In Baden-Württemberg ist der Ratschreiber der Titel eines kommunalen Beamten in der Gemeindeverwaltung. Er wirkt als Leiter der kommunalen Grundbucheinsichtsstelle. Der Ratschreiber ist allgemein befugt, Unterschriften und Abschriften öffentlich zu beglaubigen. BM Frank erfüllt die Voraussetzungen nach § 149 Grundbuchordnung und wird vom Gemeinderat mit sofortiger Wirkung zum Ratschreiber der Grundbuchstelle ernannt.
Die Erneuerung der Kegelbahnen im Sportheim ist aufgrund veränderter wettkampfmäßiger Verbandsvorgaben unausweichlich, will man den Wettkampfsport weiter betreiben. Immerhin spielt die Damenmannschaft seit Jahren in der zweiten Bundesliga und repräsentiert Weidenstetten im kompletten süddeutschen Raum. Die Maßnahme ist mit etwa 75.000 € brutto beziffert und muss bis zum Jahr 2028 umgesetzt sein. Die Kosten entstehen in erster Linie durch den Umbau selbst und die Entsorgung des Altmaterials. Pia Dudel und Martin Reinemer informierten in der Sitzung über das Vorhaben allgemein, die Technik, das Finanzierungskonzept und über die Kegelabteilung selbst. Da in der Gemeinde Weidenstetten bislang keine grundsätzliche Vereinbarung diesbezüglich getroffen ist, wurde in der Vergangenheit je nach Lage des Einzelfalls entschieden. So auch hier. Das Ratsgremium stimmte einem Gemeindezuschuss in Höhe von 20% der Gesamtkosten, maximal 15.000 € zu. Des Weiteren wird ein Zuschuss des WLSB in Höhe von etwa 20.000 € erwartet. Voraussichtlich wird dieser Zuschuss erst zum Ende der Maßnahme ausbezahlt. Zur Überbrückung gewährt die Gemeinde ein zinsloses bzw. zinsreduziertes Darlehen in Höhe von max. 20.000 €. Dieses Darlehen wäre durch die unmittelbare Weiterleitung des WLSB-Zuschusses an die Gemeinde zurück zu zahlen.
Das Ratsgremium legte die Gebühr für Schmutzwasser auf 3,04 €/m³ und für Niederschlagswasser auf 0,66 €/m² versiegelter Fläche fest. Die Gebühr für Frischwasser bleibt unverändert.
Der Förderverein der Verbandsgrundschule Weidenstetten e.V. wurde am 16. Mai 2023 gegründet. Der Verein verfolgt das Ziel die Schülerinnen und Schüler der Verbandsgrundschule in ihrer Ausbildung zu fördern, ihre Interessen sowie die Interessen der Verbandsgrundschule zu vertreten und hierzu ideelle und materielle Hilfe zu leisten. Dabei sollen vor allem auch solche Maßnahmen unterstützt werden, die aus dem regulären Schuletat nicht finanziert werden können. Von den Mitgliedsgemeinden des Grundschulverbands ist bislang nur die Gemeinde Neenstetten Mitglied dieses Fördervereins. Sie ist 2023 mit einem jährlichen Mitgliedsbeitrag von 300 € eingetreten. Das Ratsgremium beschließt, dass mit dem Kalenderjahr 2024 auch die Gemeinde Weidenstetten mit einem jährlichen Mitgliedsbeitrag von 300 € dem Förderverein beitreten wird.
Unter dem TOP Verschiedenes wurden Themen wie ein Bericht von der Verbandsversammlung des Grundschulverbands Altheim/Alb – Weidenstetten, die Parksituation Geislinger Straße inner- und außerorts, die Parksituation Johannes-Brenz-Weg, voraussichtliche Verkehrsschau Ende Januar 2025, die Lieferung des neuen Kommunaltraktors, das Vereinslagergebäude und das alte Feuerwehrgebäude behandelt.
Hansjörg Frank, Bürgermeister