Bericht Gemeinderatssitzung 16.05.2024

 

Für die Wahlen am 09. Juni 2024 wurde Frau Margit Mayer in den Gemeindewahlausschuss nachgewählt. Sie ersetzt Herrn Rolf Bulling, der sich mittlerweile für eigene Kandidatur für den Gemeinderat entschieden hat.

In der KiTa Weidenstetten im Trutteltäle 19 wird ab September 2024 das Betreuungsangebot um eine Halbtagesbetreuung erweitert werden. Eine Abfrage ergab ausreichendes Interesse und die Kinder aus dem seitherigen Standort Gartenstraße bringen hier einen Bestandsschutz mit.

Der Gemeinderat beschloss eine Erhöhung der Elternbeiträge für die KiTa im Trutteltäle um 7,5 % ab dem 01.09.2024 und um weitere 7,3 % ab dem 01.09.2025. Dies entspricht dem Vorschlag der kommunalen und kirchlichen Spitzenverbände. Die Festsetzung der Elternbeiträge erfolgt nicht durch die Gemeinde, sondern durch den Evangelischen Diakonieverband als Betreiber der Einrichtung. Allerdings sieht der Betriebsführungsvertrag eine einvernehmliche Lösung vor.

Über den Grundschulverband Altheim/Alb – Weidenstetten wurde seinerzeit ein Kubota Kommunaltraktor angeschafft. Dieses Fahrzeug wird mittlerweile hauptsächlich in der Gemeinde Weidenstetten eingesetzt. Es ist 23 Jahre alt und muss dringend ersetzt werden. Die Anschaffung soll nun über die Gemeinde Weidenstetten erfolgen. Die Einsatzzeiten für den Grundschulverband werden in Rechnung gestellt. Gemeinsam mit den Gemeindemitarbeitern wurden die Rahmenvoraussetzungen festgelegt. Vor allem in der Reifenbreite, Fahrzeughöhe und Fahrzeugbreite sind Mindest- bzw. Höchstmaße zu beachten. Dazu wurde im Bauhof in Blaustein der Fuhrpark besichtigt. Im Grunde soll es ein dem jetzigen Fahrzeug entsprechendes Fahrzeug sein. Es ist geplant, das Schneeschild und den Salzstreuer vom jetzigen Fahrzeug weiter zu verwenden. Diese sollten noch mehrere Jahre ihren Dienst verrichten können. Es lagen drei Angebote vor. Das wirtschaftlichste Angebot über eine Summe von 50.527,40 € stammt von der Firma Bosch Land- und Kommunaltechnik aus Weidenstetten.

Für den Bauhof muss dringend Werkzeug wie ein Bohrhammer, Multischneider und diverses Kleinzeug beschafft werden. Der Gemeinderat beschloss ein vorliegendes Angebot der Firma Würth von etwa 5.000 € anzunehmen.

Die Beschaffung und Aufstellung von Hundetoiletten ist in Weidenstetten ein großes Thema. Fakt ist: Wir haben hier in Weidenstetten ein Problem mit dem „wilden“ Absetzen und Liegenlassen von Hundekot. Fakt ist: Die Gemeinde Weidenstetten stellt für Hundebesitzer kostenlos Hundekotbeutel zur Verfügung. Diese werden zu Jahresbeginn an die Hundebesitzer verteilt. Im Rathaus können während der Öffnungszeiten jederzeit weitere Beutel abgeholt werden. Diesen „Service“ gibt es sonst nirgends. Fakt ist: Mittlerweile haben die allermeisten Gemeinden Hundetoiletten und sind weitgehend damit zufrieden. Das „wilde“ Absetzen und Liegenlassen von Hundekot wurde in diesen Gemeinden überall spürbar bis komplett eingedämmt. Leider gibt es vereinzelt unbelehrbare Hundebesitzer, die sich nicht an die üblichen Gepflogenheiten halten. Oft sind diese von außerhalb! Fakt ist: Die Müllbehälter dieser Hundetoiletten werden durch die Bauhöfe geleert. Insbesondere im Sommer ist dies eine herausfordernde Aufgabe, vor allem wenn die Person, die den Müllbehälter leert, selbst keinen Hund hat.

Der Gemeinderat hat sich nun zu folgendem Versuch entschlossen: Gemeinsam mit den Hundebesitzern werden vier Standorte für Hundetoiletten ausgesucht. Unter den Hundebesitzern werden für die Leerung Paten gesucht oder ein Dienst eingeteilt. Eine Mülltonne wird von der Gemeinde zur Verfügung gestellt. Wenn diese Vorgehensweise bei den Hundebesitzern Zustimmung findet, werden von der Gemeinde zunächst einmal vier Hundetoiletten beschafft und aufgestellt. Die Beschaffungskosten belaufen sich auf etwa 3.000 €. Allein über die Hundesteuer werden jährlich über 6.000 €, also ein deutlich höherer Betrag eingenommen. Vor der Sommerpause ist im Rathaus ein Termin mit den Hundebesitzern zu diesem Thema geplant.

Über die Anschaffung einer App für die Gemeinde Weidenstetten soll das neue Gremium entscheiden. Ein Anbieter wird vor dieser Entscheidung das Projekt vorstellen.

Einem Baugesuch auf Flurstück 101, Ulmer Straße 1, Neubau Einfamilienhaus mit Garage und Carport wurde das Einvernehmen der Gemeinde erteilt.

Zum Bebauungsplan für das geplante Wohngebiet „Gernäcker Nord III“ machte sich das Gremium folgende erste Gedanken:

  • Der Bebauungsplan wird über das gesamte von der Gemeinde erworbene Flurstück 540 gelegt. Der Ausbau erfolgt in mindestens zwei Bauabschnitten.
  • Dachformen orientieren sich am letzten benachbarten Bebauungsplan, zusätzlich sollen Flachdächer zulässig sein.
  • Vollgeschosse II
  • Gebietstyp: Allgemeines Wohngebiet WA, falls Einschränkungen durch Immissionen dann teilweise dörfliches Wohngebiet MDW
  • 1 bis 2 Geschosswohnungen vorsehen (je 6 bis 8 Wohnungen
  • Kettenhäuser vorsehen
  • Bauplätze für Einfamilienhäuser zwischen ca. 500 bis 625 m²
  • 5 größere Bauplätze mit ca. 750 bis 800 m² vorsehen
  • FNP muss an den geplanten Geltungsbereich noch angepasst werden
  • Straßen wie im letzten benachbarten Baugebiet, 5,50 m Fahrbahnbreite, wo Gehweg 1,50 m, einzelne öffentliche Parkplätze
  • Nur erforderlichen Fußweg planen
  • Es sollte eine 2. Zufahrtsstraße zum Baugebiet untersucht werden
  • Brunnengasse + Postweg zu schmal
  • Anschluss an die L 1232 (Neenstetter Straße) zu weit, zu aufwendig und zu teuer
  • Entwässerung über 2-Rohrsystem mit zentraler Versickerung, betrachtet werden soll die Entwässerung bis auf Höhe Postweg
  • IB Wassermüller erstellt zur Entwässerung Varianten
  • Für die wasserrechtliche Genehmigung ist ein geologisches Gutachten erforderlich (Angebote werden derzeit eingeholt)
  • Umweltbericht und Artenschutz von Büro Zeeb liegt vor
  • Es soll eine Spielplatzfläche untersucht werden, evtl. in räumlichem Zusammenhang mit Geschosswohnungsbau
  • ausreichend Bäume vorsehen

Am Donnerstag 11. April 2024 fand eine Infoveranstaltung der Gemeinde für die Grundstückseigentümer der voraussichtlich verbleibenden Suchraumfläche für Windkraftanlagen auf dem Gemeindegebiet im Feuerwehrhaus statt. BM Frank informierte über den bisherigen Verlauf der Planungen des Regionalverbands, die Stellungnahme der Gemeinde und die derzeitige Projektierersituation. Gemeinsam mit einigen Gemeinderäten warb der BM dafür keine Unterschriften bei den Projektierern zu leisten und bei Fortbestehen des Gebiets als Suchraumkulisse einem kommunalen Flächenpooling beizutreten und stellte sich einer längeren Diskussion. Die Diskussion zeigte die Offenheit der Grundstückseigentümer gegenüber einem kommunalen Flächenpooling. Es wurde gebeten, unter den Eigentümern eine schriftliche Abfrage der Bereitschaft durchzuführen.

Bezüglich der Beschaffung eines Mannschaftstransportwagens (MTW) für die Feuerwehr sind die Ausschreibungsunterlagen nun final erstellt. Die Ausschreibung erfolgte im Staatsanzeiger, Landesausschreibungsblatt 19 am 17. Mai 2024 und zusätzlich auf der Internetplattform www.vergabe24.de ab dem Abend des 16. Mai 2024. Der Submissionstermin ist für Freitag 14. Juni 2024 um 11.00 Uhr im Rathaus vorgesehen.

BM Frank informierte das Gremium über die am 22. März 2024 eingegangene Bestätigung der Gesetzmäßigkeit der vom Gemeinderat am 22. Februar 2024 beschlossenen Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 durch das Landratsamt des Alb-Donau-Kreises samt den Erläuterungen.

Aus dem Gremium wurde kritisiert, dass immer wieder LKW im Wohngebiet Gernäcker geparkt werden. Dies führt zu unübersichtlichen Verkehrssituationen.

Des Weiteren wurde vom Gremium und der Feuerwehr die Aufstellung eines Überflurhydranten bei der KiTa im Zuge der Baumaßnahmen an der Verbandsgrundschule vorgeschlagen.

Auch die Bauausführung von zwei Baugesuchen wurde vom Rat hinterfragt.

 

Hansjörg Frank, Bürgermeister