Wie informiert strebt die Gemeinde zunächst ein kleineres Wohnbaugebiet Steig II in östlicher Verlängerung vom Talweg an. Für die fernere Zukunft wird ein 3. Bauabschnitt im Gernäcker Nord favorisiert. Hierbei tut sich leider ein Problem auf über das in der Sitzung diskutiert wurde. Um Baurecht zu schaffen bedarf es vorab eines Immissionsgutachtens, das die (mögliche) Geruchsbelastung durch landwirtschaftliche Einrichtungen (v.a. Ställe, Fahrsilos, Gruben) ermittelt. Das Gutachten liegt nunmehr vor. Leider ist das Ergebnis aus Gemeindesicht unbefriedigend, weil ein erheblicher Teil der ins Auge gefassten Fläche nach dem Gutachten zu sehr belastet ist. Damit widerspricht das Gutachten der faktischen Situation. Denn im Ort ist allgemein bekannt, dass es in den bestehenden Baugebieten Gernäcker Nord keine nennenswerten Geruchsprobleme gibt. Hintergrund für das Ergebnis ist, dass aufgrund der Rechtslage auch sehr weit entfernte Hofstellen in die Berechnung einbezogen werden müssen. Zudem müssen auch nicht belegte Ställe, Gruben etc. einberechnet werden, wenn sie faktisch und rechtlich noch nutzbar sind. Sprich es eine Baugenehmigung gibt und die Einrichtungen noch vorhanden sind. Dadurch entsteht natürlich ein Bild, das nicht der Realität entspricht, sondern widerspiegelt was theoretisch sein könnte. Allerdings ist es eher abwegig, dass längst ungenutzte landwirtschaftliche Einrichtungen wieder aktiviert werden. Weidenstetten steht damit vor demselben baurechtlichen Problem wie fast alle ländlichen Gemeinden im Land. Durch die sachlich kaum nachvollziehbare Rechtslage wird eine bauliche Entwicklung erschwert oder möglicherweise gar verhindert. Probleme bereitet im Übrigen die Rechtslage nicht nur bei der Ausweisung von Neubaugebieten, sondern kann sie durchaus auch bei Neubauten innerorts ein Hemmschuh sein. Eine gewisse Entspannung ist absehbar, weil das Baurecht dahingehend geändert werden soll, dass der bisher unbefristete Bestandsschutz für ungenutzte Einrichtungen nach sechs Jahren entfallen soll. Diese zu begrüßende Neuerung hilft uns in der momentanen Situation aber nicht weiter, weil das schlicht zu lange dauert. Man war sich im Gremium einig, dass nach einem baurechtlichen Weg gesucht werden soll, wie ein sinnvoller Zuschnitt für ein Baugebiet Gernäcker Nord III erreicht werden kann. Parallel sollen Eigentümer ehemaliger Hofstellen, die ins Immissionsgutachten einbezogen wurden, überzeugt werden auf den Bestandsschutz zu verzichten damit sich die rechnerische Situation entspannt. Faktisch ändert sich geruchstechnisch hierdurch ja nichts, weil von stillgelegten Anlagen keine Gerüche ausgehen. Aber die faktische Situation ist ja auch nicht unser Problem. Zweifelsfrei wäre ein Verzicht auf den Bestandsschutz für nicht mehr aktive landwirtschaftliche Einrichtungen für Alle von Vorteil. Für die Gemeinde hinsichtlich der Entwicklungsmöglichkeiten, aber auch für die Eigentümer selbst oder die Nachbarn, weil sich die baurechtlichen Potenziale ggf. erhöhen und damit der Wert von Liegenschaften steigt.
Der Straßen-und Pflasterbelag im Übergangsbereich Geislinger Straße/Dorfplatz lässt qualitativ Wünsche offen. Hiervon überzeugte sich der Rat vor Ort. Man war sich einig, dass mittelfristig etwas getan werden sollte. Allerdings wurde auch noch kein dringlicher Bedarf gesehen. Vergleichbare Schadstellen gibt es mehr im Ort, ohne dass man deswegen eine Sanierung vornimmt und in vielen anderen Orten werden noch weitaus schlechtere Straßenzustände toleriert. Insofern nahm man davon Abstand im Zuge der laufenden Baustelle in der Geislinger Straße das Pflaster auszubauen oder sogar flächiger vorzugehen. Nicht zuletzt wegen der erheblichen Kosten.
Im Weiteren warf das Gremium einen Blick auf die anstehende Verbandsversammlung des Verwaltungsverbands Langenau. Die Tagesordnung sieht dort einen Kompromiss im streitigen Thema um die Finanzierung von Investitionen in Schulen des Verwaltungsverbands vor (Gemeinschaftsschule, Verbandsförderschule). Seit Jahren besteht hier ein Dissens zwischen der Mehrheit im Verband, die Investitionen nach der Einwohnerzahl der Gemeinden abrechnen will und der Gemeinde Weidenstetten, die die seit Jahrzehnten praktizierte schülerbezogene Umlage favorisiert. Nunmehr steht der Vorschlag im Raum die Investitionen hälftig nach der Einwohnerzahl und hälftig nach der Schülerzahl abzurechnen. Das ist kein neuer Vorschlag; er wurde zuletzt aber nochmals von uns selbst in die zwischendurch festgefahrene Diskussion eingebracht. Der Gemeinderat nahm erfreut zur Kenntnis, dass mit diesem Vorschlag ein für beide Seiten gangbarer Weg angestrebt wird, weshalb man in der Verbandsversammlung auch hierfür stimmen will. Von Gemeindeseite würde es sehr begrüßt, wenn der Konflikt so endlich beigelegt werden könnte.
Georg Engler, Bürgermeister