Das Gremium gönnte sich keine Sommerpause, da diverse TOP zur Beratung standen. Zunächst befasste man sich mit der Farbgestaltung der im Bau befindlichen Kindertagessstätte im Trutteltäle (bei der Grundschule). Hierzu wurden Herr Architekt Oliver Herr (Verwaltungsverband Langenau) und Kindergartenleiterin Karin Herbinger-Feeß beratend beigezogen. Thematisiert wurde die Farbgestaltung von Fassade, Böden, Fliesen, Tür- und Fensterahmen, Faltwänden. Weitestgehend herrschte schnell Konsens. Die Beratungsergebnisse hier auflisten, würde den Rahmen sprengen. Lediglich was die Farbgebung der Fassade anging, gingen die Meinungen nennenswert auseinander. Von Herrn Herr wurde eine einfarbige, weiße (kein reines weiß, sondern mit leichter Tönung) Farbe die Wandplatten vorgeschlagen, weil sich durch die vielen Fenster, Vor- und Rücksprünge im Gebäude (Schattenwurf), Grünflächen, Spielgeräte, Sonnenschirme etc. eh eine gewisses Farbspiel ergebe und das Gesamtbild sonst zu unruhig werden könnte. Dem wurde entgegen gehalten, dass gerade bei einer Kita etwas mehr Farbe schon sein dürfe. Beispielsweise wurde der Vorschlag gemacht die Gebäudevorsprünge auf der Straßenseite farblich abzusetzen (evtl. rotbraun). Letztlich setzte sich der Vorschlag von Herrn Herr mit 5: 4 Stimmen durch. Herausgearbeitet wurde aber auch, dass eine spätere Änderung mit vertretbarem Aufwand machbar ist, wenn das Ergebnis nicht zusage. Man kann ggf. unproblematisch Platten (Trespa) austauschen oder mit farbiger Folie bekleben. Insofern muss dieser Beschluss nicht „für die Ewigkeit“ sein.
Kürzlich lief die Bewerbungsphase für die „normalen“ Wohnbauplätze im Baugebiet Steig II. Im Vorfeld erarbeitete der Gemeinderat Vergaberichtlinien und legte das Verfahren fest. Dabei sollten in einem ersten Schritt 6 der 9 Plätze vergeben werden. Eingegangen sind 23 Bewerbungen, davon 15 aus Weidenstetten. Für die Bewerbungen wurden entsprechend den Vergaberichtlinien Punkte vergeben (z.B. für ehrenamtliche Tätigkeit, Wohnsitz in Weidenstetten, Vereinszugehörigkeit im Ort, Kinder). Auf Basis der hieraus resultierenden „Hitparade“ wurden die Bauplätze vergeben. Erfreulicherweise gingen dabei alle sechs Plätze an einheimische Bewerber. Man kann damit sagen, dass dieses neue Vergabeverfahren zweifelsfrei im Vorfeld arbeitsintensiv war. Aber es war dafür auch transparent und soweit möglich gerecht. Insbesondere ist es gelungen durch die Vergabekriterien mit Ortsbezug im Rahmen des rechtlich möglichen den örtlichen Bewerbern zu helfen. Bedauerlich ist, dass wir bis auf Weiteres nicht alle Bauinteressenten aus dem Ort bedienen können. Eine zweite, kleinere Vergaberunde dürfte 2021 sein. Für die beiden größeren Bauplätze, die für den Geschosswohnungsbau gedacht sind, ging je eine Interessensbekundung ein. Den Bewerbern soll die Möglichkeit gegeben werden ihre Vorstellungen dem Gemeinderat zu einem späteren Zeitpunkt konkret darzulegen.
Baugesuch: Der Errichtung eines Gartenhauses auf Parzelle 2090 im Gartenhausgebiet Steigkrautgärten wurde das Einvernehmen erteilt bzw. die erforderliche Befreiung vom Bebauungsplan für ein Pultdach befürwortet.
Wie informiert plant der Betreiber unseres Waldfriedhofs RuheForst einen kleinen, zweiten Andachtsplatz anzulegen. Es besteht verständlicherweise Interesse ortsnah beispielsweise für Pfarrer, Bestatter, in der Mobilität eingeschränkte Trauergäste Stellplätze anzulegen. Das Gremium reagierte trotzdem hierauf eher zurückhaltend. Es bestand insbesondere die Sorge, dass „richtige“ Stellplätze am Waldrand bzw. im Bereich des Gartenhausgebiets zusätzlichen Verkehr anziehen, was unerwünscht ist. Deshalb nahm man vom Bau/förmlichen Ausweisung von Stellplätzen Abstand. Ungeachtet dessen bestehe, so die Einschätzung, im Bedarfsfall die Möglichkeit auf geeigneten Flächen kurzzeitig zu parken, so wie es Gartenbesitzer ja auch tun.
Am Tag vor der Sitzung ging ein erster Entwurf des beauftragten Büros für die Umgestaltung des Kreuzungsbereichs Sinabronner Weg/Ulmer Straße ein. Hier strebt die Gemeinde bekanntlich eine Entlastungsstraße aus dem Baugebiet Steig II auf die Ulmer Straße an. Zum Entwurf ergaben sich diverse Fragen. Diese sollen zunächst geklärt werden. Deshalb sehe ich vorerst davon ab einen Planentwurf im Rathaus auszuhängen. In der kommenden Sitzung kann das Planungsbüro dann den Plan erläutern und alsdann können die zu beteiligenden Behörden (v.a. Straßenbauverwaltung, Ordnungsamt, Polizei) um eine Stellungnahme gebeten werden.
Breiten Raum nahm die denkbare Schaffung einer Tempo-30-Zone in der Ortsmitte ein. Einbezogen gewesen wären die Straße Dorfplatz im gesamten, sowie die einmündenden Straßen Mayerweg, Salzgässle (ab etwa Abzweigung Bockäckerweg) und die Geislinger Straße etwa ab der Sparkasse. Aufgekommen ist das Thema, weil gewisse Sorge bestand, dass im Übergangsbereich Dorfplatz/Geislinger Straße zu schnell gefahren wird. Um die Notwendigkeit/Angemessenheit einer 30er Zone besser einschätzen zu können, erfolgte eine Verkehrsmessung. Hierzu wird auf den gesonderten Bericht in diesem Mitteilungsblatt verwiesen. Aus Sicht des Gremiums fiel das Messergebnis akzeptabel aus. Man versprach sich deshalb keine nennenswerte Reduzierung von Fahrgeschwindigkeiten durch die 30er Zone. Zudem bestand große Sorge, dass durch die 30er Zone eine Unfallgefahr geschaffen wird. Denn in 30er Zonen gilt zwingend die allgemeine „rechts-vor-links-Vorfahrtsregel“. Das hätte zur Folge, dass die Geislinger Straße im Bereich des Dorfplatzes nicht mehr allgemein vorfahrtsberechtigt wäre. Eine solche Umstellung könnte durchaus zu Unfällen führen und diesem Risiko und der ggf. einhergehenden Kritik wollte man sich ohne wirkliche Not (vgl. Ergebnis Verkehrsmessung) nicht aussetzen. Anmerkung: Das Ordnungsamt machte im Vorfeld deutlich, dass ein kürzerer Tempo-30 Abschnitt, vergleichbar dem Lindenweg aus rechtlichen Gründen nicht in Betracht kommt. Lediglich eine Zone („größeres Quartier“) mit Tempo 30 wäre eine denkbare Variante gewesen, wobei dann eben verkehrsrechtlich die „rechts-vor-links-Regel“ gilt.
Georg Engler, Bürgermeister