Grundsteuerreform 2025

 

 

Grundsteuerreform:

Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherige Bewertung und Berechnung (bis 2024) der Grundsteuer als verfassungswidrig eingestuft. Die bisherige Berechnung beruhte auf veralteten Wertverhältnissen. Daher musste der Gesetzgeber die Grundsteuer neu regeln. Das Land Baden-Württemberg hat im Landesgrundsteuergesetz (LGrStG) die rechtliche Grundlage festgelegt.

Ab dem Steuerjahr 2025 wird die Steuer auf Grundlage des neuen Steuermodells berechnet und zur Zahlung fällig.

Im Folgenden werden die relevanten Bestandteile knapp erläutert.

Hauptfeststellung:

Durch die Hauptfeststellung haben alle Grundsteuerpflichtigen/ Grundstückseigentümer dem Finanzamt die Nutzungsverhältnisse, die Bodenrichtwerte und die Fläche mitgeteilt. Anhand dieser Angaben werden die Grundsteuerwerte berechnet. Die Bodenrichtwerte werden vom Gutachterausschuss festgelegt.

Grundsteuerwert:

Der Grundsteuerwert stellt nicht den tatsächlichen Wert, sondern den steuerlichen Wert eines Steuerobjektes dar. Er wird vom Finanzamt festgelegt.

Grundsteuermessbetrag:

Anhand des Grundsteuerwertes und der Nutzung, beispielsweise Wohnnutzung, errechnet sich der Grundsteuermessbetrag. Er wird vom Finanzamt festgelegt.

Hebesatz:

Die Grundsteuer ist eine Gemeindesteuer, deren Grundlage von der Gemeinde eigenständig festgesetzt werden darf (Hebesatz). Die Gemeinde hat die Hebesätze in einer Satzung festgelegt. 

Grundsteuerbescheid:

Der Steuerbetrag errechnet sich Grundsteuermessbetrag x Hebesatz.

Der Grundsteuerbescheid ist wie folgt aufgebaut:

Widerspruch:

Der Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid kann beim Verwaltungsverband Langenau eingelegt werden. Diese werden zügig bearbeitet, es kann jedoch zu Verzögerungen kommen. Verzögerungen in der Bearbeitung durch den Verwaltungsverband wirken sich nicht nachteilig auf den Steuerzahler aus. Widersprüche haben keine aufschiebende Wirkung, das bedeutet, der Steuerbetrag ist trotz des laufenden Verfahrens zu zahlen.

Änderungsantrag (Grundsteuermessbetrag und Grundsteuerwert):

Der Änderungsantrag wird an das Finanzamt Ulm gerichtet. So können Fehler im Grundsteuermessbetrag oder dem Grundsteuerwert überprüft werden.

Bei weiteren Fragen können Sie sich auf der Internetseite www.grundsteuer-bw.de informieren. Der Verwaltungsverband Langenau steht Ihnen unter der E-Mail-Adresse Finanzwesen@VV-Langenau.de für Rückfragen zur Verfügung.