den Sinabronner Weg dem Steighau entlang in Wart hat, seine Jahresbelohnung vom 1 April 1923 ab auf  – : 36 000 M festgesetzt.

S. 244

§ 6
Der Sinabronner Weg von der Ulmer Straße bis zum Steighau , welchen bisher Johannes Iser in Wart hatte, wird demselben abgenommen u. dem Matth. Groß vom 1 April 1923 an gegen eine Belohnung pro Jahr von 70 000 M übertragen.

§ 7
Dem Johann Georg Leibing, welcher den Güterweg Sperre in Wart hatte, wird seine Belohnung vom 1 April 1923 an pro Jahr auf  – : 70 000 M festgesetzt.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Maier
Pfaudler
Groß
Hummel

S. 245

Weidenstetten
Verhandelt am 3. Mai 1923

Anlässlich der am 28 Juli 1921 erfolgten Neureglung der Gehaltsverhältnisse von hiesigen Gemeindebeamten wurde der Ortsvorsteher in Gruppe VI Stufe 9 mit einer dienstlichen Inanspruchnahme von 50 % eingestuft.
Da die damals festgesetzte dienstl. Inanspruchnahme der derzeitigen Geschäftstätigkeit des hiesigen Ortsvorstehers nicht mehr entspricht, wird vom Gemeinderat heute

Beschlossen:
die dienstl. Inanspruchnahme des Ortsvorstehers mit Wirkung vom 1. April 1923 auf 65 % festzusetzen.

Gemeinderat
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Maier
Pfaudler
Groß

Der Pensionskasse u. zur Gemeindekasse
Auszug gefertigt.

S. 246

Weidenstetten
Verhandelt den 3. Mai 1923
Eingetragen den 15. Mai 1923

Auf 1 März d. J. hat der hiesige Polizeidiener Baur Friedrich seinen Dienst gekündigt. An dessen Stelle trat der frühere Polizeidiener Mayländer Johannes. Die fortwährende Steigerung der Lebensmittelpreise machen es notwendig, den Jahresgehalt neu festzusetzen.

§ 2
Ferner entspricht auch der Gehalt deß Feldschützen Ehret der Zeit entsprechend nicht mehr. Nach eingehender Beratung wird vom Gemeinderat einstimmig

S. 247

Beschlossen:
die Jahresgehälter der beiden hiervor Genannten vom 1 April 1923 an zu erhöhen u. zwar:

1) den Gehalt deß Polizeidieners Johannes Mayländer auf              60 000 M
2) den Gehalt deß Feldschützen Christoph Ehret auf                       80 000 M.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Maier
Pfaudler
Groß
Hummel

S. 248

Weidenstetten
Verhandelt am 28. März 1923
Eingetragen den 15. Mai 1923

Am 31 Oktober 1922, oben S. 202, wurde mit dem hiesigen Jagdpächter, Joh. Georg Bosch, infolge der gesteigerten Wildpreise vereinbart, den Jagdpachtpreis für das Jahr 1922/23 von der ursprünglichen Pachtsumme von 9 800 M auf 20 000 M zu erhöhen. In der Folgezeit u. Eintritt deß Winters haben sich die Wildpreise derart gesteigert, daß die oben angeführten 20 000 M in keinem Verhältniß zu den Einnahmen deß Jagdpächters stehen. Vom Gemeinderat wurde deßhalb aufs neue eine Pachtsumme festgesetzt.

S. 249

Nach längerer mündlicher Unterhandlung mit dem Jagdpächter kam folgender Vergleich zustande:
Der Beschluß vom 31 Oktober 1922 wird aufgehoben.
Der Pächter bezahlt für das abgelaufene Jahr einschließlich der hiervorgenannten
 – : 20 000 M die Summe von – : 200 000 M.
Mit diesem Betrag erklärt sich der Gemeinderat u. Jagdpächter einverstanden.

Jagdpächter Joh. Gg. Bosch

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Maier
Pfaudler
Groß
Hummel

S. 250

Weidenstetten
Verhandelt am 30. April 1923
Eingetragen den 15. Mai 1923

§ 1
Der Ortsschulrat legt dem Gemeinderat einen Auszug aus dem Ortsschulratsprotokoll vor, in welchem der Voranschlag der Schulkasse mit einem Abmangel von 1 760 M abschließt. Der Gemeinderat wird darum angegangen, diesen Abmangel auf die Gemeindekasse zu übernehmen.

§ 2
Durch die fortschreitende Geldentwertung sei es notwendig, den Beitrag der örtlichen Kasse zur Schulkasse abermals zu erhöhen. Der Gemeinderat wird ersucht, diese Erhöhung zu bewilligen.

S. 251

§ 3
Da die Preise der sämtlichen Schulbedarfsartikel dauernd in die Höhe gehen, reiche die Pauschalsumme für Anschaffung der Tinte u. Kreide nicht mehr aus. Die beiden Lehrer kündigen diesen seitherigen Modus u. wünschen, daß die Anschaffung von Tinte u. Kreide vom 1 April 1923 an für beide Schulklassen auf Rechnung der Gemeindekasse übernommen werde. Nach eingehender Beratung wird vom Gemeinderat einstimmig

Beschlossen:
die vom Ortsschulrat in § 1 – 3 vorgelegten Anträge und Beschlüsse zu genehmigen.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Kühnle
Mayer
Maier
Pfaudler
Groß
Hummel

S. 252

Weidenstetten
Verhandelt den 15. Juni 1923

Durch die in dem Erlaß im Reichsgesetzblatt Nr. 28, Seite 343, veröffentliche Änderung deß Rentenwertstandsgesetzes wird bestimmt, daß die Höchstsätze bei Invaliden, Kranken u. Altersrentenempfängern jährlich  – : 480 000 M,
Witwen u. Witwenrentenempfängern jährlich    – : 432 000 M,
Waisenrentenempfängern jährlich                      – : 240 000 M.
der Kinderzuschlag für jedes Kind jährlich        – :   60 000 M betragen sollen.

Der Rentenunterstützungsausschuß tritt heute zusammen und

S. 253

Beschließt
die Sätze bei nachgenannten Rentenempfängern vom 1 Juni 1923 an festzusetzen:

  1. Johannes Dauner, Witwer, auf                                                    216 000 M
  2. bei Magdalena Edelmann, Witwe, auf                                        216 000 M
  3. bei Nikolaus  Kreiser, Wittwer, auf                                              216 000 M
  4. bei Maria Kreiser, led., in der Irrenanstalt Schussenried        480 000 M
  5. Ursula Öchsle, ledig, auf                                                             216 000 M
  6. Barbara Scheifele, Witwe, auf                                                     216 000 M
  7. Jakob Zimmermann, Witwer, auf                                                216 000 M
  8. Johannes Iser, Witwer, vom 1 Juni 1923                                   216 000 M
    rückwirkend den bisherigen Satz
  9. Jakob Wörz, verheiratet,                                                              240 000 M
    rückwirkend ab 1 April den früheren Satz.

Dem Verwaltungsaktuar                                       Ortsausschuß
Auszug gesandt.                                                    Schulth. Thierer
                                                                               Schleicher
                                                                               Mayer
                                                                               Groß

S. 254

Weidenstetten
Verhandelt den 19. Juni 1923

Betreff Erhöhung der Belohnungen u.
Reisevergütungen für Schlachtvieh- und
Fleischbeschau u. der Beschaugebühren.

Auf den oberamtlichen Erlaß vom 17 März d. J. u. der Verfügung deß Ministeiums deß Innern vom 24 Mai 1923, betreffend Erhöhung der Belohnungen u. Reisevergütungen für Schlachtvieh- u. Fleischbeschau u. der Beschaugebühr wird vom Gemeinderat

Beschlossen:
die in genanntem Erlaß bezeichnete Erhöhung der Belohnungen, Reisevergütungen u. Gebühren bei der Schlachtvieh- und Fleischbeschau in hiesiger Gemeinde auf das Zweihundertfache zu genehmigen.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Kühnle
Mayer
Pfaudler
Groß

S. 255

Weidenstetten
Verhandelt den 19. Juni
2023

Herr Hauptlehrer Hanßum hie, hat vor einigen Jahren einen Geflügelstall an der Rückseite deß Rathauses im Schulgarten neu erstellen lassen. Derselbe ist auf 14 Juni 1923 nach Oberlenningen versetzt worden. Vor seinem Wegzuge hat derselbe bei dem Gemeinderat darum nachgesucht, es möchten ihm die Baukosten ersetzt werden. Da Herr Hanßum den Stall zurücklassen muß, wird vom Gemeinderat

Beschlossen:
den Geflügelstall zu übernehmen u. die von demselben hierfür geforderten 1 000 M aus der Gemeindekasse auszubezahlen.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Pfaudler
Groß

S. 256

Weidenstetten
Verhandelt den 19 Juni 2023

Der Pächter der hiesigen Schafweide, Jakob Bosch von hier, hat darum nachgesucht, es möchten ihm zur Beweidung der Gemeindewald u. die Haine überlassen werden, weil im sogenannten Brachfeld fast alles angebaut und die wenigsten Brachfelder geackert seien u. keine Weide vorhanden sei. Er würde eine namhafte Summe hierfür bezahlen. Nach eingehender Beratung wird vom Gemeinderat

Beschlossen:
dem Weidepächter Bosch die nachgesuchte Weideerlaubniß zu bewilligen, unter der Bedingung, daß er hierfür 200 000 M an die Gemeindepflege zu bezahlen habe, womit sich Bosch bereit erklärt u. auf 1 Juli d. J. bezahlt.

Anerkannt: Jakob Bosch

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Pfaudler
Groß

S. 257

Weidenstetten
Verhandelt den 19 Juni 1923
Eingetragen den 25 Juni 1923

Betreff Jagdpachtgelderhöhung
beim Forstamt Altheim

Am 27 März 1922, siehe oben S. 154, wurde die hiesige Gemeindejagd auf 6 Jahre verpachtet. Seit mehr als 50 Jahren wurden zur Abgrenzung der Staatsjagd von der hiesigen Markung, die zwischen den Staatswaldungen liegenden Felder, Wiesen u. kleineren Waldparzellen an den jeweiligen Inhaber deß Forstamts Altheim abgetreten. Das auf die 6jährige Periode vereinbarte Pachtgeld betrug – :1 200 M pro Jahr. Nachdem im Herbst u. Winter 1922/23 die Wildpreise sehr hoch stiegen, wurde vom Gemeinderat

seitliche Anmerkung:
Als Teilhaber wird Förster Striebel u. als Stellvertreter Förster Knödler in Stubersheim eingetragen.

Beschlossen:
von dem Jagdinhaber, Forstmeister Lehenberger in Altheim, für das Jahr 1922/23 einschließlich oben genannter  1 200 M, den Betrag von 30 000 M zu verlangen. Da Herr Forstmeister Lehenberger im Frühjahr deß Jahres gestorben ist, wurde der Betrag von den Erben bezahlt.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Maier
Pfaudler
Groß
Hummel

S. 258

Weidenstetten
Verhandelt den 25 Juni
2023

Distrikttierarzt Feuerstein in Lonsee hat durch den Bezirksrat in Ulm ein Gesuch um Erhöhung seines Wartgeldes eingereicht, weil infolge der Geldentwertung das früher festgesetzte Wartgeld in keinem Verhältniß zum Geldwert stehe. Nach Beratung wird vom Gemeinderat einstimmig

Beschlossen:

den Beschluß vom 8 Januar 1920, oben S.11, aufzuheben u. das Wartgeld deß Distrikttierarztes Feurstein in Lonsee vom 1 April 1923 an auf 4 000 M in stets widerruflicher Weise zu erhöhen.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Maier
Pfaudler
Groß
Hummel

Zur Gemeindepflege u. Oberamt Auszug gefertigt.

S. 259

Weidenstetten
Verhandelt den 21. Juli 2023

Durch die fortgesetzte Geldentwertung entsprechen die Gehälter der Gemeindeunterbeamten der Zeit entsprechend nicht mehr. Es erscheint begründet, dieselben zu erhöhen. Nach Beratung wird vom Gemeinderat einstimmig

Beschlossen:
den Beschluß vom 28 März 1923, oben S. 241, aufzuheben u. die Gehälter aufs Neue vom 1 Juli 1923 ab zu erhöhen u. festzusetzen u. zwar:

  1. dem Straßenwärter Joh. Georg Öchsle von      300 000 M     auf      900 000 M
  2. “          “           Johannes Iser                      “             70 000 M     “          210 000 M
  3. “          “           Christoph Ehret                   “             70 000 M     “          210 000 M
  4. “          “           Matthäus Röscheisen        “           150 000 M     “          450 000 M
  5. “          “           Matthäus Wittlinger            “             50 000 M     “          150 000 M
  6. “          “           Nikolaus Kreiser                  “             36 000 M     “          108 000 M
  7. “          “           Leonhardt Preiß                  “             36 000 M     “          108 000 M
  8. “          “           Matthäus Groß                     “            70 000 M     “          210 000 M
  9. “          “           Joh. Georg Leibing             “             70 000 M     “          210 000 M
  10. sowie dem Nachtwächter Röscheisen Matthäus                                 150 000 M
    diesem wird die Pflicht auferlegt, die Stunden 1 u. 2 zu hupen.

S. 260

§ 2
Deßgleichen wird der Beschluß vom 3 Mai 1923, oben S. 246, betreffend die Gehälter deß Polizeidieners Mayländer u. Feldschützen Christoph Ehret aufgehoben u. aufs Neue erhöht vom 1 Juli 1923,
u. zwar: den Gehalt
deß Polizeidieners Mayländer vom 1 Juli 1923 von 60 000 M auf 180 000 M,
den Gehalt deß Feldschützen Christoph Ehret von 80 000 M auf 240 000 M.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Maier
Pfaudler
Groß
Hummel

S. 261

Weidenstetten
Verhandelt den 21. Juli
2023

Den mit Wartgeldern angestellten Gemeindebeamten wurden ihre Wartgelder am
4 Dezember 1922, siehe oben S. 210, festgesetzt. Diese Belohnungen entsprechen den derzeitigen Teuerungsverhältnissen nicht mehr, vom Gemeinderat wird deßhalb

Beschlossen:
die Wartgelder vom 1 Juli 1923 ab neu festzusetzen u. zwar

  1. bei      Fronmeister Falch               von     899 M             auf      2 700 M
  2. “          Fleischbeschauer Mayer    “          190 M             “             600 M
  3. “          Gemeindebaumwart Fink  “          193 M             “             600 M
  4. “          Hebamme Köpf                   “        1 144 M         “          3 500 M
  5. “          Spritzenmeister Duckeck   “          194 M             “             600 M
  6. “                      “          Wittlinger       “          194 M             “             600 M
  7. “          Ulmer Bote Leibing             “          581 M             “          1 800 M
  8. “          Katastergeometer Späth    “          300 M             “             900 M
  9. “          Anwalt Winkelmann            “          150 M             “             600 M

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Maier
Pfaudler
Groß
Hummel

S. 262

Weidenstetten
Verhandelt im Januar 1923
Eingetragen den 21. Juli 1923

Konrad Uhl, Bauer hier, hat bei dem Gemeinderat darum nachgesucht, es möchte ihm gestattet werden, den zwischen seinem Garten, Pzl. Nr. 40 und seiner Baumwiese, Pzl. Nr. 1009, führenden Fußweg, welcher Gemeindeeigentum ist, auf die Seite seiner Baumwiese Pzl. 1009 verlegen zu dürfen, damit er beide Grundstücke zusammenlegen könne. Vom Gemeinderat wird darüber beraten u.

Beschlossen:
dem Gesuch deß Konrad Uhl stattzugeben unter der Bedingung, daß Uhl sämtliche Vermessungs-, Tausch- u. auch Kaufkosten für die von Feldweg Nr. 146 abgetretene Fläche sowie durch Tausch durch Feldweg Nr. 181 abgetretene Fläche zu bezahlen habe.

Anerkannt Konrad Uhl

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Maier
Pfaudler
Groß
Hummel

S. 263

Weidenstetten
Verhandelt den 30. April 1923
Eingetragen den 21. Juli 1923

Am 20 Februar 1923, oben S. 230, wurden die Stundenlohnsätze der Frontagelöhner und Fronfuhrleute erhöht. Dieser Verdienst entspricht den derzeitigen Verhältnissen in keiner Weise mehr. Vom Gemeinderat wird deßhalb

Beschlossen:
den Beschluß vom 20 Febr. 1923 aufzuheben und die Lohnsätze aufs Neue zu erhöhen und zwar vom 1 Mai 1923

  1. für einen Erwachsenen männl.                pro Stunde   von 200 M auf 400 M
  2. für einen Jugendlichen männl u. Weibsperson “          von 150 M auf 300 M
  3. für ein zweispänniges Fuhrwerk                          “          von 1 000 M auf 2 000 M
  4. für ein einspänniges Fuhrwerk                             “          von 750 M auf 1 500 M

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Maier
Pfaudler
Groß
Hummel

S. 264

Weidenstetten
Verhandelt den 21. März 1923

Am 31 März 1923 wurde das Steinbrechen u. Steinkleinschlagen auf die hiesigen Straßen u. Güterwege im Akkord vergeben, a pro Kubikmeter für Steinbrechen zu -: 3 500 M, Steinkleingeschläg a pro Kubikmeter zu 2 000 M u. 2 500 M. Infolge der enormen Lebensmittelsteigerung kündigen die beiden Unternehmer den Akkord. Vom Gemeinderat wird

Beschlossen:
die Belohnung für das Steinbrechen a pro Kubikmeter auf 30 000 M festzusetzen u. die Belohnung für einen Kubikmeter Steinkleingeschläg auf 30 000 M festzusetzen.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Maier
Pfaudler
Groß

S. 265

Weidenstetten
Verhandelt den 23. Juli 1923

Nach einem Erlaß vom Versicherungsamt Ulm u. deß Arbeitsministeriums Stuttgart  vom 23 Juni 1923 u. einer Notiz im Staatsanzeiger Nr. 155 S. 3 sind die Höchstbeträge für die Invalidenrentenunterstützungen wieder wesentlich erhöht worden. Ein Bedürfnis zur Anwendung der Höchstsätze für Invalidenrentner dürfte wohl in keiner Gemeinde, außer für Anstaltsinsassen, vorhanden sein. Angesichts der stetig fortschreitenden Geldentwertung u. Teuerung dürfte sich also eine prozentuale Erhöhung der Unterstützungsbeträge, je nach den Umständen und der Bedürftigkeit, um 100 oder 200 % oder oft noch mehr empfehlen u. zwar ohne Neuberechnung vom 1 August d. J.
Auf obiges Ausschreiben wird vom Unterstützungsausschuß u. Gemeinderat

S. 266

Beschlossen:
die seitherigen Unterstützungsbeträge ab 1 August d. J. um 200 % zu erhöhen, mit Ausnahme von Maria Kreiser, welche sich in der Anstalt Schussenried befindet. Für diese wird der Höchstsatz von der Anstalt gefordert.

  1. Johannes Dauner                           51 030 M
  2. Edelmann Magdalena                   50 934 M
  3. Iser Johannes                                 51 255 M
  4. Kreiser Nikolaus                             49 719 M
  5. Kreiser Maria Höchstsatz        4 320 600 M
  6. Öchsle Ursula                                 51 705 M
  7. Scheifele Barbara                           51 750 M
  8. Wörz Jakob                                     56 859 M
  9. Zimmermann Jakob                       51 750 M

    Gemeinderat                                               Unterstützungsausschuß
    Gebhardt                                                      Schulth. Thierer
    Schleicher                                                    Schleicher
    Kühnle                                                          Mayer
    Maier                                                            Groß
    Pfaudler
    Groß

S. 267

Weidenstetten
Verhandelt den 23. Juli 1923

Am 30 August d. J., siehe oben Seite 263, wurden die Stundenlohnsätze der Fronarbeiter u. Fronfuhrleute erhöht. Diese Erhöhung erscheint den derzeitigen Teuerungsverhältnissen in keiner Weise genügend. Vom Gemeinderat wird daher einstimmig

Beschlossen:
mit Rückwirkung vom 1 Juli 1923 an die Stundenlohnsätze wie folgt festzusetzen:

  1. für eine erwachsene Mannsperson        pro Stunde   auf 4000 M
  2. für einen Jugendlichen männl unter 18 Jahren
    u. Weibspersonen                                      pro Stunde    auf 3000 M
  3. für ein zweispänniges Fuhrwerk              pro Stunde    auf 8 000 M
  4. für ein einspänniges Fuhrwerk                pro Stunde    auf 6 000 M

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Maier
Pfaudler
Groß

S. 268

Weidenstetten
Verhandelt den 23. Juli 1923

Dem Steinbruchtaglöhner Georg Schäch, welcher eine Mietwohnung hier hatte, wurde solche gekündigt. Da derselbe für sich u. seine Familie keine Wohnung finden konnte, wandte er sich an die Ortsbehörde. Da auf gütlichem Wege keine Wohnung zu bekommen war, wurde vom Gemeindetat

Beschlossen:
den Schäch mit seiner Familie in das hiesige Armenhaus einzuweisen u. die seitherige Armenhausbewohnerin, Friederike Mühlberger, zu Fräulein Walburga Röscheisen in Miete zu tun. Als Hausmiete hat Schäch vom 1 Juni d. J. pro Monat je einen Stundenlohn zur Gemeindepflege zu bezahlen, hiervon erhält die Vermieterin Röscheisen für die Mühlberger die Hälfte.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Maier
Pfaudler
Groß

S. 269

Weidenstetten
Verhandelt den 25. August 1923

Am 21 Juli d. J., siehe oben S. 259, wurden die Gehälter der hiesigen Straßenwärter sowie deß Polizeidieners, Nachtwächters u. Feldschützen erhöht. Nachdem die Teuerung während deß Monats August enorm gestiegen ist, erscheint es wiederholt angezeigt, die Gehälter entsprechend zu erhöhen. Vom Gemeinderat wird daher einstimmig

Beschlossen:
den Beschluß vom 21 Juli d. J. aufzuheben u. die Gehälter vom 1 August bis 31 August 1923 aufs Neue zu erhöhen und zwar von jährlich auf pro Monat

S. 270

1. dem Straßenwärter Öchsle v. jährlich 900 000 M auf monatlich      15 000 000 M
2.         “                      Iser                 “          210 000 M                 “            4 000 000 M
3.         “                      Ehret              “          210 000 M                 “            4 000 000 M
4.         “                      Röscheisen  “          450 000 M                 “            7 500 000 M
5.         “                      Wittlinger       “          150 000 M                 “            2 500 000 M
6.         “                      Kreiser           “          108 000 M                 “            2 000 000 M
7.         “                      Preiß              “          108 000 M                 “            2 000 000 M
8.         “                      Groß               “          210 000 M                 “            4 000 000 M
9          .“                     Leibing          “          210 000 M                 “            4 000 000 M
10. dem Nachtwächter Röscheisen        150 000 M                 “            2 500 000 M
11. dem Polizeidiener Mayländer            180 000 M                 “            3 000 000 M
12. dem Feldschützen Ehret                    240 000 M                 “            4 500 000 M

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Maier
Pfaudler
Groß
Hummel

Dem Verwaltungsaktuar zur Rechnung
Auszug gesandt.

S. 271

Weidenstetten
Verhandelt den 25. August 1923

Die hiesige Schafweide für das Jahr 1922 wurde am 13 Juli 1922 von Martini bis Martini 1923 öffentlich für das Pachtgeld von – : 149 000 M an den Schafhalter Jakob Bosch von hier verpachtet. Im Laufe deß Jahres stiegen die Fleisch- u. Wollpreise sehr, so daß das Pachtgeld mit  – : 149 000 M in keinem Verhältniß zu den Einnahmen deß Pächters standen. Vom Gemeinderat wurde an den Weidepächter eine Nachforderung gemacht u. das Pachtgeld auf 300 000 M erhöht, womit sich der Pächter einverstanden erklärt hatte.

S. 272

Im Laufe deß Sommers haben sich die Schafpreise u. namentlich die Wollpreise derart erhöht, daß die hiervorgenannten Pachtpreise wiederholt beanstandet u. als nichtig erklärt werden mußten. Vom Gemeinderat wurde einstimmig

Beschlossen:
mit dem Weidepächter aus Neue in Unterhandlung zu treten. Bei der heute stattgefundenen Verhandlung wurde vereinbart, der Pächter Jakob Bosch erklärt sich bereit, die vom Gemeinderat geforderte Summe von – .135 000 000 M der Gemeindepflege hier in Abschlagszahlungen bis Martini 1923 zu bezahlen. Die bereits bezahlten 300 000 M kommen nicht in Abzug.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Maier
Pfaudler
Groß
Hummel

S. 273

Weidenstetten
Verhandelt den 8. September 1923

Der Farrenhalter hat bei dem Gemeinderat vorgebracht, daß er infolge der ungeheuren Steigerung der Viehpreise mit der Bezahlung deß Futtergeldes im letzten Halbjahr, Oktober 22 bis 31 März 1923, gegenüber denjenigen Viehhaltern, welche eigenes Vieh heranzüchten u. zur Zeit zum Verkauf bringen, sehr geschädigt sei u. bittet um eine Nachzahlung. Vom Gemeinderat wird dieses Vorbringen anerkannt u. er

Beschließt:
dem Farrenhalter für den vorgebrachten Verlust eine einmalige Entschädigung von 5 000 000 M (5 Millionen Mark) zu gewähren.

S. 274

§ 2
Am 28 März d. J., oben S.239, wurde das Waagegeld für das auf der hiesigen Viehwaage zum Wiegen kommende Vieh erhöht. Diese Erhöhung erscheint den derzeitigen Verhältnissen viel zu nieder. Vom Gemeinderat wird daher

Beschlossen:
das Waagegeld vom 1 Sept. 1923 ab zu erhöhen u. zwar1

  1. für ein Stück Großvieh auf                                   50 000 M
  2. für ein Stück Kleinvieh auf                                   30 000 M
  3. für Schweine, Kälber, Ziegen ebenfalls auf      30 000 M.
    An Waagegebühr erhält der Waagmeister die Hälfte.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Maier
Pfaudler
Groß
Hummel

S. 275

Weidenstetten
Verhandelt den 10. September 1923

Das Oberamt Ulm erläßt ein Gesuch deß Apothekers in Lonsee an die in der Umgebung von Lonsee liegenden Gemeinden, welche die Apotheke benützen, dem Apotheker eine monatliche Unterstützung zu gewähren, welche dem Wert von drei Pfund Butter entspreche, weil die Apotheke sehr schlecht gehe u. bei der großen Teuerung der Apotheker sein Auskommen nicht mehr finde. In Anbetracht obiger Schilderung wird vom Gemeinderat

Beschlossen:
dem Gesuch zu entsprechen u. eine monatliche Unterstützung von 3 000 000 M bis auf Weiteres in widerruflicher Weise zu gewähren.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Maier
Pfaudler
Groß
Hummel

Dem Oberamt Auszug gesandt
u. zur Gemeindepflege gefertigt.

S. 276

Weidenstetten
Verhandelt den 10. September 1923

Nach der Verfügung deß Ministeriums deß Innern vom 27 August 1923, Staatsanzeiger Nr. 204, betr. die Belohnungen u. Reisevergütungen der Fleischbeschauer u. vom
1 Sept. 1923, Staatsanzeiger Nr. 206, betreffend die Gebühren der Leichenschauer, wird nach Beratung vom Gemeinderat einstimmig

Beschlossen:
die vom Ministerium deß Innern festgesetzten Belohnungen u. Reisevergütungen der Fleischbeschauer u. die Gebühren deß Leichenschauers jeweils für die Folgezeit zu genehmigen.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Maier
Pfaudler
Groß
Hummel

Dem Oberamt Auszug gesandt
u. zur Gemeindepflege gefertigt.

S. 277

Weidenstetten
Verhandelt den 10. September 1923

Gemeindepfleger Schleicher bringt vor, daß bei der Gemeindepflegerechnung kleine Posten Schulden vorhanden seien. Er möchte beantragen, daß diese kleinen Posten auf 30 September 1923 zurückbezahlt werden.

Gläubiger sind         1) Jakob Wittlinger  mit      4 400 M
                                 2) Martin Groß mit            1 500 M,
                                 3) Barbara Thierer mit        2 600 M

Da der Zinsfuß infolge der Zeitverhältnisse sehr gestiegen ist, wird vom Gemeinderat

Beschlossen:
dem Antrag deß Gemeindepflegers zuzustimmen u. den Gläubigern für das laufende Jahr 25 % zu bezahlen.

Weiter bringt der Gemeindepfleger vor, daß er infolge der ungeheuren sich steigernden Ausgaben nicht immer in der Lage sei, Zahlungen zu leisten

S. 278

u. wünsche, daß er vom Gemeinderat ermächtigt werden möge, vorübergehend nach Bedarf bei hiesigen Bürgern Gelder zu erheben um die laufenden Ausgaben zu decken. In Anbetracht deß Vorgebrachten wird vom Gemeinderat

Beschlossen:
den Gemeindepfleger zu ermächtigen, im Bedarsfall vorübergehend Geld aufzunehmen.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Maier
Pfaudler
Groß
Hummel

S. 279

Weidenstetten
Verhandelt den 10. September 1923

Infolge der zur Zeit eingetretenen Geschäftsknappheit erschienen bei dem Ortsvorsteher einige hier wohnhafte Männer u. brachten vor, daß sie zur Zeit arbeitslos seien u. keinen Verdienst haben. Die Gemeinde möchte ihnen Arbeit u. Verdienst geben. Das Vorbringen wurde dem Gemeinderat vorgetragen u. es wird von demselben

Beschlossen:
die Arbeitssuchenden zu beauftragen, in den hiesigen Gemeindesteinbrüchen circa 50 Kubikmeter Straßensteine zu brechen. Pro Kubikmeter wird denselben 1 Million Mark bewilligt.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Maier
Pfaudler
Groß
Hummel

S. 280

Weidenstetten
Verhandelt den 21. September 1923

Nach dem Ministerialerlaß vom 24 August 1923, Staatsanzeiger Nr. 201, sind von den Steuerpflichtigen auf die Staatssteuer und die Gemeindeumlage für 1923 bis zur endgültigen Feststellung der Steuerschuldigkeit Vorauszahlungen zu leisten, welche je in den ersten 8 Tagen jeden Monats mit 1/12 der voraussichtlichen Jahressteuer fällig sind. Die Vorauszahlungen der einzelnen Umlagepflichtigen für 1923 sind auf ein Vielfaches ihrer Umlageschuld von 1922 nach dem mutmaßlichen Bedarf festzusetzen u. so rasch als möglich in 6 Monatsraten für April bis September, jedenfalls bis

S. 281

spätestens Ende September einzuziehen. Nach Art. 4 der Landessteuerordnung vom 30 Juni 1923, Regblt. S. 301, ist von säumigen Steuerschuldnern ein Zuschlag für Steuerrückstände zu erheben, der nach der Ministerialverfügung vom 7 Sept. 1923, Staatsanzeiger Nr. 210, für jeden auf den Zeitpunkt der Fälligkeit folgenden angefangenen halben Monat hundert vom Hundert deß Rückstandes beträgt. Vom Gemeinderat wird

Beschlossen:
1) von den hiesigen und auswärtigen Steuerschuldnern für die sechs Monatsraten
1 April 1923 bis 30 Sept. 1923 eine Vorauszahlung im 500fachen Betrag u. vom
1 Okt. 1923 ab für jeden Monat eine Vorauszahlung im 100fachen Betrag der Steuerschuldigkeit für 1922 zu erheben,

S. 282

2) von säumigen Steuerschuldnern, die die Halbjahresrate innerhalb vier Wochen nach erfolgter öffentlicher Bekanntmachung und die Monatsraten nach Ablauf deß betreffenden Monats nicht bezahlt haben, einen Zuschlag von – : 100 % der verfallenen Schuldigkeit zu erheben,

3) Vorstehendes durch zweimaliges Ausschellen in der Gemeinde u, durch Anschlag am Rathaus öffentlich bekanntmachen zu lassen.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Maier
Pfaudler
Groß
Hummel

Dem Verwaltungsaktuar zur Rechnung
Auszug gesandt.

S. 283

Weidenstetten
Verhandelt den 24. September 1923

Durch die fortschreitende Teuerung erscheint es wiederholt notwendig die Gehälter der Gemeindeunterbeamten u. Straßenwärter wieder zu erhöhen u. den Beschluß vom 25 August 1923, oben S. 269, wieder aufzuheben. Die Gehälter werden hiermit vom 1 Sept. 1923 an pro Monat, rückwirkend, vom Gemeinderat wie folgt festgesetzt.

1. dem Straßenwart Joh. Gg. Öchsle      von     15 Mill.          auf      150 Millionen
2.         “                      Johannes Iser          von        4 “                “          25       „
3.         “                      Christoph Ehret     von        4 “                “          50       „
4.         “                      Matth. Röscheisen von      7,5 “            “          75       „
5.         “                      Matth. Wittlinger      “         2,5 “             “          25″      „
6.         “                      Nikolaus Kreiser      “           2  “             “         20       „
7.         “                      Katharine Preiß       “           2  “             “          20       „
8.         “                      Joh. Gg. Leibing      “           4  “             “          40       „
9          .“                     Georg Groß              “           4  “             “          40       „
10. dem Nachtwächter Matth. Röscheisen von    2,5 “            “          25       „
11. dem Schuldiener Matth. Röscheisen           neu                            20       „
12. dem Feldschützen Christoph Ehret  “         4,5 “          100     „
13. dem Polizeidiener Joh. Mayländer   “           3   “           60       „

S. 284

§ 2
Der Beschluß vom 23 Juli 1923, oben Seite 267, in welchem die Frontaglöhne letztmals erhöht wurden, wird ebenfalls aufgehoben u. werden vom 1 Sept. an rückwirkend erhöht u. zwar für

  1. eine erwachsene Mannsperson              pro Stunde auf            500 000 M
  2. jugendliche männliche oder Weibsleute            “                        400 000 M
  3. ein zweispänniges Fuhrwerk samt Fuhrmann  “                     1 500 000 M
  4. ein einspänniges                 “                                                          1 000 000 M

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Maier
Pfaudler
Groß
Hummel

S. 285

Weidenstetten
verhandelt den 24. September 1923

Die Wartgelder der hiesigen Gemeindebeamten u. Beamtinnen, welche letztmals am 21 Juli 1923, oben S. 261, erhöht wurden, entsprechen den derzeitigen Teuerungsverhältnissen in keiner Weise mehr. Vom Gemeinderat wird

Beschlossen:
die Wartgelder wie nachstehend vom 1 Oktober 1923 ab zu erhöhen auf 1 Jahr:

  1. dem    Fronmeister Johannes Falch                    auf      50 Millionen
  2. “          Fleischbeschauer Postagent Mayer        “          1 Milli
  3. “          Gemeindebaumwart Fink                         “          1          “         
  4. der      Hebamme Köpf                                        “          1          “         
  5. dem    Spritzenmeister Duckeck                          “          1          „
  6. “                      “          Wittlinger                          “          1          „
  7. “          Ulmer Bote Leibing                                   “          3 Millionen
  8. “          Katastergeometer Späth                           “          1 Million
  9. “          Anwalt Winkelmann                                             1       „

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Maier
Pfaudler
Groß
Hummel

S. 286

Weidenstetten
Verhandelt den 26. September 1923

Infolge der sehr hohen Ausgaben bei der Gemeindepflege erscheint es notwendig, daß für dieselbe Einnahmen erhoben werden wie folgt. Vom Gemeinderat wird deßhalb

Beschlossen:

vom 1 Oktober 1923 an die Hundesteuer pro Hund auf – : 6 Millionen Mark zu erhöhen. Ein zweiter oder dritter Hund bezahlt je die doppelte Gebühr. Schäferhunde, welche zum Hüten benützt werden, bezahlen ebenfalls pro Hund 6 Millionen.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Maier
Pfaudler
Groß
Hummel

S. 287

Weidenstetten
Verhandelt den 26. September 1923
Eingetragen den 13. Oktober

Aufgrund der Ministerialverfügung vom 16 August 1923, Regblt. Nr. 45 S. 394, wird

Beschlossen:

das Taggeld der Gemeinderatsmitglieder für die außerhalb der Sitzungen zu besorgenden Dienstverrichtungen auf den Grundbetrag von –  : 30 000 M festzusetzen. Hierzu kommt der Zuschlag in Höhe deß jeweiligen Hundertsatzes der Teuerungszuschläge zu den Grundgehältern der Körperschaftsbeamten.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Maier
Pfaudler
Groß
Hummel

S. 288

Weidenstetten
Verhandelt den 13. Oktober 1923

Nach Art. 16 deß G.St.G. vom 30 Juli 1923, Regblt. S. 309, sind die Gemeinden verpflichtet, von allen, im Gemeindebezirk wohnenden u. selbstständig auf eigene Rechnung lebenden über 20 Jahre alten Personen eine am 1 April fällige Einwohnersteuer zu erheben. Deutsche Kleinrentner u. ihnen Gleichgestellte sind auf Nachweis von der Einwohnersteuer zu befreien. Unter Aufhebung deß Beschlusses vom 9 Juni 1922 wird gemäß Verfügung deß Ministeriums deß Innern und der Finanzen vom 17 Sept. 1923, Staatsanzeiger Nr. 218

S.289

Beschlossen:

  1. für das Rechnungsjahr 1923 von allen im Gemeindebezirk wohnenden u. selbstständig auf eigene Rechnung lebenden über 20 Jahre alten Personen eine am 1 April fällige Einwohnersteuer im Betrag von 1 000 000 M zu erheben,
  2. deutsche Kleinrentner, Sozialrentner u. ihnen Gleichgestellte werden auf Nachweis von der Einwohnersteuer befreit,
  3. einen Nachlaß gemäß § 1, Abs. 4 der Ministerialverf. vom 17 Sept. 23 nicht zu gewähren,
  4. vorstehenden Beschluß öffentlich bekannt machen zu lassen,
  5. je einen Protokollauszug dem Oberamt u. dem Finanzamt zu übersenden.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Kühnle
Mayer
Maier
Pfaudler
Groß
Hummel

Dem Oberamt, Finanzamt u- der Gemeindepflege
je einen Auszug gefertigt.

S. 290

Weidenstetten
Verhandelt den 13. Oktober 1923

Nach Art. 16 deß Gemeindesteuergesetzes vom 30 Juli 1923, Regblt. S. 309, in Verbindung mit Art. 14 Abs. 4 der Landessteuerverordnung L. St. O. vom 30 Juli 1923, Regblt. S. 301, können die Gemeinden einen Zuschlag zur Gemeindeerwerbssteuer erheben. Der Zuschlag darf 1 %, in den Fällen der § 9 u. 28, Abs. 2, deß Reichsgesetzes vom 12 Sept. 1919, Reichsgesetzblatt S.1617, 0.5 % deß steuerpflichtigen Werts, wenn eine Wertzuwachssteuer nicht erhoben, 3 % nicht übersteigen. Die Gemeindeerwerbssteuer u. den Zuschlag verwalten die Finanzämter. Da in hiesiger Gemeinde eine Wertzuwachssteuer nicht erhoben wird, wird

S. 291

Beschlossen:

  1. mit Wirkung vom 1 April 1923 ab, Art. 33 G.St.G. u. Art. 20 Abs. 1 u. 2 B.St.O. einen Zuschlag zur Grunderwerbssteuer zu erheben u. zwar in allen Fällen als auch in denjenigen deß § 9 u. 28 Abs. 2 deß Grunderwerbssteuergesetzes vom 12 Sept. 1919, in der Höhe deß Höchstsatzes von 3 % deß steuerpflichtigen Wertes,
  2. vorstehenden Beschluß öffentlich bekannt zu machen,
  3. dem Finanzamt u. Oberamt je einen Protokollauszug vorzulegen,
  4. mit Wirkung vom 1 April 1923 an den Beschluß vom 25 Januar 1922, oben S. 137 aufzuheben.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Kühnle
Mayer
Maier
Pfaudler
Groß
Hummel

Dem Finanzamt, Oberamt u. der Gemeindepflege
je einen Auszug gefertigt.

S. 292

Weidenstetten
Verhandelt den 13. Oktober 1923

Nach Art. 20 d. G.St.G. vom 30 Juli 1923, Regblt. S 315 ist für alle über 3 Monate alten Hunde eine jährliche, am 1 April jeweils fällige Steuer an die Gemeinde, in der der Hund seinen Standort hat, zu entrichten. Unter Aufhebung deß Beschlusses vom (Datum fehlt) wird gemäß Verfügung deß Ministeriums deß Innern u. der Finanzen vom 17 Sept. 1923

Beschlossen:
1. Die Hundesteuer für das Rechnungsjahr 1923 rückwirkend vom 1 April 1923 ab

  1. für einen Hund eines Steuerpflichtigen oder Steuerpflichtigen deßselben Haushalts auf 12,5 Millionen
  2. für den zweiten Hund auf 25 Millionen
  3. für jeden weiteren Hund auf 37,5 Millionen festzusetzen.

S. 293

2. Von der Steuererhöhung bleiben ausgeschlossen diejenigen Steuerpflichtigen, die ihren Hund ohne späteren Ersatz nachweislich binnen 4 Wochen nach der Beschlußfassung deß Gemeinderats veräußern oder beseitigen.

3. Vorstehenden Beschluß öffentlich bekannt machen zu lassen.

4. Je einen Protokollauszug dem Oberamt u. Finanzamt zu übersenden.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Kühnle
Mayer
Maier
Pfaudler
Groß
Hummel

Dem Oberamt, Finanzamt u. der Gemeindepflege
je einen Auszug gefertigt.

S. 294

Weidenstetten
Verhandelt den 31. Oktober 1923

Nach einem Erlaß deß Arbeitsministeriums vom 19 Oktober 1923 Staatsanzeiger Nr. 247 u. deß Versicherungsamts Ulm vom 24 Oktober d. J. , Amtsblatt Nr. 90 sind den Rentenempfängern in der Woche vom 22 – 27 Oktober d. J. Nachzahlungen zu gewähren, deren Höchstbetrag bis zum 4fachen Betrag der für die zweite Oktoberhälfte zuständigen Unterstützung bemessen werden kann.

Beschluß:
die Unterstützung

a) bei Anstaltsinsassen auf den 4fachen Betrag der zweiten Oktoberhälfte festzusetzen

b) und bei den anderen Rentenempfängern die Oktoberbezüge auf das 2fache zu erhöhen.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Kühnle
Mayer
Maier
Pfaudler
Groß
Hummel

Dem Verwaltungsaktuar Auszug gesandt.

S. 295

Weidenstetten
Verhandelt den 31. Oktober 1923

Am 8 September 1923, s. oben Seite 274, wurden die Waagegebühren der Zeit entsprechend neu festgesetzt. Seit dieser Zeit sind die Viehpreise rapid gestiegen, vom Gemeinderat wird daher

Beschlossen:
vom 1 Nov. 1923 ab die Waagegebühr aufs Neue zu erhöhen u. zwar

a) für Großvieh auf                         – : 5 000 000 000 M
b) für Kleinvieh auf die Hälfte obigen Betrags.

Als Waagegebühr erhält der Waagemeister die Hälfte je pro Stück.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Maier
Pfaudler
Groß
Hummel

Dem Verwaltungsaktuar Auszug gesandt.

S. 296

Weidenstetten
Verhandelt den 31. Oktober 1923

Am 24 Sept. d. J., siehe oben S. 283, wurden die Gehälter der Gemeindeunterbeamten u. Straßenwärter für den Monat Sept. neu festgelegt u. erhöht. Nachdem nun im Monat Oktober die Lebensmittel- u. Kleiderpreise enorm gestiegen sind, erscheint es wiederholt notwendig, daß die Gehälter für den Monat Oktober und evtl. für die folgenden Monate durchweg erhöht werden. Vom Gemeinderat wird daher einstimmig

Beschlossen:
die Gehälter der nachgenannten Personen wie folgt neu festzusetzen u. zu erhöhen:

S. 297

1. dem Straßenwart Joh. Gg. Öchsle                 100 Milliarden
2.         “                      Johannes Iser                      34        „
3.         “                      Christoph Ehret                   34        „
4.         “                      Matth. Röscheisen             50        „
5.         “                      Matth. Wittlinger                 17        „
6.         “                      Nikolaus Kreiser                  14        „
7.         “                      Kath. Preiß                           14        „
8.         “                      Joh. Gg. Leibing                  25        „
9          .“                     Georg Groß                          27        „
10. dem Nachtwächter Matth. Röscheisen        17        „
11. dem Schuldiener Matth. Röscheisen           14        „
12. dem Feldschützen Christoph Ehret              67        „
13. dem Polizeidiener Joh. Mayländer               40        „

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Maier
Pfaudler
Groß
Hummel

S. 298

Weidenstetten
Verhandelt den 31. Oktober 1923

Am 24 Sept. 1923, siehe oben S. 284, wurden die Lohnsätze für Frontaglöhne u. Spannfronenlöhne für den Monat Sept. d. J. neu festgesetzt. Nachdem im Monat Oktober d. J. eine ungemeine Steigerung der Lohnsätze eingetreten ist, erscheint es notwendig, auch die Frontaglöhne zu erhöhen. Vom Gemeinderat wird

Beschlossen:
rückwirkend vom 1 Oktober d. J. ab die Lohnsätze festzusetzen:

a) für eine erwachsene Mannsperson                pro Stunde auf          500 Millionen,
b) für männl. Jugendliche u. Weibspersonen                “                        500 Millionen
c) für einen Zweispänner Fuhrwerk                               “                      1 500 Millionen
d) für einen Einspänner Fuhrwerk                                 “                      1 000 Millionen

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Maier
Pfaudler
Groß
Hummel

S. 299

Weidenstetten
Verhandelt den 31. Oktober 1923
Eingetragen den 15. November 1923

Durch die Geldentwertung u. abnorme Steigerung der Lebensmittelpreise entsprechen die Pachtgelder sämtlicher verpachteten Gemeindegrundstücke u. Lagerplätze den Zeitverhältnissen nicht mehr. Vom Gemeinderat wird daher

Beschlossen:
für das Jahr 1923 je nach Lage u. Ertrag der Grundstücke die Pachtgelder in einem besonderen Nachtragsprotokoll neu festzusetzen.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Maier
Pfaudler
Groß
Hummel

S. 300

Weidenstetten
Verhandelt den 25. November 1923

Gemäß Erlaß deß Ministeriums u. Ministerialverfügung vom 25 Sept. 1923, Staatsanzeiger Nr. 226, betr. Belohnungen u. Reisevergütungen für Schlachtvieh- u. Fleischbeschau und der Beschaugebühren wird unter Aufhebung deß Beschlusses vom 10 Sept. 1923 heute

Beschlossen:
A ) die Dienstbezüge der die Schlachtvieh- u. Fleischbeschau ausübenden Personen nach Einzelleistungen zu belassen und hierfür folgende Sätze festzusetzen:

I. bei der ordentlichen Beschau durch den tierärztlich nicht vorgebildeten Beschauer:

  1. Schlachtviehbeschau allein für 1 Stück
    a) Rindvieh ausschl. Kälber                                                          75 P
    b) Schweine, Kälber, Schafe, Ziegen, Hunde                            40 P
  2. Schlachtvieh- und Fleischbeschau für 1 Stück
    a) Rindvieh ausschl. Kälber                                                         1 M 50 P
    b) Schweine,                                                                                75 P
    c) Kälber, Schafe, Ziegen, Hunde                                                60 P

S. 301

Diese Sätze gelten auch bei Not- und Hausschlachtungen ohne vorausgegangene Schlachtviehbeschau.

  • Beaufsichtigung des Geschäftsbetriebs der Metzger usw. sowie für andere nicht besonders aufgeführte Verrichtungen für jede angefangene ½ Stunde der erforderlichen Zeit          50 P.
  • Bei Verrichtungen außerhalb des Wohnorts: Reisevergütung für jedes zurückgelegte Kilometer.       15 P .
    Werden gleichzeitig andere Geschäfte besorgt, so sind die Reisekosten entsprechend zu verteilen.

II. Bei der Ergänzungsbeschau der den Tierärzten vorbehaltenen Schlachtvieh- und Fleischbeschau

  1. Schlachtviehbeschau allein für 1 Stück
    a) Rindvieh ausschl. Kälber                                                         1 M 50 P
    b) Schweine,                                                                                       80P
    c) Kälber, Schafe, Ziegen, Hunde                                                   75 P
    d) Pferde, Maultiere, Esel, Maulesel                                           1 M 50 P
  2. Schlachtvieh- und Fleischbeschau für 1 Stück
    a) Rindvieh ausschließlich Kälber                                              3 M
    b) Schweine,                                                                              1 M 50 P
    c) Kälber, Schafe, Ziegen, Hunde                                              1 M
    d) Pferde usw. (vergl. 1 d)                                                         3 M

S. 302

  • Fleischbeschau allein für 1 Stück
    a) Rindvieh ausschl. Kälber                                                         2 M
    b) Schweine,                                                                               1 M
    c) Kälber, Schafe, Ziegen, Hunde                                              75 P
    d) Pferde usw. vergl. 1 d                                                             2 M
  • nicht besonders aufgeführte Verrichtungen für jede angefangene ½ Stunde der erforderlichen Zeit                                             75 P
  • bei Verrichtungen außerhalb des Wohnorts: Vergütung für Zeit- und Reiseaufwand für jedes zurückgelegte Kilometer                50 P.
    Werden gleichzeitig andere Geschäfte besorgt, so sind die Reisekosten entsprechend zu verteilen.

B. Zur Deckung der der Gemeinde durch die Schlachtvieh- und Fleischbeschau entstehenden Kosten werden von den Beteiligten in jedem einzelnen Fall nachstehende Gebühren für die Gemeindekasse erhoben:

            bei Rindvieh (ausschl. Kälber) und Pferden                  1 M 60 P
            bei Kälbern                                                                                  80 P
            bei Schweinen                                                                            80 P
            bei Schafen                                                                                 65 P
            bei Ziegen                                                                                   65 P
            bei Hunden                                                                                 65 P

S. 303

C. Vorstehende Beträge Lit. A Ziffer I, II und Lit. B sind gemäß Ministerialverfügung vom 25. 9. 23, Staatsanzeiger Nr.226, und der jeden Donnerstag im Staatsanzeiger erscheinenden Reichsrichtzahl für Lebensmittel u. Haushaltungskosten zu vervielfältigen und die so erhaltenen Beträge auf volle Hundert aufzurunden.

D. Vorstehender Beschluß hat Giltigkeit ab 25 Sept. 1923,

E. den Laien- und tierärztlichen Fleischbeschauern die Neufestsetzung ihrer Bezüge mittels Protokollauszug zu eröffnen und

F. dem Oberamt Protokollauszug vorzulegen.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Maier
Pfaudler
Groß
Hummel

Dem Oberamt u. zur  Gemeindepflege
Auszug gefertigt.

S. 304

Weidenstetten
Verhandelt den 25. November 1923

Nach Art. 28, Abs. 2 Satz 2 d. G. vom 30 VII. 1923 Regblt. S.309, kann die Gemeinde den Zuschlag zu der Wegsteuer, falls die Amtskörperschaft von ihrem Recht keinen Gebrauch macht, solche erheben. Die Amtskörperschaft hat lt. Beschluß deß Bezirksrats vom 12 Oktober 1923 hierauf verzichtet. Vom Gemeinderat wird

Beschlossen:
1. einen Zuschlag zu der Wegsteuer mit 100 % vom Hundert der Sätze zu erheben,
2. vorstehenden Beschluß in der Gemeinde öffentlich bekannt machen zu lassen.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Maier
Groß
Hummel

S. 305

Weidenstetten
Verhandelt den 25. November 1923

Durch die fortgesetzte Steigerung aller Bedarfsartikel müssen die Gehälter der Gemeinde- u. Unterbeamten wiederholt entsprechend erhöht werden. Vom Gemeinderat wird daher einstimmig

Beschlossen:
den Beschluß vom 31 Oktober 1923, oben S. 296, wieder aufzuheben u. die Gehälter wieder neu zu erhöhen, rückwirkend vom 1 Nov. 1923 ab.

1. dem Straßenwärter Joh. Gg. Öchsle              auf monatlich           30 Billionen
2.         “                                  Johannes Iser                      “                      10       „
3.         “                                  Christoph Ehret                   “                      10       „
4.         “                                  Matth. Röscheisen             “                      15       „
5.         “                                  Matth. Wittlinger                 “                        5       „
6.         “                                  Nikolaus Kreiser                  “                        4 ½   „
7.         “                                  Kath. Preiß                           “                        4 ½   „
8.         “                                  Joh. Gg. Leibing                  “                        7       „
9          .“                                 Georg Groß                          “                        7 ½   „
10. dem Nachtwächter Matth. Röscheisen                    “                        5       „
11. dem Schuldiener Matth. Röscheisen                       “                        4 ½   „
12. dem Feldschützen Christoph Ehret                          “                      20       „
13. dem Polizeidiener Joh. Mayländer               “                       12       „

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Maier
Groß
Hummel

S. 306

Weidenstetten
Verhandelt den 25. November 1923

Am 13 Juli 1922 wurde die hiesige Schafweide von dem hiesigen Schafhalter Jakob Bosch, Neubauer, von hier, im Aufstreich von Martini 1922 bis Martini 1923 für das Pachtgeld von – : 149 000 M gepachtet. Nachdem im Laufe deß Jahres 1923 die Woll- u. insbesondere die Fleischpreise über alle Maßen stiegen und immer weiter stiegen, so wurde vom Gemeinderat wiederholt einstimmig

Beschlossen:
zum dritten Mal eine Nachforderung zu dem Weidegeld zu machen. Nach längerer mündlicher Verhandlung durch den Ortsvorsteher hat sich der Weidepächter zum dritten, aber auch zum letzten Mal bereit erklärt, eine Nachzahlung von 400 Millarden 20 Billionen zu machen, zahlbar bis 1 Dezember.

Seitliche Anmerkung:
Nebenstehende Abänderung von 400 Milliarden in 20 Billionen beurkundet Schultheiß u. Ratsschreiber Thierer

Anerkannt Jakob Bosch

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Schleicher
Mayer
Maier
Pfaudler
Groß
Hummel

S. 307

Weidenstetten
Verhandelt den 25. November 1923

Am 31 Oktober 1923, siehe oben Seite 298, wurden die Lohnsätze der Frontaglöhner u. Fronfuhrleute für den Monat Oktober 1923 neu festgesetzt. Diese Sätze entsprechen den im November 1923 eingetretenen Teuerungsverhältnissen nicht mehr. Vom Gemeinderat wird daher einstimmig

Beschlossen:
oben genannten Beschluß aufzuheben u. die Taglohnsätze nach Stunden , rückwirkend vom 1 November 1923 an neu festzusetzen.

1. Für einen erwachsenen Mann pro Stunde auf                                 60 Milliarden.
2. Für einen jugendlichen Mann unter 16 Jahren u. Weibsperson    40       „
3. Für ein zweispänniges Fuhrwerk u. Fuhrmann                               180     „
4. Für ein einspänniges Fuhrwerk u.Fuhrmann                                   120     „.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Schleicher
Mayer
Maier
Pfaudler
Groß
Hummel

Zur Rechnung Auszug gefertigt,
dem Verwaltungsaktuar geandt.

S. 308

Weidenstetten
Verhandelt den 25. November 1923
Eingetragen den 29. November 1923

Durch die fortgesetzte Steigerung aller Gegenstände ist in den Absatz eine Stockung eingetreten, so daß gewisse Arbeiter arbeitslos geworden sind, welche nun bei der Gemeinde um Arbeit nachsuchen. Vom Gemeinderat wird daher

Beschlossen:
den Arbeitslosen in den hiesigen Steinbrüchen u. an den Straßen u. Güterwegen durch Steinschlagen Arbeit anzuweisen. Für 1 Kubikmeter Stein zu brechen werden 30 Milliarden, für 1 Kubikmeter Stein kleinschlagen werden 30 Milliarden bezahlt.  Nebenbei erhalten die Arbeiter einen entsprechenden Staatszuschlag.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Maier
Pfaudler
Groß
Hummel

S. 309

Weidenstetten
Verhandelt den 14. Oktober 1923
Eingetragen den 29. November 1923

Die hiesige Schafweide, welche auf Martini 1923 ablief, ist seit Jahren an die hiesigen Schafhalter verpachtet. Der diesjährige Pächter Jakob Bosch, hier, hat bei dem Gemeinderat darum nachgesucht, es möchte ihm die Weide von Martini 1923 bis Martini 1924 ohne Ausschreiben zugeschlagen werden. Nach Beratung wird vom Gemeinderat

Beschlossen:
die Schafweide ohne Ausschreiben, d. h. unter der Hand, abzugeben, wenn Bosch ein den Zeitverhältnissen entsprechendes Angebot mache. Nach längerer Verhandlung einigen sich Gemeinderat und Schafhalter Jakob Bosch auf
– : 18 000 Goldmark für das Jahr 1924.

Anerkannt Pächter Jakob Bosch

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Maier
Pfaudler
Groß

S. 310

Weidenstetten
Verhandelt den 17. Dezember 1923

In hiesiger Gemeinde ist gemäß Art. 41 – 44 deß Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch vom 28 Juli 1899, Regblt. S.423, in der abgeänderten Fassung vom 21 Juli 1909, Regblt. S. 125 u. der Verfügung deß Justizministeriums hierzu vom 23 Juli 1909, Justizministerialamtsblatt S. 116, die Wahl von zwei Waisenrichtern u. von Stellvertretern derselben als Mitglieder deß ordentlichen Vormundschafts- und Nachlaßgerichts für die drei Kalenderjahre 1924, 1925 u. 1926 vorzunehmen. Zunächst gibt der Ortsvorsteher die Erklärung zu Protokoll, daß er dem Vormundschafts- u. Nachlaßgericht angehören wolle          Schultheiß Thierer.

S. 311

Daraufhin sind nach dem Abänderungsgesetz zum Ausführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch vom 21 Juli 1909 Waisenrichter zu wählen.
Die Zahl der zu wählenden Stellvertreter der Waisenrichter wird vom Gemeinderat auf 2 bestimmt. Hierauf wurde durch den Gemeinderat die Wahl mittels geheimer Abstimmung vollzogen.
An der Abstimmung haben sich einschließlich deß Vorsitzenden 9 Mitglieder beteiligt. Vom Vorsitzenden wurde bei der Eröffnung jedes einzelnen Stimmzettels der darin enthaltene Name vorgelesen. Durch Stimmenmehrheit wurden gewählt

1) als Waisenrichter: Gemeinderat Schleicher mit 4 Stimmen,
            derselbe erklärt, die Wahl anzunehmen
            Unterschrift  Schleicher

2) als Stellvertreter der Waisenrichter wurden gewählt:
            1 Jakob Kühnle mit 5 Stimmen
            2 Gebhardt mit 4 Stimmen

Dieselben, aufgefordert, sich über die Annahme der Wahl auszusprechen, erklären sich zur Annahme bereit.
Unterschriften           J.Kühnle ,    Joh.. Gebhard

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Mayer
Maier
Sailer
Groß
Hummel

Dem Amtsgericht und Notar
Auszug gefertigt.

S. 312

Weidenstetten
Verhandelt den 17. Dezember 1923

In hiesiger Gemeinde ist gemäß Art. 125, Abs. 3 deß Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch u. dessen Nebengesetzen vom 28 Juli 1899, Regblt.
S. 423 u. der §§ 1 u. 44 der Verfügung deß Justizministeriums vom 21 Oktober 1899 betreffend die Aufnahme von Vermögensverzeichnissen u. die Vornahme von Schätzungen, Amtsblatt deß Justizministeriums von 1899, S. 385, die Wahl der Gemeinderatsmitglieder und der erforderlichen Ersatzmänner in die örtliche Inventurbehörde für die drei Kalenderjahre 1924, 1925 und 1926 vorzunehmen. Zunächst gibt der Ortsvorsteher die Erklärung ab, daß er Mitglied der Inventurbehörde sein wolle.          Unterschrift Schulth. Thierer
Demnach ist noch ein Mitglied der Inventurbehörde zu wählen.

S. 313

Die Zahl der zu wählenden Ersatzmänner wird vom Gemeinderat auf zwei bestimmt. Bei der nach Maßgabe deß Art. 17, Abs. 6, deß Gesetzes vom 6 Juli 1899, Regblt.
S. 277, in geheimer Abstimmung vorgenommenen Wahl wurde durch Stimmenmehrheit gewählt:

1.         Als Mitglied der Inventurbehörde
            Gemeinderat Johann Georg Schleicher mit 5 Stimmen.
            Derselbe erklärt, die Wahl anzunehmen: Gemeindepfleger Schleicher

2.         Als Ersatzmänner deßselben
            Gemeinderat Kühnle mit 8 Stimmen
            Gemeinderat Gebhardt mit 4 Stimmen

Die Gewählten erklären die Annahme der Wahl. Unterschriften Kühnle, Gebhardt

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Mayer
Maier
Groß
Hummel

Dem Amtsgericht und Notar
Auszug gefertigt.

S. 314

Weidenstetten
Verhandelt den 17. Dezember 1923

Unter Bezugnahme auf die früheren Gemeinderatsbeschlüsse betreffend Dienstbezüge der Gemeindebeamten wird heute mit Rücksicht auf die inzwischen eingetretenen Änderungen u. im Hinblick auf die größere dienstliche Inanspruchnahme der einzelnen Beamten

Beschlossen:
1. Mit Wirkung vom 1 Nov. 1923 an die dienstliche Inanspruchnahme zu erhöhen wie folgt

a) für Schultheiß u. Ratsschreiber Thierer von 65 % auf 80 %
b) für Gemeindepfleger Schleicher von 40 % auf 60 %

2. Als Teuerungszuschlag dem Gemeindepfleger 100/10 der gesetzlichen Hundertsätze zu bewilligen.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Maier
Pfaudler
Groß
Hummel

Dem Verwaltungsaktuar Auszug gesandt.

S. 315

Weidenstetten
Verhandelt den 17. Dezember 1923

Lt. Regierungserlaß vom 31 August 1883 Nr. 5690, vom 7 Oktober 1899 Nr. 12510, u. vom 31 Oktober 1906 Nr. 9721, ist die Gemeinde ermächtigt, den Grundstock um
9 805 M anzugreifen u. denselben im Anschluß an die Schuldentilgung unter Beibehaltung der bisherigen Tilgungsrate zu ergänzen. Nachdem sich beim Rechnungsabschluß 1922 ein Überschuß vom Geldgrundstocksoll mit rd. 40 000 M ergab, wird vom Gemeinderat

Beschlossen:
den erlaubten Grundstocksabmangel im Betrage von 9 805 M als getilgt zu betrachten.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Maier
Pfaudler
Groß
Hummel

S. 316

Weidenstetten
Verhandelt den 20. Dezember 1923

Aufgrund Verordnung zur Herabminderung der Personalabgabe deß Reichs, Personalabbau-Verordnung vom 27 Oktober 1923, Reichsgesetzblatt Nr. 108,
S. 999, wurde den Ortssteuerbeamten, welche das 65. Lebensjahr überschritten haben, durch das Finanzamt auf 31 Dezember 1923 gekündigt. Diese Kündigung trifft auch den hiesigen Ortssteuerbeamten. Die Folge ist, daß die Steuerpflichtigen vom 1 Januar 1924 ab die Reichssteuern unmittelbar an das Finanzamt zu bezahlen haben. Das Landesfinanzamt kann jedoch den Einzug ihrer Reichssteuern in dem Umfang, wie bisher dem Ortssteueramt oblag, an die Gemeinde übertragen, wenn sich dieselbe hierzu hiermit erklärt u. den Antrag stellt.

S. 317

In Anbetracht deß Umstands, daß der Ort Weidenstetten von der Stadt Ulm 19 km u. der nächsten Eisenbahnstation Westerstetten 6,7 km entfernt ist, wäre es für jeden Steuerpflichtigen mit viel Zeitverlust u. Geldaufwand verbunden, die Reichssteuern beim Finanzamt zu bezahlen. Vom Gemeinderat wird daher

Beschlossen:
beim Landesfinanzamt durch Vermittlung deß Finanzamts Ulm Antrag zu stellen, den Einzug der Gemeinde zu übertragen. Für den Einzug wurde vom Gemeinderat gewählt:      Paul Hummel, Schreiner u. Gemeinderat.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Maier
Groß
Hummel

Dem Finanzamt Auszug gesandt.

S. 318

Weidenstetten
Verhandelt den 20. Dezember 1923

Am 24 Februar 1921, siehe oben S. 83/84 wurde die hiesige Gemeindejagd an Johann Georg Bosch, Konradbauer hier, für die Summe von 7 800 M verpachtet. Infolge der riesigen Geldentwertung u. der gesteigerten Fleisch- u. Wildpreise im Laufe deß Jahres 1923 stand das Pachtgeld in keinem Verhältniß zu den Wildpreisen. Vom Gemeinderat wird

Beschlossen:
an den Jagdpächter eine Nachforderung zu machen. Nach mehrmaligen Verhandlungen kam man zu dem Vergleich: Bosch zahlt für das Pachtjahr 1924 zu den bisherigen Zahlungen 500 Goldmark.

Anerkannt Pächter Joh. Gg. Bosch

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Pfaudler
Groß
Hummel

S. 319

Weidenstetten
Verhandelt den 28. Januar 1924

Am 25 November 1923, s. oben Seite 308, wurde den Arbeitslosen aus hiesiger Gemeinde Beschäftigung in den Steinbrüchen mit Steinbrechen u. Steinkleinschlagen an den Straßen u. Güterwegen angewiesen u. denselben pro Kubikmeter 30 Milliarden aus der Gemeindepflege bezahlt, wozu die Oberamtspflege noch einen entsprechenden Staatszuschuß beistattete. Diese Arbeiter verlangen eine höhere Bezahlung. Vom Gemeinderat wird

Beschlossen:
für Brechen a pro Kubikmeter Stein 1 M 50 P, für Schlagen a pro Kubikmeter Kleinschlag 1 M 50 P Goldmark vom 1 Januar 1924 an bis auf weiteres aus der Gemeindekasse zu bezahlen.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Maier
Pfaudler
Groß

S. 320

Zum Vollzug deß G.St.G. vom 30 Juli 1923, Regblt. S. 309 u. unter Bezugnahme deß Ministeriums deß Innern u. der Finanzen vom 11 XII 1923, Staatsanzeiger Nr. 291 betreff Einwohner- u. Hundesteuer, wird heute vom Gemeinderat

Beschlossen:
1) Für das Rechnungsjahr 1923 eine Nachforderung an die Steuerpflichtigen nicht mehr zu machen.
2) Vom Rechnungsjahr 1924 an festzusetzen
a) die Einwohnersteuer auf  – : 2 M
b) die Hundesteuer für den ersten Hund       auf 10 M
                               für den zweiten Hund       auf 15 M
                               u. jeden weiteren Hund    auf 20 M

Vorstehenden Beschluß in der Gemeinde öffentlich bekannt zu machen.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher                                                                                                              
Kühnle
Mayer
Maier
Pfaudler
Groß
Hummel

Dem Verwaltungsaktuar Auszug gesandt.

S. 321

Weidenstetten
Verhandelt den 10. Februar 1924

Nach Erlaß deß Oberschulrats vom 15 April 1910 ist die Wahl deß Ortsschulrats nach den Bestimmungen deß Volksschulgesetzes vom 17 August 1909, Regblt. S. 177 Art. 58 ff u. der Vollzugsverfügung hierzu vom 1 März 1910, Regblt. S. 105 § 21, vorzunehmen.

Die Wahlperiode der seitherigen Mitglieder Johannes Gebhardt u. Johann Georg Schleicher ist auf 31 Dezember 1923 abgelaufen. Die Zahl der Ortsschulratsmitglieder soll neben dem Ortsvorsteher wieder aus zwei bestehen. Die Wahldauer umfasst die Jahre 1924, 1925 u. 1926. Die Wahl wird heute vom Gemeinderat vorgenommen.

S. 322

Nach geheimer Abstimmung erhielten Stimmen

1 Johann Gebhardt 6
2 Joh. Gg. Schleicher 5

Anerkannt Joh. Gebhardt, Joh. Gg. Schleicher

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Kühnle
Mayer
Maier
Pfaudler
Groß
Dem Vorsitzenden deß Ortsschulrats Auszug gefertigt..

S. 323

Weidenstetten
Verhandelt den 16. Februar 1924

Mit der Einführung der Gold- u. Rentenmark erscheint es notwendig die Gehälter der Gemeindebeamten u. Frontaglöhner wieder neu festzusetzen u. zwar vom 1 Januar 1924 an. Bis auf weiteres sollen erhalten
1. Joh. Georg. Öchsle, Straßenwart auf der Poststraße, pro Monat            30 M
2. Johannes Iser                  “                      Geißlinger Straße    “                      10 M
3. Christoph Ehret               “                                  “                   “                    10 M
4. Matth. Röscheisen         “                      im Ort                     “                      12 M
5. Matth. Wittlinger              “                      Neenstetter Straße  “                      4 ½ M
6. Nikolaus Kreiser              “                      Karrenstraße            “                      3 ½ M
7. Kath. Preiß                       “                      Sinabronner Weg    “                      3 ½ M
8. Joh. Gg. Leibing             “                      Sperre                       “                      5 M‘
9. Georg Groß                      “                      innerer Sinabronner Weg  “          6 ½ M
10. Nachtwächter Matth. Röscheisen                                         “                      4 M
11. Schuldiener Matth. Röscheisen                                            “                      4 ½ M
12. Ehret Christoph Feldschütz                                                   “                      15 M
13. Mayländer Johannes Polizeidiener                                      “                      12 M

S. 324

§ 2

Frontaglöhne werden festgesetzt pro Stunde:
für eine erwachsene Mannsperson auf              20 P
für jugendliche u. Weibspersonen auf               15 P
für zweispännige Spannfronen auf                    80 P
für Einspänner auf                                              50 P

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Maier
Pfaudler
Groß

S. 325

Weidenstetten
Verhandelt den 29. Februar 1924

Herr Verwaltungsaktuar Mayer, welchem die hiesige Gemeinde in seinen Verwaltungsaktuarsbezirk zugeteilt ist, hat bei seinen Amtsgemeinden den Antrag gestellt, zur Erleichterung u. Arbeitsersparnis für Rechnung dieser Gemeinden eine Schreibmaschine anzuschaffen, welche Eigentum dieser Bezirksgemeinden verbleibe. Die Kosten dieser Anschaffung würden nach Verhältnis der Staatssteuer auf die einzelnen Gemeinden verteilt. Nach Beratung wird

Beschlossen:
den Antrag zu genehmigen und den die hiesige Gemeinde treffenden Beitrag 60 M auf die Gemeindekasse in Ausgabe zu genehmigen.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Maier
Pfaudler
Groß

S. 326

Weidenstetten
Verhandelt den 29. Februar 1924

Gemäß Verfügung deß Ministeriums deß Inneren vom 14 Februar 1924, Amtsanzeiger Nr. 39, kann zu den Taggeldern der Gemeinderatsmitglieder für die außerhalb der Sitzungen zu besorgenden Dienstverrichtungen, Art. 86 Absatz 3 GO u. Abschnitt 2 der Ministerialverfügung vom 17.8.18, Regblt. S. 177, u. zu den Taggeldern der Gemeindebeamten, § 92 Abs. 2 VV zur GO, Teuerungszulagen in solcher Höhe gewährt werden, daß das Taggeld u. die Teuerungszulagen zusammen höchstens 4,4 Goldmark für einen vollen Tag beträgt.

Beschluß:
das Taggeld für die Gemeinderatsmitglieder u. für die Gemeindebeamten mit Wirkung vom 1 Dezember 1923 an auf 4 M 40 P für einen vollen Tag festzusetzen.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Maier
Pfaudler
Groß

S. 327

Weidenstetten
Verhandelt den 29. Februar 1924

Am 14 Oktober 1923, oben S. 309, wurde die hiesige Schafweide an die hiesigen Schafhalter Jakob u. J. Gg. Bosch unter der Hand für die Summe von – : 18 000 Goldmark auf ein Jahr vom 11 Nov. 1923 bis 10 Nov. 1924 verpachtet.
Im Laufe deß Winters 1923/24 gingen die Schafpreise enorm zurück, so daß die Weidepächter den Weidepacht kündigten. In Anbetracht deß oben angegebenen Preissturzes wird vom Gemeinderat

Beschlossen:
die Rückgängigmachung deß Schafweidepachtes anzunehmen u. mit den beiden Schafhaltern aufs Neue zu verhandeln.
Bei der heute stattgefundenen Verhandlung einigte man sich auf – : 3 200 Goldmark für das Jahr. Sollte im Laufe deß Jahres eine Steigerung der Schafpreise eintreten, so steht dem Gemeinderat das Recht zu, eine Nachforderung zu machen.

Anerkannt Pächter Jakob Bosch

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Maier
Pfaudler
Groß

S. 328

Weidenstetten
Verhandelt den 8. März 1924

Vom Oberamt Ulm erging ein Gesuch an den Ortsausschuß und Gemeinderat, für die in der Pfalz von den Franzosen vertriebenen Einwohner in hiesiger Gemeinde auch eine Geldsammlung zu veranstalten. Mit Rücksicht auf die vielen Einsammlungen wird vom Gemeinderat einstimmig

Beschlossen:
von einer öffentlichen Einsammlung abzusehen und für die Pfälzer eine Gabe aus der Gemeindekasse zu verwilligen. Durch einstimmigen Beschluß wurden 100 Goldmark bewilligt.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Maier
Pfaudler
Groß
Hummel

S. 329

Weidenstetten
Verhandelt den 12. März 1924

Nach dem Erlaß deß Ministeriums deß Innern vom 22 I 1924, Staatsanzeiger Nr. 22, ist beabsichtigt, die für die Zeit vom 1.4. bis 31.12. 1923 eingetretenen Vorauszahlungen auf die staatliche Grund-, Gebäude- u. Gewerbesteuer u. auf die Gemeindeumlage, als endgültige Staatssteuer und Gemeindeumlage für oben genannte Zeit gelten zu lassen. Da nun in hiesiger Gemeinde die Vorauszahlungen je nach Bedarf zum Einzug gelangten, eine förmliche Steuerumlage jedoch außer Verhältnis zum Verwaltungsaufwand steht u. die Beiträge zur Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft u. Württembergischen Landwirtschaftskammer auf die Beteiligten nicht umgelegt sind, so wird vom Gemeinderat

Beschlossen:
1) die Staatssteuerumlage vom 1 April 1923 bis 31 März 1924, ferner die Gemeindeumlage,

S. 330

die Umlage zur Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft u. Württembergischen Landwirtschaftskammer vom 1 April / 31 Dezember 1923 werden in einer Umlage auf die vorjährigen Kataster für die Staatssteuer u. Gemeindeumlage in Goldmark umgelegt, wobei etwaige Katasteränderungen zu berücksichtigen sind..

Die Staatssteuerumlage aus Gewerben für die Zeit vom 1 Januar bis 31 März 1924 kann erst nach Feststellung deß gewerblichen Reinertrags erfolgen und ist daher in der oben genannten Umlage nicht enthalten.

2) Die in Papiermark geleisteten Vorauszahlungen werden zum Kurs von 1 Billion für 1 Goldmark aufgewertet. Von einer weiteren Aufwertung wird Abstand genommen, da der Steuereinzug größtenteils im Verhältnis zum Vorjahr vorgenommen wurde u. die Aufwertung eine entsprechende Erhöhung der Umlage zur Folge hätte.
Für öffentliche Kassen findet, sofern solche in Betracht kommen, eine Aufwertung nach dem maßgebenden Geldumrechnungssatz statt.

S. 331

3) Für das Rechnungsjahr 1923, d.h. vom 1 April 1923 bis 31 März 1924, wird unter Bezugnahme auf die Ministerialverfügung vom 11. XI. 1923, Staatsanzeiger Nr. 291, eine Wohnsteuer von – : 2 Goldmark erhoben, wobei etwaige Abschlagszahlungen, in Goldmark umgerechnet, zu berücksichtigen sind.

4) Als erste Rate zur Erlangung eines Betriebskapitals wird der Betrag von  – : 400 M Goldmark in die Umlage einbezogen.

5) Der hierauf berechnete Umlagesatz auf Grundeigentum, Gewerbe u. Gebäude mit den vorjährigen Zuschlägen u. Abstrichen wird auf 0,04 % festgestellt mit Staatssteuerbetreff.
Die Gemeinde erhebt demnach eine Umlage von 0,05 % deß nach Absatz II, Ziff. 2 deß Ministerialerlasses vom 22 Januar 1924, Staatsanzeiger Nr. 22, zulässigen Höchstsatzes.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Maier
Pfaudler
Groß
Hummel

S. 332

Weidenstetten
Verhandelt den 29. März 1924

Durch die im Jahr 1923 eingetretene Geldentwertung wurden von Seiten deß Oberamts die Verpflegungssätze für die Haltung der Gemeindefarren und die Sprunggelder für jeden Monat neu festgelegt. Die Verpflegungsgelder wurden von der Gemeindepflege jeden Monat an den Farrenhalter ausbezahlt, während die Sprunggelder zurück blieben. Vom Gemeinderat wird einstimmig

Beschlossen:
das Sprunggeld für die 12 Monate vom 1 April 1923 bis 31 März 1924 pro Monat auf 5 M, zusammen – : 60 Goldmark festzusetzen u. die sofortige Ausbezahlung an die Dienstmagd deß Farrenhalters zu veranlassen.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Maier
Pfaudler
Groß
Hummel

S. 333

Weidenstetten
Verhandelt den 8. April 1924

Am heutigen wurden die Beschlüsse der Amtsversammlung vom 30 September 1922 und 9 Juni 1923 dem Gemeinderat nach ihrem ganzen Inhalt nach § 76 deß Verwaltungsedikts gemäß wörtlich vorgelesen.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Maier
Pfaudler
Groß
Hummel

S. 334

Weidenstetten
Verhandelt den 25. März 1924 / 23. April 1924

Auf 1 April d. J. ging der Farrenhaltungsvertrag zu Ende. Da sich bei zweimaliger Bekanntmachung kein Pächter einfand, musste ein dritter Termin anberaumt werden, wozu die größeren Landwirte von hier persönlich vom Schultheißenamt aufs Rathaus geladen wurden. Nach längerem Zureden erklärte sich Jakob Bosch, Neubauer von hier, zur Übernahme der vier Gemeindefarren bereit, für ein jährliches Pachtgeld von – : 2 000 Goldmark auf die Dauer von drei Jahren.
Nach einiger Zeit stellte Bosch an den Gemeinderat den Antrag, daß er die zu haltenden Farren selbst erwerben wolle, so daß dieselben sein Eigentum seien.

S. 335

Er verpflichte sich, daß er Zuchtfarren erwerbe, welche zum mindesten II. Klasse erhalten. Auf den Antrag deß Jakob Bosch wird nach längerer Beratung

Beschlossen:

  1. das seitherige System, bei welchem die Farren von der Gemeinde erworben u. Eigentum der Gemeinde waren u. gegen Verpflegung u. Futtergeld verpachtet waren, vom 1 April 1924 an aufzuheben.
  2. dem neuen Farrenhalter die Anschaffung u. Kauf der Farren zu übertragen. Als jährliches Verpflegungsgeld wurden 2 200 M auf eine 3jährige Periode vereinbart. Von den 4 der Gemeinde gehörigen Farren wurden zwei an den neuen Farrenhalter für 1 200 M abgetreten, die zwei weiteren wurden alters- und zuchtuntauglichkeitshalber an die Viehverwertungsstelle in Stuttgart verkauft. Für diese hat der neue Farrenhalter zwei zuchttaugliche zu erwerben.

Anerkannt der neue Farrenhalter
                        Jakob Bosch

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Maier
Pfaudler
Groß
Hummel

S. 336

Weidenstetten
Verhandelt den 8. Mai 1924

Nach einer Verfügung der Landessteuernotverordnung vom 28 März 1924, Regblt. S. 26, kann die Hundesteuer bis auf 40 M für einen Hund, 80 M für den zweiten und 120 M für jeden weiteren Hund erhöht werden. Durch Beschluß deß Gemeinderats wird die Hundesteuer hier u. in Schechstetten für 1 Hund auf 20 M, für den 2. Hund auf 40 M, für jeden weiteren Hund auf 60 M erhöht. Schäferhunde bezahlen 20 M die einfache Gebühr.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Maier
Pfaudler
Groß
Hummel

Dem Verwaltungsaktuar Auszug gesandt.

S. 337

Weidenstetten
Verhandelt den 8. Mai 1924

Unter Bezugnahme auf den Erlaß deß Württembergischen Kultusministeriums vom 9 April 1924, Nr. 3497, Amtsblatt S. 76, in Verbindung mit § 23 deß Volksschulgesetzes vom 17. 8. 1909, Regblt. S. 177, betreff Erhöhung deß Beitrags für die örtliche Schulkasse, wird heute

Beschlossen:
mit Wirkung vom 1 April 1924 an den Beitrag zur örtlichen Schulkasse auf 60 P für jeden Schüler festzusetzen.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Maier
Pfaudler
Groß
Hummel

S. 338

Weidenstetten
Verhandelt den 20. Mai 1924

Am 16 Februar d. J., siehe oben S. 324, wurden die Stundenlohnsätze der Frontagelöhner und Fuhrleute nach Goldpfennigen festgesetzt. Diese Beträge passen den derzeitigen Zeitverhältnissen nicht mehr an, vom Gemeinderat wird daher

Beschlossen:
vom 1 Mai an die Stundenlohnsätze neu festzusetzen. Es soll erhalten:

  1.  eine erwachsene Mannsperson pro Stunde                                       25 P
  2. eine jugendliche Mannsperson unter 16 Jahren u. Weibsperson     20 P
  3. ein zweispänniges Fuhrwerk samt Fuhrmann                                     1 M
  4. ein einspänniges Fuhrwerk samt Fuhrmann                                       70 P

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Pfaudler
Groß

S. 339

Weidenstetten
Verhandelt den 20. Mai 1924

Die in hiesigem Armenhaus wohnhafte Witwe Anna Albrecht hatte jährlich 50 M Hausmiete nach Friedenswert zu bezahlen. Da dieselbe gänzlich mittellos wurde, konnte dieselbe nichts mehr bezahlen. Es wird deshalb vom Gemeinderat einstimmig

Beschlossen:
1) der Witwe Albrecht die Hausmiete rückwirkend vom 1 April 1923 zu erlassen,
2) derselben das Wohnrecht bis zu ihrem Tode oder evtl. Wegzug unentgeltlich zu verwilligen.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Pfaudler
Groß

S. 340

Weidenstetten
Verhandelt den 20. Mai 1924

Der Steinbrucharbeiter Georg Schäch v. hier, welcher in das hiesige Armenhaus eingewiesen werden musste, siehe Beschluß vom 23 Juli 1923, oben S. 269, hatte monatlich einen Stundenlohn seines Verdienstes als Steinbrecher als Hausmiete zu bezahlen. Da dieser Betrag als zu nieder erscheint, wird vom Gemeinderat

Beschlossen:
1) die Wohnungsmiete bei Schäch pro Monat vom 1 April 1924 an auf 4 Goldmark zu erhöhen.
2) Von obigem Betrag erhält die ledige Walburga Röscheisen, welche die Ortsarme Friederike Mühlberger in Wohnung hat, monatlich 3 Goldmark. Die Mühlberger musste infolge Einweisung deß Schäch das Armenhaus verlassen u. privat untergebracht werden.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Pfaudler
Groß

S. 341

Weidenstetten
Verhandelt den 20. Mai 1924

Der Söldner Friedrich Baur von hier hat auf seinem Grundstück im Schechstetter Tal ein Quantum Steine ausgebrochen, welche sich zu Straßenschotter eignen. Baur hat darum nachgesucht, es möchten solche die Gemeinde ihm abnehmen. Das Quantum beträgt 81 Kubikmeter. Vom Gemeinderat wird

Beschlossen:
dem Friedrich Baur dieses Quantum Steine a pro Kubikmeter zu 1 M abzunehmen.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer                                                                                                                      
Pfaudler
Groß

S. 342

Weidenstetten
Verhandelt den 20. Mai 1924

Der für die hiesige Gemeinde aufgestellte Staatssteuereinzieher Paul Hummel, Gemeinderat hier, sucht bei dem Gemeinderat darum nach, es möchte ihm aus Gemeindemitteln für die für das Finanzamt einzuziehende Reichs- u. Bundessteuer ein Beitrag gewährt werden, da er für die vom Finanzamt gewährte Einzugsgebühr von 0,75 % den Einzug nicht leisten könne. Nach Beratung wird vom Gemeinderat

Beschlossen:
dem Einzieher Hummel aus Gemeindemitteln vom 1 Januar ab ebenfalls 0,75 % Entschädigung zu verwilligen. Hummel hat vierteljährlich sein Quittungsbüchlein vorzulegen.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer                                                                                                                      
Pfaudler
Groß

S. 345

Weidenstetten
Verhandelt den 20. Mai 1924

Den 6 Gutsbesitzern von Schechstetten, Gemeinde Weidenstetten, wurde von früher her für die Unterhaltung ihrer Straße, von der Abzweigung der Ettlenschießer Straße bis zum Weiler, eine Unterhaltungsentschädigung von – : 85 M Friedenswert aus der hiesigen Gemeindepflege pro Jahr gewährt. Die obigen 6 Besitzer verlangen nun den jetzigen Zeitverhältnissen entsprechende höhere Entschädigung. Vom Gemeinderat wird

Beschlossen:
die Entschädigung vom 1 April 1924 ab auf – : 100 M festzusetzen.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer                                                                                                                      
Pfaudler
Groß

S. 346

Weidenstetten
Verhandelt den 31. Mai 1924

Nachdem wieder wertbeständiges Geld in Umlauf gesetzt worden ist, sollen die Gehälter und Wartgelder der Gemeindebeamten nach Gold- oder Rentenmark wieder auf Jahresbeträge neu geregelt werden. Vom Gemeinderat wird daher

Beschlossen:
vom 1 April d. J. an die Gehälter u. Wartgelder auf feste Jahresbeträge, wie solche in der besonderen Beilage aufgeführt sind, festzusetzen.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Kühnle
Mayer
Maier
Pfaudler
Hummel

S. 347
(besondere Beilage, eingeklebt)

Oberamt Ulm
Gemeinde Weidenstetten
Verhandelt am 22. Juli 1924

Das Oberamt spricht sich in seinem Erlaß vom 2. April 1924 dahin aus, daß, nachdem wieder eine feste Geldwährung eingetreten sei, in natürlicher Weise auch die dienstliche Inanspruchnahme der Gemeindebeamten entsprechend ihrer tatsächlichen Inanspruchnahme wieder neu festgestellt werden müsse und der Gemeinderat veranlaßt werde, über die künftige Belohnung der Gemeindebeamten in Bälde Beschluß zu fassen und dem Oberamt einen Auszug hierüber vorzulegen.
Das Oberamt empfiehlt im allgemeinen in Anbetracht der eingetretenen festen Währung, die Gehalte auch in einem festen jährlichen Betrag festzusetzen, wobei zu berücksichtigen wäre, daß in diesem Falle nicht über die Friedensbezüge hinausgegangen werden solle.
Nach Beratung wird durch den Gemeinderat

beschlossen:

1. Vom 1. April 1924 an festzusetzen die dienstliche Inanspruchnahme

            a) des Ortsvorstehers Thierer von seither 80 % auf 70 %

            b) des Gemeindepflegers Schleicher von seither 60 % auf 45 %
            und dabei zu bestimmen, daß die Vorrückung alle 2 Jahre stattfindet, erstmals         1. April 1926.

2. Für nachstehende Beamte unter Aufhebung der Eingruppierung ebenfalls vom 1. April Januar 1924 an einen festen Jahresgehalt auszuwerfen

  1. Baumwart Fink, Wartgeld                                                                            10 M
  2. Waldschütz Ehret, Gehalt                                                                           120 M
  3. Amts- u. Polizeidiener Mayländer, Gehalt                                                120 M
  4. Anwalt Winkelmann, Schechstetten, Gehalt                                              10 M
  5. Amtsbote Leibing, Wartgeld                                                                        40 M

S. 348

  • Spritzenmeister Duckeck, Wartgeld                                                              3 M
  •             “           Wittlinger       “                                                                     3 M
  • Schuldiener Röscheisen, Gehalt                                                                 90 M
  • Schulkasse Beitrag zur Ortslesebibliothek                                                 30 M
  • Kirchenpflege, Beitrag zum Gehalt deß Organisten                            … 210 M
  • Hebamme Köpf, Wartgeld                                                                        …40 M
  • Distrikttierarzt           “                                                                                 20 M
  • Farrenhalter Bosch, Futtergeld u. Pflege                                              2 200 M
  • Bockhalter                            “                                                                      78 M
  • Feldschütz Ehret, Gehalt                                                                            120 M
  • Katastergeometer Späth, Wartgeld                                                             10 M
  • Nachtwächter Röscheisen, Gehalt                                                            120 M
  •             “           Mayländer            “                                                              80 M
  • Fronmeister Falch, Wartgeld                                                                       60 M
  • Wegknecht   Joh. Gg. Öchsle, Gehalt                                                      480 M
  •             “           Matth. Wittlinger      “                                                          60 M
  •             “           Johs. Iser                  “                                                         140 M
  •             “           Christoph Ehret       “                                                          120 M
  •             “           Nikolaus Kreiser      “                                                            60 M
  •             “           Joh. Gg. Leibing      “                                                            80 M

S. 349

  • Wegknecht   Preiß Leonhardt, Gehalt                                                       60 M
  •             “           Matthäus Röscheisen, Gehalt                                            200 M
  •             “           Matthäus Groß (mit Bleistift) zurückgestellt                       80 M
  •  Schechstetten, Straßenunterhaltungsbeitrag                                         100 M
  • Staatsrentenamt Ulm                                                                                     15 M
  • Fleischbeschauer J. Gg. Mayer, Wartgeld  (mit Bleistift) bleibt              10 M

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Kühnle
Mayer
Maier
Pfaudler
Hummel
Dem Verwaltungsaktuar u. dem Gemeindepfleger je Auszug gefertigt.

S. 350

Weidenstetten
Verhandelt den 12. /31. Juli 1924

Gemeindepfleger Schleicher trägt vor, daß er zur Zeit dringende Ausgaben zu machen habe u. besitze kein Geld in der Gemeindekasse. Bei der zur Zeit herrschenden Geldnot sei es ihm nicht möglich Steuern einzuziehen. Um nun das Notwendigste bezahlen zu können, müsse die Gemeinde ein vorübergehendes Darlehen aufnehmen.
Schultheiß Thierer trägt vor, es seien ihm von Herrn Oberregierungsrat Seitz in Ulm 800 Goldmark angetragen. Es wird deßhalb

Beschlossen:
dieses Darlehen auf unbestimmte Zeit sofort zu erheben und gegen einen angemessenen Zins zu verzinsen.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Kühnle
Mayer
Maier
Pfaudler
Hummel

S. 351

Weidenstetten
Verhandelt den 31. Juli 1924

Nach Beendigung deß Weltkrieges 1918 wurde auf Anregung deß hiesigen Pfarrers zum Andenken der Gefallenen u. vermissten Soldaten in der Kirche eine Gedenktafel erstellt, welche zum Teil aus freiwilligen Beiträgen bezahlt wurde. Schon damals befasste sich der Kriegerverein damit, auf dem Friedhof oder sonst einem geeigneten Platze ein größeres Denkmal aus Sandstein, Kunststein oder eines sonstigen (eine) Pyramide zu erstellen. Im Frühjahr dieses Jahres wurde vom Kriegerverein ein Platz außerhalb deß Orts erwählt, auf welchem jedem Gefallenen oder vermissten Soldaten ein Lindenbaum gepflanzt würde. In der Mitte dieses Platzes würde aus besonderen Findlingssteinen

S. 352

eine Pyramide erstellt, in welche eine Metalltafel, auf welcher die Namen sämtlicher Gefallenen u. Vermissten eingegossen sind, eingerahmt (ist). Da die Erstellung dieses Denkmals größere Kosten verursacht, wird vom Gemeinderat einstimmig

Beschlossen:
zur Deckung dieser Kosten aus der Gemeindekasse einen Beitrag von – : 250 M zu verwilligen.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Kühnle
Mayer
Maier
Groß
Hummel
Schleicher

S. 352 a

(Abschrift eines eingeklebten und ausgefüllten Vordrucks)

Oberamt Ulm
Gemeinde Weidenstetten

Gemäß Verfügung des Ministeriums des Innern vom 28. Juni 1924, Reg.-Bl. S. 366 und Min.-Verf. vom gleichen Tage, Staatsanz. Nr. 148, betr.die Belohnungen, Reisevergütungen und Gebühren für Schlachtvieh- und Fleischbeschau wird unter Aufhebung des Beschlusses vom 25. Nov. 23 heute

beschlossen:

A. Die Dienstbezüge der die Schlachtvieh- und Fleischbeschau ausübenden Personen nach Einzelleistungen zu bemessen und hiefür folgende Sätze festzusetzen:

I. bei der ordentlichen Beschau durch den tierärztlich nicht vorgebildeten Beschauer:

  1. Schlachtviehbeschau allein für 1 Stück
    a) Rindvieh (ausschl. Kälber)                                          90 P
    b) Schweine, Kälber, Schafe, Ziegen, Hunde                 50 P
  2. Schlachtvieh- und Fleischbeschau für 1 Stück
    a) Rindvieh (ausschl. Kälber)                                   1 M 80 P
    b) Schweine,                                                                   90 P
    c) Kälber, Schafe, Ziegen, Hunde                                   70 P
    Diese Sätze gelten auch bei Not- und Hausschlachtungen ohne vorausgegangene Schlachtviehbeschau.
  3. Beaufsichtigung des Geschäftsbetriebs der Metzger usw. sowie für andere nicht besonders aufgeführte Verrichtungen für jede angefangene ½ Stunde der erforderlichen Zeit 60 P.
  4. Bei Verrichtungen außerhalb des Wohnorts: Reisevergütung für jedes zurückgelegte Klm 15 P .
    Werden gleichzeitig andere Geschäfte besorgt, so sind die Reisekosten entsprechend zu verteilen.

II. Bei der Ergänzungsbeschau (der den Tierärzten vorbehaltenen Schlachtvieh- und Fleischbeschau) sofern der Tierarzt in der Gemeinde nur diese Art von Beschau ausübt.

  1. Schlachtviehbeschau allein für 1 Stück
    a) Rindvieh (ausschl. Kälber)                                  1 M 80 P
    b) Schweine,                                                                   95 P
    c) Kälber, Schafe, Ziegen, Hunde                                   90 P
    d) Pferde, Maultiere, Esel, Maulesel                       1 M 80 P
  2. Schlachtvieh- und Fleischbeschau für 1 Stück
    a) Rindvieh (ausschl. Kälber)                                  3 M 60 P
    b) Schweine,                                                             1 M 80 P
    c) Kälber, Schafe, Ziegen, Hunde                             1 M 20 P
    d) Pferde usw. (vergl. 1 d)                                        3 M 60 P
  3. Fleischbeschau allein für 1 Stück
    a) Rindvieh (ausschl. Kälber)                                  2 M 40 P
    b) Schweine,                                                            1 M 20 P
    c) Kälber, Schafe, Ziegen, Hunde                                  90 P
    d) Pferde usw. (vergl. 1 d)                                      2 M 40 P
  4. nicht besonders aufgeführte Verrichtungen für jede
     angefangene ½ Stunde der erforderlichen Zeit            90 P
  5. bei Verrichtungen außerhalb des Wohnorts: Vergütung für Zeit- und Reiseaufwand für jedes zurückgelegte Klm. 55 P.
    Werden gleichzeitig andere Geschäfte besorgt, so sind die Reisekosten entsprechend zu verteilen.

S. 352 b

B. Zur Deckung der der Gemeinde durch die Schlachtvieh- und Fleischbeschau entstehenden Kosten werden von den Beteiligten in jedem einzelnen Fall, auch bei Notschlachtungen und für die Beschauverrichtungen der tierärztlichen Beschauer, umstehende Gebühren für die Gemeindekasse erhoben:

                                                                       Grundschau Zuschlag       Gesamtgebühr
            bei Rindvieh (ausschl. Kälber)
            und Pferden                                     1 M 90 P        1 M 10 P        3 M
            bei Kälbern                                               95 P               30 P        1 M 25 P
            bei Schweinen                                         95 P               55 P        1 M 50 P
            bei Schafen                                                80 P               20 P        1 M
            bei Ziegen                                                  80 P               20 P        1 M
            bei Hunden                                                80 P                10 P                90 P

  • C. Vorstehender Beschluß hat Giltigkeit vom 1. Juli 1924 ab. tritt mit Wirkung vom 1. April 1924 außer Kraft

D. Den Laien- und tierärztlichen Fleischbeschauern die Neufestsetzung mittels Protokollauszug zu eröffnen.

Zur Beurkundung

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Maier
Groß
Hummel

Zur Gemeindepflege u. dem Fleischbeschauer
Auszug übergeben.

S. 353

Weidenstetten
Verhandelt den 5. Sept. 1924

Vom Oberschulrat in Ulm wurde an den Ortsschulrat der Antrag gestellt, daß die hiesige Arbeitslehrerin in Ulm einen Lehrkurs mitzumachen habe, bei welchem dieselbe die Lehrmethode zu lernen habe.
Der Ortsschulrat hat in seiner Sitzung vom 3 Sept. 1924 beschlossen an den Gemeinderat ein Gesuch um Übernahme der Kosten, welche – : 50 M betragen, einzureichen. Vom Gemeinderat wird heute

Beschlossen:
die Kosten im Betrage von – : 50 M für den Lehrkurs der Arbeitslehrerin auf die Gemeindekasse zu übernehmen.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Maier
Groß
Hummel

S. 354

Weidenstetten
Verhandelt den 5. September 1924

Im Laufe deß vergangenen Frühjahrs wurde an den Obstbäumen durch den Frostnachtspanner ein empfindlicher Schaden angerichtet. Nach einem Bericht deß Oberamtsbaumwarts Wörz in Langenau soll auch im kommenden Frühjahr ein massenhaftes Auftreten dieser Raupe zu befürchten sein. Als wirksamstes Gegenmittel wird Raupenleim auf Klebegürtel empfohlen.
Nach einem oberamtlichen Erlaß wird zur gründlichen Durchführung die Anschaffung dieses Gegenmittels auf Kosten der Gemeinde empfohlen.

S. 355

Da ein reichlicher Obstertrag allen Gemeindeeinwohnern zugutekommt, wird vom Gemeinderat einstimmig

Beschlossen:
die Anschaffung eines Zentners Raupenleim u. das erforderliche Klebepapier auf Kosten der Gemeinde anzuschaffen und den Oberamtsbaumwart Wörz in Langenau mit der Bestellung zu beauftragen. Von den Baumbesitzern wird das Verabreichte wieder zum Ersatz gebracht.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Maier
Groß
Hummel

S. 356

Weidenstetten
Verhandelt den 8. Oktober 1924

In der Farrenhaltungssache der hiesigen Gemeinde wird heute wiederholt verhandelt. Der Gemeinderat

Beschließt:
den Vertrag auf 6 Jahre festzusetzen, unter der Bedingung, daß der Farrenhalter mindestens II. Klasse anschafft, wozu sich derselbe bereit erklärt. Unter dem Betrag von 2 200 M sind 200 M Zuschuß für Anschaffung pro Jahr inbegriffen.

Anerkannt Jakob Bosch

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Maier
Pfaudler
Groß
Hummel

S. 357

Weidenstetten
Verhandelt den 8. Oktober 1924

Bei der heute wiederholt stattgefundenen Gemeinderatssitzung betreffend die Farrenhaltung hier, wurde über diesen Gegenstand abgestimmt, wobei 6 Stimmen für Beibehaltung deß abgeschlossenen Vertrags u. 2 Stimmen für Pflegesystem je auf die Dauer von 6 Jahren abgegeben wurden. Der Ortsvorsteher enthielt sich der Abstimmung. Der Vertrag wird dem Oberamt zur Dispensation (Entbindung von der Pflicht zur Einhaltung best. Regeln) vorgelegt. Als Grund wird Art. 2 a, b u. c deß Farrenhaltungsgesetzes von 1897, Regblt. S. 43 – 44 begründet.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Groß
Hummel

Dem Oberamt Auszug gesandt.

S. 358

Weidenstetten
Verhandelt den 31. Oktober 1924

Lt. Verfügung deß Ministeriums der Justiz u. deß Inneren vom 22 Juli 1924 sind die Gebühren der Leichenschauer an die Stelle der Verfügung deß Ministeriums vom
5. 10. 1923 festzusetzen. Es gelten folgende Sätze:

1) Erste und zweite Besichtigung einer Leiche
    a) wenn der Leichenschauer außer der Gebühr ein Wartgeld bezieht    – : 1 M 20 P

    b) wenn er nur die Gebühren für den Einzelfall bezieht                             – : 1 M 80 P
        wenn bei Nacht von abends 8 Uhr bis morgens 7 Uhr               das Doppelte
        für außerhalb deß Wohnorts von mehr als 2 km Entfernung pro km
        Reiseentschädigung                                                                                 – :        20 P

Es wird

Beschlossen:
dem Leichenschauer Christian Helferich von hier, da derselbe kein Wartgeld bezieht, für jeden Einzelfall die Gebühr mit 1 M 80 P u. außerhalb deß Wohnorts von mehr als 2 Kilometern für jeden zurückgelegten Kilometer 12 P zu genehmigen.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhard
Schleicher
Kühnle
Mayer
Groß
Hummel

Dem Oberamt Auszug gesandt.

S. 358 a

(Abschrift eines mit Schreibmaschine geschriebenen und eingeklebten Blattes)

Gemeinde Weidenstetten
Verhandelt am 2. November 1924

Hinsichtlich der Unterstützung hilfsbedürftiger Kurzarbeiter ist vom Oberamt unter 18. ds. Mts. folgender Erlass ergangen:
Die frühere Kurzarbeiterunterstützung ist mit dem 31. März ds. Js. weggefallen und in der seitherigen Form nicht wieder eingeführt worden, dagegen sieht die Anordnung des Reichsarbeitsministers über Verwendung von Beitragsaufkommen der Erwerbslosenfürsorge vom 12. August ds. Js. zusammen mit der Minist.Verf. hiezu vom 23. August – Staatsanzeiger Nr. 196 – eine Unterstützung der Kurzarbeiter durch den Ortsfürsorgeverband (die Gemeinde) seines gewöhnlichen Aufenthalts vor. Der Ortsfürsorgeverband (die Gemeinde) erhält Ersatz ihres tatsächlichen Aufwands für diesen Zweck vom öffentlichen Arbeitsnachweis. Der Zuschuss darf jedoch weder 10 % des Beitragsaufkommens des Bezirks noch 50 % des tatsächlichen Aufwands des Ortsfürsorgeverbands für Kurzarbeiter übersteigen. Das Arbeitsamt gewährt auf Antrag unter Vorbehalt der endgültigen Abrechnung und Einhaltung der vorgeschriebenen Höchstgrenzen auch Vorschüsse; den nicht ersetzten Teil des Aufwands hat die Gemeinde zu tragen.
Hiezu ergeht folgende Anweisung:
Das Schultheissenamt wird angewiesen, einen Beschluss des dortigen Gemeinderats über die Gewährung eines Zuschusses in vorstehendem Sinn herbeizuführen  und bis spätestens 31. ds. Mts. dem Oberamt vorzulegen.

Der Gemeinderat b e s c h l i e s s t:

einen etwa nicht ersetzten Teil des Aufwands auf die Kurzarbeiterunterstützung auf die Gemeinde zu übernehmen.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Maier
Pfaudler
Groß
Hummel

Dem Oberamt u. der Gemeindepflege Auszug gesandt.

S. 358 b

Weidenstetten
Verhandelt den 2. November 1924

Am Freitag den 31 Oktober 1924 fand durch den Bezirksfeuerwehrinspektor Rapp aus Ulm die Prüfung der hiesigen Feuerwehr statt. Da die Feuerwehrleute zu dieser Übung Zeit versäumen mussten, wird vom Gemeinderat

Beschlossen:
jedem Feuerwehrmann, welcher dieser Übung angewohnt hat, als Entschädigung
1 M aus der Gemeindekasse zu verwilligen und dies bei den folgenden Prüfungen ebenso zu halten.

Der folgende Absatz wurde nachträglich durchgestrichen:
Wenn ein Mann bei einer gewöhnlichen Übung mit Entschuldigung wegbleibt (so hat er) 1 M, wer mutwillig wegbleibt, hat 3 M Strafe zu bezahlen. Dieses Geld solle in eine besondere Feuerwehrkasse, welche der Gemeindepfleger führt, fließen.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Maier
Pfaudler
Groß
Hummel

S. 359

Weidenstetten
Verhandelt den 2. November 1924

Seit vielen Jahren wurde die hiesige Schafweide an die hiesigen Schafhalter Bosch unter der Hand abgegeben. Da im Laufe deß Jahres 1924 die Geldverhältnisse u. auch Schafpreise sich sehr verändert haben, erschien es angezeigt, die hiesige Schafweide für das Jahr 1925 nicht unter der Hand abzugeben. Es wird deßhalb

Beschlossen:
die hiesige Schafweide auf Montag, den 10 Nov. 1924 zur Verpachtung auszuschreiben.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Kühnle
Mayer
Maier
Pfaudler
Groß
Schleicher

S. 360

Weidenstetten
Verhandelt den 11. November 1924

Zur Wiederbeschaffung der durch den Brand des Neuen Baus in Ulm vernichteten Vermessungsgrundlagen für die Krautgärten am Jungfernbühl u. an der Steig, soweit diese auf Flurkarten N. O.IV.60 u. N.O.IV.61 fallen, wurde heute vom Gemeinderat in Anwesenheit von Vermessungsrat Riek Beratung gepflogen und folgendes beschlossen:
1.) Es soll darauf hingewirkt werden, daß die Besitzer dieser Krautgärten ihren freiwilligen Beitritt zu der in Ausführung begriffenen Feldbereinigung IV erklären, weil auf diese Weise die Vermessung u. Vermarkung auf die einfachste Art erfolgen kann u. die Grundbuchberichtigung keine Kosten verursacht.
2.) Die geometrischen Arbeiten werden vom Bereinigungsfeldmesser ohne Kosten für die Beteiligten u. die Gemeinde ausgeführt.
3.) Von den Vermarkungskosten übernimmt die Gemeinde wie sonst üblich die Steinsatzkosten, sowie die Kosten der Vermarkung der Grenzen gegen das Gemeindeeigentum vollständig.

Vermessungsrat
            Riek
(dieser hat auch das Protokoll geschrieben)

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Maier
Pfaudler
Groß

S. 361

Weidenstetten
Verhandelt den 17. November 1924

Die Gemeinde Dächingen Kreis Ehingen wurde nach Mitteilung deß dortigen Gemeinderats am 20 Juni u. am 13 August d. J. von schwerem Hagel u. Wirbelsturm betroffen, wodurch die Getreidefelder ganz vernichtet u. die Obstbäume sehr beschädigt wurden. Der Gemeinderat von dort hat an den hiesigen Gemeinderat um eine Unterstützung gebeten. In Anbetracht deß Geschilderten wird

Beschlossen:
der Gemeinde Dächingen eine Unterstützung von 25 M aus der hiesigen Gemeindekasse zu gewähren.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Maier
Pfaudler
Groß
Hummel

S. 362

Weidenstetten
Verhandelt den 2. Dezember 1924

Der Kirchengemeinderat legt dem Gemeinderat einen Erlaß deß Oberkirchenrats vom 2 Oktober 1924 vor, wonach für das Rechnungsjahr 1924 eine Nacherhebung von 751 M Kirchensteuer in hiesiger Gemeinde gemacht werden müsse. Da eine nochmalige Erhebung oben genannter Steuer in hiesiger Gemeinde unter den Einwohnern eine Erbitterung hervorrufen würde, ist in dem Kirchengemeinderatsbeschluß gesagt, daß von ungenannter Seite freiwillige Zuwendungen gemacht würden, wenn die circa noch fehlenden  – : 300 M auf die bürgerliche Gemeinde, beziehungsweise auf die Gemeindepflege, übernommen würden.

S. 363

In Anbetracht vorgenannter Sachlage wird vom Gemeinderat durch Stimmenmehrheit

Beschlossen:
von einer nochmaligen Kirchensteuerumlage abzusehen u. den vorgenannten Betrag von – : 300 M auf die Gemeindekasse zur Ausbezahlung zu verwilligen.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Maier
Pfaudler
Groß
Hummel

Zur Gemeindepflege u. Kirchenpflege Auszug gefertigt.

S. 364

Weidenstetten
Verhandelt den 2. Dezember 1924

Im vergangenen Jahr wurde zur Wegsteuer noch ein Zuschlag mit 100% vom Hundert von der Gemeindepflege erhoben. Da diese Steuer sehr ungerecht von den Landwirten empfunden wurde, so wird vom Gemeinderat

Beschlossen:
den Zuschlag für das Jahr 1924 fallen zu lassen u. nicht zu erheben.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Kühnle
Mayer
Maier
Pfaudler
Groß
Hummel

S. 365

Weidenstetten
Verhandelt den 17. Dezember 1924

Die der hiesigen Gemeinde zustehende Jagd wurde vom 1 April 1922 bis 31 März 1928 auf 6 Jahre gegen ein Pachtgeld von – : 7 800 M pro Jahr dem Bauern Joh. Gg. Bosch von hier verpachtet. Da damals die Geldentwertung sich einsetzte, wurden wiederholte Erhöhungen gefordert. Mit der Einführung der Renten- oder Goldmark wurde es notwendig, daß mit dem Jagdpächter für das Jahr 1924 eine neue Jagdpachtsumme festgelegt werden musste. Nach langen mehrmaligen Verhandlungen deß Gemeinderats mit dem Pächter

S. 366

wird vereinbart und

Beschlossen:
für das Jahr 1924 und 1925 das Jagdpachtgeld pro Jahr auf – : 1 200 Goldmark festzusetzen, zahlbar in drei Teilbeträgen, 400 M auf 1 August, 400 M auf 1 Nov. u.  400 M auf 1 Februar. Für die Jahre 1926 u. 1927 werden die Pachtpreise den Zeitverhältnissen entsprechend geregelt werden.

Jagdpächter  Joh. Gg. Bosch

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Kühnle
Mayer
Maier
Pfaudler
Groß
Hummel