GR-Protokolle 1921/1922

S. 78/79

Weidenstetten
Verhandelt den 7. Januar 1921

Im Auftrag der Zentralstelle für die Landwirtschaft hat sich heute Verwaltungsinspektor Rieck hier eingefunden um mit dem Gemeinderat wegen Weiterführung der Feldbereinigung zu beraten. Nach Erörterung der einschlägigen Verhältnisse wird

Beschlossen:

  1. Antrag auf Bereinigung der Feldmarkung seitlich der Geißlingerstraße u. rechts der Straße nach Holzkirch zu stellen. Mit den Arbeiten soll so frühzeitig begonnen werden, daß die Absteckung der neuen Grundstücke im Spätjahr gesichert ist.
  2. Die Zentralstelle für Landwirtschaft zu ersuchen, die technischen Vorarbeiten durch ihr Prüfungsamt fertigen zu lassen.
  3. Dem Oberamt Protokollauszug mit dem Ersuchen um Weiterleitung an die Zentralstelle vorzulegen. Der Gemeinderat behält sich die Wahl der Kommission u. deß Geometers bevor.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Schleicher
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
Sailer
Pfaudler

Dem Oberamt Auszug gesandt
und der Zentralstelle.

S. 80

Weidenstetten
Verhandelt den 12. Januar 1921 /1. Mai / 27. Dezember

Nach einer Mitteilung deß Forstamts Altheim fühle sich die Forstverwaltung gezwungen, die Beiträge für die Besorgung deß Forstschutzes für Körperschaftswaldungen durch Beamte deß Staates zu erhöhen. Die neuen Beiträge setzen sich zusammen aus einer nach der Flächengröße abgestuften Grundgebühr und einer 50 % Teuerungszulage. Nach der Berechnung deß Forstamts betragen die Gesamtkosten für die hiesigen Gemeindewaldungen vom 1 Januar 1921 ab
2 167 M         (später nachgetragen: ) richtig: bei 108 ha 21 qm  =   2 268 M.
Nach Beratung hierüber und über die vom Forstamt Altheim übergebene Mitteilung und demselben im Namen der Staatsforstverwaltung unterschriebenen Waldschutzvertrag vom 23 März 1921, wird vom Gemeinderat einstimmig

S. 81

Beschlossen:


die Beförsterung u. den Forstschutz in der seitherigen Weise der hiesigen Gemeindewaldungen bis auf weiteres für hiervorgenannten Betrag von  2 167 M
–  : 2 268 M, unter Vorbehalt von jederzeit einer vierteljährlichen Kündigung, zu genehmigen, auch den erwähnten Vertrag zu unterzeichnen.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
Sailer
Pfaudler

Dem Forstamt Altheim
und zur  Gemeindepflege Auszug gefertigt.

Schreiben von Schulth. Thierer an das Forstamt Altheim und Antwort von Förster Lehenberger, hinten und vorne beschrieben, eingeheftet:

Schultheißenamt Weidenstetten den 6 Sept. 1921

Auf den beiden Beilagen ist eine Differenz von 101 M, man bittet die Zahl auf der Beilage vom 13 Dezbr. abzuändern.

            Fr. güßend Schultheiß Thierer

Antwort:
In der dem dienstl. Schreiben vom 13 Dez. 1920 zw. grundlegender Berechnung der Beiträge war vom früheren Stand der Gemeindewaldfläche mit 103,2 ha ausgegangen. Infolge der Erwerbungen(?) ist diese nun aber auf 108,0 ha angewachsen u. dementsprechend erhöht sich auch der Beitrag von 2 167 M auf 2 268 M.
Altheim, 6. September 1921
Forstamt Lehenberger

S. 82

Weidenstetten
Verhandelt den 12. Januar 1921

Der Schreiner Paul Hummel von hier hat an seinem Hause einen Lattenschuppen auf Gemeindeplatz erstellt. Diesen Platz hat Hummel schon seit Jahren als Holzlagerplatz benützt. Da dieser Schuppen ein Gebäude darstellt, wird nach Beratung vom Gemeinderat

Beschlossen


daß Hummel für diesen Platz eine jährliche Miete von 10 M, erstmals 11 November 1921 und jedes Jahr an die Gemeindepflege zu bezahlen hat, jederzeit wideruflich.

Anerkannt Paul Hummel                                    

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
Sailer
Pfaudler

S. 83

Weidenstetten
Verhandelt den 24. Februar 1921

Die der hiesigen Gemeinde zustehende Jagd soll nach Beschluß des Gemeinderatesim öffentlichen Aufstreich (Verpachtung mit Höchstgebot) zur Verpachtung kommen. Das Jagdgebiet begrenzt die Markungen Altheim, Neenstetten, Holzkirch, Sinabronn Westerstetten u. Zähringen. Zum Jagdgebiet gehört das Feld, die Waldungen Scheithau, Weinburren, Jungfraubühl, Steighau, Häue und Steffesbauers Wald.
Nicht zum Jagdgebiet gehören die Ausbaufelder das Horn, der Distelberg mit Bauernhau, Bitzelhausen mit Lochwiesen u. Albernhau, Eichhölzle mit Ochsenwirts Hölzle sowie von der Markung Schechstetten, das von der Straße nach dort gelegene rechtsseitig gelegene Feld u. Ödungen bis zum Weiler, u. von da dem Feldweg entlang gegen den Wasserstall u. Grenze gegen den Koppenhau.

S. 84

Zwischen dem Staatswald Ziegelhau, Aspenhäule und Privatwald Scheithau bildet die Mitte der Spitalödung die Grenze, auf Bitzelhausen der Feldweg zwischen dem Aspenhäule, Jungfraubühl, Steffesbauers Wald entlang u. Fortsetzung den Weg über die Geißlinger Straße bis zum Weiler Schechstetten.
Die Jagddauer beginnt am 1 April 1920 u. endigt am 31 März 1928. Siehe besonderes Protokoll.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
Sailer
Pfaudler

S. 85

Weidenstetten
Verhandelt den 24. Februar 1921

Seit mehr als 30 Jahren wurde zur Abgrenzung der Staatsjagd ein gewisses Areal von der Gemeindejagd an die Forstverwaltung, bzw. an den Oberförster in Altheim bei Verpachtungen um einen gewissen Geldbetrag abgetreten. Das Pachtgeld der letzten 6jährigen Periode betrug  – : 150 M pro Jahr.
Die Abgrenzung befaßt die Ausbaufelder Horn, Distelberg, Bitzelhausen, Bauernhau, Albernhau, Eichhölzle, das Loch sowie von der Markung Schechstetten den rechtsseitigen Teil der Straße nach Schechstetten u. von da dem Feldweg entlang gegen den Wasserstall u. seitlich gegen den Koppenhau. Es wird

Beschlossen


die hiervorgenannten Flächen an die Forstverwaltung bzw. Herrn Oberförster Lehenberger abzutreten, wenn derselbe ein dem Flächengehalt nach entsprechendes Angebot macht.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
Sailer
Pfaudler

S. 86

Weidenstetten
Verhandelt den 6. März 1921

Nach Erlaß deß Evangelischen Oberschulrats vom 15 April 1910 ist die Wahl deß Ortsschulrats nach den Bestimmungen deß Volksschulgesetzes vom 17 August 1909, Regblt. Seite 177, Art. 58 ff u. der Vollzugsverfügung hierzu vom 1 März 19010, Regblt. Seite 105, § 21, vorzunehmen. Für diese Wahl wurde der heutige Tag bestimmt, nachdem die Wahlperiode, Ablauf  31 Dez. 1918, übergangen worden ist.
Die Zahl der Ortsschulratsmitglieder soll neben dem Ortsvorsteher noch aus zwei bestehen, die Wahldauer umfasst die Jahre 1921, 1922, 1923, Ende 31 Dezember 1923. Die Wahl wird vom Gemeinderat vorgenommen.

S. 87

Nach geheimer Abstimmung erhielten Stimmen
1 Johannes Gebhardt                    6 Stimmen
2 J. Gg Schleicher                          6 Stimmen
3 die anderen Stimmen sind zersplittert

Anerkannt: Gebhardt, Schleicher

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
Sailer
Pfaudler

Dem Vorsitzenden deß Ortsschulrats,
Herrn Hauptlehrer Hanßum, Auszug zugestellt.

S. 88

Weidenstetten
Verhandelt den 14. März 1921

Die Württembergische Vereinsbank in Stuttgart hat an den Gemeinderat die Bitte gerichtet, er möchte für das Abstimmungsgebiet Oberschlesien eine reichliche Geldspende aus Gemeindemitteln verwilligen um dieses Land mit seinen reichen Kohlenschätzen dem Reiche zu erhalten. Nach Beratung wird vom Gemeinderat

Beschlossen


für diesen Zweck einen Beitrag von – : 400 M aus der Gemeindekasse zu verwilligen.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
Sailer
Pfaudler

S. 89

Weidenstetten
Verhandelt den 6. März 1921
Eingetragen den 14. März 1921

Nach einer Verfügung deß Ministeriums deß Innern u. der Justiz vom 5 Januar 1921, Amtsblatt Nr. 1, Seite 3, ist dem Leichenschauer für die erste u. zweite Besichtigung einer Leiche eine Gebühr von je 5 M festzusetzen. Für Leichenschauen außerhalb deß Wohnorts bei mehr als 2 km ist eine Reisentschädigung pro km von 50 P festzusetzen. Es wird

Beschlossen


obige Gebühren zu genehmigen.

Eröffnet Leichenschauer                                  
Jakob Büchele 

Gemeinderat   
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
Sailer
Pfaudler

S. 90

Weidenstetten
Verhandelt den 23. März 1921
Das Oberamt macht mittels Schreiben vom 21 Februar 1921 auf die Wichtigkeit, ja Notwendigkeit der weiteren Ausdehnung deß bargeldlosen Zahlungsverkehrs aufmerksam u. empfiehlt den Anschluß der Gemeindepflege an den Girovorsteher der Oberamtssparkasse. Nach Belehrung u. Aufklärung über die Vorteile deßselben durch den Verwaltungsaktuar wird vom Gemeinderat der Anschluß einstimmig

Beschlossen.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
Sailer
Pfaudler

Dem Verwaltungsaktuar Auszug gefertigt.

S. 91

Weidenstetten
Verhandelt den 23. März 1921


Der hiesige Ortspolizeidiener erscheint vor dem Schultheißenamt und bringt vor, daß er für die ihm am 29 Juni 1921 festgesetzte Belohnung von – : 800 M u.  – : 200 M Teuerungszulage den Dienst nicht weiter verfolgen könne, weil dieses Gehalt im Verhältniß zu seinem Zeitaufwand zu nieder sei. Nach Beratung wird vom Gemeinderat

Beschlossen


dem Polizeidiener Fritz Baur zu der am 29 Juni 1920, oben Seite 36, verwilligten Teuerungszulage von – : 200 M eine weitere Teuerungszulage von – : 400 M,
zus.: – : 600 M vom 1 April 1921 an bis auf weiteres zu verwilligen.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
Sailer
Pfaudler

S. 92

Weidenstetten
Eingetragen den 29. März 1921

Mit Wirkung vom 1 Februar 1920 wurde das Verpflegungsgeld für die in der Pflegeanstalt untergebrachte M. K. weiter beträchtlich erhöht. Es kann deßhalb nicht als unbillig angesehen werden, wenn der Betrag deß Vaters N. K. von 80 M auf 90 M u. zwar rückwirkend vom 1 April 1919 ab erhöht wird.

Einverstanden N. K.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
Sailer
Pfaudler

S. 93

Weidenstetten
Eingetragen den 29. März 1921

Der seitherige Feld- u. Waldschütz Jakob Büchele hat seinen Dienst auf 1 April 1921 altershalber gekündigt. Diese Stelle wurde in der Gemeinde zur Bewerbung bekannt gemacht. Es meldeten sich zu diesem Dienst

1) Melchior Dangel, Taglöhner
2) Christoph Ehret, Taglöhner

Vom Gemeinderat wird Christoph Ehret mit Stimmenmehrheit vorgeschlagen.
Die seitherige Belohnung betrug als Waldschütz  300 M, Teuerungszulage  75 M
                                                           als Feldschütz  400 M, Teuerungszulage 100 M

                                                           zus:                   700 M                                    175 M

Ehret wünscht Erhöhung, weil er mit diesem Geld nicht leben könne. Es wird

Beschlossen


Der Gehalt als Feld- und Waldschütz soll auf 900 M erhöht werden, u. zwar soll der Gehalt als Waldschütz auf 400, derjenige als Feldschütz 500 M betragen. Als Teuerungszulage soll gewährt werden zu a) 250 M. zu b) 540 M.

Anerkannt                                                              
Christoph Ehret    

Gemeinderat                                                 
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
Sailer
Pfaudler

S. 94

Weidenstetten
Verhandelt den 6. März
Eingetragen den 10. April1921

Nach einer Ministerialverfügung vom 1 Dezember 1920 muß bis zum Jahr 1928 in sämtlichen Schulen vollständige Lehrmittelfreiheit eingeführt sein. Die Kosten der Anschaffung dieser Lehrmittel hat die Gemeindepflege zu tragen. Der Ortsschulrat hat nun in einer Sitzung vom 19 Februar 1921 einen Beschlußentwurf über die Anschaffung dieser Lehrmittel dem Gemeinderat vorgelegt. Nach Durchsicht u. Vorlesung deßselben wird nach Beratung vom Gemeinderat

S. 95

Beschlossen
die Anschaffung dieser Lehrmittel, wie solche in dem Auszug deß Ortsschulratsprotokolls am Schlusse unter Ziff. 1 – 4 aufgeführt sind, auf Rechnung der Gemeindepflege zu bewilligen u. zu beschaffen, die Lehrmittelgegenstände deß Arbeitsschulunterrichts sollen den Kindern belassen werden, wenn die Anschaffungskosten von den Eltern bestritten werden.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Schleicher
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
Pfaudler

S. 96

Weidenstetten
Verhandelt den 10. April 1921

Durch Beschluß deß Gemeinderats vom 8 Februar 1920, oben S. 6, wurden zu den Taggeldern deß Ortsvorstehers u. der Gemeinderäte für besondere Dienstverrichtungen Teuerungszulagen gewährt. Unter Bezugnahme auf die Verfügung deß Ministeriums deß Innern vom 1 Juli 1920, Ziff. 2, Regblt. S. 441, wird heute

Beschlossen

zu den Taggeldern für besondere Dienstverrichtungen bis auf weiteres eine Teuerungszulage von – : 15 M zu gewähren u. zwar vom 1 April 1921 an,
Ortsvorsteher 8 + 15 = 23 M, Gemeinderat 7 + 15 = 22 M.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Schleicher
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
Pfaudler

S. 97

Weidenstetten
Verhandelt den 19. Juni 1921

Nach Art. 23, Abs. 1 deß Gesetzes über die Landwirtschaftskammer vom 23 Juni 1919, Regblt. S. 135, werden die nicht anderweitig gedeckten Kosten der Landwirtschaftskammer auf die Gemeindekasse übernommen u. umgelegt. Die Umlage erfolgt nach dem Verhältniß der Gesamtbeträge, der auf die landwirtschaftlich benützten Grundstücke entfallenden Grundsteuerkapitale.
Der Gemeinderat hat sich nun darüber schlüssig zu machen, ob die Posten auf die einzelnen Landwirte umgelegt oder auf die Gemeindepflege übernommen werden sollen. Es wird folgender

Beschluß gefaßt:

die Kosten der Landwirtschaftskammer auf die Gemeindepflege bis auf weiteres zu übernehmen wie dies auch bei der Handwerkskammerumlage der Fall ist.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Falch
Sailer
Pfaudler

S. 98

Weidenstetten den 19. Juni 1921

Der Ziegenbockhalter Georg Ehret, hier, welcher ein jährliches Futter- u. Verpflegungsgeld von – : 300 M erhalten hat, hat darum nachgesucht, es möchte ihm infolge der teuren Futterverhältnisse zu dem Futter- u. Verpflegungsgeld ein Teuerungszuschlag gewährt werden. Da das Vorgebrachte der Wahrheit entspricht, wird vom Gemeinderat nach Beratung

beschlossen

dem Gesuchsteller für das Rechnungsjahr 1921/2922 eine Teuerungszulage von – : 100 M zu gewähren.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
Sailer
Pfaudler

S. 99

Weidenstetten
Verhandelt den 10. Juli 1921

Der fünfjährige Zeitraum, für welchen letztmals die Festsetzung einer Pauschalsumme für die Prüfung der Gemeindepflegerechnung u. der Schulkassenrechnung erfolgte, ist am 31 März 1921 abgelaufen. Es erscheint wünschenswert, daß auch für die nächsten 5 Jahre, also für die Rechnungsjahre 1920/25 wieder eine Pauschalsumme festgelegt wird. Der Berechnung der Sportel (Gebühr, Summe) soll die letztgestellte Rechnung deß Jahres 1919, welche eine von dem gewöhnlichen Umfang abweichende Ausdehnung nicht hat, zu Grunde gelegt werden. Vom Gemeinderat, bzw. Ortsschulrat wird

Beschlossen:

dem Oberamt zu berichten, daß die Festsetzung einer Pauschalsumme für die Prüfung der Gemeindepflegerechnung u. Schulkassenrechnung gewünscht wird.

Gemeinderat                                               Ortsschulrat
Schulth. Thierer                                          Hauptlehrer Hanßum
Schleicher                                                    Schulg. Thierer
Kühnle                                                          Pf. Dornfeld
Mayer                                                           Schleicher
Falch                                                             Gebhardt
Groß
Sailer
Pfaudler

S. 100

Weidenstetten
Verhandelt den 28. Juli 1921

§ 1
Infolge der um bis 10fach verminderten Kaufkraft deß Geldes reicht das durch Beschluß der Collegien vom 27 Mai 1891 festgesetzte Betriebskapital von -: 800 M zur ungestörten Fortsetzung deß Gemeindehaushalts nicht mehr aus. Um nun zu vermeiden, daß bei nicht rechtzeitigem Anfall an Einnahmen die Gemeindepflege ihren regelmäßigen Verpflichtungen (nicht mehr) nachkommen kann, wird

Beschlossen:

1) Das Betriebskapital der Gemeindepflege auf 4 000 M zu erhöhen.
2) Die Mittel zu der Erhöhung durch Einstellung in den Voranschlag deß Gemeindehaushalts pro 1921 aufzubringen.

S. 101


§ 2
Der Gemeinderat ist der Ansicht, daß eine rasche Schuldentilgung unter den heutigen Wirtschaftsverhältnissen im Interesse der Gemeinde liege. Es wurde deßhalb

Beschlossen:

die restliche Schulhausbauschuld, die am 1 April 1921  – : 10 500 M betrug, vom Rechnungsjahr 1921 ab in Jahresraten im Mindestbetrag von – : 2 000 M abzutragen.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
Sailer
Pfaudler

S. 102

Weidenstetten
Eingetragen den 25. August 1921

Aufgrund mündlichen Beschlusses deß Gemeinderats wurde im Herbst 1920 die Dachrinne am Schul- u. Rathaus durch Flaschnermeister Honold aus Lonsee einer Reparatur unterzogen. Bei Reparierung derselben zeigte es sich, daß dieselbe sehr schadhafte Stellen hatte und teilweise erneuert werden müsse, wovon Honold dem Gemeinderat Mitteilung machte. Derselbe erhielt dann den Auftrag, auf der Nordostseite deß Hauses eine neue Dachrinne zu fertigen und mit der alten entfernten, von dem was noch brauchbar war, die Dachrinne auf der Südwestseite zu reparieren u. auszubessern.

S. 103

Im Anschluß dieser Arbeiten erhielt Honold den Auftrag, die sieben Dachfenster auf dem Hause zu untersuchen u. dieselben in wetterdichten Stand zu setzen. Bei Ausführung der Arbeiten zeigte es sich, daß die Schäden viel größer waren als vorauszusehen war, weshalb die Rechnung die Höhe von 3 010 M 44 P erreichte, was der Gemeinderat nachträglich bestätigt.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
Sailer
Pfaudler

S. 104

Weidenstetten
Eingetragen den 25. August 1921

Vom Ortsschulrat wurde im Frühjahr deß Jahres an dem Gemeinderat der Antrag gestellt, daß zur Aufbewahrung verschiedener Schulakten ein Schrank notwendig sei, welcher auf Rechnung der Gemeindekasse anzuschaffen wäre. Schreiner Köpf wurde mit der Anfertigung beauftragt. Da der Schrank lt. Rechnung den hohen Betrag von 842 M kostet, wird derselbe vom Gemeinderat nachträglich bestätigt.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
Sailer
Pfaudler

S. 105

Weidenstetten
Verhandelt den 26. August 1921

Nach einer Mitteilung deß Oberamts Ulm findet am Montag den 12 September d. J. die Abstimmungstagfahrt deß am 27 Januar d. J. vom Gemeinderat unter Mitwirkung deß Vermessungsinspektors Rieck aus Stuttgart beschlossenen vierten Feldbereinigungsunternehmens, vormittags 11 Uhr auf dem Rathause hier statt. Für dieses Unternehmen ist ein Vorsitzender u. ein Stellvertreter in Vorschlag zu bringen. Als Vorsitzender wird vom Gemeinderat vorgeschlagen Landesökonomierat Schmid, Vorstand der Landwirtschaftlichen Winterschule in Ulm.

S. 106

Ferner wird vom Gemeinderat einstimmig

Beschlossen
das IV-te Unternehmen dem Katastergeometer der hiesigen Gemeinde, Späth in Laupheim, welcher das Unternehmen I u. II fertigte, zu übertragen.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
Pfaudler
Sailer

Zu den Feldbereinigungsakten
Auszug gefertigt.

Die folgenden Seiten 106 a – h wurden mit Hilfe eines vorgefertigten Protokollauszugs vom Verwaltungsaktuar als Protokoll ausgefüllt und eingeklebt. Es folgt eine Abschrift derselben in einer anderen Schriftart.

S. 106 a

Gemeinde Weidenstetten
Oberamt Ulm
Gemeinderatsprotokoll vom 28. Juli 1921

§ I
Der Vorsitzende gibt einen Überblick über den Inhalt des Besoldungsgesetzes für Körperschaftsbeamte vom 25. Januar 1921 (Reg.-Bl. S. 65) und der Vollzugsbestimmungen dazu. Das Gesetz hat rückwirkende Kraft bis zum 1. April 1920; es ist alsbald durchzuführen.
Die Vorschriften über die Besoldung der planmäßigen hauptberuflichen Beamten sind durch Satzung zu erlassen, wobei die Vorschriften der dem Gesetz beigegebenen Besoldungsordnung zu beachten sind. Für die Regelung der Dienstbezüge der nicht hauptberuflichen Beamten ist die Form der Satzung nicht vorgeschrieben, aber zulässig. Den haupt- und nebenberuflichen Beamten ist eine den Dienstanforderungen und den örtlichen Verhältnissen entsprechende, angemessene Besoldung zu gewähren. Als angemessen sind die Dienstbezüge der hauptberuflichen Beamten dann anzusehen, wenn sie unter Berücksichtigung aller Umstände, die für die Bewertung der Eigenart des betreffenden Beamtenzweigs im allgemeinen und der zu beurteilenden Stellen im besonderen in Betracht kommen, den für gleichzubewertende Staatsbeamte gesetzlich festgesetzten Bezügen entsprechen.
Es wird nun festgestellt, daß in die Satzung über die Dienstbezüge der Beamten nur die hauptberuflichen Beamten einbezogen werden sollen, ferner die der Pensionskasse für Körperschaftsbeamte angehörenden Beamten.
Über den Vorentwurf der Satzung ist der Bezirksverein der württ. Gemeinde- und Körperschaftsbeamten gehört worden. Die von diesem gemachten Vorschläge wurden dem Gemeinderat durch Vermittlung der Verwaltungsaktuare, die mit der Durchführung dieses Gesetzes beauftragt sind, übergeben und werden vorgetragen. Den Vorschlägen wird stattgegeben. Die Satzung soll durch Auslage im Rathaus bekannt gemacht werden.
Darauf wird einstimmig folgende

Gemeindesatzung betr. die Dienstbezüge der Gemeindebeamten
beschlossen:

§ 1
Die Dienstbezüge der (in § 2 bezeichneten) hauptberuflichen Gemeindebeamten setzen sich zusammen aus:

  1. dem Grundgehalt
  2. dem Ortszuschlag
  3. dem Kinderzuschlag
  4. den Teuerungszuschlägen,

die sich in allen 4 Arten genau nach den für die Staatsbeamten jeweils geltenden Sätzen bestimmen.

S. 106 b

Es folgt eine Seite mit Angaben zum Grundgehalt von Beamten, eingeteilt in
10 Gruppen, jede Gruppe ist in 9 Stufen unterteilt, Ortsvorsteher und Gemeindepfleger sind unter Gruppe V und VI aufgeführt, weshalb nur diese beiden Gruppen wiedergegeben werden..

§ 2

der Gemeindepfleger

Gruppe V
Stufe                           1          2          3          4          5          6          7          8          9
Grundgeh. M              5400   5800   6200   6600   7000   7300   7600   7900   8100

der Ortsvorsteher
Gruppe VI
Stufe                           1          2          3          4          5          6          7          8          9
Grundgeh. M              5800   6300   6800   7300   7700   8100   8300   8500   8700

S. 106 c

§ 3

Der Ortszuschlag beträgt, nach Ortsklasse E, bei einem Grundgehalt

            über 5 700 M bis 7 000 M                1 400 M
über 7 000 M bis 8 100 m                1 600 M

Eine Versetzung der Gemeinde in eine andere Ortsklasse zieht ohne besondere Beschlußfassung die entsprechende Änderung obiger Sätze nach sich.

§ 4

Der Kinderzuschlag beträgt für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahre monatlich vierzig Mark, bis zum vollendeten vierzehnten Lebensjahre monatlich fünfzig Mark und bis zum vollendeten einundzwanzigsten Lebensjahre monatlich sechzig Mark.

§ 5

Die Belohnung der in § 2 bezeichneten Beamten, sowie der Beamtenanwärter für die Bekleidung öffentlicher Nebenämter fließt in die Kasse der Gemeinde. Das Gleiche gilt hinsichtlich der Gebühren, welche diesen Beamten aus ihrer amtlichen Tätigkeit zustehen. Dem Ortsvorsteher – Ratsschreiber werden jedoch die Gebühren auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit ganz überlassen.
Wie die anfallenden Gebühren erhoben und verrechnet werden, wird jeweils durch Gemeinderatsbeschluß bestimmt.

§ 6

Den Kanzleiaufwand der Beamten, sowie den Aufwand für Gesetzblätter und Fachzeitschriften trägt die Gemeinde unmittelbar. Ebenso übernimmt sie, soweit sie die Haltung von Hilfskräften anerkannt hat, den Aufwand für diese Hilfskräfte. Für auswärtige Dienstverrichtungen erhalten die Beamten die verordnungsmäßigen Diäten und Reisekosten.
Hat ein Beamter den Arbeitsraum selbst zu stellen, so werden ihm der darauf entfallende Mietpreis (bzw. der Mietwert), die Kosten für Heizung, Beleuchtung, Reinigung und sonstige Bedienung, ferner ein angemessener Betrag für die Benützung von Einrichtungsgegenständen vergütet. Letzteres gilt auch hinsichtlich der Geräte usw. der technischen Beamten.
Der dem Ortsvorsteher und gleichzeitigen Ratsschreiber nach § 5 Abs. 1 überlassene Gebührenanteil ist zur Deckung des in Abs. 1 und 2 inbegriffenen Amtsaufwands bestimmt.

§ 7

Den Landwirtschaft betreibenden Beamten wird der Teuerungszuschlag angemessen, jedoch nicht zu mehr als 5 Zehnteln*) gekürzt. Bei einem landwirtschaftlichen Betriebseinkommen von weniger als 500 M im Jahr unterbleibt die Kürzung.
*) Anm: Fünf Zehntel sollte die höchste Kürzung sein.

§ 8

Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Besoldungsverordnung für Körperschaftsbeamte und der Vollzugsverfügung dazu.

§ 9

Alle zur Durchführung der Besoldungsvorschriften erforderlichen Verfügungen beschließt der Gemeinderat.

S. 106 d

§ II

Gemäß der heute festgestellten Gemeindesatzung betr. die Dienstbezüge der Gemeindebeamten wird das Besoldungsdienstalter des Ortsvorstehers, der in Gruppe VI eingestuft wurde, auf 3 b festgesetzt (Tag der Amtseinsetzung) und derselbe demgemäß in Stufe 9 mit einem Grundgehalt von 8 700 M eingestuft.
Anerkannt  Schultheiß Thierer

Der Gemeinderat ist mit dieser Erklärung einverstanden und

beschließt  demgemäß.

Vorstehender Beschluß wurde vom Oberamt am            genehmigt.

Gemeinderat
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
Sailer
Pfaudler

Je 1 Auszug zur Rechnung
und f. d. Oberamt gefertigt.

S. 106 e

Gemeinde Weidenstetten
Oberamt Ulm
Gemeinderatsprotokoll vom 28 Juli 1921

§ I

Das Württembergische Besoldungsgesetz für Körperschaftsbeamte vom 25. Januar 1921 mit Besoldungsverordnung und Vollzugsverfügung vom 21 April 1921 verpflichtet die Gemeinden, den haupt- und nebenberuflichen Beamten eine den Dienstanforderungen und den örtlichen Verhältnissen entsprechende, angemessene Besoldung zu gewähren. Das Gesetz hat rückwirkende Kraft bis zum Jahr 1920.
Für die Regelung der Dienstbezüge für die nicht hauptberuflichen Beamten ist die Form der Satzung nicht vorgeschrieben, aber zulässig. Die Besoldungsregelung hat jedoch unter Anlehnung an die eingangs erwähnten Vorschriften zu erfolgen.
Zufolge oberamtlichem Erlaß vom 8. Juli des Jahres hat gemäß § 2 Abs. 2 Vollz.-Verf. zum Besoldungsgesetz vom 21 April 1921 – Reg. Bl. S. 147 – der Bezirksverein der Württbg. Körperschaftsbeamten Vorschläge über die Festsetzung der Belohnungen der einzelnen Gemeindebeamten gemacht und diese durch Vermittlung der Verwaltungsaktuare, die mit der Durchführung des Gesetzes beauftragt sind, an die Gemeinderäte gerichtet.
Der Verwaltungsaktuar der hiesigen Gemeinde gibt einen Überblick über den Inhalt des Besoldungsgesetzes für Körperschaftsbeamte und der Vollzugsbestimmungen hiezu.

S. 106 f

Nach eingehender Beratung wird

Beschlossen:

  1. Grundsätzlich zu bestimmen, daß die Gemeindebeamten künftig neben dem festen Gehalt, der hienach für den einzelnen Beamten festgestellt wird, aus der Gemeindekasse keinerlei Bezüge mehr erhalten (z. B. Baumaufseher, Pförchmeister, Straßenaufseher, Farrenstallaufseher u. ä.) und zwar mit Wirkung vom 21. April 1921 an. Insbesondere gilt dies auch bei dem Gemeindepfleger bezüglich der Einzugsgebühren aus Brandschaden, Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft, Landwirtschaftskammer, Handwerks- und Handelskammer, Viehseuchenumlage, Amtskörperschaftliche Wandergewerbe-Ausdehnungsabgabe usw. Die Anrechnung von Taggeldern für besondere Dienstverrichtungen ist nur bei Vermessungsgeschäften zulässig.
    Dem Ortsvorsteher verbleiben wie seither die Gebühren von Privaten und auf dem Gebiete der freiwilligen Gerichtsbarkeit auch die staatlichen Vergütungen als Entschädigung für den Amtsaufwand (§ 8 u. 9 Vollz.-Verf. z. Bes.-Ges.)
  2. Die Dienstbezüge setzen sich zusammen aus + dem Grundgehalt, Ortszuschlag und zutreffendenfalls Kinderzuschlag, sowie aus dem Teuerungszuschlag, dessen Höhe sich jeweils nach den für die sonstigen öffentlichen Beamten geltenden Sätzen bestimmt. ++
  3. Den hienach genannten Beamten werden mit Wirkung vom 1. April 1920 an Dienstbezügen verwilligt:

  4. Schultheiß Thierer, bei 50% dienstlicher Inanspruchnahme,
    Gr. VI St. 9, 67 ¼ Jahre alt, 36 Dienstjahre,
    fester Gehalt (Grundgehalt 8 700 M, Ortszuschlag 1 800 M)            5 250 M
    Teuerungszuschlag 55%   5 575 M, Selbstversorger                          2 890 M
    _________
                                                                                                                8 140 M
  5. Gemeindepfleger Schleicher, bei 40 % dienstlicher
    Inanspruchnahmen, zugleich als Schulkassenrechner
    58 Jahre alt, 14 ½ Dienstjahre
    fester Gehalt (Grundgehalt 7 900 M, Ortszuschlag 1 600 M)
    Teuerungszuschlag, Selbstversorger , nach Vereinbarung                         
    Kanzleiaufwand wie Beschluß v. 29.VI.20: 50 M                      _____________                                                                                                                
    4 500 M
  6. Amts- und Polizeidiener Baur, bei 50% dienst. Inanspruchnahme,
    I. Nachtwächter, 44 Jahre alt, ½ Dienstjahr
    fester Gehalt (Grundgehalt 4 300 M, Ortszuschlag 1 000 M)
    Teuerungszuschlag nach Vereinbarung                                    ______________
                                                                                                              3 000 M
  7. Feld- und Waldschütz Büchele † am 30. VI. 21, bei
    45 % dienstlicher Inanspruchnahme, 75 Jahre alt, 14 Dienstjahre
    fester Gehalt (Grundgehalt 4 600 M, Ortszuschlag 1 000 M)
    Teuerungszuschlag bis einschließlich Sterbetag                     ______________
                                                                                                                  2 700 M
  8. Feld- u. Waldschütz Ehret, bei 45 % dienst. Inanspruchnahme
    54 ¾ Jahre alt, Anstellung 1.IV. 21
    fester Gehalt (Grundgehalt 4 000 M, Ortszuschlag 1 000 M)
    Teuerungszuschlag nach Vereinbarung                                    ______________
                                                                                                                   2 700 M

S. 106 g

zu 2
+ bei den hauptberuflichen Beamten und solchen, die der Pensionskasse für Körperschaftsbeamte angehören (entsprechend der Besoldungssatzung)
+ + bei allen übrigen Beamten und Angestellten mit einem festen Gehalt einschließlich Teuerungszuschlag.
3. Die Beiträge zur Alters- u.. Invalidenversicherung werden wie bisher ganz auf die Gemeindepflege übernommen.

  • Anwalt Winkelmann, bei 2% Inanspruchnahme, 52 Jahre alt,8 ¼ Dienstjahre,
    fester Gehalt (Grundgehalt 5 800 M, Ortszuschlag 1 400 M)
    Teuerungszuschlag, Selbstversorger, nach Vereinbarung    ______________
                                                                                                            100 M
  • Nachtwächter, Schuldiener u. Wegwärter Röscheisen, bei 60 %
    dienstl. Inanspruchnahme, 59 ½ Jahre alt, 19 ½ Dienstjahre
    fester Gehalt (Grundgehalt 4 600 M, Ortszuschlag 1 000 M)
    Teuerungszuschlag nach Vereinbarung                                    ______________
                                                                                                             4 000 M
  • Wegwärter Leibing, bei 12 % dienstlicher Inanspruchnahme,
    52 Jahre alt, Anstellung 8. XII. 19,
    fester Gehalt (Grundgehalt 4 000 M, Ortszuschlag 1 000 M)
    Teuerungszuschlag nach Vereinbarung                                    ______________
                                                                                                                 600 M
  • Wegwärter Wörz, , bei 70 % dienstlicher Inanspruchnahme,
    72 ½ Jahre alt, 20 ½ Dienstjahre
    fester Gehalt (Grundgehalt 4 600 M, Ortszuschlag 1 000 M)
    Teuerungszuschlag nach Vereinbarung                                    ______________
                                                                                                              4 000 M
  • Wegwärter Wittlinger, bei 12 % dienstlicher Inanspruchnahme,
    40 Jahre alt, 1 ½ Dienstjahre,
    fester Gehalt (Grundgehalt 4 600 M, Ortszuschlag 1 000 M)
    Teuerungszuschlag nach Vereinbarung                                    ______________                                                                                                                 
    600 M


S. 106 h

  • Wegwärter Iser, bei 70 % dienstl. Inanspruchnahme,
    63 Jahre alt 14 Dienstjahre,        
    fester Gehalt (Grundgehalt 4 600 M, Ortszuschlag 1 000 M)
    Teuerungszuschlag nach Vereinbarung                                    ______________
                                                                                                             4 000 M
  • Wegwärter Preiß, bei 10 % dienstl. Inanspruchnahme,
    85 Jahre alt, 13 Dienstjahre,       
    fester Gehalt (Grundgehalt 4 300 M, Ortszuschlag 1 000 M)
    Teuerungszuschlag nach Vereinbarung                                    ______________
                                                                                                                500 M
  • Wegwärter Kreiser, bei 10 % dienstl. Inanspruchnahme,
    68 Jahre alt, Anstellung 1. IV. 20,
    fester Gehalt (Grundgehalt 4 000 M, Ortszuschlag 1 000 M)
    Teuerungszuschlag nach Vereinbarung                                    ______________
                                                                                                                500 M

Die Beamten und Unterbeamten Ziff. a – n  erklären ihr Einverständnis mit vorstehender Gehaltsfestsetzung. durch ihre Unterschriften.

Das Oberamt hat gegen vorstehenden Beschluß nichts einzuwenden.

Zur Beurkundung                                 Schultheiß Gebhardt
                                                                  Gemeinderat
                                                                  Kühnle
                                                                  Mayer
                                                                   Falch
                                                                   Groß
                                                                   Sailer
                                                                  Pfaudler

Je 1 Auszug zur Rechnung
und f. d. Oberamt gefertigt.

S. 107

Weidenstetten
Verhandelt den 1. September 1921

§ 1
Der Vertrag mit der Württemb. Feuerversicherungsgesellschaft in Stuttgart über Versicherung der Gemeindemobilien war heuer abgelaufen u. ist lt. Versicherungsschein vom 26 Oktober 1920 auf 10 Jahre für die Zeit vom 23 Okt.1920 bis 3 Dezember 1930 erneuert worden. Die Versicherung wurde bis zu der Summe von 70 000 M abgeschlossen. Dieser Beschluß wird hiermit nachträglich bestätigt.

§ 2
Einer auch an die hiesige Gemeinde ergangenen Einladung zufolge wurde im Hinblick auf die von den Gemeinden zu erwartenden Vorteile der Beitritt zum Württembergischen Gemeindetag

Beschlossen
Der Beitrag für das Rechnungsjahr 1920 beträgt:
Grundgebühr 10
Umlage            10 M
zus.                20 M

Gemeinderat
Schultheiß Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
Sailer
Pfaudler

S. 108

Weidenstetten den 1. September 1921

Von der Landesanstalt in Hohenheim und anderen Behörden wurde zur Bekämpfung deß Steinbrandes das Beizen deß Saatgetreides empfohlen. Um jedem Landwirt Gelegenheit zum Bezug dieses Beizmittels zu geben, wird vom Gemeinderat

Beschlossen:
auf Rechnung der Gemeinde ein Quantum dieser Beize anzuschaffen und von den Landwirten pro Liter 10 M wieder zum Einzug zu bringen.

Gemeinderat
Schultheiß Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
Sailer
Pfaudler

S. 109

Weidenstetten
Verhandelt den 25. September 1921

Infolge der durch das Gesetz vorgeschriebenen Gehaltserhöhungen sämtlicher Gemeindebeamten u. Unterbeamten sind die laufenden u. vorrätigen Geldmittel, sowie auch Einnahmen aus Holzgeldern, Schafweide u. Pferchgeldern in der Gemeindekasse vollständig aufgebraucht. Zur restlosen Bezahlung fehlen noch  gegen – : 20 000 M. Nach Beratung wird vom Gemeinderat

Beschlossen
zur Bezahlung der Rückstände ein vorübergehendes Kapital von 20 000 M aufzunehmen.

Erhoben wurde        von Christian Sailer           15 000 M
                        von Schultheiß Thierer                 5 000 M
                                                                           20 000 M

Gemeinderat
Schultheiß Thierer
Schleicher
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
Sailer
Pfaudler

S. 110

Weidenstetten
Verhandelt den 25. September 1921

Im hiesigen Farrenstall ist ein älterer Zuchtfarre wegen Fußleidens u. Bösartigkeit nicht mehr brauchbar. Es wird deßhalb vom Gemeinderat

Beschlossen
denselben zum Schlachten zu verkaufen u. für solchen wieder einen jüngeren Zuchtfarren zu erwerben.

Gemeinderat
Schultheiß Thierer
Schleicher
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
Sailer
Pfaudler

S. 111

Weidenstetten
Verhandelt im August 1921
Eingetragen 12. Oktober 1921

Durch Verfügung deß Ministeriums deß Innern vom 31 März 1920 wurden die Fleischschaugebühren um weitere 100 % erhöht. Der Gemeinderat

Beschließt
deshalb, ab 1 April 1920 die von den Beteiligten einzuziehenden Fleisch- u. Schlachtvieh-Beschaugebühren ebenfalls um 100 % zu erhöhen.

Gemeinderat
Schultheiß Thierer 
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
Sailer
Pfaudler

S. 112

Weidenstetten
Verhandelt den 14 Oktober 1921

§ 1
Die Fensterrahmen u. Gesimse in den Schulen sind ziemlich verwittert u. auch die Läden sind ausbesserungsbedürftig. Sie sollten durchweg in ordnungsmäßigen Zustand gebracht u. dabei auch frisch angestrichen werden.
Bei dieser Gelegenheit könnten auch sonstige Ausbesserungsarbeiten am Schulgebäude vorgenommen werden, wodurch dasselbe, nachdem im vergangenen Jahr das Dach übergangen u. die Dachrinnen hergestellt worden sind. (Schluss des Satzes fehlt, wahrscheinlich ist gemeint, dass dann das Gebäude wieder einigermaßen renoviert wäre.)
Dies wird vom Gemeinderat anerkannt u.

Beschlossen:
1. Die vorgenannten Ausbesserungen im Laufe deß Herbstes noch vornehmen zu lassen u. die Kosten mit circa – : 6 000 M in den Voranschlag aufzunehmen.

S. 113

2. Da der Umfang der Arbeiten sich nicht leicht feststellen lässt u. erst im Verlaufe der Ausbesserungsarbeiten sich voll ergibt, auch die Arbeiten durch hiesige Handwerksleute ausgeführt werden sollen, so wird von einem öffentlichen Ausschreiben derselben abgesehen u. unter der Hand auf Nachweis u. gegen Rechnung vergeben,

§ 2
a) Der Abteilungsunterricht ist mit zwei Überstunden bei der zweiten Schulstelle zu bezahlen mit jährlich 400 M.

b) Fortbildungsschulunterricht wird in beiden Schulen gegeben u- zwar je 70 Stunden. Hierfür ist zu bezahlen pro Stunde – : 6 M, somit je 420 M,
zusammen – : 840 M.

§ 3
Die anhaltende Trockenheit hat Anlaß gegeben, die Gemeindehülben beim Rathaus u. in der Ulmer Gasse vollständig auszuheben u. zu reinigen. Die Arbeiten geschehen im Taglohn u. sind im vorigen Jahr – : 1 500 M

S. 114

in den Voranschlag eingestellt worden. Heuer wurden weitere 3 000 M vorgesehen.

§ 4
a) Die Kandeln im Ort sind ausbesserungsbedürftig u. wurden schon im Vorjahr für diesen Zweck  – : 3 500 M im Voranschlag vorgesehen. Heuer sollen weitere 4 000 M in den Voranschlag vorgesehen u. die Kandelierungsarbeiten, wenn irgend möglich, noch dieses Jahr ausgeführt werden.

b) Im Gemeinderat wurde besprochen, der Feld- u. Holzabfuhrweg, sogenannt Zähringer Weg, soll von Grund auf verbessert werden, da dies sehr notwendig wäre.
Die Ausführung dieser beiden Verbesserungen wird vom Gemeinderat

S. 115

Beschlossen:
Es sollen die Kandelungsarbeiten dem Pflästerer Junginger in Gerstetten übertragen werden u. zwar auf Nachweis u. Rechnung.
Die Herstellung deß Zähringer Wegs soll an der Fron durch ortsansässige Arbeiter hergestellt werden. Der Aufwand für letztere Arbeiten wird auf – : 20 000 M angenommen, welche im Voranschlag vorgesehen wurden.

§ 5
Der Voranschlag deß Gemeindehaushalts für das Rechnungsjahr 1921 wird heute beraten u.

Beschlossen:
1. Als Gemeindeumlage 25 % der Ertragskataster festzusetzen.

2. Außer den oben genannten Positionen im Voranschlag vorzusehen

a) – : 2 000 M Armenaufwand, Ersätze 750 M
b) – : 500 M für Turmzwecke
c)- : 4 000 M außerordentllcherweise für Wasserversorgung
d) Für Farrenankauf – : 15 000 M, Erlös 12 000
e) Feldbereinigungskosten                      Umlage
     Unternehmen III 3 000 M                     4 000 M
     Unternehmen IV 10 000 M                 10 000 M

S. 116

f) – : 19 090 M 75 P Gehaltsnachzahlungen
g) – : 3 200 M Betriebskapitalerhöhungen
h) – : 5 132 M Restvermögensunzulänglichkeit

Gemeinderat
Schultheiß ThiererGebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
Sailer
Pfaudler

Der Voranschlag wurde lt. oberamtl. Erlaß vom 26 November 1921 mit einer Gemeindeumlage von 25 % für vollziehbar erklärt. Hiervon wurde dem Gemeinderat Kenntnis gegeben.

S. 117

Weidenstetten
Verhandelt den 14. Oktober 1921

§ 1
Zu den Taggeldern der Gemeinderatsmitglieder für die außerhalb der Sitzung zu besorgenden Dienstverrichtungen, die in sämtlichen Gemeinden unter den großen u. mittleren Städten 7 % betragen, kann gemäß Verfügung deß Ministeriums deß Innern vom 29. 8. 1921, Regblt. S. 492, ebenso wie zu den Taggeldern der Gemeindebeamten bis auf weiteres ein Teuerungszuschlag bis zum Betrag von 30 M gewährt werden, mit Rückwirkung vom 1 Juni 1921 ab.
Letztmals wurde durch Beschluß deß Gemeinderats vom 10 April 1921, oben S. 96, die Gewährung einer Teuerungszulage von: 15 % beschlossen.

S. 118

Mit Rücksicht auf die seither eingetretenen Vermehrung der Teuerung wird vom Gemeinderat heute

Beschlossen:
Mit Rückwirkung vom 1 Juni 1921 ab zu den Taggeldern der Gemeinderatsmitglieder u. der Gemeindebeamten für besondere Dienstverrichtungen einen Teuerungszuschlag von 22 % zu gewähren.

Gemeinderat
Schultheiß Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
Sailer
Pfaudler

S. 119

Weidenstetten
Verhandelt den 25. September 1921
Eingetragen den 14. Oktober 1921

Das Schultheißenamt Altheim hat am 31 August 1921 ein Schreiben an das Oberamt gerichtet deß Inhalts, daß der Straßenwärter von Altheim 7,7 lfd. Meter auf Markung Weidenstetten zu unterhalten habe u. daß der,Gehaltsbeitrag, welchen die hiesige Gemeindepflege an die Gemeindepflege Altheim pro Jahr bezahle, in gar keinem Verhältniß zu dem derzeitigen Gehalte stehe, welches dem Wärter bezahlt werden müsse. Dies wird vom Gemeinderat Weidenstetten anerkannt. Das gleiche wie in Altheim trifft auch für den Wärter in Weidenstetten zu, welcher circa 1 Kilometer auf Markung Holzkirch zu unterhalten hat. Die vom Ort Altheim als auch vom Ort Weidenstetten weit

S. 120

entlegenen Straßenstrecken waren immer bei den Visitationen durch den Oberamtsbaumeister vernachlässigt, namentlich die deß Wärters von Altheim auf hiesiger Markung, bezeichnet und mußten alljährlich durch extra bezahlte Hilfsarbeiter instand gesetzt werden. Nach Beratung wird vom Gemeinderat

Beschlossen:
vom 1 Oktober 1921 ab die Straßenstrecke deß Wärters von Altheim auf hiesiger Markung in Unterhaltung zurückzunehmen u. dem hiesigen Wärter zu übergeben u. diejenige Strecke deß hiesigen Wärters auf Markung Holzkirch an die Gemeinde Holzkirch zurückzugeben, wobei die Straßenstrecke deß hiesigen Wärters durch Ab- und durch Zugang sich wieder ausgleicht.
Die Gemeinden Altheim u. Holzkirch wurden benachrichtigt.

Gemeinderat
Schultheiß ThiererGebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
Sailer
Pfaudler

S. 121

Weidenstetten
Verhandelt den 24. Oktober 1921

Am heutigen wurden die Beschlüsse der Amtsversammlung vom 26 September 1921 dem Gemeinderat nach ihrem ganzen Inhalt nach § 76 deß Verwaltungsedikts gemäß wörtlich vorgelesen.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
Sailer
Pfaudler

S. 122

Weidenstetten
Verhandelt den 31. Dezember 1921

Die Beiträge für Beförsterung u. Bewirtschaftung u. technische Betriebsführung der Gemeindewaldungen wurden den Zeit- u. Geldverhältnissen entsprechend auf der Grundlage deß Gesetzes vom 24 Dez. 1920 (Regblt. S. 566) bei 5 M pro ha u. rund 108 ha erhöht u. von 367 M 20 P auf 540 M jährlich festgestellt.

Kenntniß genommen und zur Ausbezahlung aus der Gemeindepflege genehmigt.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Schleicher
Gebhardt
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
Pfaudler

S. 123

Weidenstetten
Verhandelt den 10. November 1921

Auf Anordnung deß Oberamtstierarztes D. Dantzer in Ulm sollte der hier aufgestellte Gemeindezuchtziegenbock wegen Inzucht im eigenen Nachwuchs vertauscht oder verkauft werden u. durch einen jüngeren fremdrassigen ersetzt werden. Es wird

Beschlossen:
denselben zu verkaufen u. einen jüngeren hierfür zu erwerben.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Schleicher
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
Sailer
Pfaudler

S. 124

Weidenstetten
Verhandelt den 10. November 1921

Die Allgemeine Ortskrankenkasse Ulm hat von den am Wegbau im Frühjahr deß Jahres arbeitenden Personen nachträglich ein erhöhtes Krankengeld in Höhe von
 – : 1 670 M berechnet u. von der Gemeindepflege als Arbeitgeber gefordert u. von derselben diesen Betrag verlangt, welcher auch ausbezahlt wurde. Da ein nachträglicher Beitragsersatzanspruch von den Arbeitern wohl auf Schwierigkeiten stoßen würde, wird vom Gemeinderat

Beschlossen:
diesen Betrag ganz auf die Gemeindekasse zu übernehmen.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
Sailer
Pfaudler

S. 125

Weidenstetten
Verhandelt am 1. September 1921
Eingetragen den 3. Dezember 1921

Im Monat August 1921 zu Anfang der Saatzeit wurde vom Oberamt u. vonseiten deß Landwirtschaftlichen Bezirksvereins das Beizen deß Saatguts gegen Steinbrand dringend empfohlen. Da viele Landwirte zur eigenen Anschaffung dieses Beizmittels (Formaldehyd) nicht kommen würden, wurde vom Gemeinderat nach Beratung

Beschlossen:
auf Rechnung der Gemeinde dieses Beizmittel anzuschaffen u. an die Landwirte abzugeben u. einen Teil der Kosten, a pro Liter 10 M, an die Gemeindepflege wieder zum Ersatz u. Einzug zu bringen.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
Sailer
Pfaudler

S. 126

Weidenstetten
Verhandelt am 3. Dezember 1921

Für den Nachtwächter, Schuldiener u. Wegwärter Röscheisen u. den Wegwärter Wörz sowie den Wegwärter Iser, welche mit 60 % bzw. 70 % dienstlich in Anspruch genommen werden, sind die Dienstbezüge satzungsmäßig zu regeln.

Beschluß:

                                                                                                          Beginn deß
                                                                                                          Besoldungsdienstalters:
Nachtwächter Röscheisen             in Gruppe I    Stufe 9          10 Okt. 1900
Wegwärter Wörz                             in Gruppe I    Stufe 9           1 Okt. 1893
Wegwärter Iser                                in Gruppe I    Stufe 8           1 April 1906

der vom 28 Juli 1921 aufgestellten Gemeindesatzung betreffend die Besoldung der Gemeindebeamten einzureichen. Im Übrigen verbleibt es bei dem Gemeinderatsbeschluß vom 28 Juli 1921.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
Sailer
Pfaudler

S. 127

Weidenstetten
Verhandelt am 3. Dezember 1921

Unter den 4 im Gemeindeeigentum stehenden Zuchtfarren wurde ein solcher infolge Fußleidens zuchtunbrauchbar. Das Leiden verschlimmerte sich zusehends. Nach Besichtigung deßselben durch den Gemeinderat wurde nach eingehender Beratung

Beschlossen:
genannten Farren, welcher nicht mehr nach auswärts transportiert werden konnte, notzuschlachten und das Fleisch an die Ortseinwohner zu verkaufen.

Für diesen Farren soll in Bälde wieder ein jüngerer Zuchtfarre erworben werden.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
Sailer
Pfaudler

S. 128/129

Weidenstetten
Verhandelt am 27. Dezember 1921

§ 1
Hauptlehrer Hanßum hat an den Gemeinderat das Ersuchen gestellt, eine Bügeleisenleitung an die elektrische Leitung herzustellen u. anzuschließen, worauf seinerzeit

Beschlossen:
wurde, die gewünschte elektrische Bügeleisenleitung (Einrichtung) erstellen zu lassen. Die Kostenrechnung deß Bezirksverbands Oberschwäbischer Elektrizitätswerke wurde am 20 September 1921 mit 295 M 80 P auf die Gemeindepflege angewiesen.

§ 2
In Ergänzung früherer Beschlüsse vom 6 Januar 1918, Prot. Bd. 9, S. 350 und 29 Juni 1920, oben S. 34, wird festgestellt u.

Beschlossen:
Die Gemeinde übernimmt sämtliche Beiträge zur Pensionskasse für Körperschaftsbeamte, insbesondere auch Eintrittsgelder, Jahresbeiträge u. Schuldigkeiten derzeitiger Mitglieder, Schultheiß Thierer u. Gemeindepfleger Schleicher, auf die Gemeindekasse.

seitliche Anmerkung:
Die Streichung obiger Wärter, Baur u. Wörz, beurkundet Schultheiß Thierer

Beurkundet
Schulth. Thierer
Gerbhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Falch

seitliche Anmerkung:
Der Gemeindepfleger Schleicher ist der Pensionskasse nicht beigetreten, u. fällt der Schlußsatz obigen Beschlusses weg.
Z. B.
Weidenstetten den 9 Juni 1922
Schulth. Thierer

§ 3
Die Haftpflichtversicherungen der Gemeinde, welche am 21 Juli 1923 abgelaufen wären, wurden den Verhältnissen entsprechend anpassend, schon jetzt wieder erneuert u. mit der Allgemeinen Versicherung, Aktien u. Gesellschaft Wilhelm in Magdeburg neue Versicherungsverträge abgeschlossen u. zwar bis zum Betrag von 500 000 M gegen allgemeine Haftpflichtschäden. Lt. Haftpflichtversicherungsschein vom 6 September 1921, Nr. 1104516, für die Zeit vom 1 Juli 1921 bis 1931 auf 10 Jahre. Jahresprämie – : 195 M.

§ 4
Nachdem ein Gemeindefarre abgängig verkauft wurde, war für denselben Ersatz zu beschaffen. Es wurde lt. Einkaufsvertrag

S. 130

vom 3 Oktober 1921vom Hofbauer Christian Fröhlich in Nerenstetten ein Farre um 9 705 M Kaufpreis erworben, auch den Betrag vom 24 Oktober 1921 zur Zahlung an die Gemeindekasse angewiesen.
Nachträglich wird die

Genehmigung
deß Gemeinderats ausgesprochen.

§ 5
Der Gemeinderat hat am 27 Januar 1921, siehe oben S. 78 beschlossen, der Ausführung eines weiteren Feldbereinigungsunternehmens IV, umfassend die Gewande Geißlingergasse, Katzensteig, Sinabronnerweg, Klaunerweg u. Äcker Ulmerweg u. Westerstetterweg, Holzäcker näher zu treten. In der Folge wurden vom Grundbuchbeamten u. Steuerbuchbeamten

S. 131

ein Beteiligtenverzeichniß angelegt, beziehungsweis ausgefüllt, und es hat die Württemb. Zentralstelle für die Landwirtschaft, Abteilung für Feldbereinigung, in einem Erlaß vom 24 Juni 1921, Nr. 4257, ausgesprochen, daß die entstehenden Kosten vorläufig aus der Gemeindekasse ausbezahlt werden können gegen späteren Wiederersatz durch die künftige Feldbereinigungskasse.
Nachdem die Kosten mit – : 311 M 95 P u. 132 M 75 P schon am 15 u. 25 Juli 1921 auf die Gemeindepflege zur Ausbezahlung angewiesen wurden, wird heute weiter

Beschlossen:
sowohl die Vorbereitungskosten als auch die Kosten der Ausführung deß Feldbereinigungsunternehmens IV vorschußweise aus der Gemeindepflege

S. 132

auszubezahlen u. späterhin zum Wiedereinzug von den beteiligten Grundeigentümern bringen zu lassen.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Falch

S. 133

Weidenstetten
Verhandelt den 27. Dezember 1921

§ 1
Bezüglich der erstmals für das Rechnungsjahr 1920 zu bezahlenden Landwirtschaftskammerumlage – Gesetz vom 23 Juni 1919, Regblt. S. 135 u. Verfügung deß Ernährungsministeriums vom 4 Nov. 1920, Regblt. S.530, wird vom Gemeinderat heute

Beschlossen:
von dem Recht, die betreffende Umlage auf die einzelnen Landwirtschaftsbetriebe umzulegen, vorerst keinen Gebrauch zu machen.

§ 2
Der Gemeinderat erteilt hiermit heute nachträglich seine

Zustimmung
zu dem Verkauf eines nicht mehr tauglichen Farren an Georg Scheifele um den Preis von – : 5 160 M.

§ 3
Der Gemeinderat erteilt hiermit nachträglich seine

Ermächtigung
zu dem Verkauf eines zur Zucht nicht mehr tauglichen Gemeindefarren an Georg Scheifele um den Preis von 3 687 M.

S. 134

§ 4
Für die Nutznießer der Gemeindegebäude u. Gärten finden die Vorschriften über die Benützung u. Unterhaltung der Wohnungen in Amtsgebäuden, sowie über die Verbindlichkeit der Inhaber von Staatsgütern vom 7 März 1906, Regblt. S. 43, Anwendung. Heuer wurden verschiedene Kosten bezahlt, so für Herrichten eines Gemüsegärtchens für Herrn Hauptlehrer Stark, für Kaminreinigung, für Herdausbesserung, die von den Nutznießern ganz oder teilweise zu ersetzen wären. Vom Gemeinderat wird jedoch

Beschlossen:
für das Rechnungsjahr 1920 auf Ersatz von Kosten bzw. auf einen Beitrag zu den Aufwendungen ausnahmsweise zu verzichten.

S. 135

§ 5
Entsprechend dem Antrag deß Ortsschulrats vom 6 Juli 1920 beschließt heute der Gemeinderat, den Beitrag zum Unterhalt der Ortslesebibliothek vom Rechnungsjahr 1920 ab von 10 M auf 30 M zu erhöhen.

§ 6
Der Gemeinderat erteilt heute nachträglich seine

Zustimmung
zum Ankauf eines Zuchtfarren bei Jakob Bühler, zum Hirsch in Laufen, um den Preis von 3 210 M.

§ 7
Der Gemeinderat erteilt heute nachträglich seine

Zustimmung
zum Ankauf eines Zuchtfarren bei dem Verband oberschwäbischer Fleckviehzuchtgenossenschaften um den Preis von 9 370 M.

§ 8
dem durch Gemeinderatsbeschluß vom 8 Dezember 1919 aufgestellten Wegwärter Joh. Georg Leibing wurden zur Unterhaltung die beiden Wegstrecken die „Karrenstraße“

S. 136

und die „Sperre“ in Wart übergeben. Es hat sich nun gezeigt, daß Leibing die beiden Wege vernachlässigt. Vom Gemeinderat wurde deßhalb am 1 Dezember 1920

  1. Beschlossen:
    dem Wegwärter Leibing gegen die bisherige Belohnung die Wegstrecke die „Sperre“ zu belassen,
  2. die „Karrenstraße“ dagegen dem auf öffentliche Bekanntmachung als Bewerber aufgetretenen Altersrentner, Nikolaus Kreiser, zu übertragen,
  3. die Belohnung deß neuen Wegwärters besonderer Beschlußfassung vorzubehalten.

Zu 3)  siehe Beschluß vom 28 Juni 1921 oben S. 106

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Schleicher
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
Sailer
Pfaudler

S. 137

Weidenstetten
Verhandelt den 25. Januar 1922

Gemäß Art. 4, Ziff. 3 deß Ausführungsgesetzes zum Landessteuergesetz vom
24 Dezember 1920, Regblt. S. 549, wird heute

  1. Beschlossen:
    mit Wirkung vom 1 April 1922 ab für die Gemeinde einen Zuschlag zu der Gemeindeerwerbssteuer im Höchstbetrage von 1,6 (verbessert) 1,4 % in den Fällen § 9 u. 28, Abs. 2 deß Grunderwerbssteuergesetzes vom 17 September 1919, Regblt. S. 1617, und 0,8 % deß steuerpflichtigen Betrags zu erheben,
  2. diesen Beschluß sofort in der Gemeinde bekanntmachen zu lassen,
  3. dem Finanzamt u. Oberamt mittels Protokollauszug Vorlage zu machen.

Dem Verwaltungsaktuar drei Auszüge gesandt.

Gemeinder
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
Pfaudler

S. 138

Weidenstetten
Verhandelt im Juni 1921 u. 10. Januar 1922

Aufgrund deß Art. 49, Abs. 3 deß Gemeindesteuergesetzes in der Fassung vom 19 März 1920, Regblt. S. 307, betreff die Hundeabgabe, wird

Beschlossen:
Mit Wirkung vom 1 April 1921 wird unbeschadet der Bestimmung in Art. 11 deß Gesetzes vom 19 Mai 1920, Regblt. S. 309, die Hundeabgabe wie folgt erhöht:

  1. Für einen Hund auf jährlich                                             60 M
  2. Für jeden weiteren Hund deß Steuerpflichtigen           90 M
  3. Diese Erhöhung wird für den ganzen Gemeindebezirk gleichmäßig eingeführt.
  4. Die Steuer für Schäferhunde wird ohne Unterschied auf die Zahl
    pro Hund auf                                                                   60 M bestimmt

Dem Verwaltungsaktuar drei Auszüge gesandt

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
Pfaudler

S. 139

Weidenstetten
Verhandelt den 10. Januar 1922

Durch Erlaß der Kreisregierung vom 2 Januar 1922, Nr. 9913, ist die Pauschalsumme für die Prüfung der Gemeindepflegerechnung für die Rechnungsjahre 1920 – 1924 auf jährlich 35 M 30 P festgesetzt worden. Hiervon gibt das Oberamt der Verwaltungsbehörde Kenntniß, mit der Anforderung, zu berichten, ob sie zur Bezahlung dieser Sportel (Gebühr) während der genannten 5jährigen Dauer bereit sei.

Beschluß:
diese Bereitwilligkeitserklärung heute auszusprechen.

Dem Verwaltungsaktuar drei Auszüge gesandt.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
Pfaudler

S. 140

Weidenstetten
Verhandelt den 22. Januar 1922

Am 16 Juni 1919 wurde die hiesige Schafweidewie in den Vorjahren an den hiesigen Schafhalter Johann Georg Bosch von hier u. an seine Teilhaberin Katharina Bosch, Witwe, (Nachtrag: jetzt Jakob Bosch) unter der Hand auf die Jahre 1920, 1921 u. 1922 um den Preis von 12 000 M pro Jahr verpachtet.
Infolge der Zeitverhältnisse sind in den Jahren 1920/1921 die Schafweiden im Lande, welche zur öffentlichen Verpachtung kamen, enorm im Preise gestiegen, sodaß der Pachtpreis der hiesigen Schafweide in gar keinem Verhältnis zu anderen Weiden mehr steht. Vom Gemeinderat wurde deßhalb

S. 141

Beschlossen:
von dem Weidepächter u. seinem Teilhaber eine Nachforderung zu verlangen, welche auf gütlichem Wege zustande kam. Es wurde vereinbart, daß der Weidepächter u. sein Teilhaber zu dem jährlichen Weidepachtgeld von 12 000 M eine einmalige Nachzahlung im Ganzen von 20 000 M auf 31 März 1922 an die Gemeindepflege zu bezahlen haben.

Anerkannt    Weidepächter Joh. Georg Bosch
                      Teilhaber Jakob Bosch

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
Sailer
Pfaudler

S. 142

Weidenstetten
Verhandelt den 22. Januar 1922

Der Schafhalter Jakob Bosch von hier hat im Laufe deß vergangenen  Sommers eine Anzahl von Schafen auf seiner eigenen Wiese auf Bitzelhausen geweidet. Nach Eintritt deß Herbstes hat dessen Schäfer diese Schafe auch auf Wiesen, welche anderen Besitzern gehören, geweidet, wodurch die Gemeindeweide beschädigt wurde. Da Jakob Bosch keine eigene Weide besitzt, ist er der Gemeinde schadensersatzpflichtig. Der Gemeinderat hat daher

S. 143

Beschlossen:
von Jakob Bosch Schadensersatz zu verlangen. Auf gütlichem Wege wurde mit Bosch vereinbart, derselbe bezahlt auf 31 März 1922 an die Gemeindepflege hier als Schadensersatz den Betrag mit – : 2 000 M.

Anerkannt    Der Pflichtige           Jakob Bosch

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
Sailer
Pfaudler

S. 144

Weidenstetten
Verhandelt den 1. Dezember 1921
Eingetragen den 13. Februar 1922

Infolge der sich gesteigerten Lebensmittel- u. Kleiderpreise erschien es angezeigt, die Lohnsätze der bei der Gemeinde arbeitenden Taglöhner wie Steinbrecher, Wegbauarbeiter, Holzhauer u. dergleichen, auch den Fuhrleuten, wieder zu erhöhen. Nach Beratung wird

Beschlossen, einen Stundenlohn festzusetzen:
1) für Aufseher bzw. Vorarbeiter              pro Stunde   3 M 50 P
2) für eine Mannsperson                          pro Stunde    3 M
3) für junge Leute unter 18 Jahren          pro Stunde    2 M 50 P
4) für Fuhrleute mit 2 Pferden                  pro Stunde    8 M
5) für Fuhrleute mit 1 Pferd                      pro Stunde    5 M
rückwirkend bis 1 Oktober 1921.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Schleicher
Kühnle
Falch
Groß
Sailer
Pfaudler

S. 145

Weidenstetten
Verhandelt den 13. Februar 1922

Vom Verein zur Hilfe in außerordentlichen Notstandsfällen auf dem Lande erging an den Gemeinderat ein Bittgesuch um Überweisung eines Geldbetrags aus der Gemeindekasse. Da dieser Verein wohltätigen Zwecken dient, wird vom Gemeinderat nach Beratung

Beschlossen:
einen Beitrag von – : 25 M aus der Gemeindekasse zu verwilligen.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Schleicher
Kühnle
Falch
Groß
Sailer
Pfaudler

S. 146

Weidenstetten
Verhandelt den 14. März 1922

Infolge der fortgesetzt gesteigerten Getreidelebensmittelpreise erscheint es angezeigt, die Pachtgelder der Grundstücke, welche im Eigentum der Gemeinde stehen, und im Jahr (Jahreszahl fehlt, wahrscheinlich 1912) verpachtet wurden auf die Restpachtzeit vom 1 April 22 ab bis zur Schlußpachtzeit entsprechend zu erhöhen. Nach Beratung wird vom Gemeinderat

Beschlossen:
die Pachtgebühr dieser Grundstücke auf das Dreifache; die Parzelle Nr. 50 und 1041/4, Garten hinter dem Ort, Pächter Georg Scheifele, auf das Fünffache zu erhöhen.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Schleicher
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
Sailer
Pfaudler

S. 147

Weidenstetten
Verhandelt den 14. März 1922

Der Vorsitzende deß Ortsschulrats, Herr Hauptlehrer Hanßum, übergibt an den Gemeinderat einen Auszug aus dem Ortsschulratsprotokoll, in welchem die Ausgaben für die Lehrmittel an die neu eintretenden Schüler aufgrund deß Gesetzes, vergleiche Amtsblatt deß Kirchen- u. Schulwesens von 1919, S. 181 u. 182, auf Kosten der Gemeinde anzuschaffen sind. Nachdemselben sind die voraussichtlichen Kosten – : 425 M. Nach Beratung wird vom Gemeinderat

Beschlossen:
1) Die Anschaffung der Lehrmittel, Bücher u. Tafeln dem Herrn Hauptlehrer Hanßum zu übertragen.

2) Die Anschaffungskosten auf die Gemeindekasse zu übernehmen.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Schleicher
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
Sailer
Pfaudler

S. 148

Weidenstetten
Verhandelt den 14. März 1922

Von alters her wurden die Marksteine, welche zur Vermarkung der Grundstücksgrenzen erforderlich waren, auf Kosten der Gemeinde angeschafft u. je nach Verwendung bei Vermarkung von Grenzen, pro Stein 20 P von den Grundbesitzern als Ersatz an die Gemeindepflege von denselben erhoben.
Da die Anschaffungskosten in wirklicher Zeit wohl auf das 25- bis 30fache gestiegen sind, steht der Ersatzpreis in keinem Verhältnis mehr. Nach Beratung wird vom Gemeinderat

Beschlossen:
eine Ersatzgebühr pro Markstein von -: 4 M von den jeweiligen Grundbesitzern vom 1 April 1922 zu erheben.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Schleicher
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
Pfaudler

S. 149

Weidenstetten
Verhandelt den 14. März 1922

Im September 1921, siehe oben S. 144, wurden die Frontaglohnsätze, bzw. der Stundenlohn neu geregelt. Da in der Zwischenzeit alle Lebensmittel u. Kleider enorm gestiegen sind, haben die Arbeiter eine Erhöhung deß Stundenlohns verlangt. Vom Gemeinderat wird dieser Gegenstand heute beraten und

Beschlossen:
rückwirkend vom 1 März 1022 ab den Stundenlohn zu erhöhen.

a) Für den Aufseher oder Vorarbeiter                 von 3 M 50 P auf 5 M 50 P,
b) für eine erwachsene Mannsperson                von 3 M auf 5 M,
c) für junge Mannspersonen unter 18 Jahren
    und Frauenspersonen                                      von 2 M 50 P auf 4 M 50 P,
d) für Fuhrleute mit 2 Pferden                             von 8 M auf 10 M
e) für Fuhrleute mit 1 Pferd                                 von 5 M auf 7 M.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Schleicher
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
Sailer
Pfaudler

S. 150

Weidenstetten
Verhandelt den 14. März 1922

In Ausführung u. zur Durchführung deß Rentenwertstandsgesetzes vom 7 Dezember 1921, Reg.-Gesetzblatt S. 15331, wird vom Gemeinderat in heutiger Sitzung

Beschlossen:

  1. Gemäß Ziff. 7 der Richtlinien deß Württemb. Arbeitsministeriums vom 17 Februar 1922, Nr. C 1162, mit der Durchführung deß Gesetzes die Gemeindebehörde (Ortsvorsteher) zu beauftragen.
  2. Dieses sofort in der Gemeinde mit dem Anfügen ortsüblich bekannt machen zu lassen, daß
    a) Anträge auf Zuweisung einer Unterstützung bei dieser Behörde von den Berechtigten zu stellen sind,
    b) nur den vor dem 1 April 1922 eingereichten Anträgen Rückwirkung bis zum 1 Oktober 1921 beigelegt werden darf.

    S. 151
  3. Der gemäß Ziff. 5 der Richtlinien aufzustellende Unterstützungsausschuß soll außer dem Ortsvorsteher als Vorsitzendem aus 4 Mitgliedern (Beisitzern) bestehen. Als solche werden vom Gemeinderat berufen: die Gemeinderäte Kühnle, Schleicher, Mayer, Groß.
  4. Die benötigten Vordrucke alsbald bei der Buchdruckerei Salach zu bestellen.

zu 2)   Geschehen am 15 März 1922
            Unterschrift Amtsdiener Baur
zu 3)   Unterschriften Schulth. Thierer
            Gemeinderäte Kühnle, Schleicher, Mayer, Groß.
zu 4)   Geschehen den 21 März 1922
            Unterschrift Thierer

Gemeinderat
Falch
Sailer
Pfaudler

S. 152

Weidenstetten
Verhandelt den 31. März 1922

Der evangelische Oberschulrat fordert mit Erlaß vom 24 Januar 1922 Nr. 1104 neu zur Beschlussfassung über die Höhe der dem 2ten Hauptlehrer an Ortszuschlag abzuzeichnenden Mietzinsentschädigung auf, und zwar soll diese Entschädigung neu festgesetzt werden, weil die 2te ständige Lehrstelle durch die Versetzung deß Hauptlehrers Stark freigeworden ist. Nach Beratung wird vom Gemeinderat

Beschlossen:
1. die Mietzinsentschädigung, welche dem 2ten Hauptlehrer an Ortszuschlag abzuzeichnen ist, wie seither auf – : 340 M festzusetzen,
2. dem Gemeinschaftlichen Oberamt in Schulsachen hiervon mittels Protokollauszug Mitteilung zu machen.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Schleicher
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
Sailer
Pfaudler

Dem Gemeinschaftlichen Oberamt in Schulsachen u. der Gemeindepflege Auszug gefeigt.

S. 153

Weidenstetten
Verhandelt den 31. März 1922

Nach dem Jugendamtsgesetz und der hierzu ergangenen Vollzugsverfügung, sowie der Verhandlungen deß Bezirksrats mit der Stadtverwaltung Ulm, ist die Möglichkeit gegeben, daß sich die Landgemeinden in Form eines Gemeindeverbandes an das Jugendamt der Stadt Ulm anschließen. Die Kosten wären dabei in dem Verhältnis, wie die Landgemeinden das Jugendamt in Anspruch nehmen würden, an die Stadt Ulm zu bezahlen. Besondere Dienstreisen deß Beamten deß Jugendamts in die Landgemeinden wären von den letzteren ganz zu bezahlen. Das Oberamt empfiehlt den Anschluß, weil ohne einen solchen die Errichtung eines eigenen Jugendamts für die Landgemeinden nicht zu umgehen ist u. die Kosten dabei jedenfalls viel höher (wären). Nach Beratung wird einstimmig

Beschlossen:
dem zum Anschluß an das Jugendamt der Stadt Ulm zu errichtenden Gemeindeverband im Sinne von Art. 184 der Gemeindeordnung, unter Anerkennung der Satzung für das städtische Jugendamt Ulm, beizutreten.

Dem Oberamt u. der Gemeindepflege
Auszug gefertigt.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Schleicher
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
Sailer
Pfaudler

S. 154

Weidenstetten
Verhandelt den 27. u. 31. März 1922

Die der hiesigen Gemeinde im Eigentum zustehende Jagd, welche auf 31 März 1922 abläuft, wurde auf Wunsch einiger Gemeinderatsmitglieder und auch Bürger schon am 24 Februar 1921 auf die Dauer von 6 Jahren, vom 1 April 1922 bis 31 März 1928, nach vorheriger öffentlicher Bekanntmachung und Ausschreiben, verpachtet. Das jährliche Pachtgeld beträgt 7 800 M, siehe besonderes Pachtprotokoll.

Seit vielen Jahren wurden zur Abgrenzung der Staatsjagd von der hiesigen Markung die zwischen der Staatswaldung liegenden und angrenzenden Felder und kleineren Waldparzellen,

S. 155

je nach Verhältnis deß jeweiligen Pachterlöses der Gemeindejagd, unter der Hand abgetreten. Nachdem die Pachtzeit auf 31 März 1922 abläuft, hat das Forstamt durch Vermittlung deß Schultheißenamts an den Gemeinderat das Ersuchen gerichtet, es möge dieser Modus auch auf die künftige sechsjährige Jagdperiode beibehalten werden. Nach Beratung wird vom Gemeinderat einstimmig

Beschlossen:
an das Forstamt Altheim die seitherigen Felder u. Waldungen, wie solche im besonderen Pachtprotokoll bezeichnet sind, unter der Hand abzutreten, wenn das Forstamt den Betrag nach Verhältnis deß Gemeindejagdpachterlöses bezahlt. Der Gemeinderat fordert 1 200 M, dieser Betrag wird vom Forstamt verwilligt.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Schleicher
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
Sailer
Pfaudler

S. 156

Weidenstetten
Verhandelt den 1. April 1922

Durch Beschluß deß Gemeindeats vom 1 April 1920, siehe oben S. 30, wurden die Waagegebühren auf der hiesigen Gemeindeviehwaage erhöht u. zwar für
1 Stück Großvieh auf  1 M 20 P
1 Schwein auf                    80 P
1 Kalb auf                          60 P
Der Waagemeister erhält durchweg -: 40 P pro Stück.
Für auswärts eingeführtes Vieh wurde die doppelte Gebühr erhoben.

Der Waagemeister bringt vor, der Zeitaufwand bei Wägungen entspreche bei weitem den Bezahlungen nicht, welche bei sonstigen Geschäften im  Gemeindedienst bezahlt werden, auch sei es im Interesse der Gemeinde gelegen, infolge der Abnützung der Waage die Waagegebühren zu erhöhen.

S. 157

Nach Beratung wird einstimmig

Beschlossen:
die Waagegebühr zu erhöhen und zwar
für 1 Stück Großvieh auf 5 M,
für 1 Jungrind bis zu einem Jahr auf 4 M,
für Schweine, Ziegen und Kälber auf 3 M,
für von auswärts eingeführtes Vieh die doppelte Gebühr,
die Waagegebühr deß Waagemeisters wird auf die Hälfte obiger Sätze festgesetzt.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Schleicher
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
Sailer
Pfaudler

S. 158

Weidenstetten
Verhandelt den 13. April 1922

In Sachen der Feldbereinigung IV wird Nachstehendes

Beschlossen:

  1. Die Kosten der Ausführung unter der Voraussetzung unverzinslich vorzuschießen, daß jeweils Teilumlagen in Höhe der erwachsenden Kosten von den Beteiligten eingezogen werden.
  2. Als Rechner den Gemeindepfleger aufzustellen, welcher für die Feldbereinigung ein gesondertes Tagbuch zu führen hat. Als Belohnung erhält derselbe 2 % der Gesamtkosten.
  3. Für die Gemeinderäte u. Kommissionsmitglieder wird der höchstzulässige Teuerungszuschlag von 50 M zum Taggeld verwilligt.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Schleicher
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
Sailer
Pfaudler

S. 159

Weidenstetten
Verhandelt den 27. April 1922

Lt. Beschluß vom 14 Oktober 1921, oben S. 117, beträgt der Zuschlag zu den Taggeldern der Gemeinderatsmitglieder  22 M.
Nachdem nunmehr nach der Verfügung deß Ministeriums d. I. vom 9 März 1922, Ziff. II, Regblt. S. 110, eine Teuerungszulage bis zum Betrage von fünfzig Mark gewährt werden kann, wird vom Gemeinderat einstimmig

Beschlossen:
gleich der am 13 April, oben S. 158, erfolgten Regelung deß Taggeldbezugs in Feldbereinigungssachen den Gemeinderatsmitgliedern u. Gemeindebeamten bis auf Weiteres zu allen Taggeldern für die außerhalb der Sitzungen zu besorgenden Dienstverrichtungen eine Teuerungszulage von 50 M zu gewähren, rückwirkend vom 1 April 1922 ab.
Ortsvorsteher           8 M 50 P       58 M
Gemeinderäte          7 M 50 P       57 M
Amtsdiener ausgenommen

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Schleicher
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
Sailer
Pfaudler

S. 160

Weidenstetten
Verhandelt den 27. April 1922

Dem Gemeinderat wird von dem Erlaß deß Ministeriums deß Innern vom 11 April 1922, Nr. II 795, betreffend Kapitalkleinrentnerfürsorge Kenntnis gegeben u. gemäß Ziff. K 1 VI u. 2 VI der Richtlinien

Beschlossen:
den auf die Gemeinde entfallenden Kostenanteil auf die Gemeindepflege zu übernehmen.

Zur Gemeindepflege und Oberamt
Auszug gefertigt.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Schleicher
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
Sailer
Pfaudler

S. 161

Weidenstetten
Verhandelt den 27. April 1922

In der im Gemeindewald Weinburren angelegten Saatfläche ist ein größeres Quantum Fichtenpflanzen zur Aushebung u. zur Verpflanzung reif u. übrig.
Die Gemeinde besitzt an der Geißlingerstraße eine an den Gemeindewald Eichhölzle anstoßende Schafweideödung, welche zur Anpflanzung geeignet erscheint. Nach Beratung wird vom Gemeinderat einstimmig

Beschlossen:
dieses Areal, 5 – 6 Morgen groß, mit Fichten aus der Gemeindesaatschule aufforsten zu lassen.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Falch
Groß
Sailer

S. 162

Weidenstetten
Verhandelt den 22. Mai 1922

Die Stelle deß Gemeindepflegers wurde bei der Aufstellung der Satzung über die Dienstbezüge der Beamten der Gemeinde Weidenstetten, Gemeinderatsbeschluß vom 28 Juli 1921, oben S. 106a, in dieselbe aufgenommen, weil beabsichtigt war, den Gemeindepfleger als Mitglied bei der Pensionskasse für Körperschaftsbeamte anzumelden. Im Hauptberuf ist der Gemeindepfleger nicht angestellt. Nachdem nun aber Gemeindepfleger Schleicher auf den Beitritt zur Pensionskasse für Körperschaftsbeamte verzichtet hat, liegt kein Grund vor, denselben wie die hauptberuflichen Beamten zu besolden.

S. 163

Vom Gemeinderat wird deßhalb

Beschlossen:
1) Die Stelle deß Gemeindepflegers in der Satzung zu streichen, beziehungsweise letzten ganz aufzuheben,
2) das Oberamt um Genehmigung hierzu zu ersuchen.
3) Im Hinblick hierauf und die fortgesetzte Geldentwertung und in Anerkennung u. Berücksichtigung der gesteigerten anhaltenden Dienstinanspruchnahme dem Gemeindepfleger und gleichzeitigen Schulkassenrechner Schleicher,
vom 1 April 1920 ab, anstatt deß am 28 Juli 1921
festgesetzten Gehalts von jährlich – : 4 500 M
einen solchen von – : 5 500 M, neben 50 M
Kanzleiaufwandsentschädigung zu gewähren
vom 1 April 1922 ab, a a, dessen festen Gehalt, einschließlich Ortszulage, Teuerungszulage usw. auf -: 8 000 M, l. b. die Kanzleiaufwandentschädigung auf – : 150 M zu erhöhen und festzusetzen,
4) die erhöhten Bezüge sofort nachzuzahlen.

Die Durchstreichung obiger 4 Zeilen beurkundet

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Falch
Groß
Sailer
Pfaudler

1 Auszug dem Oberamt vorgelegt.

S. 164

Weidenstetten
Verhandelt den 22. Mai 1922

Um der immer weiter umsichgreifenden Geldentwertung Rechnung zu tragen, wurden die Dienstbezüge der Reichs- und Staatsbeamten mit Wirkung vom 1 April 1922 nicht unwesentlich erhöht. Eine erneute Hinaufsetzung der Teuerungszuschläge ist ab 1. 5. 1922 geplant, bzw. z. Z. in Bearbeitung. Bei denjenigen Körperschafts- u. Gemeindebeamten, die entsprechend der aufgestellten Besoldungssatzungen entlohnt werden, passen sich die Bezüge denjenigen gleichwertigen Reich- u. Staatsbeamten jeweils an.

S. 165

Nicht zutreffend ist dies jedoch bei den nebenberuflichen Beamten. Diese Beamten beziehen in hiesiger Gemeinde immer noch die ihnen aus Anlaß der Durchführung deß Körperschaftsbesoldungsgesetzes im Sommer vorigen Jahres verwilligten Bezüge. Es ist deßhalb dringend geboten, diesen Beamten erhöhte Gehälter u. Teuerungszulagen zu gewähren u. zwar Teuerungszulagen für die Zeit 1 Oktober 1921 bis 31 März 1922  erhöhte Gehälter vom 1 April 1922 ab zu gewähren.
Vom Gemeinderat wurde heute unter Beachtung dieser Gesichtspunkte

Beschlossen:
sämtlichen in Betracht kommenden Beamten zu dem am 28 Juli 1921 beschlossenen einheitlichen Gehalt einen Zuschlag von 50% zu gewähren und zwar vom 1 April 1922.

Das Durchstreichen obiger Zeilen beurkundet

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Falch
Groß
Sailer
Pfaudler

S. 166

Darauf haben anzusprechen                                                       bisher M        neu M

  1. Amts- u. Kollegiendiener Baur                                         3 000              4 500
  2. Feld- u. Waldschütz Ehret                                                2 700              4 000
  3. Anwalt Winkelmann Schechstetten                                   100                 150
  4. Wegwärter Leibing                                                               600                 900
  5. Wegwärter Wittlinger                                                            600                 900
  6. Wegwärter Preiß                                                                   500                 750
  7. Wegwärter Kreiser                                                                500                 750
  8. Fronmeister Falch                                                                 200                 300
  9. Fleischbeschauer Mayer                                                        40                   60
  10. Gemeindebaumwart Fink                                                      50                   75
  11. Hebamme Köpf                                                                     250                 375
  12. Arbeitslehrerin Miller                                                            760              1 140
  13. Spritzenmeister Duckeck                                                       50                   75
  14. Spritzenmeister Wittlinger                                                     50                   75
  15. Matthäus Röscheisen für Krankengeldeinzug                   50                   75
  16. Amtsbote Leibing                                                                  150                 225

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
Sailer
Pfaudler

S. 167

Weidenstetten
Verhandelt den 27. Mai 1922

Die dienstliche Inanspruchnahme der nachstehenden Gemeindebeamten wurde durch Beschluß vom 28 Juli 1921, oben S. 106f, wie folgt festgesetzt:
a) Nachtwächter, Schuldiener u. Wegwärter Röscheisen      mit      60 %
b) Wegwärter Wörz                                                               “          70 %
c) Wegwärter Iser                                                                  “          70 %

Nun entspricht die hauptsächliche geforderte Arbeitsleistung der Genannten nicht dem Prozentsatz der festgesetzten dienstlichen Inanspruchnahme und zwar aus den folgenden Gründen:
a) Röscheisen versieht außer seinem Dienst für die bürgerliche Gemeinde als Nachtwächter, Wegwärter u., Schuldiener noch das von der Kirchengemeinde bezahlte Amt deß Meßmers. Seine dienstliche Inanspruchnahme von Seiten beider Körperschaften beträgt 60 %, wovon auf den Meßmerdienst etwa der 4te Teil entfällt; zur Ergänzung seines Einkommens bietet sich demselben noch Verdienst als Taglöhner und Steinschläger.

S. 168

b) Die beiden Wegwärter Wörz und Iser sind beide im Alter von 65 u. 75 Jahren, außerdem sind beide abgearbeitet u. hüft- u. rückenleidend. Die Gemeinde ist daher gezwungen, zur Instandhaltung der von diesen beiden besorgten Straßenstrecken aus der Gemeindekasse bezahlte Hilfskräfte mit den schweren Arbeiten zu betreuen. Allerdings kann nicht bestritten werden, dass beide Wegwärter mit dem bisher festgestellten Prozentsatz dienstlich in Anspruch genommen sind.
Durch die Heranziehung der Hilfskräfte jedoch wird ihre persönliche Arbeitsleistung unter den Maßteil eines Durchschnittsarbeiters herabgedrückt, so dass auch die persönliche dienstliche Inanspruchnahme dadurch wesentlich vermindert wird.

S. 169

Der Gemeinderat beschäftigt sich in heutiger Sitzung mit diesen Fällen u. kommt nach eingehender Untersuchung der Sachlage zu dem einstimmigen

Beschluß:
Mit Wirkung vom 1 April 1920 ab die dienstlichen Inanspruchnahmen u. die Gehaltsverhältnisse der genannten Beamten auf folgende Weise neu zu regeln:

1.        a) Schuldiener, Nachtwächter u. Wegwärter Röscheisen erhält bei einer dienstlichen Inanspruchnahme von 45 % einen Gehalt von jährlich 6 000 M,      pro 1920 u.
1921 jedoch eine Nachzahlung von je 1 000 M.
b) Wegwärter Wörz erhält bei einer dienstlichen  Inanspruchnahme von 45 %     einen Gehalt von jährlich 6 000 M, pro 1920 u. 1921 jedoch eine Nachzahlung   von
je 1 000 M.
          c) Wegwärter Iser erhält bei einer dienstlichen  Inanspruchnahme von 45 %        einen Gehalt von jährlich 6 000 M, pro 1920 u. 1921 jedoch eine Nachzahlung   von
je 1 000 M.

2.         Die Gemeindebeamten, weil sie auch nicht mehr als hauptberuflich anzusehen sind, aus der Gemeindesatzung zu streichen.

3. Das Oberamt hierzu um Genehmigung zu ersuchen.

Anerkannt                                                               Gemeinderat
Matth. Röscheisen                                                 Schulth. Thierer
Jakob Wörz                                                              Gebhardt
Joh. Iser                                                                   Schleicher
                                                                                 Kühnle
Mayer
Falch
Groß
Sailer
Pfaudler

S. 170

Weidenstetten
Verhandelt den 27. Mai 1922

Nach einem oberamtlichen Erlaßvom 4 Mai deß Jahres findet wieder ein Säuglingskurs für die Hebammen deß Bezirks vom 29 Mai bis 2 Juni in Ulm statt, an dem auch die hiesige Hebamme teilnehmen soll. Für diese Kursteilnahme soll derselben eine Entschädigung aus der Gemeindekasse gewährt werden. Es wird

Beschlossen:
der hiesigen Hebamme für die Teilnahme neben den Fahrkosten 100 M aus der Gemeindekasse zu verwilligen

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
Sailer
Pfaudler

Die folgende Seite ist ein Vordruck, der an dieser Stelle ins Protokollbuch eingefügt wurde. Zum Unterschied wird diese Seite in einer anderen Schriftart wiedergegeben.

S. 170 a

Gemeinde Weidenstetten
Verhandelt den 9. Juni 1922

nach Art. 1 des Gesetzes zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Landessteuergesetz vom 29. März 1922 und nach § 3 der V.V. vom 31. März 1922, sind die Gemeinden berechtigt, die Wohnsteuer, welche in hiesiger Gemeinde seither für einen Mann 5 Mark uns für eine selbständige weibliche Person 2.50 Mk. betrug noch weiter und zwar um das Doppelte zu erhöhen.
Dem Gemeinderat wurde hievon zur Beschlußfasung Kenntnis gegeben, worauf er

beschließt:

  1. Die Wohnsteuer ab 1. April 1922 für 1 Mann auf 10 Mark und für eine selbständige weibliche Person auf 5 Mark zu erhöhen.
  2. Diesen Beschluß öffentlich bekannt machen zu lassen und
  3. je eine beglaubigte Abschrift dieses Beschlusses dem Oberamt und dem Finanzamt mitzuteilen.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Falch
Groß
Sailer

S. 170 b

Weidenstetten
Verhandelt den 9. Juni 1922

§ 1

Durch Beschluß deß Gemeinderats vom 22 Mai 1921, siehe oben S. 162, wurde Gemeindepfleger Schleicher aus der Gemeindesatzung gestrichen, nachdem er auf den Beitritt zur Pensionskasse für Körperschaftsbeamte verzichtet hat und die Gründe, welche den Gemeinderat am 28 Juli 1921, oben S. 100 a, zu satzungsmäßiger Behandlung veranlassten, weggefallen sind.
Durch die Streichung deß Gemeindepflegers erspart sich die Gemeinde die Eintrittsgelder u. die Umlage an die Pensionskasse und den, den Gehalt von 4 500 M seit 1 April 1920 übersteigenden Betrag von 2 700 M pro 1 April 1920 – 1922

S. 171

bei satzungsmäßiger Berechnung deß Gehaltsanspruchs.

Bei der Gehaltsbeschlußfassung am 28 Juli 1921 wurde festgestellt, daß nach Inkrafttreten deß Körperschaftbesoldungsgesetzes 1920 ab die Gebühren für staatliche Einzüge, welche zur Zeit etwa – : 1 400 M ausmachen, in die Gemeindekasse fließen und nicht, wie früher, einen besonderen Gehaltsteil des Gemeindepflegers bilden. Es ist klar, daß mit dem Aufsteigen dieser Gebühren auch vermehrte Arbeitsleistung Hand in Hand gehen. Aber nicht nur diese Einzüge, sondern auch die Aufgaben bei der Gemeindeverwaltung im Allgemeinen haben sich in den letzten Jahren, insbesondere im Jahr 1921, gewaltig vermehrt.
Inzwischen ist auch eine weitere Geldentwertung u. gesteigerte Teruerung eingetreten.

S. 172

In Würdigung dieser Tatsachen und der pflichttreuen Wirksamkeit deß Gemeindepflegers, wird vom Gemeinderat einstimmig

Beschlossen:
den Gehalt deßselben für das Rechnungsjahr 1921 um je : – 500 M, somit auf 5 000 M zu erhöhen.

Gemeindepfleger Schleicher ist damit einverstanden und zufrieden.
                                                           Unterschrift Schleicher, Gemeindepfleger

§ 2

Der Gemeinderat beratet wiederholt darüber, ob und welche Teuerungszulagen für die Zeit 1 Oktober 1921 bis 31 März 1922 infolge der weiter umsichgreifenden Geldentwertung den Gemeindebeamten gewährt werden sollen. Nach kürzerer Beratung wird einstimmig

S. 173

Beschlossen :
den nachgenannten Beamten die jeweils beigesetzten Teuerungszulagen zu verwilligen und die Gemeindepflege zur alsbaldigen Ausbezahlung anzuweisen.

  1. Amts- u. Polizeidiener Baur                                                         500 M
  2. Feld- u. Waldschütz Ehret                                                            500 M
  3. Wegwärter Johann Georg Leibing                                              125 M
  4.             “           Matthäus Wittlinger                                            125 M
  5.             “           Leonhardt Preiß                                                   125 M
  6.             “           Nikolaus Kreiser                                                   125 M
  7. Fronmeister Joh. Falch                                                                   50 M
  8. Fleischbeschauer Johann Georg Mayer                                      10 M
  9. Baumwart Jakob Fink                                                                     10 M
  10. Hebamme Anna Köpf                                                                     50 M

Eröffnet
(
Unterschrift) Schulth. Thierer

§ 3

der Beschluß vom 27 Mai 1922, oben S. 167, betreffend die Gehaltsregelung deß Schuldieners, Nachtwächters und Wegwarts Röscheisen, Wegwarts Wörz u. Iser, wird nach nochmaliger Beratung in nachstehender Weise abgeändert und

S. 174

Beschlossen:
mit Wirkung vom 1 April 1920, statt 1922, ab die dienstliche Inanspruchnahme der genannten Beamten auf folgende Weise neu zu regeln:

1.        a) Schuldiener, auch Wegwärter, Röscheisen nach- :  6 000 M,     
            pro 1920 u. 1921 jedoch eine Nachzahlung von je – :  1 000 M.

            b) Wegwärter Wörz erhält nach – :  6 000 M,
            pro 1920 u. 1921 jedoch eine Nachzahlung  von je – :  1 000 M.

            c) Wegwärter Iser nach – :  6 000 M,
            pro 1920 u. 1921 jedoch eine Nachzahlung   – :  von je 1 000 M.

Somit erhalten dieselben für die Rechnungsjahre 1920/1921 einen Gehalt von
je 5 000  M, Teuerungszulagen bis 31 März 1922 inbegriffen.

Unterschriften: Röscheisen, Wörz, Iser

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Falch
Groß
Sailer

S. 175

Weidenstetten
Verhandelt den 9. Juni 1922

Nach einem Erlaß deß Oberamts vom 22 Mai 1922, betreffend die Wohnungsabgabe und Bundeslohn zum Wohnungsbau, erscheint es dem Ministerium angezeigt, das Verfahren zur Verwilligung der Gemeindeanteile an den Bundeslohn zum Wohnungsbau auf etwas veränderte Grundlagen zu stellen und hierzu von dem Recht zur Zusammenlegung von Gemeinden Gebrauch zu machen, um den Wohnungsbau gemeinsam zu fördern.
Dem Gemeinderat wird vom Inhalt dieses Erlasses Kenntnis gegeben u. er

Beschließt:
der Zusammenlegung der ländlichen Bezirksgemeinden zu einem  Verband zuzustimmen, daß er aber darüber, ob sich von einer Erhebung der Zuschläge (Art. 3 deß Gesetzes) u. einer Beihilfegewährung durch die Amtskörperschaft eine wesentliche Steigerung der Bautätigkeit versprechen läßt, bei der geringen Bautätigkeit in hiesiger Gemeinde kein Urteil abzugeben vermag.

Dem Oberamt
Auszug gesandt.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Falch
Groß
Sailer

S. 176

Weidenstetten
Verhandelt den 9. Juni 1922

Am 22 März 1922 fand durch den Bezirksfeuerlöschinspektor Oberamtsbaumeister Rapp aus Ulm die Prüfung der hiesigen Feuerwehr statt. Nach Beendigung der Übung wurde von dem Beamten bei dem Kommandanten der Antrag gestellt, es möchte der Mannschaft, welche an der Übung teilgenommen hat, eine Gabe aus der Gemeindekasse verwilligt werden. Vom Gemeinderat wird nachträglich

Beschlossen:
jedem Feuerwehrmann, welcher sich an der Übung beteiligt hat,  – : 5 M aus der Gemeindekasse zu verwilligen.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Falch
Groß
Sailer

S. 177

Weidenstetten
Verhandelt den 27. Mai 1922
Eingetragen den 1. Juli 1922

Am 14 März d. J., siehe oben S.149, wurden die Stundenlohnsätze der bei der Gemeinde erforderlichen Frontaglöhner u. Spannfrondienste neu geregelt u. erhöht. Die Arbeiter u. Fuhrleute verlangen aufs Neue wieder eine Erhöhung. Nach eingehender Beratung wird vom Gemeinderat

Beschlossen:
mit Wirkung vom 1 Mai 1922 ab eine Erhöhung deß Stundenlohns wiederholt eintreten zu lassen und zwar:
1. für den Aufseher oder Vorarbeiter pro Stunde                     von 5 ,50 M auf 7,50 M ,
2. für eine erwachsene Mannsperson pro Stunde                   von 5 M auf 7 M,
3. für junge Leute unter 18 Jahren u. Frauenspersonen        von 4 M 50 P auf 5 M,
d) für Fuhrleute mit 2 Pferden                                                   von 10 M auf 12 M,
e) für Fuhrleute mit 1 Pferd                                                       von 7 M auf 9 M.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Falch
Groß
Pfaudler

S. 178

Weidenstetten
Verhandelt den 1. Juli 1922

§ 1

Nachdem die zehnjährige Periode, von 1912 bis 1922, deß an die kirchliche Besoldungskasse jährlich abzuliefernden Geldbetrags für das von der Gemeinde zu liefernde Brennholz, 33 Raummeter und das daraus abfallende Reis, abgelaufen war, hat die obengenannte Kasse eine Neuberechnung der seitherigen Geldentschädigung für das zu liefernde Brennmaterial verlangt. Da die Preise deß Holzes in den letzten Jahren empfindlich gestiegen sind, erscheint eine Neuberechnung geboten Nach Beratung wird vom Gemeinderat

S. 179

Beschlossen:
alljährlich für die kirchliche Besoldungsstelle eine Berechnung deß Brennholzerlöses aufzustellen.

§ 2

Am 1 März d. J. mußte ein Gemeindefarren wegen eines von der Maul- u. Klauenseuche herrührenden Fußleidens notgeschlachtet werden. Da die zwei in hiesiger Gemeinde ansässigen Metzger nie schlachten, wurde von der Mehrzahl der Einwohner gewünscht, das von dem Farren anfallende Fleisch an die hiesigen Einwohner zu verkaufen. Nach Beratung wurde vom Gemeinderat einstimmig

Beschlossen:
das anfallende Fleisch in der Gemeinde auszuhauen.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
Pfaudler

S. 180

Weidenstetten
Verhandelt den 1. Juli 1922

Seit vielen Jahren wurde die hiesige Schafweide an die hiesigen zwei Schafhalter, je nach Ablauf der Pachtzeit unter der Hand ohne Ausschreiben verpachtet. Durch die Zeitverhältnisse haben die Woll- u. Schafpreise eine enorme Höhe erreicht, weßhalb es angezeigt erschien, die Weiden auszuschreiben. Vom Gemeinderat wird deßhalb einstimmig

Beschlossen:
von dem seitherigen Modus abzusehen u. die Schafweide wie in anderen Gemeinden zur öffentlichen Verpachtung auszuschreiben. Als Tag der Verpachtung wurde der 13 Juli 1922 bestimmt.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
Sailer
Pfaudler

S. 181

Weidenstetten
Verhandelt den 13. Juli 1922

Auf den Ministerialerlaß vom 16 Juni d. J. und dem oberamtlichen Erlaß vom Juli d. J., betreffend Reichsmietgesetz, wird vom Gemeinderat nach Kenntnißnahme dieser Erlasse

Beschlossen:
da in hiesiger Gemeinde nur 2 Familien zur Zeit in Miete wohnen und auch in absehbarer Zeit keine Steigerung von Mietswohnungen in Aussicht ist, die Außerkraftsetzung deß Reichsmietgesetzes für die hiesige Gemeinde zu beantragen.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
Pfaudler

Dem Oberamt Auszug gesandt.

S. 182

Weidenstetten
Verhandelt den 21. Juli 1922

Der Ortsschulrat legt dem Gemeinderat einen Beschluß vor mit der Bitte, den bisher von der Gemeindekasse zur Schulkasse für jeden Schüler geleisteten Beitrag von
– : 3 M auf – : 6 M zu erhöhen. Nach Beratung wird auf das Gesuch vom Gemeinderat

Beschlossen:
den Beitrag von  – : 3 M auf – : 6 M vom 1 April 1922 an u. für die Folgezeit zu erhöhen.

§ 2

Ferner legt der Ortsschulrat dem Gemeinderat einen Beschluß aus dem Ortsschulratsprotokoll vor, worin mitgeteilt wird, daß die seitherige Arbeitslehrerin Barbara Miller, krankheitshalber ihren Dienst als solche nicht mehr

S 183

versehen könne. Für diese Stelle habe sich die Nähterin (damals gebräuchlich für Näherin) Magdalena Mayer, ledig, hier, beworben. Der Ortsschulrat erachtet die Mayer als geeignet für diesen Posten und hat beschlossen, die Mayer vom 1 August 1922 an als Arbeitslehrerin für die hiesige Arbeitsschule anzustellen und ersucht den Gemeinderat hierzu, seine Zustimmung zu erteilen. Nach Beratung wird vom Gemeinderat einstimmig zugestimmt.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Groß
Sailer
Pfaudler

S. 184

Weidenstetten
Verhandelt den 19. August 1922

§ 1

Der Gemeindepfleger hier bezahlte an Kranken- u. Invaliditätsversicherungsbeträgen im Rechnungsjahr 1921für Kulturarbeiten pro April 1921 -:164 M 40 P, für Holzmacher  pro 21. 11. – 31. 12. 1921 -: 611 M 90 P.
Nach den gesetzlichen Bestimmungen sind von den Arbeitgebern an den Beiträgen zur Krankenversicherung 1/3, zur Invaliditätsversicherung ½ zu ersetzen.
Der Gemeinderat hat nun seinerzeit mündlich beschlossen, die Beträge von den Pflichtigen nicht zum Einzug zu bringen, weil die Arbeitslöhne damit entsprechend nieder wären, was hiermit bestätigt wird.

S. 185

§ 2

Auf dem Vorplatz der Ratszimmer befindet sich eine elektrische Lampe, welche nur vom Erdgeschoß aus eingeschaltet werden kann. Außerdem ist das Ratszimmer nur mit einer elektrischen Lampe ausgestattet. Dieser Umstand erscheint, da die Gemeinderatssitzungen meistens abends abgehalten werden, als sehr unangenehm. Vor dem Ratszimmer wurde durch den Bezirksverband Oberschwäbische Elektrizitätswerke ein Umschalter und im Ratszimmer eine weitere elektrische Lampe angebracht, was einen Kostenaufwand von 339,9 M (Zahl nicht eindeutig lesbar) verursachte.

Der ist mit der Ausführung der Arbeiten einverstanden u. genehmigt die entstandenen Kosten.

S. 186

§ 3

Durch Beschluß deß Gemeinderats vom 11 Juli 1920 wurde die Entschädigung der Lehrer für Tinte u. Kreide auf 40 M für die Oberklasse, 30 M für die Unterklasse festgesetzt. Der Ortsschulrat beantragt nun, die vom 20. 7. 1922 vorstehende Entschädigung der Teuerung u. der Geldentwertung entsprechend zu erhöhen. Der Gemeinderat

Beschließt:
die Entschädigung für Tinte u. Kreide ab 1 April 1922 auf  -: 200 M für die Oberklasse und  -: 150 M für die Unterklasse festzusetzen.

§ 4

Ferner macht der Ortsschulrat davon Mitteilung, daß im Laufe deß Sommers für die Arbeitslehrerin ein Kurs zur Einführung

S. 187

in den Grundschullehrplan stattfinden soll und beantragt, daß die Auslagen der Arbeitslehrerin für Stoff und Ähnliches auf die Gemeindekasse übernommen werden sollen. Nach Beratung wird vom Gemeinderat dementsprechend

Beschlossen:
die Kosten auf die Gemeindekasse zu übernehmen.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhard
Schleicher
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
Sailer
Pfaudler

S. 188

Weidenstetten
Verhandelt den 19. August 1922

Auf die vom Oberamtsvorstand, Herrn Oberregierungsrat Maier, anlässlich einer hier auf dem Rathaus stattgefundenen Versammlung betreffs der Kapitalkleinrentnerfürsorge wurde von diesem Beamten ein wiederholtes Gesuch deß Apothekers in Lonsee vorgetragen, worin derselbe um Bewilligung einer Unterstützung durch die im Bereich der die Apotheke in Lonsee liegenden   Gemeinden ersucht. Nach Beratung wird vom Gemeinderat

Beschlossen:
dem Apotheker in Lonsee eine Teuerungszulage nach Verhältnis der Seelenzahl der in Betracht kommenden Gemeinden vom 1 Juli deß Jahres ab in stets widerruflicher Weise aus der Gemeindekasse zu verwilligen.

Verwilligt wurden vom Gemeinderat 100 M.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
Sailer
Pfaudler

Dem Oberamt Auszug gesandt.

S. 189

Weidenstetten
Verhandelt den 19. August 1922

Im Jahre 1874 u. 75 wurde das Schul- u. Rathaus hier neu erbaut. Im Laufe der vergangenen Jahrzehnte wurden an diesem Gebäude immer nur die allernotwendigsten Gebäudeschäden und im Inneren deßselben ausgebessert und repariert. Da das Gebäude im äußeren Verputz und der Anstrich der Fensterstücke, Fenster und Läden sehr schadhaft (ist), sowie auch (für) die Schulsäle und Schulbänke ein Neuanstrich notwendig erschien, wurde vom Gemeinderat nach eingehender Beratung

Beschlossen:
das Gebäude im Äußern und Innern, sowie auch die Schulsäle und Schulbänke durch einen Neuverputz und Anstrich neu herstellen zu lassen. Die Gipserarbeiten wurden dem Gipsermeister Friedrich Röscheisen, die Anstrich- und Malerarbeiten den Schreinermeistern Matthäus Bollet und Paul Hummel von hier übertragen, welche diese Geschäfte im Taglohn ausführen.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
Sailer
Pfaudler

S. 190

Weidenstetten
Verhandelt den 28. September 1922

§ 1

Unter Bezugnahme auf den Gemeinderatsbeschluß vom 28 Juli 1921, Protokoll B.10, S. 106a und 22 Mai 1922, Protokoll Band X, S. 162, betreff. die Neuregelung der Dienstbezüge der Gemeindebeamten nach dem Württemb. Besoldungsgesetz für Körperschaftsbeamte vom 25 Januar 1921 wird heute mit Rücksicht auf die inzwischen eingetretenen Änderungen u. im Hinblick auf die fortgeschrittene Geldentwertung über die Festsetzung der Gehaltsbezüge der Gemeindebeamten verhandelt. Nach Darlegung der einschlägigen Bestimmungen wird

S. 191

Beschlossen:

  1. Den nachstehenden Beamten der Gemeinde mit Wirkung vom 1 Juli 1922 an als Dienstbezüge zu gewähren
    a) Grundgehalt
    b) Ortszulage
    c) Teuerungszuschlag.

    Kinderzuschläge und Frauenzulagen werden nicht gewährt.

    Den Gemeindebeamten die Bezüge Ziff. 1 nach den jeweiligen Bestimmungen (d.h. Grundsätzen u.?) deß Körperschaftsbeamtenbesoldungsgesetzes zu bemessen, wobei jeweils bei Änderungen eine Zuschlagsanweisung durch den Gemeinderat, gemäß § 171 Abs. 1 Vollzugsverfügung zur Gemeindeordnung, genügt.
    Eine Vorrückung der Gehaltsempfänger wird nicht bestimmt.
  2. Als Teuerungszuschlag wurden den Beamten nur 5/10 der gesetzlichen Hundertsätze (Prozentsätze) bewilligt.
  3. Im Übrigen wird der eingangs aufgeführte Beschluß aufrecht erhalten.
  4. Die dienstliche Inanspruchnahme  und Eingruppierung der einzelnen Gemeindebeamten mit Wirkung vom 1 April 1922 wie folgt anzuerkennen:
    a) Schultheiß Thierer wurde am 28 Juli 1921, oben S. 106, u. mit Wirkung vom 1 IV 1920 ab in Besoldungsgruppe VI, Stufe 9 mit einer dienstlichen Inanspruchnahme von 50 % eingestuft, woran vorerst nichts geändert wird.
    b) Gemeindepfleger Schleicher in Besoldungsgruppe V, Stufe 4, mit einer dienstlichen Inanspruchnahme von 40 %.

S. 192

§ 2

Nachdem die Gemeindeangestellten um Erhöhung ihrer Bezüge infolge der fortschreitenden Teuerung nachgesucht haben, wird vom Gemeinderat einstimmig

Beschlossen:

nachstehende Teuerungszulagen ab 1 Juli 1922 zu gewähren. Es erhalten neben ihren seitherigen Gehaltsbezügen bis auf Weiteres:

                                                             Beschluß v.   Gehalt            Teuerungsz.

  1. Anwalt Winkelmann, Schechst.   2 Mai 1922       150 M                    
  2. Amts- u. Polizeidiener Baur          “                      4 500 M         6 500 M
  3. Feld- u. Waldschütz Ehret            “                      4 050 M         8 000 M
  4. Wegwärter Leibing                         “                         900 M         2 000 M
  5. Wegwärter Wittlinger                     “                         900 M         2 000 M
  6. Wegwärter Preiß                             “                         750 M         1 500 M
  7. Wegwärter Kreiser                          “                         750 M         1 500 M
  8. Fronmeister. Falch                         “                         300 M            450 M
  9. Fleischbeschauer Mayer               “                           60 M            100 M
  10. Gemeindebaumwart Fink              “                           75 M            100 M
  11. Hebamme Anna Köpf                    “                         375 M            600 M
  12. Arbeitslehrerin Mayer                     “                      1 140 M             —
  13. Duckeck Spritzenmeister              “                           75 M            100M
  14. Spritzenmeister Wittlinger             “                           75 M            100 M
  15. Krankengeldeinzieher Röscheisen         “                75 M            150 M
  16. Ulmerbote Leibing                          “                         225 M           400 M

S. 195

17. Schuldiener, Nachtwächter u.      27 Mai 1922
18. Straßenwart Röscheisen              “                      6 000 M         10 000 M
19. Wegwärter Jakob Wörz                 “                      6 000 M         10 000 M
20. Wegwärter Iser Johannes            “                      6 000 M         10 000 M

§ 3

Im Hinblick auf die veränderten Geschäfts-u. Wirtschaftsverhältnisse wird weiter

Beschlossen:
das Wartgeld deß Katastergeometers Späth von 75 M auf 200 M zu erhöhen. Die Erhöhung gilt für das Kalenderjahr 1922.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
Sailer
Pfaudler

S. 196

Weidenstetten
Verhandelt den 28. September 1922

§ 1

Laut Beschluß vom 27 April 1922, siehe oben S. 159, wurde der Teuerungszuschlag zum Taggeld der Gemeinderatsmitglieder auf 50 P erhöht. Nachdem die Entwertung deß Geldes seit dieser Zeit enorm gefallen ist, wurden nach einer Verfügung deß Ministeriums deß Innern weiter Teuerungszulagen gewährt u. erhöht u. zwar
vom    19 Juli d. J., Regblt. S. 267          auf   – : 83 M
“          2 Sept. d. J.,     “      S. 277          “          273 M
            20 Sept. d. J.  “        S. 412          “          373 M
in Gemeinden III erhöht.

Nach eingehender Beratung wird vom Gemeinderat einstimmig

Beschlossen:
den Beschluß vom 27 April 1922, oben S. 159, aufzuheben u. aufgrund der Verfügung deß Ministeriums deß Innern vom 20 Sept. 1922, Regblt. S. 412, den Teuerungszuschlag auf  – : 373 M, sonach mit Taggeld zusammen auf 380 M, mit Wirkung vom 1 Sept. d. J. an zu erhöhen.

S. 197

§ 2

Unter den hiesigen Gemeindefarren ist ein älterer Zuchtfarre unbrauchbar geworden. Es wird deßhalb

Beschlossen:
denselben zum Schlachten zu verkaufen u. für solchen einen jüngeren Zuchtfarren zu erwerben.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
Sailer
Pfaudler

S. 198

Weidenstetten
Verhandelt den 31. Oktober 1922

Nach einem Erlaß deß Arbeitsministeriums vom 6/13 Oktober 1922 hat das Reich zu einer einmaligen Winterbeihilfe für Invaliden u. Angestelltenversicherte eine Milliarde Mark zur Verfügung gestellt.
Nach dem auf das Oberamt Ulm entfallenden Anteil trifft es die hiesige Gemeinde einen Reichsanteil von       – : 5 118 M
hierzu Landeszuschuß                                                               640 M
                                                                                   zus:          5 758 M

Nach Nr. 2 dieses Erlasses haben die Gemeinden ein weiteres 1/8 deß Reichsanteils aus eigenen Mitteln, also den Betrag von 640 M aufzubringen. Auf Grund

S. 199

deß genannten Erlasses wird vom Gemeinderat einstimmig

Beschlossen:
den Beitragszuschuß von 640 M aus der Gemeindekasse zu genehmigen.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
Sailer
Pfaudler

S. 200

Weidenstetten
Verhandelt den 15. September 1922
Eingetragen den 31. Oktober 1922

Durch die Renovierung deß Schul- u. Rathauses, sowie Erhöhungen der Gehälter der Gemeindebeamten u. Unterbeamten u. Frontaglöhne reichen die laufenden Einnahmen der Gemeindepflege bei weitem nicht mehr aus, eine Geldaufnahme auf Rechnung der Gemeinde ist deßhalb notwendig. Vom Gemeinderat wird einstimmig

Beschlossen:
ein Darlehen von – : 80 000 M aufzunehmen  (achtzigtausend Mark). Dieses Darlehen haben verabreicht

  1. Johann Georg Bosch, Unterbauer, hier,            -: 60 000 M
  2. Jakob Kühnle, Söldner                                      -: 20 000 M

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Falch
Groß
Sailer
Pfaudler

S. 201

Weidenstetten
Verhandelt den 31. Oktober 1922

Durch die enorm gesteigerten landwirtschaftlichen Erzeugnißeinnahmen, Getreide u. Futtergewächse, stehen die Pachtgelder der Gemeindegrundstücke, Äcker u. Wiesen in keinem Verhältniß mehr zum Ertrag. Vom Gemeinderat wird deßhalb einstimmig

Beschlossen:
die im Eigentum der Gemeinde befindlichen Grundstücke einer Neuverpachtung zu unterziehen u. zwar von Martini 1922 auf die Dauer von 6 Jahren bis Martini 1928, unter der Bedingung, daß sowohl der Gemeinde als auch dem Pächter das Recht zustehen soll, bei weiteren Preissteigerungen oder Preisrückgängen der Produkte eine Neufestsetzung deß Pachtgeldes zu beantragen.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Schleicher
Kühnle
Mayer
Falch
Groß

S. 202

Weidenstetten
Verhandelt den 31. Oktober 1922

Am 24 Febr. 1921, siehe oben S. 83 u. 84, sowie vom 27 März 1922, oben S. 154, wurde die hiesige Gemeindejagd auf die Dauer von 6 Jahren vom 1 April 1922 bis 31 März 1928 öffentlich verpachtet u. zwar in zwei Distrikten.

I. Distrikt: Pächter Joh. Georg Bosch, Konradbauer
II. Distrikt: Pächter Forstverwaltung Altheim

Da die Wildpreise zur Zeit enorm hoch stehen, wird vom Gemeinderat einstimmig

Beschlossen:
daß die Pächter zu dem jährlichen Pachtgeld für das Jahr 1922/23 einen entsprechenden Zuschußbeitrag zu bezahlen haben.
Mit dem Pächter deß I. Distrikts, Johann Georg Bosch, hier, wurde vereinbart:
derselbe erklärt sich bereit, das Pachtgeld um 7 800 M auf 20 000 M zu erhöhen.

Anerkannt: Joh. Gg. Bosch

S. 203

Der Pächter Distrikt II, Forstmeister Lehenberger, Altheim, bewilligt, das Pachtgeld von  – : 1 200 M auf 3 600 M zu erhöhen, womit sich der Gemeinderat einverstanden erklärt.

§ 3

Von dem Kommerzienrat Georg Thierer aus Gussenstadt, wohnhaft in Stuttgart, wurde ein Familienbuch, sogenannter Stammbaum, über die Familie Bosch gefertigt, welches über 400 Jahre zurück über die Abstammung Aufklärung gibt. In hiesiger Gemeinde wohnen 7 Familien mit Namen Bosch. Herr Thierer hat dieses Buch dem Gemeinderat zur Anschaffung für die Rathausregistratur empfohlen. Da dieses Buch bei Nachlaß- und Teilungssachen bei Familien Bosch von Wert ist, wird vom Gemeinderat

Beschlossen:
dieses Buch für die Gemeinderegistratur zum Preis von 200 M anzuschaffen.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Pfaudler
Groß

S. 204

Weidenstetten
Verhandelt den 20. November 1922

Durch die immer steigenden Lebensmittel- u. Kleiderpreise erscheint es notwendig, die am 27 Mai deß Jahres, oben S. 177, festgesetzten Stundenlohnsätze zu erhöhen u. zwar:

für einen Aufseher oder Vorarbeiter pro Stunde auf    50 M 50 P M,
für eine Mannsperson pro Stunde auf                            50 M,
für jungendliche Mannsleute u. Frauenspersonen auf    40 M,
für Fuhrleute mit 2 Pferden auf                                      100 M,
für Fuhrleute mit 1 Pferd auf                                            75 M

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Schleicher
Kühnle
Mayer
Falch
Groß

S. 205

Weidenstetten
Verhandelt den 20. November 1922

Auf das oberamtliche Ausschreiben vom 11 November 1922, betreffend die Fleischschaugebühren, wird aufgrund der Verfügung deß Ministeriums deß Innern vom 12 Januar 1922, Regblt. S. 32 u. 33, u. vom 8 September 1922, Regblt. 281, vom Gemeinderat

Beschlossen:
die Gebühren für Schlachtvieh u. Fleischbeschau vom 1 Januar 1922 bis 30 September 1922, wie solche in den Ministerialerlassen oben angeführt u. festgesetzt sind, auf die Gemeindekasse zu übernehmen.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Schleicher
Kühnle
Mayer
Falch
Groß

Dem Oberamt u. zur Gemeindepflege
Auszug gefertigt.

S. 206

Weidenstetten
Verhandelt den 20. November 1922

Der Wasserleitungsabzugsschacht, in welchen das in den Schulkeller eindringende Regen- u. Grundwasser abfließt, ist infolge Unterspülung der Gewölbewiderlagermauern vom Einsturz bedroht. Vom Gemeinderat wird deßhalb

Beschlossen:
diesen Schacht frisch auszuheben u. die defekten Stellen durch Zementwiderlager neu herstellen zu lassen. Mit der Durchführung wurden die Maurermeister Groß u. Hausmann betreut.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Schleicher
Kühnle
Mayer
Falch
Groß

S. 207

Weidenstetten
Verhandelt den 20. November 1922

Infolge verschiedener, dringender Reparaturen am Gemeindeeigentum, Gebäude und Gelände, hatte die Gemeindepflege infolge der hohen Taglöhne u. Teuerung deß Baumaterials enorme Summen auszugeben, so daß die Gemeindekasse wiederholt erschöpft ist. Um die noch im Rückstand befindlichen Bezahlungen u. noch in Aussicht stehenden Ausgaben zu decken, erscheint es notwendig, bei der Gemeindepflege wiederholt ein Darlehen aufzunehmen. Vom Gemeinderat wird einstimmig

Beschlossen:
zur Deckung dieser Ausgaben ein Darlehen von – : 95 000 M aufzunehmen. Als Darleher haben sich bereit erklärt:    Christian Bückle  – :            50 000 M
                                                                       Johannes Falch  – :             45 000 M.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Schleicher
Kühnle
Mayer
Falch
Groß

S. 208

Weidenstetten
Verhandelt den 20. November 1922

§ 1

Der Steinbruch-Akkordant Matthäus Wittlinger u. Steinkleingeschläg-Akkordant Gotthold Betz, hier, welche lt. Akkordprotokoll vom 28 Februar 1922 je das Steinbrechen sowie das Steinkleingeschäg auf die hiesigen Straßen u. Güterwege für das Rechnungsjahr 1922/23 übernommen hatten, haben die Steinlieferung um den im Akkordprotokoll übernommenen Preis gekündigt, weil infolge der ungeheuren Steigerung der Lebensmittelpreise ihnen die Lieferung nicht mehr möglich sei. Vom Gemeinderat wird deßhalb einstimmig

Beschlossen:
1. dem Steinbruchakkordanten Matth. Wittlinger vom 1 Oktober 1922 ab statt 40 M 350 M,

2. dem Steinkleingeschlägsakkordanten Gotthold Betz statt 40 M nunmehr 300 M zu bezahlen.

S. 209

§ 2

Seit Jahren findet die Austeilung der Bücher der hiesigen Ortslesebibliothek im Wartezimmer deß Rathauses statt, in welchem auch die Aufbewahrungskasten stehen. Der Ortsgeistliche leitet diese Austeilung, wobei ihm der Meßmer hilft. Die Heizung deß Zimmers wird vom Polizeidiener besorgt. Die beiden Personen verlangen Entschädigung. Vom Gemeinderat wird einstimmig

Beschlossen:
dem Meßmer Matthäus Röscheisen u. dem Polizeidiener Fritz Baur für ihre Mühe für das Winterhalbjahr 1922 u. bis auf Weiteres den Betrag von je 20 M aus der Gemeindekasse zu verwilligen.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Schleicher
Kühnle
Mayer
Falch
Groß

S. 210

Weidenstetten
Verhandelt den 4. Dezember 1922

Infolge der im letzten Vierteljahr enorm gesteigerten Lebensmittel- u. Kleiderpreise erscheint es angezeigt, den hiesigen Gemeindebeamten zu der am 28 September 1922, oben S. 190 – 195, zum Gesamtgehalt verwilligten Teuerungszulage eine weitere außerordentliche Teuerungszulage zu verwilligen. Vom Gemeinderat wird einstimmig

Beschlossen:
den nachgenannten, namentlich aufgeführten Gemeindebeamten zu ihrem Gesamtgehalt eine außerordentliche Teuerungszulage für das Rechnungsjahr 1922/23 im Betrage von 50 % zu verwilligen. Es erhalten somit

S. 211

                                                                                       Gehalt            außerord.
                                                                                                             Teuerungszuschl.

  1. Amts- u. Polizeidiener Baur                                6 500 M         3 250 M
  2. Feld- u. Waldschütz Ehret                                    8 000 M         4 000 M
  3. Wegwärter Leibing                                                2 000 M         1 000 M
  4. Wegwärter Wittlinger                                            2 000 M         1 000 M
  5. Wegwärter Preiß                                                    1 500 M            750 M
  6. Wegwärter Kreiser                                                 1 500 M            750 M
  7. Fronmeister. Falch                                                    450 M            225 M
  8. Fleischbeschauer Mayer                                          100 M              50 M
  9. Gemeindebaumwart Fink                                        100 M              50 M
  10. Hebamme Anna Köpf                    “                         600 M            300 M
  11. Spritzenmeister Duckeck                                         100 M                50 M
  12. Spritzenmeister Wittlinger                                         100 M             50 M
  13. Krankengeldeinzieher Röscheisen                          150 M             75 M
  14. Ulmerbote Leibing                                                     400 M             200 M
  15. Nachtwächter, Straßenwart Röscheisen                  10 000 M         5 000 M
  16. Straßenwart Wörz                                                   10 000 M         5 000 M
  17. Straßenwart Iser                                                      10 000 M         5 000 M
  18. Katastergeometer Späth                                            200 M            100 M

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Schleicher
Kühnle
Mayer
Falch
Groß

dem Oberamt u.
der Gemeindepflege Auszug gefertigt.

S. 212

Weidenstetten
Verhandelt den 4. Dezember 1922

Bei der am 11 November 1922 stattgefundenen Grundstücksverpachtung der Gemeinde wurde ein Gemüsegärtchen hinter dem Hause deß Nikolaus Kreiser mit noch weiteren kleineren Gemüsegärten im Aufstreich verpachtet. Kreiser hat das Land schon bereits 50 Jahre, letzter Pachtpreis 10 M 50 P. Ein gehässiger Nachbar deß Kreiser steigerte den bisherigen Pachtinhaber bis auf 1 120 M. Da dieser Preis in keinem Verhältnis zum Ertrag steht und die Steigerung aus Gehässigkeit geschah, wird vom Gemeinderat einstimmig auf Bitte deß Kreiser

Beschlossen:
das Pachtgeld, wie das nebenliegende, im Preise von 210 M festzusetzen.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Schleicher
Kühnle
Mayer
Falch
Groß

S. 213

Weidenstetten
Verhandelt den 4. Dezember 1922

mit dem Ablauf deß Jahres 1922 hat die Hälfte der Gemeinderatsmitglieder, welche nach dem Gesetz vom 15 März 1919 am 25 Mai 1919 neu gewählt wurden u. die wenigsten Stimmen erhielten, nach Ablauf von 3 Jahren wieder auszutreten. Es sind dies die Gemeinderäte
1) Johannes Falch, Söldner
2) Johann Georg Groß, Maurermeister
3) Christian Sailer, Bauer
4) Christian Pfaudler, Söldner-

Als Wahltag wurde Sonntag, der 17 Dezember 1922 bestimmt. Als Beisitzer wurden gewählt die Gemeinderäte Gebhardt u. Schleicher, als Stellvertreter Kühnle u. Mayer.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Pfaudler
Groß

S. 214

Weidenstetten
Verhandelt den 4. Dezember 1922

Laut Beschluß vom 28 Sept. 1922, oben S. 196, wurde der Teuerungszuschlag zum Taggeld der Gemeinderatsmitglieder auf – : 373 M erhöht.
Nachdem die Entwertung deß Geldes seit dieser Zeit wieder bedeutend stattgefunden hat, wurden nach einer neuigen Verfügung deß Ministeriums deß Innern weitere Teuerungszulagen gewährt und erhöht, und zwar lt Verfügung vom 24 Nov. 1922, Regblt. Nr. 64 S. 490, in Gemeinden Klasse III auf 793 M. Nach Beratung wird vom Gemeinderat

Beschlossen:
den Beschluß vom 28 Sept. 1922, oben S. 214 aufzuheben und aufgrund der Verfügung vom 24 Nov. 1922 den Teuerungszuschlag auf 793 M, somit mit Taggeld auf 800 M, mit Rückwirkung vom 1 Okt. 1922 an zu erhöhen.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Pfaudler
Groß

S. 215

Weidenstetten
verhandelt den 6. Januar 1923

Nach dem Gesetz vom 19 März 1919 wurde die Gemeindevertretung neu geregelt. Für die hiesige Gemeinde wurden neben dem Ortsvorsteher acht Gemeinderäte bestimmt. Von der erstmaligen Wahl vom 25 Mai 1919 hatte die Hälfte, also vier, welche die wenigsten Stimmen erhielten, mit dem Ablauf deß Jahres 1922 wieder auszuscheiden.
Als Wahltag war der 17 Dez. 1922 von vormittags 9 Uhr bis nachmittags sechs Uhr bestimmt. Bei dieser Wahl haben von 378 Wahlberechtigten 239 abgestimmt. Nach den Wahlzetteln haben die meisten Stimmen erhalten:

S 216

1. Johann Georg Maier, Bauer, 117 Stimmen
2. Christian Pfaudler, Söldner, 114 Stimmen
3. Johann Georg Groß, Maurermeister, 107 Stimmen
4) Paul Hummel, Schreinermeister, 107 Stimmen

Da gegen diese Wahl eine Einsprache nicht erhoben wurde, sind dieselben auf 6 Jahre gewählt und wurden vom Ortsvorsteher in heutiger Sitzung beeidigt.

Die Neugewählten                                                Gemeinderat
Maier                                                                       Schulth. Thierer
Pfaudler                                                                   Gebhardt
Groß                                                                         Schleicher
Hummel                                                                   Kühnle
                                                                                 Mayer

S. 217

Weidenstetten
Verhandelt den 6. Januar 1923

Gemäß Art. 26 der Bezirksordnung und der Feststellung deß Oberamts, gemäß § 55 Abs. 1der Vollzugsverfügung zur Bezirksordnung conf. vergleiche oberamtlichen Erlass vom 11 Dezember 1922, hat die hiesige Gemeinde zur künftigen Amtsversammlung auf die Dauer der drei Kalenderjahre 1923/1925 einen Abgeordneten u. einen Stellvertreter zu wählen. Die Wahl wurde heute durch den Gemeinderat mittels geheimer Abstimmung vorgenommen.

1) Als ordentliches Mitglied wurde gewählt:      Schultheiß Thierer mit 6 Stimmen
2) Als Stellvertreter wurde gewählt:        Gemeinderat Gebhardt mit 5 Stimmen.

S. 218

Beschluß:
Zu der oberamtlichen Berechnung u. der Reihenfolge für die Beschickung u. Teilnahme der Amtsversammlungen in den Kalenderjahren 1923/1925, an welchen der hiesige Abgeordnete oder dessen Stellvertreter teilnehmen kann, erklärt der Gemeinderat sein Einverständniß.
Einsprachen gegen diese Wahl u. Stimmberechtigungen u. Reihenfolge sind innerhalb von 8 Tagen beim Gemeindevorsteher vorzubringen.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Maier
Pfaudler
Groß
Hummel

S. 219

Weidenstetten
Verhandelt den 6. Januar 1923

Die Beschlußauszüge aus dem Bezirksratsprotokoll, in welchen die Gebühren für die Schlachtvieh- u. Fleischschauer der einzelnen Viehgattungen, sowie die Reisevergütungen der Fleischbeschauer u. tierärztlichen Beschauer vom Bezirksrat festgesetzt wurden u. vom 1 Oktober ab auf die Oberamtspflege übernommen u. von letzterer von den einzelnen Gemeinden wieder zum Ersatz gebracht werden, wurden dem Gemeinderat vorgetragen. Hierauf wird vom Gemeinderat einstimmig

Beschlossen:
die vom Bezirksrat für die einzelnen Tiergattungen festgesetzten Gebühren sowie evtl. entstehende Reisekosten für tierärztliche Beschau zu genehmigen, diese Gebühren von den Schlachtviehbesitzern durch die

S. 220

Gemeindepflege zu erheben u. von letzterer an die Oberamtspflege abzuliefern. Die Gebühren bei Notschlachtungen werden wie seither auf die Gemeindekasse übernommen und von den Tierbesitzern nicht erhoben.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Maier
Pfaudler
Groß
Hummel

Dem Oberamt Ulm und der
Gemeindepflege Auszüge gefertigt.

S. 221

Weidenstetten
Verhandelt den 15. Januar 1923

Infolge der fortgesetzten Steigerung der Lebendmittelpreise u. Kleiderpreise u. der Geldentwertung, erscheint es wiederholt angezeigt, alle Gehaltserhöhungen der Gemeindebeamten, letze am 4 Dezember 1922, aufzuheben u. die Gehälter neu zu regeln. Vom Gemeinderat wird nach eingehender Beratung einstimmig

Beschlossen:
die Gehälter der nachgenannten Gemeindebeamten für die letzten Monate deß Rechnungsjahres wie nachfolgt, vom 1 Januar 1923 an je pro Monat festzusetzen. Bei denjenigen, welche Wartgelder beziehen, verbleibt es bei dem Beschluß vom 4 Dezember 1922.

S. 222

  1. Amts- u. Polizeidiener Baur                                             auf      60 000 M
  2. Feld- u. Waldschütz Ehret                                                “         3060 M
  3. Wegwärter Leibing                                                           “          1 000 M
  4. Wegwärter Wittlinger                                                      “        50 000 M
  5. Wegwärter Preiß                                                                “        36 000 M
  6. Wegwärter Kreiser                                                             “        36 000 M
  7. Fronmeister. Falch                                                
  8. Fleischbeschauer Mayer                                      
  9. Gemeindebaumwart Fink                                    
  10. Hebamme Anna Köpf                    “                     
  11. Spritzenmeister Duckeck                                     
  12. Spritzenmeister Wittlinger                                    
  13. Krankengeldeinzieher Röscheisen                    
  14. Ulmerbote Leibing                                                 
  15. Nachtwächter, Straßenwart Röscheisen                            “        150 000 M
  16. Straßenwart Wörz                                                              “        300 000 M
  17. Straßenwart Iser                                                                 “          70 000 M
  18. Katastergeometer Späth                                      

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Maier
Pfaudler
Groß
Hummel

S. 223

Weidenstetten
Verhandelt den 15. Januar 1923

Nach einem Erlaß deß Ministeriums deß Innern vom 10 Januar 23, Staatsanzeiger Nr. 10, betreffend Erhöhung u. Neufestsetzung der Leichenschaugebühren, werden nach diesem Erlaß folgende Richtsätze festgesetzt:.
mit Wirkung vom 1 November 1922 an auf das Fünffache
und mit Wirkung vom 1 Dezember 1922 an auf das Fünfzehnfache
und mit Wirkung vom 1 Januar 1923 an auf das Dreißigfache erhöht.
Nach Beratung wird vom Gemeinderat

Beschlossen:
die Gebühren, wie solche in obigem Erlasse festgesetzt sind, für den Leichenschauer hier zu genehmigen.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Maier
Pfaudler
Groß
Hummel

Dem Oberamt Auszug gesandt.

S. 224

Weidenstetten
Verhandelt den 30.  Januar 1923

Am (Datum fehlt) wurden die hiesigen 4 Gemeindefarren an Johann Georg Thierer, Bauer von hier, vom 1 April 1920 bis 31 März 1923 für ein Futtergeld von 28 000 M und der Gemeindeziegenbock an Georg Ehret, Wagner hier,  für ein Futtergeld von 1 500 M in Fütterung u. Pflege übergeben. Durch die enorme Steigerung der Vieh-, Fleisch- u. Futterpreise standen Futtergelder vom Anfang an in keinem Verhältniß zum Fütterungsaufwand. Sowohl Farrenhalter als auch Ziegenbockhalter haben auf Erhöhung der Futtergelder Antrag gestellt.

S. 225

Nachdem die Zentralstelle für die Landwirtschaft Berechnungen anstellte und dieselben durch Vermittlung deß Oberamts u. Landwirtschaftlichen Vereins an die Gemeinden ergehen ließ, wurde in heutiger Sitzung vom Gemeinderat einstimmig

Beschlossen:
Farrenhaltungsvertrag u. Ziegenbockhaltungsvertrag aufzuheben u. mit den oben genannten (Berechnungen) die Verpflegungsgelder nach den von der Zentralstelle gegebenen Richtlinien festzusetzen. Nach diesen wurde mit dem Farrenhalter vereinbart, derselbe erhält Fütterungsgeld für das erste Vierteljahr
vom 1 April 1922 bis 31 Juni 1922 ———: 28 000 M,
vom 1 Juli 1922 bis 30 Sept. 1922 ———: 60 000 M,
die beiden letzten Vierteljahre werden später geregelt.

Mit dem Ziegenbockhalter wurde vereinbart, derselbe erhält vom 1 April 1922 bis 31 März 1923 – : 20 000 M.

Anerkannt: Farrenhalter, Ziegenbockhalter

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Maier
Pfaudler
Groß
Hummel

S. 226

Weidenstetten
Verhandelt den 30. Januar 1923

Laut Beschluß vom 4 Dezember 1922, oben S. 214, wurde der Teuerungszuschlag zum Taggeld der Gemeinderatsmitglieder auf – : 793 M erhöht. Nachdem die ständig zunehmende Teuerung in Verbindung mit den inzwischen eingetretenen weiteren Gehaltserhöhungen der Beamten, (anhält), gibt es Veranlassung die Teuerungszulagen zu den Taggeldern der Gemeinderatsmitglieder abermals heraufzusetzen u. zwar laut Verfügung vom 23 Januar 1923, Regblt. Nr. 6 Seite 59 in Gemeinden III. Klasse

S. 227

auf – : 2 393 M. Nach Beratung wird vom Gemeinderat einstimmig

Beschlossen:
den Beschluß vom 4 Dezember 1922, oben S. 214, aufzuheben und aufgrund der Verfügung vom 23 Januar 1923 den Teuerungszuschlag auf – : 2 393 M, somit mit Taggeld auf – : 2 400 M zu erhöhen.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Maier
Pfaudler
Groß
Hummel

S. 228

Weidenstetten
Verhandelt den 30. Januar 1923

§ 1
Der Ortsschulrat legt dem Gemeinderat einen Beschluß vor, nach welchem eine Anzahl von Lehrmitteln für die hiesigen Schulen anzuschaffen wären, darunter für die Industrieschule ein Pfund braunes Wollgarn. Die Anschaffungskosten werden sich auf etwa  – : 10 000 M belaufen, welche die Gemeindepflege aufzubringen hätte.

§ 2
Ferner soll nach einem Erlaß deß Kirchen- u. Schulwesens der Beitrag der örtlichen Kassen zur Schulkasse erhöht werden u. zwar

S. 229

von 6 M auf 20 M für jeden Schüler. Vom Gemeinderat wird nach eingehender Beratung

Beschlossen:

Zu § 1
das Geld für die Anschaffung der Lehrmittel mit circa 10 000 M auf die Gemeindekasse zu verwilligen.

Zu § 2
Die Erhöhung deß Beitrags von 6 M auf 20 M für jeden Schüler zu genehmigen.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Kühnle
Mayer
Maier
Pfaudler
Groß
Hummel

S. 230

Weidenstetten
Verhandelt den 20. Februar 1923

Am 20 November 1922 wurden die Taglohnsätze der Frontaglöhner und Fuhrleute der Zeit entsprechend neu geregelt. Durch die inzwischen eingetretene Steigerung aller Lebensmittel u. Kleiderstoffe erscheint es angezeigt, die Taglohnsätze neu zu regeln. Es wird deßhalb vom Gemeinderat einstimmig

Beschlossen:
vom 1 Februar 1923 an

  1. den Stundenlohn für eine Mannsperson                        auf 200 M
  2. für männliche unter 18 Jahren und Weibspersonen    auf 150 M
  3. für ein zweispänniges Fuhrwerk                                      auf 1 000 M
  4. für einen Einspänner                                                        auf 750 M

zu erhöhen.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Maier
Pfaudler
Groß
Hummel