Zum Einstieg gab BM Engler einen Überblick über den Stand zum angestrebten Pumptrack(Rundkurs für Fahrräder, Inliner etc.) beim Sportgelände. Am Sitzungstag sei die Baugenehmigung eingegangen und damit konnte die Gemeinde nunmehr der Zuschussstelle alle erforderlichen Unterlagen vorlegen. Der Erteilung eines endgültigen Förderbescheids dürfte damit nichts mehr im Wege stehen. Deshalb wurde bereits die Ausschreibung für die Tiefbauarbeiten (Herstellen der Planie) und für die Lieferung und Montage der Fahrbahn (Pumptrack) ausgeschrieben. Voraussichtlich in der nächsten Ratssitzung kann dann die Vergabe erfolgen. Man muss leider von wenigstens drei Monaten Lieferzeit ausgehen. Ziel ist es den Pumptrack noch 2022 in Betrieb zu nehmen.
Drei Baugesuche lagen vor, die im räumlichen Zusammenhang stehen. Es ging um die Neubebauung des Areals im Eckbereich Gartenstraße/Eschwendeweg/Geislinger Straße. Die bisherige Bebauung dort wurde vor wenigen Tagen abgebrochen. Es soll eine Neubebauung mit einem Einfamilienhaus und einem Doppelhaus erfolgen. Mit dem Einfamilienhaus werden alle Vorgaben des Bebauungsplans eingehalten, so dass dieses Vorhaben klar geht. Bei den beiden anderen Baugesuchen fehlt es vor den Carports an der im Bebauungsplan geforderten davorliegenden 5-Meter-Stellfläche auf Privatgrund bzw. bestanden in einem Fall teils Bedenken hinsichtlich der Verkehrssicherheit bei der Zu- und Abfahrt. Da in diesem Bereich häufig bereits viele Fahrzeuge auf der Straße geparkt werden, wurde den Baugesuchen das Einvernehmen nicht erteilt. Im Ergebnis bleibt nun abzuwarten, ob eine Umplanung erfolgt.
In der zweiten Jahreshälfte sollen abhängig vom Baufortschritt im Neubaugebiet Steig III acht Wohnbauplätze ausgeschrieben werden. Die Vergaberichtlinien werden sich eng an den bisherigen Vergabekriterien orientieren. Allerdings ist es Ziel der Gemeinde, dass sowohl Bewerber mit Kindern, als auch Bewerber ohne Kinder (junge Menschen oder auch ältere Leute nach der Familienphase) eine reelle Chance auf einen Bauplatz haben. Deshalb sollen fünf Plätze an Bewerber mit Kindern gehen und drei Plätze an Bewerber ohne berücksichtigungsfähige Kinder. In nächster Zeit soll noch ein Verkaufspreis festgelegt und in diesem Zug abschließend die Vergaberegularien festgelegt werden (z.B. Ausschreibungsfrist). Wenn es dann mit der Ausschreibung soweit ist, wird über das Mitteilungsblatt und die Homepage informiert.
In Sachen Breitbandausbau wurde über den Stand der Dinge berichtet und beraten. Weidenstetten ist für eine ländliche Gemeinde mit dem Ausbau schon relativ weit gediehen. Etwas über die Hälfte der Ortslage verfügt bereits über eine Anbindung an ein durchgängiges Glasfasernetz. Ziel ist es die gesamte Ortslage mit einem sog. FTTH-Netz, also Glasfaser bis ins Haus zu versorgen. Weil die Gemeinde schon soweit voran ist, muss man davon ausgehen, dass kein privater Investor den Breitbandausbau hier vorantreibt. Insbesondere wird die OEW Breitband GmbH in Weidenstetten nicht tätig, wohingegen in fast allen anderen Gemeinden im Gebiet des Verwaltungsverbands Langenau bzw. Alb-Donau-Kreis in den nächsten Jahren durch die OEW auf deren Rechnung ein FTTH-Netz errichtet und verpachtet werden soll. Man war sich im Rat einig, dass eine einheitliche Herangehensweise im Verwaltungsraum Langenau wünschenswert gewesen wäre. Schließlich wurde ja gemeinschaftlich auf den Verband die Aufgabe „Träger einer Breitbandinfrastruktur“ übertragen, weil die einzelnen Gemeinden mit dieser Aufgabe eher überfordert sind. Gemeinschaftlich ließe sich eher ein werthaltiges Netz schaffen, als wenn der Netzausbau auf mehrere Akteure aufgeteilt wird und vom Verband nur ein „Rumpfnetz“ erstellt wird. Man war sich im Gremium aber auch einig, dass eine gute Breitbandversorgung in heutiger Zeit sehr wichtig ist und künftig an Bedeutung gewinnt. Deshalb und auch um für einheitliche Verhältnisse im Ort zu sorgen, soll der weitere Breitbandausbau der Gemeinde angegangen werden. Die neue Förderrichtlinie des Bundes sieht vor, dass nur noch der Ausbau gesamter Ortslagen gefördert wird. Im Ergebnis heißt das, dass man nicht mehr schrittweise vorgehen kann wie bisher, sondern ein großes Paket für den Restausbau schnüren muss. Das wird finanziell sicherlich eine große Hausnummer für die Gemeinde. Trotzdem wurde die Verwaltung einstimmig beauftragt eine Förderantrag für dieses Großprojekt zu stellen. Auch wenn Weidenstetten bzw. auch der Verwaltungsverband Langenau letztlich kleine Einheiten sind, sollte man das Thema mit einer gewissen Zuversicht angehen. Fakt ist, das derzeit viele Großkonzerne massiv in den Breitbandausbau investieren, weil sie sich hiervon auf längere Sicht eine Rendite erwarten. Wenn es uns gelingt den Ausbau des restlichen Ortsnetzes – wie bisher – gut bezuschusst umzusetzen, steht zu hoffen, dass das Breitbandnetz in vielleicht 10 oder 20 Jahren einen Gewinn abwirft. Immerhin wird der Ausbau mit grob 80 % gefördert, wenn man im Förderprogramm aufgenommen wird. D.h. man kann mit einer Eigenbeteiligung von 20 % einen enormen Wertezuwachs erzielen.
Seit geraumer Zeit läuft eine Neuaufstellung des Flächennutzungsplans (FNP) im Verwaltungsraum Langenau. Das ist aus Sicht der Gemeinde sehr zu begrüßen. Schließlich stehen ihr seit geraumer Zeit keine Vorratsflächen für Wohnen und Gewerbe zur Verfügung. Im neuen FNP können wieder Flächen ausgewiesen werden, was eine Gemeindeentwicklung ermöglicht. Einen Zwang zum Ausbau stellen Vorratsflächen hingegen nicht dar. Nach dem Stand der Dinge soll Weidenstetten im FNP in die unterste Kategorie der Gemeinden als Gemeinde zur bloßen Eigenentwicklung eingestuft werden. Diese Kategorisierung traf im Gemeinderat auf Unverständnis und Ablehnung. Aus vielerlei Gründen. So nahm unser Ort in den letzten Jahrzehnten dank der engagierten Bürgerschaft, Vereinen, Gemeinderäten und Verwaltung eine durchaus gute Entwicklung und verfügt über eine vorzeigbare Infrastruktur. Aus diesen Gründen sieht der Fortschreibungsentwurf des übergeordneten Regionalverbands Donau-Iller sogar vor die Gemeinden Altheim (Alb), Neenstetten und Weidenstetten zusammen als Kleinzentrum auszuweisen, womit Weidenstetten sogar zwei (!) „Klassen“ höher eingestuft wäre, als es der FNP-Entwurf vorsieht. Und auch im bisherigen FNP des Verwaltungsverbands Langenau ist Weidenstetten als Entwicklungsgemeinde kategorisiert. Als Konsequenz aus einer Abstufung würde der Gemeinde weniger Wohnbauland zugewiesen, was die Entscheidungsspielräume einengt. In Konsequenz wurde einstimmig im Rat beschlossen in einer ausführlichen, sachlichen Stellungnahme die Sichtweise darzulegen und auf eine Änderung der Planung zu drängen.
Georg Engler, Bürgermeister