Bericht Gemeinderatssitzung 01.06.2023

 

Das Thema einer vorsorglichen Notfallplanung rückt zusehends an die Gemeinden heran. Sei es beispielsweise wegen Cyberangriffen, die Verwaltungen lahmlegen, wegen Seuchen oder dem heutzutage vielzitierten Blackout (langfristiger Stromausfall). Eine kleine Gemeinde wie Weidenstetten kann sich verständlicherweise nicht auf alle Szenarien vorbereiten und schon gar nicht bis ins Detail Ablaufpläne erstellen und pflegen usw. Das dürfte auch kaum zielführend sein, weil man in vielen Dingen letztlich situativ reagieren muss. Wichtiger erschien in der Thematik, dass man grundlegende Dinge in einem Notfallplan festhält, z.B. wo wird ein Krisenzentrum ggf. eingerichtet, wer wird in den Krisenstab mit welchen Zuständigkeiten eingebunden, wie kommuniziert man innerhalb des Ortes und nach außen. Der hierzu von BM Engler vorgelegte Entwurf wurde besprochen und kann als Basis wohl verwertet werden. Das soll in Absprache mit dem Landratsamt, Fachdienst Katastrophenschutz abgeklärt werden. Zunächst soll in nächster Zeit die Thematik mit den relevanten Stellen besprochen und das Konzept hierauf aufbauend noch fortgeschrieben werden. Sinnvoll erschien es auch, dass das Konzept einmal jährlich – zumindest verwaltungsintern – geprüft und bedarfsabhängig überarbeitet wird. Ob die Gemeinde für den Fall eines Blackouts ein Notstromaggregat beschaffen soll, blieb in der Diskussion offen. Man will sich zunächst andernorts über die dortigen Erfahrungen erkundigen.

Dem Baugesuch „Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage“, künftige Anschrift Trutteltäle 14, wurde einstimmig das Einvernehmen erteilt.

Bundes- und landepolitischer Wille ist, dass mehr Strom aus Windkraft gewonnen werden soll. Die in Baden-Württemberg für die Planung zuständigen Regionalverbände (RV) sind deshalb gehalten zusätzliche Vorranggebiete für die Windkraft auszuweisen. Gelingt es in den nächsten Jahren nicht auf mindestens 1,8 % der Fläche des RV Donau-Iller Vorranggebiete auszuweisen, greift automatisch eine Gesetzessystematik wonach Windkraftanlagen (WKA) im Außenbereich privilegiert sind, d.h. eine Steuerung der Standorte ist dann kaum noch möglich. Der RV beginnt voraussichtlich eingangs 2024 mit einer Überarbeitung der Planunterlagen. Momentan gibt er den Gemeinden in einem vorgeschalteten informellen Verfahren die Möglichkeit Stellung zu nehmen. Man vertrat im Rat mehrheitlich die Auffassung hiervon Gebrauch zu machen, um die Dinge möglichst im Sinne der Gemeinde zu steuern. Dabei war man sich aber vollauf bewusst, dass die Zuständigkeit im Verfahren beim RV liegt. Sprich gehört werden bedeutet nicht unbedingt erhört zu werden. Das muss sich zeigen. Im Rat wurde auch die Einschätzung getroffen, dass vorrangig die bestehenden Windparks in Holzkirch/Neenstetten und Ettlenschieß ausgeweitet werden, weil dort bereits eine Vorprägung besteht. Wenn man sich nun noch für Vorranggebiet auf Weidenstetter Markung ausspreche, könne das zu einer Überfrachtung führen. Dem wurde wiederum entgegengehalten, dass es möglicherweise besser wäre auf der eigenen Markung einen Standort zu haben als knapp jenseits der Grenze, weil man dann hinsichtlich des Landschaftsbilds fast gleich dastehe dafür aber besser an der nicht geringen Wertschöpfung (v.a. Pachten) von WKA teilhaben könne. Insgesamt zeigte die Diskussion, dass die Thematik alles andere als einfach ist, allzumal wenn man selbst nichts bestimmen kann.

Aktuell sind auf Weidenstetter Markung vom RV vier Bereiche (sog. „Suchgebiete“) noch nicht als Vorranggebiete ausgeschlossen, sprich diese Bereiche sind z.B. ausreichend weit von einer Wohnbebauung entfernt, spricht nicht der Naturschutz dagegen, ist eine gewisse Mindestmenge an Wind zu erwarten usw. Sprich nach Anwendung einer Vielzahl an Ausschlusskriterien sind diese Flächen momentan noch „im Rennen“. Zu den vier Flächen bestand im Rat folgende Sichtweise:

Suchgebiet 1 grob skizziert das Offenland zwischen Altheim und Weidenstetten: Dort wurde ein Vorranggebiet mehrheitlich abgelehnt. Begründung: Landschaftsbild, Erschwernis von landwirtschaftlichen Aussiedlungen, Windertrag vermutlich vergleichsweise gering

Suchgebiet 2 grob skizziert die Wälder Schönholz, Häuen und die Offenlandfläche Richtung Sinabronn: Auch dort wurde ein Vorranggebiet aus vergleichbaren Erwägungen mehrheitlich abgelehnt.

Suchgebiet 3 grob skizziert Offenlandflächen entlang vom Koppenhau nordwestlich von Schechstetten. Dort sprach sich u.a. wegen der besseren Windhöffigkeit eine Mehrheit positiv aus.

Suchgebiet 4 grob skizziert die Flächen von Bitzelhausen an in nördlicher Richtung u.a. Aspenhäule, Bauernhau, Distelberg, Horn: Da das Gelände einigermaßen abgelegen und vergleichsweise groß und windhöffig ist, positionierte sich hier eine Mehrheit aufgeschlossen zu einem Vorranggebiet.

Abschließend bestand dahingehend Einigkeit, dass WKA im Offenland gegenüber Anlagen im Wald aus ökologischen Gründen klar bevorzugt werden. Das soll so in die Stellungnahme einfließen.

Nähere Informationen zum Thema Windkraft und auch Landkarten mit den Suchgebieten stehen für Interessierte auf der Homepage des RV bereit (www.rvdi.de).

Die Bebauung im Baugebiet Steig II schreitet erfreulicherweise voran. Deshalb wurde der Endausbau (v.a. das Aufbringen des Feinbelags) gemeinsam mit vergleichbaren Tiefbauarbeiten anderer Verbandsgemeinden ausgeschrieben. Das günstigste Angebot kam dabei von der Fa. Eckle aus Langenau zum Angebotspreis von rund 35.000 €. Das ist etwas weniger als erwartet. Die Ausführung dürfte im Spätherbst 2023 erfolgen.

Der Stromkonzessionsvertrag der Gemeinde läuft zum 31.12.2027 aus. Zu diesem Zeitpunkt bzw. teils etwas vorher laufen einige weitere Konzessionsverträge von Verbandsgemeinden aus. Im Gemeinderat wurde das Ziel befürwortet die Neuvergabe der Konzessionen gemeinsam unter Federführung des Verwaltungsverbands Langenau anzugehen. Da das Verfahren zweifelsfrei mehr als zwei Jahre in Anspruch nehmen wird und rechtlich sehr komplex ist, wurde der Beauftragung eines Fachbüros das Wort gesprochen. Verbandsseitig wurden hierfür bereits Angebote eingeholt und man war sich einig den günstigsten Bieter, ein Büro aus Berlin, zu beauftragen. Wenn alles glatt läuft, dürften sich die anteiligen Kosten für Weidenstetten auf etwa 4.000 € belaufen. Der Konzessionsvertrag räumt übrigens im Kern dem Konzessionär das Recht ein, öffentliche Straßen und Wege für das Einlegen seiner Infrastruktur zu benutzen (hier: Stromkabel). Als Gegenleistung erhält die Gemeinde die sog. Konzessionsabgabe. Für Weidenstetten beläuft sie sich üblicherweise für die Stromkonzession auf etwas über 30.000 €/Jahr.

Georg Engler, Bürgermeister