Herr Söhnlein von der Geschäftsstelle der LEADER Brenzregion informierte über grundlegende Sachverhalte zum LEADER-Programm. Die Gemeinde Weidenstetten liegt in der Gebietskulisse der LEADER-Aktionsgruppe Brenzregion. Mit Hilfe des Strukturentwicklungsprogramms LEADER fördern die EU und das Land Baden-Württemberg innovative Projekte zur Stärkung des ländlichen Raumes. LEADER ist ein Ansatz der Regionalentwicklung, der es den Menschen vor Ort ermöglicht, regionale Prozesse mitzugestalten und die Region weiterzuentwickeln. In der jetzigen Förderperiode 2023-2027 stehen der LEADER Brenzregion 2,3 Mio. € Fördermittel der EU sowie weitere Landesmittel aus dem Entwicklungsfond Ländlicher Raum (ELR) für LEADER-Projekte zur Verfügung. Mögliche Antragsteller sind Kommunen, Vereine, Privatpersonen, Kleinunternehmen und Verbände. Der Fördersatz liegt dabei zwischen 40 bis 70 % der Nettokosten. Dabei sind je nach Modul Abweichungen möglich. Hinzu kommen voraussichtlich jährlich noch 200.000 € Fördermittel für Kleinprojekte bis 20.000 € Nettokosten mit einem Fördersatz von 80 %. Dieses Regionalbudget wird aus dem Landeshaushalt bereitgestellt. Die LEADER Brenzregion wird in dieser Förderperiode noch mehrfach Fördergelder aufrufen. Ziel ist es, diese Mittel in der Region zu binden. Grundvoraussetzung für eine Förderung durch LEADER ist eine finanzielle Beteiligung der Gemeinde. Die Gemeinde selbst kann sich auch fördern lassen, allerdings nicht für Pflichtaufgaben.
Im Rahmen der HH-Klausur wurden am 11. Januar in nichtöffentlicher Sitzung folgende Beschlüsse gefasst, die noch öffentlich bekannt zu geben waren.
- Bildung Wahlvorstände zur vorgezogenen Bundestagswahl am 23.02.2025
- Baugesuch: Flst. 64/1, Geislinger Straße 11, Nutzungsänderung eines Aufenthaltsraumes
In diesem Baugesuch wurde lediglich die Genehmigung einer Nutzungsänderung von einem privaten Aufenthaltsraum in einen gewerblich genutzten Raum (Gastraum) beantragt. Die Gebäudehülle bleibt unverändert bestehen. Die Nutzungsänderung bezieht sich ausschließlich auf einen innenliegenden Raum. Das Baugesuch entspricht den baulichen Festsetzungen des Bebauungsplans „Ortsmitte“. Das Einvernehmen der Gemeinde wurde erteilt.
- PV-Freiflächenanlage Schechstetten – weiteres Vorgehen
Ein Grundstückseigentümer möchte gerne um Schechstetten eine PV-Freiflächenanlage realisieren. Ein Planer hat dazu das Gremium bereits in der Dezembersitzung umfänglich informiert. Mittlerweile haben auch weitere Grundstückseigentümer Interesse bekundet. Im Grunde zeigte sich das Gremium dem Projekt gegenüber offen. Es wurde hervorgehoben, dass sich die Gemeinde weiterhin ihrer Verantwortung hinsichtlich des Klimawandels stellen muss. Des Weiteren wurden die Einnahmen der Gemeinde durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) von 0,2 ct/kWh positiv bewertet. Dies bedeutet 2.000 €/jährlich/MW eingespeister Strommenge. Als positive Begleiterscheinung wurde auch die Umnutzung von intensiv bewirtschafteten landwirtschaftlichen Flächen zu nachhaltigen biodiversitären Flächen gesehen, ebenso die Möglichkeit vom Einsatz sog. Agri-PV-Anlagen. Des Weiteren wurden Synergieeffekte im zeitlichen Zusammenhang mit dem Windpark „Bärenlauh“ benannt, beispielsweise in einer gemeinsamen Nutzung der Netze oder hinsichtlich der Gründung einer Bürgergenossenschaft.
Als unklarer Punkt wurde die Flächenauswahl benannt. Negativ wird die Veränderung des Landschaftsbildes gesehen. Als weiteren grundsätzlichen negativen Punkt wurde benannt, dass der durch PV-Anlagen erzeugte Strom nicht zum Zeitpunkt seiner Entstehung benötigt wird. Zudem entstehen im Winter bei Nebelwetter oft nur wenige Prozentpunkte der benötigten Strommenge, während im Sommer zu viel produziert wird. Kritisch wurde auch die Reduzierung der landwirtschaftlich bewirtschaftbaren Nutzflächen und der landwirtschaftlichen Pachtflächen gesehen. Aus jagdtechnischer Sicht wurde vor allem die Beschneidung von Wildkorridorflächen bemängelt. Die Reduzierung von hofnahen Bewirtschaftungsflächen und die mögliche Aufgabe der dreigliederigen Fruchtfolge waren aus landwirtschaftlicher Sicht die weiteren Kritikpunkte. Das Gremium beschloss mit knapper Mehrheit, dass das Projekt „PV-Freiflächenanlage Schechstetten“ nicht von der Gemeinde weiterverfolgt werden soll.
Das Konzept für die kommunale Notfallplanung für Krisenszenarien wird jährlich zum 01.12. beim Bürgermeister auf Wiedervorlage gesetzt, überprüft und bei Bedarf fortgeschrieben. Die derzeitige Fassung dieses Konzepts wurde überarbeitet. Lediglich Änderungen in persönlichen Daten, beim Standort der Lautsprecheranlage und bei der Notstromversorgung wurden vorgenommen. Die Diskussion in der Sitzung umfasste die Schaffung einer Einspeiseschnittstelle für ein Notstromaggregat an der Verbandsgrundschule bzw. Dorfwiesenhalle. Die Anschaffung eines Notstromaggregats wird erst danach wieder beraten. Auf der Homepage wird die aktualisierte Version des Konzepts eingestellt.
Die Bürgermeister haben das Ziel, die Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden Holzkirch-Breitingen, Neenstetten und Weidenstetten auf dem Gebiet der Kindertagesstätten zu erleichtern. In Holzkirch-Breitingen gibt es keine Krippengruppe. Neenstetten und Weidenstetten haben jeweils eine Krippengruppe. In allen beteiligten Gemeinden kommt es immer wieder zu längeren Wartelisten oder es bleiben Plätze unbesetzt. Die Gemeinden sind daher auf eine Kooperation angewiesen. Ziel soll sein, ein Konzept für eine Erleichterung der Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Kommunen hinsichtlich ihrer Kindertagesstätten zu schaffen. Dieses Vorhaben wird vom Gremium als sinnvoll angesehen und unterstützt.
Drei Weidenbäume am Feuerwehrhaus sind mittlerweile zu groß geworden und beschäftigen die Gemeinde jährlich mit dem Erhalt der Verkehrssichersicherungspflicht und drohenden Beschädigungen von Dach und Dachrinnen des Feuerwehrhauses. Auch der Fußweg ist durch die Wurzeln in Mitleidenschaft gezogen. Des Weiteren gibt es Geländeabsenkungen. Im Rat wurde eine ausführliche Diskussion geführt, angefangen von Kleinstmaßnahmen wie dem Rückschneiden von Ästen, über einen Kronensicherungsschnitt (hier bleibt nur der Baumtorso stehen, treibt dann wieder aus) bis hin zu Baumfällungen. Letztendlich wurde der Beschluss gefasst, jetzt noch einmal die Bäume zum Erhalt der Verkehrssicherung zurückzuschneiden. Im nächsten Winter sollen dann drei Bäume gefällt und durch neue, evtl. schon größere Bäume ersetzt werden. In diesem Zug soll der Fußweg in Stand gesetzt und das Gelände ausgeglichen werden. Die Partnerschaftsweide unserer Partnergemeinde Roisel ist von diesen Maßnahmen nicht betroffen.
Im Neubaugebiet „Gernäcker Nord III“ wurden die Arbeiten zur Baugrunduntersuchung an die Firma Schirmer aus Ulm für netto 4.975 € netto vergeben. Ob ein Gutachten zur Gefährdungsabschätzung bezüglich Kampfmittel zwingend erforderlich ist, wird derzeit abgeklärt.
Die berechnete Gemeindefläche zum 31.12.2024 beträgt zum Vorjahr unverändert 1721 ha 34 a 95 m².
Der Breitbandausbau von Weidenstetten nach Schechstetten ist bereits in den Jahren 2022/2023 erfolgt. Dies war durch eine vorzeitige Baufreigabe möglich. Nun erhält die Gemeinde Weidenstetten den Bewilligungsbescheid für diese Maßnahme. Damit kann erst jetzt der Zuschussantrag gestellt werden. Mit der Auszahlung des Zuschusses ist jedoch nicht vor dem Jahr 2027 zu rechnen.
Im Juni 2005 hat die Gemeinde Weidenstetten einen Gestattungsvertrag für die Nutzung eines Waldplatzes im Bereich „Ziegelhau“ inklusive Nutzung der Mönchhauhütte erhalten. Die vereinbarte Nutzung erfolgte zum Zweck der Waldpädagogik mit dem Kindergarten Weidenstetten. Die ForstBW löst diesen Gestattungsvertrag nun zum 31.01.2025 auf. Der Kindergarten nutzt diesen Platz im Staatswald bereits seit einigen Jahren nicht mehr. Sollte in künftigen Jahren wieder ein Gestattungsvertrag notwendig werden, kann jederzeit ein solcher Vertrag wieder aufgesetzt werden.
Hansjörg Frank, Bürgermeister