S. 180
Weidenstetten
Verhandelt den 6. Januar 1913
Mit dem Ablauf des Jahres 1912 ging die Wahldauer von drei Bürgerausschußmitgliedern zu Ende. Die Austretenden waren
1) Jakob Ehret
2) Thomas Thierer
3) Georg Eberhardt
Am 23. Dezember 1912 fand eine Neuwahl statt, wobei die unter Ziffer 2 u. 3 genannten Mitglieder wieder gewählt wurden.
Neu wurde gewählt Zimmermeister Mayer, Michael. Da gegen diese Wahl ein Einspruch nicht erhoben wurde, fand die Beeidigung des Neugewählten heute statt, die Wiedergewählten wurden auf ihren früheren Eid hingewiesen.
Die Neugewählten Gemeindrat Bürgerausschuß
Thierer Schulth. Thierer Ob. Kühnle
Eberhardt Braunmiller Thierer
M. Mayer Schleicher Duckeck
Falch Eberhardt
Gebhardt Miller
Schleicher Groß
Mayer
S. 181
Weidenstetten
Verhandelt den 6. Januar 1913
Nach dem Gesetz vom 21 Mai 1891, Art.10, hat der Bürgerausschuß alle zwei Jahre einen Obmann und einen Stellvertreter aus seiner Mitte zu wählen. Am 23 Dezember 1912 hat eine Neuwahl deß Bürgerausschusses stattgefunden, die Beeidigung fand heute statt. Nach diesem Akt wurde vom Bürgerausschuß die Wahl des Obmannes u. seines Stellvertreters vorgenommen, wobei der Ortsvorsteher auf Wunsch die Wahlhandlung leitete.
Nach geheimer Abstimmung wurde gewählt
1) Als Obmann: Jakob Kühnle mit 6 Stimmen
2) Als Stellvertreter Georg Eberhardt mit 6 Simmen
Die Annahme der Wahl Bürgerausschußmitglieder
J. Kühnle Ob. Kühnle
G. Eberhardt Thierer
Duckeck
Eberhardt
Miller
Groß
Mayer
S. 182
Weidenstetten
Verhandelt den 26. Januar 1913
Die vom Ortsvorsteher mit Zustimmung deß Gemeinderats am 1 Sept. 1912 erlassene ortspolizeiliche Vorschrift, wonach auswärtige Schäfer, welche die hiesige Markung befahren, sich tags zuvor beim Ortsvorsteher anzumelden hätten, wurde am 6 September 1912 vom Kgl. Oberamt für vollziehbar erklärt u. genehmigt.
Nach einem Bericht deß Kgl. Ministeriums deß Innern durch Vermittlung deß Kgl. Oberamtes Ulm, verstößt diese Vorschrift gegen das Weidegesetz vom 26 März 1873. Es wird deßhalb
Beschlossen
diese Vorschrift wieder ohne weiteres aufzuheben.
Gemeinderat
Schulth. Thierer
Braunmiller
Schleicher
Falch
Gebhardt
Schleicher
Mayer
Dem Kgl. Oberamt am 30. Januar 1913 Auszug gesandt.
S. 183
Weidenstetten
Verhandelt den 26. Januar 1913
Im Jahr 1911 wurde im hiesigen Ort eine durchgreifende Neueinschätzung der Gebäude zur Brandversicherung vorgenommen. Durch diese Neueinschätzung wurde auch eine Neunummerierung der Gebäude notwendig. Um nun eine gleichmäßige Hausnummer zu erhalten, wird von den bürgerlichen Collegien
Beschlossen
auf Kosten der Gemeinde sämtliche Hausnummern anzuschaffen u. zwar ohne Wiederersatz der Kosten an die Gemeindekasse durch die Hausbesitzer.
Bürgerausschuß Gemeinderat
Ob. Kühnle Schulth. Thierer
Thierer Braunmiller
Duckeck Schleicher
Eberhardt Falch
Miller Gebhardt
Mayer Schleicher
Mayer
S. 184
Weidenstetten
Verhandelt den 2. Februar 1913
Nach oberamtlichem Erlaß vom 23 Januar 1913 hat der Bezirksrat am 10 Januar 1913 beschlossen, einen weiteren (4ten) Verwaltungsaktuarsbezirk zu bilden u. der Kgl. Kreisregierung die aus dem oben genannten Erlaß ersichtliche neue Bezirkseinteilung vorzuschlagen. Nach Verlesen dieses oberamtlichen Erlasses wird
Beschlossen
sich mit der vom Bezirksrat vorgeschlagenen neuen Einteilung der Verwaltungsaktuarsamtsbezirke einverstanden zu erklären. Etwaige besondere Wünsche hat der Gemeinderat nicht geltend zu machen.
Gemeinderat
Schulth. Thierer
Braunmiller
Schleicher
Falch
Schleicher
Mayer
Dem Kgl, Oberamt u. Gemeinde Auszug gesandt.
S. 185
Weidenstetten
Verhandelt den 2. Februar 1913
Der Gemeinderat hat durch Beschluß vom 24 Juni 1911 das Gemeinderatsmitglied Falch als Ortsbautechniker und Baukontrolleur aufgestellt. Da man sich seinerzeit über die Aufgaben eines Ortsbautechnikers noch nicht im Klaren war, u. auch in den Gemeinden der Umgebung die Angelegenheit insofern einheitlich geregelt ist, als bei ihnen Oberamtsbaumeister Engelhardt als Ortsbautechniker bestellt ist, wird von den bürgerlichen Collegien
Beschlossen
- Die Bestimmungen der Beschlüsse vom 24 Juni 1911 u. 16 Oktober 1911, wonach Gemeinderat Falch auch als Ortsbautechniker gegen das Taggeld eines Gemeinderatsmitglieds aufgestellt ist, aufzuheben. S. 186
- Als Ortsbautechniker für die hiesige Gemeinde Oberamtsbaumeister Engelhardt u. als dessen Stellvertreter Oberamtsbaumeister Kopp, beide in Ulm, aufzustellen. Dieselben erhalten ihr Gehalt aus der Oberamtspflege, welche ihrerseits von der Gemeinde Gebühren für die Inansprüche der Oberamtlichen Techniker erhält. Falls ausnahmsweise Dienstreisen notwendig werden sollten, so haben dieselben hierfür das regulativmäßige Taggeld und Reisekosten aus der Gemeindekasse anzusprechen.
Bürgerausschuß Gemeinderat
Ob. Kühnle Schulth. Thierer
Thierer Braunmiller
Duckeck Schleicher
Eberhardt Falch
Miller Schleicher
Mayer Mayer
Kgl. Oberamt Auszug Aufgehoben, weil vom
zur Genehmigung eingesandt Kgl. Oberamt nicht genehmigt
S. 187
Weidenstetten
Verhandelt den 14. Februar 1913
Nach Erlaß deß Kgl. Oberamts vom 27 Januar 1913, welcher verlesen wird, trifft es die hiesige Gemeinde an dem Aufwand für die Verwaltungsaktuare im Rechnungsjahr 1912, 1 April 1912 bis 31 März 1913, bei einem Zeitaufwand deß Verwaltungsaktuars von 56 6/8 Tagen 624 Mark 15 P Vergütung.
Die geringe Erhöhung gegenüber dem Vorjahr rührt von der Vorrückung deß Verwaltungsaktuars Sauter in eine höhere Gehaltsstufe her. Die Umlage erfolgte nach den, von dem Verwaltungsaktuar gemäß Erlaß deß Kgl. Ministeriums deß Innern vom 25 Mai 1911, Nr. 2403 Ministerialamtsblatt S. 209 gelieferten Berechnungen, welche vom 1 April 1913 ab für die Verteilung der Verwaltungskosten als Grundlage dienen.
S. 188
Nach erfolgter Beratung wird
Beschlossen
der für das Rechnungsjahr 1912 festgesetzten Vergütung zuzustimmen.
Gemeinderat
Schulth. Thierer
Braunmiller
Schleicher
Falch
Gebhardt
Schleicher
Mayer
Dem Kgl. Oberamt Auszug gesandt,
zur Gemeindepfl. Rechnung Auszug gefertigt
S. 189
Weidenstetten
Verhandelt den 23. Februar 1913
Vom Kgl Oberamtsphysikat Ulm (Physikat war das Amt eines Physikus, Physikus = Kreis- oder Bezirksarzt) wurde anläßlich eines Hebammenrepetitionskurses (Wiederholungskurses) angeordnet, daß der hiesigen Hebamme einige Gegenstände anzuschaffen seien. Nachdem auch das Kgl. Oberamt die Anschaffung der Gegenstände als notwendig bezeichnet hat, wird
Beschlossen
diese Gegenstände, 1 emaillierte Bettschüssel, 1 Ärmelschützer u. 1 Handtuch auf Kosten der Gemeinde anzuschaffen.
Gemeinderat
Schulth. Thierer
Braunmiller
Schleicher
Falch
Gebhardt
Schleicher
Mayer
S. 190
Weidenstetten
Verhandelt den 23. Februar 1913
In letzter Zeit hat sich gezeigt, daß unter den hiesigen Gemeindefarren 1 Stück wegen Alter u. 1 Stück wegen eines Fehlers nicht mehr tauglich erscheinen, es wurde deßhalb von den bürgerlichen Collegien
Beschlossen
genannte zwei Farren zu verkaufen u. für dieselben zwei jüngere zu erwerben. Da am 27 Febr. 1913 in Meßkirch im badischen Oberland ein Viehmarkt stattfindet, so wurde eine Commission von drei Mann aus den Collegien gewählt u. mit dem Einkauf beauftragt. Gewählt wurden Schulth. Thierer, Gdr. Braunmiller, Obmann Kühnle.
Bürgerausschuß Gemeinderat
Ob. Kühnle Schulth. Thierer
Thierer Braunmiller
Duckeck Schleicher
Eberhardt Falch
Miller Gebhardt
Mayer Mayer
S. 191
Weidenstetten
Verhandelt den 23. Februar 1913
In letzter Zeit wurden in der Stadt Ulm unter dem Vorsitz von Frau Oberbürgermeister von Wagner Mädchen mit entsprechendem Alter u. auch jüngere Frauen in der Krankenpflege ausgebildet. Von Seiten deß Herrn Oberregierungsrats Mayer in Ulm wurde an die bürgerlichen Collegien das Ersuchen gestellt, ob nicht die Gemeinde Weidenstetten eine solche Krankenpflegerin ausbilden lassen wolle. Nachdem sich die Ehefrau deß Schneiders Waidle, Magdalena Waidle, bereit erklärt hat, einen solchen Krankenpflegekurs mitzumachen, wird von den bürgerlichen Collegien
Beschlossen
Die Kosten, welche zwischen 100 – 150 M betragen, auf die Gemeindekasse zu übernehmen.
Bürgerausschuß Gemeinderat
Ob. Kühnle Schulth. Thierer
Thierer Braunmiller
Duckeck Schleicher
Eberhardt Falch
Miller Gebhardt
Mayer Schleicher
Mayer
S. 192
Weidenstetten
Verhandelt den 20. März 1913
Die Gemeindecollegien beraten den Entwurf des Voranschlags deß Gemeindehaushaltes für das Rechnungsjahr 1913 und fassen folgende
Beschlüsse
- Die Tilgungsrate von der Gemeindschuld mit -: 800 M soll wegen der in Aussicht stehenden außerordentlichen Ausgaben für weitere Feldbereinigungsunternehmen und Einrichtung der elektrischen Beleuchtung heuer nicht in den Voranschlag eingestellt werden, nachdem die Gemeinde auf 1 April 1913 mit ihrer Tilgung um 7 295 M voraus ist.
- Für Armenwesen sollen bei erhöhtem Aufwand 500 M vorgesehen werden.
- Die Einnahmen und Ausgaben für die Volksschule werden den veränderten Verhältnissen entsprechend vorgesehen.
- Auf die beim Feldbereinigungsunternehmen II beteiligten Grundeigentümer sollen heuer als zweite Kosteneinlage -: 1 500 M zur Umlage gebracht und unter diesem Betrag noch weitere 200 M zur vorschußweisen Bezahlung von Feldbereinigungskosten im Voranschlag vorgesehen werden.
S.193
5) Bei voranschlagsmäßigen Einnahmen -: 14 500 M
Ausgaben -: 23 200 M
u. einem Abmangel von 13 700 M
den Voranschlag festzustellen.
6) Die Gemeindeeinkommensteuer mit einem Zuschlag von – : 50 % zu den staatlichen Einheitssätzen zu erheben
thut (macht) bei – : 3 306 M: = 1 653 M
7) Als Gemeindeumlage auf Grundeigenthum, Gebäude und Gewerbe -: 10 % der Ertragskataster festzusetzen.
thut (macht) auf – : 91 400 M 9 140 M
Zusammen – : 10 793 M
8) Die verfügbaren Restmittel in erster Linie zur Deckung deß weiteren Abmangels zu verwenden u. im übrigen zur Ausgleichung der Umlage in späteren Jahren sowie zu außerordentlichen Ausgaben wie Feldbereinigungs- Elektrizitätseinrichtungs- u. anderen Kosten bereit zu halten.
Bürgerausschuß Gemeinderat
Ob. Kühnle Schulth. Thierer
Thierer Braunmiller
Duckeck Schleicher
Eberhardt Falch
Miller Gebhardt
Mayer Schleicher
Mayer
Späterer Eintrag durch Schulth. Thierer:
Laut oberamtlicher Mitteilung vom 17 April 1913 wurde der Voranschlag mit einer Umlage von 10 793 M bzw. 9 140 M für vollziehbar erklärt. Hiervon wurde den Gemeindecollegien Kenntnis gegeben. Unterschrift Schulth. Thierer
S. 194
Weidenstetten
Verhandelt den 23. Februar 1913
Eingetragen den 31. März 1913
Die Maurermeister Hermann Hausmann und Martin Braun von hier besitzen eine Steinquetschmaschine zur Herstellung von Sand, Kies und Schotter. Das hierzu erforderliche Material wird aus einem Gemeindesteinhang an der Sperre gewonnen. Es wird
Beschlossen
daß die oben Genannten ein jährliches Pachtgeld von zusammen – : 10 M für den an der Sperre ausgewiesenen Steinhang, für beide Teile widerruflich je auf 1 Nov. jeden Jahres, erstmals 1913 zur Gemeindepflege zu bezahlen haben, gegen 1/4jährliche Kündigung.
Anerkannt .Gemeinderat
Herrmann Hausmann .. .Schulth. Thierer
Martin Braun …Braunmiller
Schleicher
Eberhart
Schleicher
Mayer
S. 195
Weidenstetten
Verhandelt den 31. März 1913
Die Gemeinde Weidenstetten schuldete der Ursula Hauff, ledig, ein Kapital von
– : 7 000 M. Dieselbe hat sich mit Georg Häge, Bauer in Börslingen, verheiratet. Dieses Kapital wurde an den Schwiegervater der Hauff, Georg Häge, alt, in Börslingen, abgetreten. Derselbe verlangt nun statt bisher 3 ½ % nunmehr 3 ¾ % vom 1 April 1913 an.
Deßgleichen schuldet die Gemeinde an die Pflegschaft deß Jakob Hauff, Pfleger Matthäus Hauff, Ritterwirt in Eislingen. -: 1 800 M. Derselbe verlangt statt bisher
3 ½ % nunmehr 4 % oder Zurückzahlung.
Es wird nun
Beschlossen
- Dem Georg Häge von Börslingen statt bisher 3 ½ % nunmehr 3 ¾ % vom
1 April an zu bezahlen. - An die Pflegschaft deß Jakob Hauff die Schuld mit – : 1 800 M bis 1 Juli 1913 zurückzuzahlen, in dem der ? Jakob Rettinger von hier, obige – : 1 800 M zu 3 ¾ % der Gemeinde als Anleihe leiht.
Gemeinderat Bürgerausschuß
Schulth. Thierer Obmann Kühnle
Braunmiller Thierer
Schleicher Duckeck
Falch Eberhardt
Gebhardt Groß
Mayer Mayer
S. 196
Weidenstetten
Verhandelt den 23. Mai 1913
Die hier in sehr armen Verhältnissen wohnhafte A. F., Witwe deß G. F., Sattler von hier, hat 4 Buben im Alter von 5, 7, 8 u. 10 Jahren. Die zwei ältesten sollen in das Waisenhaus nach Stuttgart verbracht werden. Die Witwe selbst ist nicht in der Lage das für die beiden Buben zu bezahlende Einstandsgeld mit je -: 30 M zu bezahlen. Es wird nun
Beschlossen
den Betrag mit zusammen – ; 60 M auf die Ortsarmen- bzw. Gemeindekasse zu übernehmen.
Unterschrift Pfarrer Dornfeld
Gemeinderat Bürgerausschuß
Schulth. Thierer Obmann Kühnle
Braunmiller Thierer
Schleicher Duckeck
Falch Eberhardt
Gebhardt Groß
Mayer Mayer
S. 197
Weidenstetten
Verhandelt den 23. Mai 1913
Heute wurden die Beschlüsse der Amtsversammlung vom 28 Februar 1913 den bürgerlichen Collegien nach § 76deß Verwaltungsedikts nach ihrem ganzen Inhalt eröffnet.
Gemeinderat Bürgerausschuß
Schulth. Thierer Obmann Kühnle
Braunmiller Thierer
Schleicher Duckeck
Falch Eberhardt
Gebhardt Groß
Mayer Mayer
S. 198
Weidenstetten
Verhandelt den 20. Juni 1913
Nach einem Protokollauszug deß Kirchengemeinderats vom 29 Mai 1913 schließt die hiesige Kirchenumlage auf eine dreijährige Periode mit einem Abmangel
– : 1 400 M ab. Nach diesem Beschluß soll eine 10 % Umlage nach dem Staatssteuerfuß umgelegt werden. Vom Standpunkt der bürgerlichen Gemeinde ausgehend wird von den bürgerlichen Collegien
Beschlossen
dem Kirchengemeinderatsbeschluß vom 29 Mai 1913 seine Zustimmung zu geben.
Gemeinderat Bürgerausschuß
Schulth. Thierer Obmann Kühnle
Braunmiller Thierer
Schleicher Duckeck
Falch Eberhardt
Gebhardt Groß
Mayer Mayer
S. 199
Weidenstetten
Verhandelt den 20. Juni 1913
Nach einer Mitteilung deß Kgl. Oberamts Ulm vom 13 Juni d. J. hat der seitherige Distriktarzt D. Sonntag in Lonsee seine Stelle gekündigt. Bezüglich der Wiederbesetzung ersucht das Kgl. Oberamt etwaige Wünsche mitzuteilen.
Da die hiesigen Einwohner auf den Distriktarzt angewiesen sind, wird für die Wiederbesetzung der Arztstelle der Wunsch ausgedrückt, solche einem künftigen Arzt zu übertragen. Bezüglich deß von der Gemeinde zu bezahlenden Wartgeldes wird von den bürgerlichen Collegien
Beschlossen
den seitherigen Betrag mit – : 40 M zu gewähren, wofür derselbe jede Woche einmal den Ort zu besuchen u. auch die Ortsarmen zu behandeln hätte.
Gemeinderat Bürgerausschuß
Schulth. Thierer Obmann Kühnle
Braunmiller Thierer
Schleicher Duckeck
Falch Eberhardt
Gebhardt Groß
Mayer Mayer
S. 200
Weidenstetten
Verhandelt den 2. April 1913
Eingetragen den 15. August 1913
In der von der Gemeinde für den neu ernannten Hauptlehrer Stark gemieteten Wohnung, siehe oben Seite 174 – 175, fehlten noch einige Gegenstände:
1 Speiseschrank, 1 Küchenschanze, 1 Waschkessel. Ferner wurde die Ölung der Zimmerböden vom Lehrer gewünscht. Da die fehlenden Gegenstände als notwendig erscheinen, wird
Beschlossen
die genannten Gegenstände, sowie auch die Zimmerböden auf Kosten der Gemeinde anzuschaffen bzw. die Böden ölen zu lassen.
Gemeinderat Bürgerausschuß
Schulth. Thierer Obmann Kühnle
Braunmiller Thierer
Schleicher Duckeck
Falch Eberhardt
Schleicher Groß
Mayer Mayer
S. 201
Weidenstetten
Verhandelt den 15. August 1913
Nachdem die bürgerlichen Collegien der Gemeinden Breitingen und Einsingen durch einstimmige Beschlüsse den Beitritt ihrer Gemeinde zu dem Gemeindeverband zur Versorgung von Ulmer Landgemeinden mit Elektrizität, gemäß § 1, Abs. 4 der Satzung dieses Gemeindeverbands erklärt und die Verbandssatzung unterschriftlich anerkannt haben, u. da dieser Beitritt nach der oben erwähnten Satzungsbestimmung der Zustimmung der Gemeindecollegien sämtlicher Verbandscollegien bedarf, so ergeht hiermit der einstimmige
Beschluß
die Zustimmung zum Beitritt der Gemeinden Breitingen und Einsingen zu dem genannten Gemeindeverband zu erteilen u. die Genehmigung der Kgl. Kreisregierung hierzu nachzusuchen.
Gemeinderat Bürgerausschuß
Schulth. Thierer Obmann Kühnle
Braunmiller Thierer
Schleicher Duckeck
Falch Eberhardt
Schleicher Groß
Mayer Mayer
Dem Oberamt Auszug gefertigt.
S. 202
Weidenstetten
Verhandelt den 1. Mai 1913
Eingetragen den 15. August 1913
Hauptlehrer Stark hat bei dem Oberschulrat den Antrag gestellt, es möchte ihm statt deß 34-stündigen Abteilungsunterrichts an der Unterklasse auf 36 Stunden erhöht werden, damit er diese Kluft, welche durch den vielen Unterlehrerwechsel notgelitten habe, wieder auf die gewünschte Höhe bringe. Dieses Gesuch legt der Ortsschulrat den bürgerlichen Collegien zur Genehmigung vor. Es wird
Beschlossen
das Gesuch deß Herrn Hauptlehrers Stark zunächst für dieses Sommerhalbjahr 1913 mit zwei weiteren Stunden zum Nachhilfeunterricht an den schwächeren Kindern seiner Klasse nach den Sätzen, die für den Abteilungsunterricht gelten u. belohnt werden, zu genehmigen.
Gemeinderat Bürgerausschuß
Schulth. Thierer Obmann Kühnle
Braunmiller Thierer
Schleicher Duckeck
Falch Eberhardt
Schleicher Groß
Mayer Mayer
S. 203
Weidenstetten
Verhandelt den 15. August 1913
Der Verwalter der Gemeinde- und Ortslesebibliothek Herr Pfarrer Dornfeld, hier, stellt an die Gemeindecollegien den Antrag, daß die durch oben genannte Bibliothek entstehenden Kosten mit – : 3 M pro Jahr nicht allein durch den Leseverein getragen werden, sondern je abwechselnd alle zwei Jahre die Gemeinde trage, mit der Begründung, daß die Gemeindebibliothek viel stärker in Anspruch genommen werde, u. stellt weiter den Antrag, daß die Belohnungen deß Mesmers Röscheisen mit 2 M u. Amtsdieners Mayländer mit 1 M, zus. – : 3 M, auf das Jahr 1912 auf die Gemeindekasse übernommen werden u. ebenso 1914/15, 1916/17 usw. im zweijährigen Turnus wechseln. Es wird
Beschlossen
den Antrag deß Herrn Pfarrers zu genehmigen.
Gemeinderat Bürgerausschuß
Schulth. Thierer Obmann Kühnle
Braunmiller Thierer
Schleicher Duckeck
Falch Eberhardt
Schleicher Groß
Mayer Mayer
S. 204
Weidenstetten
Verhandelt den 17. August 1913
Da die hiesige Gemeinde demnächst mit elektrischer Kraft u. Licht versorgt wird, so ist zur Aufstellung deß Transformatorenhauses ein geeigneter Platz erforderlich. Von Seiten der technischen Leitung ist auf der Pzl. (Parzelle) Nr. 1217, Wiese hinter dem Dorf, dem Bauern Johann Georg Bosch gehörig, ein Platz als geeignet bezeichnet worden. Mit dem Eigenthümer fraglichen Platzes wurde verhandelt. Bosch erklärt sich zur Abtretung bereit, verlangt pro qm 5 M. Unterschrift des Joh. Georg Bosch
Es wird
Beschlossen
die erforderliche Fläche für den geforderten Betrag von Bosch zu erwerben.
Gemeinderat Bürgerausschuß
Schulth. Thierer Obmann Kühnle
Braunmiller Thierer
Schleicher Duckeck
Falch Eberhardt
Schleicher Groß
Mayer Mayer
Dem Ingenieur Franzenmann Auszug gesandt.
S. 205
Weidenstetten
Verhandelt den 1. September 1913
Zufolge Aufforderung deß Kgl. Oberamts Ulm vom 28 August 1913 betr. das Stromleitungsnetz deß Bezirksverbands Oberschwäbische Elektrizitätwerk, welches auch die hiesige Markung und den hiesigen Ort als Abnehmerin berührt, gibt der Gemeinderat seine Äußerung dafür ab, daß das Leitungsnetz möglichst vorteilhaft angelegt werde.
Gemeinderat
Schulth. Thierer
Braunmiller
Schleicher
Mayer
Schleicher
Dem Kgl. Oberamt Auszug gesandt.
S. 206
Weidenstetten
Verhandelt den 24. September 1913
Unter Bezugnahme deß Erlasses deß Kgl. Versicherungsamts Ulm vom 28. August 1913, betrifft Festsetzung der Ortslöhne nach § 149 der Reichsversicherungsordnung wird beraten und
Beschlossen
die Ortslöhne mit Einschluß der Sachbezüge wie folgt für die hiesige Gemeinde festzusetzen:
- männlich unter 16 Jahren 1 M 20 P
weiblich unter 16 Jahren 1 M – - männlich über 16 – 21 Jahre 2 M 20 P
weiblich über 16 – 21 Jahre 1 M 50 P - männlich über 21 Jahre 2 M 60 P
weiblich über 21 Jahre 1 M 80 P
Gemeinderat
Schulth. Thierer
Braunmiller
Schleicher
Mayer
Schleicher
Kgl. Oberamt Auszug gesandt.
S. 207
Weidenstetten
Verhandelt den 24. September 1913
Auf Anordnung der Oberschulbehörde wird zum Andenken an die Freiheitskriege 1813 in den Schulen eine Erinnerungsfeier abgehalten. Zu einer solchen Feier in der hiesigen Schule hat der Gemeinderat bewilligt, daß jedem Schulkind eine Brezel
a 6 Pfennig überreicht wird. Es wird
Beschlossen
die erwachsenden Kosten auf die Gemeindekasse zu übernehmen.
Gemeinderat
Schulth. Thierer
Braunmiller
Schleicher
Falch
Gebhardt
Schleicher
Mayer
S. 208
Weidenstetten
Verhandelt den 1. Oktober 1913
Nach Art. 1, Abs. 1 deß Gesetzes betr. die Eber- und Ziegenbockhaltung vom 8 Juli 1912 sind Gemeinden, in denen mehr als 20 Ziegen gehalten werden, verpflichtet, einen oder zwei Ziegenböcke aufzustellen. In hiesiger Gemeinde ist schon seit dem Jahr 1908 ein Ziegenbock aufgestellt, die Pachtdauer würde noch bis zum 31 März 1914 dauern.
Da das Gesetz eine Neuerung insofern vorschreibt, wonach die Zuchtböcke durch den Ziegenzuchtverein anzuschaffen empfohlen wird und im Eigentum desselben verbleiben sollen, hierfür hätten die Gemeinden neben der Bezahlung deß Futtergeldes einen Jahresbeitrag von 15 – 20 Mark an den Ziegenzuchtverein zu bezahlen, an Futtergeld schreibt das Gesetz 70 – 90 M pro Jahr vor: Es wird
S. 209
Beschlossen
dem Ziegenzuchtverein in stets widerruflicher Weise beizutreten, die Anschaffung der Böcke demselben zu übertragen, einen Beitrag von – : 15 M pro Jahr in widerruflicher Weise aus der Gemeindekasse zu verwilligen.
Die Pachtdauer wird vom 1 Oktober 1913 bis 31 März 1916 festgesetzt.
Als Pächter ist aufgestellt Paul Hummel, Schreiner, pro Jahr für 70 M.
Anerkannt: P. Hummel
Gemeinderat Bürgerausschuß
Schulth. Thierer Obmann Kühnle
Braunmiller Thierer
Schleicher Duckeck
Falch Eberhardt
Gebhardt Mayer
Schleicher
Mayer
Zur Gemeindepflege Auszug gefertigt,
dem Oberamt Auszug eingesandt.
S. 210
Weidenstetten
Verhandelt den 9. Oktober 1913
In hiesiger Gemeinde ist im Laufe deß Monats September in einigen Familien unter den Kindern Diphtherie und Scharlach ausgebrochen. Nach einer Ministerialverfügung betreffend Bekämpfung übertragbarer Krankheiten vom
9 Februar 1910, Regblt. S. 84 usw. sind Wohn- u. Schlafräume, in welchen Personen von ansteckenden Krankheiten gewohnt haben, nach Beendigung der Krankheit zu desinfizieren, was durch einen besonders aufgestellten Beamten vollzogen wird, wodurch dem Haushaltungsvorstand Kosten erwachsen.
Nach § 15 u. 16 obiger Verfügung wird die Übernahme der Kosten oder ein Teil
S. 211
derselben auf die Gemeindekasse empfohlen. Es wird
Beschlossen
bei jeweils durch den Beamten Desinfektor vorzunehmenden Desinfektion an den Kosten ein Drittel auf die Gemeindekasse zu übernehmen.
Gemeinderat Bürgerausschuß
Schulth. Thierer Obmann Kühnle
Braunmiller Thierer
Schleicher Duckeck
Falch Eberhardt
Gebhardt Miller
Schleicher Groß
Mayer Mayer
Zur Gemeindepflege Auszug gefertigt u. Kgl. Oberamt
S. 212
Weidenstetten
Verhandelt den 16. Oktober 1913
Aus Anlaß deß hundertjährigen Gedächtnistags der Schlacht bei Leipzig soll auch in hiesiger Gemeinde zum Andenken eine Feier abgehalten werden, bei welcher durch die Schuljungen ein Fackelzug mit Lampions veranstaltet werden soll.
Von Seiten der Leiter dieser Feier wurde an den Gemeinderat der Antrag gestellt, es möchte zu dieser Feier, bzw. Fackelzug aus der Gemeindekasse ein entsprechender Beitrag verwilligt werden. In Anbetracht dieser denkwürdigen Schlacht wird
Beschlossen
aus der Gemeindekasse einen Beitrag von 30 M zu verwilligen.
Bürgerausschuß Gemeinderat
Obmann Kühnle Schulth. Thierer
Thierer Braunmiller
Duckeck Schleicher
Eberhardt Falch
Miller Gebhardt
Groß Schleicher
Mayer Mayer
S. 213
Weidenstetten
Verhandelt den 16. Oktober 1913
Die Ortsarmenbehörde Feuerbach hat die früher hier in Kost und Wohnung untergebrachte Witwe Sch. unterstützt und die Unterstützung der hiesigen Ortsarmenbehörde aufgerechnet. Eine Abweisung war resultatlos, weil die Sch.
1 ¾ Jahr bis Oktober 1912 hier gewohnt u. somit den Unterstützungswohnsitz erworben hatte. Nach mehrmaligem Schriftwechsel hat sich der mitunterzeichnete Ortsvorsteher selbst nach Feuerbach begeben u. mit dem dortigen Armenpfleger mündlich verhandelt.
Der Enkelsohn G. R,. Fabrikarbeiter in Feuerbach, bei welchem die Witwe Sch. wohnt u. die Unterstützung für Verköstigung seiner Großmutter bezog, hat hierauf die schriftliche Erklärung abgegeben, daß er vom 1 November 1913 ab auf weitere Unterstützung für seine Großmutter verzichte.
S. 214
efft. werde er, wenn es ihm möglich sei, die von der Ortsarmenbehörde geleistete Unterstützung wieder ersetzen. Es wird
Beschlossen
der Armenverwaltung Feuerbach den vom 1 Juli 1913 bis 1 November 1913 geleisteten Unterstützungsbetrag aus der Gemeindekasse zu ersetzen.
Gemeinderat Bürgerausschuß
Schulth. Thierer Obmann Kühnle
Braunmiller Thierer
Schleicher Duckeck
Falch Eberhardt
Gebhardt Miller
Schleicher Groß
Mayer Mayer
S. 215
Weidenstetten
Verhandelt den 2. November 1913
Die hiesige Gemeinde wurde schon seit Gründung deß Elektrizitätswerks in Heuchlingen von der Vorstandschaft dieses Werkes wiederholt zum Anschluß eingeladen. Ein Anschluß wäre auch längst erfolgt, wenn nicht von Seiten deß Kgl. Oberamtsvorstands wiederholt abgeraten wurde, um an ein im Entstehen begriffenes Elektrizitätswerk (Oberlandzentrale), welches billiger werde, anzuschließen. Dieses Werk ist zur Zeit im Bau begriffen. Sämtlich an das Werk anschließende Gemeinden deß Oberamts Ulm u. benachbarter Oberamtsbezirke wurden zu einem Verband vereinigt, wozu auch die hiesige Gemeinde zählt. Nun soll nach Mitteilungen der Vorstände OEW u. OWH wegen eines Hindernisses der Zuleitung an das Stuttgarter Wasserwerk bei Niederstotzingen
S. 216
die Gemeinde Weidenstetten aus dem Verband OEW ausscheiden u. an EWH angeschlossen werden. Zu vorstehender Sachlage wird von den bürgerlichen Collegien
Beschlossen
da das in Frage stehende Hinderniß die Gemeinde in keiner Weise berührt, beharren die bürgerlichen Collegien an dem mit OEW abgeschlossenen Verbandsvertrag fest.
Gemeinderat Bürgerausschuß
Schulth. Thierer Obmann Kühnle
Braunmiller Thierer
Schleicher Duckeck
Falch Eberhardt
Gebhardt Miller
Schleicher Groß
Mayer Mayer
Dem Kgl. Oberamt u. der
Gemeindepflege Auszug gefertigt
S. 217
Weidenstetten
Verhandelt den 23. November 1913
Auf ergangene öffentliche Bekanntmachung im hiesigen Ort erscheinen nachgenannte, hier wohnhafte Männer, welche nach Art. 53, Seite. 354 der Gemeindeordnung, sowie nach Art. 7, Abs. 1 – 9, Seite 767 derselben Ordnung, Anspruch auf Erteilung deß Bürgerrechts haben und bitten um Aufnahme.
Dieselben sind
1) Hauptlehrer Hanßum
2) Joh. Georg Leibing
3) Konrad Staib
4) Georg Kohn
5) Johannes Kölle
6) Herrmann Hausmann
Beschluß
denselben die Aufnahme in das Bürgerrecht zu erteilen mit der Bestimmung, daß jeder der Genannten die in Art. 7, Abs. 1 der Gemeindeordnung festgesetzte Gebühr von 2 M in die Gemeindekasse hier zu bezahlen habe.
(Unterschriften der Antragsteller) Gemeinderat
Robert Hanßum, Hauptlehrer Schulth. Thierer
Joh. Georg Leibing Braunmiller
Konrad Staib Schleicher
Georg Kohn Falch
Johannes Kölle Gebhardt
Herrmann Haußmann Schleicher
Mayer
S. 218
Weidenstetten
Verhandelt den 23. November 1913
Auf den oberamtlichen Erlaß vom 14 November 1913, betreffend die Apotheke in Lonsee bezüglich der Garantie eines Reinertrags von – : 4 000 M wurde von den bürgerlichen Collegien beraten. Dieselben sind der Ansicht, da Weidenstetten von den in Betracht kommenden Gemeinden die größte ist u. hiermit auch am meisten zu bezahlen hätte u. Gerstetten nur drei Kilometer weiter als Lonsee entfernt ist, wird
Beschlossen
an einem Fehlbetrag keinen Beitrag zu gewähren.
Bürgerausschuß Gemeinderat
Obmann Kühnle Schulth. Thierer
Eberhardt Braunmiller
Miller Schleicher
Groß Falch
Mayer Gebhardt
Schleicher
Mayer
Dem Kgl. Oberamt u. zur Gemeindepflege Auszug gefertigt
S. 219
Weidenstetten
Verhandelt den 25. November 1913
- 1
Bei Einzahlung kleinerer Beträge mittels Postanweisung ist es umständlich u. für die Kasse vielfach mit weiterem Postaufwand verbunden, wenn die Rechnung zum Abquittieren mit hinausgesandt wird. Aus Zweckmäßigkeits- u. Sparsamkeitsgründen wird daher heute gem. § 177, Abs. 4 der Vollzugsverfügung zur Gemeindeordnung vom Gemeinderat mit Stimmeneinheit
Beschlossen
zu bestimmen, daß von nun an bei Zahlungen durch Postanweisung bis zum Betrag von – : 20 M der Postschein als Quittung dienen kann.
Gemeinderat
Schulth. Thierer
Braunmiller
Schleicher
Falch
Mayer
Schleicher
S. 220
Weidenstetten
Verhandelt den 25. November 1913
Eingetragen den 28. November 1913
Im Laufe deß Herbstes hatten die Mäuse in erschreckender Weise sich vermehrt, so daß für die Wintersaaten eine Vernichtung drohte. Das Kgl. Oberamt Ulm hat im Amtsblatt Befehl erlassen, von Seiten der Gemeindebehörden auf eine energische Vertilgung der Feldmäuse hinzuwirken. Von den bürgerlichen Collegien wurde hierauf
Beschlossen
auf Rechnung der Gemeindekasse 1 Zentner Giftkörner anzuschaffen u. an die Güterbesitzer zum Auslegen zu verteilen.
Bürgerausschuß Gemeinderat
Obmann Kühnle Schulth. Thierer
Thierer Braunmiller
Duckeck Schleicher
Eberhardt Falch
Miller Gebhardt
Groß Schleicher
Mayer Mayer
S. 221
Weidenstetten
Verhandelt den 25. November 1913
Eingetragen den 28. November 1913
Auf 11 November d. J. läuft die Pachtzeit der im Eigenthum der Gemeinde befindlichen Pzl. Nr. 50 und 1041/2, Baumwiese und Gemüsegärten hinter dem Dorf, ab. Der bisherige Pächter deß Baumgartens, Georg Scheifele, welcher bisher pro Jahr – : 44 M Pachtgeld bezahlt hatte, bittet, ihm genanntes Grundstück auf eine weitere Anzahl von Jahren ohne öffentlichen Aufstreich zu überlassen, weil er an diesem während der abgelaufenen Pachtperiode viel verbessert habe und bietet für die Folgezeit statt bisher – : 44 M nunmehr – : 60 M pro Jahr. Da tatsächlich anzuerkennen ist, daß Scheifele dieses Grundstück sehr gehoben u. verbessert hat, wird
S. 222
Beschlossen
dieses Grundstück u- auch die daneben liegenden Gemüseländer unter der Hand ohne öffentliche Verpachtung abzugeben u. zwar auf die Dauer von 12 Jahren,
1914 – 1925, dem Georg Scheifele für – : 60 M pro Jahr, den übrigen Pächtern die Gemüsegärten für das seitherige Pachtgeld zu überlassen u. zwar
Anerkannt:
- Georg Scheifele 60 M Georg Scheifele
- Christoph Ehret 3 M Christoph Ehret
- Wittlinger 3 M Wittlinger
- Kräutner 3 M Kräutner
- Kreiser Nikolaus 3 M 50 P Kreiser
Bürgerausschuß Gemeinderat
Obmann Kühnle Schulth. Thierer
Thierer Braunmiller
Duckeck Schleicher
Eberhardt Falch
Miller Gebhardt
Groß Schleicher
Mayer Mayer
S. 223
Weidenstetten
Verhandelt den 25. November 1913
Am Mittwoch den 26 November findet durch den Bezirksfeuerwehrinspektor die Musterung der hiesigen Feuerwehr statt, wozu die Gesamtmannschaft zu einer Übung auszurücken hat. Da unter der Mannschaft sehr viele Tagelöhner und Handwerker sich befinden, welche eines Arbeitslohns verlustig gehen, wird
Beschlossen
jedem Feuerwehrmann, welcher bei der Übung u. Musterung anwesend ist, je
1 M aus der Gemeindekasse zu verwilligen.
Gemeinderat
Schulth. Thierer
Braunmiller
Schleicher
Falch
Gebhardt
Schleicher
Mayer
S. 224
Weidenstetten
Verhandelt 7. Dezember 1913
gemäß Art. 26 u. 27 der Bezirksordnung u. der Feststellung deß Kgl. Oberamts gemäß § 55, Abs. 1 der Vollzugsverfügung zur Bezirksordnung conf. Vgl. oberamtlicher Erlaß vom 15 Nov. 1913 hat die hiesige Gemeinde zur künftigen Amtsversammlung auf die Dauer der drei Jahre 1914 – 1916 einen Abgeordneten u. einen Stellvertreter zu wählen. Die Wahl wurde heute unter den vereinigten Gemeindekollegien mittels geheimer Abstimmung vorgenommen, es wurden hierbei gewählt:
1) Als ordentliches Mitglied Schulth. Thierer mit 12 Stimmen
2) Als Stellvertreter Obmann Kühnle mit 7 Stimmen
Die weiteren Stimmen wurden zersplittert.
Randbemerkung:
Nebenstehendes Wahlergebnis wurde am 10 Dezember 1913 der Gemeinde bekannt gemacht, daß Einsprechen innerhalb 8 Tagen beim Ortsvorsteher oder beim Kgl. Oberamt gemacht werden wollen. Ein Einspruch wird nicht erhoben.
S. 225
Beschluß
Zu der oberamtlichen Übersicht u. der vorgeschlagenen Reihenfolge für die Teilnahme, in welcher der hiesige Abgeordnete bzw. dessen Stellvertreter mit Stimmrecht an der Amtsversammlung teilnimmt, erklären die bürgerlichen Collegien. ihr Einverständniß.
Bürgerausschuß Gemeinderat
Obmann Kühnle Schulth. Thierer
Thierer Braunmiller
Duckeck Schleicher
Eberhardt Falch
Miller Gebhardt
Groß Schleicher
Mayer Mayer
Dem Kgl. Auszug gesandt.
S. 226
Weidenstetten
Verhandelt den 7. Dezember 1913
Nach Art. 16 der Gemeindeordnung wird die Wahl in den Gemeinderat unter Leitung eines Wahlvorstandes vorgenommen, derselbe besteht aus dem Ortsvorsteher als Vorsitzendem u. zwei Beisitzern, von denen der Gemeinderat und der Bürgerausschuß je einen Beisitzer aus seiner Mitte wählt.
Sodann ist nach§ 17 der Vollzugsverfügung zur Gemeindeordnung die Wahl je eines Stellvertreters für den Fall der Verhinderung der Beisitzer deß Wahlvorstandes empfohlen.
S. 227
Es wurden somit gewählt:
- Als Beisitzer Gemeinderat Posthalter Mayer
“ “ Bürgerausschußmitglied Obmann Kühnle - Als Stellvertreter Gemeinderat Joh. Georg Schleicher
“ “ Bürgerausschußmitglied Duckeck Martin
Bürgerausschuß Gemeinderat
Obmann Kühnle Schulth. Thierer
Thierer Braunmiller
Duckeck Schleicher
Eberhardt Falch
Miller Gebhardt
Groß Schleicher
Mayer Mayer
S. 228
Weidenstetten
Verhandelt den 28. Dezember 1913
Seit einiger Zeit ist der Zinsfuß im allgemeinen, sowie bei den öffentlichen Kassen u. Geldinstitutionen in die Höhe gegangen. Die hiesige Gemeinde schuldet an die Pflegschaft der Anna Bosch von hier – : 19 500 M a 3 ½ %. Der Pfleger, David Schleicher, hier, verlangt Zinserhöhung vom 31 März 1914 a 4 %. Da auch weitere Gläubiger voraussichtlich mit einer Zinserhöhung herantreten werden, so wird
S. 229
Beschlossen
allen denjenigen Gläubigern. welche bis zum 31 März 1914 um Zinserhöhung ansuchen, die geforderte Zinserhöhung zu gewähren, efft. das Kapital heimzubezahlen.
Bürgerausschuß Gemeinderat
Obmann Kühnle Schulth. Thierer
Eberhardt Schleicher
Thierer Falch
Miller Gebhardt
Groß Schleicher
Mayer
S. 230
Weidenstetten
Verhandelt den 28. Dezember 1913
Im Mai deß Jahres wurden zwei Knaben der Sattlerwitwe F von hier in das Waisenhaus nach Stuttgart verbracht, an Einstandsgeld ist für jeden Knaben
– : 30 M, zusammen – : 60 M, zu bezahlen. Witwe F ist nicht in der Lage, das Einstandsgeld mit 60 M zu bezahlen Es wird deßhalb
Beschlossen
den Betrag mit zusammen – : 60 M aus der Gemeindekasse zu bezahlen.
Gemeinderat
Schulth. Thierer
Braunmiller
Schleicher
Falch
Mayer
Schleicher
S. 231
Weidenstetten
Verhandelt 28. Dezember 1913
Am 22 November 1913 verstarb Anna Katharina Bosch, Witwe v. h.,
u. am 26. Dez 1913 starb deren Enkelkind Anna Kath. Bosch, 10 Jahre alt. Da auf hiesigem Kirchhof für Kinder eine besondere Abth. für Kinderbegräbnisse vorhanden ist, so hat der Vater deß genannten Kindes, Jakob Bosch, Bauer hier, darum nachgesucht, es möchte gestattet werden, daß sein Kind neben seiner Mutter in die Abtheilung der Erwachsenen begraben werden dürfte. Auf das Gesuch wurde
Beschlossen
dem Bosch seine Bitte zu gewähren, wenn derselbe 30 M an die Gemeindepflege bezahle, was Bosch hierauf bewilligt. (Unterschrift:) Jakob Bosch
Bürgerausschuß Gemeinderat
Obmann Kühnle
Thierer Schleicher
Eberhardt Falch
Miller Gebhardt
Groß Schleicher
Mayer
S. 232
Weidenstetten den 8. Februar 1914
Mit dem Ablauf des Jahres 1913 ging die Wahlperiode zweier Gemeinderatsmitglieder zu Ende, die Austretenden waren
1 Johann Martin Braunmiller, Privatier
2 Johannes Gebhardt, Söldner
Es waren somit wieder zwei Mitglieder zu wählen, eine Neuwahl fand am Montag den 15 Dezember 1913 statt. Bei dieser Wahl haben von 128 Wahlberechtigten 82 abgestimmt. Nach den Wahlzetteln haben die meisten Stimmen erhalten
1 Johannes Gebhardt 68 Stimmen
2 Jakob Kühnle 42 Stimmen
Die weiteren Stimmen waren zersplittert (gesplittet). Das Wahlergebniß wurde sofort in der Gemeinde bekannt gemacht mit dem Anfügen, daß Einsprachen gegen diese Wahl innerhalb 8 Tagen beim Kgl. Oberamt Ulm oder beim Gemeindevorsteher vorgebracht werden können. Da bei dem gewählten
S. 233
Jakob Kühnle wegen eines Schwägerschaftsverhältnisses bezirksrätliche Genehmigung einzuholen war, hat sich die Sache verzögert.
Bei der am 23 Januar d. J. stattgefundenen Bezirksratssitzung wurde die Wahl des Jakob Kühnle bestätigt, die hier vorgenannten sind somit auf 6 Jahre gewählt. Dieselben wurden in heutiger Sitzung vom Ortsvorsteher
1 Johannes Gebhardt auf seinen früher abgelegten Eid hingewiesen,
2 Jakob Kühnle beeidigt.
die Gewählten Johannes Gebhardt
Jakob Kühnle
Bürgerausschuß Gemeinderat
Eberhardt Schulth. Thierer
Thierer Schleicher
Miller Falch
Groß Schleicher
Mayer
S. 234
Weidenstetten
Verhandelt den 8. Februar 1914
Heute wurden die Beschlüsse der Amtsversammlung vom 13 Dezember 1913 den bürgerlichen Collegien nach § 76 deß Verwaltungsedikts nach ihrem ganzen Inhalt eröffnet.
Bürgerausschuß Gemeinderat
Eberhardt Schulth. Thierer
Thierer Schleicher
Miller Falch
Groß Gebhardt
Mayer Schleicher
Kühnle
S. 235
Weidenstetten
Verhandelt den 8. Februar 1914
Nach Erlaß deß Kgl. Oberamts vom 23 Januar 1914, welcher verlesen wird, trifft es die hiesige Gemeinde an dem Aufwand für die Verwaltungsaktuare im Rechnungsjahr 1913 bis 31 März 1914 bei einem Zeitaufwand deß Verwaltungsaktuars von 56 6/8 Tagen – : 649 M 48 P Vergütung. Die Erhöhung gegenüber dem Vorjahr rührt von der Neueinteilung der Verwaltungsaktuarsbezirke unter Bildung eines weiteren 4ten Bezirks her.
Die Umlage erfolgte auf den von dem Verwaltungsaktuar gemäß Erlaß deß Kgl. Ministeriums deß Innern vom 25 Mai 1911, Nr. 2403 Ministerialamtsblatt S. 209 gelieferten Berechnungen, welche vom 1 April 1911 ab für die Verteilung der Verwaltungsaktuarskosten als Grundlage dienen.
Nach erfolgter Beratung wird
Beschlossen
der für das Rechnungsjahr 1913 festgesetzten Vergütung zuzustimmen.
Bürgerausschuß Gemeinderat
Eberhardt Schulth. Thierer
Thierer Schleicher
Miller Falch
Groß Gebhardt
Mayer Schleicher
Kühnle
Dem Kgl. Oberamt u. der Gemeindepflege Auszug gesandt.
S. 236
Weidenstetten
Verhandelt den 8. Februar 1914
Zum Zweck der Einkommensteuereinschätzung, Gesetz vom 8 August 1903, Regblt. S. 261, ist in jeder Gemeinde eine Einschätzungskommission zu bilden. Für die hiesige Gemeinde ist durch die Gemeindecollegien ein Ortsschätzer u. ein Ersatzmann zu wählen u. zu bestellen u. zwar auf die Dauer von drei Jahren 1914, 1915 u. 1916. Als solche wurden heute von den bürgerlichen Collegien gewählt
1 als Ortsschätzer Gemeinderat Johann Falch mit 9 Stimmen
2 als Ersatzmann David Schleicher mit 7 Stimmen
Anerkannt J. Falch
D. Schleicher
Bürgerausschuß Gemeinderat
Eberhardt Schulth. Thierer
Thierer Gebhardt
Miller Schleicher
Groß Kühnle
Mayer
Dem Kameralamt Ulm (Bezirkssteueramt) Auszug am 27 Febr. 1914 eingesandt.
S. 237
Weidenstetten
Verhandelt den 8. Februar 1914
Das Kgl.Gemeinschaftliche Oberamt in Schulsachen hat mit Erlaß vom 16 Januar 1914 die Vereinigung der Schulkassenrechnungen mit der Gemeindepflege nach Maßgabe deß § 3, Ziff. 1, Abs. 1 deß Ministerialerlasses vom 29 III 1911, Nr. 4603 Ministerialamtsblatt S. 119 empfohlen, weil die seitherige Behandlungsweise der Schulkassenrechnungen mit oben genannter Ministerialverfügung nicht mehr vereinbar ist.
Nach Einvernehmen deß Ortsschulrats wird vom Gemeinderat einstimmig
Beschlossen
- Der Gemeindepfleger, welcher die Schulkasse schon seither verwaltet, hat vom 1 April 1914 ab dieselbe ohne abgesonderte Kasse zu führen, die Rechnung ist jährlich abzuschließen.
- Auf die Verwaltung der Schulkasse die Bestimmungen in § 3 der Ministerialverfügung vom 29 III 1911 grundsätzlich anzuwenden, mit der Maßgabe, daß die jährliche Schulkassenrechnung eine Beilage der Gemeindepflegekasse zu bilden hat. S. 238
- Die Anlegung u. Fortführung deß Hauptbuchs dem jeweiligen Verwaltungsaktuar der Gemeinde gegen Anrechnung deß regulativmäßigen Taggelds zu übertragen, dasselbe trägt die Gemeindepflege.
- Dem Gemeindepfleger bei 175 M laufender Jahreseinnahme vom 1 April 1914 eine jährlich aus der Gemeindekasse zu bezahlende Belohnung von 10 % von 175 M auszusetzen und sich weitere Regelung auf die nächste Wahl u. Gehaltsregulierung vorzubehalten. Diesem Beschluß gibt der Bürgerausschuß seine Zustimmung.
- Oberamt Auszug dieses Beschlusses vorzulegen.
Gemeinderat Bürgerausschuß
Schulth. Thierer Eberhardt
Schleicher Thierer
Falch Duckeck
Gebhardt Groß
Mayer Mayer
Kühnle
Kgl. Oberamt Ulm u. zur Gemeindepfl. Auszug gefertigt.
S. 239
Weidenstetten
Verhandelt im Januar 1914
Eingetragen den 14. März 1914
Das in hiesiger Gemeinde gehaltene Gemeindeblatt hat im Jahr 1913 mit einem Defizit von 20 M abgeschlossen. Auf Antrag deß Leiters genannten Blattes, Herrn Pfarrer Dornfeld, hier, soll das Defizit zur Hälfte die Kirchenpflege u. zur Hälfte die Gemeindepflege tragen. Es wird
Beschlossen
den hälftigen Betrag mit – : 10 Mark auf die Gemeindekasse zu übernehmen, das jeweilige Defizit soll auch für die folgenden Jahre zur Hälfte auf die Gemeindepflege übernommen werden.
Gemeinderat
Schulth. Thierer
Schleicher
Falch
Gebhardt
Schleicher
Mayer
Kühnle
S. 240
Weidenstetten
Verhandelt den 13. März 1914
Im hiesigen Ort wird z. Zt. das Leitungsnetz für elektrische Kraft und Licht eingerichtet. Da in den hiesigen Schulen im Winter Abendschulen abgehalten werden, wird
Beschlossen
in die beiden Schulsäle das elektrische Licht u. auch das Rathaus mit solchem einzurichten. Aus dieser Veranlassung hat auch der im Schulhaus wohnende Hauptlehrer Hanßum darum nachgesucht, das Leitungsnetz für elektrisches Licht auch in seiner Wohnung einzurichten. Diesem Gesuch wird entsprochen mit der Bedingung, daß Herr Hauptlehrer Hanßum, wie auch sein Amtsnachfolger, den Lichtstromverbrauch selbst zu bezahlen hat, was durch einen Zähler geschieht, sowie auch die Brennkörper zu unterhalten hat u. etwaige Beschädigung auf seine Kosten wieder herstellen zu lassen.
Bürgerausschuß Gemeinderat
Eberhardt Schulth. Thierer
Thierer Schleicher
Duckeck Falch
Groß Gebhardt
Mayer Mayer
Kühnle
S. 241
Weidenstetten
Verhandelt den 13. März 1914
In hiesiger Gemeinde ist im September 1913 unter den Kindern die Diphtherie ausgebrochen. Nach Beendigung der Krankheit efft. (?) Eintritt eines Todesfalls sind die Wohnräume, in welchen die Kranken untergebracht waren, zu desinfizieren. Dieses geschieht durch einen besonders aufgestellten Desinfektor aus Langenau. Durch dieses Geschäft, namentlich durch Reisekosten, entstehen den Haushaltungsvorständen bedeutende Kosten, welche im Einzelfall bis zu 15 M betragen, hierunter Taggeld u. Diäten 9 M, Reisekosten 3 M 90 P.
Da in hiesiger Gemeinde eine Krankenpflegerin ausgebildet ist, welche die Kranken pflegt, wird
Beschlossen
diese Krankenpflegerin, Frau Magdalena Waidle, auf Kosten der Gemeinde in Stuttgart ausbilden zu lassen, dieselbe erklärt sich hierzu bereit.
Unterschrift Magdalena Waidle
Bürgerausschuß Gemeinderat
Eberhardt Schulth. Thierer
Thierer Schleicher
Duckeck Falch
Groß Gebhardt
Mayer Schleicher
Mayer
Kühnle
S. 242
Weidenstetten
Verhandelt den 28. März 1914
Die hier nachgenannten Gemeindebediensteten
1 Johannes Mayländer, Polizeidiener
2 Johannes Iser, Wegknecht auf dem Sinabronner Weg
3 Matthäus Röscheisen, Wegknecht im Dorf
haben um Aufbesserung ihrer Belohnungen nachgesucht. Nach Beratung wird
Beschlossen
den Gesuchstellern folgende Aufbesserung vom 1 April 1914 an zu gewähren u. zwar
1 dem Johannes Mayländer, Polizeidiener, – : 25 M
2 dem Johannes Iser, Wegk. für den Sinabronner Weg -: 10 M
3 dem Matthäus Röscheisen, Wegknecht für das Dorf -: 30 M
Letzterer hätte zugleich hierfür das Gäßle bei Glauner, bei Bäcker Falch u. bei Posthalter u. Häge zu unterhalten.
Unterschriften Mayländer, Iser, M. Röscheisen
Bürgerausschuß Gemeinderat
Eberhardt Schulth. Thierer
Thierer Schleicher
Miller Falch
Mayer Gebhardt
Mayer
Kühnle
S. 243
Weidenstetten
Verhandelt den 4. April 1914
Die Gemeindekollegien beraten den Entwurf deß Voranschlags deß Gemeindehaushalts für das Rechnungsjahr 1914 u. fassen folgende
Beschlüsse
- Die Tilgungsrate von der Gemeindeschuld mit -: 800 M soll wegen der in Aussicht stehenden außerordentlichen Ausgaben für weitere Feldbereinigungsunternehmen und Einrichtung der elektrischen Beleuchtung heuer nicht in den Voranschlag eingestellt werden, nachdem die Gemeinde auf 1 April 1914 mit ihrer Tilgung um 7 895 M voraus ist.
- Für Armenwesen sollen bei einem erhöhten Aufwand 500 M vorgesehen werden.
- Die Einnahmen und Ausgaben für die Volksschule werden den veränderten Verhältnissen entsprechend vorgesehen.
- Auf die beim Feldbereinigungsunternehmen II beteiligten Grundeigentümer sollen heuer als III Kostenumlage -: 1 500 M zur Umlage gebracht werden.
- a) Für elektrische Beleuchtungseinrichtung im Schul- u. Rathaus werden – : 1 000 M vorgesehen
b) Für Straßenbeleuchtung – : 700 M
S.244
c) Für Ausbesserungen von Kandelanlagen
im Ort werden vorgeseh – : 200 M
d) Bei voranschlagsmäßigen Einnahmen -: 13 200 M
Ausgaben -: 27 200 M
einem Abmangel von 14 000 M
den Voranschlag festzustellen.
6) Die Gemeindeeinkommensteuer mit einem Zuschlag von – : 50 %
zu den staatlichen Einheitssätzen zu erheben
thut (macht) bei – : 2 857 M: = 1 428 M
7) Als Gemeindeumlage auf Grundeigenthum, Gebäude und
Gewerbe -: 10 % deß Ertragskatasters festzusetzen.
thut auf – : 91 537 M 23 P 9 153 M
Zusammen – : 10 581 M
8) Die verfügbaren Restmittel in erster Linie zur Deckung deß weiteren Abmangels zu verwenden u. im Übrigen zur Ausgleichung der Umlage in späteren Jahren sowie zu
außerordentlichen Ausgaben wie Feldbereinigungs- u. anderen Kosten bereit zu stellen..
Bürgerausschuß Gemeinderat
Eberhardt Schulth. Thierer
Thierer Schleicher
Duckeck Falch
Miller Schleicher
Groß Mayer
Mayer Kühnle
Einfügung zwischen den Unterschriften
Lt. oberamtlicher Mitteilung vom 30 April 1914 wurde der Voranschlag mit einer Umlage von 10 627 M für vollziehbar erklärt. Hiervon wurde den Gemeindekollegien Kenntniß gegeben. Schultheißenamt Thierer
S. 245
Weidenstetten
Verhandelt den 1. Mai 1914
Infolge deß Feldbereinigungsunternehmens III ist es notwendig, daß der Feld- und Holzabfuhrweg Zähringer Weg gegen das Dorf verlegt werden soll. Der neu anzulegende Weg soll eine Chaussierung (veraltet für Befestigung eines Weges mit Asphalt, Beton, Plastersteinen oder Ähnlichem) erhalten bis zum Friedhof. Die Ausführung der Anlage soll unter Leitung der Kgl. Culturinspektion (Vermessungsamt) geschehen. Da dieser Weg in der Hauptsache auch als Holzabfuhrweg dient, wird
Beschlossen
daß die Anlage zu 80 % auf Kosten der Gemeinde und zu 20 % auf Kosten deß Unternehmens geschehe.
Gemeinderat Bürgerausschuß
Schulth. Thierer Eberhardt
Schleicher Thierer
Falch Duckeck
Gebhardt Miller
Schleicher Groß
Mayer Mayer
Kühnle
Zu den Feldbereinigungsakten Auszug gefertigt.
S. 246
Weidenstetten
Verhandelt 1. Mai 1914
Die Wahlperiode deß seitherigen Gemeindepflegers Joh. Gg. Schleicher ist auf den 31 März 1914 abgelaufen. Dieser Termin wurde übersehen. Dieses wurde in heutiger Sitzung zur Kenntniß gebracht, nach Beratung wird
Beschlossen
von einer schriftlichen Wahl Abstand zu nehmen u. den Gemeindepfleger Johann Georg Schleicher durch Zuruf auf weitere 6 Jahre unter den seitherigen Gehaltsbedingungen zu wählen, rückwirkend vom 1. April 1914 bis 31. März 1920.
Anerkannt
Joh. Gg. Schleicher
Gemeinderat Bürgerausschuß
Schulth. Thierer Eberhardt
Schleicher Thierer
Falch Duckeck
Gebhardt Miller
Mayer Mayer
Kühnle
Gemeindepfleger Schleicher wurde auf seinen früher geleisteten Diensteid hingewiesen. Gem. Pfleger Schleicher
S. 247
Weidenstetten
Verhandelt den 17. Juli 1914 vor dem Gemeinderat und Bürgerausschuß
Nachdem das Feldbereinigungsunternehmen III vom Kgl. Oberamt am 23 April 1913 für beschlossen erklärt wurde u. auch von der Kgl. Zentralstelle für die Landwirtschaft, Abtheilung für Feldbereinigung, genehmigt worden ist, wird heute für die Aufbringung der Kosten folgendes
Beschlossen
- Sämtliche Kosten der Bereinigung vorschußweise von der Gemeindekasse zu bezahlen und nachträglich auf die betheiligten Grundeigenthümer umzulegen. Hierüber soll der Gemeinderat zu geeigneter Zeit noch Näheres bestimmen.
- Eine Schuldaufnahme nicht zu machen.
Gemeinderat Bürgerausschuß
Schulth. Thierer Eberhardt
Schleicher Thierer
Falch Duckeck
Gebhardt Miller
Schleicher Mayer
Mayer
Kühnle
- 248
Weidenstetten
Verhandelt den 17 Juli 1914
Heute wurden die Beschlüsse der Amtsversammlung vom 6 Juni 1914 den bürgerlichen Collegien nach § 76 deß Verwaltungsedikts nach ihrem ganzen Inhalt eröffnet.
Unterschriften wie S. 247
S. 249
Weidenstetten
Verhandelt den 27. Juli 1914
Die der Gemeinde im Eigenthum zustehende Schafweide, deren Pachtzeit auf Martini dieses Jahres abläuft, ist aufs Neue wieder zu verpachten. Nach mündlicher Besprechung der Collegien wude vereinbart, mit dem bisherigen Pächter ohne Ausschreiben in Blättern in Unterhandlung zu treten, was auf den heutigen Tag bestimmt wurde.
Bedingungen werden zugrunde gelegt
- Auf hiesiger Weide dürfen im Vorsommer 400 Stück Schafe und 16 Stück Freischafe aufgeschlagen werden. Diese letztgenannten bilden einen Besoldungstheil der hiesigen Pfarrei, wegen diesen hat sich der jeweilige Pächter mit dem Kgl. Kommunalamt Ulm nach Verhältniß des Pachtgeldes abzufinden.
- Nach Aberntung deß Winterfeldes ist dem Pächter gestattet, weitere 100 bis 150 Stück Schafe aufzuschlagen.
- Für etwaige Schäden, welche durch Verschulden der Schäfer oder Schafe entstehen, hat der Pächter einzustehen u. es behalten sich die bürgerlichen Collegien das Recht bevor, bei Beschädigungen, welche durch mutwilliges Verschulden eines Schäfers entstehen, demselben das fernere Hüten zu untersagen.
- Das Weidegeld ist je zur Hälfte auf 1 Juli u. 11 Nov. jeweils zu bezahlen.
- Wegen besonderer eintretender Naturereignisse hat der Pächter an die Gemeinde keinen Anspruch zu erheben. S. 250
- Die Weidezeit beginnt am 11 Nov. 1914 und endigt am 10 Nov. 1915.
- Die Auffahrt ist im Frühjahr vor dem 10 April nicht gestattet, im Herbst hat der Pächter so lange zu weiden u. zu pferchen, solange es die Witterung erlaubt, da die Winterweide mit eingeschlossen ist.
- Das Weiden auf Wiesen und Kleeäckern ist vom Frühjahr bis 1 Oktober jeweils bei Strafvermeidung verboten.
- Das Weiden auf Kartoffeläckern sowie sonst angebauten Feldern ist ebenfalls bei Strafvermeidung verboten.
- Für eine Einfahrt hat der Weidepächter selbst zu sorgen, das Einfahren im Stall ist nur bei schlechter Witterung gestattet, widrigenfalls der Pächter die Hälfte deß Pachtgeldes zu ersetzen hat.
- Für das Vorschlagen erhält jeder Schäfer vom Pferchkäufer pro Stall im Nachtpferch 20 P, für den Mittagstall 40 P. Ein Haufen hat jeden Tag im Nachtpferch zu stallen, der zweite Haufe, welcher das Ausbaufeld beweidet, steht dem Schäfer zur eigenen Verfügung, das heißt, er kann auf dem Ausbaufeld über Mittag stallen.
- Das Einfahren im Nachtpferch muss bei eintretender Dunkelheit noch bei Tag, das heißt vor Nacht, geschehen.
Unter vorstehenden Bedingungen bietet
S. 251
Johann Georg Bosch, Unterbauer, hier, auf ein Jahr – :1 350 M
mit Worten Eintausend dreihundertfünfzig Mark
Beschluß
die Weide dem. J. G. Bosch für obige Summe zuzuschlagen.
Anerkannt : Joh. Georg Bosch
der Bürge Jakob Bosch
Gemeinderat Bürgerausschuß
Schulth. Thierer Eberhardt
Schleicher Thierer
Falch Miller
Gebhardt Groß
Mayer Mayer
Kühnle
S. 252
Weidenstetten
Verhandelt den 10. Mai 1914
Eingetragen am 27. Juli 1914
Ende Mai 1913 kehrte die Witwe F. M., früher hier wohnhaft, von Ulm wieder hierher zurück, nachdem dieselbe bei ihrer Tochter bereits 1½ Jahre dort gewohnt hatte. Ihre Barmittel waren bei ihrer Rückkehr gering. Dieselbe wurde unterstützungsbedürftig, eine Wohnung wurde derselben im Armenhaus gewährt. Da dieselbe den Unterstützungswohnsitz in Ulm erworben gehabt hatte, wurde anfangs Mai die Unterstützungsbedürftigkeit dem Armenverband Ulm angemeldet. Es wurde
Beschlossen
zunächst eine Unterstützung von 5 M pro Monat zu gewähren u. zwar vom 1 Mai 1914 an beginnend.
Ortsarmenbehörde Gemeinderat
Pfarrer Dornfeld Schulth. Thierer
Schleicher
Falch
Gebhardt
Schleicher
Mayer
Kühnle
S. 253
Weidenstetten
Verhandelt den 21. September 1914
Durch den Ausbruch des Krieges wurden von Seiten der hiesigen Einwohnerschaft für das Rote Kreuz sowie auch für die hiesigen eingerückten u. ausmarschierten Mannschaften reichliche Gaben durch Sammeln zusammengebracht, welche je an die Vereinsleitungen übergeben wurden.
Um die Gemeinde auch zu einem wohlhtätigen Beitrag heranzuziehen wird von den bürgerlichen Collegien
Beschlossen
jedem der Ausmarschierten oder während deß Krieges einberufenen Mann aus der Gemeinde, sofern er selbst oder seine Angehörigen Steuern zahlen, einen Beitrag aus der Gemeindekasse von je – : 8 M auszubezahlen.
Gemeinderat Bürgerausschuß
Schulth. Thierer Eberhardt
Schleicher Duckeck
Falch
Gebhardt
Schleicher
Mayer
Kühnle
S. 254
Weidenstetten
Verhandelt den 30. Sep.1914
Im Farrenstall hier stehen zwei ältere Farren, welche altershalber zur Zucht untauglich geworden sind. Es wird deßhalb
Beschlossen
dieselben zum Schlachten zu verkaufen u. auf dem am Montag den 5 Oktober d. J. stattfindenden Farrenmarkt in Langenau zwei jüngere zu erwerben.
Gemeinderat Bürgerausschuß
Schulth. Thierer Eberhardt
Schleicher Duckeck
Falch Mayer
Gebhardt Thierer
Schleicher
Mayer
Kühnle
S. 255
wird hier hier im Original wiedergegeben. Es handelt es sich um einen Vordruck, der bearbeitet und zwischen die laufenden Seiten des Protokollbuchs eingeklebt wurde. Da die Seiten im Protokollbuch schon vornummeriert waren, folgen danach die Seiten 255a und 255 b.
Auf einer Extraseite folgen die Unterschriften der bürgerlichen Collegien
Gemeinderat Bürgerausschuß
Schulth. Thierer Eberhardt
Schleicher Duckeck
Falch Mayer
Gebhardt Thierer
Schleicher
Mayer
Kühnle
S. 255 a
Weidenstetten
Verhandelt den 25. Nov.1914
Nach dem Gesetz vom 23 Juli 1909, Regblt.. S. 125 u. Justizministerialamtsblatt v. 1909 S. 116 sind für die drei Kalenderjahre 1915, 1916 u. 1917 in hiesiger Gemeinde zwei Waisenrichter u. eine Anzahl Stellvertreter zu wählen. Zunächst gibt der Ortsvorsteher die Erklärung ab, daß er dem Vormundschafts- u. Nachlaßgericht angehören wolle. Unterschrift Schultheiß Thierer.
Es ist somit noch in Waisenrichter zu wählen. Bezüglich der Zahl der Stellvertreter wird dieselbe von den bürgerlichen Collegien auf 3 bestimmt. Bei der nach Maßgabe deß Art. 17, Abs. 6, deß Gesetzes vom 6 Juli 1849, Regblt. S. 277 in geheimer Abstimmung vorgenommenen Wahl wurde durch Stimmenmehrheit gewählt
S. 255 b
Johannes Falch, Gemeinderat
Derselbe erklärt, die Wahl anzunehmen. Unterschrift Joh. Falch
Als Stellvertreter wurden gewählt
1 David Schleicher mit 8 Stimmen
2 Joh. Georg Schleicher mit 7 Stimmen
3 Johs. Gebhardt mit mit 7 Stimmen.
Dieselben, aufgefordert, sich über die Annahme der Wahl auszusprechen, erklären sich zur Annahme bereit.
Unterschriften D. Schleicher Joh. Georg Schleicher Johs. Gebhardt
Gemeinderat Bürgerausschuß
Schulth. Thierer Eberhardt
Schleicher Thierer
Falch Duckeck
Gebhardt
Schleicher
Mayer
Kühnle
S. 256
Weidenstetten
Verhandelt den 29. November.1914
Aus Anlaß deß Feldbereinigungsunternehmens II in Altheim u deß Unternehmens III in Weidenstetten soll die Markungsgrenze der beiden Gemeinden und der beiden Unternehmen eine Ausgleichung (erfahren), das heißt, es solle eine möglichst gerade Grenze gezogen werden u. das bisherige Ineinandergreifen u. die Verschiebungen auszugleichen, wobei es notwendig wird, daß nach Vorschlag der Kgl. Culturinspektion (Vermessungsamt) Ulm drei Delegierte zu wählen seien. Die Wahl wurde heute von den bürgerlichen Collegien unter Vorsitz deß Ortsvorstehers vorgenommen.
S. 257
Es wurden folgende Mitglieder gewählt
1 Schultheiß Thierer mit 9 Stimmen
2 Joh. Gg, Schleicher mit 9 Stimmen
3 Joh. Gg. Mayer mit 7 Stimmen
Dieselben erklären, die Wahl anzunehmen
Unterschriften Schultheiß Thierer ,Gem. Pfleger Schleicher, Joh. Georg Mayer
Bürgerausschuß Gemeinderat
Ob.Eberhardt Schulth. Thierer
Thierer Schleicher
Duckeck Falch
Gebhardt
Schleicher
Mayer
Kühnle
Zum Feldbereinigungsunternehmen Auszug gefertigt.
S. 258
Weidenstetten
Verhandelt den 16. Dezember 1914
Nach dem Gesetz vom 23 Juli 1909, Regblt. S.125 u. Justizministerialamtsblatt v.1909 S. 116 sind für die drei Kalenderjahre 1915, 1916 u. 1917 in hiesiger Gemeinde zwei Waisenrichter u. eine Anzahl Stellvertreter zu wählen. Zunächst gibt der Ortsvorsteher die Erklärung ab, daß er dem Vormundschafts- u. Nachlaßgericht angehören wolle. Unterschrift Schultheiß Thierer.
Am Rand
In hiesiger Gemeinde ist gemäß deß Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch u. zu dessen Nebengesetzen vom 28 Juli 1899, Regblt. S. 423 u. § 1 u. 44 der Verfügung deß Justizministeriums vom 21 Oktober 1899, Amtsblatt S 381, die Wahl der Gemeinderatsmitglieder u. der erforderlichen Ersatzmänner in die örtliche Inventurbehörde (diese trifft Entscheidungen in Erb- und Nachlassfällen) für die Kalenderjahre 1915, 1916 u. 1917 vorzunehmen. Zunächst gibt der Ortsvorsteher die Erklärung ab, daß er Mitglied der Inventurbehörde sein wolle.
Es ist somit noch ein Mitglied zu wählen. Bezüglich der Zahl der Stellvertreter wird dieselbe von den bürgerlichen Collegien auf zwei bestimmt. Bei der nach Maßgabe deß Art. 17, Abs. 6, deß Gesetzes vom 6 Juli 1849, Regblt. S. 277 in geheimer Abstimmung vorgenommenen Wahl wurde durch Stimmenmehrheit gewählt
S. 259
Johannes Falch, Gemeinderat
Derselbe erklärt, die Wahl anzunehmen. Unterschrift Joh. Falch
Als Stellvertreter deßselben wurden gewählt
1 David Schleicher
2 Johs. Gebhardt
Dieselben, aufgefordert, sich über die Annahme der Wahl auszusprechen, erklären sich einverstanden.
Unterschriften D. Schleicher Gebhardt
Gemeinderat
Schulth. Thierer
Schleicher
Falch
Gebhardt
Schleicher
Mayer
Dem Kgl. Beirksratsamt 2 Auszüge gesandt.
S. 260
Weidenstetten
Verhandelt im August 1914
Eingetragen den 16. Dezember 1914
Im Juli 1911, siehe oben S. 109, wurde zur Verbreiterung der Ortsstraße Nr. 7 von den Seitenanliegern u. deren Gärten der Länge nach ein Areal erworben u. den Besitzern pro qm 5 M bezahlt. Im Laufe dieses Jahres beabsichtigte die Joh. Georg Honolds Witwe, hier, welche auf der unteren Seite mit ihrem Anwesen liegt und angrenzt, ihren Hofraum einzufriedigen, was (sich) für den Verkehr sehr hinderlich auswirken würde. Um dieses Hindernis zu beseitigen, wurde
Beschlossen
den drei in Frage kommenden Nebenliegern und Angrenzern
1 Johann Georg Honolds Witwe
2 Christian Honold, Söldner
3 Christian Glauner, Wirt
das vor ihren Häusern u. Höfen an den Ortsweg angrenzende Areal abzukaufen u. das Areal zum Ortsweg zu verwenden.
S. 261
Die Vermessungs-, Vermarkungs- u-Kaufkosten übernimmt die Gemeindepflege.
Als Kaufpreis erhalten die Verkäufer a pro qm 5 M.
Nach den Meßurkunden haben abgetreten
1 Joh. Gg. Honolds Witwe 15 qm thut (macht) 75 M
2 Christian Honold, Söldner 3 qm 15 M
3 Christian Glauner 8 qm 40 M
Anerkannt die Verkäufer Maria Honold Christian Honold Christian Glauner
Gemeinderat
Schulth. Thierer
Schleicher
Falch
Gebhardt
Mayer
Kühnle
Schleicher