Bericht Gemeinderatssitzung 18.03.2021

Für den Umzug in die neue Kita im Trutteltäle wurde der nächste Schritt getan. Und zwar wurde der Auftrag zur Lieferung von diversen Möbeln/Spielsachen an die Firma Wehrfritz zur Angebotssumme von 81.133 € vergeben. Der Betrag entspricht ziemlich exakt der Kostenschätzung.

Auch im weiteren Verlauf der Sitzung beschäftigte sich das Gremium mit Kindergartenthemen. So wurde eine überarbeitete Bedarfsplanung für die vorschulische Kinderbetreuung beschlossen. In der Bedarfsplanung wird möglichst exakt ermittelt mit wie vielen Kindern in Kindergarten und Krippe zu rechnen ist und wie diese aufgenommen werden sollen. Seit 2016 liegen die Geburtenzahlen in der Gemeinde sehr hoch. Und zwar im Mittel bei 18 Kindern pro Jahr. In den Jahren davor lag das Mittel bei etwa 12 Kindern/Jahr, das entspricht einer Steigerung von 50 %! Aufgrund dieser Steigerung und dem häufigen Wunsch Kinder schon jünger in die Betreuung zu geben, kämpft die Gemeinde seit Jahren mit Kapazitätsproblemen und muss immer wieder umplanen. Zusammenfassend kann zur neuen Bedarfsplanung gesagt werden: Da die Bauarbeiten am Neubau unverändert gut im Zeitplan liegen und das Risiko von Verzögerungen mit zunehmendem Baufortschritt sinkt, geht die Gemeinde davon aus, dass das Gebäude im Sommer bezogen werden kann. Dort sollen dann vier Gruppen eingerichtet werden. Und zwar die Gruppen, die bisher in der Gartenstraße und im Eschwendeweg sind, und eine zusätzliche Gruppe. Die Gruppe vom Ahornweg soll alsdann in die Gartenstraße umziehen, d.h. dieses Gebäude wird bis auf Weiteres für Kindergartenzwecke genutzt. Es bleibt zu hoffen, dass auch das Personal für die angepeilte fünfte Gruppe gefunden wird. In Zeiten des Fachkräftemangels ist das keine Selbstverständlichkeit. Im Hinblick auf diese Ungewissheit wurde davon Abstand genommen beispielsweise die Krippengruppe von der jetzigen Öffnungszeit auf eine Ganztagsgruppe auszudehnen. Den dies wäre mit einem zusätzlichen Personalbedarf verbunden. Man will vermeiden Hoffnungen und Erwartungen zu wecken, die man dann möglicherweise nicht bedienen kann. Auch ist im Umzug und der Eingewöhnung in das neue Kindergartengebäude eine hohe Belastung fürs Personal zu sehen und auch für manche Kinder wird das möglicherweise nicht einfach. Auch deshalb sollte mit einem Zuviel an zeitgleicher Veränderung Zurückhaltung geübt werden. In der Sitzung wurde deutlich gemacht, dass die Bedarfsplanung eine Momentaufnahme ist und immer wieder überprüft und bei Bedarf überarbeitet werden muss. In der jetzigen Situation erschien es angezeigt vorrangig eine fünfte Gruppe zu schaffen und so für alle Eltern ein Angebot zu haben anstatt für bereits aufgenommene Kinder die Öffnungszeiten auszuweiten.

Die Kitas im Land waren vom 16.12.20 – 19.02.21 nur im sog. Notbetrieb geöffnet. In Weidensteten erfüllten übrigens überdurchschnittlich viele Eltern die Vorgaben für den Notbetrieb, so dass mehr Kinder da waren, als das Wort Notbetrieb suggeriert. Der Ev. Diakonieverband als Betreiber unserer Kitas machte nun einen Vorschlag, wie mit den Elternbeiträgen in dieser Zeit umgegangen werden soll. Dieser wurde akzeptiert. Er besagt, dass für die Monate Januar und Februar grundsätzlich kein Elternbeitrag erhoben wird, weil ja auch keine Leistung erfolgte. Allerdings wird den Eltern, deren Kinder die Notbetreuung nutzten, ein angemessenes Tagesentgelt berechnet. Es steht zu erwarten, dass das Land Baden-Württemberg die Einnahmeausfälle zu 80 % erstattet.

In der vorschulischen Erziehung setzt sich zusehends die sog. „praxisorientierte Ausbildung zum/zur Erzieher/Erzieherin“ (PiA) durch. Das Gremium nahm diese Entwicklung zur Kenntnis und stimmte überein, dass gerade wegen des Fachkräftemangels nach Möglichkeit vor Ort ausgebildet werden soll. Im zweiten und dritten Lehrjahr können die PiA-Kräfte grundsätzlich mit 20 bzw. 40 % auf den Personalschlüssel angerechnet werden. Es wurde länger darüber diskutiert, ob man hiervon Gebrauch machen soll. Letztlich wurde mehrheitlich entschieden sich diese Tür als Einzelfallentscheidung offen zu halten. Falls man gute Kräfte habe, könne man diese durchaus eigenverantwortlich Aufgaben machen lassen und sah in einer möglichen Anrechnung dieser Leistung auch eine Möglichkeit zur Anerkennung und Motivation.

Die Abläufe in den Kindergärten haben sich in den letzten rund zwei Jahrzehnten spürbar verändert. Die früher klare Hierarchie zwischen Erst- und Zweitkraft ist in dieser Deutlichkeit nicht mehr gegeben. Zweitkräfte übernehmen inzwischen in spürbarem Umfang Tätigkeiten einer Gruppenleitung. Dem soll Rechnung getragen werden, indem Zweitkräfte künftig nach der höheren Vergütungsgruppe S8a (bisher S7) entlohnt werden sollen. Aufgrund der faktischen Tätigkeiten und weil man letztlich im Wettbewerb ums Personal steht, erschien dieser Schritt sinnvoll und gerecht.

Die Vermarktung des kleinen Wohnbaugebiets Steig II ist zu einem guten Teil vorangeschritten. Sechs der elf Plätze sind verkauft. Die zwei großen Plätze für den Geschosswohnungsbau sind reserviert und man kann fest von einem baldigen Kauf ausgehen. Die übrigen drei kleineren Bauplätze werden gerade ausgeschrieben. Man ist sich deshalb im Rat einig möglichst zügig ein Baugebiet Steig III zu erschließen. Es liegt zwischen Steig II und dem Sinabronner Weg. Wenn nichts „Ungerades“ dazwischenkommt, soll das Baugebiet zusammen mit einer Verbreiterung des Sinabroner Wegs und der Umgestaltung des Kreuzungsbereichs Sinabronner Weg/Ulmer Straße realisiert werden. Im Idealfall noch 2021. Mit dem Projekt soll der Endausbau im westlichen Teil des Gewerbegebiets Salzgässle erfolgen. Es geht dabei um das Aufbringen des Feinbelags. Da in diesem Bereich gerade fleißig gebaut wird, erschient dieser Schritt sinnvoll.

Im Hinblick auf die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans war für die Sitzung die Vorstellung einer Machbarkeitsstudie für gewerbliche Flächen am nördlichen Ortsrand vorgesehen. Da die Ausarbeitung erst am Sitzungstag zuging und zu wenig Zeit zum Einlesen verblieb, wurde dieser TOP vertagt.

Baugesuch: Dem beantragten Neubau einer Garage nebst zusätzlicher Überdachung einer bestehenden Garage (Hinter den Gärten 4) wurde einstimmig das Einvernehmen erteilt.

Vergangenes Jahr beschloss man zwei neue Beisetzungsformen auf dem Friedhof einzuführen: Ein Rasenfeld für Urnenbeisetzungen und sog. „verkürzte Erdreihengräber“. Bei letzteren wird die Fläche über dem Sarg eingesät und von der Gemeinde gemäht. Den Hinterbliebenen steht ein Pflanzfeld um den Grabstein zur Verfügung. Diese selbst die zu pflegende Fläche ist kleiner als bei den herkömmlichen Erdreihengräbern. Man kam überein für die herkömmliche Bestattung in Erdreihengräbern und für die neuen verkürzten Erdreihengräber identische Gebühren zu erheben. Die Beisetzung in dem neuen Urnen-Rasenfeld fällt um nur 35 € höher aus als in einem herkömmlichen Urnen-Reihengrab, was insbesondere den Beschaffungskosten für die hochwertigen Abdeckplatten geschuldet ist. Der Mehrpreis macht aber nur rund 5 % zum herkömmlichen Urnenreihengrab aus. Positiv festzustellen ist an dieser Stelle, dass die örtlichen Friedhofsgebühren im überörtlichen Vergleich durchaus günstig sind. Nebst ein paar kleineren, eher redaktionellen Änderungen wurden die neuen Tatbestände in die Friedhofssatzung eingearbeitet und erfolgt eine gesonderte Bekanntmachung der Änderungssatzung.

Georg Engler, Bürgermeister