Das Landratsamt Alb-Donau-Kreis hat mit Erlass vom 03.07.2025 die Gesetzmäßigkeit der vom Gemeinderat am 04.06.2025 beschlossenen Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 gemäß § 81 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) bestätigt.
Der Haushaltsplan liegt bis Ende nächster Woche öffentlich im Rathaus aus.