Bei den ersten beiden Tagesordnungspunkten ging es um den Wald und war freundlicherweise Herr Förster Keber beratend da. Er konnte von einem guten Jahr 2021 für den Gemeindewald berichten. Das Wetter sei für den Wald gut gewesen. Die vorgesehenen Pflanzungen konnten vollzogen werden bzw. sollen im Herbst noch Nachpflanzungen erfolgen. Der Einschlag war um grob 200 Festmeter geringer als geplant, weil die Nachfrage nach Brennholz wie andernorts auch überschaubar war. Ungeachtet dessen dürfte die Gemeinde in 2021 einen Gewinn von etwa 14.000 € aus dem Wald erwirtschaften. Allerdings trägt dabei die Waldprämie vom Bund mit rund 10.000 € zu einem erheblichen Teil bei, d.h. dieser Gewinn wurde nicht selbst erwirtschaftet. Der vorgelegte Entwurf für den Forstbetriebsplan 2022 wurde von Herrn Keber vorgestellt und einstimmig akzeptiert. Er sieht ein Plus von etwa 5.000 € aus dem Gemeindewald vor. Was letztlich herauskommt ist angesichts der sich teils stark ändernden Holzpreise und weiterer Unbekannten (Käfer, Trockenholz, Stürme) schwer zu sagen.
Vom Landratsamt wurde die Gemeinde um eine Stellungnahme zur gewünschten Aufforstung einer privaten Wiesenfläche von etwa 0,16 Hektar im Schurzfleckhäule gebeten. Dem Aufforstungswunsch wurde bei einer Gegenstimme entsprochen. Die Entscheidung in der Sache wird letztlich vom Landratsamt getroffen.
Im Bereich Dorfwiesen/Brunnengasse sind Straße und Gehweg teil schadhaft und teils fehlt es an einem Gehweg. Über die Situation wurde länger diskutiert. Grundsätzlich bestand Konsens, dass Dinge verbessert werden können und sollen. Die Meinungen gingen auseinander wann und in welchem Umfang man tätig werden soll. So sprach für einen umfangreicheren Ausbau des Bereichs der schadhafte Belag bzw. die Gehweglücken. Dagegen sprachen mögliche mittelfristige Entwicklungen wie der Aufbau eines Nahwärmenetzes oder die Unklarheit ob und wie eine weitere Bebauung entlang der Brunnengasse erfolgt. Bei diesen Projekten könnte es passieren, dass man in den frisch verlegten Asphalt wieder eingreifen muss. Konkrete Beschlüsse wurden deshalb nicht gefasst. Man kam überein sich die Situation zeitnah vor Ort in einer Sitzung anzuschauen. Das gilt auch für den Wunsch von Eltern die Situation im Parkplatzbereich von Dorfwiesenhalle und neuer Kita zu entzerren.
Im Siedlungsweg ist der Kanal teils schadhaft. Das gilt auch für den Straßen- und Gehwegbelag. Außerdem fehlt es an Breitbandinfrastruktur und einer Gasleitung. Deshalb bestehen Überlegungen den Siedlungsweg „in einem Aufwasch“ zu modernisieren und sanieren. Dies geht aber mit einem Invest größer 200.000 € einher. Das ist viel Geld und will daher überlegt, geplant und finanziert sein. Insbesondere gäbe es bei einer zeitnahen Ausführung keinen Zuschuss zur Verlegung von Breitband. Da der Breitbandausbau im Grundsatz zu 90 % gefördert werden kann, sprach dies dafür nichts zu übereilen. Zunächst muss in Weidenstetten, wie in fast allen Gemeinden, der Plan für den innerörtlichen Breitbandausbau überarbeitet werden. Denn die neuen Förderrichtlinien von Bund und Land sehen andere Standards vor, als sie bisher angesetzt wurden. Erst wenn der Ausbauplan überarbeitet ist, weiß man, was an Material zu verbauen ist und kann wieder Förderanträge einreichen. Deshalb wurde das Projekt Siedlungsweg perspektivisch auf 2023/24 ins Auge gefasst.
Diverse Tiefbauvorhaben der Gemeinde ziehen sich ungewollt hin. Hierzu informierten Herr Klenz vom Tiefbauamt beim Verwaltungsverband Langenau und BM Engler. Ganz allgemein habe man es mit dem Problem zu tun, dass vielerorts sehr viel investiert wird. Deshalb sind sowohl die Verwaltungen (z.B. Straßenbauverwaltung), als auch private Ingenieurbüros überlastet. Die Planungen ziehen sich deshalb länger hin, als man es von früher gewohnt ist. Erschwerend kommt das Zuschusswesen – oder Zuschussunwesen – dazu. Antragstellung, Bearbeitung und Bescheidung ziehen sich oft sehr mühselig hin, was im Ergebnis sehr unbefriedigend ist. Zu den wesentlichen Tiefbauprojekten siehe es im groben folgendermaßen aus: Für die Breitbandtrassen nach Schechstetten und von der Fußgängerampel in der Ulmer Straße zur Ulmer Straße 2 liegen Förderbescheide vom Bund seit längerem vor. Die Landesförderung lässt noch auf sich warten. Es besteht Hoffnung, dass wir bei der nächsten Vergaberunde im November zum Zug kommen. Ggf. können die Vorhaben im Frühjahr hoffentlich umgesetzt werden. Für eine geänderte Anbindung des Sinabronner Wegs an die Ulmer Straße liegt die Planung zur Genehmigung bei der Straßenbauverwaltung. Bis auf kleinere Details ist die Planung in Ordnung. Insofern dürfte hier nichts mehr schief gehen und kann das Projekt zusammen mit der Erschließung des Baugebiets Steig III in 2022 wohl umgesetzt werden. Auch in 2022 sollte es mit der Ampelquerung Ölgasse/Umgehungs-straße L 1232 klappen. Der Ausbauplan liegt bei der Straßenbauverwaltung und es werden keine grundlegenden Probleme mehr gesehen.
Baugesuche: Der gewünschten Befreiung vom Bebauungsplan für einen Zaun im Hieronymus-Emser-Weg 24 wurde mehrheitlich das Einvernehmen erteilt. Für das Neubaugebiet Steig II ging ein weiteres Baugesuch ein. Da alle Vorgaben des Bebauungsplans eingehalten werden, bedurfte es keiner Beratung.
Georg Engler, Bürgermeister