Bericht Gemeinderatssitzung 17.11.2022

Wie jedes Jahr im Herbst stand die Beratung des Forstbetriebsplans für das kommende Jahr zur Beratung. Hierzu begrüßte BM Engler stellvertretend für das Gremium Herrn Förster Keber recht herzlich und dankte ihm für seine nun schon langjährige und erfolgreiche Arbeit hier. Herr Keber berichtete sodann anschaulich über die vielfältigen Aufgaben im Wald (Holzernte, Pflanzungen, Pflegemaßnahmen, Verkehrssicherung). Im Weiteren konnte er von einem insgesamt erfreulichen Forstwirtschaftsjahr 2022 berichten. Finanziell erwartet er einen Überschuss von rund 24.000 € aus dem Gemeindewald. Erfreulich sei, dass nur etwa 70 Festmeter sog. „zufällige“ Nutzung anfielen (Käferholz, Schäden durch Trockenheit), was gerade einmal 8 % des Einschlags ausmachte. Großes Lob fand auch das große ehrenamtliche Engagement von Feuerwehr und Einwohnern um die jungen Pflanzungen im Weinburren. Durch deren hohen Einsatz (v.a. Gießen) konnte die Kultur weitgehend durch den heißen und trockenen Sommer gebracht werden. Der Weidenstetter Wald ist in einem guten Zustand, so Herr Keber, was maßgeblich den ausgesprochen guten Arbeitsergebnissen der beiden Gemeindearbeiter zuzuschreiben sei. Für das Jahr 2023 dürften zum Glück nur in überschaubarem Umfang Pflanzungen und Kultursicherungsmaßnahmen anfallen. Die Planung geht von einem Gewinn von grob 18.000 € aus der Waldbewirtschaftung aus. Nachdem diverse Nachfragen aus dem Rat zur Zufriedenheit beantwortet waren, wurde der vorgelegte Forstbetriebsplan 2023 einstimmig befürwortet.

Baugesuche standen nicht zur Beratung an.

Ein längerer Meinungsaustausch fand zur Parksituation in der Geislinger Straße, speziell im Bereich von der Metzgerei Botzenhardt & Ridder bis zur Kreuzung Ölgasse/Eschwendeweg, statt. Dort wird öfters sehr viel geparkt, was sicherlich Vor- und Nachteile mit sich bringt. Diese wurden herausgearbeitet. Betont wurde in der Aussprache auch, dass das Verkehrsaufkommen im Vergleich zu anderen Straßen immer noch überschaubar sei und es beispielsweise in Städten noch weitaus enger mit Parkplätzen zugehe. Der eigentliche Anlass für den Beratungspunkt war die Anfrage eines Anwohners, ob die Gemeinde ihm einen Stellplatz vor dem Haus markieren und vermieten würde. Da die Person auf dem Hausgrundstück über keinen Stellplatz verfügt, hat sie verständlicherweise Interesse vor dem Haus zuverlässig einen Parkplatz zu bekommen. Das Gremium stand diesem Wunsch jedoch ablehnend gegenüber. Losgelöst von der Frage, ob es überhaupt zulässig ist öffentlichen Verkehrsraum einer bestimmten Person zu überlassen, wurde bezweifelt, dass andere Verkehrsteilnehmer einen solchen Platz frei lassen (Akzeptanz, Unachtsamkeit) und es ggf. schwierig werde sein Recht durchzusetzen. Auch wurde befürchtet so einen Präzedenzfall zu schaffen. Der in der Sitzung vorgebrachte Gedanke gegenüber von Hofzufahrten das Parken zu verbieten wurde ebenfalls mehrheitlich abgelehnt. Es bestanden Bedenken, dass ggf. kaum noch Stellplätze verbleiben. Unterm Strich wurde die jetzige Situation als zumutbar eingestuft und befürchtet, dass Änderungen nur zu Unruhe und möglicherweise Verschlechterungen führen würden.

Zum 31.08.2023 läuft die Amtszeit von Bürgermeister Engler aus. Deshalb befasste sich das Gremium mit der Planung der kommenden Bürgermeisterwahl. Die ersten Schritte wurden festgezurrt. Die Wahl soll am 04.06.2023 sein. Ein etwaig erforderlicher zweiter Wahlgang am 18.06.2023. Die Stelle soll hauptamtlich in Besoldungsstufe A 14 ausgeschrieben werden. Da der erste Wahltermin in den Pfingstferien liegt, soll die geplante Kandidatenvorstellung von den Ferien etwas abgerückt werden damit für die Wählerschaft noch Zeit bleibt diese für sich zu bewerten und vor einem etwaigen Urlaub per Briefwahl zu wählen. Die Kandidatenvorstellung soll am 22.05.2022 sein. Das Bewerbungsende wurde auf den 08.05.2023 für den ersten und den 07.06.2023 für einen zweiten Wahlgang festgelegt. Die Stelle soll im Mitteilungsblatt, auf der Homepage und im Staatsanzeiger für Bad.-Württ. ausgeschrieben werden.

In Neubaugebieten wird üblicherweise der Baufortschritt etwas abgewartet und erst dann die Straßenbeleuchtung installiert. Ansonsten kommt es durch Baufahrzeuge erfahrungsgemäß zu Beschädigungen an Masten/Leuchten. Im Baugebiet Steig II sind inzwischen die ersten Häuser bezogen und weitere Bauten absehbar. Deshalb war man sich einig, dass man sukzessive mit der Installation der Straßenbeleuchtung beginnen sollte. In den Baugebieten Steig II und III sind zusammen 14 Leuchtenstandorte vorgesehen. Der Auftrag zur Lieferung des Materials wurde an die EnBW ODR GmbH in Ellwangen zur Angebotssumme von 13.820 € vergeben. Hierin enthalten ist auch die Montage der ersten fünf Leuchten. Dem Vernehmen nach gibt es auch bei der Straßenbeleuchtung Probleme mit Lieferketten. Man muss davon ausgehen, dass die Leuchten im Februar 2023 montiert werden können. Indem man gleich alle Leuchten für die Baugebiete beschafft, kann alsdann flexibler agiert werden.

In Sachen Flächennutzungsplan (FNP) informierte BM Engler kurz über den Sachstand. Leider gehe das Planverfahren unverändert mühselig voran. Inzwischen liegen die Stellungnahmen der Behörden, Privatpersonen etc. zum ausgelegten Planentwurf dem Verwaltungsverband Langenau (Planungsträger) vor. In den nächsten Monaten sollen sie zusammen mit dem beigezogenen Beratungsbüro Reschl GmbH und den Gemeinden gesichtet und bewertet werden. Die nächsten förmlichen Verfahrensschritte werden voraussichtlich erst im März/April 2023 bei einer avisierten Verbandsversammlung getan werden können. Es stehe zu Erwarten, dass das Planverfahren erst 2024 abgeschlossen werden kann. Für eine Gemeinde wie Weidenstetten, die über keinerlei Vorratsflächen für Wohnen und Gewerbe verfüge, sei dies sehr ärgerlich. Im Rahmen der Möglichkeiten kann parallel zum FNP-Verfahren die örtliche Planung hoffentlich vorangebracht werden.

Georg Engler, Bürgermeister