Bericht Gemeinderatssitzung 18.02.2021

Breiten Raum nahm die vorschulische Kinderbetreuung ein (Kindergarten-/krippe). Dazu waren Kindergartenleiterin Karin Herbinger-Feeß und Miriam Mende vom Ev. Diakonieverband Ulm/Alb-Donau zu Gast, der unsere Einrichtungen führt. Das Augenmerk lag auf der Zeit nach Bezug der im Bau befindlichen Kita im Trutteltäle. Diese soll möglichst nach den Kindergarten-Sommerferien ausgangs August 2021 in Betrieb genommen werden. Beim Umzug hofft man auf Unterstützung durch die Elternschaft. Ein öffentliches Einweihungsfest wird in 2021 nicht erfolgen. Einerseits wegen der hohen Arbeitsbelastung des Personals im Allgemeinen und im Besonderen wegen des Umzugs, aber auch coronabedingt ergibt eine solche Feier vorerst keinen Sinn. Für 2022 wurde eine Einweihungsfeier ins Auge gefasst. Mit dem Umzug wird grundsätzlich teils eine Änderung der Gruppenformen angestrebt. Und zwar soll die bisherige Blockbetreuung der Kinderkrippe (sog. Verlängerte Öffnungszeit = VÖ) zu einer Ganztagsgruppe ausgedehnt werden. Ggf. könnte natürlich trotzdem ein VÖ-Angebot von den Eltern gebucht werden. Auch soll die Halbtagsgruppe im Ahornweg nach dem Umzug in eine Regelgruppe mit mehr Betreuungszeit umgewandelt werden. Diese Änderungen hätten eine Personalmehrbedarf von 1,25 Stellen zur Folge. Diese Planungen fanden im Rat grundsätzlich Anklang. Allerdings steht vor der Umsetzung noch ein Fragezeichen: Und zwar war die Geburtenzahl in den letzten Jahren in Weidenstetten außerordentlich hoch. Parallel haben wir eine sehr hohe Nachfragequote bei den unter dreijährigen Kindern. Das schlägt sich in einem Aufnahmeproblem nieder. Unsere neue Einrichtung im Trutteltäle wird – zumindest vorerst – nicht für alle Kinder einen Platz bieten können. Man machte sich Gedanken wie hierauf reagiert werden soll. Ein Ansatzpunkt ist dabei die Einführung eines sog. Platzsharing-Angebots. Dabei teilen sich zwei Kinder einen Kindergartenplatz. Das wird anderorts mitunter mit Erfolg praktiziert. Die Elternschaft wird über dieses Angebot zeitnah direkt informiert. Inwieweit ein solches Angebot hier auf Resonanz stößt, ist unklar. Jedenfalls kam man überein dieses Angebot zeitnah zu eröffnen, um herauszufinden inwieweit so die Aufnahmeproblematik entschärft werden kann. Man ging aber davon aus, dass sich das Problem hierdurch nicht erledigt. Eine Option ist zudem die Schaffung einer fünften Gruppe im Kindergarten in der Gartenstraße und das Haus soz. als „Filiale“ weiter zu betreiben. Dabei ist eine Überlegung die bisherigen Gruppenformen vorerst weiter zu führen. Denn es bestehen Zweifel ob es angesichts des Fachkräftemangels gelingt das notwendige Personal für die vorstehend ausgeführten Änderungen in der Gruppenstruktur zu finden und parallel noch Personal für eine fünfte Gruppe zu gewinnen. Beließe man vorerst die bisherigen Öffnungszeiten wäre der Personalmehrbedarf geringer und stiegen die Chancen Fachkräfte zu finden und damit ein Angebt für alle Kinder zu schaffen. Dieser Handlungsstrang und andere Kindergartenthemen sollen zeitnah im Kindergartenausschuss beraten werden.

Gemeinde und Ev. Diakonieverband Ulm/Alb-Donau haben einen sog. Betriebsführungsvertrag für Kindergarten und Krippe. Dieser wird im Hinblick auf den anstehenden Bezug des Kita-Neubaus aktualisiert. Der vorgelegte Vertragsentwurf wurde gebilligt. Wesentliche inhaltliche Änderungen betreffen das Geld: Die an den Diakonieverband zu entrichtenden Verwaltungskosten bemessen sich künftig prozentual an den Kosten des laufenden Betriebs und nicht mehr pauschal nach der Anzahl der Gruppen. Dadurch erhöht sich der Zahlbetrag für die Gemeinde um rund 3.000 €/Jahr. Die Mehrleistung erscheint im Hinblick auf die zweifelsfrei gestiegene Bürokratie und die zusätzlichen Gruppen mit zusätzlichem Personalbedarf angemessen. Bislang beteiligt sich der Diakonieverband mit 10 % am Verlust der beiden älteren, in der Gartenstraße 17 untergebrachten Kindergartengruppen. An Verlusten von neu gegründeten Gruppen beteiligt sich der Diakonieverband seit geraumer Zeit allgemein (also nicht nur in Weidenstetten) aus finanziellen Gründen nicht mehr. Hiervon sind die Einrichtungen im Eschwendweg und im Ahornweg betroffen. Den Vertragspartnern erscheint zur Verwaltungsvereinfachung eine einheitliche Verlustbeteiligung an allen Gruppen sinnvoll. Insbesondere weil mit dem Bezug des Neubaus die Kosten für die einzelnen Gruppen unter einem Dach nicht mehr so einfach zugeordnet werden können. Man einigte sich auf eine Abmangelbeteiligung des Diakonieverbands von 6 %e über alle vier Gruppen.

Baulich liegt die Gemeinde mit dem Neubau der Kita unverändert im Zeit- und Kostenplan. Für einige Aufträge im Außenbereich wurden Unternehmen nach beschränkter Ausschreibung bestimmt:

  • Zaunarbeiten, Fa. Langenauer Draht & Zaun GmbH, ca. 15.203 €
  • Dachdecker/Blechdach für Sandspiel- und Lagergebäude, Fa. Gökelmann (Altheim), ca. 8.832 € und Zimmermannsarbeiten an dem Gebäude an die Fa. Baur (Bernstadt), ca. 15.994 €
  • Garten- und Landschaftsbau, Fa. KAROK (Neu-Ulm), ca. 77.832 €
  • Fahrrad-Unterstand, Fa. Ziegler (Nebelschütz), ca. 8.644 €.

Die weitere bauliche Entwicklung war ebenfalls Beratungspunkt. Im Neubaugebiet Steig II sind noch drei Plätze mit je etwa 450 m² frei. Diese werden nun vermarktet. Auf die gesonderte Bekanntmachung wird verwiesen.

Noch ausgangs 2020 wurde ein Grundsatzbeschluss gefasst, die gemeindeeigene Fläche zwischen Sinabronner Weg und dem Baugebiet Steig II ebenfalls zu Bauland zu machen, u.a. weil sich die eigentlich favorisierte bauliche Entwicklung am östlichen Ortsrand wegen des Flächennutzungsplanverfahrens länger als ursprünglich erwartet hinzieht. Für einen Bebauungsplan „Steig III“ wurde ein Aufstellungsbeschluss gefasst. Hierzu erfolgt voraussichtlich kommende Woche eine gesonderte Bekanntmachung.

In den Komplex bauliche Entwicklung spielt auch die gewünschte Anbindung des Sinabronner Wegs an die Ulmer Straße hinein. Bisher handelt es sich beim Sinabronner Weg um einen Feldweg. Er soll zu einer öffentlichen Ortsstraße umgewidmet werden, den Verkehr aus den Neubaugebieten aufnehmen und auf kurzem Weg auf die Ulmer Straße führen und so den Lindenweg entlasten. Da der Sinabroner Weg in eine Landesstraße einmündet, bedarf das Verfahren der Abstimmung mit der Straßenbauverwaltung. Der im Vorjahr vorgestellte Entwurf für die Umgestaltung des Kreuzungsbereichs wurde inzwischen überarbeitet und von der Straßenbauverwaltung wurde Zustimmung signalisiert. Auch im Gemeinderat wurde der Planentwurf genehmigt. Nunmehr darf man davon ausgehen, dass dieses Projekt auch tatsächlich umgesetzt werden kann. Ein Lageplan zur Kreuzungsgestaltung hängt im Anschlagkasten des Rathauses aus bzw. ist auf der Homepage www.weidenstetten.de eingestellt.

Der Klimawandel ist eines der drängendsten Probleme der Menschheit, vielleicht sogar das Wichtigste. Letztlich sind alle gerufen sich dieser Herausforderung zu stellen. Auch Städte und Gemeinden. Deshalb wurde 2020 der sog. Klimaschutzpakt zwischen dem Land und den kommunalen Landesverbänden ins Leben gerufen. Diesem sind inzwischen rund 320 der etwa 1.100 Städte und Gemeinden im Land beigetreten. Nunmehr durch einstimmigen Ratsbeschluss auch Weidenstetten. Bei dem Klimaschutzpakt handelt es sich um ein unverbindliches Bekenntnis zur Verantwortung in Sachen Klimaschutz und eine Absichtserklärung das seinige dazu beizutragen. Mit Kosten ist der Beitritt zum Klimaschutzpakt nicht verbunden.

Folgenden Bauvorhaben wurde jeweils das Einvernehmen erteilt:

  • Bauvoranfrage zum Neubau einer Doppelgarage in der Ölgasse 15
  • Bauvoranfrage zum Abbruch des Wohnhauses Geislinger Straße 50 und Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage
  • Neubau eines Wohnhauses für den Betriebsleiter Dorfplatz 9

Dankend angenommen wurde eine Spende von 1.500 € vom Biolandhof Rieck-Hay für den Kindergarten. Das Geld stammt aus Umsätzen aus dem Verkauf von Waren aus dem Warenhäuschen beim Milchviehstall. Mit der Spende soll für die Produktion von regionalen Bio-Lebensmitteln und für die regionale Vermarktung sensibilisiert werden.

Georg Engler, Bürgermeister