Bei den ersten vier Tagesordnungspunkten ging es um diverse Gebühren der Gemeinde. Leider muss mitgeteilt werden, dass in allen beratenen Bereichen Gebührenerhöhungen ab 2022 festgesetzt wurden. Man tat sich im Gremium durchaus schwer damit, dass zeitgleich mehrere Gebühren erhöht werden sollen und wog die Zumutbarkeit ausführlich ab. Allerdings erschienen die Erhöhungen der Mehrheit im Hinblick auf deren Höhe und die teils langjährige Gebührenstabilität noch als akzeptabel. Selbstverständlich war man sich bewusst, dass Mehrbelastungen für viele Bürgerinnen und Bürger oder Betriebe zur Unzeit kommen. Aber letztlich ist die Gemeinde gehalten ihre Einnahmequellen in angemessener Weise auszuschöpfen. Tut sie dies nicht, könnte sich dies beispielsweise bei der Beantragung von Zuschüssen nachteilig auswirken, weil man eben – zurecht – vorrangig seine eigenen Möglichkeiten ausschöpfen muss. Zu den vier beschlossenen Gebührenkalkulationen bzw. besser gesagt zu den hieraus resultierenden Satzungsänderungen erfolgen jeweils noch gesonderte Bekanntmachungen. Im Einzelnen ging es um folgende Sachverhalte:
Die Verbrauchsgebühr fürs Wasser ist erfreulicherweise seit 10 Jahren konstant! Allerdings ist in der Zwischenzeit unser Wasserbezugspreis gestiegen. Auch sind die Kosten beispielsweise für die Wasserzähler gestiegen. Dem soll Rechnung getragen werden. Ab 2022 soll die Verbrauchsgebühr um 10 Cent/m³ auf 1,51 €/m³ erhöht werden. Außerdem sollen die Grundgebühren erhöht werden. Für die gängigen Hauswasserzähler von 0,75 €/Monat auf 1,35 €/Monat und für die größeren Zähler von 1 €/Monat auf 1,79 €/Monat. Für einen durchschnittlichen Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 90 m³ Frischwasser im Jahr, bringt die Neuregelung eine jährliche Mehrbelastung von 16,20 € mit sich.
Die Abwassergebühr soll leider noch stärker erhöht werden. Ausschlaggebend ist die höhere Umlage für den Betrieb der gemeinsamen Kläranlage. Diese kommt in die Jahre und die Unterhaltungskosten steigen. Nachdem die Abwassergebühr fünf Jahre stabil gehalten werden konnte, soll dem Kostendruck nun nachgegeben werden. Und zwar erhöht sich die Abwassergebühr pro m³ bezogenen Frischwasser von 2,41 auf 2,58 €/m³. Auch die flächenbezogenen Gebühren für das Ableiten des Niederschlagswassers sollen erhöht werden. Die sog. „Kanalgebühr“ erhöht sich dabei geringfügig von 0,26 auf 0,28 €/m². Diese Gebühr trifft Grundstücke, die im Trenn oder Mischsystem angebunden sind. Für Grundstücke im Mischsystem (Schmutz- und Regenwasser gelangen auf die Kläranlage) kommt die sog. Klärgebühr hinzu. Diese erhöht sich von 0,19 auf 0,29 €/m². Für einen Musterhaushalt mit einem Wasserbezug von 90 m³/Jahr und 200 m² Fläche, die im Mischsystem entwässert wird, ergeben sich in Summe Mehrkosten von 39,30 €/Jahr.
Ich gehe davon dass es gelingt die beschlossenen Gebührensätze wieder für mehrere Jahre beizubehalten.
Im Jahr 2022 erhebt die Gemeinde letztmals die Müllgebühren. Danach wechselt die Zuständigkeit aufs Landratsamt. Aus diesem Anlass wurde die Gebühr nochmals kalkuliert. Zielrichtung war dabei, dass zum Jahresende 2022 eine 100 %ige Kostendeckung erreicht wird, d.h. die Gemeinde will aus diesem Aufgabenbereich keinen Überschuss erwirtschaften; will aber auch kein Zuschussgeschäft betrieben. Die leider alles andere als unerheblichen Kosten für die Entsorgung des Grünguts – insbesondere dessen Behandlung (Kompostierung) – schlagen auf die Müllgebühr durch. Im Ergebnis sollen sowohl die Grundgebühren für die verschiedenen Eimergrößen, als auch die Leerungsgebühren moderat angehoben werden. Die Zahlen hier im einzelnen aufzurollen, würde den Rahmen sprengen, zumal hierzu eigens eine Bekanntmachung erfolgt. Für einen Musterhaushalt mit einem 80-Liter-Eimer würde sich bei 20 Leerungen im Jahr beispielsweise eine Mehrbelastung von 8,63 €/Jahr ergeben.
Ebenfalls angehoben werden soll das Nutzungsentgelt für die Bewohner der kommunalen Obdachlosenunterkunft (Flüchtlingsheim). Und zwar ab 2022 von bisher 179,90 auf 225 €/Monat. Hintergrund für die Erhöhung sind u.a. die vorstehend aufgezeigten Kostensteigerungen und andere Mehrbelastungen (z.B. Energiepreise), die seit der letzten Kalkulation eingetreten sind. Hierzu sei angemerkt, dass es sich beim Nutzungsentgelt sinngemäß in etwa um eine Warmmiete handelt, wobei kein privatrechtliches Mietverhältnis besteht, sondern eben ein öffentlich-rechtliches Nutzungsverhältnis.
Baugesuche: Dem beantragten Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelcarport in der Ulmer Straße 12 wurde einstimmig das Einvernehmen erteilt. Für das Neubaugebiet Steig II gingen zwei Baugesuche ein. Da alle Vorgaben des Bebauungsplans eingehalten werden, bedurften die Baugesuche keiner Beratung.
Im Bereich der Flure Scheithau/Banntelanna ist aus Sicht der Gemeinde der Weg Flurstück Nr. 417 als solcher nicht mehr erforderlich. Deshalb soll er förmlich entwidmet werden. Hierzu erfolgt eine gesonderte Bekanntmachung in diesem oder folgenden Mitteilungsblatt.
Im Weiteren machte man sich Gedanken, ob der Bau einer Skateanlage sinnvoll ist. Die Resonanz fiel aber sehr zurückhaltend bis ablehnend aus. Aufgrund von Beobachtungen in anderen Orten ging man von einer geringen Nutzung aus und sah im Vergleich hierzu diverse Probleme (z.B. geeigneter Standort, Investitionskosten, Kontrollpflichten, Bodenversiegelung). Ungeachtet dessen konnte man sich durchaus vorstellen ein besseres Freizeitangebot für Kinder/Jugendliche im Alter von etwa 12 – 16 Jahren zu machen, die für die Spielplätze eher zu groß und für den Jugendtreff eher zu jung sind. Anregungen hierzu können gerne eingebracht werden. Im Gremium will man sich hierzu auch Gedanken machen.
Georg Engler, Bürgermeister