Nach einer aktuell vorliegenden Anfrage soll auf dem Flst. 201/1 ein Wohngebäude mit Garage errichtet werden. Die Fläche, die bebaut werden soll, ist planungsrechtlich dem Außenbereich zuzuordnen. Da die geplante Baumaßnahme nicht privilegiert ist (§ 35 Abs. 1 BauGB) kommt nach der aktuell geltenden Rechtslage eine Genehmigung nicht in Betracht. Mit der Einbeziehungssatzung „Lindenweg“ entsteht Baurecht gem. § 34 BauGB. (Anlagen 1a, 1b und 1c). Das Gremium regt an, dass die Festsetzungen des qualifizierten Bebauungsplanes „Katzensteige III“ übernommen werden sollen, erklärt das Gebiet zum Innenbereich, beauftragt die Verwaltung, die Beteiligung der betroffenen Bürger und Träger Öffentlicher Belange durchzuführen und die erforderlichen naturschutzrechtlichen Untersuchungen (Umweltprüfung, Artenschutzprüfung) zu veranlassen.
Die „Qair WP AAL GmbH&Co.KG“ plant die Errichtung und den Betrieb von insgesamt 10 Windkraftanlagen in den in Aufstellung befindlichen Windvorranggebieten „Rehhalde“ bei Bräunisheim/Zähringen und „Mönchhau“ bei Ettlenschieß. Beide Vorranggebiete befinden sind in unmittelbarer Nähe zur Gemeindegrenze Weidenstetten. Der Projektierer rechnet mit einer Baugenehmigung bis Mitte 2027 und einer Inbetriebnahme im Herbst 2029. Geplant wird derzeit mit einer Anlagenhöhe bis zu 285 m, bei einer Nabenhöhe bis 199 m.
BM Frank berichtet über den aktuellen Stand der Planungen zum Neubaugebiet „Gernäcker Nord III“. Demnach wurden die Ergebnisse der Geruchsberechnungen aus den Jahren 2019 und 2023 durch das Büro Wassermüller geprüft. Das Büro kommt zum Schluss, dass die Berechnungen nicht mehr aktuell sind, da die Berechnungen nach der alten Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) und der ehemaligen Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) erstellt wurden. Auch die Ergebnisse von 2023 sind nicht verwendbar, da hierfür mit veralteten meteorologischen Eingangsdaten gerechnet wurde. Laut dem Gutachter, der 2023 die Berechnungen durchgeführt hat, sind diese nicht als Entscheidungsgrundlage geeignet. Er empfiehlt eine neue Berechnung zu beauftragen. Des Weiteren liegen keine Aussagen vor, wie die landwirtschaftlichen Betriebe, vor allem die stillgelegten Betriebe behandelt wurden. Es ist ein Abstimmungsgespräch über die weitere Vorgehensweise mit dem Amt für Landwirtschaft, dem Büro Wassermüller, dem Gutachter und BM Frank geplant. Im Fall einer erforderlichen Neuberechnung wurde BM Frank ermächtigt, diese aufgrund der bevorstehenden Sommerpause zu vergeben. Unabhängig von einer Neuberechnung ist zur nächsten Sitzung am 02.10.2025 die Vorstellung der ersten Entwürfe geplant.
Hansjörg Frank, Bürgermeister