Der größte Teil der Sitzung war nichtöffentlich. Dabei ging es unter anderem um die Stellenbesetzung im Bauhof als Nachfolge für Herrn Hanspeter Hauff, der im Laufe des Jahres in den wohlverdienten Ruhestand wechselt. Das Gremium verständigte sich auf einen Bewerber. Insolange der Arbeitsvertrag noch nicht abgeschlossen ist, sehen wir von einer Namensnennung ab. Zu gegebener Zeit wird hierüber noch näher informiert.
Die Gemeinde macht sich seit längerem Gedanken über die Ausweisung eines neuen Gewerbe- und Wohngebietes. Der Fortschritt im Flächennutzungsplan gestaltet sich leider langatmig. Die Planung liegt zeitlich hinter den Vorstellungen. Um Zeit wett zu machen, soll möglichst frühzeitig ein Umweltbericht und eine sog. artenschutzrechtliche Relevanzprüfung beauftragt werden. Beides sind verpflichtende Ausarbeitungen im Zuge des dann notwendigen Bebauungsplans. Um flexibel reagieren zu können, wurde die Verwaltung ermächtigt auf Basis eingeholter Angebote zu gegebener Zeit Aufträge zu erteilen. Die Planungskosten belaufen sich auf ca. 10.000 €. Die Zusammenarbeit soll ggf. mit der günstigsten Bieterin, dem Büro Zeeb & Partner aus Ulm erfolgen.
Dem Baugesuch „Ersatzbau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle“ in der Weilerstraße 3 wurde einstimmig das Einvernehmen erteilt.
Unsere Raumschaft ist seit einigen Jahren Teil der sog. LEADER-Brenzregion. In Weidenstetten konnten schon mehrere Vorhaben aus dem europäischen LEADER-Programm unterstützt werden. Seit einigen Jahren gibt es dabei einen speziellen Fördertopf für Kleinprojekte mit Maximalkosten von 20.000 € (netto). Vorhaben aus diesem Topf werden nur gefördert, wenn die Standortgemeinde einen 10-%igen Kofinanzierungsanteil der Fördersumme übernimmt. Unterm Strich geht es dabei für die Gemeinde maximal um 1.600 € pro Vorhaben. Da mit dem Förderprogramm die örtliche Infrastruktur unterstützt wird und man mit einer hohen Zuschussquote günstig Geld in die Gemeinde lotsen kann, kam der Rat einstimmig überein Fördervorhaben ggf. mit dem verpflichtenden Kofinanzierungsanteil zu unterstützen. Ein entsprechender Grundsatzbeschluss wird von der LEADER-Geschäftsstelle von allen Gemeinden erwünscht, um bei künftigen Anträgen von vornweg Klarheit zur Position der Gemeinde zu haben. Gefördert werden insbesondere Vereine, Kirche, Unternehmen aber auch Gemeinden oder andere öffentliche Aufgabenträger.
Georg Engler, Bürgermeister