Wie informiert, wechselt mit dem Jahr 2023 die Zuständigkeit für das Befördern und Sammeln des Mülls von den Kreisgemeinden auf das Landratsamt Alb-Donau-Kreis. Ausgangs 2020 verabschiedete der Kreistag eine Grobkonzeption, wie die Abläufe ab 2023 aussehen sollen. Aus Weidenstetter Sicht steht zu erwarten:
Die Müllabfuhr erfolgt weiterhin 14-tägig. Die Eimergrößen bleiben gleich. Allerdings werden neue Eimer ausgeliefert, die im Kreiseigentum bleiben. Die Müllgebühr bemisst sich – wie bereits jetzt in Weidenstetten – nach der Eimergröße und Anzahl der Leerungen und nicht nach dem Gewicht.
Die Grüngutsammelstelle am Bauhof wird 2022 auf Kosten des Kreises eingezäunt. Der laufende Betrieb der Sammelstelle erfolgt ab 2023 durch die Gemeinde gegen einen Kostenersatz. Es muss dann nach Personen gesucht werden, die die Aufgabe übernehmen. Die Öffnungszeit der Sammelstelle beträgt vier Stunden/Woche verteilt auf zwei Tage. Es muss sich zeigen, inwieweit man mit diesem – im Vergleich zu heute sehr geringen – Zeitkontingent klarkommt.
Eine Biomülltonne wird ab 2023 mit 14-tägiger Leerung eingeführt. Bei Eigenkompostierung ist eine Befreiung möglich.
Es soll mehrere Sperrmüllsammlungen pro Jahr geben.
Es soll zwei Grüngutsammlungen pro Jahr im Holsystem geben.
Hinsichtlich Altpapier/Altglas/Gelber Sack ändert sich nichts.
Ab 2023 wird es kreisweit einheitliche Müllgebühren geben. Inwieweit diese für den einzelnen Bürger günstiger oder ungünstiger ausfällt, muss sich zeigen. Allerdings wird man die aktuellen und künftigen Gebühren eh nicht 1:1 vergleichen können, da die Leistungen unterschiedlich ausfallen (z.B. Sperrmüllsammlungen, Hausabholungen Grüngut).
Georg Engler, Bürgermeister