Bericht Gemeinderatssitzung 07.10.2021

 Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 07.10.2021

Zunächst standen diverse baurechtliche Tagesordnungspunkte zur Beratung. Deshalb war auch Herr Hans Eckle, Leiter vom Baurechtsamt beim Verwaltungsverband Langenau, dankenswerterweise beratend zu Gast. Beim ersten Punkt wurde für eine kleinere Änderung des Bebauungsplans Steig II der Satzungsbeschluss gefasst. Im Kern geht es bei der Änderung darum, dass auch Flachdächer zugelassen werden sollen und dass die Firsthöhe für die beiden großen Bauplätze für den Geschosswohnungsbau um 50 cm erhöht werden soll. Zum Beschluss erfolgt eine gesonderte Bekanntmachung.

Für das angestrebte kleinere Baugebiet Steig III wurde vor einigen Monaten ein Aufstellungsbeschluss gefasst. Seither erfolgte die Artenschutzprüfung mit dem Ergebnis, dass mit dem Baugebiet ein zu vernachlässigender Eingriff einhergeht. In der Zwischenzeit hat sich das Baurecht geändert und wurde der § 13 b BauGB wieder aktiviert. Dieser ermöglicht ein etwas schlankeres Planungsverfahren, weshalb die Gemeinde auf Basis dieser Vorschrift einstimmig einen neuen Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss für das Plangebiet fasste. Auch hierzu erfolgt eine gesonderte Bekanntmachung. Das Gebiet Steig III liegt übrigens zwischen dem Sinabronner Weg und dem erschlossenen, aber noch unbebauten, Baugebiet Steig II.

Das Grundstück Mastenweg 2 liegt am östlichen Rand der Ortslage. Auf dem Grundstück stehen seit langem ein Wohnhaus und gewerbliche Gebäude. Aus Gemeindesicht steht einer weiteren Bebauung des Grundstücks nichts entgegen. Schließlich ist die erforderliche Infrastruktur vorhanden, besteht große Nachfrage nach Wohnraum und wäre in einer Bebauung eine sinnvolle Abrundung der Ortsbebauung zu sehen. Allerdings rechnet die Parzelle bislang baurechtlich zum Außenbereich. Über die angestrebte „Einbeziehungssatzung“ soll das Grundstück dem Innenbereich zugeschlagen und eine Bebauung ermöglicht werden. Auch hierzu erfolgt eine gesonderte Bekanntmachung.

Baugesuch: Der beantragten Nutzungsänderung eines Stalles zu einer Fahrzeugeinstellhalle in der Ulmer Straße 2 wurde einstimmig das Einvernehmen erteilt.

Ab 2023 geht die Zuständigkeit für das Befördern und Sammeln des Abfalls von den Gemeinden auf den Landkreis über. Die Vorbereitungen hierzu laufen. Bei der Grüngutsammlung sollen die Gemeinden sog. Beistandsleistungen erbringen, sprich den Kreis unterstützen. Und zwar in dem sie einen Grüngutplatz stellen und diesen betreiben. Hierzu liegt ein kreisweit einheitlicher Vereinbarungsentwurf vor. Dieser wurde vom Gremium akzeptiert. Zielrichtung für den hiesigen Sammelplatz ist eine Privatfläche nördlich vom Friedhof am Feldweg „Friedhofweg“. Der Sammelplatz soll möglichst nicht selbst betrieben werden. Denn man erhält ggf. nur die tatsächlichen Kosten erstattet, wobei es hier eine Obergrenze gibt. Vor diesem Hintergrund dürfte es ratsam sein einen privaten Dienstleister mit der Aufgabe zu betrauen, der dann auch in der Pflicht steht das Personal zu stellen, die Leistungen zu erbringen, die am Betrieb des Sammelplatzes eben hängen und der das unternehmerische Risiko trägt. Ein Dienstleister soll in 2022 gesucht werden. Da es bereits einen Interessenten gibt, dürfte sich eine Lösung finden lassen. Allerdings will sich die Gemeinde tendenziell vertraglich nicht zu lange binden, um bei Fehlentwicklungen besser eingreifen zu können.

Das Jahr 2022 naht, weshalb man schon einen Blick auf möglicherweise anstehende Projekte und die Haushaltsplanung warf. Leider sind einige angedachte Projekte erst im Werden bzw. zieht sich die Umsetzung teils durch mühselige Förderantragsverfahren hin. Einige größere Projekte sollen realisiert  werden, wenn es die Finanzlage und der Fortschritt in der Sache zulässt: Breitbandausbau nach Schechstetten (wir warten seit langem auf den zweiten Förderbescheid), Breitbandausbau Ulmer Straße südlicher Teil (wir warten seit langem auf den Förderbescheid), Grunderwerb für Wohn- und Gewerbegebiet (Flächennutzungsplan muss zuerst ausreichend Planreife bekommen), Sanierung/Erweiterung Verbandsgrundschule (Förderbescheid wird noch erwartet) , Erschließung Steig III (Ausschreibungsunterlagen müssen noch erstellt werden), Ampelquerung Ölgasse/Umgehungsstraße. Alle sonst noch ins Auge gefassten Projekte hier zu nennen, würde zu weit führen.

Die Schlagworte Klimawandel und Energiewende sind in aller Munde. Um die gesetzten Ziele zu erreichen, sollte weniger Strom verbraucht und mehr regenerativer Strom erzeugt werden. Von einem sinkenden Stromverbrauch ist angesichts der zunehmenden E-Mobilität eher nicht auszugehen. Aber vielleicht kann die Gemeinde einen weiteren Beitrag zur umweltfreundlichen Stromproduktion leisten. Und zwar indem das Dach der Trauerhalle für den Betrieb einer Photovoltaikanlage verpachtet wird. Das Dach ist von der Ausrichtung her nicht ideal geeignet. Ein wirtschaftlicher Betrieb müsste aber möglich sein. Und immerhin sind bei allem Für und Wider der diversen Strom-Erzeugungsmöglichkeiten (z.B. Windkraft, Biomasse, Freiflächen-Photovoltaik) die PV-Dachanlagen wohl am wenigsten umstritten. Insofern erschien es sinnvoll die Trauerhalle hierfür zu nutzen.

Georg Engler, Bürgermeister