Da es schwerpunktmäßig um Haushaltsthemen ging, war Frau Margarete Bohner vom Verwaltungsverband Langenau zu Gast. Sie ist als sog. Fachbeamtin für Finanzen für Haushaltsdinge zuständig und erläuterte dankenswerterweise den Haushaltsplan 2023 anschaulich. Der Haushalt wurde vom Gremium einstimmig wie von der Verwaltung vorbereitet beschlossen und für in Ordnung befunden. Eine gesonderte Bekanntmachung zum Haushaltsplan erfolgt noch. Im Westlichen kann zum Haushalt ausgeführt werden:
Im Finanzhaushalt (den laufenden Geschäften) steht ein Überschuss von 182.000 € zu erwarten. Das sind rund 100.000 € mehr als im Plan 2022. Hiermit kann und muss man in heutiger Zeit wohl zufrieden sein – auch im interkommunalen Vergleich. Die Jahre mit großen Überschüssen dürften zumindest vorerst vorbei sein.
Die Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer bleiben unverändert, um die Steuerzahler zu schonen. Dies wird auch bei den wesentlichen kostenrechnenden Einrichtungen (Wasser, Abwasser, Friedhof) angestrebt. Wenngleich auf den Gebühren für Wasser und Abwasser ein hoher Kostendruck lastet und in 2023 deutliche Verluste auflaufen dürften. Dauerhaft ist dies für die Gemeinde nicht hinnehmbar, weil sie rechtlich gehalten ist in diesen Bereichen kostendeckend zu wirtschaften. Die weitere Entwicklung soll beobachtet und bei Bedarf reagiert werden.
Im investiven Bereich sind einige Vorhaben geplant. Der Hauptteil der Investitionen entfällt auf den Grunderwerb für Wohn- und Gewerbeflächen. Für einige andere Vorhaben sind auch Mittel eingeplant, z.B. Endausbau Steig II, Erwerb Mannschaftstransportwagen für die Feuerwehr und Ertüchtigung des alten Feuerwehrhauses, Aufwertung Bushalt Schule und Anlage eines Gehwegs vom Bushalt Schule zur Straße Trutteltäle.
Angesichts der vielen Investitionen erschien die vorgesehene Kreditaufnahme von 200.000 € gut vertretbar. Zumal die Gemeinde bislang unverschuldet ist. Nicht zuletzt sollen die Ausgaben für den Grunderwerb auf lange Sicht über Verkaufserlöse wieder erwirtschaftet werden.
Im direkten Anschluss an die Haushaltsverabschiedung wurde für einige Projekte die Verwaltung mit der Umsetzung beauftragt. Nämlich für den Endausbau Steig II (bei entsprechendem Baufortschritt der Wohnbauvorhaben im Herbst 2023), Errichtung Lagergebäude anstelle der bisherigen Grüngutsammelstelle am Bauhof, Einbau einer Heiztherme im Flüchtlingsheim, Umstellung der letzten 35 Straßenleuchten auf LED-Technik und Ertüchtigung des alten Feuerwehrhauses als Garage für ein MTW (v.a. Einbau Sektionaltor).
Schon vor Jahren wurde EU-weit eine Vorschrift zur Steuerpflicht von Kommunen erlassen, die in Deutschland mit dem § 2 b Umsatzsteuergesetz umgesetzt werden soll. Die eigentlich auf den 01.01.2023 geplante Einführung wurde im Dezember überraschend auf den 01.01.2025 verschoben. Und zwar weil noch einige rechtliche Fragen ungeklärt sind und die Kommunen durch die Flüchtlings-, Corona- und Energiekrise zuletzt viele andere Dinge stemmen mussten. Aus Gemeindesicht kommt der Aufschub recht. Denn mit der Vorschrift dürfte in erster Linie Bürokratie einhergehen (Steuererklärungen) und sich die Ausgaben erhöhen, weil die Gemeinde in der Regel nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Konkrete Beispiele für die Rechtsänderung sind z.B. die Ausarbeitung eines Baugesuchs oder Bebauungsplans durch Mitarbeiter des Verwaltungsverbands Langenau. Für diese Leistungen besteht bisher keine Steuerpflicht. Ab 2025 muss hierauf Mehrwertsteuer bezahlt werden, weil solche Leistungen auch private Büros erbringen können und eine Ungleichbehandlung vermieden werden soll. Frau Bohner und BM Engler informierten über die anstehende Rechtsänderung, auch wenn diese wie dargelegt nun erst 2025 greifen wird.
Im Kenntnisgabeverfahren ging ein Baugesuch zum Abbruch der Liegenschaft Ulmer Straße 1 ein. Da im Kenntnisgabeverfahren kein Ratsbeschluss erforderlich ist, wurde der Sachverhalt bloß bekannt gegeben.
Im Verlaufe des Jahres soll die bisherige Grüngutsammelstelle auf dem Bauhofgelände in ein Lagergebäude mit Schiebetoren umgebaut werden. Die Baugenehmigung und eine Planung liegen inzwischen vor. Als erster Schritt zur konkreten Umsetzung wurde die Fa. Rösch Bauunternehmen GmbH aus Weidenstetten mit den Tiefbauarbeiten beauftragt (Vergabesumme 6.601 €). Im Lagergebäude sollen Materialien von Feuerwehr und Vereinen eingestellt werden, die bisher in angemieteten Räumen bzw. im alten Feuerwehrhaus sind.
Der Sportverein Weidenstetten stellt über das sog. Regionalbudget bei der LEADER-Region einen Förderantrag. Und zwar für die Beschaffung von Spielgeräten, Bekleidung und die Montage von Außenrollläden im Sportheimsaal. Eine Bezuschussung erfolgt nur, wenn die Gemeinde ggf. eine 10 %ige Kofinanzierung des LEADER-Zuschusses erbringt. Es geht dabei um maximal 1.600 €. Da im Projekt eine Chance für den Verein gesehen wurde, um kostengünstig sinnvolle Anschaffungen zu tätigen, wurde ein entsprechender „Unterstützungsbeschluss“ gefasst.
Georg Engler, Bürgermeister