Bericht Gemeinderatssitzung 26.02.2025

 

Derzeit bemüht sich ein Projektierer um die Aufnahme des Gebiets „Hungerberg“ auf Gebieten der Gemeinden Weidenstetten und Altheim/Alb in die Windvorrangflächen, welche vom Regionalverband Donau-Iller noch in diesem Jahr 2025 rechtskräftig ausgewiesen werden sollen. Die Gemeinde Weidenstetten hat sich in ihrer Stellungnahme vom 10.11.2024 ebenfalls für die Aufnahme von einem Teil dieses Gebiets in die Vorrangflächen ausgesprochen. Am 19. Februar 2025 fand ein Gespräch mit den Verantwortlichen des Regionalverbands statt. Von Seiten der Gemeinde Weidenstetten waren BM Frank und GR Bolz anwesend. Nach der Erläuterung der gemeindlichen Stellungnahme wurden vom Regionalverband die Gründe für die Herausnahme des Gebiets „Hungerberg – Distelhof, Bitzelhausen“ aus der Suchfläche benannt. Dies war zum einen die mäßige Windhöffigkeit in Kombination mit einem bestehenden Landschaftsschutzgebiet. In direkter Abwägung mit dem geplanten Vorranggebiet „Weidenstetten-Bärenlauh“ besteht bei letzterem eine ähnlich mäßige Windhöffigkeit. Jedoch exisitiert im „Bärenlauh“ kein Landschaftsschutzgebiet. Aus diesem Grund wurde das Gebiet „Weidenstetten-Bärenlauh“ in Bezug auf geplante Windvorrangflächen höherwertiger eingestuft und an Stelle des westlichen Gebietes weiterverfolgt. Dies ist wohl allein schon ein KO-Kriterium für „Bitzelhausen, Distelberg“. Ein weiteres selbständiges KO-Kriterium ergibt sich aus der Umzingelungsthematik. Bei den drei Ortschaften Weidenstetten, Schechstetten und Zähringen wurden Radien im Abstand von 2,5 km gezogen. Alle Suchflächen, die sich in diesen Radien befinden, wurden in Betracht gezogen. Diese Flächen dürfen im Innenwinkel 120° nicht übersteigen. Dies ist jedoch bei allen drei Orten der Fall. Mit einem Korridor, der diese Umzingelung unterbricht und mindestens 60° beträgt, fällt die Umzingelungsthematik wiederum weg. Durch den Ausschluss des Gebietes „Distelberg, Bitzelhausen u.a.“ wird ein Korridor geschaffen, der drei weiteren Gebieten, nämlich „Ettlenschieß-Mönchhau“. „Rehhalde“ und „Weidenstetten-Bärenlauh“ den Umzingelungscharakter abnimmt. Im Übrigen wurden sämtliche Suchflächen, die im Frühjahr 2024 nachgemeldet werden konnten, mittlerweile vom Land Baden-Württemberg wieder ausgeschlossen. Dies wird dadurch begründet, dass die öffentlichen Belange gegenüber dem kommunalen Willen übergeordnet sind. Der Regionalverband zieht folgendes Fazit: Es gibt „bessere“ Windvorrangflächen als das Gebiet „Distelberg, Bitzelhausen“. Dazu gehört „Weidenstetten-Bärenlauh“. Derzeit liegen die geplanten Windvorrangflächen bei 3,4 %. Eine Gefährdung der gesetzten 1,8 % Landesfläche, die als Windvorrangflächen auszuweisen sind, wird nicht erwartet. Es ist also davon auszugehen, dass das Gebiet „Distelberg, Bitzelhausen“ nicht mehr in die Windvorrangflächen aufgenommen werden wird. Aus diesem Grund soll sich die Gemeinde nicht an einer Flächensicherung beteiligen bzw. kein kommunales Flächenpooling ins Auge fassen.

Eine Bauvoranfrage bezüglich dem Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit jeweils vier Wohneinheiten oder alternativ sechs Reihenhäusern mit je einer Wohneinheit auf dem Grundstück Gartenstraße 3 (ehemals Bauunternehmen Rösch) wird vom Gremium im Grundsatz befürwortet. Große Bedenken bestehen bezüglich der Parksituation. Hierzu soll die Vorplanung detaillierter ausgearbeitet werden. Daher wurde die Bauvoranfrage im jetzigen Planungsstand abgelehnt.

Anscheinend fordern mittlerweile Behörden und Baufirmen zur Planung und Erschließung von Neubaugebieten eine Gefährdungsabschätzung bezüglich Kampfmitteln aus den Weltkriegen. Eine solche Untersuchung mittels Sichtung von Luftbildern aus der Kriegszeit für das Neubaugebiet „Gernäcker Nord III“ wurde vom Gremium jedoch abgelehnt. Unsere Zeitzeugen berichten übereinstimmend, dass in diesem Gebiet keine Kampfmittel existieren.

Hansjörg Frank, Bürgermeister