Bericht Gemeinderatsitzung vom 20.11.2025

Forstamtsleiter Herr Dr. Duvenhorst und Revierförster Herr Keber erläuterten den Forstbetriebsplan für das Jahr 2026 und berichteten über den Verlauf des Jahres 2025 im Weidenstetter Gemeindewald. Der beschlossene Forstbetriebsplan 2026 für den Gemeindewald sieht für das kommende Jahr einen Holzeinschlag von 770 Festmetern vor. Insgesamt sind Einnahmen aus Holzerlösen und Zuweisungen in Höhe von 47.945 € geplant. Dem stehen Ausgaben für Personal, Holzfällung, Forstverwaltungskosten u.a. in Höhe von 32.727 € gegenüber. Somit ist im Ergebnis ein Überschuss in Höhe von 15.218 € vorgesehen. Diese Planung birgt viele Unsicherheiten wie Trockenheit, Käferbefall, Sturmschäden, Preisentwicklung. Besonders zu erwähnen ist, dass durch den geplanten Einschlag von hiebreifen Fichten und Eschen auf dem Jungfernbühl das Waldbild sich verändern wird. Derzeit kann durch den Holzverkauf noch ein ordentlicher Preis erzielt werden. Die Fichtenbestände in unserer Raumschaft sind durch Trockenheit und Käferbefall extremst gefährdet, ebenso die Eschen durch das Eschentriebsterben. So kann wenigstens im Augenblick noch ein guter Preis erzielt werden. Der klimabedingte Waldumbau, unter anderem auf Douglasie, hat bereits begonnen. Ein großer Themenpunkt war die Umorganisation der Forstverwaltung innerhalb des Alb-Donau-Kreises. Von Gemeindeseite wird eine deutliche Verschlechterung der Privatwaldbesitzer befürchtet.

Die Gebühren für die öffentliche Abwasserbeseitigung wurden angepasst. Dabei konnte die Schmutzwassergebühr auf 2,99 €/m³ (bislang 3,04 €/m³) gesenkt werden. Dieser Betrag teilt sich in die Kanalgebühr von 1,14 €/m³ (1,02 €/m³) und die Klärgebühr 1,85 €/m³ (2,02 €/m³) auf. Die Gebühr für Niederschlagswasser wurde auf 0,61 €/m³ (bislang 0,66 €/m³) reduziert. Dieser Betrag teilt sich in die Kanalgebühr von 0,35 €/m² (0,35 €/m²) und die Klärgebühr von 0,26 €/m² (0,31 €/m²) auf. Dass ist eine erfreuliche Situation, zudem auch die Gebühren für Frischwasser unverändert beibehalten werden konnte.

Die Neukonzeption des kommunalen Friedhofes wurde besprochen. Neben neuen Wegen und einem anonymen Urnenrasenfeld sollen auch Familiengrabstätten mit extrem langen Ruhezeiten (50 Jahre) eingeführt werden. Diese können dann weiter verlängert werden. Die besprochenen Veränderungen werden nun in die Konzeption eingearbeitet.

Die Hundesteuersatzung der Gemeinde Weidenstetten wurde letztmalig 2011 geändert. Gebührentechnisch wurden folgende Anpassungen vorgenommen:

  • Ersthund 96 € (bisher 84 €)
  • ab Zweithund doppelt 192 € (bisher 150 €)
  • Erstkampfhund 540 € (bisher 270 €)
  • ab Zweitkampfhund doppelt 1.080 € (bisher 540 €) Zwingersteuer 3-fach (bisher 1-fach)

Bei den Steuerbefreiungen wurden zusätzliche Regelungen zu Jagd- und Therapiehunden aufgenommen. Bei den Steuerermäßigungen wurde eine soziale Komponente eingeführt. Zudem sollen die Hundemarken künftig für die Lebensdauer des Hundes gültig sein (bisher zwei Jahre).

Bei der Bürgerfrageviertelstunde erkundigte sich ein Bürger bezüglich der geplanten Arztsituation in Weidenstetten. Derzeit gibt es noch eine Ärztin in Weidenstetten. Die Gemeinschaftspraxis in Altheim könnte nach eigenen Aussagen wohl den Patientenstamm übernehmen. Dennoch wird bereits seit einiger Zeit ein Netzwerk aufgebaut, um die Möglichkeit einer ärztlichen Nachfolgeregelung zu klären.

Eine Bürgerin lobte das Erscheinungsbild der Friedhofswege. Die reparierten und jetzt gesäuberten Wege machen einen sehr guten Eindruck. Den Bauhofmitarbeitern soll ein Lob ausgesprochen werden.

Hinsichtlich der Geflügelpest wird auf die Homepage der Gemeinde verwiesen. Tote Vögel dürfen NICHT angefasst werden! Der Fundort muss der Gemeinde mitgeteilt werden. Das tote Tier wird anschließend durch den Bauhof geborgen und durch das Landratsamt einem Labor zur Untersuchung zugeführt. Aktuell wurde in Weidenstetten ein toter Vogel geborgen. Das Laborergebnis steht noch aus.

Hansjörg Frank, Bürgermeister