Stellenausschreibung hauptamtlicher Bürgermeister (w/m/d)

Die Stelle des hauptamtlichen

Bürgermeisters (w/m/d)

der Gemeinde Weidenstetten (rund 1.400 Einwohner) ist infolge Ablaufs der Amtszeit neu zu besetzen. Die Amtszeit beträgt 8 Jahre. Die Besoldung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Weidenstetten liegt etwa 20 km nördlich von Ulm und ist abgesehen vom Weiler Schechstetten eine kompakte Gemeinde. Organisatorisch ist der Ort dem Verwaltungsverband Langenau angegliedert. Die Gemeinde bietet eine für ihre Größe bemerkenswerte Infrastruktur und ist aktuell schuldenfrei. Das eröffnet Möglichkeiten für Projekte wie die Erschließung von Wohn- und Gewerbeflächen, Erweiterung der örtlichen Verbandsgrundschule oder den weiteren Breitbandausbau.

Die Wahl findet am Sonntag, dem 04. Juni 2023, eine eventuell notwendig werdende Neuwahl am Sonntag, dem 18. Juni 2023, statt.

Wählbar sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürger, w/m/d), die vor der Zulassung der Bewerbungen in der Bundesrepublik Deutschland wohnen. Die Bewerber (m/w/d) müssen am Wahltag das 25., dürfen aber noch nicht das 68. Lebensjahr vollendet haben und müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten.

Nicht wählbar sind die in § 46 Abs. 2 und in § 28 Absatz 2 in Verbindung mit § 14 Absatz 2 der Gemeindeordnung genannten Personen.

Bewerbungen können frühestens am Tag nach dieser Stellenausschreibung und spätestens am Montag, 08. Mai 2023, 18.00 Uhr, schriftlich beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses, Bürgermeister Georg Engler, Bürgermeisteramt Weidenstetten, Dorfplatz 1, 89197 Weidenstetten, in verschlossenem Umschlag mit der Aufschrift „Bürgermeisterwahl“ eingereicht werden.

Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen oder spätestens bis zum Ende der Einreichungsfrist (siehe oben) nachzureichen:

  • eine für die Wahl von der Wohngemeinde der Hauptwohnung des Bewerbers (m/w/d) ausgestellte Wählbarkeitsbescheinigung auf amtlichem Formblatt;
  • eine eidesstattliche Versicherung des Bewerbers (w/m/d), dass kein Ausschluss von der Wählbarkeit nach § 46 Absatz 2 der Gemeindeordnung vorliegt;
  • Unionsbürger (w/m/d) müssen außerdem zu ihrer Bewerbung eine weitere eidesstattliche Versicherung abgeben, dass sie die Staatsangehörigkeit ihres Herkunftsmitgliedstaates besitzen und in diesem Mitgliedstaat ihre Wählbarkeit nicht verloren haben. In Zweifelsfällen kann auch eine Bescheinigung der zuständigen Verwaltungsbehörde des Herkunftsmitgliedstaats über die Wählbarkeit verlangt werden. Ferner kann von Unionsbürgern verlangt werden, dass sie einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass vorlegen und ihre letzte Adresse in ihrem Herkunftsmitgliedstaat angeben.

Im Falle einer Neuwahl beginnt die Frist für die Einreichung neuer Bewerbungen am Montag, 05. Juni 2023, und endet am Mittwoch, 07. Juni 2023 um 18.00 Uhr. Im Übrigen gelten die Vorschriften für die erste Wahl.

Ort und Zeit einer eventuellen persönlichen Vorstellung in einer öffentlichen Versammlung werden den Bewerbern (m/w/d) rechtzeitig mitgeteilt.

Der derzeitige Stelleninhaber bewirbt sich nach drei Amtsperioden nicht wieder.