Tierseuchenkasse „Bienenvölker“
Meldepflicht für Bienenvölker ab 2026 bei der Tierseuchenkasse BW Ab dem Jahr 2026 sind alle Tierhalterinnen und Tierhalter, die in Baden-Württemberg Bienenvölker halten, zur Meldung verpflichtet, unabhängig von einer Mitgliedschaft in einem Imkerverein. Die Beitragssatzung wurde zum 01.01.2026 geändert und kann in der jeweils geltenden Fassung unter www.tsk-bw.de/ueber-uns/rechtsgrundlagen/satzungen/ abgerufen werden. Der Meldestichtag für Bienenvölker weicht … Weiterlesen