zu TOP 2: Neue Friedhofskonzeption – Beratung und Beschlussfassung
Es wurde eine neue Friedhofskonzeption beschlossen. Diese orientiert sich an den Belegungsarten der zurückliegenden sechs Jahre. Des Weiteren wurden zurückliegende Beschlüsse erstmals in einem einheitlichen Plan dargestellt, der auf der Homepage der Gemeinde eingestellt wird. Dieser Plan sieht im Einzelnen folgende Punkte vor:
- Der westliche Eingang wird verbreitet und an die Leichenhalle verlegt. Durch die Verlegung ergibt sich ein optimalerer Zuschnitt der angrenzenden Grabfelder. Die zusätzliche Verbreiterung des Eingangs und des anschließenden Weges ermöglicht dem jeweiligen Bestattungsunternehmen eine bessere Zufahrt zur Leichenhalle.
- An das bestehende doppelbreite Grab an der Westseite sollen 4 weitere doppelbreite Gräber entstehen. Eine Belegung ist sofort möglich. Ein neuer Baum soll hier gepflanzt werden.
- An der Westseite sollen 9 neue Erdrasengräber entstehen. Von Süden her doppelttief, damit wird eine zweifache Belegung möglich. Von Norden her normaltief. Durch eine neue Hecke soll auch eine optische Abgrenzung zu den benachbarten Grabfeldern geschaffen werden.
- Das Soldatengrab an der Westseite darf nicht aufgelöst werden.
- Das Feld der Urnenrasengräber umfasst 27 Gräber, davon wurden in 5 Jahren 7 belegt, 20 sind noch frei. Wenn die Belegung in diesem Tempo weitergeht, können die erstbelegten Gräber bereits wieder belegt werden, wenn dieses Grabfeld voll belegt sein wird.
- An der Südseite besteht ein Erdrasengrabfeld mit 6 Gräbern. Ein Grab ist noch frei. Von Osten her doppelttief, damit wird eine zweifache Belegung möglich, von Westen her normaltief.
- An der Südseite ist ein weiteres Erdrasengrabfeld mit 6 Gräbern geplant. Dieses ist gespiegelt zum bestehenden Erdrasengrabfeld. Von Westen her doppelttief, von Osten her normaltief. Dieses Grabfeld kann erst im Jahr 2036 vollgenutzt werden.
- An der Ostseite sind drei Urnenreihengrabfelder vorgesehen.
- Ein Urnenreihengrabfeld kann mit 17 Gräbern belegt werden. Die volle Belegung ist ab dem Jahr 2037 möglich. Dieses Grabfeld beinhaltet ein bereits bestehendes Kindergrab.
- Ein weiteres Urnenreihengrabfeld kann mit 36 Gräbern belegt werden. Die volle Belegung ist ab dem Jahr 2032 möglich.
- Ein weiteres Urnenreihengrabfeld kann mit 21 Gräbern belegt werden. Die volle Belegung ist ab dem Jahr 2036 möglich.
- Ein weiteres bestehendes Grabfeld ist derzeit ein Erdreihengrabfeld mit noch 8 bestehenden Gräbern. Das letzte Grab im Jahr 2037 aufgelöst. Als Anschlussbelegung ergibt sich nach heutigem Stand ein Urnenreihengrabfeld. Es sind jedoch auch andere Grabarten denkbar.
- Das Urnenreihengrabfeld an der Nordseite besteht aus 25 bereits belegten Urnengräbern. 5 weitere können noch belegt werden. Bereits im Jahr 2030 werden hier die ersten beiden Gräber aufgelöst.
- Beim Kindergrabfeld an der Nordseite sind 2 von 6 Gräbern belegt. Eine ungeschriebene Regel lautet, dass Kindergräber erst aufgelöst werden, wenn die Eltern dies wollen oder beide Eltern gestorben sind.
- Ein weiteres Grabfeld wird als Baumurnengrabfeld und somit als eine neue Bestattungsart auf dem Weidenstetter Friedhof vorgesehen. Um den bestehenden Baum können 12 Gräber belegt werden. Hier werden die Urnengräber mit Rasen überdeckt. Später ist die genaue Lage des jeweiligen Urnengrabes nicht mehr erkennbar. Auf einer Tafel können auf Wunsch die Namen der Verstorbenen aufgeführt werden.
- Ein Grabfeld ist mit 4 doppelbreiten Erdgräbern belegt. Das letzte dieser Gräber kann im Jahr 2046 aufgelöst werden.
- Bei weiteren Grabfeldern handelt es sich um Erdreihengräber. Jeweils ist von Süden her eine doppeltiefe Belegung und von Norden her eine normaltiefe Belegung geplant. Die künftige Belegung sieht anstelle von zwei Grabreihen nur noch eine Grabreihe vor. Damit vergrößert sich der Abstand der Gräber zu den Friedhofswegen. Dadurch erhofft man sich, dass sich die Friedhofswege nicht mehr so stark senken, wie bisher.
- Das Grabfeld kann bereits ab dem Jahr 2026 belegt werden. Bis auf ein Grab werden alle Gräber in diesem Jahr aufgelöst. Das letzte Grab kann im Jahr 2033 aufgelöst werden. Es sind 7 Gräber möglich. Der bestehende Baum soll entfernt werden.
- Ein Grabfeld kann erst ab dem Jahr 20 belegt werden. Es sind 10 Gräber möglich. Der bestehende Baum soll entfernt werden. Die Pflanzung eines neuen Baumes in diesem Grabfeld ist vorgesehen.
- Ein weiteres Grabfeld kann ab sofort belegt werden. Es sind 4 Gräber möglich. Die Gräber sollen doppelttief belegt werden.
- Ein Grabfeld ist mit 5 doppelttiefen Erdgräber relativ frisch belegt. Bei einer künftigen Belegung sollen die Gräber um 90 ° gedreht werden und sich somit der allgemeinen Belegungsrichtung anpassen.
- Ein weiteres Grabfeld ist bereits mit 8 Erdreihengräbern belegt. 2 weitere Erdreihengräber sind noch frei. Von Süden her besteht eine doppelttiefe Belegung, von Norden her eine normaltiefe Belegung.
- Bei zwei weiteren Grabfeldern sind Urnenreihengräber vorgesehen, die durch eine bestehende bzw. neu geplante Hecke von den benachbarten Grabfeldern auch optisch getrennt werden.
- Davon kann ein Grabfeld spätestens ab dem Jahr 2030 voll belegt werden, das andere sofort.
- In einem weiteren Grabfeld ist eine zweite neue Belegungsart vorgesehen. Hier können Gräber sehr langfristig belegt werden. Angedacht ist eine Belegungszeit von 50 Jahren. Verlängerungen um jeweils 25 Jahre sollen möglich sein. Diese Grabart eignet sich insbesondere für Familiengräber. Es sind drei doppelttiefe Gräber nebeneinander geplant. 7 Gräber sind möglich. Bereits ab dem Jahr 2026 kann mit der Belegung begonnen werden. Eine vollständige Belegung ist ab dem Jahr 2034 möglich. Die Pflanzung von 2 neuen Bäume ist auf diesem Grabfeld vorgesehen.
- Ggfls. kann die Überdachung nach Osten hin erweitert werden. Denkbar ist auch die PV-Anlage in diesem Zug zu erweitern.
- Die Grünabfälle sollen durch einen zusätzlichen Weg besser erreichbar sein.
- Der Erweiterungsteil bleibt zunächst erhalten.
- Künftig sollen Grabeinfassungen vorgeben werden.
- Die Trittplatten sollen künftig wegfallen und dafür zwischen den Gräbern geschottert werden bzw. Gras gesäht werden.
Als nächster Schritt wird die Friedhofssatzung an die neue Konzeption angepasst.
In der Sitzung am 20. November 2025 wurde bereits die Höhe der Hundesteuer festgesetzt. Das Gremium beschloss nun die Hundesteuersatzung neu zu fassen. Neben den Steuererhöhungen wurden folgende Punkte aufgenommen:
- eine detailliertere Definition der Kampfhunderassen
- künftige Entscheidungen über die Kampfhundeeigenschaft und die Einstufung als gefährlicher Hund durch die Ortspolizeibehörde
- zusätzliche Aufnahme von Jagd- und Therapiehunden in die Steuerbefreiung
- zusätzliche Aufnahme von sozialen Aspekten in die Steuerermäßigung
- bei der Anzeige von Kampfhunden ist künftig auch die Rasse und bei Kreuzungen die Rasse des Vater- und Muttertieres anzuzeigen
- Eine Regelung bezüglich der Hundesteuermarken wird komplett neu in die Satzung aufgenommen.
- Die Hundesteuermarken sollen künftig für die Dauer der Hundehaltung gelten.
Die Neufassung der Hundesteuersatzung wird in dieser Ausgabe des Mitteilungsblattes veröffentlicht.
In der Vorberatung zum Haushalt 2026 wurden die nicht erledigten Maßnahmen aus 2025 übertragen und um aktuelle Maßnahmen ergänzt. Laut einer Mitteilung unseres Landtagsabgeordneten Manuel Hagel kann die Gemeinde Weidenstetten mit einer Mittelzuweisung in Höhe von 915.936,97 € aus dem Sondervermögen Infrastruktur rechnen. Das ist sehr erfreulich.
Für die Landtagswahl am 08. März 2026 wurden folgende Wahlvorstände gebildet.
Wahlvorstand Urnenwahl
Wahlvorsteher Lara Göggelmann
Stellvertretender Wahlvorsteher Markus Braunmiller
Beisitzer (=Schriftführerin) Sabine Winkelmann
Beisitzer Tobias Maier
Beisitzer Philipp Wannenwetsch
Wahlvorstand Briefwahl
Wahlvorsteher BM Hansjörg Frank
Stellvertretender Wahlvorsteher Simeon-Tobias Bolz
Beisitzer (=Schriftführerin) Daniela Zimmermann
Beisitzer Margit Maier
Beisitzer Matthias Rieck
Hansjörg Frank, Bürgermeister