Gemeinderatssitzung 14.12.17

Zunächst befasste sich das Gremium mit der Grüngutentsorgung. Bisher brachte die Gemeinde
das am Bauhof gesammelte, saftende Grüngut (Rasenschnitt, Laub) auf Ackerflächen
aus. Laut EU-Vorschiften ist das seit geraumer Zeit nicht mehr erlaubt. Das Material muss
hygienisiert werden. Dabei sollen unerwünschte Keime, beispielsweise von Feuerbrand oder
Neophyten (indisches Springkraut etc). abgetötet werden. Ab 2018 wird die seitherige Handhabung
nicht mehr geduldet, obwohl wir bisher noch nie Probleme hatten. In der Umgebung
stehen mehrere Gemeinden vor dem gleichen Problem. Deshalb ist geplant für sieben Gemeinden
eine gemeinsame Kompostieranlage in Lonsee-Halzhausen zu bauen. Dorthin muss
dann das Material zur Kompostierung geliefert werden. Die Kompostieranlage wird von der
Agrar Dienstleistungs GmbH aus Langenau („Maschinenring“) betrieben. Trotz allem Verdruss
über die Rechtssituation sah man im Gremium keine praktikable Alternative. Im Wissen,
dass der neue Entsorgungsweg jährliche Mehrkosten von rund 10.000 € mit sich bringt,
wurde der Grundsatzbeschluss gefasst am vorgestellten Projekt des Maschinenrings teilzunehmen.
Vertragliche Details können dann noch zwischen den Beteiligten (Maschinenring,
Gemeinde, Landkreis) geklärt werden. Die Kompostieranlage soll im Mai 2018 in Betrieb
gehen. Man muss davon ausgehen, dass spätestens 2019 die Müllgebühr aufgrund des Systemwechsels
erheblich steigen wird.

Folgenden beide Baugesuche wurden positiv gesehen und jeweils einstimmig das Einvernehmen
erteilt: Einem kleineren Anbau an das bestehende Wohnhaus Dorfplatz 8. Außerdem
einer Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses (ggf. künftig Ulmer Straße 27).
Vor längerem fasste die Gemeinde einen Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan
„Ortsmitte“. Das Verfahren kam zuletzt nicht voran. Deshalb wurde beschlossen die flankierende
Veränderungssperre beizubehalten. Das Bebauungsplanverfahren soll 2018 abgeschlossen
werden. Alsdann wäre auch die Veränderungssperre hinfällig. Wobei anzumerken
ist, dass eine Veränderungssperre keinen Stillstand bedeutet. Der Gemeinderat erteilte bislang
allen während der Veränderungssperre eingegangenen Baugesuchen sein Einvernehmen und
sie konnten umgesetzt werden. Veränderungssperre bedeutet faktisch in erster Linie, dass die
Gemeinde das Baurechtsamt überstimmen kann.

Breiten Raum nahm die geplante Unterführung für Radler und Fußgänger in der Ölgasse
unter der Umgehungsstraße L 1232 ein. Die im September im Gemeinderat vorgestellte Planung
ging leider mit erheblichen Baukosten von ca. 560.000 € einher. Der hohe Betrag gab zu
denken. Sowohl auf der Ausgaben- als auch auf der Einnahmeseite lautet das Gebot der Stunde
nach sinnvollen Verbesserungen zu suchen. So soll für die Maßnahme parallel zur Fachförderung
aus Straßenbaumitteln ein Zuschussantrag an den Ausgleichstock gestellt werden.
Zur Bauausführung wurden mehrere Details diskutiert, die sich auf die Kosten und/oder die
Verkehrssicherheit auswirken würden. Gegenüber der bisherigen Planung werden folgende
Änderungen angestrebt: Anstatt einer gewölbte Unterführung, soll auf ein eckiges Profil umgestellt
werden. Das spart in der Höhe und Breite Platz. Dadurch wird nicht nur die Unterführung
selbst etwas günstiger. Darüberhinaus kann die südliche Zuwegung etwas nach Westen
versetzt werden, was ebenfalls etwas Kosten spart. Außerdem war man sich einig anstelle
teurer Gabionen günstigere L-Steine zu verbauen. Auf dieser Basis soll die Planung überarbeitet
werden. Über die (Nicht)Durchführung des Vorhabens wird entschieden, wenn sowohl
auf der Ausgaben- als auch Einnahmeseite Klarheit herrscht.
Im Weiteren wurde für die 2018 geplante Neubeschaffung eines Traktors eine kleine Projektgruppe
gebildet.

In nichtöffentlicher Sitzung wurde ein Bauplatz reserviert.
Außerdem wurde in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen im Zwist um die Finanzierung von
Investitionen in Verbandsschulen möglichst einen Schlichter um Vermittlung zu bitten.

Georg Engler, Bürgermeister