GR-Protokolle 1911/1912

S. 66

Weidenstetten                                                                                                                 
Verhandelt den 6. Januar 1911

Mit dem Ablauf des Jahres 1910 ging die Wahldauer von vier Bürgerausschußmitgliedern zu Ende. Die Austretenden waren

Jakob Kühnle, Söldner

Martin Duckeck, Schmied

Christian Bückle, Glockenwirt

Leonhardt Gerstenlauer, Schuhmacher

Am 22. Dezember 1910 fand eine Neuwahl statt, wobei die unter Ziff. 1 u. 2
oben Genannten wieder gewählt wurden, neu wurden gewählt
Matthäus Miller, Söldner u.
Leonhardt Groß, Söldner, hier.

Da gegen diese Wahl ein Einspruch nicht erhoben wurde, fand die Beeidigung der Ausgewählten heute statt, die Wiedergewählten wurden auf ihren früheren Eid hingewiesen.

Die Neugewählten                        Gemeinderat                       Bürgerausschuß
Kühnle                                              Schulth. Thierer                   Ehret
Duckeck                                           Braunmiller                          Thierer
Miller                                                Schleicher                            Eberhardt
Leonhardt Groß                               Falch
                                                         Gebhardt
                                                         Schleicher
                                                         Mayer

S. 67

Weidenstetten                                                                                                     

Verhandelt den 6. Januar 1911


Nach dem Gesetz vom 21 Mai 1891 Art. 10 hat der Bürgerausschuß alle zwei Jahre einen Obmann und einen Stellvertreter aus seiner Mitte zu wählen.
Am 22 Dezember 1910 hat eine Neuwahl des Bürgerausschusses stattgefunden, die Beeidigung fand heute statt. Nach der Beeidigung wurde die Wahl des Obmanns und seines Stellvertreters vom Bürgerausschuß vorgenommen, wobei der Ortsvorsteher auf Wunsch die Wahl leitete.

Nach geheimer Abstimmung wurden gewählt

1  Als Obmann Jakob Kühnle, Söldner  mit 6 Stimmen
2  Als Stellvertreter Jakob Ehret  mit 4 Stimmen

Die Annahme der Wahl                                         Bürgerausschußmitglieder

Ob. Kühnle                                                             Ob. Kühnle  
Ehret                                                                       Ehret                     Miller
                                                                               Thierer                  Groß
                                                                               Duckeck
                                                                               Eberhardt

S. 68

Weidenstetten                                                                                                     

Verhandelt den 6. Januar 1911

Im Jahre 1876 wurde Weidenstetten letztmals durchgreifend geschätzt.
Da seit dieser Zeit die Löhne u. Baumaterialien sich wesentlich gesteigert haben, u. die Brandversicherungswerte der Gebäude seit dieser Zeit in keinem Verhältnis mehr stehen, wurde von den bürgerlichen Kollegien an das Kgl. Oberamt die Bitte gestellt, es möge eine Neueinschätzung in die Wege leiten.Nachdem nun vom Kgl. Verwaltungsrat der Gebäudebrandversicherungsanstalt am 23 Dezember 1910 eine Neueinschätzung genehmigt wurde, wird

Beschlossen

daß anläßlich dieser Schätzung eine Neunummerierung der Gebäude erfolgen soll.

            Gemeinderat                                             Bürgerausschuß

            Schulth. Thierer                                           Ob. Kühnle
            Braunmiller                                                  Ehret
            Schleicher                                                    Thierer
            Falch                                                            Duckeck
            Gebhardt                                                     Eberhard
            Schleicher                                                    Miller
            Mayer                                                           Groß

Kgl. Oberamt Auszug zugesandt.

S.69

Weidenstetten                                                                                                     

Verhandelt den 6. Januar 1911

Der um den Schulgarten herumführende Holzzaun ist in seinem Stande sehr zerfallen so daß eine Erneuerung als nothwendig erscheint.

Das von der Ulmer Ortsstraße aus abzweigende Seitengäßchen gegen die Wirtschaft zum Hirsch ist in seinem Stande sehr heruntergekommen und schmutzig und bedarf einer Ausbesserung. Es wird auf Beratung

Beschlossen:

Zu 1    Die Einfriedung des Schulgartens soll erneuert werden und zwar durch einen Drahtzaun.

Zu 2    Das Gäßchen soll ausgebessert werden und auf der Seite gegen L. Groß ein Zementkandel gelegt werden.

            Gemeinderat                                               Bürgerausschuß

            Schulth. Thierer                                             Ob. Kühnle
            Braunmiller                                                    Ehret
            Schleicher                                                      Thierer
            Falch                                                              Duckeck
            Gebhardt                                                       Eberhard
            Schleicher                                                      Miller
            Mayer                                                            Groß

S. 70

Weidenstetten                                                                                                     

Verhandelt den 22. Januar 1911

Im hiesigen Farrenstall ist ein Gemeindefarre altershalber zuchtunfähig und sollte deßhalb zum Schlachten verkauft werden. Lt. eines Ausschreibens des Landwirtschaftlichen Bezirksvereins Ulm soll in nächster Zeit ein Zuchtfarrenaufkauf in der Schweitz stattfinden, wozu die Gemeinden zu Bestellungen aufgefordert worden sind. Es wird nun

Beschlossen:

den älteren unbrauchbaren Farren demnächst zu verkaufen und beim Landwirtschaftlichen Verein einen Originalfarren zu bestellen.

            Gemeinderat                                             Bürgerausschuß

            Schulth. Thierer                                           Ob. Kühnle
            Braunmiller                                                  Ehret
            Schleicher                                                    Thierer
            Falch                                                             Duckeck
            Gebhardt                                                      Eberhard
            Schleicher                                                     Miller
            Mayer                                                           Groß

S. 71

Weidenstetten                                                                                                     

Verhandelt den 19. Februar 1911

Am 7 Mai 1910, Protok. Seite 37, haben die Gemeindecollegien beschlossen, es sollen von den bei dem Feldbereinigungsunternehmen I  betheiligten Grundeigenthümern Kostenbeiträge erhoben und im laufenden Rechnungsjahr – : 1500 M auf die betheiligten Kataster umgelegt und zum Einzug gebracht werden. Im Vollzug dieses Beschlusses wurde der Verwaltungsaktuar um Besorgung des Weiteren sowie auch etwaiger fernerer Umlagen ersucht und

Beschlossen:

demselben für dieses außerordentliche Geschäft das regulativmäßige Taggeld zu verwilligen und zu diesem Geschäftsauftrag die Genehmigung des Bezirksrats nachzusuchen.

            Gemeinderat                                               Bürgerausschuß
           
Schulth. Thierer                                             Ob. Kühnle
            Braunmiller                                                    Thierer
            Schleicher                                                      Eberhardt
            Falch                                                              Miller                                        Gebhardt                                                       Ehret
            Schleicher
            Mayer                                                                                                                      

                                                                                                            S.72

Weidenstetten                                                                                                     

Verhandelt den 19. Februar 1911

Der Ortsschulrat legt den bürgerlichen Collegien zwei Beschlüsse vor.
Nr. 1, § 2 lautet:      Infolge der vielen notwendig gewordenen Neuanschaffungen, die Mittel der Schulkasse augenblicklich nicht ausreichen, wird beschlossen:
an die bürgerlichen Collegien die Bitte um Gewährung eines Beitrags von  – : 50 M. zur Bezahlung der im Herbst angeschafften physikalischen Apparate  zu richten.

§ 3 lautet: Beschluß:
Das Schreibmaterialaversum (Pauschale) für den Hauptlehrer mit – : 14 M. 50 P. u. 10 M. für den Unterlehrer soll wie anderswo auf die Gemeindekasse anstatt auf die Schulkasse übernommen werden.

S.73

mit Wirkung vom 1 April 1910 ab.

Nach Beratung wird

Beschlossen:

den in § 2 gewünschten Betrag mit 50 M. aus der Gemeindekasse zu verwilligen,
zu § 3: das Schreibmaterialaversum für die beiden Lehrer mit zusammen
 – : 24 M. 50 P. vom 1 April 1910 ab auf die Gemeindekasse zu übernehmen.

            Gemeinderat                                               Bürgerausschuß

            Schulth. Thierer                                           Ob. Kühnle
            Braunmiller                                                  Thierer
            Schleicher                                                    Eberhardt
            Falch                                                            Miller
            Gebhardt                                                     Ehret
            Schleicher 
            Mayer                                                  

S.74

Weidenstetten                                                                                                     

Verhandelt den 19. Februar 1911

Nach einem Protokollauszug deß Kirchengemeinderats vom 9 Februar des Jahres hat die hiesige Kirchenumlage auf eine dreijährige Periode ein Defizit von über  – : 1300 M. Nach diesem Beschluß solle eine 10 % Umlage nach dem Staatssteuerfuß umgelegt werden.
Vom Standpunkt der bürgerlichen  Gemeinde wird von den Collegien

Beschlossen:

dem Kirchengemeinderatsbeschluß vom 9 Februar 1911 seine Zustimmung zu geben.

            Gemeinderat                                               Bürgerausschuß

            Schulth. Thierer                                            Ob. Kühnle
            Braunmiller                                                   Thierer  
            Schleicher                                                     Eberhardt
            Falch                                                             Miller
            Gebhardt                                                      Ehret
            Schleicher
            Mayer

S.75

Weidenstetten                                                                                                     

Verhandelt den 19 Februar 1911

 Nachdem im vergangenen Jahr da und dort im Lande elektrische Leitungen für Erzeugung von Licht und Kraft erbaut worden sind, wurden in hiesiger Gemeinde auch Stimmen laut, nach welchen ein Bedürfnis dieser Einrichtung vorhanden wäre. Bevor aber die hiesigen Bürger an ein bestehendes oder im Bau begriffenes Werk in Verbindung treten, wird von den bürgerlichen Collegien

Beschlossen:

das Kgl. Oberamt zu ersuchen, es möchte durch seine Vermittlung ein unparteiischer Techniker die hiesige Bürgerschaft in obiger Sache beraten, auch weiterhin um seine kräftige Unterstützung zu bitten.

            Gemeinderat                                          Bürgerausschuß

            Schulth. Thierer                                        Ob. Kühnle
            Braunmiller                                              Thierer
            Schleicher                                                Eberhard
            Falch                                                         Miller
            Gebhardt                                                  Ehret
            Schleicher
            Mayer                                                  

S.76

Weidenstetten                                                                                                      

Verhandelt den 19. Februar 1911

Bei der Polizeidienermusterung im vorigen Jahr wurde vom Stationskommandanten Huber aus Ulm die Anschaffung eines neuen Säbels für den hiesigen Polizeidiener befohlen, diese Anschaffung ist auf mündlichen Beschluß erfolgt. Da zur Rechnung ein Beleg erforderlich ist, wird nachträglich

Beschlossen:

die Kosten des Säbels auf die Gemeindekasse nachträglich zu genehmigen.

Gemeinderat                                             

Schulth. Thierer                                         
Braunmiller                                                                                    
Schleicher                                                  
Falch                                                                                                           
Schleicher
Mayer

S.77

Weidenstetten                                                                                                     

Verhandelt den 19. Februar 1911

 

§ 1
Seit Jahren wurde zur Aufrechterhaltung der Ordnung in der Neujahrsnacht eine sogenannte Scharwacht (Wacht, die mehr als einer, eine Schar, eine Abteilung durchführt) aufgestellt, wofür pro Mann – ; 1 M 50 P aus der Gemeindekasse ausbezahlt erhält. Für die letztvergangene Neujahrsnacht wurden pro Mann 2 M aus der Gemeindekasse ausbezahlt. Es wird nun nachträglich

Beschlossen:

diese Erhöhung von 1 M 50 P auf 2 M zu genehmigen. Dieser Betrag von 2 M soll auch für die Folgezeit Gültigkeit haben.

§ 2
Ferner haben die zwei Straßenwärter Matthias Wörz und Johannes Iser um Aufbesserung ihrer Gehälter nachgesucht. Es wird

Beschlossen:

den Gesuchstellern je eine Aufbesserung von 10 M zu gewähren. Die Bezahlung beträgt nun vom 1 April ab je 110 M.

Gemeinderat                                              Bürgerausschuß
Schulth. Thierer                                            Ob. Kühnle
Braunmiller                                                   Ehret                         
Schleicher                                                     Thierer          
Falch                                                             Duckeck                   
Gebhardt                                                      Eberhard
Schleicher                                                     Miller
Mayer                                                           Groß                                                                                                                                                                                                                                  

S.78

Weidenstetten                                                                                                      

Verhandelt den 13. März 1911

Auf Erlaß deß Kgl. Oberamts vom 22 Februar 1911, trifft es die hiesige Gemeinde an dem Aufwand für die Verwaltungsaktuare im Rechnungsjahr 1910 vom 1 April 1910 bis 31 März 1911, bei einem Zeitaufwand deß Verwaltungsaktuars von 63 ⅜ Tagen,
 – : 624 M 56 P Vergütung. Der Umlage wurden die vom Verwaltungsaktuar im Februar des Jahres gelieferten Berechnungen zugrunde gelegt.
Nach erfolgter Beratung wird

Beschlossen:

der für das Rechnungsjahr 1910 festgesetzten Vergütung zuzustimmen.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Braunmiller
Schleicher
Falch
Schleicher

S.79

Weidenstetten                                                                                                      

Verhandelt den 2. März 1911

Eingetragen den 23. März 1911

Anläßlich der Schlusstagfahrt des Feldbereinigungsunternehmens Weidenstetten in den Gewanden Scheibenstraße, Himmelreich usw. hat sich Jakob Bosch, Bauer hier, beschwert, daß er durch die Zusammenlegung der Parzellen 613/2 mit Parz. 596  benachteiligt worden sei. Die Vollzugskommission hat hierauf beschlossen, an demselben Tage, dem Bosch eine Entschädigung von – : 150 M . zu gewähren, womit sich Bosch zufrieden erklärt. Der Gemeinderat gibt hierzu seine Zustimmung.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Braunmiller
Schleicher
Falch
Gebhardt
Schleicher
Mayer

S.80

Weidenstetten                                                                                                      

Verhandelt den 24. November 1910

Eingetragen den 29. März 1911

Im vergangenen Jahr wurde auf Antrag der Oberschulbehörde eine junge Industrielehrerin in Stuttgart ausgebildet, (siehe oben Seite 41) um den Arbeitsunterricht zu einem gesetzlichen Pflichtfach auszuführen.

In den früheren Jahren wurde an die Arbeits- und Industrielehrerinnen
der Lohn von  -: 30 M.  aus der Gemeindekasse ausbezahlt, es wird

 Beschlossen:

Die neue Arbeitslehrerin hat im Winter 100 Stunden Arbeitsunterricht zu geben.

Als Belohnung wird pro Stunde 60 P., im ganzen 60 M. aus der Gemeindekasse verwilligt vom 1 April 1910 an.

Gemeinderat                                               Bürgerausschuß
Schulth. Thierer                                            Obm. Kühnle
Braunmiller                                                   Ehret
Schleicher                                                     Thierer
Falch                                                             Duckeck
Gebhardt                                                      Eberhardt
Schleicher                                                     Miller
Mayer                                                            Groß

 

S.81

Weidenstetten                                                                                                      

Verhandelt den 29. März 1911

Heute wurde der Voranschlag deß Gemeindehaushalts für das Rechnungsjahr 1911/12 beraten u. antragsgemäß

Beschlossen:

  1. Für Dachausbesserung am Armenhaus -:                                            200 M.
  2. Die Kulturkosten und Holzhauerlöhne mit einem
    Mehraufwand von – :                                                                            300 M.
  3. Für Ausrüstung der Feuerwehr -:                                                          300 M.
  4. Für Ertheilung des Abtheilungsunterrichts in beiden Schulen
    je 240 M., zus.-:                                                                                      480 M.
    Beschluß vom 2 Mai 1910
  5. Für den Arbeitsschulunterricht-:                                                              60 M.
    Beschluß vom 24 November 1910
  6. Zum Ankauf eines Originalfarren -:                                                     1 000 M.
  7. Zur Bezahlung von Feldbereinigungskosten -:                                    1 000 M.
  8. Als weitere Umlage auf die beim
    Feldbereinigungsunternehmen I -:                                                         500 M.
    im Voranschlag einzustellen

    Randnotiz, rot unterstrichen:
    Zu Ziff. 8: Nachträglich wurde der Umlagebetrag
    im erhöhten Betrag von 1 000 M beschlossen.

                                                             S.82

  9. Bei voranschlagsmäßigen            Einnahmen – :                             14 600M.
    Ausgaben -:                                                                                     25 100M.

    und einem Abmangel von – :                                                          10 500 M.
    auf das Ertragskataster 10 % umzulegen                                          9 081 M.
    aus circa 3 000 M. Staatslohn
    Einheitssätze der Gemeindeeinkommensteuer
    mit einem Zuschlag von                                        – : 50 % =            1 500 M.
                                                                                                           ___________

    und die vorhandenen Restmittel zur Bestreitung von Feldbereinigungskosten u. a. vorzubehalten.

Gemeinderat                                              Bürgerausschuß
Schulth. Thierer                                           Obm. Kühnle
Braunmiller                                                  Ehret
Schleicher                                                    Thierer
Falch                                                            Duckeck
Gebhardt                                                     Eberhardt
Schleicher                                                    Miller
Mayer                                                          Groß

Anmerkung von Schultheiß Thierer:
Lt. Erlass des Kgl. Oberamts Ulm vom 21 April 1911 wurde der Voranschlag der Gemeindepflege Weidenstetten für 1911 mit einer Umlage von 10 621 M. oder 10% des Ertragskatasters nach Abzug der Gemeindeeinkommensteuer für vollziehbar erklärt, hiervon wurde den bürgerlichen Collegien Eröffnung gemacht.

S.83

Weidenstetten                                                                                                      

Verhandelt den 29 März 1911

 Gemeinderat und Postagent Johann Georg Mayer hat an die bürgerlichen Collegien schriftlich den Antrag gestellt, es möchte den herumziehenden Hausierhändlern, welche Wagen besitzen, das Aufstellen der Wagen innerhalb Orts nur gegen eine Standgebühr gestattet werden.

Zugleich wurde von demselben beantragt, daß auswärtige Schäfer, welche die hiesige Markung befahren, je tags zuvor ihre Ankunft schriftlich oder telephonisch anzuzeigen hätten. Es wird nun

Beschlossen:

Zu 1)   Von oben genannten Händlern eine Standgebühr von 20 P pro Tag für die Gemeinde zu erheben, wenn solche mehr als 2 Stunden verweilen.

Zu 2)   Den gewünschten Antrag gut zu heißen und beide Gegenstände im Amtsblatt bekannt zu geben vgl. Amtsblatt Nr. 39 vom 1 April 1911

Randbemerkung:
Neufassung, Beisatz zu Ziff. 2      Weidenstetten den 1 Sept. 1912
Der Ortsvorsteher hat heute mit Zustimmung deß Gemeinderats aufgrund von Art. 37 u. 52 deß Polizeistrafgesetzes nachstehende, für fortdauernde Geltung bestimmte ortspolizeiliche Vorschrift erlassen:

„Auswärtige Schäfer, welche die Weidenstetter Markung befahren wollen, haben ihre Ankunft frühestens am Tag vorher dem Schultheißenamt Weidenstetten mündlich oder schriftlich anzuzeigen.“

Gemeinderat                                             Bürgerausschuß
Schulth. Thierer                                           Obm. Kühnle
Braunmiller                                                  Ehret
Schleicher                                                    Thierer
Falch                                                            Duckeck                   
Schleicher                                                    Eberhardt
                                                                     Miller
                                                                     Groß

S.84

Weidenstetten                                                                                                      

Verhandelt den 30. April 1911

Nach einem Erlaß deß Kgl. Ev. Oberschulrats wird an die bürgerlichen Collegien von hier der Antrag gestellt, es solle in hiesiger Gemeinde eine dritte Schulstelle errichtet werden, weil die Schülerzahl auf eine den derzeitigen Verhältnissen nicht mehr anpassende Höhe gestiegen sei. Dies wird von den bürgerlichen Collegien anerkannt.

Da aber die hiesige Gemeinde nach den letzten Volkszählungen keine wachsende ist und auch in der Folgezeit keine wird, so ist der Zuwachs der Schülerzahl wohl nur als vorübergehend anzusehen.

Die Gemeinde Weidenstetten hat im Jahr 1874/75 ein Schulhaus mit zwei großen Schulsälen u. Wohnungen neu erbaut und hat eine große Schuldenlast, die bürgerlichen Collegien kommen daher zu dem

S.85

Beschluß
An den Kgl. Ev. Oberschulrat die Bitte zu stellen, er möchte von Errichtung einer dritten Schulstelle Abstand nehmen, da auch kein Schullokal und keine Lehrerwohnung zur Verfügung steht, und bis auf Weiteres den bisher abgehaltenen Abteilungsunterricht zu genehmigen.

Gemeinderat                                              Bürgerausschuß
Schulth. Thierer                                           Obm. Kühnle
Braunmiller                                                  Ehret
Schleicher                                                    Thierer
Falch                                                            Duckeck                               
Schleicher                                                    Eberhardt
                                                                     Miller
                                                                     Groß                                                                                                               

Dem Kgl. Oberamt bzw. Oberschulbehörde Auszug am 1 Mai 1911 gesandt.

S.86

Weidenstetten                                                                                                      

Verhandelt den 18. Mai 1911

Der Gemeinderat hat auf Beschluß vom 25 September 1910 die Vornahme eines Fahrnißsturzes gemäß § 221 der Vollzugsverfügung zur Gemeindeordnung im Frühjahr 1911 angeordnet. Da sich nun bei diesem Anlaß gezeigt hat, daß das alte, teilweise unpraktisch eingerichtete Inventar seinem Zweck nur mangelhaft dient, wird

Beschlossen

Ein neues Fahrnißverzeichniß anfertigen zu lassen.

Mit der Anlage deßselben und der damit zusammenhängenden Geschäfte wie Büchersturz, Ausscheidung veralteter Bücher, den Verwaltungsaktuar der Gemeinde gegen Anrechnung des regulativmäßigen Taggelds zu betrauen.

Zu diesem außerordentlichen Geschäftsauftrag die Genehmigung des Bezirksrats einzuholen.

Gemeinderat

Schulth. Thierer
Braunmiller
Schleicher
Falch
Gebhardt
Mayer

1 Auszug dem Bezirksrat,
1 Auszug dem Verwaltungsaktuar gefertigt.

S.87

Weidenstetten                                                                                                      

Verhandelt den 30 Mai 1911

Von der Kgl. Straßenbau Inspektion Ulm wird seit einigen Jahren eine kilometerische Vermessung der Poststraße zwischen Bahnhof Westerstetten und der Markungsgrenze Gerstetten empfohlen. Nach den vorliegenden Akten hat sich Schultheiß Frank von Altheim zur Lieferung der Steine bereit erklärt. Der geforderte Preis 4 M pro Kilometerstein und 50 P für den Hektometer ohne Schrift erscheint nicht zu hoch. Was die Vermessungsarbeiten betrifft wird die Ansicht des Gemeinderats Westerstetten vertreten. Es wird

Beschlossen

die Bereitwilligkeit zur Teilnahme der gewünschten Vermessung auszudrücken u. die Lieferung der Steine Herrn Schultheiß Frank, Altheim, zu übertragen u. die weiteren Arbeiten von der Gemeinde selbst zu besorgen lassen.

Zu den Bauakten Auszug gefertigt.

Gemeinderat                                              Bürgerausschuß
Schulth. Thierer                                           Obm. Kühnle
Braunmiller                                                  Duckeck
Schleicher                                                    Eberhardt
Falch                                                            Miller                         
Schleicher                                                    Ehret                                     
Mayer                                                                       

S.88

Weidenstetten                                                                                                      

Verhandelt den 30. April 1911

Eingetragen den 1 Juni 1911

Zur Heimzahlung der von Oberamtmann Kaufmann von Waiblingen gekündigten Kapitalschuld von             – : 5 000 M hat die Gemeindepflege bei Unterbauer Johann Georg Bosch von hier  4 000 M, Termin – : 30 April – 30 Oktober, halbjährlich zu 3 ½ % verzinslich, auf Schuldschein aufgenommen, den Rest aber aus den vorhandenen Restmitteln entnommen.

Die bürgerlichen Collegien haben diese Kapitalaufnahme innerhalb der durch die Regierungserlasse vom 31 August 1883, Ziff. 5690 u. 29 Juli 1887, Ziff. 4910 genehmigten Wasserleitungsschuld genehmigt.

Gemeinderat                                               Bürgerausschuß
Schulth. Thierer                                             Obm. Kühnle
Braunmiller                                                    Ehret
Schleicher                                                      Thierer
Falch                                                              Duckeck                                   Gebhardt                                                       Eberhardt                                        Schleicher                                                      Miller
Mayer                                                            Groß

S.89

Weidenstetten                                                                                                      

Verhandelt den 1 Juni 1911

Durch die im vergangenen Herbst verheerend aufgetretenen Mäuse sowie Schneckenfraß u. dgl. sind die zu Grünfutter angesäten Rotkleesaaten zum Teil ganz u. zum Teil erheblich vernichtet worden, so daß bei den kleineren Landwirten eine Futternot eintreten wird. In Anbetracht oben geschilderter Sachlage wird von den bürgerlichen Collegien

Beschlossen

an das Kgl. Forstamt als Aufsichtsbehörde die Bitte zu richten, es möchte in den jungen Schlägen der hiesigen Gemeindewaldungen, wo es keinen Schaden bringt, eine Grasnutzung zu Futterzwecken genehmigen.

Dem Forstamt Altheim Auszug gesandt.

Gemeinderat                                              Bürgerausschuß
Schulth. Thierer                                           Obm. Kühnle
Braunmiller                                                  Ehret
Schleicher                                                    Thierer
Falch                                                            Duckeck                               
Gebhardt                                                      Eberhardt                             
Schleicher                                                     Miller
Mayer                                                           Groß

S.90

Weidenstetten                                                                                                      

Verhandelt den 24 Juni 1911

Dem seit einigen Jahren vom Amt zurückgetretenen Gemeindepfleger Georg Schleicher von hier liegt seine Sicherheitsleistung noch in Verwahrung des Kgl. Oberamts. Nachdem die letzte in seiner Amtszeit liegende Rechnung geprüft und abgehört ist, die Gemeinde keine Ansprüche zu machen hat, wird

Beschlossen

an das Kgl. Oberamt das Gesuch zu stellen, die eingelegte Kaution an Schleicher auszuzahlen.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Braunmiller  
Schleicher   
Falch            
Gebhardt      
Schleicher

S.91

Weidenstetten                                                                                                       
Verhandelt den 24. Juni 1911

Mit der am 1 Juli d. J. in Kraft tretenden neuen Bauordnung wird die bisherige ortsübliche Bauschau aufgehoben, u. es wird anstelle der bisherigen drei Mitglieder nur noch ein Bausachverständiger aufgestellt, welcher die Berechtigung deß Meistertitels als Maurer oder Zimmermeister haben soll.

Da nun in hiesiger Gemeinde 1 Zimmermeister und 3 Maurermeister, welche die Meisterprüfung erstanden haben, wohnen, welche sämtliche das Handwerk ausüben, so kann eine Aufstellung einer der vier Meister als Ortsbautechniker und Baukontrolleur in der hiesigen Gemeinde nicht in Betracht kommen,
nach Beratung wird

S.92

Beschlossen

das seitherige geschäftsführende Mitglied der Ortsbauschau als Ortsbautechniker u. als Baukontrolleur aufzustellen in der Person des Gemeinderats Johannes Falch, derselbe ist Zimmermann, arbeitet als solcher hier über sein 50. Lebensjahr u. hätte, wenn er gewollt, ohne Zweifel die Meisterprüfung erstanden.

Als Stellvertreter wurde für die hiesige Gemeinde der Baukontrolleur von Neenstetten vorgeschlagen.

Als Belohnung wurde vereinbart, dem aufgestellten Baukontrolleur das Taggeld eines Gemeinderats u. bezügl. deß Zeitaufwands für je eine Baukontrolle ¼ Tag zu verwilligen, deßgleichen auch dem Stellvertreter, nebenbei hätte derselbe eine Reiseentschädigung von 15 P pro Kilometer in Anrechnung zu bringen.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Braunmiller  
Schleicher   
Falch            
Gebhardt      
Schleicher 

S.93

Weidenstetten                                                                                                      
Verhandelt den 13 Juli 1911

Heute wurden die Beschlüsse der Amtsversammlung vom 9 Mai 1911 den bürgerlichen Collegien nach § 76 deß Verwaltungsedikts auf ihren ganzen Inhalt eröffnet.

Gemeinderat                                              Bürgerausschuß
Schulth. Thierer                                            Obm. Kühnle
Braunmiller                                                  Ehret
Schleicher                                                    Thierer
Falch                                                             Duckeck                               
Gebhardt                                                      Eberhardt                             
Schleicher                                                     Miller
Mayer                                                           Groß

S.94

Weidenstetten                                                                                                      
Verhandelt den 13 Juli 1911

Mit dem Inkrafttreten des Sommerfahrplans 1911 wird auf der Bahnstrecke Ulm Geislingen nach dem Personenzug Ulm ab 7 Uhr 25 Minuten nachmittags kein Zug mehr mit Personenbeförderung abgelassen, so daß die Bewohner an der Bahn und Umgebung, welche mit Zügen von Friedrichshafen, Blaubeuren, Heidenheim oder von Bayern her nach 7 Uhr 25 min. nachmittags in Ulm eintreffen, gezwungen sind zu übernachten oder aber den Weg in die Heimat zu Fuß zurücklegen müssen. Es ist dieß ein sehr bedauerlicher Zustand. In Anbetracht vorstehender Sachlage wird von den bürgerlichen Collegien

S.95

Beschlossen

an das Kgl. Oberamt die Bitte zustellen, es möchte bei maßgebender Behörde vorstellig werden, daß diesem Übelstand abgeholfen werde u. etwa um 9 bis 10 Uhr abends oft mit einem Güterzug Personenbeförderung einzustellen, damit Gelegenheit geboten ist in die Heimat zu kommen. Weiter wäre erwünscht, wenn der erste Zug ab Beimerstetten, 5 Uhr 20 Minuten vormittags, von Westerstetten abfahren würde.

Gemeinderat                                              Bürgerausschuß
Schulth. Thierer                                            Obm. Kühnle
Braunmiller                                                   Ehret
Schleicher                                                     Thierer
Falch                                                             Duckeck                               
Gebhardt                                                      Eberhardt                             
Schleicher                                                     Miller
Mayer                                                            Groß

Abschrift an das Kgl. Oberamt eingesandt.

S.96

Weidenstetten                                                                                                      

Verhandelt den 29. Juli 1911

Die der Gemeinde in Eigenthum zustehende Schafweide, deren Pachtzeit auf Martini deß Jahres abläuft, ist aufs Neue wieder zu verpachten. Die Weide wurde im Amtsblatt Nr. 89 vom 25 Juli 1911 ausgeschrieben u. auf den heutigen Tag nachmittags 1 Uhr die öffentliche Verpachtung bestimmt.

Bedingungen

  1. Auf die hiesige Weide dürfen im Vorsommer 400 Stück Schafe und
    16 Stück Freischafe aufgeschlagen werden. Diese letztgenannten Schafe bilden einen Besoldungsteil der hiesigen Pfarrei, wegen dieser hat sich der jeweilige Pächter mit dem Kgl. Kameralamt Ulm nach Verhältniß des Pachtgeldes abzufinden. Nach Aberntung des Winterfeldes ist dem Pächter gestattet, weitere 100 – 150 Stück Schafe aufzutreiben.
  2. Für etwaige auftretende Schäden hat der Pächter einzustehen u. es behalten sich die bürgerlichen Collegien das Recht bevor, bei Beschädigungen, welche durch mutwilliges Verschulden                                                         
                                                                                                                 S.97
  • eines Schäfers entstehen, demselben das fernere Hüten zu untersagen.
  • Das Weidegeld ist je gültig auf 1 Juli, u. gültig auf 11 Nov. jedes Jahr zur Gemeindepflege zu bezahlen.
  • Wegen besonders eintretender Naturereignisse hat der Pächter an die Gemeinde keinen Anspruch zu erheben.
  • Die Weidezeit beginnt am 11 Nov. 1911 und endigt am 10 Nov. 1914.
  • Die Aufpfercht ist im Frühjahr vor dem 10 April jeweils nicht gestattet, im Herbst hat der Pächter so lange zu weiden u. zu pferchen, solange es die Witterung erlaubt, da die Winterweide mit eingeschlossen ist.
  • Das Weiden auf Wiesen und Kleeäckern ist vom Frühjahr bis 1 Oktober jeweils bei Strafe verboten.
  • Das Weiden in Kartoffeläckern ist gänzlich verboten.
  • Für eine Einfahrt hat der Weidepächter selbst zu sorgen, das Einfahren im Stall ist nur bei schlechter Witterung gestattet.
  • Für das Vorschlagen erhält jeder Schäfer vom Pferchkäufer pro Stall 20 P, für den Mittagstall erhält der Schäfer 40 P. Ein Haufen hat jeden Tag im Nachtpferch der Schafe einzustallen, der zweite Haufe, welcher das Ausbaufeld beweidet, steht der Mittagstall dem Schäfer zur eigenen Verfügung.

                                                                                                                    S.98

  • Das Einfahren im Pferch muss bei eintretender Dunkelheit bei Strafvermeidung erfolgen.
  • Genehmigung wird vorbehalten

Unter vorstehender Bedingung bietet Johann Georg Bosch, Unterbauer von hier, pro Jahr – :1 250 M.

Das Angebot des Johann Georg Bosch wird hiermit genehmigt.

Anerkannt : Joh. Georg Bosch

Gemeinderat                                               Bürgerausschuß
Schulth. Thierer                                             Obm. Kühnle
Braunmiller                                                    Ehret
Schleicher                                                      Thierer
Falch                                                              Duckeck                   
Gebhardt                                                       Miller                                     
Schleicher                                                      Groß
Mayer

S.99

Weidenstetten                                                                                                      

Verhandelt den 21. Juli 1911

Eingetragen den 24. Juli 1911

Auf den Bericht des Kgl. evangelischen Oberschulrats vom 11 Mai des Jahres u. des Kgl. gemeinschaftlichen Oberamts vom 18 Mai d. J., wonach von erster Behörde beantragt wird, daß die bisherige unständige Lehrstelle in eine ständige umgewandelt werden solle, wird von den bürgerlichen Collegien über diesen Gegenstand wiederholt beraten, wie es möglich wäre, in dem im Jahr 1874 – 1875 neu erbauten Schulhause die erforderlichen Räumlichkeiten zu beschaffen. In dieser Frage gibt es keinen anderen Ausweg, als daß im Dachstock des Schulhauses, je zwei Zimmer und zwei Kammern neu eingebaut werden, was wohl einen Kostenaufwand von 2 000 – 2 500 M. betragen wird.  Da in dem diesjährigen Gemeindevoranschlag für diese

S.100

Sache nichts vorgesehen ist, sind keine verfügbaren Mittel vorhanden. Es wird nun von den bürgerlichen Collegien

Beschlossen

an das Kgl. evangelische Oberamt und an das gemeinschaftliche Oberamt die Bitte zu richten, es möchte noch eine Frist von 2 – 3 Jahren gewähren um die erforderlichen Mittel durch Erhöhung des Gemeindevoranschlags aufzubringen.

Gemeinderat                                              Bürgerausschuß
Schulth. Thierer                                           Obm. Kühnle
Braunmiller                                                  Ehret
Schleicher                                                    Thierer
Falch                                                            Duckeck       
Gebhardt                                                     Eberhardt                             
Schleicher                                                    Miller
Mayer                                                           Groß

 

S.101

Weidenstetten                                                                                                      

Verhandelt den 3. September 1911

Nachdem das gemeinschaftliche Oberamt in Schulsachen dem Beschluß der bürgerlichen Collegien vom 21 Juli 1911, siehe oben S. 99 u. 100, keine Zusagen ertheilt hat, wird weiter

Beschlossen

einen Neubau im Dachstock deß Schulhauses im Frühjahr 1912 vorzunehmen um die erforderlichen Räumlichkeiten zu bekommen u. den Oberbaumeister Engelhardt mit Fertigung eines Kostenvoranschlags zu beauftragen.

Gemeinderat                                              Bürgerausschuß
Schulth. Thierer                                           Obm. Kühnle
Braunmiller                                                  Ehret
Schleicher                                                    Thierer
Falch                                                            Duckeck                               
Gebhardt                                                     Eberhardt                             
Schleicher                                                   Miller
Mayer                                                          Groß

 

S.102

Weidenstetten                                                                                                      

Verhandelt den 3. September 1911

Unterlehrer Kauder legt dem Ortsschulrat, hier, die Bitte vor, er möchte statt der bisherigen 34 Stunden Abtheilungsunterricht 36 Wochenstunden einführen, weil die Schülerzahl zu groß sei. Der Ortsschulrat übergibt das Gesuch den bürgerlichen Collegien zur Behandlung und Beschlußfassung. Nach Beratung wird

Beschlossen

das Gesuch abzulehnen, weil erst im vergangenen Jahr ein Abtheilungsunterricht mit einem Kostenaufwand von je 240 M. genehmigt worden sei.

Gemeinderat                                              Bürgerausschuß
Schulth. Thierer                                           Obm. Kühnle
Braunmiller                                                  Ehret
Schleicher                                                    Thierer
Falch                                                            Duckeck
Gebhardt                                                     Eberhardt
Schleicher                                                    Miller
Mayer                                                          Groß

 

S.103

Weidenstetten                                                                                                      

Verhandelt den 3. September 1911

Nach dem Protokoll der Visitation über die Feuerlöscheinrichtungen wurde vom Feuerwehrinspektor Oberamtsbaumeister Kopp die Anschaffung von 200 Meter Schläuche angeordnet, auch wurde von demselben die Giersbergankopplung (Giersberg-Kupplung) an den Schläuchen empfohlen. Es wird

Beschlossen

dem Oberamtsbaumeister Kopp die Anschaffung obiger Schläuche mit genannter Verkoppelung zu übertragen, deßgleichen auch die Abänderung der vorhandenen Schläuche durch Vermittlung des oben Genannten besorgen zu lassen.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Braunmiller
Schleicher
Falch
Gebhardt
Schleicher
Mayer

S.104

Weidenstetten                                                                                                      

Verhandelt den 24. September 1911

Durch die Kgl. Oberschulbehörde wurde der hiesigen Gemeinde die Auflage gemacht, daß die bisherige Unterlehrerstelle in eine ständige Schulstelle umgewandelt werden müsse, was zur Folge hat, daß in dem Schulhause eine größere bauliche Veränderung vorgenommen werden muß um die erforderlichen Räumlichkeiten zu gewinnen. Es wird

Beschlossen

an das Kgl. Gemeinschaftliche Oberamt in Schulsachen die Bitte zu richten, es möchte einen technischen Berater hierher beordnen, welcher die Gemeinde beraten würde, wie die erforderlichen Räume am praktischsten herzustellen wären,
vgl. Art. 16 V. Sch. Ges. vom 5 Okt. 1909, Amtsblatt 137, u. auch zugleich die Bitte daran zu knüpfen, daß der Gemeinde zu den bedeutenden Baukosten ein Staatsbeitrag gewährt werden möchte.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Braunmiller
Schleicher
Falch
Gebhardt
Schleicher
Mayer

S.105

Weidenstetten                                                                                                      

Verhandelt den 16. Oktober 1911

Zur Durchführung der Bauordnung vom 28 Juli 1910 wird folgendes

Beschlossen

  1. Als Gebühren für die Begutachtung der Baugesuche die Höchstsätze des
    115 Abs. 1 der Vollzugsverfügung zur Bauordnung festzusetzen.
    Randbemerkung
    zu 1. Fällt weg, da das Kgl. Oberamt Genehmigungssportel (Sportel = Gebühr für die Tätigkeit eines Beamten) ansetzt und direkt von den Bauenden einzieht.
  2. Für Baukontrolle von den Bauenden die Höchstsätze deß § 115 Abs. 2 der V.V. z. Bauordnung zur Gemeindekasse zu erheben.
  3. Als Belohnung des Ortsbautechnikers und Kontrolleurs aus der Gemeindekasse das Taggeld eines Gemeinderatsmitgliedes auf Nachweisung des wirklichen Zeitaufwandes auszusetzen.
    Einverstanden Ortsbautechniker Falch

Die Führung deß Baulastenbuchs dem Verwaltungsaktuar der Gemeinde gegen das regulativmäßige Taggeld zu übertragen.
Einverstanden Verwaltungsaktuar (unleserliche Unterschrift)

                                                                                                       S.106                            

  1. Als Kommentar der Bauordnung die Ausgabe von Häfner anzuschaffen.
  2. Der Ortsbautechniker wird hiermit vorschriftsmäßig in Pflichten genommen und auf seine Obliegenheiten gemäß Art. 118 Abs. 1 der Bauordnung u. deß 109 / 110 besonders hingewiesen.
    Unterschrift Falch

Gemeinderat                                               Bürgerausschuß
Schulth. Thierer                                            Obm. Kühnle
Braunmiller                                                   Thierer
Schleicher                                                     Duckeck
Falch                                                             Eberhardt                               
Gebhardt                                                      Groß
Schleicher
Mayer

Dem Kgl. Oberamt Auszug eingesandt und zur Gemeindepflege gefertigt.

 

S.107

Weidenstetten                                                                                                      
Verhandelt den 16. Oktober 1911

Der fünfjährige Zeitraum, für welchen Aversalsportelbeträge für die Prüfung der Gemeinde u. Stiftungsrechnungen festgestellt worden sind, ist mit dem 1 April 1910 abgelaufen.
Gemäß § 26 Abs. 2 der Vollzugsverfügung zum Sportelgesetz vom 13 Sept. 1911 ist nun bezüglich dieser Sportelansätze für die auf 1 April 1910 bis 1 April 1915 verfallenen Rechnungen wiederholt Beschlußfassung erforderlich. Nach Beratung wird

Beschlossen

Die Festsetzung einer Pauschalsumme für einen weiteren Zeitraum von 5 Jahren für die Gemeindepflegerechnung zu wünschen u.                 

S.108

hierbei anzugeben, daß beträgt
            a          der Blattgehalt der letztabgeschlossenen Rechnung………
            b          der Blattgehalt der sportelpflichtigen Beilagen………..

Gemeinderat                                               Bürgerausschuß
Schulth. Thierer                                             Obm. Kühnle
Braunmiller                                                    Thierer
Schleicher                                                      Duckeck
Falch                                                              Eberhardt 
Gebhardt                                                       Groß
Schleicher
Mayer                                

Dem Verwaltungsaktuar Ausz. gesandt.

 

S.109

Weidenstetten                                                                                                      
Verhandelt den 23. Oktober 1911

Das von der Hauptstraße im Ort abzweigende Gäßchen Ortsweg Nr.7 war in seinem Zustand sehr schmutzig u. heruntergekommen, weshalb eine gründliche Ausbesserung nothwendig wurde. Mit dieser Ausbesserung wurde auch eine Erweiterung ins Auge gefasst. Es wird

Beschlossen

in dem Gäßchen einen Seitenkandel mit einer Zementsohle erstellen zu lassen. Zugleich wurde an die drei Gartenbesitzer Matthias Bollet, Leonh. Groß u. Christian Honold das Ansuchen gestellt, dieselben möchten je von ihren Gärten
Pzl. Nr. 82, 84 u. 72/2 die an ihren Gebäuden vorstehenden Ecken der Länge nach an die Gemeinde käuflich abtreten, dieselben erklären sich bereit, die gewünschten Flächen a pro qm zu 5 M an die Gemeinde abzutreten

S.110

Die Vermessungs-, Vermarkungs- und Kaufkosten hat die Gemeinde zu bezahlen. Weiter verlangten die Verkäufer, daß ihre Gartenzäune, was Zimmerarbeit betreffe, auf Kosten der Gemeinde hergestellt werden, das erforderliche Zaunmaterial stellen die Gartenbesitzer zur Verfügung.

Als Entschädigung für Bauen erhält
1          Matthäus Bollet  – : 40 M
2          Leonhardt Groß – : 10 M
3          Christian Honold – : 3 M
                                    ______________
                                Zus.    :53 M

Anerkannt:    Matth. Bollet
                     Groß
                     Chr. Honold

Gemeinderat                                               Bürgerausschuß
Schulth. Thierer                                             Obm. Kühnle
Braunmiller                                                    Ehret
Schleicher                                                      Thierer
Falch                                                              Duckeck
Gebhardt                                                       Eberhardt
Schleicher                                                      Miller

 

S.111

Weidenstetten                                                                                                      
Verhandelt den 23. Oktober 1911

Im hiesigen Farrenstall ist ein älterer Farre infolge Fußleidens u. altershalber untauglich geworden. Es wird vom Gemeinderat

Beschlossen

denselben zu verkaufen und wieder einen jüngeren an dessen Stelle zu erwerben.

Gemeinderat          
Schulth. Thierer      
Braunmiller              
Schleicher               
Falch                        
Gebhardt      
Schleicher               
Mayer

 

S.112

Weidenstetten                                                                                                      
Verhandelt den 5. November 1911

In Sachen der hiesigen Lehrerwohnungen bezüglich Herstellung zweier Zimmer u. zweier Kammern in hiesigem Schulhause wurde ein Plan und ein Kostenvoranschlag gefertigt, welche Aktenstücke heute den bürgerlichen Collegien zur Einsicht vorgelegt wurden. Auf Beratung wird

Beschlossen

Plan sowie Kostenvoranschlag gutzuheißen und die Akten dem Gemeinschaftlichen Oberamt in Schulsachen zur Prüfung und Genehmigung vorzulegen

Gemeinderat                                               Bürgerausschuß
Schulth. Thierer                                             Obm. Kühnle
Braunmiller                                                   Ehret
Schleicher                                                     Thierer
Falch                                                             Duckeck   
Gebhardt                                                      Eberhardt
Schleicher                                                     Groß
Mayer

Auszugszug zu den Bauakten gefertigt.

 

S.113

Weidenstetten                                                                                                      
Verhandelt den 5. Nov. 1911

Auf 1 April 1908 wurde in hiesiger Gemeinde die Haltung eines Zuchtziegenbocks beschlossen und auf drei Jahre vergeben. Der Termin 1 April 1911 wurde zur Wiederverpachtung übersehen, weßhalb die Haltung nachträglich verspätet eingeleitet wurde. Es wird nun mit dem seitherigen Bockhalter Jakob Henseler, hier, in Unterhandlung getreten. Dieser ist bereit, einen zuchttauglichen Ziegenbock zu halten u. fordert pro Jahr 40 M Futtergeld statt bisher 35 M. Es wird

Beschlossen

dem Jakob Henseler die geforderten 40 M Futtergeld rückwirkend vom 1 April 1911 bis 31 März 1914 aus der Gemeindekasse zu verwilligen. Ein Sprunggeld haben die Ziegenhalter nicht zu bezahlen.

Anerkannt: Jak. Henseler

Gemeinderat                                               Bürgerausschuß
Schulth. Thierer                                             Obm. Kühnle
Braunmiller                                                    Ehret
Schleicher                                                      Thierer
Falch                                                              Duckeck
Gebhardt                                                       Eberhardt
Schleicher                                                      Miller
Mayer                                                            Groß

Auszug zu den Bauakten gefertigt.

 

S.114

Weidenstetten                                                                                                      
Verhandelt den 19. Nov. 1911

Nach ? § 3 Gemeindevisitation vom 2 Oktober 1911 ist der Wahltag sowie auch Beginn und Schluß der Wahlhandlung bei Gemeindewahlen nach Art. 12 der Gemeindeordnung vom Gemeinderat zu bestimmen. Es wird

Beschlossen

für die demnächst stattfindende Gemeinderatswahl den 15 Dezember 1911 zu bestimmen u. als Zeitpunkt der Wahl von vormittags 7 Uhr bis mittags 12 Uhr festzusetzen.

Gemeinderat          
Schulth. Thierer      
Braunmiller              
Schleicher               
Falch                        
Gebhardt      
Schleicher               
Mayer

  

S.115

Weidenstetten                                                                                                      
Geschehen den 3. Dezember 1911

Nach dem Gesetz vom 23 Juli 1909, Regblt. S. 125 und Justizministerialamtsblatt von 1909, S. 116 sind für die drei Kalenderjahre 1912, 1913, 1914 in hiesiger Gemeinde zwei Waisenrichter und eine Anzahl Stellvertreter zu wählen. Zunächst gibt der Ortsvorsteher die Erklärung ab, daß er dem Vormundschafts- u- Nachlaßgericht angehören wolle , (Unterschrift Schulth. Thierer eingefügt), somit ist noch ein Waisenrichter zu wählen.  Bezüglich der Zahl der Stellvertreter wird dieselbe von den bürgerlichen Collegien auf 3 bestimmt.

Bei der nach Maßgabe deß Art. 17, Abs. 6 deß Gesetzes vom 6 Juli 1849,
Regblt. S. 277 in geheimer

S.116

Abstimmung vorgenommenen Wahl wird durch Stimmenmehrheit als Waisenrichter gewählt

Johannes Falch

Derselbe erklärt die Wahl anzunehmen.            Unterschrift:  Johannes Falch

Als Stellvertreter der Waisenrichter wurden gewählt

1. Gg. Schleicher mit 8 Stimmen

David Schleicher mit 8 Stimmen

Johannes Gebhardt mit 7 Stimmen

Dieselben, aufgefordert sich über die Annahme der Wahl auszusprechen, erklären, daß sie die Wahl annehmen.

S.117

Anerkannt                 J.G. Schleicher
                                    D Schleicher
                                    J. Gebhardt

Gemeinderat                                               Bürgerausschuß
Schulth. Thierer                                           Obm. Kühnle
Braunmiller                                                  Ehret
Schleicher                                                    Thierer
Falch                                                             Duckeck
Gebhardt                                                      Eberhardt 
Schleicher                                                     Miller
Mayer                                                           Groß

Dem Kgl. Bezirksoberamt zwei Auszüge gesandt.

 

S.118

Weidenstetten                                                                                                      
Verhandelt den 3. Dezember 1911

Mit dem 31 März 1912 ist das Abkommen mit dem Kgl. Konsistorium vom
22 Februar 1902 betreff die Gehaltsentschädigung für die an die kirchliche Besoldungskasse zu zahlende Holzbesoldung abgelaufen. Gemäß Erlaß des Kgl. Ev. Konsistoriums vom 26 Juli 1911, Nr. 8390, ist eine Neuregelung der Geldvergütung für einen angemessenen Zeitraum etwa auf 10 Jahre herbeizuführen. Die bisherige Entschädigung betrug  – : 270 M. 69 P.
Nach einer zehnjährigen Berechnung kommt der Durchschnittserlös a pro
1 Raummeter in den Jahren

S.119

1902               5 M   90 P
1903               7 M   29 P
1904               6 M   45 P
1905               7 M   99 P
1906               7 M   61 P
1907               7 M   79 P
1908               7 M   95 P
1909               7 M   60 P
1910               7 M   69 P
1911               8 M   53P

                     74 M   80 P

Mithin kommt ein Raummeter im zehnjährigen Durchschnitt  auf 7 M 48 P.

33   x   7 M 48 P      -:                                                                                246 M 64 P

3300 kleine Rollen im zehnjährigen Durchschnitt a pro 100 St
1 M 80 P     x    59 M 40 P                                                                          59 M 40 P

                                                                                                               306 M 04 P

Bei der im Jahr 1848 zwischen den Gemeindeberechtigten und der Pfarrei stattgefundenen Ablößung wurde damals das Holz von den Berechtigten unentgeltlich gefällt und aufbereitet und dem Pfarrer beigeführt.

S.120

Dies wurde dem jeweiligen Pfarrer wohl als Liebesgabe gewährt. Dieses unentgeltliche Fällen und Aufbereiten hat längst aufgehört und muß bezahlt werden, weil der Gesamtertragserlöß aus Holz in die Gemeindekasse fließt. Mit dieser Änderung wäre wohl auch der Nutznießer zur Bezahlung des Holzmacherlohnes herbeizuziehen gewesen, deßgleichen hätte die unentgeltliche Beifuhr auch aufgehört. Diese beiden Leistungen wurden aber stillschweigend weiter gewährt.
Die bürgerlichen Collegien sind nun der Ansicht, daß sie berechtigt seien, den Betrag für Fällen des Holzes sowie für Aufbereiten der Rollen in Abzug zu bringen, deßgleichen auch die unentgeltliche Beifuhr des erforderlichen Holzes und der

S.121

Rollen für den Hausbrauch, ( Rest nicht lesbar)
Die Kosten betrugen in der abgelaufenen Periode pro Jahr 12 M 30 P, diese dürften zu streichen sein. P

Nach einer zehnjährigen Durchschnittsberechnung betrugen die Holzhauerkosten
a pro Raummeter    1 M 10 P       x          36 – :                                  36 M 30 P

Aufbereiten pro 100 St. kleine Rollen 40 P   x   3300 St.                    23 M 10 P     
                                                                                                           71 M 70 P

Auf dieser Grundlage wird von den Gemeindekollegien
der Ablößungsbetrag für Holz auf -:                                   246 M 64 P
                                    u. Rollen auf-:                                    59 M 40 P
                                    zusammen – :                                  306 M 04 P berechnet.

Abz. Kosten für Fällen, Aufbereiten und Beifuhr            71 m 70 P

                                                                                               234 M 34 P

Diesen Beschluß dem Kgl. ev. Konsistorium unterthänigst zur Genehmigung zu unterbreiten.

Gemeinderat                                               Bürgerausschuß
Schulth. Thierer                                            Obm. Kühnle
Schleicher                                                     Ehret
Falch                                                             Thierer
Gebhardt                                                      Duckeck                               Mayer                                                           Miller                                      Schleicher                                                    Groß                                                                                  

Dem Konsitorium Auszug gesandt.

 

S.122

Weidenstetten                                                                                                      
Verhandelt den 10. Dezember 1911

Nach Art. 16 der Gemeindeordnung wird die Wahl in den Gemeinderat unter Leitung eines Wahlvorstandes vorgenommen, derselbe besteht aus dem Ortsvorsteher als Vorsitzendem und zwei Beisitzern, von denen der Gemeinderat und der Bürgerausschuß je einen Beisitzer aus seiner Mitte wählt.

Sodann ist nach § 17 der Vollzugsverfügung zur Gemeindeordnung die Wahl je eines Stellvertreters für den Fall der Verhinderung der Beisitzer des Wahlvorstandes empfohlen.  Es werden somit gewählt

S.123

I           Als Beisitzer             Gemeinderat                             Falch (Unterschr.)
                                            Bürgerausschußmitglied           Ehret (Unterschr.)

II          Als Stellvertreter      Gemeinderat                             Gebhardt (Unterschr.)
                                             Bürgerausschußmitglied           Duckeck (Unterschr.)

Gemeinderat                                               Bürgerausschuß
Schulth. Thierer                                             Obm. Kühnle
Schleicher                                                      Ehret
Falch                                                              Duckeck
Gebhardt                                                       Eberhardt
Schleicher                                                      Miller
Mayer                                                            Groß

 

S.124

Weidenstetten                                                                                                      
Verhandelt den 3. Dezember 1911

Von der Kgl. Oberschulbehörde wurde die Ortsschulbehörde hier aufgefordert, der Arbeitslehrerin eine Belohnung von pro Stunde a 1 M zu verwilligen. Da die Gemeinde die Kosten zu tragen hat, legt die Ortsschulbehörde dem Gemeinderat einen Beschluß vor. Nach Einsicht wird

Beschlossen

Die in jenem Beschluß der Arbeitslehrerin geforderte Belohnung vorerst auf die Gemeindekasse zu übernehmen.

Eine Rückgängigmachung obigen Beschlusses wird vorbehalten.

Gemeinderat          
Schulth. Thierer      
Braunmiller              
Schleicher               
Falch                        
Gebhardt      
Schleicher               
Mayer

S.125

Weidenstetten                                                                                                      
Verhandelt den 7. Januar 1912

Mit dem Ablauf des Jahres 1911 ging die Wahlperiode zweier Gemeinderatsmitglieder zu Ende, die Austretenden waren:

David Schleicher, Privatier
Johann Georg Mayer, Postagent

Es waren somit 2 Mitglieder wieder zu wählen.
Eine Neuwahl fand am Freitag den 15 Dezember 1911 hier statt. Bei der Wahl haben von 121 Wahlberechtigten 92 abgestimmt. Nach den Wahlzetteln haben die meisten Stimmen erhalten:

1 Johann Georg Mayer, Postagent, 69 Stimmen
2 David Schleicher, Privatier, 39 Stimmen

Die weiteren Stimmen waren gesplittet. Das Wahlergebnis wurde sofort der Gemeinde bekannt gemacht, mit dem Anfügen, daß Einsprechen gegen

S.126

diese Wahl innerhalb der Frist von 8 Tagen beim Kgl. Oberamt oder beim Gemeindevorstand anzubringen seien.
Da gegen diese Wahl ein Einspruch nicht erhoben wurde, sind die hier Vorgenannten je auf 6 Jahre gewählt. Da die Gewählten bisher dem Gemeinderat angehörten, wurden dieselben in heutiger Sitzung vom Vorsitzenden auf ihren früheren Diensteid hingewiesen.

Anerkannt:    Mayer
                     Schleicher

Gemeinderat          
Schulth. Thierer      
Braunmiller              
Schleicher               
Falch                        
Gebhardt      
Schleicher               
Mayer

 

 S.127

Weidenstetten                                                                                                      
Verhandelt den 7. Januar 1912

Der Anwalt S.H. wurde wegen Sittlichkeitsverbrechen verhaftet, weshalb das Kgl. Oberamt denselben vom Amt absetzte. Der Gemeinderat Weidenstetten erhielt vom Kgl. Oberamt Ulm den Auftrag, aus der Zahl der Schechstetter Bürger einen Anwalt zu wählen, die Wahl fand in heutiger Sitzung statt. Nach geheimer Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit gewählt.
Von 7 abgegebenen Stimmen, gewählt : David Winkelmann mit 7 Stimmen.
David Winkelmann, vorgerufen, erklärt, daß er die Wahl annehme. (Unterschrift)
Die Belohnung von der Gemeinde Weidenstetten beträgt 10 M pro Jahr, auch soll derselbe das Amtsblatt auf Kosten der Gemeinde erhalten.

Gemeinderat          
Schulth. Thierer      
Braunmiller              
Schleicher               
Falch                        
Gebhardt      
Schleicher               
Mayer

Dem Oberamt Auszug gesandt.

S.128

Weidenstetten                                                                                                      
Verhandelt den 7. Januar 1912
Eingetragen den 21. Januar 1912

Am 7 Januar d. J. wurde auf Anordnung deß Kgl. Oberamts Ulm eine Neuwahl des Anwaltes in Schechstetten angeordnet. Diese Wahl wurde vom hiesigen Gemeinderat vorgenommen, bei welcher David Winkelmann, Bauer von Schechstetten, gewählt wurde. Am 9 Januar wurde die Wahl vom Kgl. Oberamt bestätigt. Winkelmann wurde vom Ortsvorsteher in heutiger Sitzung beeidigt. Derselbe erhält die seitherige Belohnung von 10 M.
Anerkannt: David Winkelmann

Bürgerausschuß                                       Gemeindera
Obm. Kühnle                                               Schult. Thierer
Ehret                                                             Braunmiller
Thierer                                                          Schleicher
Eberhardt                                                     Falch
Miller                                                            Gebhardt
Groß                                                              Schleicher
                                                                      Mayer

S.129

Weidenstetten                                                                                                      
Verhandelt den 2. Februar 1912

Wegen Gründung eines Gemeindeverbands zwecks Versorgung eines Teils der Landgemeinden mit elektrischer Kraft u. Licht hat das Kgl. Oberamt Ulm auf Samstag den 3 Febr.d. J. in den Gasthof zum Pflug in Beimerstetten eine Zusammenkunft einberufen u. aus jeder Gemeinde die Vertreter bestimmt, bestehend aus Ortsvorsteher, Gemeindepfleger u. Bürgerausschußobmann. Die bürgerlichen Collegien

Beschließen

den hier vorgenannten drei Mitgliedern in obiger Sache Vollmacht zu erteilen.

Bürgerausschuß                                       Gemeinderat
Obm. Kühnle                                              Schult. Thierer
Ehret                                                           Braunmiller
Thierer                                                        Schleicher
Duckeck                                                      Falch
Eberhardt                                                    Schleicher
Miller                                                           Mayer
Groß 

                                                                                                                           S.130

Weidenstetten                                                                                                      
Verhandelt den 2. Februar 1912

In hiesiger Gemeinde ist gemäß Art. 25, Abs. 3, deß Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch u. zu dessen Nebengesetzen vom 28 Juli 1899,
Regbl. S. 423 u. § 1 u. 44 der Verfügung deß Justizministeriums vom
21 Oktober 1899, S. 381 die Wahl der Gemeinderatsmitglieder u. der erforderlichen Ersatzmänner in die örtliche Inventurbehörde für die Kalenderjahre 1912, 1913 u. 1914 vorzunehmen. Zunächst gibt der Ortsvorsteher die Erklärung ab, daß er Mitglied der Inventurbehörde sein wolle.             (Unterschrift): Schult. Thierer

Darauf ist noch ein Mitglied der Inventurbehörde zu wählen. Die Zahl der Ersatzmänner wird vom Gemeinderat auf zwei bestimmt.
Bei der nach Maßgabe vom 6 Juli 1849,

S.131

Regbl. 227, in geheimer Abstimmung vorgenommenen Wahl wurde durch Stimmenmehrheit gewählt:

Gemeinderat David Schleicher mit 11 Simmen.

Als Ersatzmänner  derselben:      Gemeinderat J. G. Schleicher mit 8 Simmen
                                                    Gemeinderat W. Braunmiller mit 7 Stimmen

Unterschriften: D. Schleicher, J.G. Schleicher , Braunmiller

Die Gewählten wurden auf ihre Pflichten als Gemeinderatsmitglieder hingewiesen.

Dem Kgl. Amtsgericht Auszug gesandt.

Gemeinderat                                               Bürgerausschuß
Schulth. Thierer                                             Obm. Kühnle
Falch                                                              Ehret
Mayer                                                            Thierer
                                                                      Duckeck
                                                                      Eberhardt
                                                                      Miller
                                                                      Groß

S.132

Verhandlung der Ortsarmenbehörde Weidenstetten im Januar 1912
Eingetragen den 2. Februar 1912

Der Wagner N. K. von hier mußte ein Kind wegen eines Augenleidens in die Augenheilanstalt Charlottenverein nach Stuttgart verbringen. In dieser Anstalt wird für unbemittelte Kranke die Hälfte der Kosten vom Charlottenverein getragen, die andere Hälfte hat der Kranke oder sonst eine wohlthätige Anstalt zu übernehmen. Da K. selbst die Kosten zu bezahlen z. Zt. nicht in der Lage ist, wird von der Armenbehörde

Beschlossen

die Rechnung mit  -: 79 M 50 P vorerst aus der Gemeindekasse zu bezahlen unter Vorbehalt des Wiederersatzes durch K. oder sonst einer wohlthätigen Anstalt.

Anerkannt: K.

                                Gemeinderat
Pfarrer Dornfeld      Schulth. Thierer
                                Braunmiller
                                Schleicher
                                Falch
                                Gebhardt
                                Schleicher
                                Mayer

S.133

Weidenstetten
Verhandelt den 14. Januar 1912
Eingetragen den 18. Februar 1912

Nachdem am 30 März 1910 anläßlich der Beratung des Gemeindevoranschlags, siehe oben S. 37, beschlossen wurde, daß für die Anschaffung neuer Feuerwehrschläuche und Neuuniformierung der Feuerwehr Gelder in den Etat eingestellt worden sind, wird weiter

Beschlossen

  1. die Anschaffung von 200 Metern Schläuchen im Laufe deß Frühjahrs vorzunehmen u. die Bestellung dem Herrn Oberamtsbaumeister Kopp in Ulm zu übertragen. Diese Schläuche sollen mit Giersbergverkoppelungen versehen werden, deßgleichen sollen auch die vorhandenen alten Schläuche und Standrohre umgewandelt werden und Giersbergverkoppelungen erhalten.
  2. Ferner soll die Feuerwehrmannschaft neue Uniformen erhalten, diese Kleidung wurde im Ulmer Tagblatt zur Lieferung ausgeschrieben. Nach den eingelaufenen Offerten wurde die Lieferung von den bürgerlichen Collegien nachgenannten
                                                                                                            S.134

Personen übertragen.

  • Die Fertigung der Feuerwehrmützen dem Wilhelm Bauer in Ulm, a pro Stück 2 M 40 P.
  • Die Lieferung des Tuches für Rock und Hosen dem Jakob Häge, Kaufmann in Langenau, a pro Meter 5 M 95 P.
  • Die Fertigung der Feuerwehrröcke samt Zugabe deß Unterfutters u. der Knöpfe dem Schneidermeister Banzhaf in Altheim, a pro Rock zu 7 M 50P.
  • Die Fertigung der Hosen samt Zugabe des Unterfutters der Knöpfe dem Schneidermeister Martin Waidle in Weidenstetten, a pro Hose zu 2 M 60 P.
    Die Lieferung muß bis Ende Mai beendigt sein.

    Gemeinderat                                               Bürgerausschuß
    Schulth. Thierer                                             Obm. Kühnle
    Braunmiller                                                    Thierer
    Schleicher                                                      Duckeck
    Falch                                                              Miller
    Gebhardt                                                       Groß                         
    Schleicher
    Mayer 

                                                                                                                  S.135                                                        

Weidenstetten
Verhandelt den 18. Februar 1912

In Sachen der Gründung eines Gemeindeverbandes zur Versorgung von Ulmer Landgemeinden mit Elektrizität wird heute von den Teilnehmern an der gemeinschaftlichen Besprechung in Beimerstetten am 3 Febr. 1912 Bericht erstattet u. der dort durchgesprochene Entwurf I einer Satzung für den Gemeindeverband verlesen u. besprochen, worauf die Collegien folgendes

Beschließen

  1. Die Gemeinde Weidenstetten erklärt hiermit ihren Beitritt zu dem Gemeindeverband zur Versorgung von Ulmer Landgemeinden mit Elektrizität.
  2. Die mit den anderen Verbandsgemeinden zu schließende Übereinkunft soll auf Grund deß heute durchgesprochenen ersten Entwurfs einer Satzung in einer demnächst abzuhaltenden Vertreterversammlung den betheiligten Gemeinden bestimmt formuliert werden, worauf endgültiger Beschluß der bürgerlichen Collegien über Annahme der Satzung erfolgen wird.

    Gemeinderat                                               Bürgerausschuß
    Schulth. Thierer                                             Obm. Kühnle
    Braunmiller                                                    Thierer Schleicher                                                      Duckeck
    Falch                                                              Miller                                     Gebhardt                                                      Groß                         
    Schleicher
    Mayer                                               

Dem Kgl. Oberamt Auszug gesandt.

S.136

Weidenstetten
Verhandelt den 22. Februar 1912

Nachdem vom Kgl. Oberamt Ulm in Sachen der Einrichtung von elektrischem Licht u. Kraft verschiedenen Gemeinden deß Oberamtsbezirks Ulm Weiteres eingeleitet worden ist u- auf Samstag den 24 Februar d. J. die interessierten Gemeinden eine Einladung nach Ulm erhalten haben, wozu der Ortsvorstand u. noch ein weiteres Mitglied aus der Zahl der bürgerlichen Collegen zu wählen ist, fand heute die Wahl eines Vertreters statt. Hierbei wurde mit Stimmenmehrheit gewählt:

Gemeindepfleger Schleicher.

Gemeinderat                                               Bürgerausschuß
Schulth. Thierer                                            Obm. Kühnle
Braunmiller                                                   Ehret
Schleicher                                                     Thierer
Falch                                                             Duckeck                               
Gebhardt                                                      Miller             
Schleicher                                                     Groß
Mayer                                                           

An das Oberamt Auszug gesandt

S.137

Weidenstetten
Verhandelt den 5. März 1912

Den bürgerlichen Kollegien wird das Gutachten des technischen Beraters der Oberschulbehörde in der Angelegenheit der beiden Lehrerwohnungen im hiesigen Schulhause mitgeteilt. Bei der sich hierüber anschließenden Berathung wird insbesondere bethont, daß das Schulhaus doch erst im Jahr 1875/1876 neu erbaut worden sei, wobei schon damals die Eintheilung deß 1. Stockes für 2 Lehrerwohnungen vorgesehen u. auch genehmigt wurde, es könne sich also nicht um eine völlige Neueinrichtung handeln, sondern nur um eine Ergänzung, worauf man durch die inzwischen eingetretenen erhöhten Forderungen genötigt sei. Diese Ergänzung erscheine nach der Ansicht der bürgerlichen Collegien in der projektierten Weise nach dem Plan deß Oberamtsbauschulrats zur Erbauung

S.138

annehmbarer Wohnungen für die hiesigen Verhältnisse ausreichend.
Daß die eine Wohnung gegen Norden zu liegen komme sei allerdings ein Mangel, aber man müsse im vorliegenden Falle mit den bestehenden Verhältnissen rechnen und sich mit den vielen Hunderten in der Stadt u. auf dem Lande trösten, deren Wohnungen gegen Norden liegen
Mit Rücksicht auf diese Umstände, insbesondere aber auf den außerordentlichen Kostenaufwand welcher der Gemeinde durch das vorgeschlagenen Projekt des Baurats Knoblauch in Stuttgart entstehen würde, wird daher

S.139

Beschlossen

die Oberschulbehörde ergebenst zu bitten, in Anbetracht der hier vorgebrachten Gründe von dem Verlangen eines solch durchgreifend teuren Umbaus dieses neuen Hauses abzusehen u. es bei der von den bürgerlichen Collegien vorgeschlagenen Vervollständigung der beiden Lehrerwohnungen belassen zu wollen.

Gemeinderat                                               Bürgerausschuß
Schulth. Thierer                                             Obm. Kühnle
Braunmiller                                                    Ehret
Schleicher                                                      Thierer
Falch                                                               Duckeck                             
Gebhardt                                                        Miller
Schleicher                                                       Groß
Mayer                                                           

Zu den Bauakten Auszug gefertigt

S.140

Weidenstetten
Verhandelt den 5. März 1912

In sachgemäßer Anwendung deß § 3 der Verfügung deß K. Ministeriums deß Inneren betreff die Schulkassenrechnungen vom 29 März 1911 wird nach Bekanntgabe der Beschlüsse deß Oberschulrats vom 3 Mai, 7 Mai, 24 Mai u. 4 Juni 1910 unter Anerkennung derselben für die nunmehr bestehenden Verhältnisse bzw. nach Einvernehmen deß Oberschulrats einstimmig

Beschlossen

1. Die Verwaltung der Schulkasse geschieht durch den jeweiligen Gemeindepfleger, gegenwärtig Gemeindepfleger Schleicher, mit abgesonderten Kassen und Rechnungsführung. Es wird wie seither ein einfaches Tagbuch geführt.
Zu Beschluss Ziff. 1: Die Rechnungsperiode ist wie bisher eine dreijährige, vergleiche auch Beschluß deß Oberschulrats vom 3 Mai 1910.

Da die Schulkassen in den anderen Gemeinden

                                                                                                                     S.141

des Oberamtsbezirks mit dem 31 März 1914 ablaufen, so soll die am 1 April 1910 begonnene Rechnung auf denselben Termin zum Abschluß gebracht werden, also einen Zeitraum von 4 Jahren, 1 April 1910/1914, umfassen. Da der aufgestellte Voranschlag die Rechnungsperiode 1910/13 umfasst, so ist für das weitere Jahr 1913/14 noch ein Voranschlag aufzustellen.
Die Festsetzung einer Belohnung für die Rechnungsführung bis zur nächsten Wahl des Gemeindepflegers (1914) auszusetzen. Vergleiche auch den oberamtlichen Erlaß vom 7 Mai 1910.
Rechner Schleicher wird auf seine, am 28 Dezember 1905 als Gemeindepfleger erfolgte Verpflichtung hiermit hingewiesen,
dies bescheinigt Gemeindepfleger Schleicher.

2  Die Verpflichtung zu einer Sicherheitsleistung dem Rechner Schleicher zu erlassen, da die Verhältnisse der Schulkasse sehr einfache sind. Das Vermögen der Schulkasse besteht in einer Sparkasseneinlage von -:771 M 06 P u. in einer Schulkinderstiftung von Stumpp Martin von – : 112 M 74 P. Der Zins von letzterem wird alljährlich auf Martini zu einem Wecken für jedes Kind verwendet. Der Bürgerausschuß gibt zu der Erlassung einer Sicherheitsleistung seine Zustimmung.

S.142

3. Für die Verwahrung der Schuldurkunden, Hypothekenbriefe, Schuldscheine, Wertpapiere etc. den Gemeinderat David Schleicher als Kapitalbriefverwahrer zu bestellen.

Einverstanden: David Schleicher

4. Ein Betriebskapital bei dem Mangel an Erforderniß nicht festzusetzen.

5. Den Rechnungsabschluß dem Verwaltungsaktuar der Gemeinde zu übertragen, von der förmlichen Führung eines Hauptbuchs abzusehen u. das Tagebuch zugleich als Hauptbuch zu benützen, d.h. mit Vermögensberechnung, Grundsteuerberechnung und Berechnung der verfügbaren Restmittel abzuschließen.

Unterschrift Verwaltungsaktuar (Name nicht zu entziffern)

6. Der Rechner ist in widerruflicher Weise ermächtigt statt der monatlichen Kassenstürze einen Kassensturz nur alle Vierteljahr vorzunehmen.
Ortsschulratsbeschluß vom 3 Mai 1910
Erlaß Kgl. Gemeinschaftliches Oberamt in ev. Schulsachen vom 24 Mai u. 4 Juni 1910

                                                                                                                 S.143

7. An Stelle besonderer Kassenberichte tritt die Einsicht deß Kassentagebuchs und der Kassensturzurkunde, nach Vornahme eines Kassensturzes.

8. Bei Zuschlägen durch Postanweisung bis zum Betrag von – : 10 M dient der Postschein als Quittung.

Der Kapitalbriefverwahrer David Schleicher hat vom Schulkassenrechner Schleicher ein Sparkassenheft Bd 38 Blt. 163 über – :  771 M u. 06 P und eine Schulkinderstiftung Bd 30 Blt. 28 zur Hand genommen.
D. Schleicher

Gemeinderat                                               Bürgerausschuß
Schulth. Thierer                                             Obm. Kühnle
Braunmiller                                                    Ehret
Schleicher                                                      Thierer
Falch                                                              Duckeck           
Gebhardt                                                       Eberhardt
Mayer                                                            Miller
                                                                      Groß

Dem Verwaltungsaktuar zur Rechnung Auszug gesandt.

S.144

Weidenstetten
Verhandelt den 12. März 1912

Nach Erlaß deß Kgl. Oberamts vom 27. Febr. 1912, welcher verlesen wird, trifft es die hiesige Gemeinde an dem Aufwand für die Verwaltungsaktuare im Rechnungsjahr 1911, 1 April 1911 bis 31 März 1912, bei einem Zeitaufwand deß Verwaltungsaktuars von 56  6/8 Tagen, 613 M 29 P Vergütung.
Die Umlage erfolgte auf den von dem Verwaltungsaktuar gemäß Erlaß deß Kgl. Ministeriums deß Innern vom 25 Mai 1911, Nr. 2403 Ministerialamtsblatt S. 209 gelieferten Berechnungen, welche vom 1 April 1911 ab für die Verteilung der Verwaltungsaktuarskosten als Grundlage dienen. Nach erfolgter Beratung wird

Beschlossen
der für das Rechnungsjahr 1922 festgesetzten Vergütung zuzustimmen.

Dem Kgl. Auszug gesandt.                       Gemeinderat
                                              
                  Schulth. Thierer
                                                                 Braunmiller
                                                                 Schleicher
                                                                 Falch
                                                                 Gebhardt
                                                                 Schleicher
                                                                  Mayer

S.145

Weidenstetten
Verhandelt den 22. März 1912

Der im vergangenen Herbst von Christian Pfaudler gekaufte Farre entspricht den Vorschriften nicht ganz, u. da zur Zeit vom Landwirtschaftlichen Bezirksverein ein Aufruf zur Bestellung von Original Simmenthaler Farren an die Gemeinden ergangen ist, wird

Beschlossen


Genannten Farren zu verkaufen u. einen Originalfarren für denselben anzuschaffen, als Einkaufskommission wird Schultheiß Thierer u. Gemeindepfleger Schleicher aufgestellt.

Gemeinderat                                               Bürgerausschuß
Schulth. Thierer                                             Obm. Kühnle
Braunmiller                                                    Thierer
Falch                                                              Duckeck
Gebhardt                                                       Eberhardt
Schleicher                                                      Groß              
Mayer

S.146

Weidenstetten
Verhandelt den 22. März 1912

Der für das Rechnungsjahr 1912 entworfene Voranschlag deß Gemeinderatshaushalts wird heute beraten.

Beschlossen

  1. Die Beiträge der Gemeinde Weidenstetten zur Kranken- und Invaliditätsversicherung werden gleich wie (es) in anderen Gemeinden geschieht vom 1 April ab ganz auf die Gemeindepflege übernommen u. (somit) kommt der Einzug der gesetzliche Anteil derselben in Wegfall.
  2. Auf die beim Feldbereinigungsunternehmen II beteiligten Grundeigenthümer soll erstmals eine Kostenumlage in Höhe von 1500 M auf der Grundlage deß beteiligten Katasters stattfinden u. mit Feststellung und Fertigung der Katasterumlage der Verwaltungsaktuar gegen eine Anrechnug des regulativmäßigen Taggeldes betraut werden. Zu diesem Beschluß soll die erforderliche bezirksrätliche Genehmigung nachgeholt werden.
    Seitliche Abmerkung zu 2: Auszug Kgl. Oberamt mangels Genehmigung des Bezirksamts vom August 1912.
  3. Im Voranschlag wurden vorgesehen
    a) zum Ankauf eines Originalfarren-: 1 000 M
    b) zur vorschußweisen Bezahlung von Feldbereinigungskosten-: 3 500 M
    c) zur Herstellung von Lagerplätzen an der Poststraße-:      300 M
       zur Ausbesserung des Feldweges Bitzelhausen -:              500

                                                                                                             S.147

  1. Bei voranschlagsmäßigen Einnahmen-:            17 400 M
                                              Ausgaben -:             28 400 M
                            einem Abmangel von                11 000 M
    den Voranschlag festzustellen und
  2. die Gemeindeeinkommensteuer mit einem Zuschlag von 50 % zu den staatlichen Einheitssätzen zu erheben.
  3. Als Gemeindeumlage auf Gemeindeeigenthum, Gebäude u. Gewerbe 10% des Ertragskatasters festzusetzen.
  4. Die verfügbaren Restmittel in erster Linie zur Deckung deß weiteren Abmangels zu verwenden u. im übrigen zur Ausgleichung der Umlage späterer Jahre sowie zur außerordentlichen Ausgaben bereit zu halten.

    Gemeinderat                                               Bürgerausschuß
    Schulth. Thierer                                             Obm. Kühnle
    Braunmiller                                                    Thierer
    Falch                                                              Duckeck
    Gebhardt                                                       Eberhardt                           
    Schleicher                                                      Groß             
    Mayer                                               

Lt. Erlaß deß Oberamts Ulm vom 29 April 1912 wurde der Voranschlag der Gemeindepflege Weidenstetten mit einer Umlage von 10 745 M  oder 10 % der Ertragskataster u- 50 % der Gemeindeeinkommenssteuer für vollziehbar erklärt. Hiervon wurde den bürgerlichen Kollegien Eröffnung gemacht.  Ortsv. Thierer

 

S.148

Weidenstetten
Verhandelt den 31. März 1912

Im hiesigen Farrenstall erkrankte am 30 März 1912 ein Gemeindefarre u. mußte an den Metzger verkauft werden, denselben kaufte Metzgermeister Clement von Geißlingen im Aufstreich für die Summe von – : 420 M. Da durch den Verkauf ein Zuchtfarre fehlt, wird

Beschlossen

In den nächsten Tagen einen solchen wieder anzukaufen.

Gemeinderat                                               Bürgerausschuß
Schulth. Thierer                                             Obm. Kühnle
Braunmiller                                                    Thierer
Falch                                                              Duckeck
Gebhardt                                                       Eberhardt                    
Schleicher                                                      Groß  
Mayer 

S.149

Weidenstetten
Verhandelt den 10. April 1912

Nachdem eine Anzahl Ulmer Landgemeinden zum Bezug von elektrischer Kraft und Licht sich zu einem Gemeindeverband vereinigt haben u. eine Satzung in dieser Sache entworfen wurde, so ist nach § 5, Abs. 1 dieser Satzung in die Verbandsversammlung neben dem Ortsvorsteher noch ein weiterer Vertreter aus der Zahl der bürgerlichen Collegien zu wählen. Die Wahl fand heute statt, es wurde gewählt:        
Gemeindepfleger Schleicher mit  11 Stimmen

Annahme: Gemeindepfleger Schleicher

Gemeinderat                                               Bürgerausschuß
Schulth. Thierer                                             Obm. Kühnle
Braunmiller                                                    Ehret
Schleicher                                                      Duckeck
Falch                                                              Miller                                     
Gebhardt                                                       Groß              
Mayer 

S.150

Weidenstetten
Verhandelt den 27. März 1912
eingetragen den 10. April 1913

Der hiesige Straßenwärter Matthäus Wörz, welcher eine Teilstrecke der Geißlinger Straße in Wart hatte, mußte wegen Krankheit seinen Dienst als Straßenwärter aufgeben, die Straße wurde zur Bewerbung im hiesigen Ort bekannt gemacht. Der Wärter der zweiten Teilstrecke, Johannes Iser, meldete sich auch für die erledigte Strecke u. verlangt für beide Teile -: 250 M pro Jahr.
Deßgleichen bittet Jakob Zimmermann, Wärter deß Feldwegs die Sperre, um Erhöhung seines Gehalts, dasselbe betrug bisher 50 M pro Jahr.

S.151

Nach Beratung wird

Beschlossen

die ganze Wegstrecke der Geißlinger Straße dem Wärter Johannes Iser für das jährliche Wartgeld von -: 250 M zu übertragen,

dem Wärter Zimmermann sein Wartgeld von 60 M auf 70 M pro Jahr zu erhöhen. Anfang je 1 April 1912.

Den beiden Wärtern wird zur Pflicht gemacht, die Straßen gut zu unterhalten.

Anerkannt:    Johannes Iser, Zimmermann

Gemeinderat                                               Bürgerausschuß
Schulth. Thierer                                             Obm. Kühnle
Braunmiller                                                    Ehret
Schleicher                                                      Duckeck
Falch                                                              Miller                                     
Schleicher                                                      Groß              
Mayer 

S.152

Weidenstetten
Verhandelt den 4. Juni 1912

Auf den hektografierten Bericht deß Kgl. Oberschulrats vom 24 April1912 wegen Erbauung einer zweiten Lehrerwohnung haben die bürgerlichen Collegien wiederholt beraten u. sind der Ansicht, da es sich bei Lehrer Hansum nur um Tausch seines Gastzimmers handle, welches ja bereits das ganze Jahr leer stehe, so sind die bürgerlichen Collegien der Meinung, daß die Befürchtung deß Lehrers nicht begründet erscheine u. Erbitterung gegen Lehrer Hansum entstünde u. daß die veranschlagten Kosten von -: 7 000 M der Gemeinde schwerfallen würden zu bezahlen, da dieselbe ohnehin schwer mit Schulden belastet ist.
Wenn der vorgelegte Plan an verschiedenen Mängeln leide, können ja noch Verbesserungen gemacht werden. Der Schulkämmerer hat den Plan für gut befunden, es wird

S.153

Beschlossen

an der eingereichten Ausführung festzuhalten. Dem Lehrer Hansum würde auch bewilligt, mit dieser baulichen Veranlassung seine bisherige Küche mit einem Schlafzimmer umzutauschen und einrichten zu lassen, was seinem Wunsche entspricht. Sollte wider Erwarten dem Wunsche der bürgerlichen Collegien nicht entsprochen werden, so wird dem neuen Lehrer eine Mietwohnung zur Verfügung gestellt, welche den nötigen Anforderungen entspricht. Dieselbe besteht aus 4 Zimmern, 1 Küche, 1 Keller u. 1 Holzlager u. Bücherraum mitten im Ort.

Gemeinderat                                               Bürgerausschuß
Schulth. Thierer                                             Obm. Kühnle
Braunmiller                                                    Thierer
Schleicher                                                      Eberhardt
Falch                                                              Miller                                     
Schleicher                                                      Groß              
Mayer                                                            Ehret

Zu den Baukosten dem K. Oberamt Auszug gesandt.

S.154

Weidenstetten
Verhandelt den 4. Juni 1912

Vom Kgl. Ev. Bezirksschulamt Ulm wird beantragt, daß wegen der großen Schülerzahl die Stundenzahl deß Abtheilungsunterrichts von 34 auf 36 erhöht werden solle. Vom Ortsschulrat wurde dieser Antrag genehmigt u. den bürgerlichen Collegien zur weiteren Beschlußfassung empfohlen. In Anbetracht der großen Schülerzahl 81 wird von den bürgerlichen Collegien

Beschlossen

den Abtheilungsunterricht von 34 auf 36 Stunden zu genehmigen.

Gemeinderat                                               Bürgerausschuß
Schulth. Thierer                                             Obm. Kühnle
Braunmiller                                                    Thierer
Schleicher                                                      Eberhardt
Falch                                                              Miller                                     
Schleicher                                                      Groß              
Mayer                                                            Ehret

Dem Oberamt u. dem Pfarramt je 1 Auszug gefertigt.

S.155

Weidenstetten
Verhandelt den 1. Juli 1912

Durch den Tod deß Straßenwärters David Wörz u. deß Mattäus Wörz sind die Wegstrecken, die sogenannte Karrenstraße und der von der Ulmer Straße einmündende Feldweg Sinabronner Weg, in Erledigung gekommen. Diese beiden Wegstrecken wurden in hiesiger Gemeinde zur Vergebung bekanntgemacht. Zu der auf heute anberaumten Vergebung meldet sich für die Karrenstraße Jakob Zimmermann, für den Sinabronner Weg Joh. Iser. Ein weiterer Liebhaber ist nicht erschienen. Nach mündlicher Unterhandlung mit den beiden wird

Beschlossen

die Karrenstraße dem Jakob Zimmermann gegen ein jährliches Wartgeld von 60 M zu übertragen, Übernahmetermin 1 Juli 1912,
den Sinabronner Weg dem Johannes Iser gegen ein jährliches Wartgeld von 70 M zu übertragen, Übernahmetermin 1 Juli 1912.

Randbemerkung:

Der verstorbene David Wörz hatte auch den Einzug der Invaliditäts- u. Altersversicherungsbeiträge besorgt. Dieser Einzug wurde dem Mesmer Matthäus Röscheisen unter der gleichen Einzugsgebühr 20 M, die Wörz bezog, übertragen.

Übernahme anerkennen:   J Zimmermann,       Joh. Iser

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Braunmiller
Schleicher
Falch 
Gebhardt
Schleicher
Mayer

S.156

Weidenstetten
Verhandelt den 28. Juli 1912

§ 1
Heute wurden die Beschlüsse der Amtsversammlung vom 2 April1912 den Bürgerlichen Collegien nach Art. 25 – 36 der Gemeinde- u. Bezirksordnung auf ihren ganzen Inhalt vorgelesen und eröffnet.

         Gemeinderat                                         Bürgerausschuß
        
Schulth. Thierer                                       Ehret
         Braunmiller                                              Thierer
         Schleicher                                                Duckeck
         Falch                                                        Eberhardt                       
         Gebhardt                                                  Miller             
         Schleicher                                                 Groß
         Mayer

§ 2
Zu obigem Beschluß vom 1 Juli 1912 betr. Neuaufstellung des Wegknechts Iser gibt der Bürgeraußschuß heute seine Zustimmung.

S.157

Weidenstetten
Verhandelt den 1.2 August 1912

Von der Kgl. Oberschulbehörde wurde im Laufe deß Frühjahrs angeordnet, daß in hiesiger Gemeinde ein zweiter ständiger Lehrer anstelle deß seitherigen unständigen Unterlehrers angestellt werden solle. Da aber in hiesigem Schulhause die Wohnräume nicht ausreichen sollen, so wurde der Gemeinde die Auflage gemacht, einen Aufbau auf das Schulhaus zu erstellen u. für den zweiten Lehrer eine Wohnung einzubauen.
Die Baukosten erscheinen aber den bürgerlichen Collegien zu hoch, deßhalb wurde beantragt, dem neuen Lehrer eine Mietwohnung zu verschaffen. Nachdem vom Schulkämmerer eine neu eingerichtete leer stehende Wohnung in dem Hause des Ochsenwirts Botzenhardt angesehen (?) wurde u. für passend erachtet worden ist, wird

S.158

Beschlossen

diese Wohnung zu mieten. Mit dem Besitzer des Hauses wurde ein jährliches Mietgeld von -: 200 M vereinbart. Da in der Küche des Hauses noch einige Gegenstände einzurichten sind, so wird beantragt, diese Gegenstände erst nach Ernennung des neuen Lehrers anzuschaffen, damit solche dem Geschmack deß Lehrers oder dessen Frau entsprechen.

Gemeinderat                                               Bürgerausschuß
Schulth. Thierer                                             Obm. Kühnle
Braunmiller                                                    Ehret
Schleicher                                                      Thierer
Falch                                                              Duckeck
Gebhardt                                                       Eberhardt
Schleicher                                                      Miller
Mayer

S.159

Weidenstetten
Verhandelt den 29. September 1912

Der Landesfeuerwehrverband übergibt seine neu am 17 März 1912 aufgestellte Satzung, nach dieser beträgt der auf 1 Juli jeden Jahres zu bezahlende Betrag für Gemeinden bis 800 Einwohner künftig 2 M, seither 1 M. Zugleich bittet der Bezirksfeuerwehrverband um Verwilligung von angemessenen Reiseentschädigungen an die Vertreter der hiesigen Feuerwehr für die Theilnahme an den Kommandantenversammlungen sowie zum Besuche der Feuerwehrtagungen. Es wird nun

Beschlossen

den Jahresbeitrag an den Württembergischen Landesfeuerwehrverband von 1 M auf 2 M jährlich zu erhöhen, erstmals auf 1 Juli 1912.

S.160

Dem Feuerwehrkommandanten und einem weiteren von diesem zu bestimmenden Chargierten (eine Person, die aufgrund ihrer Erfahrung und Ausbildung Aufgaben übernimmt), zur Teilnahme an den Kommandantenversammlungen u. an den Feuerwehrtagungen zu ermächtigen u. denselben als Entschädigung hierfür in jedem Fall ein Taggeld von – : 5 M neben den entstehenden Auslagen für die Eisenbahnfahrt aus der Gemeindekasse zu verwilligen.

Gemeinderat                                               Bürgerausschuß
Schulth. Thierer                                             Obm. Kühnle
Braunmiller                                                    Ehret
Schleicher                                                      Thierer
Falch                                                              Duckeck                                         
Gebhardt                                                       Eberhardt                 
Schleicher                                                      Miller
Mayer

S.161

Weidenstetten
Verhandelt den 29. September 1912

 Anläßlich der militärischen Herbstübungen hatte die hiesige Gemeinde starke Einquartierungen. Da die Berechnung der Quartierentschädigung, Liquidation deß amtskörperschaftlichen Zuschusses, Behebung der vorhandenen Anstände, schwierig ist, so wird

Beschlossen

zu diesen Geschäften den Verwaltungsaktuar der Gemeinde beizuziehen, demselben das regulativmäßige Taggeld auszusetzen u. zu diesem außerordentlichen Geschäftsauftrag die Genehmigung deß Bezirksrates einzuholen.

Gemeinderat                                    Bürgerausschuß
Schulth. Thierer                                  Obm. Kühnle
Schleicher                                           Ehret
Falch                                                   Thierer
Gebhardt                                             Duckeck                               
Schleicher                                            Eberhardt                 
Mayer                                                   Miller

S.162

Weidenstetten
Verhandelt den 29. September 1912

Infolge der im vergangenen Jahrzehnt erfolgten Zunahme der Schülerzahl in hiesiger Gemeinde hat die Kgl. Oberschulbehörde an die Gemeindecollegien den Antrag gestellt, die Unterklasse, welche von jeher durch einen unständigen Lehrer (Unterlehrer) versehen wurde, in eine ständige Schulstelle umzuwandeln u. durch einen ständigen Lehrer zu besetzen. Im Einvernehmen mit dem Ortsschulrat u. Vorberatung mit demselben wird von den bürgerlichen Collegien einstimmig

beschlossen

S.163

  1. den von der Kgl. Oberschulbehörde gestellten Antrag gut zu heißen und die Einrichtung einer 2ten ständigen Lehrstelle zu genehmigen.
  2. Von diesem Beschluß dem Kgl. Gemeinschaftlichen Oberamt in Schulsachen mittelst Auszug Vorlage zu machen.
    Erlaß Kgl. Ev. Oberamt vom 7 September 1912 Nr 1483 b
    Oberamtlicher Erlaß vom 11 Sept. 1912

Gemeinderat                                               Bürgerausschuß
Schulth. Thierer                                             Obm. Kühnle
Schleicher                                                      Ehret
Falch                                                              Thierer
Gebhardt                                                       Duckeck       
Schleicher                                                      Eberhardt                 
Mayer                                                            Miller

S.164

Weidenstetten
Verhandelt den 29. September 1912

Seit dem Jahr 1902 hat die hiesige Gemeindepflege für das früher an die hiesige Pfarrei in Natura zu liefernde Holz aus den Gemeindewaldungen
33 RM u. das davon anfallende Reis, wie es der Schlag gibt, jährlich an die kirchliche Besoldungskasse in Stuttgart den Betrag von – : 270 M 69 P bezahlt. Diese Abfindung ist abgelaufen u. auf weitere 10 Jahre zu erneuern.
Nach den zehnjährigen Berechnungen der Holzaufnahmeregister 1903 – 1912 hatten die Holzpreise eine kleine Erhöhung erfahren. Nach mehreren mündlichen u. schriftlichen Verhandlungen zwischen den Vertretern der kirchlichen Besoldungskasse in Stuttgart u. den bürgerlichen Collegien von hier

S.165

wurde vereinbart und

Beschlossen

die Gemeinde zahlt für die 10jährliche Periode 1912/21 jährlich statt bisher
270 M 69 P rund  – : 300 M

Dieser Betrag ist je auf 1 Oktober jeden Jahres an die kirchliche Besoldungskasse in Stuttgart zu bezahlen.

Gemeinderat                                               Bürgerausschuß
Schulth. Thierer                                             Obm. Kühnle
Schleicher                                                      Ehret
Falch                                                              Thierer
Gebhardt                                                       Duckeck       
Schleicher                                                      Eberhardt                 
Mayer                                                            Miller            

Der kirchlichen Besoldungskasse u- der Gemeindepflege je einen Auszug gefertigt.

 S.166

Weidenstetten
Verhandelt den 11. Oktober 1912

Mit dem Ablauf des Jahres 1912 läuft die Wahlperiode der Landtagsabgeordneten ab, es ist deßhalb demnächst eine Neuwahl vorzunehmen. Die hiesige Gemeinde wird einen Abstimmungsbezirk bilden, zur Entwerfung und Anlegung der Wählerliste ist eine Kommission zu stellen, es wurden in heutiger Sitzung die nachgenannten Personen bestellt:

a          1 Schulth. Thierer
            2 Gemeinderat Braunmiller
            3 Gemeinderat Schleicher
            4 Gemeindepfleger Schleicher
            5 Obmann Kühnle

S. 167

b          Als Wahllokal wird der Rathaussaal zur Verfügung gestellt.

c          Als Wahlvorsteher wird der Ortsvorsteher, als Stellvertreter der       Gemeindepleger vorgeschlagen.

d          Der Bedarf an Bogen zur Wählerliste beträgt 12.

Gemeinderat                                              Bürgerausschuß
Schulth. Thierer                                            Obm. Kühnle
Braunmiller                                                   Ehret
Schleicher                                                     Thierer
Gebhardt                                                      Duckeck       
Schleicher                                                     Miller      

S.168

Weidenstetten
Verhandelt den 11. November 1912

Randnotiz
Betreff
Ernennung eines Protokollführers
u. dreier Beisitzer zur Landtagswahl

Am Dienstag den 16 November 1912 finden im Lande Württemberg die Landtagswahlen statt. Vom Kgl. Oberamt bzw. vom Bezirksrat Ulm ist der hiesige Ortsvorsteher als Wahlvorsteher für den hiesigen Wahldistrikt ernannt worden. Derselbe hat aus der Zahl der Wähler einen Protokollführer u. Beisitzer zu ernennen.

Es wurden hierzu ernannt:
1 Als Protokollführer           Gemeinderat Falch

2 zu Beisitzern                     Gemeinderat Braunmiller
                                            Gemeinderat Schleicher
                                            Obmann Kühnle

Die Genannten erklären sich zur Annahme bereit. (Unterschriften)

S.169

Weidenstetten
Verhandelt den 12. November 1912

Auf ergangene öffentliche Bekanntmachung in hiesigem Ort erscheinen nachgenannte hier wohnhafte Männer, welche nach Art. 53, S. 354 der Gemeindeordnung sowie nach Art. 7, Abs. 1 – 9, S. 767 derselben Ordnung Anspruch auf Erteilung deß Bürgerrechts haben und bitten um Aufnahme.

Die Namen derselben sind:

1 Georg Eckhardt, Taglöhner

2 Niklaus Kröner, Wagner

3 Johannes Botzenhardt, Söldner

4 Joh. Martin Waidle, Schneider

Beschluß

Den Gesuchstellern die Aufnahme in das hiesige Bürgerrecht zu erteilen mit der Bestimmung, daß jeder der Genannten die in Art. 7, Abs. 1 der Gemeindeordnung festgesetzte Gebühr von 2 M an die Gemeindepflege zu bezahlen habe.

Anerkannt: Unterschriften oben Genannter

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Braunmiller
Schleicher
Falch 
Gebhardt
Schleicher
Mayer

S.170

Weidenstetten
Verhandelt den 12 November 1912

Nach einer Verfügung deß Kgl. Ministeriums deß Innern vom 13 August 1912,
Regblt. S. 515, ist im Lande Württemberg am 2 Dezember 1912 eine Viehzählung vorzunehmen. Zu dieser Zählung ist nach einem Erlaß deß Kgl. Statistischen Landesamts in jeder Gemeinde durch den Gemeinderat u. aus dessen Mitte eine Zählkommission unter dem Vorsitz deß Ortsvorstehers zu bestellen. Es wird nun

Beschlossen

für die hiesige Gemeinde Weidenstetten mit Parzl. Schechstetten 2 Mitglieder deß Gemeinderats aufzustellen u. denselben auch zugleich das Zählgeschäft zu übertragen. Also solche wurden heute aufgestellt:

            Schleicher Gemeinderat

            Gemeinderat Mayer

Dieselben erhalten für Zeitaufwand die Gebühr eines Gemeinderats.

Unterschriften Schleicher, Mayer

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Braunmiller
Schleicher
Falch 
Gebhardt
Schleicher
Mayer

Das folgende Protokoll ist in einer anderen, schwer zu entziffernden Handschrift verfasst. Wer es verfasst hat, ist nicht ersichtlich, evtl. der Gemeindeaktuar. Es geht dabei auf jeden Fall noch um die Feldbereinigung, evtl. um die 5 Masse oder Maße Grundstücke (siehe Prot. vom 7. Mai 1910 S. 35), die noch zu verteilen sind.

 

 S.171

 Weidenstetten den 14. Nov. 1912
Anläßlich des gestrigen Rechnungsabschlusses wird nach eingehender Bratung von den Collegien

beschlossen:

  1. Bei der Zentralstelle des Landes, Altheimer Feldbereinigung, den Antrag zu stellen: Es möchten die freien?, von der Zentralstelle ?     ? zeichnenden Feldmasse (u. d.    ?    ?   ) alsbald die Vorarbeiten bewerkstelligt werden für eine Bereinigung der Gewand (nördlich vom Ort, westlich der Poststraße bis zur Altheimer Grenze, ? u. östlich vom Scheithau) im Solsteig, Zähringer Weg, Eicheler, Stockäcker, Gemeines Feldle, Weinburren, Bärenloh, Kurze u. Lange Stränge.
  2. Die Bitte anzusprechen, daß die Vorarbeiten ?   ?   ?  im nächsten Frühjahr gleich ?   ?   ?   ?   das Unternehmen zum Abschluß gebracht werden könne.
  3. Besonders zu betonen , daß ?   ?   ?   ?  daß von Seiten der Altheimer Bereinigung ? entlang der Altheim-Weidenstetter Grenze ein Feldweg als

    S.172

gelegt zu  ?     von Weidenstetten  ?  ?  als Ausgleich  Altheim Weidenstetter Grenze angelegt wurde; es soll also auf gegenseitigen Antrag ?   ?   , daß wie ? vielleicht   ?   ?   Fehler bei der Poststraße Altheim II Unternehmen jetzt gemacht werde.

Unleserliche Unterschrift

Gemeinderat                                              Bürgerausschuß
Schulth. Thierer                                            Obm. Kühnle
Braunmiller                                                  Ehret
Schleicher                                                    Duckeck
Gebhardt                                                     Eberhardt     
Schleicher                                                    Miller                         
Mayer                                                          Groß

S.173

Weidenstetten
Verhandelt den 24. November 1912

 Das 11 Jahre alte Kind deß Wagners N. K. mußte wegen Epilepsie u. Geistesschwäche in einer Anstalt untergebracht werden. K. selbst ist vermögenslos und nicht in der Lage die bedeutenden Kosten vorerst zu bezahlen, weßhalb wohlthätige Anstalten in Anspruch genommen werden müssen, wozu auch die Ortsarmenbehörde hier einen Beitrag zu leisten hat. Es wird

Beschlossen

Zu den Verpflegungskosten einen angemessenen Beitrag aus der Gemeindekasse auf unbestimmte Zeit widerruflich zu verwilligen durch Ersatzanspruch an K.

Gemeinderat                                              Bürgerausschuß
Schulth. Thierer                                            Obm. Kühnle
Braunmiller                                                   Ehret
Schleicher                                                     Thierer
Gebhardt                                                       Duckeck       
Mayer                                                            Eberhardt                             
Schleicher                                                      Miller
                                                                      Groß

S.174

Weidenstetten
Verhandelt den 24. November 1912

Von der Kgl. Oberschulbehörde wurde im Mai 1911, siehe oben S. 84, u. Juli 1911,
s. o. S. 99 u. Sept. 1912, s. o. S.162 an die bürgerlichen Collegien der Antrag gestellt, daß die seitherige unständige Schulstelle in eine ständige umgewandelt werden müsse. Auch wurde der Gemeinde die Auflage gemacht in dem im Jahr 1875 neu erbauten Schulhause, in welchem für zwei ständige Lehrer die Wohnräume nicht ausreichen, einen Neubau auf das Schulhaus aufzubauen, was einen Kostenaufwand von 8 – 9 000 M verursacht hätte. Nach eingehender Berathung wird von den bürgerlichen Collegien

S.175

Beschlossen

dem zweiten ständigen Lehrer, welcher demnächst neu hier ernannt wird, eine Mietwohnung zur Verfügung zu stellen um der Gemeinde vorerst die großen Baukosten zu ersparen. Diese Mietwohnung wurde in dem Nebenhause des Ochsenwirts Botzenhardt, hier, gegen das jährliche Mietgeld von  – : 200 Mark, beginnend auf den 1 Dezember 1912, gegenseitig unkündbar, genehmigt. Siehe besonderer Mievertrag.

Gemeinderat                                              Bürgerausschuß
Schulth. Thierer                                            Obm. Kühnle
Braunmiller                                                  Ehret
Schleicher                                                    Thierer
Gebhardt                                                     Duckeck       
Mayer                                                          Eberhardt                             
Schleicher                                                    Miller
                                                                    Groß

S.176

Weidenstetten
Verhandelt den 24. November 1912

 Aus zwei Sühneversuchsverhandlungen wurden zusammen – : 30 M als Buße an die Gemeindepflege abgeliefert, welcher Betrag zu wohlthätigen Zwecken verwendet werden solle. Da nun zur Zeit die Volksschulen neue Gesangbücher anzuschaffen haben, wird

Beschlossen

obige 30 M zur Anschaffung von Gesangbüchern an arme Kinder zu verwilligen.

Gemeinderat                                              Bürgerausschuß
Schulth. Thierer                                            Obm. Kühnle
Braunmiller                                                   Ehret
Schleicher                                                     Thierer
Gebhardt                                                      Duckeck       
Mayer                                                           Eberhardt                             
Schleicher                                                     Miller
                                                                      Groß

S.177

Weidenstetten
Verhandelt den 6. Dezember 1912
Eingetragen den 22. Dezember 1912

Das von altersher im Eigenthum der Gemeinde stehende Armenhaus, welches an das Wohnhaus deß Postagenten Mayer, hier, angebaut ist u. seit Jahren nicht mehr bewohnt wird u. daher in seinem Zustand etwas herunter gekommen ist u. zu Wohnzwecken beschränkt ist, sollte nach dem Oberbauschauprotokoll ausgebessert werden.

Da nun zur Zeit das Wohnhaus, die Scheuer u. Hofraum der verstorbenen Wittwe Schäch v. h. im Nachlaßkonkurs zum Verkauf kommt, welches ein geeignetes Wohnhaus bietet u. auch eine Scheuer u. ein Hofraum dabei ist, wird von den bürgerlichen Collegien

S.178

Beschlossen

Das bisherige Armenhaus zu verkaufen u. dasjenige der Wittwe Schäch  zu erwerben, unter dem Vorbehalt, daß die Gemeinde kein höheres Aufgeld als etwa von 250 bis 300 M auszugeben hätte.

Bei dem am 6 Dezember 1912 stattgefundenen Nachlaßkonkursverkauf deß Schächschen Anwesens wurde dasselbe von der Gemeinde für die Summe von -: 810 M durch Gemeindepfleger Schleicher erworben, das bisherige Armenhaus wurde dagegen im Auftrag durch Gemeindepfleger Schleicher an Postagenten Mayer von hier für die Summe von -:570  560 M verkauft, vorstehende Verhandlungen genehmigt.

Die Abänderung der Zahl beurkundet Schulth. Thierer

Gemeinderat                                              Bürgerausschuß
Schulth. Thierer                                            Obm. Kühnle
Braunmiller                                                  Thierer
Schleicher                                                    Duckeck
Gebhardt                                                     Eberhardt     
Mayer                                                          Miller                         
Schleicher                                                    Groß

S.179

Weidenstetten
Verhandelt den 29. Dezember 1912

In Gemäßheit deß Art. 123 der neuen Bauordnung wird mit Zustimmung des Bürgerausschusses

Beschlossen

Folgende Ortsbausatzung aufzustellen:

Soweit die Gemeindebehörde in Bausachen zuständig ist, werden von den Bauenden zugunsten der Gemeindekasse folgende Gebühren erhoben:

  1. Für Genehmigung eines Baues in den Fällen deß Art.100, Nr. 1 der Bauordnung, mit Ausnahme der in Art. 103, Abs. 2 Nr. 1 bezeichneten Bauten -: 25 M.
  2. Für wiederholte Genehmigung eines nach Ziff. 1 gebührenpflichtigen Baues, dessen frühere Genehmigung gemäß Art. 117, Abs. 1 der Bauordnung außer Wirkung getreten ist, u. für die Genehmigung von Änderungen an genehmigten Plänen solcher Bauten, Art. 162, Abs. 4, nicht mehr als die Hälfte der Gebühr unter Ziff. 1 anzusetzen.

    Gemeinderat                                               Bürgerausschuß
    Schulth. Thierer                                             Obm. Kühnle
    Braunmiller                                                    Thierer
    Schleicher                                                      Duckeck
    Falch                                                              Eberhardt     
    Gebhardt                                                       Miller                        
    Mayer                                                            Groß