GR-Protokolle 1925/1926


S. 367

Weidenstetten
Verhandelt den 9 Januar 1925

Nach § 1 deß Revisionsprotokolls zur Gemeindepflegerechnung pro 1923 hat das Oberamt ausgestellt, daß die Gemeindepflege von hier Mitglied der Darlehenskasse hier sei, was unstatthaft sei. Nach Einsichtnahme deß Mitgliederverzeichnisses der Darlehenskasse hier ist der Austritt schon am (Datum fehlt) erfolgt, somit obigen § 1 erledigt.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Kühnle
Mayer
Maier
Pfaudler
Groß
Hummel

S. 368

Weidenstetten
Verhandelt den 9 Januar 1925

Herr Hauptlehrer Pfahler hat um einen Beitrag zur Schülerlesebibliothek nachgesucht. Auf das Gesuch wird vom Gemeinderat

Beschlossen:
einen Beitrag von 15 M aus der Gemeindekasse zu verwilligen.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Kühnle
Mayer
Maier
Pfaudler
Groß
Hummel

S. 369

Weidenstetten
Verhandelt den 9 Januar 1925

Am heutigen wurden die Beschlüsse der Amtsversammlung vom 18 Oktober 1924 dem Gemeinderat nach ihrem ganzen Inhalt nach § 76 deß Verwaltungsedikts gemäß wörtlich vorgelesen.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Kühnle
Mayer
Maier
Pfaudler
Groß
Hummel

S. 370

Weidenstetten
Verhandelt den 9 Januar 1925

Auf Anordnung deß Oberschulrats musste die hiesige Arbeitsschullehrerin Magdalena Mayer einen 7 Wochen langen Fachlehrerkurs in Ulm mitmachen, in welchem die Arbeitslehrerinnen methodisch ausgebildet wurden. Die oben Genannte hat an den Gemeinderat ein Gesuch gerichtet, in welchem dieselbe um eine Entschädigung für den ihr in oben genannter Zeit entgangenen Arbeitsverdienst u. Auslagen bittet. Der Gemeinderat anerkennt das Gesuch u.

Beschließt:
die von der Gesuchstellerin geforderten 60 M aus der Gemeindekasse zu verwilligen.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Pfaudler
Groß
Hummel

S. 371

Weidenstetten
Verhandelt den 9 Januar 1925

Auf den Erlaß deß Ministeriums deß Innern vom 15 Nov. 1924, betreffend die  Umgehung der Markungsgrenzen in angemessenen Zeitabschnitten, wird vom Gemeinderat

Beschlossen:
die Umgehung der an die hiesige Markung angrenzenden Nachbargrenzen auf einen sechsjährigen Zeitraum festzusetzen u. von der Beiziehung deß Katastergeometers nur in Anstandsfällen Gebrauch zu machen.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Pfaudler
Groß
Hummel

S. 372

Verhandelt den 12. März 1925
Normalzahl: 9
Anwesend: 8
Der Ortsvorsteher hat an der Beschlußfassung
nicht mitgewirkt.

Lt. Schreiben vom 10. ds. M .bittet Schultheiß Thierer mit Rücksicht auf sein hohes Alter u. da er Mitglied der Pensionskasse für Körperschaftsbeamte ist, um seine Pensionierung auf 1. Mai 1925.
Schultheiß Thierer erklärt sich jedoch im Falle seiner Zurruhesetzung bereit, bis zur Amtseinsetzung des neu zu wählenden Ortsvorstehers die Geschäfte weiter zu führen, falls die Amtseinsetzung erst nach dem 1. Mai ds. J. erfolgen sollte.
Der Gemeinderat nimmt von dieser Erklärung Kenntniß und

beschließt
1.) mit der Pensionierung des Schultheißen Thierer auf 1. Mai 1925 sich einverstanden zu erklären und das Gesuch desselben

S. 373

an die Pensionskasse für Körperschaftsbeamte in Stuttgart befürwortend weiterzuleiten.

2.) Im Falle der Zurruhesetzung des Schultheißen Thierer von der Aufstellung eines Amtsverwesers, falls dies notwendig werden sollte, abzusehen u mit der Fortführung der Amtsgeschäfte durch Schultheiß Thierer, auch über den 1. Mai d. J. hinaus, bis zur Amtseinsetzung des neuen Ortsvorstehers sich einverstanden zu erklären.

Gemeinderat
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Maier
Pfaudler
Groß
Hummel

Dem Oberamt u. der Pensionskasse  Auszug gefertigt.

S. 374

Weidenstetten
Verhandelt den 11 April 1925

In hiesiger Gemeinde wurde Farrenhaltung in einer anderen als der in Art. 2, Ziff. 1 u. 2 deß Farrenhaltungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 1 Juni 1897 bezeichneten Weise geregelt und wurde beim Oberamt Ulm um Befreiung im Dispensationsweg von den Vorschriften deß Art. 2, Ziff. 1 u. 2 nachgefragt.
Dieses Gesuch wurde gemäß der Entscheidung deß Oberamts Ulm vom 5 November 1924 abgewiesen, mit der Begründung, daß die Befreiungsgründe deß Art. 2 a, Ziff. 1 u.2, Buchstelle a, b u. c, auf welche der Gemeinderat sein Gesuch stützte, auf die hiesige Gemeinde nicht zutreffen. Die hierauf an die Minist. Abt. für Bez. und Körperschaftsverwaltung gerichtete

S.375

u. beim Oberamt eingereichte Beschwerde ist lt. Schreiben der Ministerialabteilung vom 6 März 1925 aufgrund deß Nachverständigungsgutachtens der Zentralstelle für Landwirtschaft vom 27 Februar 1925 abgewiesen worden. Das Oberamt legt nun in seinem Begleitschreiben vom 11 März 1925 dem Gemeinderat dringend nahe, aufgrund dieser abschlägigen Entscheidung seine Beschwerde gegen die Entscheidung deß Oberamts vom 5 Nov. 1924 zurückzunehmen. Angesichts der Tatsache, daß der Farrenhalter am 3 März 1925 erklärt hat, er habe die Absicht, vom Vertrag zurückzutreten, da es ihm finanziell unmöglich sei, nur Farren mit einem Zulassungsschein I II Klasse zu halten.
Hierauf hat der Gemeinderat

S. 376

Beschlossen:
angesichts dieser Umstände, die gegen das Oberamt Ulm gerichtete Beschwerde zurückzuziehen u. über die Regelung der Farrenhaltung folgendes zu beschließen:

  1. die Haltung der Farren ab 1 April 1925 im Pflegesystem wie früher auf 6 Jahre zu vergeben,
  2. dem seitherigen Farrenhalter Jakob Bosch als Entschädigung für das Jahr 1924 den Betrag von 2 200 M zu verwilligen,
  3. die 4 benötigten Farren auf Kosten der Gemeinde neu anzuschaffen,
  4. nach Abschluß deß Vertrages mit dem neuen Farrenhalter den Vertrag dem Bezirksrat zur Genehmigung vorzulegen.

Gemeinderat
Schultheiß Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Maier
Pfaudler
Groß
Hummel

Dem Oberamt Auszug gefertigt.

S. 377

Weidenstetten
Verhandelt den 11 April 1925

Infolge zur Ruhesetzung deß seitherigen Ortsvorstehers Schultheiß Thierer ist die Neuwahl eines Ortsvorstehers für die hiesige Gemeinde notwendig geworden.
Gemäß oberamtlichen Erlasses vom 2 April deß Jahres wird heute in dieser Sache folgendes verhandelt:

I. Äußerung deß Gemeinderats zu Ziff. 1 deß oberamtlichen Erlasses

  1. Bezüglich deß Tags und der Tagesstunden für die Wahlhandlung bestehen folgende besondere Wünsche:
    als Wahltag 10. Mai von vormittags 11 Uhr bis 3 ½ Uhr nachmittags.
  2. Die Voraussetzung in Art. 12, letzter Satz der Gemeindeordnung, wonach die Wahlhandlung nicht vor 8 Uhr abends geschlossen werden kann, trifft für die hiesige Gemeinde nicht zu.
  3. Als Wahlraum kommt das Rathaus in Betracht.

S. 378

II. Wahl von zwei Mitgliedern deß Gemeinderats u. eines Stellvertreters in den Wahlvorstand
Gemäß Art. 58, Abs. 4 der Gemeindeordnung, § 47, Abs. 2, vergl. mit § 17, Abs. 1 der Vollzugsverfügung hierzu wurden in geheimer Abstimmung vom Gemeinderat aus seiner Mitte gewählt als ordentliche Mitglieder deß Wahlvorstands

  1. Gemeinderat Kühnle mit 6 Stimmen
  2. Gemeinderat Schleicher mit 5 Stimmen
    von abgegebenen gültigen 9 Stimmen

            u. in besonderem Wahlgang
            als Stellvertreter für den Fall der Verhinderung eines ordentlichen Mitglieds

  • Gemeinderat Gebhardt mit 5 Stimmen
    von abgegebenen 9 gültigen  Stimmen

S. 379

III. Wahl eines Mitglieds deß Gemeinderats zur Mitwirkung bei Anlegung der Wählerliste
Gemäß § 4 der Verfügung deß Ministeriums deß Innern vom 17 März 1914, Regblt. S. 32, wird vom Gemeinderat aus seiner Mitte in geheimer Abstimmung das Mitglied Gemeindepfleger Schleicher mit 4 von abgegebenen 9 Stimmen gewählt.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Maier
Pfaudler
Groß
Hummel

S. 380

Weidenstetten
Verhandelt den 11 April 1925

Infolge Zurruhesetzung deß seitherigen Ortsvorstehers Thierer ist eine Neuwahl erforderlich.
Nach einer Mitteilung deß Oberamts hat der Gemeinderat über die Festsetzung deß Gehalts deß neuen Ortsvorstehers Beschluß zu fassen und dem Oberamt Protokollauszug vorzulegen. Nach Beratung wird vom Gemeinderat

Beschlossen:
1. die Geschäftstätigkeit auf 70 % festzusetzen
2. den Ortsvorsteher in die Gehaltsgruppe VI, Stufe 1 einzuweisen.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Maier
Pfaudler
Groß
Hummel

Dem Oberamt Auszug gesandt.
Der Pensionskasse Auszug gefertigt.

S. 381

Weidenstetten
Verhandelt im Februar 1925
Eingetragen den 20 April 1925

Im vergangenen Sommer wurde vom hiesigen Kriegerverein den im Weltkrieg gefallenen Soldaten aus hiesiger Gemeinde ein Denkmal errichtet. Dieser Platz sollte mit einem lebenden Zaun eingerahmt werden. Vom Kriegerverein wurde an den Gemeinderat die Bitte gerichtet, es möchte aus Gemeindemitteln ein Beitrag zur Anschaffung von Pflanzen zu dieser Einrahmung gewährt werden. Nach Beratung wird vom Gemeinderat

Beschlossen:
dem Kriegerverein zur Beschaffung von Pflanzen für die Einrahmung einen Beitrag von – : 200 M aus der Gemeindekasse zu gewähren.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Maier
Pfaudler
Groß
Hummel

S. 382

Weidenstetten
Verhandelt den 20 April 1925

Infolge vermehrter Arbeitsleistung haben nachgenannte Gemeindebedienstete u. Straßenwärter um Erhöhung ihrer Gehälter nachgesucht. Nach Prüfung der Lohn- u. Gehaltsverhältnisse der Gesuchsteller wird vom Gemeinderat

Beschlossen;
die Gehälter vom 1 April d. J. an neu festzusetzen:

  1. dem Feldschützen Christoph Ehret auf                                                 120 M
  2. dem Waldschützen  Christoph Ehret auf                                              120 M
  3. dem Polizeidiener Mayländer Johs. auf                                                150 M
  4. Nachtwächter Mayländer Johs. auf                                                      100 M
  5. a) dem Nachtwächter Röscheisen Matthäus                                        120 M

     b) dem Schuldiener Röscheisen Matthäus                                          120 M

  • dem Straßenwärter Joh. Georg Öchsle auf                                          600 M
  •             “           Matthäus Wittlinger auf                                              100 M
  •             “           Johannes Iser auf                                                         180 M

S. 383

  • dem Straßenwart Christoph Ehret auf                                                   170 M
  •             “                      Nikolaus Kreiser auf                                             75 M
  • demselben für Sinabronner Weg                                                            75 M
  • dem Straßenwart Matthäus  Röscheisen          “                                  250 M
  • Die Feldwege Sinabronnerweg u. die Sperre werden in Regie übernommen

Ferner werden die Stundenlohnsätze für Frontaglöhne festgesetzt:

a) für eine Mannsperson pro Stunde auf                                                       35 P
b) für jugendliche männliche unter 16 Jahren
    u. Weibspersonen pro Stunde auf                                                             25 P
c) für ein zweispänniges Fuhrwerk samt Fuhrmann pro Stunde auf 1 M 20 P
d) für ein einspänniges            “          “          “                      “                      85 P

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Maier
Pfaudler
Groß

S. 384

Weidenstetten
Verhandelt den 27 Mai 1925

Auf die Zuschrift deß Schultheißenamts Altheim betreffend Einrichtung einer  Kraftwagenlinie von Altheim nach Westerstetten über Weidenstetten erklärt sich der Gemeinderat bereit, die Unterhaltung der zu befahrenden Straße in der seitherigen Weise zu übernehmen, eventuell auf eine Verbesserung hinzuwirken. Was den Zuschuss eines jährlichen Beitrags betrifft, wird vom Gemeinderat

Beschlossen:
einen Beitrag von jährlich 300 M in stets widerruflicher Weise zu verwilligen, wenn die Ortseinwohner von Weidenstetten nicht gegen die Altheimer zurückgesetzt werden.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Maier
Pfaudler
Groß
Hummel
Dem Schultheißenamt Altheim Auszug gesandt.

S. 385

Weidenstetten
Verhandelt den 19 Juni 1925

Von der Gemeinde wurden seither an Marksteinsetzgebühren verlangt:

für das Setzen eines Steines                               – : 20 P
als Ersatz für einen abgegebenen Stein            – : 0 P

Da diese Gebühren nicht mehr den jetzigen Geld- u. Zeitverhältnissen entsprechen, wird vom Gemeinderat

Beschlossen:
die Gebühren folgendermaßen zu erhöhen:

1. für das Setzen eines Steines                                       – : 50 P
2. für den abgegebenen Stein als Kostenersatz           – : 50 P zu verlangen
3. für einen alten Stein aufzurichten                               – : 25 P

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Maier
Pfaudler
Groß
Hummel

S. 386

Weidenstetten
Verhandelt den 19 Juni 1925

Nach einer Änderung zu den Bundessteuergesetzen von 1925 Regblt. Nr. 14, S. 66, Abs. 2 Art. 20, kann der Gemeinderat für Hunde, die zum Hüten von Schafen verwendet werden, die Steuer auf ein Viertel ermäßigen. Vom Gemeinderat wird hierauf

Beschlossen:
in hiesiger Gemeinde für Hunde, die zum Hüten von Schafen verwendet werden, die Steuer auf den ersten Hund auf 10 M, für den zweiten Hund auf 20 M zu ermäßigen.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Maier
Pfaudler
Groß
Hummel

S. 387

Weidenstetten
Verhandelt den 19 Juni 1925

Der Gemeinderat Altsteußlingen hat an den Gemeinderat hier ein Bittgesuch eingereicht, in welchem derselbe um eine Unterstützung nachsucht, mit der Begründung, daß ihre Gemeinde im vergangenen Jahr zweimal verhagelt worden sei u. daß sich ihre Gemeinde in einer schweren Notlage befinde. Vom Gemeinderat hier wird aufgrund der geschilderten Notlage

Beschlossen:
an die Gemeinde Altsteußlingen einen Beitrag von  – : 20 M aus der Gemeindekasse von hier zu bewilligen.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Maier
Pfaudler
Groß
Hummel

S. 388

Verhandelt, den 20. Juli 1925

Betr. Gebühren in Bausachen:

Der Gemeinderat beratet u.

beschließ:

Die lt. Beschluß der Gemeindekollegien vom 16. Oktober 1911 und Ortsbausatzung vom 29. Oktober 1911, genehmigt vom (nicht zu entziffern) am 26. März 1912 festgesetzten Gebühren in Bausachen mit Wirkung vom 1. April 1924 an wieder in Reichsmark zu erheben.

Gemeinderat
Schulth. Hummel
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Maier
Pfaudler
Groß

S. 389

Weidenstetten, den 15. Juli 1925

Heute wurde der am 10 Mai 1925 zum Ortsvorsteher der hiesigen Gemeinde gewählte mit Erlaß der Ministerialabteilung für Bezirks- und Körperschaftsverwaltung vom 29. Juni 1925 Nr. 8084 bestätigte Schreinermeister und Gemeinderat

Paul Hummel

in öffentlicher Sitzung des Gemeinderats durch den Oberamtmann in Pflichten genommen und gemäß Verfügung des Ministeriums des Innern vom 20. Dezember 1911, Regblt. S. 420, beeidigt.

Oberamt
Oberamtmann
Bartel

Gemeinderat
Schulth. Hummel
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Maier
Pfaudler
Groß

S. 390

Weidenstetten
Verhandelt 19. Juni u. 20. Juli 1925
Eingetragen 21. Juli 1925

Vom Gemeindepfleger Schleicher wird vorgetragen, daß trotz öfter wiederholter öffentlicher Bekanntmachung die rückständigen Gemeindesteuern vom Rechnungsjahr 1924 nicht bezahlt werden. Die Gemeinde hat daher für Geldmittel durch Aufnahme von Darlehen für die besonderen Ausgaben, insbesondere für den Bau des Sinabronner Wegs zu sorgen. Nach eingehender Beratung des Gemeinderats wird daher

beschlossen:
Sämtliche rückständigen Steuerpflichtigen vom Rechnungsjahr 1924 haben ab 1. Juli 1925 den Zinsfuß für aufgenommene Darlehen in Höhe von 14 % zu bezahlen, wenn die Steuerzahler in Kenntnis gesetzt worden sind.

Gemeinderat
Schulth. Hummel
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Maier
Pfaudler
Groß

S. 391

Weidenstetten
Verhandelt 19. Juni 1925
Eingetragen 21. Juli 1925

Nachdem die Mittel der Gemeindepflege zu dem Bau des Sinabronner Wegs nicht ausreichen, ist die Gemeinde genötigt, ein Darlehen als (sog. sprechende Schuld) aufzunehmen. Da nach dem früheren Beschluß vom 12./31. Juli 1924, Eintrag S. 350, ein Darlehen von 800 M von H. Ob.Reg.Rat Seitz Ulm aufgenommen worden ist, welches im Rechnungsjahr 1924 zurückzuzahlen ist, so wird deshalb

beschlossen:
von Herrn OB.Reg.Rat Seitz Ulm ein neues Darlehen als (sog. sprechende Schuld)in der Höhe von 2 000 M aufzunehmen, wovon das frühere Darlehen von 800 M getilgt wird.

Gemeinderat
Schulth. Hummel
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Maier
Pfaudler
Groß

S. 392

Weidenstetten
Verhandelt 20. Juli 1925

Über die Verwendung von dem Erlös aus dem Nachlass der am 2. März 1925 verstorbenen Ortsarmen Witwe Friederike Mühlberger wird unter Anwesenheit des Herrn Pfarrer Dornfeld beraten. Herr Pfarrer Dornfeld tritt dafür ein, man möchte einen Betrag für die dauernde Pflege und Instandhaltung des Grabs der Verstorbenen einem Bürger gegen unterschriftliche Verpflichtung abtreten. Zugleich würde die Kirchenpflege eine weggelegte Grabeinfassung abgeben. Nach Beratung wird

beschlossen:
Der ledigen Walburga Röscheisen, welche die Verstorbene in ihrem Haus verpflegte, wird ein einmaliger Betrag von 20 M bewilligt. Sie hat hiefür das Grab in Stand zu halten und die Grabeinfassung anbringen zu lassen, hiefür ist unterschriftliche Verpflichtung abzugeben.

Pfarrer Dornfeld                                                   

Gemeinderat
Schulth. Hummel
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Maier
Pfaudler
Groß

S. 393

Weidenstetten
Verhandelt 20. Juli 1925

Da für die weiteren hohen Ausgaben, durch den Bau des Sinabronner Wegs, die Mittel der Gemeindepflege erschöpft sind, so ist die Gemeinde genötigt ein weiteres Darlehen als (sog. sprechende Schuld) aufzunehmen, ebenso soll als Ergänzung für den Gemeindegrundstock 1 000 M angelegt werden. Nach eingehender Beratung wird

beschlossen:
an die Oberamtssparkasse Ulm ein Gesuch um Bewilligung eines Darlehens in nachfolgendem Schreiben zu richten.

Die Gemeinde Weidenstetten führt zur Zeit, im Anschluß an das Feldbereinigungsunternehmen IV, einen Wegbau aus, was einen Kostenaufwand von mehreren tausend Mark verursacht. Die laufenden Mittel der Gemeindepflege reichen jedoch nicht aus um den Aufwand zu bestreiten, so daß die Gemeinde genötigt ist, ein Darlehen

S. 394

auf kurze Zeit (sog. sprechende Schuld) aufzunehmen, welches innerhalb des Rechnungsjahres 1925 wieder zurückbezahlt würde. Der Betrag dieses Darlehens wäre 3 500 M, wobei jedoch bemerkt wird, daß 1 000 M sofort bei der Oberamtssparkasse als Ergänzung des Grundstocks verzinslich angelegt würden.
Der unterf. Gemeinderat erlaubt sich das erg. Ersuchen, ob es nicht möglich wäre, von der Oberamtssparkasse den obengenannten Betrag zu erhalten, wobei es erwünscht wäre, wenn die Auszahlung dieses Betrags in nicht allzu ferner Zeit geschehen könnte.

Gemeinderat
Schulth. Hummel
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Maier
Pfaudler
Groß

S. 395

Weidenstetten
Verhandelt 29. Juli 1925

Nach wiederholter Beanstandung der Feuerschau sowie durch den Schulrat, soll der Ofen in der II. Lehrerwohnung des Herrn Hauptlehrers Pfahler, wenn nicht reparaturfähig, durch einen neuen Ofen ersetzt werden. Da die zweite Lehrerstelle ständig ist und gesetzten Falls mit Familie besetzt werden kann, wird durch Beratung im Gemeinderat

beschlossen:
in der Wohnung des zweiten Lehrers einen Kochofen und zwar Tonofen einzubauen. Der Auftrag geht an Hafnermeister Helferich, hier, der denselben an Hafnermeister Eber, Langenau, weitergibt. Der Preis beträgt hiefür 250 M inkl. Aufstellung, wobei 2 Jahre Garantie zu leisten sind. Die Lieferung des Ofensteins hiezu zu 10 M wird ebenfalls demselben übertragen.

Gemeinderat
Schulth. Hummel
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Maier
Pfaudler
Groß

S. 396

Weidenstetten
Verhandelt 29. Juli 1925

Laut Beschluss vom 20. April 1925, Seite 382, wurde für Taglohnarbeiten pro Stunde für 1 Mann 35 P festgesetzt. Da anlässlich des Wegbaus im Sinabronner Weg dem Fronmeister Joh. Falch sowie Gemeinderat Joh. Georg Groß die Leitung übertragen wurde, wurde von denselben der Antrag gestellt, ob sie nicht, entsprechend der Aufgaben und weiteren Arbeiten infolge ihrer Verantwortung höher entlohnt werden. Nach Beratung des Gemeinderats wird

beschlossen:
Dem Fronmeister Joh. Falch 40 P pro Stunde und Joh. Georg Groß, Maurermeister, den örtlichen Maurertaglohn 60 P in der Stunde zu bewilligen.

Gemeinderat
Schulth. Hummel
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Maier
Pfaudler
Groß

S. 397

Weidenstetten
Verhandelt 7. Sept. 1925

§ 1

Bei dem Feldbereinigungsunternehmen IV fiel von dem Grundstück des Joh. Kölle, Parz. N. 1470, ein größeres Quantum Boden der Gemeinde zu, welches zu dem Bau des Sinabronner Wegs verwendet wurde. Johann Kölle stellt den Antrag an den Gemeinderat, es möchte ihm eine Entschädigung von 30 M bewilligt werden. Nach Beratung des Gemeinderats wird

beschlossen:
Dem Johannes Kölle von hier eine Entschädigung von 20 M zu verwilligen, da nach Inangriffnahme des Unternehmens der Besitzer kein weiteres Recht mehr an sein früheres Grundstück besitzt.

Gemeinderat
Schulth. Hummel
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Pfaudler
Groß

S. 398

Weidenstetten
Verhandelt 29. Juli. 1925

§ 1

Wie in früheren Jahren so richtete auch dieses Jahr der Württbg. Blindenverein an den Gemeinderat im Anschluß an die Übersicht des Jahresberichts die erg. Bitte um eine Unterstützung für die Unterhaltung der Anstalt für die Württbg. Blinden. Nach Beratung wird

beschlossen:
dem Württbg. Blindenverein weiterhin einen jährlichen Beitrag von 15 M in stets widerruflicher Weise zu verwilligen.

Gemeinderat
Schulth. Hummel
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Maier
Pfaudler
Groß

S. 399

Weidenstetten
Verhandelt 7. Sept. 1925

Nach einem oberamtl. Erlass vom 27. August sowie 10. Sept. 19125 wird den Gemeinden zur Auflage gemacht, das Auftreten des Frostnachtspinners wieder wie im vergangenen Jahr, gemeinsam zu bekämpfen. Nach Beratung des Gemeinderats wird

beschlossen:

  1. Auf Empfehlung des Oberamts durch Herrn Oberamtsbaumwart Wörz, Langenau, 1 ½ Zentner Raupenleim sowie 2 500 m Papier zu bestellen.
  2. Die Kosten von der Gemeindekasse zu bezahlen.
  3. Nach Verteilung an die Baumbesitzer von diesen wieder einzuziehen.

Gemeinderat
Schulth. Hummel
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Pfaudler
Groß

S. 400

Weidenstetten
Verhandelt 7. Sept. 1925

Durch Zuschrift von der Landesanstalt Hohenheim ist gegen die überhandnehmende Mäuseplage im Interesse der Allgemeinheit energisch vorzugehen und zu bekämpfen. Die Landesanstalt Hohenheim empfiehlt Giftweizen sowie Mäusetyphuskultur. Nach Beratung des Gemeinderats wird

beschlossen:
auf Kosten der Gemeindekasse 1 Ztr. Strychninweizen sowie Mäusetyphus für 1 Ztr. Haber zu bestellen u. je nach Güterbesitz zu verteilen.

Gemeinderat
Schulth. Hummel
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Pfaudler
Groß

S. 401

Weidenstetten
Verhandelt 7. Sept. 1925

Nach Anordnung des Forstamts Altheim sollen in den Gemeindewaldungen Abteilungstafeln angebracht werden, da dies forstwirtschaftlich dringend notwendig sei. Nach Beratung im Gemeinderat wird

beschlossen:
Dem Antrag zuzustimmen und die besagten Tafeln anbringen zu lassen.

Gemeinderat
Schulth. Hummel
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Pfaudler
Groß

S. 402

Weidenstetten
Verhandelt 24. Okt.. 1925

Laut Vertrag mit den O.E.W. ist die Gemeinde verpflichtet, zu dem Bau des Transformatorenhauses in Schechstetten den Platz unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Da das Grundstück der Landwirtswitwe Maria Krauß in Schechstetten gehört, so wurde Gemeindepfleger Schleicher am 25. 3. 1925 namens der Gemeinde beauftragt, den Grundstücksteil mit 30 qm zu 30 M anzukaufen, womit der Gemeinderat nachträglich unterschriftlich seine Zustimmung hiezu gibt.

Gemeinderat
Schulth. Hummel
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Maier
Pfaudler
Groß

S. 402 b
(Abschrift eines gedruckten und eingeklebten Blattes)

Weidenstetten
Verhandelt 9. Oktober 1925

Die nach § 16 des Finanzausgleichgesetzes in der Fassung von Art. III § 13 Ziffer 7 des Änderungsgesetzes vom 10. August 1925 (R. G. Bl. I S. 254) ab 1. Oktober 1925 zu erhebende Wertzuwachssteuer soll nach einer Bekanntmachung des Ministeriums des Innern und der Finanzen vom 28. August 1925 (Staatsanz. Nr. 202) den Gemeinden zur Erhebung überlassen werden. Die Gemeinden werden demnach zur Erhebung der Steuer verpflichtet. Dagegen kann in den Fällen, in denen Wertzuwachssteuer erhoben wird, der erhöhte Zuschlag zur Grunderwerbssteuer nicht mehr erhoben werden.

Beschluß:

  1. Vom Wertzuwachs bei der Veräußerung von Grundstücken deren Veräußerer das Eigentum an den Grundstücken in der Zeit vom 1. Januar 1919 bis 31. Dezember 1924 erworben haben, vom 1. Oktober 1925 an eine Wertzuwachssteuer zu erheben.
  2. Als Steuerordnung, die am 1. Oktober 1925 in Kraft tritt, gilt sinngemäß die durch Verfügung der Ministerien der Justiz, des Innern und der Finanzen vom 30. Juli 1923 (Reg. Bl. S. 320) bekannt gegebene Musterordnung.
  3. Die Aufgaben der Steuerstelle werden dem Ortsvorsteher übertragen.
  4. Der bisher auf Grund von Art. 14 Abs. 4 der Landessteuerordnung (Reg. Bl. von 1923 S. 301) erhobene erhöhte Zuschlag zur Grunderwerbssteuer von 3 % des Werts wird ab 1. Oktober 1925 in den Fällen nicht mehr erhoben, in denen nach Ziffer 1 dieses Beschlusses Wertzuwachssteuer zur Erhebung kommt. Im übrigen wird der Gemeindezuschlag wie bisher weitererhoben und zwar bei allen steuerpflichtigen Vorgängen (auch bei den unter Ziffer 1 genannten) in Höhe von 1 %; bei den nicht unter Ziffer 1 fallenden Vorgängen in Höhe von 3 % des Werts.
  5. Dem Oberamt und dem Finanzamt je einen Protokollauszug vorzulegen
  6. Die vorgeschriebene Bekanntmachung im Bezirksamtsblatt zu veranlassen.

Gemeinderat
Schulth. Hummel
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Maier
Pfaudler
Groß

S. 403

Weidenstetten
Verhandelt den 8. Oktober 1925

§ 1
Unter den der Gemeinde gehörigen Zuchtfarren ist ein älterer Farre zur Zucht untauglich geworden, ebenso ein jüngerer Farre, der von der Farrenschaubehörde keinen Zulassungsschein erhielt. Es wird deshalb vom Gemeinderat

beschlossen:

§ 2
die beiden Farren nach Ausschreiben im Ulmer Tagblatt am 12 Oktober im Aufstreich auf dem Rathaus zu verkaufen.

§ 3
Für die beiden verkauften Farren auf dem am 14. Okt. d. J. in Ulm stattfindenden Zuchtviehmarkt 2 jüngere Farren zu kaufen.

§ 4
Als Einkaufskommission wurde vom Gemeinderat Gemeindepfleger Schleicheru. Gemeinderäte Mayer J. G., Gebhardt u. Kühnle bestimmt.

Gemeinderat
Schulth. Hummel
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Maier
Pfaudler
Groß

S. 404

Weidenstetten
Verhandelt den 8. Oktober 1925

§ 1
Da der hiesige Schafweidepacht auf 11. November 1925 abläuft, wird vom Gemeinderat

beschlossen:

§ 2
Die Schafweide in der Südd. Schäferzeitung zur öffentlichen Verpachtung auf Montag den 19. Oktober 1925 auszuschreiben.

§ 3
Zugleich das diesen Herbst angefallene Scheit- und Käferholz im Ulmer Tagblatt ebenfalls auf Montag den 19. Okt. auszuschreiben und zum Verkauf zu bringen.

Gemeinderat
Schulth. Hummel
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Maier
Pfaudler
Groß

S. 405

Weidenstetten
Verhandelt den 13. November 1925

Nach dem Gesetz vom 15. März 1919 hat mit Ablauf des Jahres 1925 die Hälfte der Gemeinderatsmitglieder, welche am 25 Mai 1919 gewählt wurden, auszuscheiden. Es sind dies die Gemeinderäte Joh. Gebhardt, Gemeindepfl. Schleicher, Gemeinderat Kühnle und Gemeinderat Mayer Joh. Georg, Postagent. Ebenso soll die Stelle des ausgeschiedenen Gemeinderatsmitglieds Hummel wieder besetzt werden. Als Wahltag wird der 13. Dezember bestimmt. Als Beisitzer werden gewählt die Gemeinderäte Maier Joh. Georg u. Christian Pfaudler, als Stellvertreter Joh. G. Groß.

Gemeinderat
Schulth. Hummel
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Maier
Pfaudler
Groß

S. 406

Weidenstetten
Verhandelt den 13. November 1925

Nach Mitteilung des Katastergeometers Späth, Laupheim, ist derselbe durch Anstellung als Oberamtsgeometer gezwungen, den im Jahr 1895 mit der Gemeinde gemachten Vertrag zu kündigen. Bei der hiedurch nötig werdenden Neuregelung des Vermessungswesens teilt das Oberamt Ulm mit, daß der Bezirksrat zu einer gemeinsamen Bestellung eines Oberamtsgeometers hiezu Stellung nimmt und der Gemeinderat dafür eine Äußerung abgeben soll. Nach Beratung wird

beschlossen:
beim Oberamt Ulm den Antrag zu stellen um Anstellung eines Katastergeometers für die Gemeinde, da doch die Anstellung eines zweiten Oberamtsgeometers die Auslagen der Gemeinden weit übertreffe.

Gemeinderat
Schulth. Hummel
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Maier
Pfaudler
Groß

S. 407

Weidenstetten
Verhandelt den 13. November 1925

Nach oberamtl. Erlass vom 16. Okt. 1925 über Bereitstellung von Notstandsarbeiten für Erwerbslose, wonach die Gemeinde dieselben bereitstellen, um im Bedarfsfall alsbald in Angriff genommen werden können, wird vom Gemeinderat

beschlossen:
für den Fall, daß in der Gemeinde Erwerbslose im Laufe des Winters um Arbeit vorstellig werden, dieselben mit Wegbau und Steinbruch zu beschäftigen.

Gemeinderat
Schulth. Hummel
Gebhardt
Schleicher
Kühnle
Mayer
Maier
Pfaudler
Groß

S. 408

Weidenstetten
Verhandelt, den 30. November 1925

Nach § 19 der Ministerialverfügung vom 1. Febr. 1903 wurde für Fleischbeschauer Mayer von hier am 28. Mai 1903 Fleischbeschauer J. Zimmermann von Neenstetten als Stellvertreter für Weidenstetten gewählt. Nach einem oberamtlichen Erlass vom 27. 10. 23 anlässlich der am 22. Okt. 25 im Schaubezirk Weidenstetten vorgenommenen Revision ist für den im Jan. 25 zurückgetretene Stellvertreter Zimmermann, Neenstetten, ein weiterer Stellvertreter für Weidenstetten und Neenstetten aufzustellen. Nach Beratung im Gemeinderat wird

beschlossen:
den Fleischbeschauer Schleicher in Altheim als Stellvertreter für Weidenstetten zu beauftragen.

Gemeinderat
Schulth. Hummel
Gebhardt                                                                                                                
Kühnle
Mayer
Maier
Pfaudler
Groß

S. 409

Weidenstetten
Verhandelt, den 18. Dez. 1925

Nach einem oberamtl. Erlass vom 9. Dez. 1925 geht mit Ablauf des Jahres 1925 die Wahlperiode der Abgeordneten zur Amtsversammlung zu Ende. Nach Art. 26 der Bez. O. u. § 55 Abs. 1 der Voll. Verf. zur Bez. Ordg. hat die hiesige Gemeinde einen Abgeordneten u. einen Stellvertreter zu wählen, für die Kalenderjahre 1926 – 1928. Die Wahl wurde heute gemäß Art. 27 Abs. 2 und dem § 56 Abs. 1 u. 2 der Vollz. Verf. durch den Gemeinderat mittels geheimer Abstimmung vorgenommen.

  1. Als ordentliches Mitglied wurde gewählt Schultheiß Hummel mit 6 Stimmen
  2. Als Stellvertreter wurde gewählt Gemeindepfleger Schleicher mit 4 Stimmen

Beschluß:
Zu der oberamtlichen Berechnung und der Reihenfolge für die Beschickung und Teilnahme der Amtsversammlungen des hiesigen Abgeordneten oder dessen Stellvertreter

S. 410

erklärt der Gemeinderat seine Zustimmung.

Einsprachen gegen diese Wahl sind innerhalb 8 Tagen beim Gemeinderat anzubringen.

Gemeinderat
Schulth. Hummel
Schleicher
Kühnle
Mayer
Maier
Pfaudler
Groß
Öffentlich bekannt gegeben am 19. 12. 25,
Einsprachen sind nicht eingelaufen.

Dem Oberamt Auszug gesandt.

S. 411

Weidenstetten
Verhandelt, den 3. Jan. 1926

Nach dem Gesetz vom 15. März 1919 hatten mit Ablauf des Jahres 1925 die am 25. Mai 1919 gewählten Gemeinderatsmitglieder Joh. Gebhardt, Joh. Georg Schleicher, Jakob Kühnle und Joh. Georg Mayer auszuscheiden. Der Wahltag wurde, siehe Eintrag vom 13. November S. 405, auf 13. Dezember 1925, von morgens 9 Uhr bis abends 6 Uhr festgesetzt. Ebenso soll die Stelle des ausgeschiedenen Gemeinderats Hummel wieder besetzt werden. Bei der Wahl haben von 389 Wahlberechtigten 320 abgestimmt. Nach Feststellung haben die meisten gültigen Stimmen erhalten:

  1. Jakob Kühnle                                  250 Stimmen
  2. Joh. Georg Schleicher                   208 Stimmen
  3. Joh. Georg Bosch, Unterbauer    205 Stimmen
  4. Joh. Georg Mayer, Postagent      170 Stimmen
  5. Joh. Georg Bosch, Konradbauer 146 Stimmen

Da gegen die Wahl eine Einsprache nicht

S. 412

erhoben wurde, sind die von 1 – 4 Gewählten auf 6 Jahre und 5 auf 3 Jahre gewählt und wurden vom Ortsvorsteher in heutiger Sitzung beeidigt.

Die Neugewählten:                                   Gemeinderat
Kühnle                                                        Schulth. Hummel
Schleicher                                                  Maier
Bosch, Unterbauer                                     Pfaudler
Mayer Joh. Gg.                                           Groß
Bosch, Konradbauer                                 

Dem Oberamt Auszug gesandt.

S. 413

Weidenstetten
Verhandelt, den 13. Nov. 1925
Eingetragen, den 20. Jan. 1926

Nachdem im Laufe des Herbstes das Armenhaus sowie Scheuer frisch renoviert wurde, so wird auch der Mietzins für die beiden untergebrachten Familien Schäch und Braun frisch festgesetzt. Nach Beratung im Gemeinderat wird

beschlossen:
von den beiden Mietern Schäch und Braun monatlich je 8 M für Wohnungsmiete und jährlich je 10 M für Scheuermiete einzuziehen. Für Oktober hat Braun 4 M zu bezahlen.

Gemeinderat
Schulth. Hummel
Maier
Pfaudler
Groß
Kühnle
Schleicher
Bosch
Mayer
Bosch

S. 414

Weidenstetten
Verhandelt, den 25. März 1925
Eingetragen, den 20. Jan. 1926

Infolge der Geldentwertung wurden seinerzeit die Pachtzinse für die Gemeindegrundstücke entsprechend erhöht, bzw. neu verpachtet, siehe Beschlüsse vom 14. u. 20. März u. 31. Oktober 1922. Da nun heute die Geldverhältnisse wieder feststehend sind, so werden in heutiger Sitzung die Pachtzinse durch den Gemeinderat in Goldmark neu festgesetzt, bis zum Ablauf der Pachtzeit 10. November 1928. Ausgenommen ist hievon das Grundstück Parz. Nr. 50 Teil V. Baumwiese, die (Steingrube). Hier handelt es sich um den Obstertrag, welcher sehr schwankend ist, dieser wird vom Gemeinderat jedes Jahr geschätzt und je nach Anfall der Pachtpreis jährlich festgelegt. Für das Rechnungsjahr 1924 hat Scheifele 150 Goldmark zu bezahlen.

Gemeinderat
Schulth. Hummel
Maier
Pfaudler
Groß
Kühnle
Schleicher
Bosch
Mayer
Bosch

S. 415

Weidenstetten
Verhandelt, den 20. Jan. 1926

Auf Grund des Gesetzes über die Landwirtschaftskammer vom 19. November 1919 finden am 14. Februar 1926 die Wahlen von 60 Mitgliedern zur Landwirtschaftskammer statt.
Nach einem oberamtl. Erlass vom 15. Januar 1926 Ziff. 1 erfolgt die Anlegung der Wählerliste durch eine Kommission, die sich aus dem Ortsvorsteher, dem Gemeindepfleger und zwei weiteren, vom Gemeinderat aus seiner Mitte zu wählenden Mitgliedern zusammensetzt.
Bei der heute vorgenommenen Wahl der letzteren 2 Mitglieder werden durch Zuruf gewählt: Gemeinderat Groß, Gemeinderat Kühnle.
Als Wahlvorsteher und dessen Stellvertreter, Ziff. 2, werden durch Zuruf gewählt: Schultheiß Hummel, Gemeinderat Mayer.

Gemeinderat
Schulth. Humme
Maier
Pfaudler
Groß
Kühnle
Schleicher
Bosch
Mayer
Bosch

S. 416

Weidenstetten
Verhandelt, den 20. Jan. 1926

Am heutigen wurden die Beschlüsse der Amtsversammlung vom 26. November 1925 dem Gemeinderat nach ihrem ganzen Inhalt nach Vorschrift des § 76 deß Verwaltungsedikts gemäß eröffnet und wörtlich vorgelesen.

Gemeinderat
Schulth. Hummel
Maier
Pfaudler
Groß
Kühnle
Schleicher
Mayer
Bosch

S. 417

Weidenstetten
Verhandelt, den 20. Jan. 1926

Der Gemeinderat beschließt für 1924 die Steinsatzgebühren im Vorkriegsbetrag in Reichsmark zu erheben. Im Rechnungsjahr 1925 wurden dieselben neu geregelt. Dieselben betragen             bei jedem gesetzten Stein                   – : 20 P,
                                             Aufrichten eines alten Steins         – : 10 P

Jeder Angrenzer hat hievon die Hälfte zu bezahlen. Die Marksteine werden von der Gemeinde unentgeltlich geliefert.

Gemeinderat
Schulth. Hummel
Maier
Pfaudler
Groß
Kühnle
Schleicher
Mayer
Bosch II

S. 418

Weidenstetten
Verhandelt, den 15. Februar 1926

Anwesend
Ortsfürsorgeausschuß, 5 Mitglieder

Nach dem Ministerialerlass vom 11. Jan. 1926 betreffend Festsetzung der Richtsätze für die Armenfürsorge erklärt sich der Ortsfürsorgeausschuss mit den aufgestellten Richtsätzen der Bezirksfürsorge aus oberamtll. Erlass vom 26. Januar 1926 einverstanden.

Ortsfürsorgeausschuß
Schulth. Hummel
Groß
Kühnle
Schleicher
Mayer

Weidenstetten
Verhandelt, den 25. Februar 1926

Der Gemeinderat beschließt auf Antrag des Vorsitzenden dem, mit der auf 1. Dezember jeden Jahres stattfindenden Viehzählung Beauftragten pro Tag das jeweilige Taggeld eines Gemeinderats auszusetzen, ab 1. April 1925.

Gemeinderat
Schulth. Hummel
Pfaudler
Groß
Kühnle
Schleicher
Mayer
Bosch II

S. 419

Weidenstetten
Verhandelt, den 13. November 1925
Eingetragen, den 20. Februar 1926

Nach oberamtl. Beschluß u. Verhandlung vor der Wohnungsbeschwerdestelle am 9. Nov. 1925 ist dem in Ulm zwangsweise zur Räumung verurteilten Wagner Stephan Kröner von hier in hiesiger Gemeinde eine Wohnung zu beschaffen. Der Gemeinderat als Wohnungsamt hat das Nebenhaus des Christian Meyer, Landwirt von hier, dem Kröner als Wohnung angewiesen und ist demselben auch von der Wohnungsbeschwerdestelle für Kröner bestimmt worden. Die Instandsetzung hat durch Meyer zu erfolgen, wenn dieser sich weigert, durch die Gemeinde, welche die Kosten vom Mieter vom Hauszins wieder zum Einzug bringt.

Gemeinderat
Schulth. Hummel
Pfaudler
Groß
Kühnle
Schleicher
Mayer
Bosch II

S. 420

Weidenstetten
Verhandelt, den 25. Februar 1926

Nachdem der in früheren Jahren von der Gemeinde Weidenstetten angestellte Katastergeometer Späth in Laupheim infolge seiner Anstellung als Oberamtsgeometer den Vertrag vom Jahr 1896 auf 1. Jan.1926 gekündigt hatte, und das Oberamt eine Neuregelung des Vermessungswesens durch Anstellung von 3 Katastergeometern im Oberamtsbezirk angeordnet hat, somit für Weidenstetten der Katastergeometer Eugen Sprun in Ulm bestimmt worden ist, wird in heutiger Sitzung des Gemeinderats der vom Oberamt einheitlich ausgearbeitete Vertrag nach Bekanntgabe und Beratung genehmigt und weiterhin

beschlossen:
als Aversalbelohnung jährlich 30 RM in den Vertrag einzusetzen.

Gemeinderat
Schulth. Hummel
Pfaudler
Groß
Kühnle
Schleicher
Bosch I
Mayer
Bosch II

S. 421

Weidenstetten
Verhandelt, den 25. Februar 1926

Nachdem die Mäuseplage auf den Feldern wieder überhand nimmt, auch von oberamtl. Seite auf die gemeinsame Bekämpfung derselben hingewiesen wird, so wird in heutiger Sitzung durch den Gemeinderat

beschlossen:
bei der Landesanstalt für Pflanzenschutz in Hohenheim 1 ½ Ztr. Giftweizen zu bestellen und die Hälfte der Kosten auf die Gemeindekasse zu übernehmen, die andere Hälfte von den Landwirten, welche den Giftweizen abholen, einzuziehen.

Gemeinderat
Schulth. Hummel
Pfaudler
Groß
Kühnle
Schleicher
Bosch I
Mayer
Bosch II

S. 422

Weidenstetten
Verhandelt, den 25. Februar 1926

Infolge einer früheren Festsetzung des Waaggeldes auf der Gemeindeviehwaage und des fehlenden Beschlusses wird derselbe heute nachgeholt. Der Gemeinderat beschließt als Waaggeld für

1 Stück Großvieh                60 Reichspfennig
1 Schwein                            40 RP
Kälber und Kleinvieh          30 RP

zu erheben. Hiezu soll der Waagmeister als Belohnung je die Hälfte erhalten, rückwirkend vom 1. Januar 1924.

Gemeinderat
Schulth. Hummel
Pfaudler
Groß
Kühnle
Schleicher
Bosch I
Mayer
Bosch II
Auszug an Verwaltungsamtmann
Mayer gefertigt. 1.10.37

S. 423

Weidenstetten
Verhandelt, den 25. Februar 1926

Bei der diesjährigen Nutzung in Distr. II Abtlg. 5 im Weinburren wurden bei den Holzhauerarbeiten infolge des großen Schneefalls an der Grenze bei dem Angrenzer Joh. Gg. Bosch, Konradbauer von hier, 2 Bäume versehendlich abgeholzt. Der Gemeinderat hat nach vorangegangener Schätzung des Holzes

beschlossen:
dem Inhaber Joh. Gg. Bosch eine Entschädigung von 15 R.M. aus der Gemeindekasse zu  vergüten.

Anerkannt Joh. Gg. Bosch

Gemeinderat
Schulth. Hummel
Pfaudler
Groß
Kühnle
Schleicher
Bosch I
Mayer
Bosch II

S. 424

Weidenstetten
Verhandelt, den 18. März 1926

§ 1
Auf die Zuschrift des Postamts Nr. 1 in Ulm betreff Beitrag zur Kraftwagenlinie Altheim – Westerstetten wird in heutiger Sitzung des Gemeinderats beraten. Da nach dem seinerzeitigen Beschluß am 27. 5. 1925, siehe Eintrag im Protokoll S. 384, ein jährlicher Beitrag von 300 M bewilligt wurde, so ist dieser Beitrag nur in dem Sinne bewilligt worden, daß ein Kraftwagen zur Personenbeförderung in Betracht käme, bei welchem die Weidenstetter Bürger jederzeit Fahrgelegenheit ohne Zurücksetzung gegen die Alheimer Fahrgäste haben.

§ 2
Da aber infolge des kleinen Wagens und der öfters vorkommenden fehlenden Fahrgelegenheit dieser Beschluß nicht aufrecht erhalten bleiben kann, so wird weiterhin, unter Aufhebung des früheren Beschlusses (Beschluss S. 384)

beschlossen:
der Kraftwagenlinie einen monatlichen Zuschuß von 15 R.M. ab 1. Dez. 1925 in stets widerruflicher Weise zu verwilligen; sollte nach obig gestellten Bedingungen ein größerer Wagen und dauernde Fahrgelegenheit eingeführt werden, so steht die Gemeinde mit dem früher gefassten Beschluß, evtl. bei einer richtigen Verbindung auch mit einem höheren Betrag, jederzeit zur Verfügung.

Gemeinderat
Schulth. Hummel
Pfaudler
Groß
Kühnle
Schleicher
Bosch I
Mayer
Bosch II

S. 425

Weidenstetten
Verhandelt, den 18. März 1926

§ 1
Dem Gemeinderat liegt in heutiger Sitzung ein Protokoll des hiesigen Kirchengemeinderats vom 9. 3. 26 vor, mit dem Ersuchen um Stellungnahme hiezu.

Zu § 2 Abs. 1 bemerkt der Gemeinderat hiezu: Mit Samstagshochzeiten keine Ausnahme zu machen, da die wirtschaftlichen Verhältnisse heute bald in jedem Stand und Kreis vorhanden und die Feststellung der Gründe einer Samstagshochzeit nicht von vorgesetzter Stelle widerlegt und erzwungen werden sollen.

Zu Abs. 2 . Zum Schutz des Sonntags die gesetzlich erlaubte Zeit (bei den hiefür angesetzten Sporteln u. Vergnügungssteuern) bis 2 Uhr nachts festzusetzen und bei (der) Ortspolizeibehörde mit allen Mitteln auf pünktliche Einhaltung einzuwirken, ebenso das Singen auf der Straße nach 9 Uhr zu verbieten und Zuwiderhandlungen streng zu bestrafen. (Sportel = Gebühr)

Zu Abs. 3 wird zugestimmt.

Gemeinderat
Schulth. Hummel
Pfaudler
Groß
Kühnle
Schleicher
Bosch I
Mayer
Bosch II

S. 426

Weidenstetten
Verhandelt, den 9. April 1926

Die Zeit der Wahlperiode des bisherigen Gemeindepflegers war auf 31. März diesen Jahres abgelaufen. Eine Neuwahl ist sofort vorzunehmen, welche auf heutige Sitzung anberaumt und durch geheime Abstimmung vorgenommen wird. Nach vorheriger Beratung wird

beschlossen:
an den seitherigen Besoldungsverhältnissen des Gemeindepflegers nichts zu ändern, Sicherheitsleistung ist keine zu stellen.
Hierauf wurde die Abstimmung vorgenommen und entfielen auf den seitherigen Gemeindepfleger Schleicher sämtliche 6 Stimmen, welcher somit wieder auf 6 Jahre vom 1. April 1926 bis 31. März 1932 wiedergewählt ist

Die Annahme der Wahl unter Hinweis auf den früher geleisteten Diensteid bestätigt Gemeindepfleger Schleicher.

Gemeinderat
Schulth. Hummel
Pfaudler
Groß
Kühnle
Schleicher
Bosch I
Mayer

S. 427

Weidenstetten
Verhandelt, den 18. März 1926
Eingetragen, den 9. April 1926

Der Vorsitzende hat sich im Jan. d. Jhrs. eine neue Schreibmachine angeschafft und stellt an den Gemeinderat die Bitte um Gewährung eines Zuschusses zu den Anschaffungskosten, welche lt. Rechnung 400 R.M. betragen. Nach Beratung im Gemeinderat wird

beschlossen:
an den Kosten der Maschine die Hälfte mit 200 M auf die Gemeindekasse zu übernehmen, somit gehört auch der hälftige Wert der Schreibmaschine der Gemeinde, welcher bei einem Wechsel oder Abgang zu Grunde gelegt wird.

Gemeinderat
Schulth. Hummel
Pfaudler
Groß
Kühnle
Schleicher
Bosch I
Mayer
Bosch II

S. 428

Weidenstetten
Verhandelt, den 9. April 1926

Nachdem durch Ausscheiden aus dem Gemeinderat mit 1. Jan. 1926 die Stellvertretung des Ortsvorstehers durch Gemeinderat Joh. Gebhardt offen steht, so wird in heutiger Sitzung des Gemeinderats der nach der Gemeindeordnung Art. 62, Abs. III Ziff. 6 u. 8 sowie Art. 107 Abs. I Ziff. 2 – 5 und § 93 Abs. 2 der Vollz. Verfügung vorgeschriebene Stellvertreter für den Ortsvorsteher mittels geheimer Abstimmung gewählt.

Es wurde sofort zur Abstimmung geschritten und erhielt:

Gemeinderat Kühnle 3 Stimmen von 8 abgegebenen Stimmen. Gemeinderat Kühnle ist somit auf 6 Jahre als Stellvertreter gewählt.

Weitere Stimmen erhielten:          Gemeinderat Pfaudler 2
                                                           Gemeinderat Groß 1
                                                           Gemeinderat Mayer 1

Gemeinderat
Schulth. Hummel
Pfaudler
Groß
Kühnle
Schleicher
Bosch I
Mayer
Bosch II

S. 429

Weidenstetten
Verhandelt, den 24. April 1926

§ 1

Der Vorsitzende berichtet über Zustand der Gemeinderegistratur und führt an, daß dieselbe dringend einer Erneuerung bedarf, damit ihm eine ersprießliche Arbeit gelinge. Er bittet den Gemeinderat, die Genehmigung zur Neueinrichtung einer Gemeinderegistratur nach dem System „Wandel, befreit“(?), aussprechen zu wollen. Der Gemeinderat anerkennt die absolute Notwendigkeit und

beschließt:

  1. Herrn Verw. Aktuar Mayer mit der Neueinrichtung einer Registratur zu beauftragen und demselben die gesetzliche Taggebühr etc. auszusetzen. Verw. Aktuar Mayer um Annahme der Arbeit zu bitten.
  2. Den Bezirksrat um Genehmigung des Auftrags an Herrn Verw. Aktuar Mayer zu ersuchen, mit Rücksicht auf die vorliegenden Gründe.
  3. Sämtliche Kosten ganz auf die Gemeindepflege zu übernehmen und Zahlungsanweisung zu erteilen.

Am 23.4.26 Auszug an den Bez. Rat

Gemeinderat
Schulth. Hummel
Pfaudler
Groß
Kühnle
Schleicher
Bosch I
Mayer
Bosch II

S. 430

Weidenstetten
Verhandelt, den 12. Mai 1926

Nachdem in einer Versammlung am 25. 4. 1926 in Holzkirch die an der Kraftpostlinie Altheim – Westerstetten interessierten Gemeinden über die Gemeindezuschüsse verhandelten, wurden zwecks Aufstellung einer genauen Rechnung der wirklich noch notwendigen Zuschüsse von den Gemeinden für Weidenstetten ein Beitrag von 50 M berechnet. In heutiger Sitzung des Gesamtgemeinderats wird daher über obigen Punkt beraten und weiterhin

beschlossen:

  1. Angesichts der Tatsache, daß, nachdem Weidenstetten die größte Last an der Straßenaufwendung (infolge Durchfahrung der ganzen Markung) trägt, im Verhältnis zu Altheim nicht mehr als die Hälfte des Zuschusses der Altheimer Gemeinde trifft,
  2. zudem ja auch Weidenstetten im Verhältnis der Entfernung an der Bahn und der Einwohnerzahl gegen Altheim nicht in dem Maße interessiert ist,
  3. den Beitrag für Monat Mai, angesichts der nochmaligen Aufstellung obiger im Eingang betonten Gesichtspunkte, auf 50 M festzusetzen.
  4. Nach abgelaufener Rechnungsaufstellung im Monat Juni die ganze Linie, was ja bei dem Autobesitzer zweifelhaft ist, auf eine feste Grundlage der Gemeindezuschüsse zu stellen.

Gemeinderat
Schulth. Hummel
Pfaudler
Groß
Kühnle
Schleicher
Bosch I
Mayer
Bosch II

S. 431

Weidenstetten
Verhandelt, den 4.Juni 1926

Nach dem Erlass des Ministeriums des Innern, Staatsanzeiger Nr. 116 und oberamtl. Erlass im Amtsblatt Nr. 57 sind für den am 20. Juni 1926 stattfindenden Volksentscheid die Abstimmungsbezirke festzulegen sowie Abstimmungsvorsteher und Stellvertreter vorzuschlagen. In heutiger Sitzung des Gemeinderats wird

beschlossen:

  1. Den Abstimmungsbezirk Weidenstetten mit Parz. Schechstetten wie bisher in einem Bezirk vereinigt zu lassen.
  2. Als Abstimmungsraum den Sitzungssaal des Rathauses zu bestimmen.
  3. Als Abstimmungsvorsteher wird vorgeschlagen Schultheiß Hummel.
  4. Als Stellvertreter Gemeindepfleger Schleicher.

Gemeinderat
Schulth. Hummel
Pfaudler
Groß
Kühnle
Schleicher
Bosch I
Mayer
Bosch II
Dem Oberamt Auszug gesandt.

S. 432

Weidenstetten
Verhandelt, den 4. Juni 1926

Nachdem durch Ausscheiden aus dem Gemeinderat das Gemeinderatsmitglied Johannes Gebhardt auch aus dem Ortsschulrat ausgeschieden ist, so ist für die restliche Wahlperiode bis 31 Dez. 1926, siehe Gemeinderatsprotokoll vom 10. Febr. 1924, ein Ersatzmitglied zu wählen. In heutiger Sitzung des Gemeinderats wird die Wahl in geheimer Abstimmung vorgenommen und erhielt Gemeinderat Joh. Gg. Mayer 3 Stimmen, welcher somit auf die Restwahlperiode bis 31. Dez. 1926 als Ortsschulratsmitglied gewählt ist.

Die Annahme der Wahl bestätigt: Mayer

Gemeinderat
Schulth. Hummel
Pfaudler
Groß
Kühnle
Schleicher
Mayer
Bosch II
Dem Vorsitzenden Auszug gefertigt.

S. 433

Weidenstetten
Verhandelt, den 26. Juni 1926

Nach einer Verordnung des Ministeriums des Innern vom 1. Juni 1926 betreff Wohnungsmangelgesetz können die Oberämter in Gemeinden bis zu 4 000 Einwohnern die Bestimmungen des Wohnungsmangelgesetzes aufheben.
Das Oberamt Ulm hat mit Erlass vom 11. Juni 1926 hiewegen den Gemeinderat zur Abgabe einer Äußerung aufgefordert. Nach Beratung im Gemeinderat wird

beschlossen:
die Bestimmungen des Wohnungsmangelgesetzes nicht aufzuheben, da hier noch Wohnungssuchende vorhanden sind und diese ohne besondere Schwierigkeiten durch eigene Bemühungen ein Unterkommen nicht finden können.

Gemeinderat
Schulth. Hummel
Pfaudler
Groß
Kühnle
Schleicher
Bosch I
Mayer
Bosch II

S. 434

Weidenstetten
Verhandelt, den 4. Juni 1926
Eingetragen, den 10. Juli 1926

Infolge vermehrter Arbeitsleistung haben nachstehende Gemeindebedienstete und Straßenwärter um Erhöhung ihrer Gehälter nachgesucht. Nach Prüfung der Verhältnisse der Gesuchsteller wird vom Gemeinderat

beschlossen:
die Gehälter vom 1. April an wie folgt festzusetzen:

  1. Dem Straßenwart Joh. Iser                                   von 180 M auf 200 M
  2. Dem Straßenwart Matth. Wittlinger                     von 100 M auf 120 M
  3. Dem Nachtwächter Matth. Röscheisen             von 120 M auf 150 M

Die Gehälter der anderen Gemeindebediensteten verbleiben bei den früheren Sätzen nach dem Beschluss vom 20 April 1925, Gemeinderatsprotokoll S. 382 – 383.Gemeinderat
Schulth. Hummel
Pfaudler
Groß
Kühnle
Schleicher
Bosch I
Mayer

S. 435

Weidenstetten
Verhandelt, den 10. Juli 1926

Laut Beschluß des Gemeinderats vom 3. April 1903, Gemeinderatsprotokoll Band VIII Seite 140, wurde seinerzeit dem Fleischbeschauer Mayer für Visitation der Schlächtereien eine jährliche Belohnung von 10 M verwilligt. Nach einer Verfügung des Ministeriums des Innern vom 24. Juni 1924 sind für Visitationen der Schlächtereien pro angefangener halben Stunde 60 P zu berechnen und würde somit der obige Pauschalsatz in Wegfall kommen. Da jedoch verschiedene Gemeindebeamte noch Wartgeld beziehen, so will der Gemeinderat den oben genannten Betrag von 10 M als solchen weiter verwilligen und zwar rückwirkend ab 1. April 1925.

Gemeinderat
Schulth. Hummel
Pfaudler
Groß
Kühnle
Schleicher
Bosch I

S. 436

Weidenstetten
Verhandelt, den 24. Juli 1926

Nachdem die Pachtsumme für die hiesige Gemeindejagd (für die Pachtdauer vom 1. 4. 1922 – 31. 3. 1928) am 17. 12. 1924, siehe Protokoll S. 365, nach der Inflation auf die Jahre 1924 und 1925 auf jährlich 1 200 G.M. festgesetzt worden ist und für die Jahre 1926 und 1927 den Zeitverhältnissen entsprechend geregelt werden soll, so wird in heutiger Sitzung der Gemeinderat über obigen Punkt beraten und nach Verhandlung mit dem Jagdpächter Joh. Georg Bosch nach Vereinbarung

beschlossen:
für das Jahr 1926 und 1927 den Jagdpacht auf 1 500 Reichsmark festzusetzen, zahlbar in 3 Teilbeträgen jeweils auf 1. August, 1. November und 1. Februar.

Anerkannt Jagdpächter Joh. Gg. Bosch

Gemeinderat
Schulth. Hummel                                                                                                              
Groß
Kühnle
Schleicher
Mayer

S. 437

Weidenstetten
Verhandelt, den 7. August 1926

Nach dem Beschluss vom 12. Mai 1925, siehe Protokoll S. 430, ist bis heute noch keine feste Regelung der notwendigen Zuschüsse zu der Kraftpostlinie Altheim – Westerstetten erfolgt, trotzdem in obigem Beschluss nun für den Monat Mai von der Gemeinde Weidenstetten 50 R.M. bewilligt wurden. Da nach dem ersten Beschluss vom 27. 5. 25, siehe Protokoll S. 384, ein jährlicher Beitrag von 300 M bewilligt wurde, so wird in heutiger Sitzung hierüber beraten und weiterhin

beschlossen:
dem Postomnibusbesitzer Niederberger, Altheim, ab 1. Juni 1926 einen monatlichen Zuschuss zu dem jetzigen Wagen von 30 R.M. in stets widerruflicher Weise zu verwilligen.

Gemeinderat
Schulth. Hummel
Pfaudler
Groß
Kühnle
Schleicher
Bosch I
Mayer
Bosch II

S. 438

Weidenstetten
Verhandelt, den 18. Sept. 1926

Nach oberamtl. Erlass vom 23. 3. 26 betr. Fleischbeschau sind dem Oberamt die Anstellungsdaten der Fleischbeschauer, Ergänzungsfleischbeschauer und deren Stellvertreter anzugeben. Nach Erlass des Fleischschaugesetztes im Jahr 1903 wurde die Ergänzungsfleischbeschau im Oberamt Ulm unter die am nächsten wohnenden Tierärzte aufgeteilt. Für Weidenstetten wurde als Ergänzungsfleischbeschauer Herr Distrikttierarzt Feuerstein in Lonsee beauftragt, als Stellvertreter der jeweilige Oberamtstierarzt. Da über obigen Beschluss im Gemeinderatsprotokoll kein Eintrag oder Anstellungsbeschluss vorhanden ist, so wird in heutiger Sitzung des Gemeinderats

beschlossen:
Herrn Distrikttierarzt Feuerstein in Lonsee als Ergänzungsfleischbeschauer und den jeweiligen Oberamtstierarzt, zur Zeit Herr Vet. Rat Dr. Häberle in Ulm, als Stellvertreter nachträglich zu beauftragen und demselben sowie dem Oberamt einen Auszug über heutigen Beschluss zugehen zu lassen.

Gemeinderat
Schulth. Hummel
Pfaudler
Groß
Kühnle
Schleicher
Bosch I
Mayer
Bosch II
Vet. Rat Dr. Häberle
Distr. Tierarzt Feuerstein
Württbg. Oberamt Ulm
je einen Auszug gesandt.

S. 439

Weidenstetten
Verhandelt, den 15. Juni 1926
Eingetragen, den 18. Sept. 1926

§ 1
Nachdem seinerzeit bei Einrichtung der Kraftpostlinie Altheim – Westerstetten von oberamtl. Seite aus Erweiterung des Vicinalwegs Nr. 2 (Vicinalweg = historische Straße) beim Friedhof am Ortsausgang nach Altheim verlangt wurde, sah sich der Gemeinderat genötigt, mit dem Besitzer des der Straße entlanglaufenden Grundstücks, Parz. Nr. 946 (Baumgarten), Johann Georg Mayer, Postagent, in Verhandlung zu treten, welcher sich nach längerem Sträuben bereit erklärte, ca. 80 qm, dabei 3 Obstbäume, am Straßenrand zu verkaufen. Nach längeren Verhandlungen mit dem Eigentümer und Beratung im Gemeinderat wurde

beschlossen:
dem Gemeindepfleger Schleicher Vollmacht zu erteilen und den Grundstücksteil zu  450 R.M. unter Übernahme sämtlicher Kosten, Postagent Mayer abzukaufen und die Auflassung nach vorliegender Messurkunde beim Grundbuchamt zu beantragen. Hievon fallen an die Straßenerweiterung 37 qm und an Parz. Nr. 947, Vorplatz am Friedhof, 44 qm, somit 81 qm Fläche, darunter noch 1 Obstbaum, da 2 entfernt werden mussten infolge Straßenerweiterung.

§ 2
Weiterhin stellt Matthäus Miller, Söldner in Weidenstetten, an die Gemeinde den Antrag, den an sein Grundstück

S. 440

Parz. Nr. 1160 (Baumgarten) im Jungfraubühl angrenzenden und in einem Dreieck eingreifenden Teil Schafweide anzukaufen, um den so brach liegenden Teil, wo nur Hecken wachsen, nutzbar zu machen. Nach Beratung im Gemeinderat wird

beschlossen
an den Antragsteller Miller den Teil von Parz. Nr. 2141/3, Schafweide am Jungfraubühl, nach vorliegender Messurkunde im Flächengehalt von 65 qm pro qm zu 40 R.Pf. unter Übernahme sämtlicher Kosten zu verkaufen und Gemeindepfleger Schleicher Vollmacht zur Auflassung vor dem Grundbuchamt zu erteilen.

Gemeinderat
Schulth. Hummel
Pfaudler
Groß
Kühnle
Schleicher
Bosch I
Mayer
Bosch II

S. 441

Weidenstetten
Verhandelt, den 18. Sept 1926

§ 1
Nachdem in diesem Jahr die Feldmäuseplage schrecklich überhandnimmt und großer Schaden angerichtet wird, so wird in heutiger Sitzung des Gemeinderats

beschlossen
2 ½ Ztr. Mäusegift, (Strychninweizen) von der staatlichen Landesanstalt für Pflanzenschutz in Hohenheim zu beziehen und an die Landwirte je nach Güterbesitz zu verteilen, die Hälfte der Kosten auf die Gemeindekasse zu übernehmen und die andere Hälfte wieder zum Einzug zu bringen.

§ 2
Da der hiesige Schafweidepacht auf 11. Nov 1926 abläuft, wird vom Gemeinderat

beschlossen:
die Schafweideverpachtung in der Südd. Schäferzeitung und Schwäbischen Tageszeitung je einmal auf 27. Sept. 1926 zur Verpachtung auszuschreiben.

Gemeinderat
Schulth. Hummel
Pfaudler
Groß
Kühnle
Schleicher
Bosch I
Mayer
Bosch II

S. 442

Verhandelt, den 22. Oktober 1926

§ 1
Die Gemeinde hat im Jahr 1925 die Herstellung eines Verbindungswegs Weidenstetten – Sinabronn beschlossen und im Laufe des Jahres durchgeführt. Der Aufwand betrug ca. 8 500 M. Zur Aufbringung der notwendigen Mittel wurde von der staatlichen Forstdirektion ein außerordentlicher Holzhieb genehmigt, dessen Ertrag auf 7 500 M geschätzt und im Voranschlag eingestellt wurde. Beim Verkauf konnte aber nur ein Erlös von ca. 5 000 M erzielt werden, so daß sich hier schon ein Ausfall von ca. 2 500 M ergab. Infolge anhaltender Steigerung der Ausgaben im Laufe des Jahres 1925 – Amtsschadensnachumlage pro 1924, Kosten der Erwerbung eines Grundstücks zur Straßenerweiterung nach Altheim wegen Einführung eines Postautoverkehrs, stark erhöhter Staßenbauaufwand infolge andauernden Regens und sonstiger unvorhergesehener und im Etat von 1925 nicht berücksichtigter Ausgaben, wurde der restliche Erlös aus dem außerordentlichen Holzhieb im Laufe des Rechnungsjahres 1925 vollständig aufgebraucht.
Um eine Nachumlage zu vermeiden war die Aufnahme einer sprechenden Schuld (kurzfristiges Darlehen) im Betrage von 5 500 M erforderlich. Restmittel zur Deckung dieser Schuld sind nicht vorhanden.

S 443

Der Vorsitzende bemerkt, daß die Aufnahme dieser 5 500 M im Etat pro 1926 denselben zu stark belasten würde, da der Prozentsatz nach vorläufiger Berechnung ohne den wahrscheinlich starken Ausfall an Reichseinkommensteuer, für 1926 jetzt schon 17 % beträgt. Nach eingehender Beratung der Angelegenheit wird

beschlossen:

  1. Von einer Nachumlage für das Jahr 1925 abzusehen und bei der Oberamtssparkasse ein Darlehen im Betrag von 5 500 M aufzunehmen zwecks Deckung der sprechenden Schuld.
  2. Die Tilgung in jährlichen Raten von 500 M vorzunehmen, erstmals im Jahr 1927.
  3. Das Oberamt um Genehmigung dieses Beschlusses zu bitten.

Gemeinderat
Schulth. Hummel
Pfaudler
Groß
Kühnle
Schleicher
Bosch I
Mayer
Bosch II

S. 444

Verhandelt, den 18. September 1926

Anlässlich der diesjährigen ordentlichen Ziegenbockschau wurde durch den Antrag der Schaubehörde u. oberamtl. Zuschrift die Entschädigung des Bockhalters als nicht der Verfügung des Ernährungsministeriums vom 15. April 1926 Nr. II 503 entsprechend, beanstandet.
In Anbetracht, dass der Ziegenbock Eigentum der Gemeinde ist, wird nach Beratung im Gemeinderat

beschlossen:
dem Ziegenbockhalter neben der Zuwendung von 2 Graswagen eine jährliche Entschädigung von 100 R.M. auszusprechen.

Gemeinderat
Schulth. Hummel
Pfaudler
Groß
Kühnle
Schleicher
Bosch I
Mayer
Bosch II

S. 445

Verhandelt, den 12. November 1926

§ 1
Der ordnungsmäßig berufene Gemeinderat nimmt heute die Wahl der Waisenrichter und Stellvertreter vor, die vom 1. Januar kommenden Jahres als Mitglieder des Vormundschaftsgerichts und Nachlassgerichts für die, die Kalenderjahre 1927, 1928 und 1929 umfassende Wahlperiode in Tätigkeit zu treten haben.
Zunächst gibt der Ortsvorsteher die Erklärung ab, dass er dem Vormundschafts- und Nachlassgericht angehören wolle.          b. Schultheiß Hummel
Demzufolge ist nur noch ein Waisenrichter zu wählen, die Zahl der Stellvertreter zwei erleidet keine Änderung.
Bei der nun in geheimer Abstimmung vorgenommenen Wahl wurden durch Stimmenmehrheit gewählt
1. als Waisenrichter Gemeinderat Schleicher mit         4 Stimmen

2. als Stellvertreter des Waisenrichters
    a) Gemeinderat Kühnle mit                                          3 Stimmen
    b) Gemeinderat Mayer mit                                            3 Stimmen.

Die Gewählten sind weder in gerader noch in zweitem Grade der Seitenlinie miteinander verwandt oder verschwägert.

Aufgefordert, sich über die Annahme der ihnen eröffneten Wahl auszusprechen, erklären die Wahl anzunehmen:

            Waisenrichter           b. Schleicher
            1. Stellvertreter         b. Kühnle
            2. Stellvertreter         b. Mayer

S. 446

§ 2
Des weiteren nimmt der ordnungsmäßig berufene Gemeinderat heute die Wahl der  erforderlichen Gemeinderatsmitglieder und der Ersatzmänner in die örtliche Inventurbehörde für die drei Kalenderjahre 1927, 1928 und 1929 vor.
Zunächst gibt der Ortsvorsteher die Erklärung zu Protokoll, dass er Mitglied der Inventurbehörde sein wolle.     b Schultheiß Hummel
Demnach ist ein Mitglied der Inventurbehörde zu wählen. Die Zahl der zu wählenden Ersatzmänner wird vom Gemeinderat auf zwei bestimmt..
Bei der nun in geheimer Abstimmung vorgenommenen Wahl wurden durch Stimmenmehrheit gewählt:

1. als Mitglied der Inventurbehörde: Gemeinderat Schleicher mit 4 Stimmen

2. als Ersatzmänner desselben:   a) Gemeinderat Mayer mit 5 Stimmen
                                                           b) Gemeinderat Kühnle mit 3 Stimmen

S. 447

Die Gewählten erklärten die Annahme der Wahl und erhielten sofort, gemäß § 4 der angefügten Verfügung des Justizministeriums je ein Exemplar der Vorschriften, betreffend die Aufnahme von Vermögensverzeichnissen und die Vornahme von Schätzungen ausgehändigt, auch wurden sie vom Vorsitzenden darauf hingewiesen, daß sie nach obiger Verfügung verpflichtet sind, die ihnen bei Vornahme ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt werdenden Vermögens- und Familienverhältnisse geheim zu halten und daß sie sich der Ausübung ihres Amtes in den Fällen enthalten sollen, in welchen sie selbst als Verwandte oder Verschwägerte in gerader Linie oder in zweitem Grade der Seitenlinie unmittelbar beteiligt sind.

b Schleicher
b Mayer
b
Kühnle

Gemeinderat
Schulth. Hummel
Pfaudler
Groß
Kühnle
Schleicher
Mayer
Bosch II

S. 448

Verhandelt, den 24. November 1926

§ 1
der Söldner Friedrich Baur von hier hat auf seinem Grundstück in Schechstetten ein Quantum Steine (125 Kubikmeter) ausgebrochen. Da sich dasselbe zu Straßenschotter eignet, stellt Baur den Antrag, die Gemeinde möchte ihm obiges Quantum Steine abnehmen. Nach Beratung im Gemeinderat wird

beschlossen:
die 125 cbm Steine um den Preis von 1,20 R.M. pro cbm abzunehmen und an die Straßen anzuführen. Gemeinderat
Schulth. Hummel
Pfaudler
Groß
Kühnle
Schleicher
Bosch II
Mayer