S. 180
Weidenstetten
Verhandelt den 6. Januar 1913
Mit dem Ablauf des Jahres 1912 ging die Wahldauer von drei Bürgerausschußmitgliedern zu Ende. Die Austretenden waren
1) Jakob Ehret
2) Thomas Thierer
3) Georg Eberhardt
Am 23. Dezember 1912 fand eine Neuwahl statt, wobei die unter Ziffer 2 u. 3 genannten Mitglieder wieder gewählt wurden.
Neu wurde gewählt Zimmermeister Mayer, Michael. Da gegen diese Wahl ein Einspruch nicht erhoben wurde, fand die Beeidigung des Neugewählten heute statt, die Wiedergewählten wurden auf ihren früheren Eid hingewiesen.
Die Neugewählten Gemeindrat Bürgerausschuß
Thierer Schulth. Thierer Ob. Kühnle
Eberhardt Braunmiller Thierer
M. Mayer Schleicher Duckeck
Falch Eberhardt
Gebhardt Miller
Schleicher Groß
Mayer
S. 181
Weidenstetten
Verhandelt den 6. Januar 1913
Nach dem Gesetz vom 21 Mai 1891, Art.10, hat der Bürgerausschuß alle zwei Jahre einen Obmann und einen Stellvertreter aus seiner Mitte zu wählen. Am 23 Dezember 1912 hat eine Neuwahl deß Bürgerausschusses stattgefunden, die Beeidigung fand heute statt. Nach diesem Akt wurde vom Bürgerausschuß die Wahl des Obmannes u. seines Stellvertreters vorgenommen, wobei der Ortsvorsteher auf Wunsch die Wahlhandlung leitete.
Nach geheimer Abstimmung wurde gewählt
1) Als Obmann: Jakob Kühnle mit 6 Stimmen
2) Als Stellvertreter Georg Eberhardt mit 6 Simmen
Die Annahme der Wahl Bürgerausschußmitglieder
J. Kühnle Ob. Kühnle
G. Eberhardt Thierer
Duckeck
Eberhardt
Miller
Groß
Mayer
S. 182
Weidenstetten
Verhandelt den 26. Januar 1913
Die vom Ortsvorsteher mit Zustimmung deß Gemeinderats am 1 Sept. 1912 erlassene ortspolizeiliche Vorschrift, wonach auswärtige Schäfer, welche die hiesige Markung befahren, sich tags zuvor beim Ortsvorsteher anzumelden hätten, wurde am 6 September 1912 vom Kgl. Oberamt für vollziehbar erklärt u. genehmigt.
Nach einem Bericht deß Kgl. Ministeriums deß Innern durch Vermittlung deß Kgl. Oberamtes Ulm, verstößt diese Vorschrift gegen das Weidegesetz vom 26 März 1873. Es wird deßhalb
Beschlossen
diese Vorschrift wieder ohne weiteres aufzuheben.
Gemeinderat
Schulth. Thierer
Braunmiller
Schleicher
Falch
Gebhardt
Schleicher
Mayer
Dem Kgl. Oberamt am 30. Januar 1913 Auszug gesandt.
S. 183
Weidenstetten
Verhandelt den 26. Januar 1913
Im Jahr 1911 wurde im hiesigen Ort eine durchgreifende Neueinschätzung der Gebäude zur Brandversicherung vorgenommen. Durch diese Neueinschätzung wurde auch eine Neunummerierung der Gebäude notwendig. Um nun eine gleichmäßige Hausnummer zu erhalten, wird von den bürgerlichen Collegien
Beschlossen
auf Kosten der Gemeinde sämtliche Hausnummern anzuschaffen u. zwar ohne Wiederersatz der Kosten an die Gemeindekasse durch die Hausbesitzer.
Bürgerausschuß Gemeinderat
Ob. Kühnle Schulth. Thierer
Thierer Braunmiller
Duckeck Schleicher
Eberhardt Falch
Miller Gebhardt
Mayer Schleicher
Mayer
S. 184
Weidenstetten
Verhandelt den 2. Februar 1913
Nach oberamtlichem Erlaß vom 23 Januar 1913 hat der Bezirksrat am 10 Januar 1913 beschlossen, einen weiteren (4ten) Verwaltungsaktuarsbezirk zu bilden u. der Kgl. Kreisregierung die aus dem oben genannten Erlaß ersichtliche neue Bezirkseinteilung vorzuschlagen. Nach Verlesen dieses oberamtlichen Erlasses wird
Beschlossen
sich mit der vom Bezirksrat vorgeschlagenen neuen Einteilung der Verwaltungsaktuarsamtsbezirke einverstanden zu erklären. Etwaige besondere Wünsche hat der Gemeinderat nicht geltend zu machen.
Gemeinderat
Schulth. Thierer
Braunmiller
Schleicher
Falch
Schleicher
Mayer
Dem Kgl, Oberamt u. Gemeinde Auszug gesandt.
S. 185
Weidenstetten
Verhandelt den 2. Februar 1913
Der Gemeinderat hat durch Beschluß vom 24 Juni 1911 das Gemeinderatsmitglied Falch als Ortsbautechniker und Baukontrolleur aufgestellt. Da man sich seinerzeit über die Aufgaben eines Ortsbautechnikers noch nicht im Klaren war, u. auch in den Gemeinden der Umgebung die Angelegenheit insofern einheitlich geregelt ist, als bei ihnen Oberamtsbaumeister Engelhardt als Ortsbautechniker bestellt ist, wird von den bürgerlichen Collegien
Beschlossen
- Die Bestimmungen der Beschlüsse vom 24 Juni 1911 u. 16 Oktober 1911, wonach Gemeinderat Falch auch als Ortsbautechniker gegen das Taggeld eines Gemeinderatsmitglieds aufgestellt ist, aufzuheben.
S. 186
- Als Ortsbautechniker für die hiesige Gemeinde Oberamtsbaumeister Engelhardt u. als dessen Stellvertreter Oberamtsbaumeister Kopp, beide in Ulm, aufzustellen. Dieselben erhalten ihr Gehalt aus der Oberamtspflege, welche ihrerseits von der Gemeinde Gebühren für die Inansprüche der Oberamtlichen Techniker erhält. Falls ausnahmsweise Dienstreisen notwendig werden sollten, so haben dieselben hierfür das regulativmäßige Taggeld und Reisekosten aus der Gemeindekasse anzusprechen.
Bürgerausschuß Gemeinderat
Ob. Kühnle Schulth. Thierer
Thierer Braunmiller
Duckeck Schleicher
Eberhardt Falch
Miller Schleicher
Mayer Mayer
Kgl. Oberamt Auszug Aufgehoben, weil vom
zur Genehmigung eingesandt Kgl. Oberamt nicht genehmigt
S. 187
Weidenstetten
Verhandelt den 14. Februar 1913
Nach Erlaß deß Kgl. Oberamts vom 27 Januar 1913, welcher verlesen wird, trifft es die hiesige Gemeinde an dem Aufwand für die Verwaltungsaktuare im Rechnungsjahr 1912, 1 April 1912 bis 31 März 1913, bei einem Zeitaufwand deß Verwaltungsaktuars von 56 6/8 Tagen 624 Mark 15 P Vergütung.
Die geringe Erhöhung gegenüber dem Vorjahr rührt von der Vorrückung deß Verwaltungsaktuars Sauter in eine höhere Gehaltsstufe her. Die Umlage erfolgte nach den, von dem Verwaltungsaktuar gemäß Erlaß deß Kgl. Ministeriums deß Innern vom 25 Mai 1911, Nr. 2403 Ministerialamtsblatt S. 209 gelieferten Berechnungen, welche vom 1 April 1913 ab für die Verteilung der Verwaltungskosten als Grundlage dienen.
S. 188
Nach erfolgter Beratung wird
Beschlossen
der für das Rechnungsjahr 1912 festgesetzten Vergütung zuzustimmen.
Gemeinderat
Schulth. Thierer
Braunmiller
Schleicher
Falch
Gebhardt
Schleicher
Mayer
Dem Kgl. Oberamt Auszug gesandt,
zur Gemeindepfl. Rechnung Auszug gefertigt
S. 189
Weidenstetten
Verhandelt den 23. Februar 1913
Vom Kgl Oberamtsphysikat Ulm (Physikat war das Amt eines Physikus, Physikus = Kreis- oder Bezirksarzt) wurde anläßlich eines Hebammenrepetitionskurses (Wiederholungskurses) angeordnet, daß der hiesigen Hebamme einige Gegenstände anzuschaffen seien. Nachdem auch das Kgl. Oberamt die Anschaffung der Gegenstände als notwendig bezeichnet hat, wird
Beschlossen
diese Gegenstände, 1 emaillierte Bettschüssel, 1 Ärmelschützer u. 1 Handtuch auf Kosten der Gemeinde anzuschaffen.
Gemeinderat
Schulth. Thierer
Braunmiller
Schleicher
Falch
Gebhardt
Schleicher
Mayer
S. 190
Weidenstetten
Verhandelt den 23. Februar 1913
In letzter Zeit hat sich gezeigt, daß unter den hiesigen Gemeindefarren 1 Stück wegen Alter u. 1 Stück wegen eines Fehlers nicht mehr tauglich erscheinen, es wurde deßhalb von den bürgerlichen Collegien
Beschlossen
genannte zwei Farren zu verkaufen u. für dieselben zwei jüngere zu erwerben. Da am 27 Febr. 1913 in Meßkirch im badischen Oberland ein Viehmarkt stattfindet, so wurde eine Commission von drei Mann aus den Collegien gewählt u. mit dem Einkauf beauftragt. Gewählt wurden Schulth. Thierer, Gdr. Braunmiller, Obmann Kühnle.
Bürgerausschuß Gemeinderat
Ob. Kühnle Schulth. Thierer
Thierer Braunmiller
Duckeck Schleicher
Eberhardt Falch
Miller Gebhardt
Mayer Mayer
S. 191
Weidenstetten
Verhandelt den 23. Februar 1913
In letzter Zeit wurden in der Stadt Ulm unter dem Vorsitz von Frau Oberbürgermeister von Wagner Mädchen mit entsprechendem Alter u. auch jüngere Frauen in der Krankenpflege ausgebildet. Von Seiten deß Herrn Oberregierungsrats Mayer in Ulm wurde an die bürgerlichen Collegien das Ersuchen gestellt, ob nicht die Gemeinde Weidenstetten eine solche Krankenpflegerin ausbilden lassen wolle. Nachdem sich die Ehefrau deß Schneiders Waidle, Magdalena Waidle, bereit erklärt hat, einen solchen Krankenpflegekurs mitzumachen, wird von den bürgerlichen Collegien
Beschlossen
Die Kosten, welche zwischen 100 – 150 M betragen, auf die Gemeindekasse zu übernehmen.
Bürgerausschuß Gemeinderat
Ob. Kühnle Schulth. Thierer
Thierer Braunmiller
Duckeck Schleicher
Eberhardt Falch
Miller Gebhardt
Mayer Schleicher
Mayer
S. 192
Weidenstetten
Verhandelt den 20. März 1913
Die Gemeindecollegien beraten den Entwurf des Voranschlags deß Gemeindehaushaltes für das Rechnungsjahr 1913 und fassen folgende
Beschlüsse
- Die Tilgungsrate von der Gemeindschuld mit -: 800 M soll wegen der in Aussicht stehenden außerordentlichen Ausgaben für weitere Feldbereinigungsunternehmen und Einrichtung der elektrischen Beleuchtung heuer nicht in den Voranschlag eingestellt werden, nachdem die Gemeinde auf 1 April 1913 mit ihrer Tilgung um 7 295 M voraus ist.
- Für Armenwesen sollen bei erhöhtem Aufwand 500 M vorgesehen werden.
- Die Einnahmen und Ausgaben für die Volksschule werden den veränderten Verhältnissen entsprechend vorgesehen.
- Auf die beim Feldbereinigungsunternehmen II beteiligten Grundeigentümer sollen heuer als zweite Kosteneinlage -: 1 500 M zur Umlage gebracht und unter diesem Betrag noch weitere 200 M zur vorschußweisen Bezahlung von Feldbereinigungskosten im Voranschlag vorgesehen werden.
S.193
5) Bei voranschlagsmäßigen Einnahmen -: 14 500 M
Ausgaben -: 23 200 M
u. einem Abmangel von 13 700 M
den Voranschlag festzustellen.
6) Die Gemeindeeinkommensteuer mit einem Zuschlag von – : 50 % zu den staatlichen Einheitssätzen zu erheben
? bei – : 3 306 M: = 1 653 M
7) Als Gemeindeumlage auf Grundeigenthum, Gebäude und Gewerbe -: 10 % der Ertragskataster festzusetzen.
? auf – : 91 400 M 9 140 M
Zusammen – : 10 793 M
8) Die verfügbaren Restmittel in erster Linie zur Deckung deß weiteren Abmangels zu verwenden u. im übrigen zur Ausgleichung der Umlage in späteren Jahren sowie zu außerordentlichen Ausgaben wie Feldbereinigungs- Elektrizitätseinrichtungs- u. anderen Kosten bereit zu halten.
Bürgerausschuß Gemeinderat
Ob. Kühnle Schulth. Thierer
Thierer Braunmiller
Duckeck Schleicher
Eberhardt Falch
Miller Gebhardt
Mayer Schleicher
Mayer
Späterer Eintrag durch Schulth. Thierer:
Laut oberamtlicher Mitteilung vom 17 April 1913 wurde der Voranschlag mit einer Umlage von 10 793 M bzw. 9 140 M für vollziehbar erklärt. Hiervon wurde den Gemeindecollegien Kenntnis gegeben. Unterschrift Schulth. Thierer
S. 194
Weidenstetten
Verhandelt den 23. Februar 1913
Eingetragen den 31. März 1913
Die Maurermeister Hermann Hausmann und Martin Braun von hier besitzen eine Steinquetschmaschine zur Herstellung von Sand, Kies und Schotter. Das hierzu erforderliche Material wird aus einem Gemeindesteinhang an der Sperre gewonnen. Es wird
Beschlossen
daß die oben Genannten ein jährliches Pachtgeld von zusammen – : 10 M für den an der Sperre ausgewiesenen Steinhang, für beide Teile widerruflich je auf 1 Nov. jeden Jahres, erstmals 1913 zur Gemeindepflege zu bezahlen haben, gegen 1/4jährliche Kündigung.
Anerkannt .Gemeinderat
Herrmann Hausmann .. .Schulth. Thierer
Martin Braun …Braunmiller
Schleicher
Eberhart
Schleicher
Mayer
S. 195
Weidenstetten
Verhandelt den 31. März 1913
Die Gemeinde Weidenstetten schuldete der Ursula Hauff, ledig, ein Kapital von
– : 7 000 M. Dieselbe hat sich mit Georg Häge, Bauer in Börslingen, verheiratet. Dieses Kapital wurde an dem Schwiegervater der Hauff, Georg Häge, alt, in Börslingen, abgetreten. Derselbe verlangt nun statt bisher 3 ½ % nunmehr 3 ¾ % vom 1 April 1913 an.
Deßgleichen schuldet die Gemeinde an die Pflegschaft deß Jakob Hauff, Pfleger Matthäus Hauff, Ritterwirt in Eislingen. -: 1 800 M. Derselbe verlangt statt bisher
3 ½ % nunmehr 4 % oder Zurückzahlung.
Es wird nun
Beschlossen
- Dem Georg Häge von Börslingen statt bisher 3 ½ % nunmehr 3 ¾ % vom
1 April an zu bezahlen. - An die Pflegschaft deß Jakob Hauff die Schuld mit – : 1 800 M bis 1 Juli 1913 zurückzuzahlen, in dem der ? Jakob Rettinger von hier, obige – : 1 800 M zu 3 ¾ % der Gemeinde als Anleihe leiht.
Gemeinderat Bürgerausschuß
Schulth. Thierer Obmann Kühnle
Braunmiller Thierer
Schleicher Duckeck
Falch Eberhardt
Gebhardt Groß
Mayer Mayer
S. 196
Weidenstetten
Verhandelt den 23. Mai 1913
Die hier in sehr armen Verhältnissen wohnhafte A. F., Witwe deß G. F., Sattler von hier, hat 4 Buben im Alter von 5, 7, 8 u. 10 Jahren. Die zwei ältesten sollen in das Waisenhaus nach Stuttgart verbracht werden. Die Witwe selbst ist nicht in der Lage das für die beiden Buben zu bezahlende Einstandsgeld mit je -: 30 M zu bezahlen. Es wird nun
Beschlossen
den Betrag mit zusammen – ; 60 M auf die Ortsarmen- bzw. Gemeindekasse zu übernehmen.
Unterschrift Pfarrer Dornfeld
Gemeinderat Bürgerausschuß
Schulth. Thierer Obmann Kühnle
Braunmiller Thierer
Schleicher Duckeck
Falch Eberhardt
Gebhardt Groß
Mayer Mayer
S. 197
Weidenstetten
Verhandelt den 23. Mai 1913
Heute wurden die Beschlüsse der Amtsversammlung vom 28 Februar 1913 den bürgerlichen Collegien nach § 76deß Verwaltungsedikts nach ihrem ganzen Inhalt eröffnet.
Gemeinderat Bürgerausschuß
Schulth. Thierer Obmann Kühnle
Braunmiller Thierer
Schleicher Duckeck
Falch Eberhardt
Gebhardt Groß
Mayer Mayer
S. 198
Weidenstetten
Verhandelt den 20. Juni 1913
Nach einem Protokollauszug deß Kirchengemeinderats vom 29 Mai 1913 schließt die hiesige Kirchenumlage auf eine dreijährige Periode mit einem Abmangel
– : 1 400 M ab. Nach diesem Beschluß soll eine 10 % Umlage nach dem Staatssteuerfuß umgelegt werden. Vom Standpunkt der bürgerlichen Gemeinde ausgehend wird von den bürgerlichen Collegien
Beschlossen
dem Kirchengemeinderatsbeschluß vom 29 Mai 1913 seine Zustimmung zu geben.
Gemeinderat Bürgerausschuß
Schulth. Thierer Obmann Kühnle
Braunmiller Thierer
Schleicher Duckeck
Falch Eberhardt
Gebhardt Groß
Mayer Mayer
S. 199
Weidenstetten
Verhandelt den 20. Juni 1913
Nach einer Mitteilung deß Kgl. Oberamts Ulm vom 13 Juni d. J. hat der seitherige Distriktarzt D. Sonntag in Lonsee seine Stelle gekündigt. Bezüglich der Wiederbesetzung ersucht das Kgl. Oberamt etwaige Wünsche mitzuteilen.
Da die hiesigen Einwohner auf den Distriktarzt angewiesen sind, wird für die Wiederbesetzung der Arztstelle der Wunsch ausgedrückt, solche einem künftigen Arzt zu übertragen. Bezüglich deß von der Gemeinde zu bezahlenden Wartgeldes wird von den bürgerlichen Collegien
Beschlossen
den seitherigen Betrag mit – : 40 M zu gewähren, wofür derselbe jede Woche einmal den Ort zu besuchen u. auch die Ortsarmen zu behandeln hätte.
Gemeinderat Bürgerausschuß
Schulth. Thierer Obmann Kühnle
Braunmiller Thierer
Schleicher Duckeck
Falch Eberhardt
Gebhardt Groß
Mayer Mayer
S. 200
Weidenstetten
Verhandelt den 2. April 1913
Eingetragen den 15. August 1913
In der von der Gemeinde für den neu ernannten Hauptlehrer Stark gemieteten Wohnung, siehe oben Seite 174 – 175, fehlten noch einige Gegenstände:
1 Speiseschrank, 1 Küchenschanze, 1 Waschkessel. Ferner wurde die Ölung der Zimmerböden vom Lehrer gewünscht. Da die fehlenden Gegenstände als notwendig erscheinen, wird
Beschlossen
die genannten Gegenstände, sowie auch die Zimmerböden auf Kosten der Gemeinde anzuschaffen bzw. die Böden ölen zu lassen.
Gemeinderat Bürgerausschuß
Schulth. Thierer Obmann Kühnle
Braunmiller Thierer
Schleicher Duckeck
Falch Eberhardt
Schleicher Groß
Mayer Mayer
S. 201
Weidenstetten
Verhandelt den 15. August 1913
Nachdem die bürgerlichen Collegien der Gemeinden Breitingen und Einsingen durch einstimmige Beschlüsse den Beitritt ihrer Gemeinde zu dem Gemeindeverband zur Versorgung von Ulmer Landgemeinden mit Elektrizität, gemäß § 1, Abs. 4 der Satzung dieses Gemeindeverbands erklärt und die Verbandssatzung unterschriftlich anerkannt haben, u. da dieser Beitritt nach der oben erwähnten Satzungsbestimmung der Zustimmung der Gemeindecollegien sämtlicher Verbandscollegien bedarf, so ergeht hiermit der einstimmige
Beschluß
die Zustimmung zum Beitritt der Gemeinden Breitingen und Einsingen zu dem genannten Gemeindeverband zu erteilen u. die Genehmigung der Kgl. Kreisregierung hierzu nachzusuchen.
Gemeinderat Bürgerausschuß
Schulth. Thierer Obmann Kühnle
Braunmiller Thierer
Schleicher Duckeck
Falch Eberhardt
Schleicher Groß
Mayer Mayer
Dem Oberamt Auszug gefertigt.
S. 202
Weidenstetten
Verhandelt den 1. Mai 1913
Eingetragen den 15. August 1913
Hauptlehrer Stark hat bei dem Oberschulrat den Antrag gestellt, es möchte ihm statt deß 34-stündigen Abteilungsunterrichts an der Unterklasse auf 36 Stunden erhöht werden, damit er diese Kluft, welche durch den vielen Unterlehrerwechsel notgelitten habe, wieder auf die gewünschte Höhe bringe. Dieses Gesuch legt der Ortsschulrat den bürgerlichen Collegien zur Genehmigung vor. Es wird
Beschlossen
das Gesuch deß Herrn Hauptlehrers Stark zunächst für dieses Sommerhalbjahr 1913 mit zwei weiteren Stunden zum Nachhilfeunterricht an den schwächeren Kindern seiner Klasse nach den Sätzen, die für den Abteilungsunterricht gelten u. belohnt werden, zu genehmigen.
Gemeinderat Bürgerausschuß
Schulth. Thierer Obmann Kühnle
Braunmiller Thierer
Schleicher Duckeck
Falch Eberhardt
Schleicher Groß
Mayer Mayer
S. 203
Weidenstetten
Verhandelt den 15. August 1913
Der Verwalter der Gemeinde- und Ortslesebibliothek Herr Pfarrer Dornfeld, hier, stellt an die Gemeindecollegien den Antrag, daß die durch oben genannte Bibliothek entstehenden Kosten mit – : 3 M pro Jahr nicht allein durch den Leseverein getragen werden, sondern je abwechselnd alle zwei Jahre die Gemeinde trage, mit der Begründung, daß die Gemeindebibliothek viel stärker in Anspruch genommen werde, u. stellt weiter den Antrag, daß die Belohnungen deß Mesmers Röscheisen mit 2 M u. Amtsdieners Mayländer mit 1 M, zus. – : 3 M, auf das Jahr 1912 auf die Gemeindekasse übernommen werden u. ebenso 1914/15, 1916/17 usw. im zweijährigen Turnus wechseln. Es wird
Beschlossen
den Antrag deß Herrn Pfarrers zu genehmigen.
Gemeinderat Bürgerausschuß
Schulth. Thierer Obmann Kühnle
Braunmiller Thierer
Schleicher Duckeck
Falch Eberhardt
Schleicher Groß
Mayer Mayer
S. 204
Weidenstetten
Verhandelt den 17. August 1913
Da die hiesige Gemeinde demnächst mit elektrischer Kraft u. Licht versorgt wird, so ist zur Aufstellung deß Transformatorenhauses ein geeigneter Platz erforderlich. Von Seiten der technischen Leitung ist auf der Pzl. (Parzelle) Nr. 1217, Wiese hinter dem Dorf, dem Bauern Johann Georg Bosch gehörig, ein Platz als geeignet bezeichnet worden. Mit dem Eigenthümer fraglichen Platzes wurde verhandelt. Bosch erklärt sich zur Abtretung bereit, verlangt pro qm 5 M. Unterschrift des Joh. Georg Bosch
Es wird
Beschlossen
die erforderliche Fläche für den geforderten Betrag von Bosch zu erwerben.
Gemeinderat Bürgerausschuß
Schulth. Thierer Obmann Kühnle
Braunmiller Thierer
Schleicher Duckeck
Falch Eberhardt
Schleicher Groß
Mayer Mayer
Dem Ingenieur Franzenmann Auszug gesandt.
S. 205
Weidenstetten
Verhandelt den 1. September 1913
Zufolge Aufforderung deß Kgl. Oberamts Ulm vom 28 August 1913 betr. das Stromleitungsnetz deß Bezirksverbands Oberschwäbische Elektrizitätwerk, welches auch die hiesige Markung und den hiesigen Ort als Abnehmerin berührt, gibt der Gemeinderat seine Äußerung dafür ab, daß das Leitungsnetz möglichst vorteilhaft angelegt werde.
Gemeinderat
Schulth. Thierer
Braunmiller
Schleicher
Mayer
Schleicher
Dem Kgl. Oberamt Auszug gesandt.
S. 206
Weidenstetten
Verhandelt den 24. September 1913
Unter Bezugnahme deß Erlasses deß Kgl. Versicherungsamts Ulm vom 28. August 1913, betrifft Festsetzung der Ortslöhne nach § 149 der Reichsversicherungsordnung wird beraten und
Beschlossen
die Ortslöhne mit Einschluß der Sachbezüge wie folgt für die hiesige Gemeinde festzusetzen:
- männlich unter 16 Jahren 1 M 20 P
weiblich unter 16 Jahren 1 M – - männlich über 16 – 21 Jahre 2 M 20 P
weiblich über 16 – 21 Jahre 1 M 50 P - männlich über 21 Jahre 2 M 60 P
weiblich über 21 Jahre 1 M 80 P
Gemeinderat
Schulth. Thierer
Braunmiller
Schleicher
Mayer
Schleicher
Kgl. Oberamt Auszug gesandt.
S. 207
Weidenstetten
Verhandelt den 24. September 1913
Auf Anordnung der Oberschulbehörde wird zum Andenken an die Freiheitskriege 1813 in den Schulen eine Erinnerungsfeier abgehalten. Zu einer solchen Feier in der hiesigen Schule hat der Gemeinderat bewilligt, daß jedem Schulkind eine Brezel
a 6 Pfennig überreicht wird. Es wird
Beschlossen
die erwachsenden Kosten auf die Gemeindekasse zu übernehmen.
Gemeinderat
Schulth. Thierer
Braunmiller
Schleicher
Falch
Gebhardt
Schleicher
Mayer
S. 208
Weidenstetten
Verhandelt den 1. Oktober 1913
Nach Art. 1, Abs. 1 deß Gesetzes betr. die Eber- und Ziegenbockhaltung vom 8 Juli 1912 sind Gemeinden, in denen mehr als 20 Ziegen gehalten werden, verpflichtet, einen oder zwei Ziegenböcke aufzustellen. In hiesiger Gemeinde ist schon seit dem Jahr 1908 ein Ziegenbock aufgestellt, die Pachtdauer würde noch bis zum 31 März 1914 dauern.
Da das Gesetz eine Neuerung insofern vorschreibt, wonach die Zuchtböcke durch den Ziegenzuchtverein anzuschaffen empfohlen wird und im Eigentum desselben verbleiben sollen, hierfür hätten die Gemeinden neben der Bezahlung deß Futtergeldes einen Jahresbeitrag von 15 – 20 Mark an den Ziegenzuchtverein zu bezahlen, an Futtergeld schreibt das Gesetz 70 – 90 M pro Jahr vor: Es wird
S. 209
Beschlossen
dem Ziegenzuchtverein in stets widerruflicher Weise beizutreten, die Anschaffung der Böcke demselben zu übertragen, einen Beitrag von – : 15 M pro Jahr in widerruflicher Weise aus der Gemeindekasse zu verwilligen.
Die Pachtdauer wird vom 1 Oktober 1913 bis 31 März 1916 festgesetzt.
Als Pächter ist aufgestellt Paul Hummel, Schreiner, pro Jahr für 70 M.
Anerkannt: P. Hummel
Gemeinderat Bürgerausschuß
Schulth. Thierer Obmann Kühnle
Braunmiller Thierer
Schleicher Duckeck
Falch Eberhardt
Gebhardt Mayer
Schleicher
Mayer
Zur Gemeindepflege Auszug gefertigt,
dem Oberamt Auszug eingesandt.
S. 210
Weidenstetten
Verhandelt den 9. Oktober 1913
In hiesiger Gemeinde ist im Laufe deß Monats September in einigen Familien unter den Kindern Diphtherie und Scharlach ausgebrochen. Nach einer Ministerialverfügung betreffend Bekämpfung übertragbarer Krankheiten vom
9 Februar 1910, Regblt. S. 84 usw. sind Wohn- u. Schlafräume, in welchen Personen von ansteckenden Krankheiten gewohnt haben, nach Beendigung der Krankheit zu desinfizieren, was durch einen besonders aufgestellten Beamten vollzogen wird, wodurch dem Haushaltungsvorstand Kosten erwachsen.
Nach § 15 u. 16 obiger Verfügung wird die Übernahme der Kosten oder ein Teil
S. 211
derselben auf die Gemeindekasse empfohlen. Es wird
Beschlossen
bei jeweils durch den Beamten Desinfektor vorzunehmenden Desinfektion an den Kosten ein Drittel auf die Gemeindekasse zu übernehmen.
Gemeinderat Bürgerausschuß
Schulth. Thierer Obmann Kühnle
Braunmiller Thierer
Schleicher Duckeck
Falch Eberhardt
Gebhardt Miller
Schleicher Groß
Mayer Mayer
Zur Gemeindepflege Auszug gefertigt u. Kgl. Oberamt
S. 212
Weidenstetten
Verhandelt den 16. Oktober 1913
Aus Anlaß deß hundertjährigen Gedächtnistags der Schlacht bei Leipzig soll auch in hiesiger Gemeinde zum Andenken eine Feier abgehalten werden, bei welcher durch die Schuljungen ein Fackelzug mit Lampions veranstaltet werden soll.
Von Seiten der Leiter dieser Feier wurde an den Gemeinderat der Antrag gestellt, es möchte zu dieser Feier, bzw. Fackelzug aus der Gemeindekasse ein entsprechender Beitrag verwilligt werden. In Anbetracht dieser denkwürdigen Schlacht wird
Beschlossen
aus der Gemeindekasse einen Beitrag von 30 M zu verwilligen.
Bürgerausschuß Gemeinderat
Obmann Kühnle Schulth. Thierer
Thierer Braunmiller
Duckeck Schleicher
Eberhardt Falch
Miller Gebhardt
Groß Schleicher
Mayer Mayer
S. 213
Weidenstetten
Verhandelt den 16. Oktober 1913
Die Ortsarmenbehörde Feuerbach hat die früher hier in Kost und Wohnung untergebrachte Witwe Sch. unterstützt und die Unterstützung der hiesigen Ortsarmenbehörde aufgerechnet. Eine Abweisung war resultatlos, weil die Sch.
1 ¾ Jahr bis Oktober 1912 hier gewohnt u. somit den Unterstützungswohnsitz erworben hatte. Nach mehrmaligem Schriftwechsel hat sich der mitunterzeichnete Ortsvorsteher selbst nach Feuerbach begeben u. mit dem dortigen Armenpfleger mündlich verhandelt.
Der Enkelsohn G. R,. Fabrikarbeiter in Feuerbach, bei welchem die Witwe Sch. wohnt u. die Unterstützung für Verköstigung seiner Großmutter bezog, hat hierauf die schriftliche Erklärung abgegeben, daß er vom 1 November 1913 ab auf weitere Unterstützung für seine Großmutter verzichte.
S. 214
efft. werde er, wenn es ihm möglich sei, die von der Ortsarmenbehörde geleistete Unterstützung wieder ersetzen. Es wird
Beschlossen
der Armenverwaltung Feuerbach den vom 1 Juli 1913 bis 1 November 1913 geleisteten Unterstützungsbetrag aus der Gemeindekasse zu ersetzen.
Gemeinderat Bürgerausschuß
Schulth. Thierer Obmann Kühnle
Braunmiller Thierer
Schleicher Duckeck
Falch Eberhardt
Gebhardt Miller
Schleicher Groß
Mayer Mayer
S. 215
Weidenstetten
Verhandelt den 2. November 1913
Die hiesige Gemeinde wurde schon seit Gründung deß Elektrizitätswerks in Heuchlingen von der Vorstandschaft dieses Werkes wiederholt zum Anschluß eingeladen. Ein Anschluß wäre auch längst erfolgt, wenn nicht von Seiten deß Kgl. Oberamtsvorstands wiederholt abgeraten wurde, um an ein im Entstehen begriffenes Elektrizitätswerk (Oberlandzentrale), welches billiger werde, anzuschließen. Dieses Werk ist zur Zeit im Bau begriffen. Sämtlich an das Werk anschließende Gemeinden deß Oberamts Ulm u. benachbarter Oberamtsbezirke wurden zu einem Verband vereinigt, wozu auch die hiesige Gemeinde zählt. Nun soll nach Mitteilungen der Vorstände OEW u. OWH wegen eines Hindernisses der Zuleitung an das Stuttgarter Wasserwerk bei Niederstotzingen
S. 216
die Gemeinde Weidenstetten aus dem Verband OEW ausscheiden u. an EWH angeschlossen werden. Zu vorstehender Sachlage wird von den bürgerlichen Collegien
Beschlossen
da das in Frage stehende Hinderniß die Gemeinde in keiner Weise berührt, beharren die bürgerlichen Collegien an dem mit OEW abgeschlossenen Verbandsvertrag fest.
Gemeinderat Bürgerausschuß
Schulth. Thierer Obmann Kühnle
Braunmiller Thierer
Schleicher Duckeck
Falch Eberhardt
Gebhardt Miller
Schleicher Groß
Mayer Mayer
Dem Kgl. Oberamt u. der
Gemeindepflege Auszug gefertigt
S. 217
Weidenstetten
Verhandelt den 23. November 1913
Auf ergangene öffentliche Bekanntmachung im hiesigen Ort erscheinen nachgenannte, hier wohnhafte Männer, welche nach Art. 53, Seite. 354 der Gemeindeordnung, sowie nach Art. 7, Abs. 1 – 9, Seite 767 derselben Ordnung, Anspruch auf Erteilung deß Bürgerrechts haben und bitten um Aufnahme.
Dieselben sind
1) Hauptlehrer Hanßum
2) Joh. Georg Leibing
3) Konrad Staib
4) Georg Kohn
5) Johannes Kölle
6) Herrmann Hausmann
Beschluß
denselben die Aufnahme in das Bürgerrecht zu erteilen mit der Bestimmung, daß jeder der Genannten die in Art. 7, Abs. 1 der Gemeindeordnung festgesetzte Gebühr von 2 M in die Gemeindekasse hier zu bezahlen habe.
(Unterschriften der Antragsteller) Gemeinderat
Robert Hanßum, Hauptlehrer Schulth. Thierer
Joh. Georg Leibing Braunmiller
Konrad Staib Schleicher
Georg Kohn Falch
Johannes Kölle Gebhardt
Herrmann Haußmann Schleicher
Mayer
S. 218
Weidenstetten
Verhandelt den 23. November 1913
Auf den oberamtlichen Erlaß vom 14 November 1913, betreffend die Apotheke in Lonsee bezüglich der Garantie eines Reinertrags von – : 4 000 M wurde von den bürgerlichen Collegien beraten. Dieselben sind der Ansicht, da Weidenstetten von den in Betracht kommenden Gemeinden die größte ist u. hiermit auch am meisten zu bezahlen hätte u. Gerstetten nur drei Kilometer weiter als Lonsee entfernt ist, wird
Beschlossen
an einem Fehlbetrag keinen Beitrag zu gewähren.
Bürgerausschuß Gemeinderat
Obmann Kühnle Schulth. Thierer
Eberhardt Braunmiller
Miller Schleicher
Groß Falch
Mayer Gebhardt
Schleicher
Mayer
Dem Kgl. Oberamt u. zur Gemeindepflege Auszug gefertigt
S. 219
Weidenstetten
Verhandelt den 25. November 1913
- 1
Bei Einzahlung kleinerer Beträge mittels Postanweisung ist es umständlich u. für die Kasse vielfach mit weiterem Postaufwand verbunden, wenn die Rechnung zum Abquittieren mit hinausgesandt wird. Aus Zweckmäßigkeits- u. Sparsamkeitsgründen wird daher heute gem. § 177, Abs. 4 der Vollzugsverfügung zur Gemeindeordnung vom Gemeinderat mit Stimmeneinheit
Beschlossen
zu bestimmen, daß von nun an bei Zahlungen durch Postanweisung bis zum Betrag von – : 20 M der Postschein als Quittung dienen kann.
Gemeinderat
Schulth. Thierer
Braunmiller
Schleicher
Falch
Mayer
Schleicher
S. 220
Weidenstetten
Verhandelt den 25. November 1913
Eingetragen den 28. November 1913
Im Laufe deß Herbstes hatten die Mäuse in erschreckender Weise sich vermehrt, so daß für die Wintersaaten eine Vernichtung drohte. Das Kgl. Oberamt Ulm hat im Amtsblatt Befehl erlassen, von Seiten der Gemeindebehörden auf eine energische Vertilgung der Feldmäuse hinzuwirken. Von den bürgerlichen Collegien wurde hierauf
Beschlossen
auf Rechnung der Gemeindekasse 1 Zentner Giftkörner anzuschaffen u. an die Güterbesitzer zum Auslegen zu verteilen.
Bürgerausschuß Gemeinderat
Obmann Kühnle Schulth. Thierer
Thierer Braunmiller
Duckeck Schleicher
Eberhardt Falch
Miller Gebhardt
Groß Schleicher
Mayer Mayer
S. 221
Weidenstetten
Verhandelt den 25. November 1913
Eingetragen den 28. November 1913
Auf 11 November d. J. läuft die Pachtzeit der im Eigenthum der Gemeinde befindlichen Pzl. Nr. 50 und 1041/2, Baumwiese und Gemüsegärten hinter dem Dorf, ab. Der bisherige Pächter deß Baumgartens, Georg Scheifele, welcher bisher pro Jahr – : 44 M Pachtgeld bezahlt hatte, bittet, ihm genanntes Grundstück auf eine weitere Anzahl von Jahren ohne öffentlichen Aufstreich zu überlassen, weil er an diesem während der abgelaufenen Pachtperiode viel verbessert habe und bietet für die Folgezeit statt bisher – : 44 M nunmehr – : 60 M pro Jahr. Da tatsächlich anzuerkennen ist, daß Scheifele dieses Grundstück sehr gehoben u. verbessert hat, wird
S. 222
Beschlossen
dieses Grundstück u- auch die daneben liegenden Gemüseländer unter der Hand ohne öffentliche Verpachtung abzugeben u. zwar auf die Dauer von 12 Jahren,
1914 – 1925, dem Georg Scheifele für – : 60 M pro Jahr, den übrigen Pächtern die Gemüsegärten für das seitherige Pachtgeld zu überlassen u. zwar
Anerkannt:
- Georg Scheifele 60 M Georg Scheifele
- Christoph Ehret 3 M Christoph Ehret
- Wittlinger 3 M Wittlinger
- Kräutner 3 M Kräutner
- Kreiser Nikolaus 3 M 50 P Kreiser
Bürgerausschuß Gemeinderat
Obmann Kühnle Schulth. Thierer
Thierer Braunmiller
Duckeck Schleicher
Eberhardt Falch
Miller Gebhardt
Groß Schleicher
Mayer Mayer
S. 223
Weidenstetten
Verhandelt den 25. November 1913
Am Mittwoch den 26 November findet durch den Bezirksfeuerwehrinspektor die Musterung der hiesigen Feuerwehr statt, wozu die Gesamtmannschaft zu einer Übung auszurücken hat. Da unter der Mannschaft sehr viele Tagelöhner und Handwerker sich befinden, welche eines Arbeitslohns verlustig gehen, wird
Beschlossen
jedem Feuerwehrmann, welcher bei der Übung u. Musterung anwesend ist, je
1 M aus der Gemeindekasse zu verwilligen.
Gemeinderat
Schulth. Thierer
Braunmiller
Schleicher
Falch
Gebhardt
Schleicher
Mayer
S. 224
Weidenstetten
Verhandelt 7. Dezember 1913
gemäß Art. 26 u. 27 der Bezirksordnung u. der Feststellung deß Kgl. Oberamts gemäß § 55, Abs. 1 der Vollzugsverfügung zur Bezirksordnung conf. Vgl. oberamtlicher Erlaß vom 15 Nov. 1913 hat die hiesige Gemeinde zur künftigen Amtsversammlung auf die Dauer der drei Jahre 1914 – 1916 einen Abgeordneten u. einen Stellvertreter zu wählen. Die Wahl wurde heute unter den vereinigten Gemeindekollegien mittels geheimer Abstimmung vorgenommen, es wurden hierbei gewählt:
1) Als ordentliches Mitglied Schulth. Thierer mit 12 Stimmen
2) Als Stellvertreter Obmann Kühnle mit 7 Stimmen
Die weiteren Stimmen wurden zersplittert.
Randbemerkung:
Nebenstehendes Wahlergebnis wurde am 10 Dezember 1913 der Gemeinde bekannt gemacht, daß Einsprechen innerhalb 8 Tagen beim Ortsvorsteher oder beim Kgl. Oberamt gemacht werden wollen. Ein Einspruch wird nicht erhoben.
S. 225
Beschluß
Zu der oberamtlichen Übersicht u. der vorgeschlagenen Reihenfolge für die Teilnahme, in welcher der hiesige Abgeordnete bzw. dessen Stellvertreter mit Stimmrecht an der Amtsversammlung teilnimmt, erklären die bürgerlichen Collegien. ihr Einverständniß.
Bürgerausschuß Gemeinderat
Obmann Kühnle Schulth. Thierer
Thierer Braunmiller
Duckeck Schleicher
Eberhardt Falch
Miller Gebhardt
Groß Schleicher
Mayer Mayer
Dem Kgl. Auszug gesandt.
S. 226
Weidenstetten
Verhandelt den 7. Dezember 1913
Nach Art. 16 der Gemeindeordnung wird die Wahl in den Gemeinderat unter Leitung eines Wahlvorstandes vorgenommen, derselbe besteht aus dem Ortsvorsteher als Vorsitzendem u. zwei Beisitzern, von denen der Gemeinderat und der Bürgerausschuß je einen Beisitzer aus seiner Mitte wählt.
Sodann ist nach§ 17 der Vollzugsverfügung zur Gemeindeordnung die Wahl je eines Stellvertreters für den Fall der Verhinderung der Beisitzer deß Wahlvorstandes empfohlen.
S. 227
Es wurden somit gewählt:
- Als Beisitzer Gemeinderat Posthalter Mayer
“ “ Bürgerausschußmitglied Obmann Kühnle - Als Stellvertreter Gemeinderat Joh. Georg Schleicher
“ “ Bürgerausschußmitglied Duckeck Martin
Bürgerausschuß Gemeinderat
Obmann Kühnle Schulth. Thierer
Thierer Braunmiller
Duckeck Schleicher
Eberhardt Falch
Miller Gebhardt
Groß Schleicher
Mayer Mayer
S. 228
Weidenstetten
Verhandelt den 28. Dezember 1913
Seit einiger Zeit ist der Zinsfuß im allgemeinen, sowie bei den öffentlichen Kassen u. Geldinstitutionen in die Höhe gegangen. Die hiesige Gemeinde schuldet an die Pflegschaft der Anna Bosch von hier – : 19 500 M a 3 ½ %. Der Pfleger, David Schleicher, hier, verlangt Zinserhöhung vom 31 März 1914 a 4 %. Da auch weitere Gläubiger voraussichtlich mit einer Zinserhöhung herantreten werden, so wird
S. 229
Beschlossen
allen denjenigen Gläubigern. welche bis zum 31 März 1914 um Zinserhöhung ansuchen, die geforderte Zinserhöhung zu gewähren, efft. das Kapital heimzubezahlen.
Bürgerausschuß Gemeinderat
Obmann Kühnle Schulth. Thierer
Eberhardt Schleicher
Thierer Falch
Miller Gebhardt
Groß Schleicher
Mayer
S. 230
Weidenstetten
Verhandelt den 28. Dezember 1913
Im Mai deß Jahres wurden zwei Knaben der Sattlerwitwe F von hier in das Waisenhaus nach Stuttgart verbracht, an Einstandsgeld ist für jeden Knaben
– : 30 M, zusammen – : 60 M, zu bezahlen. Witwe F ist nicht in der Lage, das Einstandsgeld mit 60 M zu bezahlen Es wird deßhalb
Beschlossen
den Betrag mit zusammen – : 60 M aus der Gemeindekasse zu bezahlen.
Gemeinderat
Schulth. Thierer
Braunmiller
Schleicher
Falch
Mayer
Schleicher
S. 231
Weidenstetten
Verhandelt 28. Dezember 1913
Am 22 November 1913 verstarb Anna Katharina Bosch, Witwe v. h.,
u. am 26. Dez 1913 starb deren Enkelkind Anna Kath. Bosch, 10 Jahre alt. Da auf hiesigem Kirchhof für Kinder eine besondere Abth. für Kinderbegräbnisse vorhanden ist, so hat der Vater deß genannten Kindes, Jakob Bosch, Bauer hier, darum nachgesucht, es möchte gestattet werden, daß sein Kind neben seiner Mutter in die Abtheilung der Erwachsenen begraben werden dürfte. Auf das Gesuch wurde
Beschlossen
dem Bosch seine Bitte zu gewähren, wenn derselbe 30 M an die Gemeindepflege bezahle, was Bosch hierauf bewilligt. (Unterschrift:) Jakob Bosch
Bürgerausschuß Gemeinderat
Obmann Kühnle
Thierer Schleicher
Eberhardt Falch
Miller Gebhardt
Groß Schleicher
Mayer