Bei Erdgräbern endet nach 20 Jahren die Ruhezeit und bei Urnengräbern nach 15 Jahren. Diese Grabstellen sind bis Jahresende aufzulösen. Der Bauhof kann dabei unterstützen, auch bei der Entsorgung der Grabsteine. Die betroffenen Angehörigen werden von der Gemeinde angeschrieben und erhalten dabei nähere Informationen. Hansjörg Frank, Bürgermeister