Da mittlerweile alle Grundstücke, auf denen Abwasser anfällt, an die öffentliche Abwasserentsorgung angeschlossen sind, werden die sog. Kleineinleiterabgabesatzung und die Satzung zur Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben nicht mehr benötigt. Um einen Satzungsfriedhof zu vermeiden, wurden beide Satzungen aufgehoben.
Im März 2008 wurde zwischen den Gemeinden Holzkirch und Weidenstetten vereinbart, dass bis zu 10 Jugendliche aus Weidenstetten der Jugendfeuerwehr in Holzkirch beitreten dürfen. Damaliger Grund war, dass in Weidenstetten nicht ausreichend Betreuungspersonen für eine Jugendfeuerwehr zur Verfügung standen. Unsere Feuerwehr steht nun unmittelbar vor der Gründung einer eigenen Jugendfeuerwehr. In Weidenstetten gibt es ausreichend interessierte Jugendliche. Auch Betreuungspersonen sind nun in ausreichendem Maß vorhanden. Somit wird die Vereinbarung zwischen den Gemeinden Holzkirch und Weidenstetten nicht mehr benötigt und zum Jahresende 2023 gekündigt.
Wie jedes Jahr im Herbst stand die Beratung des Forstbetriebsplans für das kommende Jahr an. Hierzu war Herr Förster Keber anwesend. Herr Keber berichtete anschaulich über die vielfältigen Aufgaben im Wald (Holzernte, Pflanzungen, Pflegemaßnahmen, Verkehrssicherung). Im Weiteren konnte er von einem insgesamt erfreulichen Forstwirtschaftsjahr 2023 berichten. Finanziell erwartet er einen Überschuss von rund 38.000 € aus dem Gemeindewald. Unerfreulich sei dagegen, dass etwa 270 Festmeter sog. „zufällige“ Nutzung anfielen (Käferholz, Schäden durch Trockenheit), was immerhin 24 % des Einschlags ausmacht. Großes Lob fand das große ehrenamtliche Engagement der Feuerwehr. Durch deren Einsatz (v.a. Gießen) konnten die Junganpflanzungen weitgehend durch den heißen und trockenen Sommer gebracht werden. Der Weidenstetter Wald ist in einem guten Zustand, so Herr Keber, was maßgeblich den ausgesprochen guten Arbeitsergebnissen der Gemeindearbeiter zuzuschreiben sei. Für das Jahr 2024 sind wieder Pflanzungen und Kultursicherungsmaßnahmen geplant. Die Planung geht von einem Gewinn von grob 19.000 € aus der Waldbewirtschaftung aus. Nachdem diverse Nachfragen aus dem Rat zur Zufriedenheit beantwortet waren, wurde der vorgelegte Forstbetriebsplan 2024 einstimmig befürwortet.
Für die Arbeiten im Gemeindewald werden eine Seilwinde und ein mechanischer Fällkeil angeschafft.
Herr Förster Keber informiert über den geplanten Waldinformationstag im Weidenstetter Gemeindewald durch die Forstbetriebsgemeinschaft Ulmer Alb am 20. Oktober 2023 um 13 Uhr. Dazu sind auch Gemeinderäte und weitere Interessierte eingeladen. Im Weidenstetter Gemeindewald wurde bereits vor etwa 20 Jahren begonnen, Bäume anzupflanzen, die widerstandsfähiger gegen Trockenheit sind. Das Ergebnis soll nun bei dieser Begehung vorgestellt werden.
Die Sparkasse Ulm hat den Ausflug des Frohen Alters mit einer Spende in Höhe von 150 € unterstützt. Die Spende wurde dankend und einstimmig angenommen.
Das Ehepaar Glöckler will die Leitung des Frohen Alters zum Jahresende in jüngere Hände abgeben. Bislang hat sich noch keine Nachfolgeregelung ergeben. Es wird gebeten geeignete Personen anzusprechen bzw. BM Frank zu melden.
Das Bundesverwaltungsgericht hat am 18. Juli 2023 Bebauungspläne, die im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB aufgestellt wurden, für unwirksam erklärt. Laut Pressemitteilung des Gerichts wird die Unwirksamkeit dieser Bebauungspläne damit begründet, dass ein Verzicht der Prüfung der Umweltauswirkungen beim Aufstellungsverfahren mit dem EU-Recht unvereinbar ist. Da eine endgültige Handlungsempfehlung noch nicht vorliegt, kann eine abschließende Bewertung der Auswirkungen auch noch nicht erfolgen. In der Gemeinde Weidenstetten sind die beiden letzten Bebauungspläne Steig II und Steig III betroffen. Auch wenn beide Aufstellungsverfahren abgeschlossen sind, kann sich das Urteil möglicherweise auf die Wirksamkeit der Bebauungspläne beziehen. Die vom Bundesverwaltungsgericht herausgegebene Pressemitteilung zur Entscheidung legt nahe, dass Bebauungspläne, die bereits mehr als ein Jahr in Kraft sind (dies ist bei „Steig II“ und „Steig III“ der Fall) und die fehlende Umweltprüfung nicht gerügt wurde (dies ist ebenfalls beides Mal der Fall), der Bebauungsplan wirksam bleiben könnte. Rechtssichere Aussagen für aktuell laufende Bauanträge können derzeit nicht gemacht werden. Für Baugenehmigungen, die vor dem 18. Juli 2023 erteilt wurden gilt Bestandsschutz. Bei der Bürgermeister-Dienstbesprechung des Verwaltungsverbands am 10.10.2023 soll eine abgestimmte gleiche Vorgehensweise zwischen Landkreis und Verwaltungsverband besprochen und erreicht werden.
Den Baugesuchen Steigweg 11 und Steigweg 13 wurde das Einvernehmen der Gemeinde erteilt. Bei den Baugesuchen Steigweg 20 und Sinabronner Weg 8 muss noch zugewartet werden, wie die weitere Vorgehensweise sein wird.
Hansjörg Frank, Bürgermeister