S. 78/79
Weidenstetten
Verhandelt den 7. Januar 1921
Im Auftrag der Zentralstelle für die Landwirtschaft hat sich heute Verwaltungsinspektor Rieck hier eingefunden um mit dem Gemeinderat wegen Weiterführung der Feldbereinigung zu beraten. Nach Erörterung der einschlägigen Verhältnisse wird
Beschlossen:
- Antrag auf Bereinigung der Feldmarkung seitlich der Geißlingerstraße u. rechts der Straße nach Holzkirch zu stellen. Mit den Arbeiten soll so frühzeitig begonnen werden, daß die Absteckung der neuen Grundstücke im Spätjahr gesichert ist.
- Die Zentralstelle für Landwirtschaft zu ersuchen, die technischen Vorarbeiten durch ihr Prüfungsamt fertigen zu lassen.
- Dem Oberamt Protokollauszug mit dem Ersuchen um Weiterleitung an die Zentralstelle vorzulegen. Der Gemeinderat behält sich die Wahl der Kommission u. deß Geometers bevor.
Gemeinderat
Schulth. Thierer
Schleicher
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
Sailer
Pfaudler
Dem Oberamt Auszug gesandt
und der Zentralstelle.
S. 80
Weidenstetten
Verhandelt den 12. Januar 1921 /1. Mai / 27. Dezember
Nach einer Mitteilung deß Forstamts Altheim fühle sich die Forstverwaltung gezwungen, die Beiträge für die Besorgung deß Forstschutzes für Körperschaftswaldungen durch Beamte deß Staates zu erhöhen. Die neuen Beiträge setzen sich zusammen aus einer nach der Flächengröße abgestuften Grundgebühr und einer 50 % Teuerungszulage. Nach der Berechnung deß Forstamts betragen die Gesamtkosten für die hiesigen Gemeindewaldungen vom 1 Januar 1921 ab2 167 M (später nachgetragen: ) richtig: bei 108 ha 21 qm = 2 268 M.
Nach Beratung hierüber und über die vom Forstamt Altheim übergebene Mitteilung und demselben im Namen der Staatsforstverwaltung unterschriebenen Waldschutzvertrag vom 23 März 1921, wird vom Gemeinderat einstimmig
S. 81
Beschlossen:
die Beförsterung u. den Forstschutz in der seitherigen Weise der hiesigen Gemeindewaldungen bis auf weiteres für hiervorgenannten Betrag von 2 167 M
– : 2 268 M, unter Vorbehalt von jederzeit einer vierteljährlichen Kündigung, zu genehmigen, auch den erwähnten Vertrag zu unterzeichnen.
Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
Sailer
Pfaudler
Dem Forstamt Altheim
und zur Gemeindepflege Auszug gefertigt.
Schreiben von Schulth. Thierer an das Forstamt Altheim und Antwort von Förster Lehenberger, hinten und vorne beschrieben, eingeheftet:
Schultheißenamt Weidenstetten den 6 Sept. 1921
Auf den beiden Beilagen ist eine Differenz von 101 M, man bittet die Zahl auf der Beilage vom 13 Dezbr. abzuändern.
Fr. güßend Schultheiß Thierer
Antwort:
In der dem dienstl. Schreiben vom 13 Dez. 1920 zw. grundlegender Berechnung der Beiträge war vom früheren Stand der Gemeindewaldfläche mit 103,2 ha ausgegangen. Infolge der Erwerbungen(?) ist diese nun aber auf 108,0 ha angewachsen u. dementsprechend erhöht sich auch der Beitrag von 2 167 M auf 2 268 M.
Altheim, 6. September 1921
Forstamt Lehenberger
S. 82
Weidenstetten
Verhandelt den 12. Januar 1921
Der Schreiner Paul Hummel von hier hat an seinem Hause einen Lattenschuppen auf Gemeindeplatz erstellt. Diesen Platz hat Hummel schon seit Jahren als Holzlagerplatz benützt. Da dieser Schuppen ein Gebäude darstellt, wird nach Beratung vom Gemeinderat
Beschlossen
daß Hummel für diesen Platz eine jährliche Miete von 10 M, erstmals 11 November 1921 und jedes Jahr an die Gemeindepflege zu bezahlen hat, jederzeit wideruflich.
Anerkannt Paul Hummel
Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
Sailer
Pfaudler
S. 83
Weidenstetten
Verhandelt den 24. Februar 1921
Die der hiesigen Gemeinde zustehende Jagd soll nach Beschluß des Gemeinderatesim öffentlichen Aufstreich (Verpachtung mit Höchstgebot) zur Verpachtung kommen. Das Jagdgebiet begrenzt die Markungen Altheim, Neenstetten, Holzkirch, Sinabronn Westerstetten u. Zähringen. Zum Jagdgebiet gehört das Feld, die Waldungen Scheithau, Weinburren, Jungfraubühl, Steighau, Häue und Steffesbauers Wald.
Nicht zum Jagdgebiet gehören die Ausbaufelder das Horn, der Distelberg mit Bauernhau, Bitzelhausen mit Lochwiesen u. Albernhau, Eichhölzle mit Ochsenwirts Hölzle sowie von der Markung Schechstetten, das von der Straße nach dort gelegene rechtsseitig gelegene Feld u. Ödungen bis zum Weiler, u. von da dem Feldweg entlang gegen den Wasserstall u. Grenze gegen den Koppenhau.
S. 84
Zwischen dem Staatswald Ziegelhau, Aspenhäule und Privatwald Scheithau bildet die Mitte der Spitalödung die Grenze, auf Bitzelhausen der Feldweg zwischen dem Aspenhäule, Jungfraubühl, Steffesbauers Wald entlang u. Fortsetzung den Weg über die Geißlinger Straße bis zum Weiler Schechstetten.
Die Jagddauer beginnt am 1 April 1920 u. endigt am 31 März 1928. Siehe besonderes Protokoll.
Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
Sailer
Pfaudler
S. 85
Weidenstetten
Verhandelt den 24. Februar 1921
Seit mehr als 30 Jahren wurde zur Abgrenzung der Staatsjagd ein gewisses Areal von der Gemeindejagd an die Forstverwaltung, bzw. an den Oberförster in Altheim bei Verpachtungen um einen gewissen Geldbetrag abgetreten. Das Pachtgeld der letzten 6jährigen Periode betrug – : 150 M pro Jahr.
Die Abgrenzung befaßt die Ausbaufelder Horn, Distelberg, Bitzelhausen, Bauernhau, Albernhau, Eichhölzle, das Loch sowie von der Markung Schechstetten den rechtsseitigen Teil der Straße nach Schechstetten u. von da dem Feldweg entlang gegen den Wasserstall u. seitlich gegen den Koppenhau. Es wird
Beschlossen
die hiervorgenannten Flächen an die Forstverwaltung bzw. Herrn Oberförster Lehenberger abzutreten, wenn derselbe ein dem Flächengehalt nach entsprechendes Angebot macht.
Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
Sailer
Pfaudler
S. 86
Weidenstetten
Verhandelt den 6. März 1921
Nach Erlaß deß Evangelischen Oberschulrats vom 15 April 1910 ist die Wahl deß Ortsschulrats nach den Bestimmungen deß Volksschulgesetzes vom 17 August 1909, Regblt. Seite 177, Art. 58 ff u. der Vollzugsverfügung hierzu vom 1 März 19010, Regblt. Seite 105, § 21, vorzunehmen. Für diese Wahl wurde der heutige Tag bestimmt, nachdem die Wahlperiode, Ablauf 31 Dez. 1918, übergangen worden ist.
Die Zahl der Ortsschulratsmitglieder soll neben dem Ortsvorsteher noch aus zwei bestehen, die Wahldauer umfasst die Jahre 1921, 1922, 1923, Ende 31 Dezember 1923. Die Wahl wird vom Gemeinderat vorgenommen.
S. 87
Nach geheimer Abstimmung erhielten Stimmen
1 Johannes Gebhardt 6 Stimmen
2 J. Gg Schleicher 6 Stimmen
3 die anderen Stimmen sind zersplittert
Anerkannt: Gebhardt, Schleicher
Gemeinderat
Schulth. Thierer
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
Sailer
Pfaudler
Dem Vorsitzenden deß Ortsschulrats,
Herrn Hauptlehrer Hanßum, Auszug zugestellt.
S. 88
Weidenstetten
Verhandelt den 14. März 1921
Die Württembergische Vereinsbank in Stuttgart hat an den Gemeinderat die Bitte gerichtet, er möchte für das Abstimmungsgebiet Oberschlesien eine reichliche Geldspende aus Gemeindemitteln verwilligen um dieses Land mit seinen reichen Kohlenschätzen dem Reiche zu erhalten. Nach Beratung wird vom Gemeinderat
Beschlossen
für diesen Zweck einen Beitrag von – : 400 M aus der Gemeindekasse zu verwilligen.
Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
Sailer
Pfaudler
S. 89
Weidenstetten
Verhandelt den 6. März 1921
Eingetragen den 14. März 1921
Nach einer Verfügung deß Ministeriums deß Innern u. der Justiz vom 5 Januar 1921, Amtsblatt Nr. 1, Seite 3, ist dem Leichenschauer für die erste u. zweite Besichtigung einer Leiche eine Gebühr von je 5 M festzusetzen. Für Leichenschauen außerhalb deß Wohnorts bei mehr als 2 km ist eine Reisentschädigung pro km von 50 P festzusetzen. Es wird
Beschlossen
obige Gebühren zu genehmigen.
Eröffnet Leichenschauer
Jakob Büchele
Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
Sailer
Pfaudler
S. 90
Weidenstetten
Verhandelt den 23. März 1921
Das Oberamt macht mittels Schreiben vom 21 Februar 1921 auf die Wichtigkeit, ja Notwendigkeit der weiteren Ausdehnung deß bargeldlosen Zahlungsverkehrs aufmerksam u. empfiehlt den Anschluß der Gemeindepflege an den Girovorsteher der Oberamtssparkasse. Nach Belehrung u. Aufklärung über die Vorteile deßselben durch den Verwaltungsaktuar wird vom Gemeinderat der Anschluß einstimmig
Beschlossen.
Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
Sailer
Pfaudler
Dem Verwaltungsaktuar Auszug gefertigt.
S. 91
Weidenstetten
Verhandelt den 23. März 1921
Der hiesige Ortspolizeidiener erscheint vor dem Schultheißenamt und bringt vor, daß er für die ihm am 29 Juni 1921 festgesetzte Belohnung von – : 800 M u. – : 200 M Teuerungszulage den Dienst nicht weiter verfolgen könne, weil dieses Gehalt im Verhältniß zu seinem Zeitaufwand zu nieder sei. Nach Beratung wird vom Gemeinderat
Beschlossen
dem Polizeidiener Fritz Baur zu der am 29 Juni 1920, oben Seite 36, verwilligten Teuerungszulage von – : 200 M eine weitere Teuerungszulage von – : 400 M,
zus.: – : 600 M vom 1 April 1921 an bis auf weiteres zu verwilligen.
Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
Sailer
Pfaudler
S. 92
Weidenstetten
Eingetragen den 29. März 1921
Mit Wirkung vom 1 Februar 1920 wurde das Verpflegungsgeld für die in der Pflegeanstalt untergebrachte M. K. weiter beträchtlich erhöht. Es kann deßhalb nicht als unbillig angesehen werden, wenn der Betrag deß Vaters N. K. von 80 M auf 90 M u. zwar rückwirkend vom 1 April 1919 ab erhöht wird.
Einverstanden N. K.
Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
Sailer
Pfaudler
S. 93
Weidenstetten
Eingetragen den 29. März 1921
Der seitherige Feld- u. Waldschütz Jakob Büchele hat seinen Dienst auf 1 April 1921 altershalber gekündigt. Diese Stelle wurde in der Gemeinde zur Bewerbung bekannt gemacht. Es meldeten sich zu diesem Dienst
1) Melchior Dangel, Taglöhner
2) Christoph Ehret, Taglöhner
Vom Gemeinderat wird Christoph Ehret mit Stimmenmehrheit vorgeschlagen.
Die seitherige Belohnung betrug als Waldschütz 300 M, Teuerungszulage 75 M
als Feldschütz 400 M, Teuerungszulage 100 M
zus: 700 M 175 M
Ehret wünscht Erhöhung, weil er mit diesem Geld nicht leben könne. Es wird
Beschlossen
Der Gehalt als Feld- und Waldschütz soll auf 900 M erhöht werden, u. zwar soll der Gehalt als Waldschütz auf 400, derjenige als Feldschütz 500 M betragen. Als Teuerungszulage soll gewährt werden zu a) 250 M. zu b) 540 M.
Anerkannt
Christoph Ehret
Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
Sailer
Pfaudler
S. 94
Weidenstetten
Verhandelt den 6. März
Eingetragen den 10. April1921
Nach einer Ministerialverfügung vom 1 Dezember 1920 muß bis zum Jahr 1928 in sämtlichen Schulen vollständige Lehrmittelfreiheit eingeführt sein. Die Kosten der Anschaffung dieser Lehrmittel hat die Gemeindepflege zu tragen. Der Ortsschulrat hat nun in einer Sitzung vom 19 Februar 1921 einen Beschlußentwurf über die Anschaffung dieser Lehrmittel dem Gemeinderat vorgelegt. Nach Durchsicht u. Vorlesung deßselben wird nach Beratung vom Gemeinderat
S. 95
Beschlossen
die Anschaffung dieser Lehrmittel, wie solche in dem Auszug deß Ortsschulratsprotokolls am Schlusse unter Ziff. 1 – 4 aufgeführt sind, auf Rechnung der Gemeindepflege zu bewilligen u. zu beschaffen, die Lehrmittelgegenstände deß Arbeitsschulunterrichts sollen den Kindern belassen werden, wenn die Anschaffungskosten von den Eltern bestritten werden.
Gemeinderat
Schulth. Thierer
Schleicher
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
Pfaudler
S. 96
Weidenstetten
Verhandelt den 10. April 1921
Durch Beschluß deß Gemeinderats vom 8 Februar 1920, oben S. 6, wurden zu den Taggeldern deß Ortsvorstehers u. der Gemeinderäte für besondere Dienstverrichtungen Teuerungszulagen gewährt. Unter Bezugnahme auf die Verfügung deß Ministeriums deß Innern vom 1 Juli 1920, Ziff. 2, Regblt. S. 441, wird heute
Beschlossen
zu den Taggeldern für besondere Dienstverrichtungen bis auf weiteres eine Teuerungszulage von – : 15 M zu gewähren u. zwar vom 1 April 1921 an,
Ortsvorsteher 8 + 15 = 23 M, Gemeinderat 7 + 15 = 22 M.
Gemeinderat
Schulth. Thierer
Schleicher
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
Pfaudler
S. 97
Weidenstetten
Verhandelt den 19. Juni 1921
Nach Art. 23, Abs. 1 deß Gesetzes über die Landwirtschaftskammer vom 23 Juni 1919, Regblt. S. 135, werden die nicht anderweitig gedeckten Kosten der Landwirtschaftskammer auf die Gemeindekasse übernommen u. umgelegt. Die Umlage erfolgt nach dem Verhältniß der Gesamtbeträge, der auf die landwirtschaftlich benützten Grundstücke entfallenden Grundsteuerkapitale.
Der Gemeinderat hat sich nun darüber schlüssig zu machen, ob die Posten auf die einzelnen Landwirte umgelegt oder auf die Gemeindepflege übernommen werden sollen. Es wird folgender
Beschluß gefaßt:
die Kosten der Landwirtschaftskammer auf die Gemeindepflege bis auf weiteres zu übernehmen wie dies auch bei der Handwerkskammerumlage der Fall ist.
Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Falch
Sailer
Pfaudler
S. 98
Weidenstetten den 19. Juni 1921
Der Ziegenbockhalter Georg Ehret, hier, welcher ein jährliches Futter- u. Verpflegungsgeld von – : 300 M erhalten hat, hat darum nachgesucht, es möchte ihm infolge der teuren Futterverhältnisse zu dem Futter- u. Verpflegungsgeld ein Teuerungszuschlag gewährt werden. Da das Vorgebrachte der Wahrheit entspricht, wird vom Gemeinderat nach Beratung
beschlossen
dem Gesuchsteller für das Rechnungsjahr 1921/2922 eine Teuerungszulage von – : 100 M zu gewähren.
Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
Sailer
Pfaudler
S. 99
Weidenstetten
Verhandelt den 10. Juli 1921
Der fünfjährige Zeitraum, für welchen letztmals die Festsetzung einer Pauschalsumme für die Prüfung der Gemeindepflegerechnung u. der Schulkassenrechnung erfolgte, ist am 31 März 1921 abgelaufen. Es erscheint wünschenswert, daß auch für die nächsten 5 Jahre, also für die Rechnungsjahre 1920/25 wieder eine Pauschalsumme festgelegt wird. Der Berechnung der Sportel (Gebühr, Summe) soll die letztgestellte Rechnung deß Jahres 1919, welche eine von dem gewöhnlichen Umfang abweichende Ausdehnung nicht hat, zu Grunde gelegt werden. Vom Gemeinderat, bzw. Ortsschulrat wird
Beschlossen:
dem Oberamt zu berichten, daß die Festsetzung einer Pauschalsumme für die Prüfung der Gemeindepflegerechnung u. Schulkassenrechnung gewünscht wird.
Gemeinderat Ortsschulrat
Schulth. Thierer Hauptlehrer Hanßum
Schleicher Schulg. Thierer
Kühnle Pf. Dornfeld
Mayer Schleicher
Falch Gebhardt
Groß
Sailer
Pfaudler
S. 100
Weidenstetten
Verhandelt den 28. Juli 1921
§ 1
Infolge der um bis 10fach verminderten Kaufkraft deß Geldes reicht das durch Beschluß der Collegien vom 27 Mai 1891 festgesetzte Betriebskapital von -: 800 M zur ungestörten Fortsetzung deß Gemeindehaushalts nicht mehr aus. Um nun zu vermeiden, daß bei nicht rechtzeitigem Anfall an Einnahmen die Gemeindepflege ihren regelmäßigen Verpflichtungen (nicht mehr) nachkommen kann, wird
Beschlossen:
1) Das Betriebskapital der Gemeindepflege auf 4 000 M zu erhöhen.
2) Die Mittel zu der Erhöhung durch Einstellung in den Voranschlag deß Gemeindehaushalts pro 1921 aufzubringen.
S. 101
§ 2
Der Gemeinderat ist der Ansicht, daß eine rasche Schuldentilgung unter den heutigen Wirtschaftsverhältnissen im Interesse der Gemeinde liege. Es wurde deßhalb
Beschlossen:
die restliche Schulhausbauschuld, die am 1 April 1921 – : 10 500 M betrug, vom Rechnungsjahr 1921 ab in Jahresraten im Mindestbetrag von – : 2 000 M abzutragen.
Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
Sailer
Pfaudler
S. 102
Weidenstetten
Eingetragen den 25. August 1921
Aufgrund mündlichen Beschlusses deß Gemeinderats wurde im Herbst 1920 die Dachrinne am Schul- u. Rathaus durch Flaschnermeister Honold aus Lonsee einer Reparatur unterzogen. Bei Reparierung derselben zeigte es sich, daß dieselbe sehr schadhafte Stellen hatte und teilweise erneuert werden müsse, wovon Honold dem Gemeinderat Mitteilung machte. Derselbe erhielt dann den Auftrag, auf der Nordostseite deß Hauses eine neue Dachrinne zu fertigen und mit der alten entfernten, von dem was noch brauchbar war, die Dachrinne auf der Südwestseite zu reparieren u. auszubessern.
S. 103
Im Anschluß dieser Arbeiten erhielt Honold den Auftrag, die sieben Dachfenster auf dem Hause zu untersuchen u. dieselben in wetterdichten Stand zu setzen. Bei Ausführung der Arbeiten zeigte es sich, daß die Schäden viel größer waren als vorauszusehen war, weshalb die Rechnung die Höhe von 3 010 M 44 P erreichte, was der Gemeinderat nachträglich bestätigt.
Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
Sailer
Pfaudler
S. 104
Weidenstetten
Eingetragen den 25. August 1921
Vom Ortsschulrat wurde im Frühjahr deß Jahres an dem Gemeinderat der Antrag gestellt, daß zur Aufbewahrung verschiedener Schulakten ein Schrank notwendig sei, welcher auf Rechnung der Gemeindekasse anzuschaffen wäre. Schreiner Köpf wurde mit der Anfertigung beauftragt. Da der Schrank lt. Rechnung den hohen Betrag von 842 M kostet, wird derselbe vom Gemeinderat nachträglich bestätigt.
Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
Sailer
Pfaudler
S. 105
Weidenstetten
Verhandelt den 26. August 1921
Nach einer Mitteilung deß Oberamts Ulm findet am Montag den 12 September d. J. die Abstimmungstagfahrt deß am 27 Januar d. J. vom Gemeinderat unter Mitwirkung deß Vermessungsinspektors Rieck aus Stuttgart beschlossenen vierten Feldbereinigungsunternehmens, vormittags 11 Uhr auf dem Rathause hier statt. Für dieses Unternehmen ist ein Vorsitzender u. ein Stellvertreter in Vorschlag zu bringen. Als Vorsitzender wird vom Gemeinderat vorgeschlagen Landesökonomierat Schmid, Vorstand der Landwirtschaftlichen Winterschule in Ulm.
S. 106
Ferner wird vom Gemeinderat einstimmig
Beschlossen
das IV-te Unternehmen dem Katastergeometer der hiesigen Gemeinde, Späth in Laupheim, welcher das Unternehmen I u. II fertigte, zu übertragen.
Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
Pfaudler
Sailer
Zu den Feldbereinigungsakten
Auszug gefertigt.
Die folgenden Seiten 106 a – h wurden mit Hilfe eines vorgefertigten Protokollauszugs vom Verwaltungsaktuar als Protokoll ausgefüllt und eingeklebt. Es folgt eine Abschrift derselben in einer anderen Schriftart.
S. 106 a
Gemeinde Weidenstetten
Oberamt Ulm
Gemeinderatsprotokoll vom 28. Juli 1921
§ I
Der Vorsitzende gibt einen Überblick über den Inhalt des Besoldungsgesetzes für Körperschaftsbeamte vom 25. Januar 1921 (Reg.-Bl. S. 65) und der Vollzugsbestimmungen dazu. Das Gesetz hat rückwirkende Kraft bis zum 1. April 1920; es ist alsbald durchzuführen.
Die Vorschriften über die Besoldung der planmäßigen hauptberuflichen Beamten sind durch Satzung zu erlassen, wobei die Vorschriften der dem Gesetz beigegebenen Besoldungsordnung zu beachten sind. Für die Regelung der Dienstbezüge der nicht hauptberuflichen Beamten ist die Form der Satzung nicht vorgeschrieben, aber zulässig. Den haupt- und nebenberuflichen Beamten ist eine den Dienstanforderungen und den örtlichen Verhältnissen entsprechende, angemessene Besoldung zu gewähren. Als angemessen sind die Dienstbezüge der hauptberuflichen Beamten dann anzusehen, wenn sie unter Berücksichtigung aller Umstände, die für die Bewertung der Eigenart des betreffenden Beamtenzweigs im allgemeinen und der zu beurteilenden Stellen im besonderen in Betracht kommen, den für gleichzubewertende Staatsbeamte gesetzlich festgesetzten Bezügen entsprechen.
Es wird nun festgestellt, daß in die Satzung über die Dienstbezüge der Beamten nur die hauptberuflichen Beamten einbezogen werden sollen, ferner die der Pensionskasse für Körperschaftsbeamte angehörenden Beamten.
Über den Vorentwurf der Satzung ist der Bezirksverein der württ. Gemeinde- und Körperschaftsbeamten gehört worden. Die von diesem gemachten Vorschläge wurden dem Gemeinderat durch Vermittlung der Verwaltungsaktuare, die mit der Durchführung dieses Gesetzes beauftragt sind, übergeben und werden vorgetragen. Den Vorschlägen wird stattgegeben. Die Satzung soll durch Auslage im Rathaus bekannt gemacht werden.
Darauf wird einstimmig folgende
Gemeindesatzung betr. die Dienstbezüge der Gemeindebeamten
beschlossen:
§ 1
Die Dienstbezüge der (in § 2 bezeichneten) hauptberuflichen Gemeindebeamten setzen sich zusammen aus:
- dem Grundgehalt
- dem Ortszuschlag
- dem Kinderzuschlag
- den Teuerungszuschlägen,
die sich in allen 4 Arten genau nach den für die Staatsbeamten jeweils geltenden Sätzen bestimmen.
S. 106 b
Es folgt eine Seite mit Angaben zum Grundgehalt von Beamten, eingeteilt in
10 Gruppen, jede Gruppe ist in 9 Stufen unterteilt, Ortsvorsteher und Gemeindepfleger sind unter Gruppe V und VI aufgeführt, weshalb nur diese beiden Gruppen wiedergegeben werden..
§ 2
der Gemeindepfleger
Gruppe V
Stufe 1 2 3 4 5 6 7 8 9
Grundgeh. M 5400 5800 6200 6600 7000 7300 7600 7900 8100
der Ortsvorsteher
Gruppe VI
Stufe 1 2 3 4 5 6 7 8 9
Grundgeh. M 5800 6300 6800 7300 7700 8100 8300 8500 8700
S. 106 c
§ 3
Der Ortszuschlag beträgt, nach Ortsklasse E, bei einem Grundgehalt
über 5 700 M bis 7 000 M 1 400 M
über 7 000 M bis 8 100 m 1 600 M
Eine Versetzung der Gemeinde in eine andere Ortsklasse zieht ohne besondere Beschlußfassung die entsprechende Änderung obiger Sätze nach sich.
§ 4
Der Kinderzuschlag beträgt für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahre monatlich vierzig Mark, bis zum vollendeten vierzehnten Lebensjahre monatlich fünfzig Mark und bis zum vollendeten einundzwanzigsten Lebensjahre monatlich sechzig Mark.
§ 5
Die Belohnung der in § 2 bezeichneten Beamten, sowie der Beamtenanwärter für die Bekleidung öffentlicher Nebenämter fließt in die Kasse der Gemeinde. Das Gleiche gilt hinsichtlich der Gebühren, welche diesen Beamten aus ihrer amtlichen Tätigkeit zustehen. Dem Ortsvorsteher – Ratsschreiber werden jedoch die Gebühren auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit ganz überlassen.
Wie die anfallenden Gebühren erhoben und verrechnet werden, wird jeweils durch Gemeinderatsbeschluß bestimmt.
§ 6
Den Kanzleiaufwand der Beamten, sowie den Aufwand für Gesetzblätter und Fachzeitschriften trägt die Gemeinde unmittelbar. Ebenso übernimmt sie, soweit sie die Haltung von Hilfskräften anerkannt hat, den Aufwand für diese Hilfskräfte. Für auswärtige Dienstverrichtungen erhalten die Beamten die verordnungsmäßigen Diäten und Reisekosten.
Hat ein Beamter den Arbeitsraum selbst zu stellen, so werden ihm der darauf entfallende Mietpreis (bzw. der Mietwert), die Kosten für Heizung, Beleuchtung, Reinigung und sonstige Bedienung, ferner ein angemessener Betrag für die Benützung von Einrichtungsgegenständen vergütet. Letzteres gilt auch hinsichtlich der Geräte usw. der technischen Beamten.
Der dem Ortsvorsteher und gleichzeitigen Ratsschreiber nach § 5 Abs. 1 überlassene Gebührenanteil ist zur Deckung des in Abs. 1 und 2 inbegriffenen Amtsaufwands bestimmt.
§ 7
Den Landwirtschaft betreibenden Beamten wird der Teuerungszuschlag angemessen, jedoch nicht zu mehr als 5 Zehnteln*) gekürzt. Bei einem landwirtschaftlichen Betriebseinkommen von weniger als 500 M im Jahr unterbleibt die Kürzung.
*) Anm: Fünf Zehntel sollte die höchste Kürzung sein.
§ 8
Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Besoldungsverordnung für Körperschaftsbeamte und der Vollzugsverfügung dazu.
§ 9
Alle zur Durchführung der Besoldungsvorschriften erforderlichen Verfügungen beschließt der Gemeinderat.
S. 106 d
§ II
Gemäß der heute festgestellten Gemeindesatzung betr. die Dienstbezüge der Gemeindebeamten wird das Besoldungsdienstalter des Ortsvorstehers, der in Gruppe VI eingestuft wurde, auf 3 b festgesetzt (Tag der Amtseinsetzung) und derselbe demgemäß in Stufe 9 mit einem Grundgehalt von 8 700 M eingestuft.
Anerkannt Schultheiß Thierer
Der Gemeinderat ist mit dieser Erklärung einverstanden und
beschließt demgemäß.
Vorstehender Beschluß wurde vom Oberamt am genehmigt.
Gemeinderat
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
Sailer
Pfaudler
Je 1 Auszug zur Rechnung
und f. d. Oberamt gefertigt.
S. 106 e
Gemeinde Weidenstetten
Oberamt Ulm
Gemeinderatsprotokoll vom 28 Juli 1921
§ I
Das Württembergische Besoldungsgesetz für Körperschaftsbeamte vom 25. Januar 1921 mit Besoldungsverordnung und Vollzugsverfügung vom 21 April 1921 verpflichtet die Gemeinden, den haupt- und nebenberuflichen Beamten eine den Dienstanforderungen und den örtlichen Verhältnissen entsprechende, angemessene Besoldung zu gewähren. Das Gesetz hat rückwirkende Kraft bis zum Jahr 1920.
Für die Regelung der Dienstbezüge für die nicht hauptberuflichen Beamten ist die Form der Satzung nicht vorgeschrieben, aber zulässig. Die Besoldungsregelung hat jedoch unter Anlehnung an die eingangs erwähnten Vorschriften zu erfolgen.
Zufolge oberamtlichem Erlaß vom 8. Juli des Jahres hat gemäß § 2 Abs. 2 Vollz.-Verf. zum Besoldungsgesetz vom 21 April 1921 – Reg. Bl. S. 147 – der Bezirksverein der Württbg. Körperschaftsbeamten Vorschläge über die Festsetzung der Belohnungen der einzelnen Gemeindebeamten gemacht und diese durch Vermittlung der Verwaltungsaktuare, die mit der Durchführung des Gesetzes beauftragt sind, an die Gemeinderäte gerichtet.
Der Verwaltungsaktuar der hiesigen Gemeinde gibt einen Überblick über den Inhalt des Besoldungsgesetzes für Körperschaftsbeamte und der Vollzugsbestimmungen hiezu.
S. 106 f
Nach eingehender Beratung wird
Beschlossen:
- Grundsätzlich zu bestimmen, daß die Gemeindebeamten künftig neben dem festen Gehalt, der hienach für den einzelnen Beamten festgestellt wird, aus der Gemeindekasse keinerlei Bezüge mehr erhalten (z. B. Baumaufseher, Pförchmeister, Straßenaufseher, Farrenstallaufseher u. ä.) und zwar mit Wirkung vom 21. April 1921 an. Insbesondere gilt dies auch bei dem Gemeindepfleger bezüglich der Einzugsgebühren aus Brandschaden, Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft, Landwirtschaftskammer, Handwerks- und Handelskammer, Viehseuchenumlage, Amtskörperschaftliche Wandergewerbe-Ausdehnungsabgabe usw. Die Anrechnung von Taggeldern für besondere Dienstverrichtungen ist nur bei Vermessungsgeschäften zulässig.
Dem Ortsvorsteher verbleiben wie seither die Gebühren von Privaten und auf dem Gebiete der freiwilligen Gerichtsbarkeit auch die staatlichen Vergütungen als Entschädigung für den Amtsaufwand (§ 8 u. 9 Vollz.-Verf. z. Bes.-Ges.) - Die Dienstbezüge setzen sich zusammen aus + dem Grundgehalt, Ortszuschlag und zutreffendenfalls Kinderzuschlag, sowie aus dem Teuerungszuschlag, dessen Höhe sich jeweils nach den für die sonstigen öffentlichen Beamten geltenden Sätzen bestimmt. ++
- Den hienach genannten Beamten werden mit Wirkung vom 1. April 1920 an Dienstbezügen verwilligt:
- Schultheiß Thierer, bei 50% dienstlicher Inanspruchnahme,
Gr. VI St. 9, 67 ¼ Jahre alt, 36 Dienstjahre,
fester Gehalt (Grundgehalt 8 700 M, Ortszuschlag 1 800 M) 5 250 M
Teuerungszuschlag 55% 5 575 M, Selbstversorger 2 890 M
_________
8 140 M - Gemeindepfleger Schleicher, bei 40 % dienstlicher
Inanspruchnahmen, zugleich als Schulkassenrechner
58 Jahre alt, 14 ½ Dienstjahre
fester Gehalt (Grundgehalt 7 900 M, Ortszuschlag 1 600 M)
Teuerungszuschlag, Selbstversorger , nach Vereinbarung
Kanzleiaufwand wie Beschluß v. 29.VI.20: 50 M _____________
4 500 M - Amts- und Polizeidiener Baur, bei 50% dienst. Inanspruchnahme,
I. Nachtwächter, 44 Jahre alt, ½ Dienstjahr
fester Gehalt (Grundgehalt 4 300 M, Ortszuschlag 1 000 M)
Teuerungszuschlag nach Vereinbarung ______________
3 000 M - Feld- und Waldschütz Büchele † am 30. VI. 21, bei
45 % dienstlicher Inanspruchnahme, 75 Jahre alt, 14 Dienstjahre
fester Gehalt (Grundgehalt 4 600 M, Ortszuschlag 1 000 M)
Teuerungszuschlag bis einschließlich Sterbetag ______________
2 700 M - Feld- u. Waldschütz Ehret, bei 45 % dienst. Inanspruchnahme
54 ¾ Jahre alt, Anstellung 1.IV. 21
fester Gehalt (Grundgehalt 4 000 M, Ortszuschlag 1 000 M)
Teuerungszuschlag nach Vereinbarung ______________
2 700 M
S. 106 g
zu 2
+ bei den hauptberuflichen Beamten und solchen, die der Pensionskasse für Körperschaftsbeamte angehören (entsprechend der Besoldungssatzung)
+ + bei allen übrigen Beamten und Angestellten mit einem festen Gehalt einschließlich Teuerungszuschlag.
3. Die Beiträge zur Alters- u.. Invalidenversicherung werden wie bisher ganz auf die Gemeindepflege übernommen.
- Anwalt Winkelmann, bei 2% Inanspruchnahme, 52 Jahre alt,8 ¼ Dienstjahre,
fester Gehalt (Grundgehalt 5 800 M, Ortszuschlag 1 400 M)
Teuerungszuschlag, Selbstversorger, nach Vereinbarung ______________
100 M - Nachtwächter, Schuldiener u. Wegwärter Röscheisen, bei 60 %
dienstl. Inanspruchnahme, 59 ½ Jahre alt, 19 ½ Dienstjahre
fester Gehalt (Grundgehalt 4 600 M, Ortszuschlag 1 000 M)
Teuerungszuschlag nach Vereinbarung ______________
4 000 M - Wegwärter Leibing, bei 12 % dienstlicher Inanspruchnahme,
52 Jahre alt, Anstellung 8. XII. 19,
fester Gehalt (Grundgehalt 4 000 M, Ortszuschlag 1 000 M)
Teuerungszuschlag nach Vereinbarung ______________
600 M - Wegwärter Wörz, , bei 70 % dienstlicher Inanspruchnahme,
72 ½ Jahre alt, 20 ½ Dienstjahre
fester Gehalt (Grundgehalt 4 600 M, Ortszuschlag 1 000 M)
Teuerungszuschlag nach Vereinbarung ______________
4 000 M - Wegwärter Wittlinger, bei 12 % dienstlicher Inanspruchnahme,
40 Jahre alt, 1 ½ Dienstjahre,
fester Gehalt (Grundgehalt 4 600 M, Ortszuschlag 1 000 M)
Teuerungszuschlag nach Vereinbarung ______________
600 M
S. 106 h
- Wegwärter Iser, bei 70 % dienstl. Inanspruchnahme,
63 Jahre alt 14 Dienstjahre,
fester Gehalt (Grundgehalt 4 600 M, Ortszuschlag 1 000 M)
Teuerungszuschlag nach Vereinbarung ______________
4 000 M - Wegwärter Preiß, bei 10 % dienstl. Inanspruchnahme,
85 Jahre alt, 13 Dienstjahre,
fester Gehalt (Grundgehalt 4 300 M, Ortszuschlag 1 000 M)
Teuerungszuschlag nach Vereinbarung ______________
500 M - Wegwärter Kreiser, bei 10 % dienstl. Inanspruchnahme,
68 Jahre alt, Anstellung 1. IV. 20,
fester Gehalt (Grundgehalt 4 000 M, Ortszuschlag 1 000 M)
Teuerungszuschlag nach Vereinbarung ______________
500 M
Die Beamten und Unterbeamten Ziff. a – n erklären ihr Einverständnis mit vorstehender Gehaltsfestsetzung. durch ihre Unterschriften.
Das Oberamt hat gegen vorstehenden Beschluß nichts einzuwenden.
Zur Beurkundung Schultheiß Gebhardt
Gemeinderat
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
Sailer
Pfaudler
Je 1 Auszug zur Rechnung
und f. d. Oberamt gefertigt.
S. 107
Weidenstetten
Verhandelt den 1. September 1921
§ 1
Der Vertrag mit der Württemb. Feuerversicherungsgesellschaft in Stuttgart über Versicherung der Gemeindemobilien war heuer abgelaufen u. ist lt. Versicherungsschein vom 26 Oktober 1920 auf 10 Jahre für die Zeit vom 23 Okt.1920 bis 3 Dezember 1930 erneuert worden. Die Versicherung wurde bis zu der Summe von 70 000 M abgeschlossen. Dieser Beschluß wird hiermit nachträglich bestätigt.
§ 2
Einer auch an die hiesige Gemeinde ergangenen Einladung zufolge wurde im Hinblick auf die von den Gemeinden zu erwartenden Vorteile der Beitritt zum Württembergischen Gemeindetag
Beschlossen
Der Beitrag für das Rechnungsjahr 1920 beträgt:
Grundgebühr 10
Umlage 10 M
zus. 20 M
Gemeinderat
Schultheiß Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
Sailer
Pfaudler
S. 108
Weidenstetten den 1. September 1921
Von der Landesanstalt in Hohenheim und anderen Behörden wurde zur Bekämpfung deß Steinbrandes das Beizen deß Saatgetreides empfohlen. Um jedem Landwirt Gelegenheit zum Bezug dieses Beizmittels zu geben, wird vom Gemeinderat
Beschlossen:
auf Rechnung der Gemeinde ein Quantum dieser Beize anzuschaffen und von den Landwirten pro Liter 10 M wieder zum Einzug zu bringen.
Gemeinderat
Schultheiß Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
Sailer
Pfaudler
S. 109
Weidenstetten
Verhandelt den 25. September 1921
Infolge der durch das Gesetz vorgeschriebenen Gehaltserhöhungen sämtlicher Gemeindebeamten u. Unterbeamten sind die laufenden u. vorrätigen Geldmittel, sowie auch Einnahmen aus Holzgeldern, Schafweide u. Pferchgeldern in der Gemeindekasse vollständig aufgebraucht. Zur restlosen Bezahlung fehlen noch gegen – : 20 000 M. Nach Beratung wird vom Gemeinderat
Beschlossen
zur Bezahlung der Rückstände ein vorübergehendes Kapital von 20 000 M aufzunehmen.
Erhoben wurde von Christian Sailer 15 000 M
von Schultheiß Thierer 5 000 M
20 000 M
Gemeinderat
Schultheiß Thierer
Schleicher
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
Sailer
Pfaudler
S. 110
Weidenstetten
Verhandelt den 25. September 1921
Im hiesigen Farrenstall ist ein älterer Zuchtfarre wegen Fußleidens u. Bösartigkeit nicht mehr brauchbar. Es wird deßhalb vom Gemeinderat
Beschlossen
denselben zum Schlachten zu verkaufen u. für solchen wieder einen jüngeren Zuchtfarren zu erwerben.
Gemeinderat
Schultheiß Thierer
Schleicher
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
Sailer
Pfaudler
S. 111
Weidenstetten
Verhandelt im August 1921
Eingetragen 12. Oktober 1921
Durch Verfügung deß Ministeriums deß Innern vom 31 März 1920 wurden die Fleischschaugebühren um weitere 100 % erhöht. Der Gemeinderat
Beschließt
deshalb, ab 1 April 1920 die von den Beteiligten einzuziehenden Fleisch- u. Schlachtvieh-Beschaugebühren ebenfalls um 100 % zu erhöhen.
Gemeinderat
Schultheiß Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
Sailer
Pfaudler
S. 112
Weidenstetten
Verhandelt den 14 Oktober 1921
§ 1
Die Fensterrahmen u. Gesimse in den Schulen sind ziemlich verwittert u. auch die Läden sind ausbesserungsbedürftig. Sie sollten durchweg in ordnungsmäßigen Zustand gebracht u. dabei auch frisch angestrichen werden.
Bei dieser Gelegenheit könnten auch sonstige Ausbesserungsarbeiten am Schulgebäude vorgenommen werden, wodurch dasselbe, nachdem im vergangenen Jahr das Dach übergangen u. die Dachrinnen hergestellt worden sind. (Schluss des Satzes fehlt, wahrscheinlich ist gemeint, dass dann das Gebäude wieder einigermaßen renoviert wäre.)
Dies wird vom Gemeinderat anerkannt u.
Beschlossen:
1. Die vorgenannten Ausbesserungen im Laufe deß Herbstes noch vornehmen zu lassen u. die Kosten mit circa – : 6 000 M in den Voranschlag aufzunehmen.
S. 113
2. Da der Umfang der Arbeiten sich nicht leicht feststellen lässt u. erst im Verlaufe der Ausbesserungsarbeiten sich voll ergibt, auch die Arbeiten durch hiesige Handwerksleute ausgeführt werden sollen, so wird von einem öffentlichen Ausschreiben derselben abgesehen u. unter der Hand auf Nachweis u. gegen Rechnung vergeben,
§ 2
a) Der Abteilungsunterricht ist mit zwei Überstunden bei der zweiten Schulstelle zu bezahlen mit jährlich 400 M.
b) Fortbildungsschulunterricht wird in beiden Schulen gegeben u- zwar je 70 Stunden. Hierfür ist zu bezahlen pro Stunde – : 6 M, somit je 420 M,
zusammen – : 840 M.
§ 3
Die anhaltende Trockenheit hat Anlaß gegeben, die Gemeindehülben beim Rathaus u. in der Ulmer Gasse vollständig auszuheben u. zu reinigen. Die Arbeiten geschehen im Taglohn u. sind im vorigen Jahr – : 1 500 M
S. 114
in den Voranschlag eingestellt worden. Heuer wurden weitere 3 000 M vorgesehen.
§ 4
a) Die Kandeln im Ort sind ausbesserungsbedürftig u. wurden schon im Vorjahr für diesen Zweck – : 3 500 M im Voranschlag vorgesehen. Heuer sollen weitere 4 000 M in den Voranschlag vorgesehen u. die Kandelierungsarbeiten, wenn irgend möglich, noch dieses Jahr ausgeführt werden.
b) Im Gemeinderat wurde besprochen, der Feld- u. Holzabfuhrweg, sogenannt Zähringer Weg, soll von Grund auf verbessert werden, da dies sehr notwendig wäre.
Die Ausführung dieser beiden Verbesserungen wird vom Gemeinderat
S. 115
Beschlossen:
Es sollen die Kandelungsarbeiten dem Pflästerer Junginger in Gerstetten übertragen werden u. zwar auf Nachweis u. Rechnung.
Die Herstellung deß Zähringer Wegs soll an der Fron durch ortsansässige Arbeiter hergestellt werden. Der Aufwand für letztere Arbeiten wird auf – : 20 000 M angenommen, welche im Voranschlag vorgesehen wurden.
§ 5
Der Voranschlag deß Gemeindehaushalts für das Rechnungsjahr 1921 wird heute beraten u.
Beschlossen:
1. Als Gemeindeumlage 25 % der Ertragskataster festzusetzen.
2. Außer den oben genannten Positionen im Voranschlag vorzusehen
a) – : 2 000 M Armenaufwand, Ersätze 750 M
b) – : 500 M für Turmzwecke
c)- : 4 000 M außerordentllcherweise für Wasserversorgung
d) Für Farrenankauf – : 15 000 M, Erlös 12 000
e) Feldbereinigungskosten Umlage
Unternehmen III 3 000 M 4 000 M
Unternehmen IV 10 000 M 10 000 M
S. 116
f) – : 19 090 M 75 P Gehaltsnachzahlungen
g) – : 3 200 M Betriebskapitalerhöhungen
h) – : 5 132 M Restvermögensunzulänglichkeit
Gemeinderat
Schultheiß ThiererGebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
Sailer
Pfaudler
Der Voranschlag wurde lt. oberamtl. Erlaß vom 26 November 1921 mit einer Gemeindeumlage von 25 % für vollziehbar erklärt. Hiervon wurde dem Gemeinderat Kenntnis gegeben.
S. 117
Weidenstetten
Verhandelt den 14. Oktober 1921
§ 1
Zu den Taggeldern der Gemeinderatsmitglieder für die außerhalb der Sitzung zu besorgenden Dienstverrichtungen, die in sämtlichen Gemeinden unter den großen u. mittleren Städten 7 % betragen, kann gemäß Verfügung deß Ministeriums deß Innern vom 29. 8. 1921, Regblt. S. 492, ebenso wie zu den Taggeldern der Gemeindebeamten bis auf weiteres ein Teuerungszuschlag bis zum Betrag von 30 M gewährt werden, mit Rückwirkung vom 1 Juni 1921 ab.
Letztmals wurde durch Beschluß deß Gemeinderats vom 10 April 1921, oben S. 96, die Gewährung einer Teuerungszulage von: 15 % beschlossen.
S. 118
Mit Rücksicht auf die seither eingetretenen Vermehrung der Teuerung wird vom Gemeinderat heute
Beschlossen:
Mit Rückwirkung vom 1 Juni 1921 ab zu den Taggeldern der Gemeinderatsmitglieder u. der Gemeindebeamten für besondere Dienstverrichtungen einen Teuerungszuschlag von 22 % zu gewähren.
Gemeinderat
Schultheiß Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
Sailer
Pfaudler
S. 119
Weidenstetten
Verhandelt den 25. September 1921
Eingetragen den 14. Oktober 1921
Das Schultheißenamt Altheim hat am 31 August 1921 ein Schreiben an das Oberamt gerichtet deß Inhalts, daß der Straßenwärter von Altheim 7,7 lfd. Meter auf Markung Weidenstetten zu unterhalten habe u. daß der,Gehaltsbeitrag, welchen die hiesige Gemeindepflege an die Gemeindepflege Altheim pro Jahr bezahle, in gar keinem Verhältniß zu dem derzeitigen Gehalte stehe, welches dem Wärter bezahlt werden müsse. Dies wird vom Gemeinderat Weidenstetten anerkannt. Das gleiche wie in Altheim trifft auch für den Wärter in Weidenstetten zu, welcher circa 1 Kilometer auf Markung Holzkirch zu unterhalten hat. Die vom Ort Altheim als auch vom Ort Weidenstetten weit
S. 120
entlegenen Straßenstrecken waren immer bei den Visitationen durch den Oberamtsbaumeister vernachlässigt, namentlich die deß Wärters von Altheim auf hiesiger Markung, bezeichnet und mußten alljährlich durch extra bezahlte Hilfsarbeiter instand gesetzt werden. Nach Beratung wird vom Gemeinderat
Beschlossen:
vom 1 Oktober 1921 ab die Straßenstrecke deß Wärters von Altheim auf hiesiger Markung in Unterhaltung zurückzunehmen u. dem hiesigen Wärter zu übergeben u. diejenige Strecke deß hiesigen Wärters auf Markung Holzkirch an die Gemeinde Holzkirch zurückzugeben, wobei die Straßenstrecke deß hiesigen Wärters durch Ab- und durch Zugang sich wieder ausgleicht.
Die Gemeinden Altheim u. Holzkirch wurden benachrichtigt.
Gemeinderat
Schultheiß ThiererGebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
Sailer
Pfaudler
S. 121
Weidenstetten
Verhandelt den 24. Oktober 1921
Am heutigen wurden die Beschlüsse der Amtsversammlung vom 26 September 1921 dem Gemeinderat nach ihrem ganzen Inhalt nach § 76 deß Verwaltungsedikts gemäß wörtlich vorgelesen.
Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
Sailer
Pfaudler
S. 122
Weidenstetten
Verhandelt den 31. Dezember 1921
Die Beiträge für Beförsterung u. Bewirtschaftung u. technische Betriebsführung der Gemeindewaldungen wurden den Zeit- u. Geldverhältnissen entsprechend auf der Grundlage deß Gesetzes vom 24 Dez. 1920 (Regblt. S. 566) bei 5 M pro ha u. rund 108 ha erhöht u. von 367 M 20 P auf 540 M jährlich festgestellt.
Kenntniß genommen und zur Ausbezahlung aus der Gemeindepflege genehmigt.
Gemeinderat
Schulth. Thierer
Schleicher
Gebhardt
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
Pfaudler
S. 123
Weidenstetten
Verhandelt den 10. November 1921
Auf Anordnung deß Oberamtstierarztes D. Dantzer in Ulm sollte der hier aufgestellte Gemeindezuchtziegenbock wegen Inzucht im eigenen Nachwuchs vertauscht oder verkauft werden u. durch einen jüngeren fremdrassigen ersetzt werden. Es wird
Beschlossen:
denselben zu verkaufen u. einen jüngeren hierfür zu erwerben.
Gemeinderat
Schulth. Thierer
Schleicher
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
Sailer
Pfaudler
S. 124
Weidenstetten
Verhandelt den 10. November 1921
Die Allgemeine Ortskrankenkasse Ulm hat von den am Wegbau im Frühjahr deß Jahres arbeitenden Personen nachträglich ein erhöhtes Krankengeld in Höhe von
– : 1 670 M berechnet u. von der Gemeindepflege als Arbeitgeber gefordert u. von derselben diesen Betrag verlangt, welcher auch ausbezahlt wurde. Da ein nachträglicher Beitragsersatzanspruch von den Arbeitern wohl auf Schwierigkeiten stoßen würde, wird vom Gemeinderat
Beschlossen:
diesen Betrag ganz auf die Gemeindekasse zu übernehmen.
Gemeinderat
Schulth. Thierer
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
Sailer
Pfaudler
S. 125
Weidenstetten
Verhandelt am 1. September 1921
Eingetragen den 3. Dezember 1921
Im Monat August 1921 zu Anfang der Saatzeit wurde vom Oberamt u. vonseiten deß Landwirtschaftlichen Bezirksvereins das Beizen deß Saatguts gegen Steinbrand dringend empfohlen. Da viele Landwirte zur eigenen Anschaffung dieses Beizmittels (Formaldehyd) nicht kommen würden, wurde vom Gemeinderat nach Beratung
Beschlossen:
auf Rechnung der Gemeinde dieses Beizmittel anzuschaffen u. an die Landwirte abzugeben u. einen Teil der Kosten, a pro Liter 10 M, an die Gemeindepflege wieder zum Ersatz u. Einzug zu bringen.
Gemeinderat
Schulth. Thierer
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
Sailer
Pfaudler
S. 126
Weidenstetten
Verhandelt am 3. Dezember 1921
Für den Nachtwächter, Schuldiener u. Wegwärter Röscheisen u. den Wegwärter Wörz sowie den Wegwärter Iser, welche mit 60 % bzw. 70 % dienstlich in Anspruch genommen werden, sind die Dienstbezüge satzungsmäßig zu regeln.
Beschluß:
Beginn deß
Besoldungsdienstalters:
Nachtwächter Röscheisen in Gruppe I Stufe 9 10 Okt. 1900
Wegwärter Wörz in Gruppe I Stufe 9 1 Okt. 1893
Wegwärter Iser in Gruppe I Stufe 8 1 April 1906
der vom 28 Juli 1921 aufgestellten Gemeindesatzung betreffend die Besoldung der Gemeindebeamten einzureichen. Im Übrigen verbleibt es bei dem Gemeinderatsbeschluß vom 28 Juli 1921.
Gemeinderat
Schulth. Thierer
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
Sailer
Pfaudler
S. 127
Weidenstetten
Verhandelt am 3. Dezember 1921
Unter den 4 im Gemeindeeigentum stehenden Zuchtfarren wurde ein solcher infolge Fußleidens zuchtunbrauchbar. Das Leiden verschlimmerte sich zusehends. Nach Besichtigung deßselben durch den Gemeinderat wurde nach eingehender Beratung
Beschlossen:
genannten Farren, welcher nicht mehr nach auswärts transportiert werden konnte, notzuschlachten und das Fleisch an die Ortseinwohner zu verkaufen.
Für diesen Farren soll in Bälde wieder ein jüngerer Zuchtfarre erworben werden.
Gemeinderat
Schulth. Thierer
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
Sailer
Pfaudler
S. 128/129
Weidenstetten
Verhandelt am 27. Dezember 1921
§ 1
Hauptlehrer Hanßum hat an den Gemeinderat das Ersuchen gestellt, eine Bügeleisenleitung an die elektrische Leitung herzustellen u. anzuschließen, worauf seinerzeit
Beschlossen:
wurde, die gewünschte elektrische Bügeleisenleitung (Einrichtung) erstellen zu lassen. Die Kostenrechnung deß Bezirksverbands Oberschwäbischer Elektrizitätswerke wurde am 20 September 1921 mit 295 M 80 P auf die Gemeindepflege angewiesen.
§ 2
In Ergänzung früherer Beschlüsse vom 6 Januar 1918, Prot. Bd. 9, S. 350 und 29 Juni 1920, oben S. 34, wird festgestellt u.
Beschlossen:
Die Gemeinde übernimmt sämtliche Beiträge zur Pensionskasse für Körperschaftsbeamte, insbesondere auch Eintrittsgelder, Jahresbeiträge u. Schuldigkeiten derzeitiger Mitglieder, Schultheiß Thierer u. Gemeindepfleger Schleicher, auf die Gemeindekasse.
seitliche Anmerkung:
Die Streichung obiger Wärter, Baur u. Wörz, beurkundet Schultheiß Thierer
Beurkundet
Schulth. Thierer
Gerbhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Falch
seitliche Anmerkung:
Der Gemeindepfleger Schleicher ist der Pensionskasse nicht beigetreten, u. fällt der Schlußsatz obigen Beschlusses weg.
Z. B.
Weidenstetten den 9 Juni 1922
Schulth. Thierer
§ 3
Die Haftpflichtversicherungen der Gemeinde, welche am 21 Juli 1923 abgelaufen wären, wurden den Verhältnissen entsprechend anpassend, schon jetzt wieder erneuert u. mit der Allgemeinen Versicherung, Aktien u. Gesellschaft Wilhelm in Magdeburg neue Versicherungsverträge abgeschlossen u. zwar bis zum Betrag von 500 000 M gegen allgemeine Haftpflichtschäden. Lt. Haftpflichtversicherungsschein vom 6 September 1921, Nr. 1104516, für die Zeit vom 1 Juli 1921 bis 1931 auf 10 Jahre. Jahresprämie – : 195 M.
§ 4
Nachdem ein Gemeindefarre abgängig verkauft wurde, war für denselben Ersatz zu beschaffen. Es wurde lt. Einkaufsvertrag
S. 130
vom 3 Oktober 1921vom Hofbauer Christian Fröhlich in Nerenstetten ein Farre um 9 705 M Kaufpreis erworben, auch den Betrag vom 24 Oktober 1921 zur Zahlung an die Gemeindekasse angewiesen.
Nachträglich wird die
Genehmigung
deß Gemeinderats ausgesprochen.
§ 5
Der Gemeinderat hat am 27 Januar 1921, siehe oben S. 78 beschlossen, der Ausführung eines weiteren Feldbereinigungsunternehmens IV, umfassend die Gewande Geißlingergasse, Katzensteig, Sinabronnerweg, Klaunerweg u. Äcker Ulmerweg u. Westerstetterweg, Holzäcker näher zu treten. In der Folge wurden vom Grundbuchbeamten u. Steuerbuchbeamten
S. 131
ein Beteiligtenverzeichniß angelegt, beziehungsweis ausgefüllt, und es hat die Württemb. Zentralstelle für die Landwirtschaft, Abteilung für Feldbereinigung, in einem Erlaß vom 24 Juni 1921, Nr. 4257, ausgesprochen, daß die entstehenden Kosten vorläufig aus der Gemeindekasse ausbezahlt werden können gegen späteren Wiederersatz durch die künftige Feldbereinigungskasse.
Nachdem die Kosten mit – : 311 M 95 P u. 132 M 75 P schon am 15 u. 25 Juli 1921 auf die Gemeindepflege zur Ausbezahlung angewiesen wurden, wird heute weiter
Beschlossen:
sowohl die Vorbereitungskosten als auch die Kosten der Ausführung deß Feldbereinigungsunternehmens IV vorschußweise aus der Gemeindepflege
S. 132
auszubezahlen u. späterhin zum Wiedereinzug von den beteiligten Grundeigentümern bringen zu lassen.
Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Falch
S. 133
Weidenstetten
Verhandelt den 27. Dezember 1921
§ 1
Bezüglich der erstmals für das Rechnungsjahr 1920 zu bezahlenden Landwirtschaftskammerumlage – Gesetz vom 23 Juni 1919, Regblt. S. 135 u. Verfügung deß Ernährungsministeriums vom 4 Nov. 1920, Regblt. S.530, wird vom Gemeinderat heute
Beschlossen:
von dem Recht, die betreffende Umlage auf die einzelnen Landwirtschaftsbetriebe umzulegen, vorerst keinen Gebrauch zu machen.
§ 2
Der Gemeinderat erteilt hiermit heute nachträglich seine
Zustimmung
zu dem Verkauf eines nicht mehr tauglichen Farren an Georg Scheifele um den Preis von – : 5 160 M.
§ 3
Der Gemeinderat erteilt hiermit nachträglich seine
Ermächtigung
zu dem Verkauf eines zur Zucht nicht mehr tauglichen Gemeindefarren an Georg Scheifele um den Preis von 3 687 M.
S. 134
§ 4
Für die Nutznießer der Gemeindegebäude u. Gärten finden die Vorschriften über die Benützung u. Unterhaltung der Wohnungen in Amtsgebäuden, sowie über die Verbindlichkeit der Inhaber von Staatsgütern vom 7 März 1906, Regblt. S. 43, Anwendung. Heuer wurden verschiedene Kosten bezahlt, so für Herrichten eines Gemüsegärtchens für Herrn Hauptlehrer Stark, für Kaminreinigung, für Herdausbesserung, die von den Nutznießern ganz oder teilweise zu ersetzen wären. Vom Gemeinderat wird jedoch
Beschlossen:
für das Rechnungsjahr 1920 auf Ersatz von Kosten bzw. auf einen Beitrag zu den Aufwendungen ausnahmsweise zu verzichten.
S. 135
§ 5
Entsprechend dem Antrag deß Ortsschulrats vom 6 Juli 1920 beschließt heute der Gemeinderat, den Beitrag zum Unterhalt der Ortslesebibliothek vom Rechnungsjahr 1920 ab von 10 M auf 30 M zu erhöhen.
§ 6
Der Gemeinderat erteilt heute nachträglich seine
Zustimmung
zum Ankauf eines Zuchtfarren bei Jakob Bühler, zum Hirsch in Laufen, um den Preis von 3 210 M.
§ 7
Der Gemeinderat erteilt heute nachträglich seine
Zustimmung
zum Ankauf eines Zuchtfarren bei dem Verband oberschwäbischer Fleckviehzuchtgenossenschaften um den Preis von 9 370 M.
§ 8
dem durch Gemeinderatsbeschluß vom 8 Dezember 1919 aufgestellten Wegwärter Joh. Georg Leibing wurden zur Unterhaltung die beiden Wegstrecken die „Karrenstraße“
S. 136
und die „Sperre“ in Wart übergeben. Es hat sich nun gezeigt, daß Leibing die beiden Wege vernachlässigt. Vom Gemeinderat wurde deßhalb am 1 Dezember 1920
- Beschlossen:
dem Wegwärter Leibing gegen die bisherige Belohnung die Wegstrecke die „Sperre“ zu belassen, - die „Karrenstraße“ dagegen dem auf öffentliche Bekanntmachung als Bewerber aufgetretenen Altersrentner, Nikolaus Kreiser, zu übertragen,
- die Belohnung deß neuen Wegwärters besonderer Beschlußfassung vorzubehalten.
Zu 3) siehe Beschluß vom 28 Juni 1921 oben S. 106
Gemeinderat
Schulth. Thierer
Schleicher
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
Sailer
Pfaudler
S. 137
Weidenstetten
Verhandelt den 25. Januar 1922
Gemäß Art. 4, Ziff. 3 deß Ausführungsgesetzes zum Landessteuergesetz vom
24 Dezember 1920, Regblt. S. 549, wird heute
- Beschlossen:
mit Wirkung vom 1 April 1922 ab für die Gemeinde einen Zuschlag zu der Gemeindeerwerbssteuer im Höchstbetrage von 1,6 (verbessert) 1,4 % in den Fällen § 9 u. 28, Abs. 2 deß Grunderwerbssteuergesetzes vom 17 September 1919, Regblt. S. 1617, und 0,8 % deß steuerpflichtigen Betrags zu erheben, - diesen Beschluß sofort in der Gemeinde bekanntmachen zu lassen,
- dem Finanzamt u. Oberamt mittels Protokollauszug Vorlage zu machen.
Dem Verwaltungsaktuar drei Auszüge gesandt.
Gemeinder
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
Pfaudler
S. 138
Weidenstetten
Verhandelt im Juni 1921 u. 10. Januar 1922
Aufgrund deß Art. 49, Abs. 3 deß Gemeindesteuergesetzes in der Fassung vom 19 März 1920, Regblt. S. 307, betreff die Hundeabgabe, wird
Beschlossen:
Mit Wirkung vom 1 April 1921 wird unbeschadet der Bestimmung in Art. 11 deß Gesetzes vom 19 Mai 1920, Regblt. S. 309, die Hundeabgabe wie folgt erhöht:
- Für einen Hund auf jährlich 60 M
- Für jeden weiteren Hund deß Steuerpflichtigen 90 M
- Diese Erhöhung wird für den ganzen Gemeindebezirk gleichmäßig eingeführt.
- Die Steuer für Schäferhunde wird ohne Unterschied auf die Zahl
pro Hund auf 60 M bestimmt
Dem Verwaltungsaktuar drei Auszüge gesandt
Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
Pfaudler
S. 139
Weidenstetten
Verhandelt den 10. Januar 1922
Durch Erlaß der Kreisregierung vom 2 Januar 1922, Nr. 9913, ist die Pauschalsumme für die Prüfung der Gemeindepflegerechnung für die Rechnungsjahre 1920 – 1924 auf jährlich 35 M 30 P festgesetzt worden. Hiervon gibt das Oberamt der Verwaltungsbehörde Kenntniß, mit der Anforderung, zu berichten, ob sie zur Bezahlung dieser Sportel (Gebühr) während der genannten 5jährigen Dauer bereit sei.
Beschluß:
diese Bereitwilligkeitserklärung heute auszusprechen.
Dem Verwaltungsaktuar drei Auszüge gesandt.
Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
Pfaudler
S. 140
Weidenstetten
Verhandelt den 22. Januar 1922
Am 16 Juni 1919 wurde die hiesige Schafweidewie in den Vorjahren an den hiesigen Schafhalter Johann Georg Bosch von hier u. an seine Teilhaberin Katharina Bosch, Witwe, (Nachtrag: jetzt Jakob Bosch) unter der Hand auf die Jahre 1920, 1921 u. 1922 um den Preis von 12 000 M pro Jahr verpachtet.
Infolge der Zeitverhältnisse sind in den Jahren 1920/1921 die Schafweiden im Lande, welche zur öffentlichen Verpachtung kamen, enorm im Preise gestiegen, sodaß der Pachtpreis der hiesigen Schafweide in gar keinem Verhältnis zu anderen Weiden mehr steht. Vom Gemeinderat wurde deßhalb
S. 141
Beschlossen:
von dem Weidepächter u. seinem Teilhaber eine Nachforderung zu verlangen, welche auf gütlichem Wege zustande kam. Es wurde vereinbart, daß der Weidepächter u. sein Teilhaber zu dem jährlichen Weidepachtgeld von 12 000 M eine einmalige Nachzahlung im Ganzen von 20 000 M auf 31 März 1922 an die Gemeindepflege zu bezahlen haben.
Anerkannt Weidepächter Joh. Georg Bosch
Teilhaber Jakob Bosch
Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
Sailer
Pfaudler
S. 142
Weidenstetten
Verhandelt den 22. Januar 1922
Der Schafhalter Jakob Bosch von hier hat im Laufe deß vergangenen Sommers eine Anzahl von Schafen auf seiner eigenen Wiese auf Bitzelhausen geweidet. Nach Eintritt deß Herbstes hat dessen Schäfer diese Schafe auch auf Wiesen, welche anderen Besitzern gehören, geweidet, wodurch die Gemeindeweide beschädigt wurde. Da Jakob Bosch keine eigene Weide besitzt, ist er der Gemeinde schadensersatzpflichtig. Der Gemeinderat hat daher
S. 143
Beschlossen:
von Jakob Bosch Schadensersatz zu verlangen. Auf gütlichem Wege wurde mit Bosch vereinbart, derselbe bezahlt auf 31 März 1922 an die Gemeindepflege hier als Schadensersatz den Betrag mit – : 2 000 M.
Anerkannt Der Pflichtige Jakob Bosch
Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
Sailer
Pfaudler
S. 144
Weidenstetten
Verhandelt den 1. Dezember 1921
Eingetragen den 13. Februar 1922
Infolge der sich gesteigerten Lebensmittel- u. Kleiderpreise erschien es angezeigt, die Lohnsätze der bei der Gemeinde arbeitenden Taglöhner wie Steinbrecher, Wegbauarbeiter, Holzhauer u. dergleichen, auch den Fuhrleuten, wieder zu erhöhen. Nach Beratung wird
Beschlossen, einen Stundenlohn festzusetzen:
1) für Aufseher bzw. Vorarbeiter pro Stunde 3 M 50 P
2) für eine Mannsperson pro Stunde 3 M
3) für junge Leute unter 18 Jahren pro Stunde 2 M 50 P
4) für Fuhrleute mit 2 Pferden pro Stunde 8 M
5) für Fuhrleute mit 1 Pferd pro Stunde 5 M
rückwirkend bis 1 Oktober 1921.
Gemeinderat
Schulth. Thierer
Schleicher
Kühnle
Falch
Groß
Sailer
Pfaudler
S. 145
Weidenstetten
Verhandelt den 13. Februar 1922
Vom Verein zur Hilfe in außerordentlichen Notstandsfällen auf dem Lande erging an den Gemeinderat ein Bittgesuch um Überweisung eines Geldbetrags aus der Gemeindekasse. Da dieser Verein wohltätigen Zwecken dient, wird vom Gemeinderat nach Beratung
Beschlossen:
einen Beitrag von – : 25 M aus der Gemeindekasse zu verwilligen.
Gemeinderat
Schulth. Thierer
Schleicher
Kühnle
Falch
Groß
Sailer
Pfaudler
S. 146
Weidenstetten
Verhandelt den 14. März 1922
Infolge der fortgesetzt gesteigerten Getreidelebensmittelpreise erscheint es angezeigt, die Pachtgelder der Grundstücke, welche im Eigentum der Gemeinde stehen, und im Jahr (Jahreszahl fehlt, wahrscheinlich 1912) verpachtet wurden auf die Restpachtzeit vom 1 April 22 ab bis zur Schlußpachtzeit entsprechend zu erhöhen. Nach Beratung wird vom Gemeinderat
Beschlossen:
die Pachtgebühr dieser Grundstücke auf das Dreifache; die Parzelle Nr. 50 und 1041/4, Garten hinter dem Ort, Pächter Georg Scheifele, auf das Fünffache zu erhöhen.
Gemeinderat
Schulth. Thierer
Schleicher
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
Sailer
Pfaudler
S. 147
Weidenstetten
Verhandelt den 14. März 1922
Der Vorsitzende deß Ortsschulrats, Herr Hauptlehrer Hanßum, übergibt an den Gemeinderat einen Auszug aus dem Ortsschulratsprotokoll, in welchem die Ausgaben für die Lehrmittel an die neu eintretenden Schüler aufgrund deß Gesetzes, vergleiche Amtsblatt deß Kirchen- u. Schulwesens von 1919, S. 181 u. 182, auf Kosten der Gemeinde anzuschaffen sind. Nachdemselben sind die voraussichtlichen Kosten – : 425 M. Nach Beratung wird vom Gemeinderat
Beschlossen:
1) Die Anschaffung der Lehrmittel, Bücher u. Tafeln dem Herrn Hauptlehrer Hanßum zu übertragen.
2) Die Anschaffungskosten auf die Gemeindekasse zu übernehmen.
Gemeinderat
Schulth. Thierer
Schleicher
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
Sailer
Pfaudler
S. 148
Weidenstetten
Verhandelt den 14. März 1922
Von alters her wurden die Marksteine, welche zur Vermarkung der Grundstücksgrenzen erforderlich waren, auf Kosten der Gemeinde angeschafft u. je nach Verwendung bei Vermarkung von Grenzen, pro Stein 20 P von den Grundbesitzern als Ersatz an die Gemeindepflege von denselben erhoben.
Da die Anschaffungskosten in wirklicher Zeit wohl auf das 25- bis 30fache gestiegen sind, steht der Ersatzpreis in keinem Verhältnis mehr. Nach Beratung wird vom Gemeinderat
Beschlossen:
eine Ersatzgebühr pro Markstein von -: 4 M von den jeweiligen Grundbesitzern vom 1 April 1922 zu erheben.
Gemeinderat
Schulth. Thierer
Schleicher
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
Pfaudler
S. 149
Weidenstetten
Verhandelt den 14. März 1922
Im September 1921, siehe oben S. 144, wurden die Frontaglohnsätze, bzw. der Stundenlohn neu geregelt. Da in der Zwischenzeit alle Lebensmittel u. Kleider enorm gestiegen sind, haben die Arbeiter eine Erhöhung deß Stundenlohns verlangt. Vom Gemeinderat wird dieser Gegenstand heute beraten und
Beschlossen:
rückwirkend vom 1 März 1022 ab den Stundenlohn zu erhöhen.
a) Für den Aufseher oder Vorarbeiter von 3 M 50 P auf 5 M 50 P,
b) für eine erwachsene Mannsperson von 3 M auf 5 M,
c) für junge Mannspersonen unter 18 Jahren
und Frauenspersonen von 2 M 50 P auf 4 M 50 P,
d) für Fuhrleute mit 2 Pferden von 8 M auf 10 M
e) für Fuhrleute mit 1 Pferd von 5 M auf 7 M.
Gemeinderat
Schulth. Thierer
Schleicher
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
Sailer
Pfaudler
S. 150
Weidenstetten
Verhandelt den 14. März 1922
In Ausführung u. zur Durchführung deß Rentenwertstandsgesetzes vom 7 Dezember 1921, Reg.-Gesetzblatt S. 15331, wird vom Gemeinderat in heutiger Sitzung
Beschlossen:
- Gemäß Ziff. 7 der Richtlinien deß Württemb. Arbeitsministeriums vom 17 Februar 1922, Nr. C 1162, mit der Durchführung deß Gesetzes die Gemeindebehörde (Ortsvorsteher) zu beauftragen.
- Dieses sofort in der Gemeinde mit dem Anfügen ortsüblich bekannt machen zu lassen, daß
a) Anträge auf Zuweisung einer Unterstützung bei dieser Behörde von den Berechtigten zu stellen sind,
b) nur den vor dem 1 April 1922 eingereichten Anträgen Rückwirkung bis zum 1 Oktober 1921 beigelegt werden darf.
S. 151 - Der gemäß Ziff. 5 der Richtlinien aufzustellende Unterstützungsausschuß soll außer dem Ortsvorsteher als Vorsitzendem aus 4 Mitgliedern (Beisitzern) bestehen. Als solche werden vom Gemeinderat berufen: die Gemeinderäte Kühnle, Schleicher, Mayer, Groß.
- Die benötigten Vordrucke alsbald bei der Buchdruckerei Salach zu bestellen.
zu 2) Geschehen am 15 März 1922
Unterschrift Amtsdiener Baur
zu 3) Unterschriften Schulth. Thierer
Gemeinderäte Kühnle, Schleicher, Mayer, Groß.
zu 4) Geschehen den 21 März 1922
Unterschrift Thierer
Gemeinderat
Falch
Sailer
Pfaudler
S. 152
Weidenstetten
Verhandelt den 31. März 1922
Der evangelische Oberschulrat fordert mit Erlaß vom 24 Januar 1922 Nr. 1104 neu zur Beschlussfassung über die Höhe der dem 2ten Hauptlehrer an Ortszuschlag abzuzeichnenden Mietzinsentschädigung auf, und zwar soll diese Entschädigung neu festgesetzt werden, weil die 2te ständige Lehrstelle durch die Versetzung deß Hauptlehrers Stark freigeworden ist. Nach Beratung wird vom Gemeinderat
Beschlossen:
1. die Mietzinsentschädigung, welche dem 2ten Hauptlehrer an Ortszuschlag abzuzeichnen ist, wie seither auf – : 340 M festzusetzen,
2. dem Gemeinschaftlichen Oberamt in Schulsachen hiervon mittels Protokollauszug Mitteilung zu machen.
Gemeinderat
Schulth. Thierer
Schleicher
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
Sailer
Pfaudler
Dem Gemeinschaftlichen Oberamt in Schulsachen u. der Gemeindepflege Auszug gefeigt.
S. 153
Weidenstetten
Verhandelt den 31. März 1922
Nach dem Jugendamtsgesetz und der hierzu ergangenen Vollzugsverfügung, sowie der Verhandlungen deß Bezirksrats mit der Stadtverwaltung Ulm, ist die Möglichkeit gegeben, daß sich die Landgemeinden in Form eines Gemeindeverbandes an das Jugendamt der Stadt Ulm anschließen. Die Kosten wären dabei in dem Verhältnis, wie die Landgemeinden das Jugendamt in Anspruch nehmen würden, an die Stadt Ulm zu bezahlen. Besondere Dienstreisen deß Beamten deß Jugendamts in die Landgemeinden wären von den letzteren ganz zu bezahlen. Das Oberamt empfiehlt den Anschluß, weil ohne einen solchen die Errichtung eines eigenen Jugendamts für die Landgemeinden nicht zu umgehen ist u. die Kosten dabei jedenfalls viel höher (wären). Nach Beratung wird einstimmig
Beschlossen:
dem zum Anschluß an das Jugendamt der Stadt Ulm zu errichtenden Gemeindeverband im Sinne von Art. 184 der Gemeindeordnung, unter Anerkennung der Satzung für das städtische Jugendamt Ulm, beizutreten.
Dem Oberamt u. der Gemeindepflege
Auszug gefertigt.
Gemeinderat
Schulth. Thierer
Schleicher
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
Sailer
Pfaudler
S. 154
Weidenstetten
Verhandelt den 27. u. 31. März 1922
Die der hiesigen Gemeinde im Eigentum zustehende Jagd, welche auf 31 März 1922 abläuft, wurde auf Wunsch einiger Gemeinderatsmitglieder und auch Bürger schon am 24 Februar 1921 auf die Dauer von 6 Jahren, vom 1 April 1922 bis 31 März 1928, nach vorheriger öffentlicher Bekanntmachung und Ausschreiben, verpachtet. Das jährliche Pachtgeld beträgt 7 800 M, siehe besonderes Pachtprotokoll.
Seit vielen Jahren wurden zur Abgrenzung der Staatsjagd von der hiesigen Markung die zwischen der Staatswaldung liegenden und angrenzenden Felder und kleineren Waldparzellen,
S. 155
je nach Verhältnis deß jeweiligen Pachterlöses der Gemeindejagd, unter der Hand abgetreten. Nachdem die Pachtzeit auf 31 März 1922 abläuft, hat das Forstamt durch Vermittlung deß Schultheißenamts an den Gemeinderat das Ersuchen gerichtet, es möge dieser Modus auch auf die künftige sechsjährige Jagdperiode beibehalten werden. Nach Beratung wird vom Gemeinderat einstimmig
Beschlossen:
an das Forstamt Altheim die seitherigen Felder u. Waldungen, wie solche im besonderen Pachtprotokoll bezeichnet sind, unter der Hand abzutreten, wenn das Forstamt den Betrag nach Verhältnis deß Gemeindejagdpachterlöses bezahlt. Der Gemeinderat fordert 1 200 M, dieser Betrag wird vom Forstamt verwilligt.
Gemeinderat
Schulth. Thierer
Schleicher
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
Sailer
Pfaudler
S. 156
Weidenstetten
Verhandelt den 1. April 1922
Durch Beschluß deß Gemeindeats vom 1 April 1920, siehe oben S. 30, wurden die Waagegebühren auf der hiesigen Gemeindeviehwaage erhöht u. zwar für
1 Stück Großvieh auf 1 M 20 P
1 Schwein auf 80 P
1 Kalb auf 60 P
Der Waagemeister erhält durchweg -: 40 P pro Stück.
Für auswärts eingeführtes Vieh wurde die doppelte Gebühr erhoben.
Der Waagemeister bringt vor, der Zeitaufwand bei Wägungen entspreche bei weitem den Bezahlungen nicht, welche bei sonstigen Geschäften im Gemeindedienst bezahlt werden, auch sei es im Interesse der Gemeinde gelegen, infolge der Abnützung der Waage die Waagegebühren zu erhöhen.
S. 157
Nach Beratung wird einstimmig
Beschlossen:
die Waagegebühr zu erhöhen und zwar
für 1 Stück Großvieh auf 5 M,
für 1 Jungrind bis zu einem Jahr auf 4 M,
für Schweine, Ziegen und Kälber auf 3 M,
für von auswärts eingeführtes Vieh die doppelte Gebühr,
die Waagegebühr deß Waagemeisters wird auf die Hälfte obiger Sätze festgesetzt.
Gemeinderat
Schulth. Thierer
Schleicher
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
Sailer
Pfaudler
S. 158
Weidenstetten
Verhandelt den 13. April 1922
In Sachen der Feldbereinigung IV wird Nachstehendes
Beschlossen:
- Die Kosten der Ausführung unter der Voraussetzung unverzinslich vorzuschießen, daß jeweils Teilumlagen in Höhe der erwachsenden Kosten von den Beteiligten eingezogen werden.
- Als Rechner den Gemeindepfleger aufzustellen, welcher für die Feldbereinigung ein gesondertes Tagbuch zu führen hat. Als Belohnung erhält derselbe 2 % der Gesamtkosten.
- Für die Gemeinderäte u. Kommissionsmitglieder wird der höchstzulässige Teuerungszuschlag von 50 M zum Taggeld verwilligt.
Gemeinderat
Schulth. Thierer
Schleicher
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
Sailer
Pfaudler
S. 159
Weidenstetten
Verhandelt den 27. April 1922
Lt. Beschluß vom 14 Oktober 1921, oben S. 117, beträgt der Zuschlag zu den Taggeldern der Gemeinderatsmitglieder 22 M.
Nachdem nunmehr nach der Verfügung deß Ministeriums d. I. vom 9 März 1922, Ziff. II, Regblt. S. 110, eine Teuerungszulage bis zum Betrage von fünfzig Mark gewährt werden kann, wird vom Gemeinderat einstimmig
Beschlossen:
gleich der am 13 April, oben S. 158, erfolgten Regelung deß Taggeldbezugs in Feldbereinigungssachen den Gemeinderatsmitgliedern u. Gemeindebeamten bis auf Weiteres zu allen Taggeldern für die außerhalb der Sitzungen zu besorgenden Dienstverrichtungen eine Teuerungszulage von 50 M zu gewähren, rückwirkend vom 1 April 1922 ab.
Ortsvorsteher 8 M 50 P 58 M
Gemeinderäte 7 M 50 P 57 M
Amtsdiener ausgenommen
Gemeinderat
Schulth. Thierer
Schleicher
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
Sailer
Pfaudler
S. 160
Weidenstetten
Verhandelt den 27. April 1922
Dem Gemeinderat wird von dem Erlaß deß Ministeriums deß Innern vom 11 April 1922, Nr. II 795, betreffend Kapitalkleinrentnerfürsorge Kenntnis gegeben u. gemäß Ziff. K 1 VI u. 2 VI der Richtlinien
Beschlossen:
den auf die Gemeinde entfallenden Kostenanteil auf die Gemeindepflege zu übernehmen.
Zur Gemeindepflege und Oberamt
Auszug gefertigt.
Gemeinderat
Schulth. Thierer
Schleicher
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
Sailer
Pfaudler
S. 161
Weidenstetten
Verhandelt den 27. April 1922
In der im Gemeindewald Weinburren angelegten Saatfläche ist ein größeres Quantum Fichtenpflanzen zur Aushebung u. zur Verpflanzung reif u. übrig.
Die Gemeinde besitzt an der Geißlingerstraße eine an den Gemeindewald Eichhölzle anstoßende Schafweideödung, welche zur Anpflanzung geeignet erscheint. Nach Beratung wird vom Gemeinderat einstimmig
Beschlossen:
dieses Areal, 5 – 6 Morgen groß, mit Fichten aus der Gemeindesaatschule aufforsten zu lassen.
Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Falch
Groß
Sailer
S. 162
Weidenstetten
Verhandelt den 22. Mai 1922
Die Stelle deß Gemeindepflegers wurde bei der Aufstellung der Satzung über die Dienstbezüge der Beamten der Gemeinde Weidenstetten, Gemeinderatsbeschluß vom 28 Juli 1921, oben S. 106a, in dieselbe aufgenommen, weil beabsichtigt war, den Gemeindepfleger als Mitglied bei der Pensionskasse für Körperschaftsbeamte anzumelden. Im Hauptberuf ist der Gemeindepfleger nicht angestellt. Nachdem nun aber Gemeindepfleger Schleicher auf den Beitritt zur Pensionskasse für Körperschaftsbeamte verzichtet hat, liegt kein Grund vor, denselben wie die hauptberuflichen Beamten zu besolden.
S. 163
Vom Gemeinderat wird deßhalb
Beschlossen:
1) Die Stelle deß Gemeindepflegers in der Satzung zu streichen, beziehungsweise letzten ganz aufzuheben,
2) das Oberamt um Genehmigung hierzu zu ersuchen.
3) Im Hinblick hierauf und die fortgesetzte Geldentwertung und in Anerkennung u. Berücksichtigung der gesteigerten anhaltenden Dienstinanspruchnahme dem Gemeindepfleger und gleichzeitigen Schulkassenrechner Schleicher,vom 1 April 1920 ab, anstatt deß am 28 Juli 1921vom 1 April 1922 ab, a a, dessen festen Gehalt, einschließlich Ortszulage, Teuerungszulage usw. auf -: 8 000 M, l. b. die Kanzleiaufwandentschädigung auf – : 150 M zu erhöhen und festzusetzen,
festgesetzten Gehalts von jährlich – : 4 500 M
einen solchen von – : 5 500 M, neben 50 M
Kanzleiaufwandsentschädigung zu gewähren
4) die erhöhten Bezüge sofort nachzuzahlen.
Die Durchstreichung obiger 4 Zeilen beurkundet
Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Falch
Groß
Sailer
Pfaudler
1 Auszug dem Oberamt vorgelegt.
S. 164
Weidenstetten
Verhandelt den 22. Mai 1922
Um der immer weiter umsichgreifenden Geldentwertung Rechnung zu tragen, wurden die Dienstbezüge der Reichs- und Staatsbeamten mit Wirkung vom 1 April 1922 nicht unwesentlich erhöht. Eine erneute Hinaufsetzung der Teuerungszuschläge ist ab 1. 5. 1922 geplant, bzw. z. Z. in Bearbeitung. Bei denjenigen Körperschafts- u. Gemeindebeamten, die entsprechend der aufgestellten Besoldungssatzungen entlohnt werden, passen sich die Bezüge denjenigen gleichwertigen Reich- u. Staatsbeamten jeweils an.
S. 165
Nicht zutreffend ist dies jedoch bei den nebenberuflichen Beamten. Diese Beamten beziehen in hiesiger Gemeinde immer noch die ihnen aus Anlaß der Durchführung deß Körperschaftsbesoldungsgesetzes im Sommer vorigen Jahres verwilligten Bezüge. Es ist deßhalb dringend geboten, diesen Beamten erhöhte Gehälter u. Teuerungszulagen zu gewähren u. zwar Teuerungszulagen für die Zeit 1 Oktober 1921 bis 31 März 1922 erhöhte Gehälter vom 1 April 1922 ab zu gewähren.
Vom Gemeinderat wurde heute unter Beachtung dieser Gesichtspunkte
Beschlossen:
sämtlichen in Betracht kommenden Beamten zu dem am 28 Juli 1921 beschlossenen einheitlichen Gehalt einen Zuschlag von 50% zu gewähren und zwar vom 1 April 1922.
Das Durchstreichen obiger Zeilen beurkundet
Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Falch
Groß
Sailer
Pfaudler
S. 166
Darauf haben anzusprechen bisher M neu M
- Amts- u. Kollegiendiener Baur 3 000 4 500
- Feld- u. Waldschütz Ehret 2 700 4 000
- Anwalt Winkelmann Schechstetten 100 150
- Wegwärter Leibing 600 900
- Wegwärter Wittlinger 600 900
- Wegwärter Preiß 500 750
- Wegwärter Kreiser 500 750
- Fronmeister Falch 200 300
- Fleischbeschauer Mayer 40 60
- Gemeindebaumwart Fink 50 75
- Hebamme Köpf 250 375
- Arbeitslehrerin Miller 760 1 140
- Spritzenmeister Duckeck 50 75
- Spritzenmeister Wittlinger 50 75
- Matthäus Röscheisen für Krankengeldeinzug 50 75
- Amtsbote Leibing 150 225
Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
Sailer
Pfaudler
S. 167
Weidenstetten
Verhandelt den 27. Mai 1922
Die dienstliche Inanspruchnahme der nachstehenden Gemeindebeamten wurde durch Beschluß vom 28 Juli 1921, oben S. 106f, wie folgt festgesetzt:
a) Nachtwächter, Schuldiener u. Wegwärter Röscheisen mit 60 %
b) Wegwärter Wörz “ 70 %
c) Wegwärter Iser “ 70 %
Nun entspricht die hauptsächliche geforderte Arbeitsleistung der Genannten nicht dem Prozentsatz der festgesetzten dienstlichen Inanspruchnahme und zwar aus den folgenden Gründen:
a) Röscheisen versieht außer seinem Dienst für die bürgerliche Gemeinde als Nachtwächter, Wegwärter u., Schuldiener noch das von der Kirchengemeinde bezahlte Amt deß Meßmers. Seine dienstliche Inanspruchnahme von Seiten beider Körperschaften beträgt 60 %, wovon auf den Meßmerdienst etwa der 4te Teil entfällt; zur Ergänzung seines Einkommens bietet sich demselben noch Verdienst als Taglöhner und Steinschläger.
S. 168
b) Die beiden Wegwärter Wörz und Iser sind beide im Alter von 65 u. 75 Jahren, außerdem sind beide abgearbeitet u. hüft- u. rückenleidend. Die Gemeinde ist daher gezwungen, zur Instandhaltung der von diesen beiden besorgten Straßenstrecken aus der Gemeindekasse bezahlte Hilfskräfte mit den schweren Arbeiten zu betreuen. Allerdings kann nicht bestritten werden, dass beide Wegwärter mit dem bisher festgestellten Prozentsatz dienstlich in Anspruch genommen sind.
Durch die Heranziehung der Hilfskräfte jedoch wird ihre persönliche Arbeitsleistung unter den Maßteil eines Durchschnittsarbeiters herabgedrückt, so dass auch die persönliche dienstliche Inanspruchnahme dadurch wesentlich vermindert wird.
S. 169
Der Gemeinderat beschäftigt sich in heutiger Sitzung mit diesen Fällen u. kommt nach eingehender Untersuchung der Sachlage zu dem einstimmigen
Beschluß:
Mit Wirkung vom 1 April 1920 ab die dienstlichen Inanspruchnahmen u. die Gehaltsverhältnisse der genannten Beamten auf folgende Weise neu zu regeln:
1. a) Schuldiener, Nachtwächter u. Wegwärter Röscheisen erhält bei einer dienstlichen Inanspruchnahme von 45 % einen Gehalt von jährlich 6 000 M, pro 1920 u.
1921 jedoch eine Nachzahlung von je 1 000 M.
b) Wegwärter Wörz erhält bei einer dienstlichen Inanspruchnahme von 45 % einen Gehalt von jährlich 6 000 M, pro 1920 u. 1921 jedoch eine Nachzahlung von
je 1 000 M.
c) Wegwärter Iser erhält bei einer dienstlichen Inanspruchnahme von 45 % einen Gehalt von jährlich 6 000 M, pro 1920 u. 1921 jedoch eine Nachzahlung von
je 1 000 M.
2. Die Gemeindebeamten, weil sie auch nicht mehr als hauptberuflich anzusehen sind, aus der Gemeindesatzung zu streichen.
3. Das Oberamt hierzu um Genehmigung zu ersuchen.
Anerkannt Gemeinderat
Matth. Röscheisen Schulth. Thierer
Jakob Wörz Gebhardt
Joh. Iser Schleicher
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
Sailer
Pfaudler
S. 170
Weidenstetten
Verhandelt den 27. Mai 1922
Nach einem oberamtlichen Erlaßvom 4 Mai deß Jahres findet wieder ein Säuglingskurs für die Hebammen deß Bezirks vom 29 Mai bis 2 Juni in Ulm statt, an dem auch die hiesige Hebamme teilnehmen soll. Für diese Kursteilnahme soll derselben eine Entschädigung aus der Gemeindekasse gewährt werden. Es wird
Beschlossen:
der hiesigen Hebamme für die Teilnahme neben den Fahrkosten 100 M aus der Gemeindekasse zu verwilligen
Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
Sailer
Pfaudler
Die folgende Seite ist ein Vordruck, der an dieser Stelle ins Protokollbuch eingefügt wurde. Zum Unterschied wird diese Seite in einer anderen Schriftart wiedergegeben.
S. 170 a
Gemeinde Weidenstetten
Verhandelt den 9. Juni 1922
nach Art. 1 des Gesetzes zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Landessteuergesetz vom 29. März 1922 und nach § 3 der V.V. vom 31. März 1922, sind die Gemeinden berechtigt, die Wohnsteuer, welche in hiesiger Gemeinde seither für einen Mann 5 Mark uns für eine selbständige weibliche Person 2.50 Mk. betrug noch weiter und zwar um das Doppelte zu erhöhen.
Dem Gemeinderat wurde hievon zur Beschlußfasung Kenntnis gegeben, worauf er
beschließt:
- Die Wohnsteuer ab 1. April 1922 für 1 Mann auf 10 Mark und für eine selbständige weibliche Person auf 5 Mark zu erhöhen.
- Diesen Beschluß öffentlich bekannt machen zu lassen und
- je eine beglaubigte Abschrift dieses Beschlusses dem Oberamt und dem Finanzamt mitzuteilen.
Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Falch
Groß
Sailer
S. 170 b
Weidenstetten
Verhandelt den 9. Juni 1922
§ 1
Durch Beschluß deß Gemeinderats vom 22 Mai 1921, siehe oben S. 162, wurde Gemeindepfleger Schleicher aus der Gemeindesatzung gestrichen, nachdem er auf den Beitritt zur Pensionskasse für Körperschaftsbeamte verzichtet hat und die Gründe, welche den Gemeinderat am 28 Juli 1921, oben S. 100 a, zu satzungsmäßiger Behandlung veranlassten, weggefallen sind.
Durch die Streichung deß Gemeindepflegers erspart sich die Gemeinde die Eintrittsgelder u. die Umlage an die Pensionskasse und den, den Gehalt von 4 500 M seit 1 April 1920 übersteigenden Betrag von 2 700 M pro 1 April 1920 – 1922
S. 171
bei satzungsmäßiger Berechnung deß Gehaltsanspruchs.
Bei der Gehaltsbeschlußfassung am 28 Juli 1921 wurde festgestellt, daß nach Inkrafttreten deß Körperschaftbesoldungsgesetzes 1920 ab die Gebühren für staatliche Einzüge, welche zur Zeit etwa – : 1 400 M ausmachen, in die Gemeindekasse fließen und nicht, wie früher, einen besonderen Gehaltsteil des Gemeindepflegers bilden. Es ist klar, daß mit dem Aufsteigen dieser Gebühren auch vermehrte Arbeitsleistung Hand in Hand gehen. Aber nicht nur diese Einzüge, sondern auch die Aufgaben bei der Gemeindeverwaltung im Allgemeinen haben sich in den letzten Jahren, insbesondere im Jahr 1921, gewaltig vermehrt.
Inzwischen ist auch eine weitere Geldentwertung u. gesteigerte Teruerung eingetreten.
S. 172
In Würdigung dieser Tatsachen und der pflichttreuen Wirksamkeit deß Gemeindepflegers, wird vom Gemeinderat einstimmig
Beschlossen:
den Gehalt deßselben für das Rechnungsjahr 1921 um je : – 500 M, somit auf 5 000 M zu erhöhen.
Gemeindepfleger Schleicher ist damit einverstanden und zufrieden.
Unterschrift Schleicher, Gemeindepfleger
§ 2
Der Gemeinderat beratet wiederholt darüber, ob und welche Teuerungszulagen für die Zeit 1 Oktober 1921 bis 31 März 1922 infolge der weiter umsichgreifenden Geldentwertung den Gemeindebeamten gewährt werden sollen. Nach kürzerer Beratung wird einstimmig
S. 173
Beschlossen :
den nachgenannten Beamten die jeweils beigesetzten Teuerungszulagen zu verwilligen und die Gemeindepflege zur alsbaldigen Ausbezahlung anzuweisen.
- Amts- u. Polizeidiener Baur 500 M
- Feld- u. Waldschütz Ehret 500 M
- Wegwärter Johann Georg Leibing 125 M
- “ Matthäus Wittlinger 125 M
- “ Leonhardt Preiß 125 M
- “ Nikolaus Kreiser 125 M
- Fronmeister Joh. Falch 50 M
- Fleischbeschauer Johann Georg Mayer 10 M
- Baumwart Jakob Fink 10 M
- Hebamme Anna Köpf 50 M
Eröffnet
(Unterschrift) Schulth. Thierer
§ 3
der Beschluß vom 27 Mai 1922, oben S. 167, betreffend die Gehaltsregelung deß Schuldieners, Nachtwächters und Wegwarts Röscheisen, Wegwarts Wörz u. Iser, wird nach nochmaliger Beratung in nachstehender Weise abgeändert und
S. 174
Beschlossen:
mit Wirkung vom 1 April 1920, statt 1922, ab die dienstliche Inanspruchnahme der genannten Beamten auf folgende Weise neu zu regeln:
1. a) Schuldiener, auch Wegwärter, Röscheisen nach- : 6 000 M,
pro 1920 u. 1921 jedoch eine Nachzahlung von je – : 1 000 M.
b) Wegwärter Wörz erhält nach – : 6 000 M,
pro 1920 u. 1921 jedoch eine Nachzahlung von je – : 1 000 M.
c) Wegwärter Iser nach – : 6 000 M,
pro 1920 u. 1921 jedoch eine Nachzahlung – : von je 1 000 M.
Somit erhalten dieselben für die Rechnungsjahre 1920/1921 einen Gehalt von
je 5 000 M, Teuerungszulagen bis 31 März 1922 inbegriffen.
Unterschriften: Röscheisen, Wörz, Iser
Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Falch
Groß
Sailer
S. 175
Weidenstetten
Verhandelt den 9. Juni 1922
Nach einem Erlaß deß Oberamts vom 22 Mai 1922, betreffend die Wohnungsabgabe und Bundeslohn zum Wohnungsbau, erscheint es dem Ministerium angezeigt, das Verfahren zur Verwilligung der Gemeindeanteile an den Bundeslohn zum Wohnungsbau auf etwas veränderte Grundlagen zu stellen und hierzu von dem Recht zur Zusammenlegung von Gemeinden Gebrauch zu machen, um den Wohnungsbau gemeinsam zu fördern.
Dem Gemeinderat wird vom Inhalt dieses Erlasses Kenntnis gegeben u. er
Beschließt:
der Zusammenlegung der ländlichen Bezirksgemeinden zu einem Verband zuzustimmen, daß er aber darüber, ob sich von einer Erhebung der Zuschläge (Art. 3 deß Gesetzes) u. einer Beihilfegewährung durch die Amtskörperschaft eine wesentliche Steigerung der Bautätigkeit versprechen läßt, bei der geringen Bautätigkeit in hiesiger Gemeinde kein Urteil abzugeben vermag.
Dem Oberamt
Auszug gesandt.
Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Falch
Groß
Sailer
S. 176
Weidenstetten
Verhandelt den 9. Juni 1922
Am 22 März 1922 fand durch den Bezirksfeuerlöschinspektor Oberamtsbaumeister Rapp aus Ulm die Prüfung der hiesigen Feuerwehr statt. Nach Beendigung der Übung wurde von dem Beamten bei dem Kommandanten der Antrag gestellt, es möchte der Mannschaft, welche an der Übung teilgenommen hat, eine Gabe aus der Gemeindekasse verwilligt werden. Vom Gemeinderat wird nachträglich
Beschlossen:
jedem Feuerwehrmann, welcher sich an der Übung beteiligt hat, – : 5 M aus der Gemeindekasse zu verwilligen.
Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Falch
Groß
Sailer
S. 177
Weidenstetten
Verhandelt den 27. Mai 1922
Eingetragen den 1. Juli 1922
Am 14 März d. J., siehe oben S.149, wurden die Stundenlohnsätze der bei der Gemeinde erforderlichen Frontaglöhner u. Spannfrondienste neu geregelt u. erhöht. Die Arbeiter u. Fuhrleute verlangen aufs Neue wieder eine Erhöhung. Nach eingehender Beratung wird vom Gemeinderat
Beschlossen:
mit Wirkung vom 1 Mai 1922 ab eine Erhöhung deß Stundenlohns wiederholt eintreten zu lassen und zwar:
1. für den Aufseher oder Vorarbeiter pro Stunde von 5 ,50 M auf 7,50 M ,
2. für eine erwachsene Mannsperson pro Stunde von 5 M auf 7 M,
3. für junge Leute unter 18 Jahren u. Frauenspersonen von 4 M 50 P auf 5 M,
d) für Fuhrleute mit 2 Pferden von 10 M auf 12 M,
e) für Fuhrleute mit 1 Pferd von 7 M auf 9 M.
Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Falch
Groß
Pfaudler
S. 178
Weidenstetten
Verhandelt den 1. Juli 1922
§ 1
Nachdem die zehnjährige Periode, von 1912 bis 1922, deß an die kirchliche Besoldungskasse jährlich abzuliefernden Geldbetrags für das von der Gemeinde zu liefernde Brennholz, 33 Raummeter und das daraus abfallende Reis, abgelaufen war, hat die obengenannte Kasse eine Neuberechnung der seitherigen Geldentschädigung für das zu liefernde Brennmaterial verlangt. Da die Preise deß Holzes in den letzten Jahren empfindlich gestiegen sind, erscheint eine Neuberechnung geboten Nach Beratung wird vom Gemeinderat
S. 179
Beschlossen:
alljährlich für die kirchliche Besoldungsstelle eine Berechnung deß Brennholzerlöses aufzustellen.
§ 2
Am 1 März d. J. mußte ein Gemeindefarren wegen eines von der Maul- u. Klauenseuche herrührenden Fußleidens notgeschlachtet werden. Da die zwei in hiesiger Gemeinde ansässigen Metzger nie schlachten, wurde von der Mehrzahl der Einwohner gewünscht, das von dem Farren anfallende Fleisch an die hiesigen Einwohner zu verkaufen. Nach Beratung wurde vom Gemeinderat einstimmig
Beschlossen:
das anfallende Fleisch in der Gemeinde auszuhauen.
Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
Pfaudler
S. 180
Weidenstetten
Verhandelt den 1. Juli 1922
Seit vielen Jahren wurde die hiesige Schafweide an die hiesigen zwei Schafhalter, je nach Ablauf der Pachtzeit unter der Hand ohne Ausschreiben verpachtet. Durch die Zeitverhältnisse haben die Woll- u. Schafpreise eine enorme Höhe erreicht, weßhalb es angezeigt erschien, die Weiden auszuschreiben. Vom Gemeinderat wird deßhalb einstimmig
Beschlossen:
von dem seitherigen Modus abzusehen u. die Schafweide wie in anderen Gemeinden zur öffentlichen Verpachtung auszuschreiben. Als Tag der Verpachtung wurde der 13 Juli 1922 bestimmt.
Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
Sailer
Pfaudler
S. 181
Weidenstetten
Verhandelt den 13. Juli 1922
Auf den Ministerialerlaß vom 16 Juni d. J. und dem oberamtlichen Erlaß vom Juli d. J., betreffend Reichsmietgesetz, wird vom Gemeinderat nach Kenntnißnahme dieser Erlasse
Beschlossen:
da in hiesiger Gemeinde nur 2 Familien zur Zeit in Miete wohnen und auch in absehbarer Zeit keine Steigerung von Mietswohnungen in Aussicht ist, die Außerkraftsetzung deß Reichsmietgesetzes für die hiesige Gemeinde zu beantragen.
Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
Pfaudler
Dem Oberamt Auszug gesandt.
S. 182
Weidenstetten
Verhandelt den 21. Juli 1922
Der Ortsschulrat legt dem Gemeinderat einen Beschluß vor mit der Bitte, den bisher von der Gemeindekasse zur Schulkasse für jeden Schüler geleisteten Beitrag von
– : 3 M auf – : 6 M zu erhöhen. Nach Beratung wird auf das Gesuch vom Gemeinderat
Beschlossen:
den Beitrag von – : 3 M auf – : 6 M vom 1 April 1922 an u. für die Folgezeit zu erhöhen.
§ 2
Ferner legt der Ortsschulrat dem Gemeinderat einen Beschluß aus dem Ortsschulratsprotokoll vor, worin mitgeteilt wird, daß die seitherige Arbeitslehrerin Barbara Miller, krankheitshalber ihren Dienst als solche nicht mehr
S 183
versehen könne. Für diese Stelle habe sich die Nähterin (damals gebräuchlich für Näherin) Magdalena Mayer, ledig, hier, beworben. Der Ortsschulrat erachtet die Mayer als geeignet für diesen Posten und hat beschlossen, die Mayer vom 1 August 1922 an als Arbeitslehrerin für die hiesige Arbeitsschule anzustellen und ersucht den Gemeinderat hierzu, seine Zustimmung zu erteilen. Nach Beratung wird vom Gemeinderat einstimmig zugestimmt.
Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Groß
Sailer
Pfaudler
S. 184
Weidenstetten
Verhandelt den 19. August 1922
§ 1
Der Gemeindepfleger hier bezahlte an Kranken- u. Invaliditätsversicherungsbeträgen im Rechnungsjahr 1921für Kulturarbeiten pro April 1921 -:164 M 40 P, für Holzmacher pro 21. 11. – 31. 12. 1921 -: 611 M 90 P.
Nach den gesetzlichen Bestimmungen sind von den Arbeitgebern an den Beiträgen zur Krankenversicherung 1/3, zur Invaliditätsversicherung ½ zu ersetzen.
Der Gemeinderat hat nun seinerzeit mündlich beschlossen, die Beträge von den Pflichtigen nicht zum Einzug zu bringen, weil die Arbeitslöhne damit entsprechend nieder wären, was hiermit bestätigt wird.
S. 185
§ 2
Auf dem Vorplatz der Ratszimmer befindet sich eine elektrische Lampe, welche nur vom Erdgeschoß aus eingeschaltet werden kann. Außerdem ist das Ratszimmer nur mit einer elektrischen Lampe ausgestattet. Dieser Umstand erscheint, da die Gemeinderatssitzungen meistens abends abgehalten werden, als sehr unangenehm. Vor dem Ratszimmer wurde durch den Bezirksverband Oberschwäbische Elektrizitätswerke ein Umschalter und im Ratszimmer eine weitere elektrische Lampe angebracht, was einen Kostenaufwand von 339,9 M (Zahl nicht eindeutig lesbar) verursachte.
Der ist mit der Ausführung der Arbeiten einverstanden u. genehmigt die entstandenen Kosten.
S. 186
§ 3
Durch Beschluß deß Gemeinderats vom 11 Juli 1920 wurde die Entschädigung der Lehrer für Tinte u. Kreide auf 40 M für die Oberklasse, 30 M für die Unterklasse festgesetzt. Der Ortsschulrat beantragt nun, die vom 20. 7. 1922 vorstehende Entschädigung der Teuerung u. der Geldentwertung entsprechend zu erhöhen. Der Gemeinderat
Beschließt:
die Entschädigung für Tinte u. Kreide ab 1 April 1922 auf -: 200 M für die Oberklasse und -: 150 M für die Unterklasse festzusetzen.
§ 4
Ferner macht der Ortsschulrat davon Mitteilung, daß im Laufe deß Sommers für die Arbeitslehrerin ein Kurs zur Einführung
S. 187
in den Grundschullehrplan stattfinden soll und beantragt, daß die Auslagen der Arbeitslehrerin für Stoff und Ähnliches auf die Gemeindekasse übernommen werden sollen. Nach Beratung wird vom Gemeinderat dementsprechend
Beschlossen:
die Kosten auf die Gemeindekasse zu übernehmen.
Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhard
Schleicher
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
Sailer
Pfaudler
S. 188
Weidenstetten
Verhandelt den 19. August 1922
Auf die vom Oberamtsvorstand, Herrn Oberregierungsrat Maier, anlässlich einer hier auf dem Rathaus stattgefundenen Versammlung betreffs der Kapitalkleinrentnerfürsorge wurde von diesem Beamten ein wiederholtes Gesuch deß Apothekers in Lonsee vorgetragen, worin derselbe um Bewilligung einer Unterstützung durch die im Bereich der die Apotheke in Lonsee liegenden Gemeinden ersucht. Nach Beratung wird vom Gemeinderat
Beschlossen:
dem Apotheker in Lonsee eine Teuerungszulage nach Verhältnis der Seelenzahl der in Betracht kommenden Gemeinden vom 1 Juli deß Jahres ab in stets widerruflicher Weise aus der Gemeindekasse zu verwilligen.
Verwilligt wurden vom Gemeinderat 100 M.
Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
Sailer
Pfaudler
Dem Oberamt Auszug gesandt.
S. 189
Weidenstetten
Verhandelt den 19. August 1922
Im Jahre 1874 u. 75 wurde das Schul- u. Rathaus hier neu erbaut. Im Laufe der vergangenen Jahrzehnte wurden an diesem Gebäude immer nur die allernotwendigsten Gebäudeschäden und im Inneren deßselben ausgebessert und repariert. Da das Gebäude im äußeren Verputz und der Anstrich der Fensterstücke, Fenster und Läden sehr schadhaft (ist), sowie auch (für) die Schulsäle und Schulbänke ein Neuanstrich notwendig erschien, wurde vom Gemeinderat nach eingehender Beratung
Beschlossen:
das Gebäude im Äußern und Innern, sowie auch die Schulsäle und Schulbänke durch einen Neuverputz und Anstrich neu herstellen zu lassen. Die Gipserarbeiten wurden dem Gipsermeister Friedrich Röscheisen, die Anstrich- und Malerarbeiten den Schreinermeistern Matthäus Bollet und Paul Hummel von hier übertragen, welche diese Geschäfte im Taglohn ausführen.
Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
Sailer
Pfaudler
S. 190
Weidenstetten
Verhandelt den 28. September 1922
§ 1
Unter Bezugnahme auf den Gemeinderatsbeschluß vom 28 Juli 1921, Protokoll B.10, S. 106a und 22 Mai 1922, Protokoll Band X, S. 162, betreff. die Neuregelung der Dienstbezüge der Gemeindebeamten nach dem Württemb. Besoldungsgesetz für Körperschaftsbeamte vom 25 Januar 1921 wird heute mit Rücksicht auf die inzwischen eingetretenen Änderungen u. im Hinblick auf die fortgeschrittene Geldentwertung über die Festsetzung der Gehaltsbezüge der Gemeindebeamten verhandelt. Nach Darlegung der einschlägigen Bestimmungen wird
S. 191
Beschlossen:
- Den nachstehenden Beamten der Gemeinde mit Wirkung vom 1 Juli 1922 an als Dienstbezüge zu gewähren
a) Grundgehalt
b) Ortszulage
c) Teuerungszuschlag.
Kinderzuschläge und Frauenzulagen werden nicht gewährt.
Den Gemeindebeamten die Bezüge Ziff. 1 nach den jeweiligen Bestimmungen (d.h. Grundsätzen u.?) deß Körperschaftsbeamtenbesoldungsgesetzes zu bemessen, wobei jeweils bei Änderungen eine Zuschlagsanweisung durch den Gemeinderat, gemäß § 171 Abs. 1 Vollzugsverfügung zur Gemeindeordnung, genügt.
Eine Vorrückung der Gehaltsempfänger wird nicht bestimmt. - Als Teuerungszuschlag wurden den Beamten nur 5/10 der gesetzlichen Hundertsätze (Prozentsätze) bewilligt.
- Im Übrigen wird der eingangs aufgeführte Beschluß aufrecht erhalten.
- Die dienstliche Inanspruchnahme und Eingruppierung der einzelnen Gemeindebeamten mit Wirkung vom 1 April 1922 wie folgt anzuerkennen:
a) Schultheiß Thierer wurde am 28 Juli 1921, oben S. 106, u. mit Wirkung vom 1 IV 1920 ab in Besoldungsgruppe VI, Stufe 9 mit einer dienstlichen Inanspruchnahme von 50 % eingestuft, woran vorerst nichts geändert wird.
b) Gemeindepfleger Schleicher in Besoldungsgruppe V, Stufe 4, mit einer dienstlichen Inanspruchnahme von 40 %.
S. 192
§ 2
Nachdem die Gemeindeangestellten um Erhöhung ihrer Bezüge infolge der fortschreitenden Teuerung nachgesucht haben, wird vom Gemeinderat einstimmig
Beschlossen:
nachstehende Teuerungszulagen ab 1 Juli 1922 zu gewähren. Es erhalten neben ihren seitherigen Gehaltsbezügen bis auf Weiteres:
Beschluß v. Gehalt Teuerungsz.
- Anwalt Winkelmann, Schechst. 2 Mai 1922 150 M
- Amts- u. Polizeidiener Baur “ 4 500 M 6 500 M
- Feld- u. Waldschütz Ehret “ 4 050 M 8 000 M
- Wegwärter Leibing “ 900 M 2 000 M
- Wegwärter Wittlinger “ 900 M 2 000 M
- Wegwärter Preiß “ 750 M 1 500 M
- Wegwärter Kreiser “ 750 M 1 500 M
- Fronmeister. Falch “ 300 M 450 M
- Fleischbeschauer Mayer “ 60 M 100 M
- Gemeindebaumwart Fink “ 75 M 100 M
- Hebamme Anna Köpf “ 375 M 600 M
- Arbeitslehrerin Mayer “ 1 140 M —
- Duckeck Spritzenmeister “ 75 M 100M
- Spritzenmeister Wittlinger “ 75 M 100 M
- Krankengeldeinzieher Röscheisen “ 75 M 150 M
- Ulmerbote Leibing “ 225 M 400 M
S. 195
17. Schuldiener, Nachtwächter u. 27 Mai 1922
18. Straßenwart Röscheisen “ 6 000 M 10 000 M
19. Wegwärter Jakob Wörz “ 6 000 M 10 000 M
20. Wegwärter Iser Johannes “ 6 000 M 10 000 M
§ 3
Im Hinblick auf die veränderten Geschäfts-u. Wirtschaftsverhältnisse wird weiter
Beschlossen:
das Wartgeld deß Katastergeometers Späth von 75 M auf 200 M zu erhöhen. Die Erhöhung gilt für das Kalenderjahr 1922.
Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
Sailer
Pfaudler
S. 196
Weidenstetten
Verhandelt den 28. September 1922
§ 1
Laut Beschluß vom 27 April 1922, siehe oben S. 159, wurde der Teuerungszuschlag zum Taggeld der Gemeinderatsmitglieder auf 50 P erhöht. Nachdem die Entwertung deß Geldes seit dieser Zeit enorm gefallen ist, wurden nach einer Verfügung deß Ministeriums deß Innern weiter Teuerungszulagen gewährt u. erhöht u. zwar
vom 19 Juli d. J., Regblt. S. 267 auf – : 83 M
“ 2 Sept. d. J., “ S. 277 “ 273 M
20 Sept. d. J. “ S. 412 “ 373 M
in Gemeinden III erhöht.
Nach eingehender Beratung wird vom Gemeinderat einstimmig
Beschlossen:
den Beschluß vom 27 April 1922, oben S. 159, aufzuheben u. aufgrund der Verfügung deß Ministeriums deß Innern vom 20 Sept. 1922, Regblt. S. 412, den Teuerungszuschlag auf – : 373 M, sonach mit Taggeld zusammen auf 380 M, mit Wirkung vom 1 Sept. d. J. an zu erhöhen.
S. 197
§ 2
Unter den hiesigen Gemeindefarren ist ein älterer Zuchtfarre unbrauchbar geworden. Es wird deßhalb
Beschlossen:
denselben zum Schlachten zu verkaufen u. für solchen einen jüngeren Zuchtfarren zu erwerben.
Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
Sailer
Pfaudler
S. 198
Weidenstetten
Verhandelt den 31. Oktober 1922
Nach einem Erlaß deß Arbeitsministeriums vom 6/13 Oktober 1922 hat das Reich zu einer einmaligen Winterbeihilfe für Invaliden u. Angestelltenversicherte eine Milliarde Mark zur Verfügung gestellt.
Nach dem auf das Oberamt Ulm entfallenden Anteil trifft es die hiesige Gemeinde einen Reichsanteil von – : 5 118 M
hierzu Landeszuschuß 640 M
zus: 5 758 M
Nach Nr. 2 dieses Erlasses haben die Gemeinden ein weiteres 1/8 deß Reichsanteils aus eigenen Mitteln, also den Betrag von 640 M aufzubringen. Auf Grund
S. 199
deß genannten Erlasses wird vom Gemeinderat einstimmig
Beschlossen:
den Beitragszuschuß von 640 M aus der Gemeindekasse zu genehmigen.
Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
Sailer
Pfaudler
S. 200
Weidenstetten
Verhandelt den 15. September 1922
Eingetragen den 31. Oktober 1922
Durch die Renovierung deß Schul- u. Rathauses, sowie Erhöhungen der Gehälter der Gemeindebeamten u. Unterbeamten u. Frontaglöhne reichen die laufenden Einnahmen der Gemeindepflege bei weitem nicht mehr aus, eine Geldaufnahme auf Rechnung der Gemeinde ist deßhalb notwendig. Vom Gemeinderat wird einstimmig
Beschlossen:
ein Darlehen von – : 80 000 M aufzunehmen (achtzigtausend Mark). Dieses Darlehen haben verabreicht
- Johann Georg Bosch, Unterbauer, hier, -: 60 000 M
- Jakob Kühnle, Söldner -: 20 000 M
Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
Sailer
Pfaudler
S. 201
Weidenstetten
Verhandelt den 31. Oktober 1922
Durch die enorm gesteigerten landwirtschaftlichen Erzeugnißeinnahmen, Getreide u. Futtergewächse, stehen die Pachtgelder der Gemeindegrundstücke, Äcker u. Wiesen in keinem Verhältniß mehr zum Ertrag. Vom Gemeinderat wird deßhalb einstimmig
Beschlossen:
die im Eigentum der Gemeinde befindlichen Grundstücke einer Neuverpachtung zu unterziehen u. zwar von Martini 1922 auf die Dauer von 6 Jahren bis Martini 1928, unter der Bedingung, daß sowohl der Gemeinde als auch dem Pächter das Recht zustehen soll, bei weiteren Preissteigerungen oder Preisrückgängen der Produkte eine Neufestsetzung deß Pachtgeldes zu beantragen.
Gemeinderat
Schulth. Thierer
Schleicher
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
S. 202
Weidenstetten
Verhandelt den 31. Oktober 1922
Am 24 Febr. 1921, siehe oben S. 83 u. 84, sowie vom 27 März 1922, oben S. 154, wurde die hiesige Gemeindejagd auf die Dauer von 6 Jahren vom 1 April 1922 bis 31 März 1928 öffentlich verpachtet u. zwar in zwei Distrikten.
I. Distrikt: Pächter Joh. Georg Bosch, Konradbauer
II. Distrikt: Pächter Forstverwaltung Altheim
Da die Wildpreise zur Zeit enorm hoch stehen, wird vom Gemeinderat einstimmig
Beschlossen:
daß die Pächter zu dem jährlichen Pachtgeld für das Jahr 1922/23 einen entsprechenden Zuschußbeitrag zu bezahlen haben.
Mit dem Pächter deß I. Distrikts, Johann Georg Bosch, hier, wurde vereinbart:
derselbe erklärt sich bereit, das Pachtgeld um 7 800 M auf 20 000 M zu erhöhen.
Anerkannt: Joh. Gg. Bosch
S. 203
Der Pächter Distrikt II, Forstmeister Lehenberger, Altheim, bewilligt, das Pachtgeld von – : 1 200 M auf 3 600 M zu erhöhen, womit sich der Gemeinderat einverstanden erklärt.
§ 3
Von dem Kommerzienrat Georg Thierer aus Gussenstadt, wohnhaft in Stuttgart, wurde ein Familienbuch, sogenannter Stammbaum, über die Familie Bosch gefertigt, welches über 400 Jahre zurück über die Abstammung Aufklärung gibt. In hiesiger Gemeinde wohnen 7 Familien mit Namen Bosch. Herr Thierer hat dieses Buch dem Gemeinderat zur Anschaffung für die Rathausregistratur empfohlen. Da dieses Buch bei Nachlaß- und Teilungssachen bei Familien Bosch von Wert ist, wird vom Gemeinderat
Beschlossen:
dieses Buch für die Gemeinderegistratur zum Preis von 200 M anzuschaffen.
Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Pfaudler
Groß
S. 204
Weidenstetten
Verhandelt den 20. November 1922
Durch die immer steigenden Lebensmittel- u. Kleiderpreise erscheint es notwendig, die am 27 Mai deß Jahres, oben S. 177, festgesetzten Stundenlohnsätze zu erhöhen u. zwar:
für einen Aufseher oder Vorarbeiter pro Stunde auf 50 M 50 P M,
für eine Mannsperson pro Stunde auf 50 M,
für jungendliche Mannsleute u. Frauenspersonen auf 40 M,
für Fuhrleute mit 2 Pferden auf 100 M,
für Fuhrleute mit 1 Pferd auf 75 M
Gemeinderat
Schulth. Thierer
Schleicher
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
S. 205
Weidenstetten
Verhandelt den 20. November 1922
Auf das oberamtliche Ausschreiben vom 11 November 1922, betreffend die Fleischschaugebühren, wird aufgrund der Verfügung deß Ministeriums deß Innern vom 12 Januar 1922, Regblt. S. 32 u. 33, u. vom 8 September 1922, Regblt. 281, vom Gemeinderat
Beschlossen:
die Gebühren für Schlachtvieh u. Fleischbeschau vom 1 Januar 1922 bis 30 September 1922, wie solche in den Ministerialerlassen oben angeführt u. festgesetzt sind, auf die Gemeindekasse zu übernehmen.
Gemeinderat
Schulth. Thierer
Schleicher
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
Dem Oberamt u. zur Gemeindepflege
Auszug gefertigt.
S. 206
Weidenstetten
Verhandelt den 20. November 1922
Der Wasserleitungsabzugsschacht, in welchen das in den Schulkeller eindringende Regen- u. Grundwasser abfließt, ist infolge Unterspülung der Gewölbewiderlagermauern vom Einsturz bedroht. Vom Gemeinderat wird deßhalb
Beschlossen:
diesen Schacht frisch auszuheben u. die defekten Stellen durch Zementwiderlager neu herstellen zu lassen. Mit der Durchführung wurden die Maurermeister Groß u. Hausmann betreut.
Gemeinderat
Schulth. Thierer
Schleicher
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
S. 207
Weidenstetten
Verhandelt den 20. November 1922
Infolge verschiedener, dringender Reparaturen am Gemeindeeigentum, Gebäude und Gelände, hatte die Gemeindepflege infolge der hohen Taglöhne u. Teuerung deß Baumaterials enorme Summen auszugeben, so daß die Gemeindekasse wiederholt erschöpft ist. Um die noch im Rückstand befindlichen Bezahlungen u. noch in Aussicht stehenden Ausgaben zu decken, erscheint es notwendig, bei der Gemeindepflege wiederholt ein Darlehen aufzunehmen. Vom Gemeinderat wird einstimmig
Beschlossen:
zur Deckung dieser Ausgaben ein Darlehen von – : 95 000 M aufzunehmen. Als Darleher haben sich bereit erklärt: Christian Bückle – : 50 000 M
Johannes Falch – : 45 000 M.
Gemeinderat
Schulth. Thierer
Schleicher
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
S. 208
Weidenstetten
Verhandelt den 20. November 1922
§ 1
Der Steinbruch-Akkordant Matthäus Wittlinger u. Steinkleingeschläg-Akkordant Gotthold Betz, hier, welche lt. Akkordprotokoll vom 28 Februar 1922 je das Steinbrechen sowie das Steinkleingeschäg auf die hiesigen Straßen u. Güterwege für das Rechnungsjahr 1922/23 übernommen hatten, haben die Steinlieferung um den im Akkordprotokoll übernommenen Preis gekündigt, weil infolge der ungeheuren Steigerung der Lebensmittelpreise ihnen die Lieferung nicht mehr möglich sei. Vom Gemeinderat wird deßhalb einstimmig
Beschlossen:
1. dem Steinbruchakkordanten Matth. Wittlinger vom 1 Oktober 1922 ab statt 40 M 350 M,
2. dem Steinkleingeschlägsakkordanten Gotthold Betz statt 40 M nunmehr 300 M zu bezahlen.
S. 209
§ 2
Seit Jahren findet die Austeilung der Bücher der hiesigen Ortslesebibliothek im Wartezimmer deß Rathauses statt, in welchem auch die Aufbewahrungskasten stehen. Der Ortsgeistliche leitet diese Austeilung, wobei ihm der Meßmer hilft. Die Heizung deß Zimmers wird vom Polizeidiener besorgt. Die beiden Personen verlangen Entschädigung. Vom Gemeinderat wird einstimmig
Beschlossen:
dem Meßmer Matthäus Röscheisen u. dem Polizeidiener Fritz Baur für ihre Mühe für das Winterhalbjahr 1922 u. bis auf Weiteres den Betrag von je 20 M aus der Gemeindekasse zu verwilligen.
Gemeinderat
Schulth. Thierer
Schleicher
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
S. 210
Weidenstetten
Verhandelt den 4. Dezember 1922
Infolge der im letzten Vierteljahr enorm gesteigerten Lebensmittel- u. Kleiderpreise erscheint es angezeigt, den hiesigen Gemeindebeamten zu der am 28 September 1922, oben S. 190 – 195, zum Gesamtgehalt verwilligten Teuerungszulage eine weitere außerordentliche Teuerungszulage zu verwilligen. Vom Gemeinderat wird einstimmig
Beschlossen:
den nachgenannten, namentlich aufgeführten Gemeindebeamten zu ihrem Gesamtgehalt eine außerordentliche Teuerungszulage für das Rechnungsjahr 1922/23 im Betrage von 50 % zu verwilligen. Es erhalten somit
S. 211
Gehalt außerord.
Teuerungszuschl.
- Amts- u. Polizeidiener Baur 6 500 M 3 250 M
- Feld- u. Waldschütz Ehret 8 000 M 4 000 M
- Wegwärter Leibing 2 000 M 1 000 M
- Wegwärter Wittlinger 2 000 M 1 000 M
- Wegwärter Preiß 1 500 M 750 M
- Wegwärter Kreiser 1 500 M 750 M
- Fronmeister. Falch 450 M 225 M
- Fleischbeschauer Mayer 100 M 50 M
- Gemeindebaumwart Fink 100 M 50 M
- Hebamme Anna Köpf “ 600 M 300 M
- Spritzenmeister Duckeck 100 M 50 M
- Spritzenmeister Wittlinger 100 M 50 M
- Krankengeldeinzieher Röscheisen 150 M 75 M
- Ulmerbote Leibing 400 M 200 M
- Nachtwächter, Straßenwart Röscheisen 10 000 M 5 000 M
- Straßenwart Wörz 10 000 M 5 000 M
- Straßenwart Iser 10 000 M 5 000 M
- Katastergeometer Späth 200 M 100 M
Gemeinderat
Schulth. Thierer
Schleicher
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
dem Oberamt u.
der Gemeindepflege Auszug gefertigt.
S. 212
Weidenstetten
Verhandelt den 4. Dezember 1922
Bei der am 11 November 1922 stattgefundenen Grundstücksverpachtung der Gemeinde wurde ein Gemüsegärtchen hinter dem Hause deß Nikolaus Kreiser mit noch weiteren kleineren Gemüsegärten im Aufstreich verpachtet. Kreiser hat das Land schon bereits 50 Jahre, letzter Pachtpreis 10 M 50 P. Ein gehässiger Nachbar deß Kreiser steigerte den bisherigen Pachtinhaber bis auf 1 120 M. Da dieser Preis in keinem Verhältnis zum Ertrag steht und die Steigerung aus Gehässigkeit geschah, wird vom Gemeinderat einstimmig auf Bitte deß Kreiser
Beschlossen:
das Pachtgeld, wie das nebenliegende, im Preise von 210 M festzusetzen.
Gemeinderat
Schulth. Thierer
Schleicher
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
S. 213
Weidenstetten
Verhandelt den 4. Dezember 1922
mit dem Ablauf deß Jahres 1922 hat die Hälfte der Gemeinderatsmitglieder, welche nach dem Gesetz vom 15 März 1919 am 25 Mai 1919 neu gewählt wurden u. die wenigsten Stimmen erhielten, nach Ablauf von 3 Jahren wieder auszutreten. Es sind dies die Gemeinderäte
1) Johannes Falch, Söldner
2) Johann Georg Groß, Maurermeister
3) Christian Sailer, Bauer
4) Christian Pfaudler, Söldner-
Als Wahltag wurde Sonntag, der 17 Dezember 1922 bestimmt. Als Beisitzer wurden gewählt die Gemeinderäte Gebhardt u. Schleicher, als Stellvertreter Kühnle u. Mayer.
Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Pfaudler
Groß
S. 214
Weidenstetten
Verhandelt den 4. Dezember 1922
Laut Beschluß vom 28 Sept. 1922, oben S. 196, wurde der Teuerungszuschlag zum Taggeld der Gemeinderatsmitglieder auf – : 373 M erhöht.
Nachdem die Entwertung deß Geldes seit dieser Zeit wieder bedeutend stattgefunden hat, wurden nach einer neuigen Verfügung deß Ministeriums deß Innern weitere Teuerungszulagen gewährt und erhöht, und zwar lt Verfügung vom 24 Nov. 1922, Regblt. Nr. 64 S. 490, in Gemeinden Klasse III auf 793 M. Nach Beratung wird vom Gemeinderat
Beschlossen:
den Beschluß vom 28 Sept. 1922, oben S. 214 aufzuheben und aufgrund der Verfügung vom 24 Nov. 1922 den Teuerungszuschlag auf 793 M, somit mit Taggeld auf 800 M, mit Rückwirkung vom 1 Okt. 1922 an zu erhöhen.
Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Pfaudler
Groß
S. 215
Weidenstetten
verhandelt den 6. Januar 1923
Nach dem Gesetz vom 19 März 1919 wurde die Gemeindevertretung neu geregelt. Für die hiesige Gemeinde wurden neben dem Ortsvorsteher acht Gemeinderäte bestimmt. Von der erstmaligen Wahl vom 25 Mai 1919 hatte die Hälfte, also vier, welche die wenigsten Stimmen erhielten, mit dem Ablauf deß Jahres 1922 wieder auszuscheiden.
Als Wahltag war der 17 Dez. 1922 von vormittags 9 Uhr bis nachmittags sechs Uhr bestimmt. Bei dieser Wahl haben von 378 Wahlberechtigten 239 abgestimmt. Nach den Wahlzetteln haben die meisten Stimmen erhalten:
S 216
1. Johann Georg Maier, Bauer, 117 Stimmen
2. Christian Pfaudler, Söldner, 114 Stimmen
3. Johann Georg Groß, Maurermeister, 107 Stimmen
4) Paul Hummel, Schreinermeister, 107 Stimmen
Da gegen diese Wahl eine Einsprache nicht erhoben wurde, sind dieselben auf 6 Jahre gewählt und wurden vom Ortsvorsteher in heutiger Sitzung beeidigt.
Die Neugewählten Gemeinderat
Maier Schulth. Thierer
Pfaudler Gebhardt
Groß Schleicher
Hummel Kühnle
Mayer
S. 217
Weidenstetten
Verhandelt den 6. Januar 1923
Gemäß Art. 26 der Bezirksordnung und der Feststellung deß Oberamts, gemäß § 55 Abs. 1der Vollzugsverfügung zur Bezirksordnung conf. vergleiche oberamtlichen Erlass vom 11 Dezember 1922, hat die hiesige Gemeinde zur künftigen Amtsversammlung auf die Dauer der drei Kalenderjahre 1923/1925 einen Abgeordneten u. einen Stellvertreter zu wählen. Die Wahl wurde heute durch den Gemeinderat mittels geheimer Abstimmung vorgenommen.
1) Als ordentliches Mitglied wurde gewählt: Schultheiß Thierer mit 6 Stimmen
2) Als Stellvertreter wurde gewählt: Gemeinderat Gebhardt mit 5 Stimmen.
S. 218
Beschluß:
Zu der oberamtlichen Berechnung u. der Reihenfolge für die Beschickung u. Teilnahme der Amtsversammlungen in den Kalenderjahren 1923/1925, an welchen der hiesige Abgeordnete oder dessen Stellvertreter teilnehmen kann, erklärt der Gemeinderat sein Einverständniß.
Einsprachen gegen diese Wahl u. Stimmberechtigungen u. Reihenfolge sind innerhalb von 8 Tagen beim Gemeindevorsteher vorzubringen.
Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Maier
Pfaudler
Groß
Hummel
S. 219
Weidenstetten
Verhandelt den 6. Januar 1923
Die Beschlußauszüge aus dem Bezirksratsprotokoll, in welchen die Gebühren für die Schlachtvieh- u. Fleischschauer der einzelnen Viehgattungen, sowie die Reisevergütungen der Fleischbeschauer u. tierärztlichen Beschauer vom Bezirksrat festgesetzt wurden u. vom 1 Oktober ab auf die Oberamtspflege übernommen u. von letzterer von den einzelnen Gemeinden wieder zum Ersatz gebracht werden, wurden dem Gemeinderat vorgetragen. Hierauf wird vom Gemeinderat einstimmig
Beschlossen:
die vom Bezirksrat für die einzelnen Tiergattungen festgesetzten Gebühren sowie evtl. entstehende Reisekosten für tierärztliche Beschau zu genehmigen, diese Gebühren von den Schlachtviehbesitzern durch die
S. 220
Gemeindepflege zu erheben u. von letzterer an die Oberamtspflege abzuliefern. Die Gebühren bei Notschlachtungen werden wie seither auf die Gemeindekasse übernommen und von den Tierbesitzern nicht erhoben.
Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Maier
Pfaudler
Groß
Hummel
Dem Oberamt Ulm und der
Gemeindepflege Auszüge gefertigt.
S. 221
Weidenstetten
Verhandelt den 15. Januar 1923
Infolge der fortgesetzten Steigerung der Lebendmittelpreise u. Kleiderpreise u. der Geldentwertung, erscheint es wiederholt angezeigt, alle Gehaltserhöhungen der Gemeindebeamten, letze am 4 Dezember 1922, aufzuheben u. die Gehälter neu zu regeln. Vom Gemeinderat wird nach eingehender Beratung einstimmig
Beschlossen:
die Gehälter der nachgenannten Gemeindebeamten für die letzten Monate deß Rechnungsjahres wie nachfolgt, vom 1 Januar 1923 an je pro Monat festzusetzen. Bei denjenigen, welche Wartgelder beziehen, verbleibt es bei dem Beschluß vom 4 Dezember 1922.
S. 222
- Amts- u. Polizeidiener Baur auf 60 000 M
- Feld- u. Waldschütz Ehret “
3060M - Wegwärter Leibing “
1 000 M - Wegwärter Wittlinger “ 50 000 M
- Wegwärter Preiß “ 36 000 M
- Wegwärter Kreiser “ 36 000 M
- Fronmeister. Falch
- Fleischbeschauer Mayer
- Gemeindebaumwart Fink
- Hebamme Anna Köpf “
- Spritzenmeister Duckeck
- Spritzenmeister Wittlinger
- Krankengeldeinzieher Röscheisen
- Ulmerbote Leibing
- Nachtwächter, Straßenwart Röscheisen “ 150 000 M
- Straßenwart Wörz “ 300 000 M
- Straßenwart Iser “ 70 000 M
- Katastergeometer Späth
Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Maier
Pfaudler
Groß
Hummel
S. 223
Weidenstetten
Verhandelt den 15. Januar 1923
Nach einem Erlaß deß Ministeriums deß Innern vom 10 Januar 23, Staatsanzeiger Nr. 10, betreffend Erhöhung u. Neufestsetzung der Leichenschaugebühren, werden nach diesem Erlaß folgende Richtsätze festgesetzt:.
mit Wirkung vom 1 November 1922 an auf das Fünffache
und mit Wirkung vom 1 Dezember 1922 an auf das Fünfzehnfache
und mit Wirkung vom 1 Januar 1923 an auf das Dreißigfache erhöht.
Nach Beratung wird vom Gemeinderat
Beschlossen:
die Gebühren, wie solche in obigem Erlasse festgesetzt sind, für den Leichenschauer hier zu genehmigen.
Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Maier
Pfaudler
Groß
Hummel
Dem Oberamt Auszug gesandt.
S. 224
Weidenstetten
Verhandelt den 30. Januar 1923
Am (Datum fehlt) wurden die hiesigen 4 Gemeindefarren an Johann Georg Thierer, Bauer von hier, vom 1 April 1920 bis 31 März 1923 für ein Futtergeld von 28 000 M und der Gemeindeziegenbock an Georg Ehret, Wagner hier, für ein Futtergeld von 1 500 M in Fütterung u. Pflege übergeben. Durch die enorme Steigerung der Vieh-, Fleisch- u. Futterpreise standen Futtergelder vom Anfang an in keinem Verhältniß zum Fütterungsaufwand. Sowohl Farrenhalter als auch Ziegenbockhalter haben auf Erhöhung der Futtergelder Antrag gestellt.
S. 225
Nachdem die Zentralstelle für die Landwirtschaft Berechnungen anstellte und dieselben durch Vermittlung deß Oberamts u. Landwirtschaftlichen Vereins an die Gemeinden ergehen ließ, wurde in heutiger Sitzung vom Gemeinderat einstimmig
Beschlossen:
Farrenhaltungsvertrag u. Ziegenbockhaltungsvertrag aufzuheben u. mit den oben genannten (Berechnungen) die Verpflegungsgelder nach den von der Zentralstelle gegebenen Richtlinien festzusetzen. Nach diesen wurde mit dem Farrenhalter vereinbart, derselbe erhält Fütterungsgeld für das erste Vierteljahr
vom 1 April 1922 bis 31 Juni 1922 ———: 28 000 M,
vom 1 Juli 1922 bis 30 Sept. 1922 ———: 60 000 M,
die beiden letzten Vierteljahre werden später geregelt.
Mit dem Ziegenbockhalter wurde vereinbart, derselbe erhält vom 1 April 1922 bis 31 März 1923 – : 20 000 M.
Anerkannt: Farrenhalter, Ziegenbockhalter
Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Maier
Pfaudler
Groß
Hummel
S. 226
Weidenstetten
Verhandelt den 30. Januar 1923
Laut Beschluß vom 4 Dezember 1922, oben S. 214, wurde der Teuerungszuschlag zum Taggeld der Gemeinderatsmitglieder auf – : 793 M erhöht. Nachdem die ständig zunehmende Teuerung in Verbindung mit den inzwischen eingetretenen weiteren Gehaltserhöhungen der Beamten, (anhält), gibt es Veranlassung die Teuerungszulagen zu den Taggeldern der Gemeinderatsmitglieder abermals heraufzusetzen u. zwar laut Verfügung vom 23 Januar 1923, Regblt. Nr. 6 Seite 59 in Gemeinden III. Klasse
S. 227
auf – : 2 393 M. Nach Beratung wird vom Gemeinderat einstimmig
Beschlossen:
den Beschluß vom 4 Dezember 1922, oben S. 214, aufzuheben und aufgrund der Verfügung vom 23 Januar 1923 den Teuerungszuschlag auf – : 2 393 M, somit mit Taggeld auf – : 2 400 M zu erhöhen.
Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Maier
Pfaudler
Groß
Hummel
S. 228
Weidenstetten
Verhandelt den 30. Januar 1923
§ 1
Der Ortsschulrat legt dem Gemeinderat einen Beschluß vor, nach welchem eine Anzahl von Lehrmitteln für die hiesigen Schulen anzuschaffen wären, darunter für die Industrieschule ein Pfund braunes Wollgarn. Die Anschaffungskosten werden sich auf etwa – : 10 000 M belaufen, welche die Gemeindepflege aufzubringen hätte.
§ 2
Ferner soll nach einem Erlaß deß Kirchen- u. Schulwesens der Beitrag der örtlichen Kassen zur Schulkasse erhöht werden u. zwar
S. 229
von 6 M auf 20 M für jeden Schüler. Vom Gemeinderat wird nach eingehender Beratung
Beschlossen:
Zu § 1
das Geld für die Anschaffung der Lehrmittel mit circa 10 000 M auf die Gemeindekasse zu verwilligen.
Zu § 2
Die Erhöhung deß Beitrags von 6 M auf 20 M für jeden Schüler zu genehmigen.
Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Kühnle
Mayer
Maier
Pfaudler
Groß
Hummel
S. 230
Weidenstetten
Verhandelt den 20. Februar 1923
Am 20 November 1922 wurden die Taglohnsätze der Frontaglöhner und Fuhrleute der Zeit entsprechend neu geregelt. Durch die inzwischen eingetretene Steigerung aller Lebensmittel u. Kleiderstoffe erscheint es angezeigt, die Taglohnsätze neu zu regeln. Es wird deßhalb vom Gemeinderat einstimmig
Beschlossen:
vom 1 Februar 1923 an
- den Stundenlohn für eine Mannsperson auf 200 M
- für männliche unter 18 Jahren und Weibspersonen auf 150 M
- für ein zweispänniges Fuhrwerk auf 1 000 M
- für einen Einspänner auf 750 M
zu erhöhen.
Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Maier
Pfaudler
Groß
Hummel