Bericht Gemeinderatssitzung 30.07.2025
Nach einer aktuell vorliegenden Anfrage soll auf dem Flst. 201/1 ein Wohngebäude mit Garage errichtet werden. Die Fläche, die bebaut werden soll, ist planungsrechtlich dem Außenbereich zuzuordnen. Da die geplante Baumaßnahme nicht privilegiert ist (§ 35 Abs. 1 BauGB) kommt nach der aktuell geltenden Rechtslage eine Genehmigung nicht in Betracht. Mit der Einbeziehungssatzung „Lindenweg“ entsteht … Weiterlesen