Bericht Gemeinderatssitzung 30.03.2023

 

Zunächst standen zwei Kindergartenthemen zur Beratung. Alle 1 – 2 Jahre erstellt die Gemeinde eine Bedarfsplanung für die vorschulische Kinderbetreuung. Dabei wird insbesondere die Entwicklung der Geburten und die Nachfrage nach Krippen- und Kindergartenplätzen statistisch aufbereitet und bewertet. Im Ergebnis kann einigermaßen belastbar abgeschätzt werden wie viele Kindergarten- und Krippenplätze und welche Angebotsformen man vorhalten sollte. Da seit rund zwei Jahren unser Neubau zur Verfügung steht und der alte Kindergarten in der Gartenstraße durchaus noch in einem guten Zustand ist, dürfte es wenig überraschend sein, dass wir über ausreichend Kapazitäten verfügen. Ein paar zentrale Aussagen der Bedarfsplanung seien hier schlagwortartig genannt:

  • Die Geburtenquote in Weidenstetten liegt seit einigen Jahren über dem Bundes- und Landesmittel. In manchen Jahren ganz erheblich.
  • Rund 80 % der Weidenstetter Kinder werden vor dem 3. Geburtstag im Kindergarten oder der Krippe aufgenommen
  • Rund 90 % der Kinder werden insgesamt im Ort aufgenommen. Nur sehr vereinzelt werden auswärtige Angebote wie Betriebskindergärten bzw. gar keine Einrichtung genutzt.
  • Sämtliche unserer Angebotsformen werden zufriedenstellend nachgefragt. Es gibt keine „Ladenhüter“.
  • Aufgrund der hohen Kinderzahlen wird die Filiale in der Gartenstraße bis auf Weiteres gebraucht. Bei sinkenden Kinderzahlen könnte es so kommen, dass man (zeitweilig) alle Kinder im Trutteltäle aufnehmen kann. Das muss kontinuierlich beobachtet werden.

Die vorgelegte Bedarfsplanung wurde vom Gremium einstimmig gebilligt. Kindergartenleiterin Karin Herbinger-Feeß sei an dieser Stelle für die beratende Teilnahme an der Sitzung, ihre informativen Ausführungen und dem Kiga-Team insgesamt für die prima Arbeit sehr gedankt.

Vor rund 10 Jahren wurde die Betriebsführung für den Kindergarten von der Gemeinde auf den Ev. Diakonieverband Ulm/Alb-Donau (DV) übertragen. Im Betriebsführungsvertrag ist geregelt, dass der DV für die Verwaltungskosten eine Pauschale von 3 % jährlich bekommt. Bezogen auf die jährlichen Betriebskosten. Seit etwa einem Jahr steht der DV mit den von ihm betreuten Gemeinden wegen einer Erhöhung dieses Prozentsatzes in Gesprächen. Zuletzt wurde in der Raumschaft zwischen den Bürgermeistern der betroffenen Gemeinden und dem DV ein Kompromiss ins Auge gefasst, der dem Gremium vorgestellt wurde. Demnach erhöht sich der Verwaltungskostenbeitrag 2024 auf 3,5 und 2025 auf 4 %. Die Steigerung macht jeweils etwa 3.500 € an Mehrausgaben für Weidenstetten aus. In Zeiten ausufernder Bürokratie, vielen Dokumentations- und Berichtspflichten und bei den hohen Anforderungen zur Personalgewinnung und -verwaltung erschien die Mehrbelastung als vertretbar, wenngleich sie verständlicherweise alles andere als Jubel auslöste. Unterm Strich wurde der Vorschlag einstimmig befürwortet.

Folgenden Baugesuchen wurde einstimmig das Einvernehmen erteilt:

Ulmer Straße 3: Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Carport

Sinabronner Weg 4: Neubau Einfamilienhaus mit Doppelgarage

Weilerstraße 5: Erweiterung einer Scheune.

 

Der Feuerwehrbedarfsplan sieht die Anschaffung eines Mannschaftstransportwagens (MTW) vor. Eine Projektgruppe kümmert sich hierum sukzessive. Die Lieferung des Fahrzeugs dürfte ab Bestellung noch ein Jahr dauern, d.h. das MTW kommt realistisch gesehen erst 2024. Ungeachtet dessen sollen frühzeitig die baulichen Vorbereitungen getroffen werden. Dabei geht es darum das alte Feuerwehrhaus zu ertüchtigen, wo das Fahrzeug dann eingestellt werden soll. Als erster Schritt sollen die beiden zweiflügeligen Holztore gegen Sektionaltore ausgetauscht werden. Hierzu wurde die Firma ITV Torsysteme GmbH aus Wolfegg als günstigster Bieterin auf Basis des eingeholten Angebots beauftragt. Da gegenüber der Angebotseinholung noch ein paar Änderungen erfolgen sollen, kann hier noch kein fixer Preis genannt werden. Die Kosten dürften sich aber auf etwa 8.500 € belaufen.

Die frühere Grüngutsammelstelle am Bauhof soll zu einem Lagergebäude für Vereinsgegenstände und historische Feuerwehrmaterialien umfunktioniert werden. Als erster Schritt wurden Punktfundamente gesetzt. Inzwischen wurde auch die Anfertigung von drei Stahlstützen an die örtliche Schlosserei Mayer beauftragt. Zur Sitzung lagen leider noch nicht die fertigen Angebote für die weiteren Arbeiten (Schlosser-/Zimmermannsarbeiten) bzw. Materiallieferungen vor. Deshalb musste der TOP vertagt werden, was weiter nicht schlimm ist.

In früherer Zeit wurden Kanal- und Wasserleitungen nicht so detailliert dokumentiert, wie das heute der Fall ist. Das ist bedauerlich. Auch wurde nie eine Rohrnetzberechnung erstellt, die zeigt wie viel Wasser wo zur Verfügung steht, wie groß die Durchflussmengen sind oder auch etwaige Wasserverluste aufzeigt. Unser Wassernetz ist seit Jahren erfreulicherweise sehr dicht und die Leitungsverluste sind gering. Auch haben wir keine Probleme mit Verkeimungen oder der Wasserversorgung bei Feuerwehreinsätzen. Ungeachtet dessen erschien es sinnvoll jetzt sich vorsorglich eine Rohrnetzberechnung machen zu lassen. Sie ist insbesondere im Hinblick auf Erweiterungen des Netzes (Baugebiete) aber auch bei einem Austausch alter Leitungen hilfreich. Denn es gilt stets die richtige Leitungsdimensionierung zu finden um Stagnationen im Netz zu vermeiden (Stichwort: Verkeimung) und trotzdem Bedarfsspitzen (Stichwort: Brandschutz) gerecht zu werden. Einstimmig wurde beschlossen möglichst im Verbund mit anderen Gemeinden eine Rohrnetzberechnung zu beauftragen.

Seit ungefähr fünf Jahren ist beim Verwaltungsverband Langenau ein Integrationsbeauftragter eingestellt. Er ist für den gesamten Verwaltungsraum zuständig und soll insbesondere Hilfestrukturen schaffen, wie Sprachkurse, Begegnungsstätten, Vernetzung/Betreuung von Helferkreisen. Es geht also im Kern nicht um die Hilfe im konkreten Einzelfall, hierfür sind die sog. Integrationsmanager vom Landkreis zuständig, sondern um die strategische Herangehensweise in der Flüchtlingsarbeit. Die vom Integrationsbeauftragten geleistete Arbeit ist zweifelsfrei ein Erfolg. Allerdings sind die Hilfsstrukturen naturgemäß vorrangig dort angesiedelt, wo die höchste Nachfrage besteht, d.h. dort wo Gemeinschaftsunterkünfte bzw. mehr Flüchtlinge in der sog. Anschlussunterbringung sind. Das ist im konkreten Fall in erster Linie in Langenau der Fall. Hiergegen ist auch nichts einzuwenden, denn je kleiner ein Ort ist, umso unwahrscheinlicher ist eine sinnvolle Auslastung von Angeboten. Aus Sicht der weit von Langenau entfernten Gemeinde Weidenstetten ist es aber unbefriedigend, dass die Kosten des Integrationsbeauftragten nach der Einwohnerzahl der Verbandsgemeinden umgelegt werden. Denn dieser Verteilungsschlüssel unterstellt gleiche Bedingungen. Das ist aber eben nicht der Fall. Einerseits hat Langenau einen Standortvorteil, weil dort die Angebote sind. Andererseits hat eine abgelegene Gemeinde, wie z.B. Weidenstetten, oder die hier lebenden Flüchtlinge einen Nachteil weil sie aufgrund der räumlichen Distanz und der verkehrlichen Anbindung und zumeist ohne eigenes Auto die Angebote schlicht nicht oder nur sehr erschwert nutzen können. Trotz dieser Rahmenbedingungen sprach sich eine Mehrheit für die weitere Beteiligung am Integrationsbeauftragten aus. Die Kosten seien überschaubar und einen potenziellen Konflikt im Verbandsgefüge eher nicht wert. Auch könne es bei steigenden Flüchtlingszahlen so kommen, dass auch hier Angebote geschaffen werden bzw. soll aktiv angefragt werden, ob jetzt schon Angebote sinnvoll platziert werden können, um so ein besseres Kosten-Nutzen-Verhältnis zu erzielen.

Georg Engler, Bürgermeister