Bericht Gemeinderatssitzung 27.06.2019

Eröffnend beschäftigte sich das Gremium mit der Gestaltung (Aufbau) der Außenwand der geplanten Kindertagesstätte. Hierzu war Herr Beck vom Verwaltungsverband Langenau als Vertreter des leider immer noch erkrankten Herrn Herr zu Gast und Frau Herbinger-Feeß als Kindergartenleiterin. Herr Beck informierte auch mit Bildern über die gängigen Gestaltungsmöglichkeiten für die Außenwand (Putz, Holz, Platten) und den heutzutage üblichen inneren Wandaufbau bei Holzwänden. Eine (ungefähre) Festlegung hierzu sei erforderlich damit der beauftrage Energieberater und Statiker ihre Berechnungen fortsetzen können. Nach einer längeren Fragerunde einigte man sich einstimmig auf folgende Eckdaten: Das Gebäude wird in Holzständerbauweise errichtet. Ein Vollwärmeschutz ist weder sinnvoll noch erforderlich. Die West- und Südseite des Gebäudes sollen in Plattenbauweise außen verkleidet werden. Dies bietet durch die vielfältigen farblichen Gestaltungsmöglichkeiten in Kombination mit den Fenstern und Jalousienkästen reichlich Gestaltungsmöglichkeiten. Auch im Hinblick auf die Kosten und Wetterbeständigkeit erschien dies als der richtige Weg. Auf der Nord- und Ostseite wurde eine Holzverkleidung favorisiert. Den inneren Wandaufbau aufzuzeigen würde hier den Rahmen sprengen. Er entspricht aber dem üblichen Aufbau bei einer Holzständerbauweise.

Vor gut drei Jahren erwarb die Gemeinde das Gebäude Dorfplatz 7 (früheres Gasthaus Adler). Insbesondere zur Unterbringung von Flüchtlingen. Seinerzeit erfolgte eine Kostenkalkulation als Basis des zu erhebenden Nutzungsentgelts (Miete). Inzwischen liegen hinsichtlich der Investitionskosten (Kauf und Sanierung) und der laufenden Kosten (Heizung, Strom etc.) Echtzahlen vor. Deshalb erfolgte eine Neukalkulation. Diese bestätigte die bisherige Kalkulation erstaunlich genau. Die Berechnung ergab einen Betrag von 179,90 €/Bewohner und Monat gegenüber bisher 176,37 €. Das entspricht einer geringen Steigerung von 2 %. Das Gremium anerkannte die Kalkulation und beschloss in Konsequenz die vorgelegte Neufassung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften, die der landesweiten Mustersatzung entspricht. Eine gesonderte Bekanntmachung der Satzung erfolgt.

Anmerkung außerhalb der Ratssitzung: Der Gemeinde werden voraussichtlich im August drei afghanische Flüchtlinge zugewiesen.

Für das Grundstück Industrieweg 5 lag eine Bauvoranfrage für die Errichtung einer zusätzlichen Halle zur Lagerung alter Werkstücke vor. Das Gremium sah das Vorhaben positiv und erteilte einstimmig das Einvernehmen. Ebenfalls einstimmig begrüßt und befürwortet wurde die beantragte Erweiterung des Gewerbegebäudes Salzgässle 7 in westlicher Richtung.

Da die von den Gemeinden Neenstetten, Holzkirch, Breitingen und Weidenstetten gemeinschaftlich betriebene Krippe in Neenstetten die Nachfrage nicht mehr bedienen kann, herrschte unter den Gemeinden Einigkeit, dass eine zusätzliche Krippe geschaffen werden muss. Als einzig sinnvoller Standort hierfür erschien Weidenstetten. In der Erwartung, dass diese zusätzliche Krippe Bestandteil des Verbunds wird, setzte die Gemeinde Weidenstetten das Vorhaben rasch um. Zum 05.11.2018 konnte nach einer nur etwa halbjährigen Bau- und Planungsphase die Krippe im Eschwendeweg 16 eröffnet werden. Das notwendige Personal wurde zum 01.09.2018 eingestellt, um die Vorbereitungen zu treffen. Leider beschlossen mittlerweile die Gemeinderäte der drei Nachbargemeinden, dass die Weidenstetter Krippe nicht mit in den Verbund soll. Diese Haltung stößt nicht nur in Weidenstetten auf Unverständnis. Schließlich befürworten der Betreiber, der Ev. Diakonieverband Um/Alb-Donau, und die Kindergartenleiterinnen der drei Gemeinden diesen Schritt aus vielen Gründen. Es ist schwerlich nachvollziehbar, weshalb die Gemeinde Weidenstetten nun auf alleinige Rechnung das gemeinsame Problem der fehlenden Krippenplätze lösen soll. Wir müssen aber die Dinge nehmen wie sie sind und die Konsequenzen hieraus ziehen, so die Einschätzung in der Sitzung. Aus Weidenstetter Sicht ergibt die Fortsetzung der Krippenkooperation mit der Neenstetter Einrichtung keinen Sinn mehr, wenn hier Plätze auf eigene Rechnung vorgehalten und vorrangig belegt werden. Zumal  man bei Aufnahmen von Kindern in Neenstetten Betreuungspauschalen bezahlen muss, die über dem fünffachen der vom Gemeindetag festgesetzten Kostenersätze liegen. Aus diesem Grund möchte Weidenstetten zum frühestmöglichen Zeitpunkt aus dem Verbund austreten. Möglichst rückwirkend zum 31.08.2018 weil ab diesem Zeitpunkt die örtliche Krippe alleine finanziert werden muss.

Straßen- und Pflasterbelag im Übergangsbereich Geislinger Straße/Dorfplatz und sonstigen Teilbereichen des Dorfplatzes sind in einem nicht wirklich befriedigenden Zustand. Die Pflasterzeilen im Straßenbelag stören dazuhin viele Leute ganz allgemein. Für rund 5.000 € könnte man drei Pflasterflächen ausbauen und asphaltieren lassen. Das Gremium lehnte diesen Schritt aber einhellig ab. Sinnvoller erschien eine größere „Aktion“ unter Einbeziehung schadhafter Asphaltabschnitte. Im Haushalt 2020 sollen Mittel für den Straßenunterhalt eingestellt werden und der neu gewählte Gemeinderat kann dann entscheiden ob und wo Sanierungen erfolgen.

Georg Engler, Bürgermeister