Bericht öffentliche Gemeinderatssitzung vom 23. September 2026
Die finanziellen Spielräume der Kommunen und der Kirchen werden immer kleiner bzw. sind teilweise nicht mehr vorhanden. Zu Recht werden trotzdem erhebliche Mittel für die Kinderbetreuung aufgewendet. Die Empfehlungen des Städte- und Gemeindetages und der 4-Kirchen-Konferenz für die Festlegung der Kitabeiträge stellen bekanntlich seit Jahren einen anerkannten Orientierungsrahmen dar. Dieser sieht nun vor, dass die Beiträge zum Kitajahr 2026/2027 um 4,5% und zum Kitajahr 2027/2028 um 4% Empfehlung erhöht werden sollen, um tariflichen sowie allgemeinen Kostensteigerungen zu entsprechen. Die aktuellen Kitabeiträge in der Kita Weidenstetten weichen von den Empfehlungen des Städte- und Gemeindetages und der 4-Kirchen-Konferenz teilweise ab. Grund für diese Abweichung ist, dass in der weiteren Vergangenheit – vor dem Hintergrund jeweiliger finanzieller und politischer Rahmenbedingungen – die Elternbeiträge bewusst nicht immer in voller Höhe entsprechend den Empfehlungen des Städte- und Gemeindetages angepasst wurden. Dadurch hat sich ein Abstand zu den empfohlenen Beiträgen aufgebaut. Die Elternbeiträge beliefen sich im Jahr 2025 auf insgesamt 127.466 €. Unter Berücksichtigung der direkt zugeordneten und anteilig verteilten gemeinsamen Betriebskosten (ohne gemeindeinterne Kosten des Gebäudeunterhaltes) ergibt sich im Kindergartenbereich ein Kostendeckungsgrad durch Elternbeiträge von rund 11,15 %. Im Krippenbereich beträgt der Kostendeckungsgrad rund 16,32 %. Bezogen auf die Gesamteinrichtung decken die Elternbeiträge rund 12,38 % der Betriebskosten. Laut Empfehlung des Städte- und Gemeindetages und der 4-Kir chen-Konferenz sollen 20% angestrebt werden. Innerhalb des VVLs liegen derzeit die Kostendeckungsgrade zwischen 9,2 % und 12,4 % bei den Einrichtungen in Trägerschaft des Diakonieverbandes. Die monatlichen Betriebskosten für einen Kindergartenplatz in der KiTa Weidenstetten lagen in 2025 bei durchschnittlich 14.200 € pro Platz pro Jahr bzw. 1.184 € pro belegten Platz und Monat. Erfolgt weiterhin eine jährliche prozentuale Fortschreibung gemäß der Empfehlung um 4,5% bzw. 4%, ohne eine zusätzliche Aufholkomponente, bleibt der bestehende Abstand dauerhaft bestehen bzw. vergrößert sich sogar weiter, weil die Erhöhung von einer geringeren Basis aus berechnet wird. Bei gleichzeitig steigenden Personal- und Sachkosten führt dies zu einem weiter steigenden Abmangel. Dieser Abmangel wird zu einem sehr großen Teil von der Gemeinde getragen. Einen geringen Anteil übernimmt über den Evangelischen Diakonieverband die Kirche. Bei einer Besprechung der BM der fünf Gemeinden mit KiTas in Trägerschaft des Evangelischen Diakonieverbandes Ulm/Alb-Donau mit Vertreterinnen der Diakonie und der Geschäftsführerin des VVL Frau Bohner wurde folgender Vorschlag favorisiert: Eine stufenweise Anpassung über drei Kitajahre stellt den ausgewogensten Weg dar. Dieses Szenario schafft Transparenz, vermeidet sprunghafte Belastungen für Familien, berücksichtigt alle Betreuungsformen gleichermaßen und führt gleichzeitig planbar zur Erreichung der empfohlenen Beitragshöhen. Dazu wird empfohlen, eine Aufholkomponente, zusätzlich zu der vorgesehenen Erhöhung durch die Landesempfehlung, einzuführen. Diese soll über eine Laufzeit von drei Jahren andauern. Ziel ist die Erreichung der Empfehlungsbeiträge von 20 % in allen Betreuungsformen. So würde sich das Erreichen eines Kostendeckungsgrades von 20 % der Elternbeiträge auf Basis der Zahlen aus 2025 auswirken:
Die Änderung der soll zum 01.01.2027 in Kraft treten.
Dieser Sachverhalt wurde gemeinsam mit der KiTa-Leitung und dem Elternbeirat vorberaten. Der Elternbeirat hat nun Gelegenheit eine Stellungnahme abzugeben. Bei der Sitzung am 04. November 2026 soll voraussichtlich ein Beschluss gefasst werden. Im Hinblick auf eine geplante interkommunale Zusammenarbeit ist zusätzlich auf eine einheitliche Regelung hinsichtlich der Elternbeiträge hinzuwirken.
Der Gemeinderat beschließt gem. § 2 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gernäcker Nord III“. Hierzu werden die Vorentwürfe von Bebauungsplan und örtlichen Bauvorschriften gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und Träger öffentlicher Belange durchzuführen. Siehe hierzu separaten Teil „Öffentliche Bekanntmachung – Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet „Gernäcker Nord III“ in Weidenstetten“.
Der seitherige Wartungsvertrag für die Straßenbeleuchtung läuft zum 31.12.2026 aus. Der bisherige Partner, die Netze ODR GmbH und die Verwaltung beabsichtigen diesen Vertrag wieder neu abzuschließen. Die Netze ODR GmbH hat der Gemeinde hierzu ein Angebot unterbreitet. Das Gremium spricht sich vor der Beschlussfassung dafür aus, ein Vergleichsangebot einzuholen. Aus diesem Grund wird die Entscheidung vertagt.
Es liegt ein Bauantrag im vereinfachten Verfahren nach § 246e BauGB (Bauturbo) vor. Dieser betrifft den Neubau eines Zweifamilienwohnhauses mit Garage und Carport auf Flurstück 228/3 in der Ölgasse 26. In der Sitzung am 25.02.2026 hat der Gemeinderat bereits der Bauanfrage zugestimmt. Nun liegt der endgültige Bauantrag mit der Detailplanung vor. Der Gemeinderat stimmt dem Bauvorhaben zu.
Der digitale Wandel zählt zu den zentralen Herausforderungen unserer Zeit. Er ist eines der großen bundesweiten Megathemen. Weltweit vernetzte Arbeitsabläufe, der permanente digitale Informationsaustausch und zunehmend flexiblere Arbeitsformen sind nur drei Stichworte, die verdeutlichen, wie rasant sich unsere Berufswelt wandelt. Leistungsfähige Breitbandanschlüsse sind daher zur unverzichtbaren Grundlage für Gewerbebetriebe, freie Berufe, Privathaushalte, Schulen und kommunale Einrichtungen geworden. Die Anbindung an die schnelle „Datenautobahn“ ist heute ein zentraler Standortfaktor und entscheidet maßgeblich über die Attraktivität einer Gemeinde als Wirtschafts- und Wohnort. Der Aufbau eines Glasfasernetzes ist ein schrittweiser Prozess, der darauf abzielt, die Internetversorgung in den Städten und Gemeinden zu verbessern. Derzeit wird der Aufbau eines leistungsstarken, kreisweiten Glasfasernetzes realisiert. Mit der Herstellung von Glasfaseranschlüssen zu den Gebäuden wurde begonnen. Durch eine hohe Anzahl von Fördergeldern des Landes Baden-Württemberg konnte in den vergangenen Jahren der Ausbau des Backbone-Netzes vorangetrieben werden. Dieses ist im Alb-Donau-Kreis fast vollständig ausgebaut. Somit wurde die Grundlage für die flächendeckende Erschließung der Städte und Gemeinden mit Glasfaser geschaffen. Viele Städte und Gemeinden im Alb-Donau-Kreis, sowie die OEW Breitband GmbH als kommunal getragenes Unternehmen, nutzen die aktuellen Fördermöglichkeiten von Bund und Land für den Ausbau in unterversorgten Gebieten. Dasselbe gilt für die Erschließung von Schulstandorten oder Gewerbegebieten. Der Bund gewährt unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung in Höhe von 50 % der förderfähigen Aufwendungen. Ergänzend dazu unterstützt die Breitbandförderung des Landes Baden-Württemberg den flächendeckenden Ausbau mit einer Kofinanzierung in Höhe von 40 %. In der Summe kann damit eine Förderung der Gesamtaufwendungen von bis zu 90 % der förderfähigen Aufwendungen erreicht werden. Die restlichen 10 % werden von der OEW Breitband GmbH getragen. In der Gemeinde Weidenstetten rücken nun die unterversorgten Gebiete in den Fokus. Etwa 200 Adresspunkte sind davon betroffen. Derzeit werden diese Adressen verifiziert und die Fördermöglichkeit abgeprüft. Die betroffenen Grundstückseigentümer werden Anfang 2027 mit der Bitte angeschrieben, eine Nutzungsvereinbarung zu unterschreiben. Diese beinhaltet die geförderte Verlegung eines Lehrrohres bis zum Gebäude. Der Umgang mit nicht förderfähigen Adressen ist noch in Klärung. Nach derzeitigem Stand dürfen Adressen, welche nicht förderfähig sind, in der Maßnahme nicht berücksichtigt werden. Im Frühjahr 2027 wird für die förderfähigen Adressen eine Informationsveranstaltung angeboten. Der Baubeginn für den geförderten Glasfaserausbau ist vorsichtig für das zweite Halbjahr 2027 geplant. Bereits ab Oktober 2026 wird die Firma GeoDATA im Auftrag der OEW Breitband GmbH in Weidenstetten unterwegs sein und über die Vor-Ort-Erkundung die Adressen verifizieren. In diesem Zusammenhang werden auch Fotos gemacht werden.
BM Frank berichtet über eine Auftragserweiterung bei den Arbeiten am Friedhof. Aufgrund von Bodenabsenkungen im Bereich des Parkplatzes wurde die Firma Mayer Landschafts- und Gartenbau GmbH mit der Neupflasterung im Eingangsbereich zum Friedhof beauftragt.
Die Sanierung des alten Feuerwehrgebäudes steht nun an. Damit wird ein Stellplatz für den neuen Mannschaftstransportwagen (MTW) geschaffen. Neben der Vergabe an örtliche Handwerker werden teilweise die Elektrik- und Dacharbeiten in Eigenleistung erbracht.
Die Errichtung einer barrierefreien Bushaltestelle an der Verbandsgrundschule und der benachbarte Gehwegschluss in den Dorfwiesen durch die Firma Heim ist nun für Anfang November 2026 vorgesehen. Für die Dauer der Baumaßnahme wird die Dorfwiesenstraße halbseitig gesperrt.
Die Partei Alternative für Deutschland (AfD) hat eine Plakatierungsanfrage zur Bewerbung einer Veranstaltung in Bernstadt gestellt. Aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes hat die Verwaltung hierzu die Plakatierungsgenehmigung zu erteilen.
Hansjörg Frank, Bürgermeister