Als ersten Tagesordnung stand die Blutspenderehrung an. Drei Blutspendende waren zu ehren:
Frau Sabine Winkelmann erhält für 25 Blutspenden die BLUTSPENDER-EHRENNADEL IN GOLD MIT GOLDENEN LORBEERKRANZ und eingravierter Spendenzahl 25
Frau Carmen Sobottka erhält für 10 Blutspenden die BLUTSPENDER-EHRENNADEL IN GOLD
Herr Alf Ihring erhält ebenfalls für 10 Blutspenden die BLUTSPENDER-EHRENNADEL IN GOLD
Leider konnte von den Jubilaren niemand anwesend sein. Alle zu Ehrenden erhalten im Nachgang neben der jeweiligen Blutspender-Ehrennadel noch die entsprechende Verleihungsurkunde und ein Geschenk der Gemeinde. Der erste Vorsitzende des DRK-Ortsverbands Weidenstetten-Beimerstetten Herr Marius Lichtl verwies auf den nächsten Blutspendetermin in der Dorfwiesenhalle in Weidenstetten am Mittwoch, den 04. Dezember 2024 von 15.00 – 19.30 Uhr.
Auf dem Gebiet der Gemeinde Weidenstetten befindet sich die vom Regionalverband Donau-Iller geplante Windvorrangfläche „Weidenstetten-Bärenlauh“. Die Gemeinde befürwortet den Bau und den Betrieb von Windkraftanlagen in diesem Gebiet. Die Umsetzung soll bereits in den nächsten Jahren erfolgen. Zum Zwecke der gemeinschaftlichen Organisation zur Sicherung der Grundstücke, die sich im Potenzialgebiet zuzüglich eines 100 m-Puffers für Kranstellflächen, Rotorüberflug und baurechtlicher Abstandsflächen befinden und zur fairen Verteilung des Nutzungsentgelts will die Gemeinde mit den beteiligten Grundstückseigentümern eine sog. Pooling-Vereinbarung abschließen. Im Rahmen einer Informationsveranstaltung am Mittwoch, 13. November 2024 im Sportheim Weidenstetten wurde den beteiligten Grundstückseigentümern der Entwurf dieser Pooling-Vereinbarung mit der Gemeinde erläutert. Der Gemeinderat stimmt dem Entwurf dieser Pooling-Vereinbarung zu.
Die EnBW ODR AG beabsichtigt, in der Gemeinde Weidenstetten nach Vorliegen aller hierzu erforderlichen behördlichen Genehmigungen Windenergieanlagen, einschließlich erforderlicher Zuwegungen und Versorgungsleitungen zu errichten, zu unterhalten und zu betreiben. Die EnBW ODR AG plant weiter, den Windpark anschließend gemeinsam mit der Gemeinde Weidenstetten unter Einbeziehung einer örtlichen Bürgergenossenschaft zu betreiben. Hierbei soll im weiteren Verlauf zwischen der EnBW ODR AG und der Gemeinde Weidenstetten eine gemeinsame Gesellschaft gegründet werden, die den Windpark betreibt. Diese noch zu gründende Gesellschaft wird ihren Sitz in der Gemeinde Weidenstetten haben. Es ist vorgesehen durch einen Nutzungsvertrag zwischen der EnBW ODR AG und den beteiligten Grundstückseigentümern diesbezüglich eine rechtliche Regelung zu treffen. Dieser Nutzungsvertrag soll auf die noch zu gründende Gesellschaft als künftige Betreiberin des Windparks übertragen werden. Die beteiligten Grundstückseigentümer halten ihr Grundeigentum innerhalb des Windparks. Die EnBW ODR AG plant, das Grundeigentum für die Errichtung und den Betrieb von Windenergienanlagen zu nutzen. Die beteiligten Grundstückseigentümer sollen der EnBW ODR AG die Nutzung ihrer Grundstücke für diesen Zweck, sowie die Ausübung des Rechts zur windenergetischen Nutzung im Rahmen eines Nutzungsvertrags gestatten. Im Rahmen der Informationsveranstaltung am Mittwoch, 13. November 2024 im Sportheim Weidenstetten wurde den beteiligten Grundstückseigentümern auch der Entwurf dieses Nutzungsvertrags erläutert. Der Gemeinderat stimmt dem Entwurf dieses Nutzungsvertrages von Seiten der Gemeinde zu
Gemeinsam mit dem externen Berater Herr Jürgen Helm aus Filderstadt und dem Feuerwehrausschuss wurde eine Ausschreibung zur Anschaffung eines Mannschaftstransportwagens (MTW) für die Freiwillige Feuerwehr Weidenstetten erarbeitet. Bei der öffentlichen Ausschreibung gingen keine Angebote ein. In der darauffolgenden beschränkten Ausschreibung wurden fünf Firmen angeschrieben und um ein Angebot gebeten. Zur Submission am 18. Oktober 2024 sind zwei Angebote eingegangen. Diese Angebote wurden durch den externen Berater ausgewertet. Nach einer längeren Diskussion folgte das Gremium mehrheitlich dem Vergabevorschlag, den MTW über die Firma Rauber aus Wolfach zu beschaffen. Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 115.000 €.
Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 entschieden, dass die Bemessung der Grundsteuer verfassungswidrig ist und damit eine Neuregelung ab dem 01.01.2025 gefordert. Bisher wurde für jedes Grundstück ein Einheitswert festgesetzt, der Grundstückswert und Gebäudewert enthalten hat und auf das Jahr 1964 rückindiziert wurde. Grund für die Verfassungswidrigkeit ist die Einheitsbewertung zum Hauptfeststellungszeitpunkt 1964. Dies führt nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts zu einer Ungleichbehandlung, die nicht mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz zu vereinbaren ist. Daraufhin hat das Land Baden-Württemberg im Jahr 2020 ein entsprechendes Gesetz (Landesgrundsteuergesetz) erlassen. Dieses legt fest, wie sich der Grundstückswert in Zukunft zusammensetzt. Wie hoch die gemeindlichen Hebesätze ausfallen, ist eine politische Entscheidung, welche von den Gemeinden zu fällen ist. Das aktuelle Grundsteueraufkommen für die Grundsteuer A und Grundsteuer B beträgt in der Summe etwa 160.000 €. Dieser Betrag wurde für die Neukalkulation der Hebesätze für das Jahr 2025 zu Grunde gelegt und dann „zurück“ gerechnet.
Mehrheitlich beschloss das Gremium folgende Hebesätze:
Grundsteuer A (landwirtschaftliche Grundstücke) 320 v.H. (bislang 320 v.H., kalkuliert 330 v. H.).
Grundsteuer B (bebaute und bebaubare Grundstücke) 260 v.H. (bislang 300 v.H., kalkuliert 260 v.H.).
Der Hebesatz der Gewerbesteuer verbleibt bei 340 v.H..
Durch die Einführung eines Ratsinformationssystems sollen künftig die Sitzungsunterlagen dem Gremium und der Bevölkerung in digitaler Form zur Verfügung gestellt werden. Das Gremium beschließt die Beschaffung für ca. 15.000 €. Dieser Betrag ist ein Maximalbetrag. Darin sind die Einrichtung, Personalschulung, Volumenerhöhung für WLAN im Rathaus und teilweise Anschaffung von Endgeräten für das Ratsgremium beinhaltet. Die Umsetzung wird voraussichtlich im Frühjahr 2025 erfolgen.
Lisa Botzenhardt aus Weidenstetten ist Vorsitzende der Kreislandjugend im Alb-Donau-Kreis. Die Kreislandjugend plant für Sonntag, den 12. Oktober 2025 einen Erntedank-Umzug in Weidenstetten mit Abschluss in der Dorfwiesenhalle. Weitere Informationen sollen im Frühjahr 2025 folgen.
Insbesondere Liederkranz, Sportverein und Feuerwehr organisieren selbständig für den 30. November 2024 den Umzug von Vereinsgegenständen ins Vereinslagergebäude am Bauhof. Dabei hat die Leerung des angemieteten Gebäudes am Mastenweg Priorität, da wir hierfür Miete zahlen und der Mietvertrag auf Jahresende gekündigt wurde. Die beteiligten Firmen sollten ihre Arbeiten bis dahin abgeschlossen haben.
Die temporäre „30-er-Zone“ in der Ulmer Straße war mit der Verlegung der Haltestelle von der Verbandsgrundschule an den Dorfplatz geknüpft. Durch die Rückverlegung der Haltestelle wurde die „30-er-Zone“ wieder aufgehoben.
Vermutlich durch eine defekte Zeitschaltuhr kommt es an der Straßenbeleuchtung bei der Verbandsgrundschule immer wieder zu Beleuchtungsausfällen. Es ist vorgesehen die Zeitschaltuhr auszutauschen.
Die Lautsprecheranlage der Gemeinde wurde von GR Martin Reinemer geprüft. Dabei wurden die Akku’s ausgetauscht. Künftig wird die komplette Anlage im Rathaus aufbewahrt. Dort ist sie nicht mehr den großen Temperaturschwankungen ausgesetzt.
Das Ratsgremium fasst den einstimmigen Beschluss, dass sich die Gemeindevertreter im Grundschulverband für die Erhöhung der Schulsozialarbeit von 15% auf 30 % und für die Schaffung einer 2. FSJ-Stelle an der Verbandsgrundschule einsetzen sollen.
Aus dem Gremium kommen folgende Anregungen:
– härteres Vorgehen gegen Falschparker in der Geislinger Straße
– Belebung des Instagram-Kanals der Gemeinde
– Klärung Umsetzung einer Spielstraße in Baugebieten Steig II und III, wie im Bebauungsplan vorgesehen
– Klärung eines seit längerem abgestellten Anhängers am Sinabronner Weg
Hansjörg Frank, Bürgermeister