Schon seit geraumer Zeit beschäftigt sich der Rat immer wieder mit der anstehenden Neuaufstellung des Flächennutzungsplans (FNP). Das Thema dürfte nun an Fahrt aufnehmen. Deshalb waren zwei Vertreter der Fa. Reschl Stadtentwicklung aus Stuttgart in der Sitzung zu Gast. Denn die Fa. Reschl begleitet das Verfahren federführend. Der förmliche Feststellungsbeschluss des FNP dürfte wohl erst 2023 durch die Verbandsversammlung des Verwaltungsverbands Langenau erfolgen. Zuvor erfolgt ein intensives Verwaltungsverfahren. Die beiden wesentlichsten Aspekte des FNP sind für uns die Ausweisung von Wohn- und Gewerbeflächen. Denn im jetzigen FNP hat die Gemeinde keine Reserveflächen mehr fürs Wohnen und die kleine ausgewiesene gewerbliche Restfläche im Mitteleschle wird schon seit langem nicht mehr verfolgt. Wie es wohnbaulich weiter gehen soll, ist aus Ratssicht klar. Es wird eindeutig eine Erweiterung in nördlicher Richtung der bestehenden Baugebiete Gernäcker Nord I und II befürwortet. Und zwar auf lange Sicht bis zum Postweg. Dabei soll ein etwa 30 – 40 Meter breiter Streifen entlang des asphaltierten Feldwegs vom Postweg zur Wendeplatte bei der Schule von Wohnbebauung freigehalten werden. Denn in diesem Bereich stehen landwirtschaftliche Immissionen einer Wohnnutzung entgegen.
Nach neuer Rechtslage dürfen Gewerbeflächen nur etwa in dem Umfang ausgewiesen werden, wie ein Bedarf glaubhaft gemacht werden kann. Deshalb sollten Personen/Betriebe, die in den nächsten Jahren hier bauen wollen zeitnah die Gemeinde hierüber informieren. Wo ein neues Gewerbegebiet am sinnvollsten wäre, wurde noch nicht abschließend festgelegt. Man kam überein zum Start des Verfahrens zwei denkbare Flächen ins Verfahren einzuspeisen. Und zwar im südöstlichen Kreuzungsbereich der Landesstraßen L 1165 und L 1232 (soz. in Richtung der Straße nach Neenstetten) und nördlich der Umgehungsstraße L 1232 etwa gegenüber des Gewerbegebiets Salzgässle. Insbesondere die Stellungnahmen im Zuge des Anhörungsverfahren sollen dann bewertet werden und als Entscheidungshilfe dienen. Man muss davon ausgehen, dass im Laufe des Verfahrens eine der beiden Flächen gestrichen wird. Ein Entwurf des FNP für unsere Markung soll in den nächsten Tagen auf der Homepage eingestellt werden.
Bauinteressenten im Baugebiet Steig II kamen mit Änderungswünschen auf die Gemeinde zu. Hierüber erfolgte eine Beratung und soll der Bebauungsplan etwas geändert werden. Hierzu erfolgt eine gesonderte Bekanntmachung. Im Kern geht es um folgende zwei Punkte: Flachdächer sollen nun auch erlaubt werden. Die maximale Firsthöhe für die beiden großen Bauplätze für den Geschosswohnungsbau soll um 50 cm auf 9,50 Meter erhöht werden, weil dies für den Kniestock im Dachgeschoss hilfreich ist.
Folgenden Baugesuchen wurde jeweils einstimmig das Einvernehmen erteilt:
- Neubau eines Lagerschuppens, künftig Dorfwiesen 4, Flurstück 3/2
- Nutzungsänderung einer Einliegerwohnung als Ferienwohnung in der Geislinger Straße 65
- Neubau einer Fahrradwerkstatt mit Ausstellungs- und Verkaufsraum, künftig Gewerbering 16, Flurstück 236
- Errichtung eines Fahrrad- und Müllabstellraums im Hieronymus-Emser-Weg 24.
Ab 2023 übernimmt der Landkreis das Sammeln und Transportieren des Mülls. Hierzu rechnet auch das Grüngut. Die Kreisverwaltung beabsichtigt inzwischen für die Gemeinden Neenstetten, Holzkirch und Weidenstetten eine gemeinschaftliche Grüngutsammelstelle zu schaffen. Bisher waren drei Sammelplätze vorgesehen, was kostenintensiver wäre. Die Kreisverwaltung favorisiert dabei einen bestehenden Fahrsilo nebst Festmistplatte etwa 300 Meter nördlich vom Friedhof (am asphaltierten Feldweg in Richtung Altheim) zu einem Grüngutplatz umzufunktionieren. Der Gemeinderat zeigte sich für die Planung grundsätzlich aufgeschlossen. Folgende wesentlichen Vorteile wurden gesehen: Eine überörtliche Einrichtung erhält mehr Öffnungszeiten, eine kostengünstigere Lösung kommt dem Bürger als Gebührenzahler entgegen, die freiwerdende Fläche am Bauhof kann anderweitig genutzt werden, der asphaltierte Feldweg wird auf Kosten des Kreises bis zum Sammelplatz um etwa 80 cm verbreitert, der Platz dürfte vom Flächendargebot her leistungsfähiger sein. Allerdings wurden auch gewisse Schwachpunkte ausgemacht, die geklärt bzw. aufgearbeitet werden sollten. Für eine geordneten Betriebsablauf ist eine Zufahrt und eine Ausfahrt im Sinne eines „Rundkurses“ erforderlich. Ein Mehr an Öffnungszeiten müsste spätestens dann in den Fokus rücken, wenn es Engpässe mit dem An. Und Abfahrtsverkehr bzw. Konflikte mit Landwirten/Radfahrern gibt. Im Weiteren sollte Vorsorge getroffen werden, dass nicht von der Landesstraße nach Altheim auf den geschotterten Feldweg abgebogen und zur Sammelstelle gefahren wird. Das wäre für die dortige Andienung ungeschickt und würde auf der schnell befahrenen Straße die Gefahr von Auffahrunfällen mit sich bringen.
Unter Verschiedenes wurde informiert, dass
- für den geplanten Neubau einer Wasserleitung vom Hochbehälter Steighau nach Schechstetten inzwischen ein Zuschussbescheid vorliegt. Das Projekt wird vom Zweckverband Wasserversorgung Ostalb durchgeführt. Ziel 2022.
- für den Breitbandanschluss Schechstetten ein Zuschussbescheid vom Bund inzwischen vorliegt. Die zusätzliche Landesförderung wird nun beantragt. Das Projekt dürfte 2022 zur Ausführung kommen.
- eine Biotopverbund-Planung für 2022 ins Auge gefasst wird.
Georg Engler, Bürgermeister